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Meinverzeichnis / meinVZ

Stephan Eisel

Stephan Eisel
  • IN DER 2. SAISON IST DIE NEW YORKER MET:

    als neues Kulturangebot in Bonn. Das Kinopolis in Bad Godesberg hat sich einem weltweiten Netzwerk angeschlossen, das live aus der New Yorker Metropolitan Opera in Kinosääle überträgt. Der Vorverkauf für 2012/1023 hat jetzt begonnen. Auf dem Programm stehen u.a. mehrere Verdi-Opern und Wagners Parzifal.

    Voraussetzung für dieses Angebot sind die ungewöhnlichen Aufführungszeiten in der amerikanischen Metrople. Dort Opernvorstellungen um die Mittagszeit schon Tradition. In Deutschland startet dann die Übertragung in der Regel um 19 Uhr. Bisher kennt man solche Liveübertragungen ins Kino allenfalls von Fußballspielen. Die Qualität ist so überzeugend, dass die Vorstellungen 2011/2012 schnell ausverkauft waren.

     

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    Natürlich kann eine Opernübertragung keinen Opernbesuch ersetzen und im Blick auf die Akustik ist ein Kinosaal ebenso wenig ein Opernhaus wie eine Mehrzweckhalle ein Konzertsaal. Es sollte also niemand auf die Idee kommen, solche Opernübertagungen würden die Bonner Oper überflüssig machen. Leider muss man das in Bonn ja eigens betonen.

    Aber die Liveatmosphäre aus der MET hat ihre eigene Faszination - und die künstlerische Qualität hat höchstes Niveau. Bemerkenswert ist auch die Regieleistung, die den Betrachter sozusagen mit auf die Bühne nimmt. Der technische Aufwand muss enorm sein, ohne dass er an irgendeiner Stelle auffällt. Das Godesberger Kinopolis-Team gab sich übrigens viel Mühe, ein bisschen Opernatmosphäre im Kino herzustellen u.a. mit einem eigenen Pausenbuffet.

    Fazit: Es lohnt, dieses neue Kulturangebot einmal auszuprobieren. Frühzeitige (im Internet mögliche) Platzreservierung ist zu empfehlen. 

    Die nächsten Termine sind:

    13.10.2012 Donizetti, Liebestrank

    27.10.2012 Verdi, Otello

    08.12.2012 Verdi, Maskenball

    15.12.2012 Verdi, Aida

    19.01.2013 Donizetti, Maria Stuart

    16.02.2012 Verdi, Rigoletto

    02.03.2012 Wagner, Parzifal

    27.04.2012 Händel, Guilio Cäsare

     

     

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  • WIE POTEMKINSCHE DÖRFER SIND:

    "Online-Bürgerhaushalte", die in einigen Kommunen durchgeführt werden. Die Abstimmungen im Internet erwecken den Eindruck demokratischer Legitimität, obwohl sie eine kleine Internet-Elite privilegieren.

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

     

    Online-Bürgerhaushalte als potemkinsche Dörfer

    Thesenpapier zum Bundeskongress Politische Bildung 2012
    der Bundeszentrale für Politische Bildung, 21.-23. Mai 2012 in Berlin

    Sektion 6: E-Goverment und E-Partizipation

    Seit 2007 haben 91 von über 14.000 Städte und Gemeinden in Deutschland das Verfahren eines in­ternetbasierten ‚Bürgerhaushaltes‘ durchgeführt. Dabei werden den Bürgern von der Verwaltung bzw. dem Rat ausgesuchte und von ihnen selbst eingebrachte Kürzungsvorschläge für den städti­schen Haushalt im Internet zur Bewertung und Abstimmung vorgelegt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es sich hier um ein sehr problematisches Instrument handelt.

    1) Ein Großteil der Bevölkerung ist vom Online-Bürgerhaushalt ausgeschlossen

    Auch in Deutschland ist eine dreifache digitale Spaltung Gesell­schaft zu beobachten:

    • Erstens ist über ein Viertel der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jahre mangels Zugang generell vom Internet ausgeschlossen.
    • Zweitens nutzt ein Drittel derer, die einen Internetzugang haben, die bestehende Zugangs­möglichkeit nur selten. Insgesamt kann nur etwa die Hälfte der deutschsprachigen Bevölke­rung über vierzehn Jahre als regelmäßige Internetnutzer gelten. Dabei gilt als regelmäßiger Nutzer, wer seinen Netzzugang einmal im Monat oder häufiger nutzt.
    • Drittens beschränken sich zwei Drittel der regelmäßigen Nutzer auf wenige, vor allem pas­siv-konsumierende Nutzungsarten und nehmen die vielfältigen interaktiven Möglichkeiten des Mediums praktisch nicht in Anspruch.

    Allenfalls ein Fünftel der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jah­re ist also internetaffin in dem Sinne, dass sie das Internet nicht nur als Abrufmedium, sondern als Kommunikationsplatt­form nutzen.

    Nach einer im Februar 2012 vom „Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI)“ vorgelegten repräsentativen Milieustudie stellt das Internet für 39 Prozent der Gesamtbevöl­kerung „eine digitale Barriere vor einer Welt dar, von der sie sich ausgeschlossen fühlen“. Ganz ähnlich heißt es in einer Untersuchung der „Initiative D 21“ vom Dezember 2011, dass „nach wie vor den Großteil der Bevölkerung … im Umgang mit den digitalen Medien wenig oder nicht souve­rän ist.“ Auch die ARD/ZDF-Onlinestudie 2011 konstatiert, dass 56 Prozent der deutschen Bevöl­kerung das Internet oder nur gelegentlich nutzen.

    2) Das Internet mobilisert kein zusätzliches Politikinteresse

    Das Internet ist zu allererst Markt- und Spielplatz und nur in einer kleiner Nische Politikforum. Der Anteil politischer Webseiten liegt im deutschsprachigen Netz unter einem Prozent und in den USA nur unwesentlich höher. Selbst bei den Internet-Blogs, wo man ehesten eine politische Oase im Cy­berspace vermuten würde, findet sich Politik nur als exotische Nischenexistenz.

    Die sogenannte „Mobilisierungsthese“, nach der es durch das Internet in nennenswertem Umfang gelingen könnte, bisher uninteressierte Menschen für Politik zu interessieren, ist inzwischen viel­fach widerlegt. Politisches Interesse lässt sich auch im Cyberspace nicht einfacher generieren als in der Offline-Welt. Aber das Netz bietet – entsprechend der sogenannten „Verstärkungsthese“ – den politisch Interessierten und Aktiven ein zusätzliches Forum. Sie nutzen die Vorteile des Internets zur Informationsbeschaffung, als Meinungsforum und zur Interaktion untereinander. Das Internet ist also keine neue „Politikwelt“ für bisher Uninteressierte, sondern vielmehr eine zusätzliche Büh­ne für die Akteure in der vorhandenen politische Offline-Arena.

    3) Geschwindigkeitsrausch im Internet und Dominanz der Zeitreichen

    Schnelligkeit ist im Cyberspace das höchste Gut. Baut sich eine Seite zu langsam auf, klicken wir weiter. Gibt eine Suchmaschine die Antwort auf unsere Fragen zu langsam, wechseln wir den An­bieter. Im Internet ist der schnelle Klick die gültige Währung, Politik erscheint demgegenüber träge und langsam. Schnelligkeit ist aber kein Ausweis von Demokratiesteigerung, ihr wohnt die große Gefahr der Oberflächlichkeit und Flüchtigkeit inne.

    Zugleich privilegieren komplexe Netzangebote wie der Online-Bürgerhaushalt „zeitreiche“ Bürger und diejenigen, die auch am Arbeitsplatz ständigen Zugriff auf das Internet haben. Berufsgruppen wie Industriearbeiter, Verkäuferinnen, Busfahrer oder Krankenschwestern werden demgegenüber diskriminiert. Ein Selbstversuch hat ergeben, dass für die seriöse Nutzung von Onli­ne-Bürgerhaus­halten, d.h. die Lektüre der dort angebotenen Informationen, überall mindestens eine Stunde erfor­derlich ist. Dabei ist die Zeit nicht eingerechnet, um die angebotenen – aber ihrerseits keineswegs objektiven, sondern häufig interessengeleiteten – Verwaltungsinformationen zu über­prüfen.

    4) Bürgerskepsis gegenüber Internetverfahren

    Im Juni 2011 hat eine repräsentative Umfrage der Bertelsmann-Stiftung ergeben, dass 94 Prozent (!) der Bundesbürger in Wahlen die beste Form der politischen Beteiligung sehen. 39 Prozent der Bundesbürger gaben sogar ausdrücklich an, sie wollten sich über Wahlen hinaus nicht am politi­schen Prozess beteiligen zu wollen.

    Abstimmungen im Internet wurden von 54 Prozent der Befragten ausdrücklich abgelehnt. Während 64 Prozent schon einmal an einer Bürgerversammlung teilgenommen haben oder sich das vorstellen können und immerhin 54 Prozent auch Leserbriefe für sich für möglich halten, stehen nur 39 Pro­zent elektronischen Petitionen und nur 32 Prozent Internet-Blogs prinzipiell positiv gegenüber. Die Bertelsmann-Stiftung fast die Ergebnisse so zusammen: „Möglicherweise in der öffentlichen Dis­kussion bislang überschätzt werden dagegen die neuen Formen der Meinungsbildung und Bürgerbe­teiligung über das Internet. Offensichtlich sind diese Formen der Beteiligungsmöglichkeit nur für eine qualifizierte Minderheit begehrt."

    Zu ganz ähnlichen Ergebnissen kommt eine im Februar 2012 vorgelegte repräsentative Untersu­chung von Infratest-dimap: Danach meinen zwar 80 Prozent, dass im Internet Menschen zu Wort kommen, die sich an­sonsten an der Politik nicht beteiligen würden und noch 56 Prozent finden, das Internet schaf­fe mehr Offenheit. Aber um gekehrt sagen auch 42 Prozent der Befragten, die Vielfalt der Meinungen im Internet mache die eigene Meinungsbildung schwerer. Während beispielsweise nur 3 Prozent der Befragten die Teilnahme an einer Bürgerversammlung prinzipiell ablehnen, schließen es 24 Prozent grundsätzlich aus, sich an Internetforen zu beteiligen.

    5) Hohe Manipulationsgefahren bei Online-Bürgerhaushalten

    Zu Teilnahme an Online-Bürgerhaushalten genügt es, sich mit einer E-Mail-Adresse zu registrieren. Weder wird überprüft, ob es sich dabei um einen Bürger der betroffenen Kommune handelt, noch wird sichergestellt, dass sich nicht die gleiche Person mit mehreren verschiedenen E-Mail-Adressen mehrfach beteiligt.

    Im Zwischenbericht vom März 2011 zum Bonner Online-Bürgerhaushalt wird eingeräumt, dass 30 Prozent der Teilnehmer angegeben haben, entweder nicht in Bonn zu woh­nen (1705) oder keine Angaben zum Wohn­ort gemacht haben (1.871). In Köln gab 2009 ein Drittel keinen Wohnort an, weitere sieben Prozent vermerkten ausdrücklich, dass sie nicht aus Köln kommen. Aus den bisherigen Erfahrungen kann man schließen, dass bis zu einem Drittel der eingetragenen Registrierungen aus Mehrfachabstimmungen bzw. von Ortsfremden kommen

    Außerdem bevorzugt das Internetverfahren gut organisierte Interessengruppen: ein erheblicher Teil der Teilnehmer bei "Bonn packts an" ist 2011 und 2012 wurde on großen Bonner Vereinen aus den Bereichen Soziales, Sport, Kultur und Karneval durch gezielte e-mail-Aktionen in ihrer Mitgliedschaft mobilisiert. In Gütersloh stellte sich 2011 heraus, dass es der Vorschlag zur Einrichtung einer Berufsfeuerwehr nur durch gezielte Mobilisierung von freiwilligen Feuerwehren aus dem Umland auf Platz 1 geschafft hat.

    6) Minimale Beteiligung bei Online-Bürgerhaushalten

    Aber selbst wenn man diese Probleme ignoriert und hinter jeder registrierten e-mail-Adresse einen ortsansässigen Bürger vermutet sowie Mehrfachregistrierungen ignoriert, ist die Beteiligung bei Online-Bürgerhaushalten vernichtend gering. Die Zahl der registrierten e-mail-Adressen betrug be­zogen auf die Zahl der Wahlberechtigten in

    Bonn 2012: 0,7 Prozent
    Frankfurt 2011: 0,7 Prozent
    Köln 2011: 0,9 Prozent
    Essen 2010: 0,8 Prozent
    Freiburg 2008: 0,8 Prozent

    Aachen 2011: 0,9 Prozent
    Köln 2009: 1,2 Prozent
    Gütersloh 2010: 2,1 Prozent
    Solingen 2010: 2,8 Prozent
    Bonn 2011: 4,7 Prozent

    Die formal angebotene alternative Teilnahme am Verfahren bei Post oder Telefonanruf bzw. einem PC in städtischen Gebäuden innerhalb der dortigen Öffnungszeiten wird praktisch nicht wahrge­nommen. Sie setzt zudem die Kenntnis der im Netz veröffentlichen Informationen voraus.

    Im übrigen stimmen keineswegs alle registrierten Nutzer bei allen Haushaltsvorschläge ab. So errei­chen die Un­terstützungs- oder Ablehnungsvoten für einzelne Sparvorschläge ein im Verhältnis zu Zahl der Wahlberechtigten nicht mehr messbares Niveau. In Bonn kam 2012 der am meisten unter­stützte Vorschlag unter Einschluss von Mehrfachabstimmungen und Ortsfremden auf nur 300 Stim­men, in Köln 2011 waren es 1046 Stimmen. Berücksich­tigt man, dass das Internet-Abstimmungs­verfahren vier Wochen lang rund um die Uhr, ortsunabhängig und ohne Alterskontrolle angeboten wurde, fällt diese kaum messbare Beteiligung besonders auf.

    Gelegentlich wird angeführt, trotz niedriger Beteiligung sei es mit keinem anderen Instrument ge­lungen, so viele Bürger zum städtischen Haushalt zu erreichen. Dabei werden die Besucherzah­len bei städtischen Informationsveranstaltungen mit der Internetbeteiligung verglichen. Dies blendet den Großteil vorhandener Bürgerbeteiligung über Vereine, Bürgerinitiativen und Partei­en aus.

    So stehen den in Köln 2011 registrierten 7.2000 e-mail Adressen alleine mehr als doppelt so viele Mitglieder der Kölner Ratsparteien gegenüber. In Bonn wurden 2012 insgesamt 1.740 e-mail-Adressen registriert. Die Bonner Parteien haben mehr als 10.000 Mitglieder, in 280 Sportvereinen sind über 70.000, in 25 Kulturvereinen ca. 25.000 Bürger organisiert und in der Bonner Stadtver­waltung arbeiten ca. 5.000 von Sparvorschlägen teilweise unmittelbar betroffene Mitarbei­ter, die auch am Arbeitsplatz am Online-Verfahren teilnehmen konnten. Selbst die Zahl der ehren­amtlichen kommunalen Mandatsträger lag höher als die Voten bei allen abgestimmten Sparvor­schlägen.

    7) Statt unabhängiger Auswertung problematische Interessenskonflikte

    Abgesehen von einer Evaluierung des Kölner Bürgerhaushaltes 2010 durch die Universität Biele­feld gibt es leider keine unabhängige wissenschaftliche Begleitung oder Auswertung von Online-Bürgerhaushalten. Dies ist umso problematischer als in vielen Fällen von den Kommunen die im­mer gleiche Firma „Zebralog“ mit der Durchführung beauftragt wird. Sie verfasst auch die jeweili­gen Berichte über das eigene Verfahren.

    Bedauerlich ist, dass auch die Bundeszentrale für politische Bildung bei ihrer gemeinsam mit der „Service­stelle Kommunen in der Einen Welt“ angebotenen Homepage www.buergerhaushalt.org von diesen Interessenkonflikten betrof­fen ist. Der Redaktionsleiter dieses aus Steuergeldern finanzierten staatlichen Informationsangebo­tes ist bezeichnenderweise zugleich geschäftsführender Gesellschafter der Firma Zebralog, die ein kommerzielles Interesse an dem Verfahren hat. Es verwundert deshalb nicht, dass auf dieser Websi­te eine fast ausschließlich positive Kommentierung von Online-Bürgerhaushalten dominiert und z.B. eine kritische Betrachtung der tatsächlichen Beteiligung der Bürger und der Manipulationsmöglichkeiten praktisch ausgeblendet bleibt.

    Fazit:

    Es spricht viel dafür, das Internet auch bei kommunalen Fragen als zusätzliche  Informations- und Diskussionsplattform anzubieten. Dabei muss freilich immer bewusst bleiben, dass so nur ein kleiner, nicht repräsentativer Teil der Bevölkerung angesprochen wird. Abstimmun­gen im Internet aber sind das Gegenteil von demokratischer Bürgerbeteiligung, denn sie privilegieren eine kleine Internet-Eliten auf Kosten der großen Mehrheit der Bürger. Auch wenn die abschließende Entscheidungsbefugnis beim Rat liegt, vermitteln solche Internet-Abstimmungen eine pseudo-demokrati­sche Legitimität, deren Eigendynamik sich gewählte Mandatsträger eher nicht entziehen (können). Überzeugende Vorschläge aus der Bürgerschaft bedürfen keiner manipulativen Abstimmungsproze­duren im Internet. Sie wirken durch ihre inhaltliche Plausibität und solide argumentative Be­gründung.

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  • DEN PIRATEN GELANG VIERMAL:

    hintereinander der Einzug in ein Landesparlament. Dabei sagen 72 Prozent der Wähler der Piratenpartei, sie würden sich nicht für das Programm der Partei interessieren. Ihre Stimme für die Piraten sei zuerst eine Proteststimme gegen die anderen Parteien. Ich habe die Ergebnisse der vier Landtagswahlen im Blick auf die Piratenwähler analyisiert.


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    Wer warum die Piratenpartei wählt

     

    Gemeinsame Analyse der Landtagswahlen 2011/12

    in Berlin, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen 

    Innerhalb von acht Monaten ist der Piratenpartei der Einzug in vier deutsche Landesparlamen­te gelungen. Mit einem Stimmenanteil von 8,9 Prozent in Berlin, 7,4 Prozent im Saarland, 8,2 Prozent in Schleswig-Holstein und 7,8 Prozent in Nordrhein-Westfalen übersprangen sie viermal hintereinander problemlos die Fünf-Prozent-Hürde. 

    Die gemeinsame Betrachtung dieser so schnell aufeinander folgenden Landtagswahlen auf der Basis absoluter Zahlen gibt interessante Einblicke in die Struktur der Wählerschaft der Pira­tenpartei, weil sie regionale Besonderheiten relativiert. Dass drei dieser vier Wahlen in einem Zeitraum von nur acht Wochen stattfanden, hat den Erfolg der Parlamentsneulinge sicher be­günstigt. Schon medial bereitete ein Wahlerfolg den nächsten vor: man wärmt sich gerne in der Sonne des Siegers. Den erste Test auf die Nachhaltigkeit ihrer Erfolge müssen die Piraten nun in der wahlfreien Zeit bis zur Landtagswahl in Niedersachsen am 20. Januar 2013 beste­hen. Gerade für Oppositionsparteien auf Landesebene sind nämlich wahlfreie Zeiten meist auch Zeiten der Medienabstinenz. 

    Sonderfall Deutschland 

    Bei den Erfolgen der Piratenpartei handelt es sich bisher um ein ausschließlich deutsches Phä­nomen, obwohl in den letzten Jahren in fast allen Mitgliedsländer der Europäischen Union na­tionale Piratenparteien entstanden sind. 

    Der Ursprung der Piratenpartei liegt in Schweden, wo sie Anfang 2006 gegründet wurde. Sie geht dort zurück auf die Anti-Copyright-Organisation „Piratbyran“, die 2004 die Internet­tauschbörse „The Pirate Bay“ initiiert hatte. Der Protest gegen die Beschlagnahme des Ser­vers dieses Internetanbieters durch schwedische Behörden wegen Urheberrechtsverletzungen und gegen die dazu 2009 ergangenen Urteile wurde zum Hauptthema der neuen Partei. 

    Dies führte zu einem einmaligen Wahlerfolg der schwedischen Piratenpartei bei den Europa­wahlen 2009, wo sie mit 7,1 Prozent einen Abgeordneten nach Brüssel entsenden konnte. Doch diesem Strohfeuer folgte schnell die Ernüchterung: Schon bei den nationalen Parla­mentswahlen in Schweden 2010 erreichten die Piraten wieder nur 0,6 Prozent der Stimmen erreichte und fielen damit auf ihr Ergebnis von 2006 zurück. 

    In anderen Ländern trat die Piratenpartei auf nationaler Ebene nicht zur Wahl an oder brachte sogar nicht die notwendigen Unterstützungsunterschriften für die Anmeldung zur Wahl zusammen. Auf lokaler Ebene ist allenfalls erwähnenswert, dass die Piratenpartei am 12. April 2012 mit 3,8 Prozent der Stimmen ein Mandat im Gemeinderat von Innsbruck er­rang. 

    Bundestagswahl 2009 als Fundament 

    In Deutschland wurde die Piratenpartei am 10. September 2006 in Berlin gegründet. Bei der Bundestagswahl 2009 erreichte sie weitgehend unbeachtet mit 847.000 Wählern immerhin zwei Prozent der Stimmen. In dieser Größenordnung bewegte sie sich bei den folgenden Landtagswahlen 2010/2011, zu denen sie ausnahmslos antrat: NRW (1,5 Prozent), Hamburg (2,1 Prozent), Sachsen-Anhalt (1,4 Prozent), Rheinland-Pfalz (1,5 Pro­zent), Baden-Württem­berg (2,0 Prozent), Bremen (1,9 Prozent) und Mecklenburg-Vorpom­mern (1,9 Prozent). 

    Die Piraten testeten in diesen Wahlkämpfen nicht nur ihre Internetkompetenz, sondern übten sich zu­gleich in traditionellen Wahlkampftechniken wie Plakataktionen und Informationsstän­den. Bemerkenswert ist, dass sie dabei trotz des demonstrativ zur Schau gestellten „basisbezo­genen“ Charakters der Partei von Anfang an mit einem professionell einheitlichen Erschei­nungsbild sowie fast ausschließlich zentral erstellten Werbematerialen antra­ten. 

    Da sie schon bei der Bundestagswahl 2009 mehr als 0,5 Prozent der Stimmen erreichte, quali­fizierte sich die Piratenpartei auch für die staatliche Parteienfinanzierung nach § 18 des Par­teiengesetzes. Ausweislich ihres vom Deutschen Bundestag veröffentlichten Rechenschafts­berichtes 2010 erhält die Partei jährlich schon we­gen des Bundestagsergebnisses knapp 600.000 Euro an staatlichen Mitteln (BT-Drucksache 17/8551). 2010 standen dem 372.000 Euro an Mitgliedsbeiträgen und 220.000 Euro an Spen­den gegenüber. Die Partei hat nach ei­genen Angaben inzwischen 30.000 „registrierte“ Mit­glieder, von denen aber nur 15.6000 „stimmberechtigt“ sind (Stand 14.5.2012: wiki.piraten­partei.de/Mitglieder). In der Bundessat­zung der Partei heisst es nämlich : „Mitglieder, die ihren Beitrag nicht bezahlen, werden nicht aus der Partei geworfen, ver­lieren aber ihre Stimmberechtigung.“ 

    Protestwähler, Wechselwähler und Wiederholungswähler 

    Durch ihren überraschenden Wahlerfolg von 8,9 Prozent bei den Wahlen Berliner Abgeordne­tenhauswahlen am 18. September 2011 wurden die Piraten ins Zentrum des bundesweiten Medieninteresses katapultiert. Diese anhaltende Aufmerksamkeit blieb nicht ohne Folgen: ‎18 Prozent der Befragten gaben im Politbarmoter der Forschungsgruppe Wahlen (www.for­schungsgruppe.de) Ende April 2012 an, sie könnten sich vorstellen, die Piratenpartei zu wäh­len. Davon nannten 72 Prozent als Hauptbeweggrund die Unzufriedenheit mit anderen Partei­ein. Nur 10 Prozent der potentiellen Piratenwähler wollen der Partei ihre Stimme wegen des Plädoyers für mehr Bürgerbeteiligung geben, 8% wegen des Einsatzes für soziale Gerechtig­keit und lediglich 5% wegen der Internetpolitik. 

    Dieses Protestpotential prägt auch die Wählerstruktur der Piraten bei den Landtagswahlen in Berlin, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Allerdings hatten die Pi­raten in diesen vier Bundesländern schon bei der letzten Bundestagswahl 258.000 Wähler. Die Wahlbeteiligung lag zwar bei der Bundestagswahl um (nur) ca. zehn Prozent höher l als bei den vier Landtagswahlen., aber man kann beim Kern der Piratenwähler von einer hohen Mobilisierungsbereitschaft bei Wahlen ausgehen. Insofern sind unabhängig von den Gründen ihrer Entscheidung die Piratenwähler bei der Bundestagswahl sozusagen der Grundstock für die späteren Erfolge, denn offenbar sind diese Wähler der Partei überwiegend treu geblieben. 

    Untersuchungen zur Wählerwanderung von infratest-dimap (stat.tagesschau.de) zeigen frei­lich, dass die Piraten den Anteil mutmaßlicher Wiederholungswähler mit einem Zuwachs von 289.000 Proteststimmen deutlich übertrafen. Diese kamen aus dem Lager der Nichtwähler (112.000), früherer Wähler der Linken (106.000) und ehemaliger Wähler kleinerer Splitter­gruppen (71.000). Von den demokratischen Parteien wanderten bei diesen vier Landtagswahlenwahlen zusam­mengenommen besonders Wähler der SPD (117.000) und der FDP (104.000) zu den Piraten ab. Von den Grünen waren es 73.000 und von der CDU 82.000 Stimmen. 

    Man kann die Wählerschaft der Piratenpartei also die größere Gruppe der Protestwähler, die mittlere Gruppe der Wechselwähler und die kleinere Gruppe der Wiederholungswähler (von Stammwählern kann man angesichts der jungen Parteigeschichte kaum sprechen) aufteilen. 

    Soziologisch gesehen haben die Piraten bei allen vier Landtagswahlen bei den unter 45-jähri­gen überdurchschnittlich gut abgeschnitten, bei den über 45-jährigen unterdurchschnittlich. Besonders hoch – fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt – schneiden die Piraten bei den Erstwählern ab. Signifikant höher ist auch ihr Anteil bei arbeitslosen Wählern. Mit drei Pro­zent weit unterdurchschnittlich war der Anteil der Piratenwähler b ei allen vier Landtagswah­len bei den Rentnern. 

    Kleine Parteien verlieren, Nichtwählerbilanz ernüchternd 

    Wenn man die Sichtweise ändert und danach fragt, für welche Partei die Piraten die größte Bedrohung des eigenen Wählerpotentials darstellen, muss man die Wählerwanderungszahlen in Bezug zur Stimmabgabe bei den jeweils letzten Landtagswahlen setzen. Danach haben die Linke 12,7 Prozent, die FDP 11,3 Prozent und kleine Splitterparteien (incl. der NPD) 10 Pro­zent ihrer Wähler an die Piraten verloren. Bei den Grünen waren es noch 5,3 Prozent, bei SPD 3,4 Prozent und bei CDU 2,2 Prozent. 

    Besonders überraschend ist es, dass die Piraten bei den vier Landtagswahlen nur 1,2 Prozent bisheriger Nichtwähler für sich gewonnen haben. Dieser Anteil liegt weit unter ihrem Stim­manteil bei bisherigen Wählern. Ingesamt haben die Erfolge der Piraten bei keiner der vier Landtagswahlen zu einem nennenswerten Anstieg der Wahlbeteiligung geführt, bei zwei der vier Wahlen ist die Wahlbeteiligung sogar gesunken. 

    In Nordrhein-Westfalen hat sich sogar gezeigt, dass die Piraten umso erfolgreicher sind, je ge­ringer die Wahlbeteiligung ist. Sie lag bei den Landtagswahlen im größten Bundesland bei fast 60 Prozent. In den zehn Wahlkreisen mit der schlechtestenWahlbeteiligung schnitten die Piraten überall besonders gut ab. In den zehn Wahlkreisen mit der höchsten Wahlbeteiligung verzeichnete die Piratenpartei mit einer Ausnahme deutlich unterdurchschnittliche Ergebnis­se. Ihr Spitzenergebnis erzielten die Piraten mit 9,9 Prozent im Wahlkreis Dortmund I, wo die Wahlbeteiligung nur bei sieben Prozent unter dem Durchschnitt lag. Ihr schlechtestes Ergeb­nis erzielten sie mit 5,8 Prozent in Borken, wo die Wahlbeteiligung zwei Prozent über dem Durchschnitt lag. In Duisburg, wo die Wahlbeteiligung mit 45 Prozent am weitesten (15 Pro­zent!) unter dem Landesdurchschnitt lag, erreichten die Piraten ein Prozent mehr als im Lan­desschnitt. In Essen, wo die Wahlbeteiligung zehn Prozent über dem Landesschnitt lag, lag das Piratenergebnis im Durcchschnitt. 

    Die Nichtwählerbilanz der Piraten ist also ambivalent: Sie mobilisierten zwar bei den vier Landtagswahlen – mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen – mehr Nichtwähler als andere Parteien. Aber nur zwölf Prozent ihrer Wählerschaft kommen aus dem Bereich der Nichtwäh­ler, 20 Prozent haben zuletzt die Linke oder kleinere Splittergruppen gewählt und 30 Prozent können als Wiederholungswähler der Piraten gelten. Dem stehen 40 Prozent Piratenwähler gegenüber, die von den „etablierten“ demokratischen Parteien kommen (SPD 13,2; FDP 11,7; CDU 9,2; Grüne 8,2).

    Tabelle 1: Wählerschaft der Piratenpartei bei den Landtagswahlen in Berlin, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen 2011/2012

     

    Berlin

    18.9.2011

    Saarland

    25.3.2012

    Schleswig-Holst 6.5.2012

    NRW 13.5.2012

    Insgesamt

    Wahlberechtigte

    2.469.716

    797.512

    2.240.148

    13.264.231

    18.771.607

    Wähler

    1.487.487

    491.591

    1.327.672

    7.901.922

    11.208.672

    Wahlbeteiligung

    60,2 % (+2,2%)

    61,6 % (-6,0%)

    60,1 % (-13,5)

    59,6 % (+0,3)

    59,7 %

    Piratenwähler bei vorheriger LT-Wahl

    -

    -

    28.837

    121 046

    29.004

    Piraten-Wähler Wahlen 2011/12

    130.105

    35.656

    108.740

    608.957

    883.458

    Von Nichtwählern

    23.000

    8.000

    11.000

    70.000

    112.000 (12,6%)

    Von CDU

    4.000

    4.000

    14.000

    60.000

    82.000 (9,2%)

    Von SPD

    14.000

    3.000

    10.000

    90.000

    117.000 (13,2%)

    Von FDP

    6.000

    4.000

    14.000

    80.000

    104.000 (11,7%)

    Von Grünen

    17.000

    3.000

    13.000

    40.000

    7 3.000 (8,2%)

    Von der Linken

    13.000

    7.000

    6.000

    80.000

    106.000 (12,0 %)

    Von Anderen

    22.000

    3.000

    6.000

    40.000

    71.000 (8,0%)

    Piratenwähler bei BT-Wahl 2009

    58.062

    8.620

    33.277

    158.585

    258.544
    (29,1%)

    Stimmergebnisse nach Zweitstimmen / Wählerwanderungen nach infratest-dimap (stat.tagesschau.de)

     

    Tabelle 2: Letzte Landtagswahlen in Berlin, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen vor 2011/2012 mit Verlust an Piratenpartei 2011/2012

     

    Berlin

    2006

    Saarland

    2009

    Schleswig-Hol. 2009

    NRW

    2010

    Insgesamt

    Verlust an Piratenpartein %

    Linke

    davon 2011/12 an Piraten

    185.185

    13.000

    113.664

    7.000

    95.764

    6.000

    435.627

    80.000

    830.240

    106.000

    -12,7

    FDP

    davon 2011/12 an Piraten

    104.584

    6.000

    49.064

    4.000

    239.338

    14.000

    522.229

    80.000

    915.215

    104.000

    -11,3

    Andere

    davon 2011/12 an Piraten

    180.000

    22.000

    25.000

    3.000

    125.000

    6.000

    382.000

    40.000

    712.000

    71.000

    -10,0

    Grüne

    davon 2011/12 an Piraten

    180.865

    17.000

    31.516

    3.000

    199.367

    13.000

    941.162

    40.000

    1.352.910

    73.000

    -5,3

    SPD

    davon 2011/12 an Piraten

    424.054

    14.000

    131.241

    3.000

    407.643

    10.000

    2.675.818

    90.000

    3.638.756

    117.000

    -3,2

    CDU

    davon 2011/12 an Piraten

    294.026

    4.000

    184.537

    4.000

    505.612

    14.000

    2.681.700

    60.000

    3.665.875

    82.000

    -2,2

    Nichtwähler

    davon 2011/12 an Piraten

    1.019.884

    23.000

    260.402

    8.000

    636.742

    11.000

    5.396.640

    70.000

    7.313.668

    112.000

    -1,5

     

    Tabelle 3: Wählerwanderung von/zu Nichtwählern

     

    Berlin 2009

    Saarland 2012

    Schleswig-Holst. 2012

    Nordrhein-West. 2012

    Insgesamt

    CDU

    0

    -12.000

    -59.000

    -110.000

    -181.000

    SPD

    +4.000

    -7.000

    -52.000

    +120.000

    + 65.000

    FDP

    -14.000

    -9.000

    -67.000

    +30.000

    - 60.000

    Grüne

    +9.000

    -1.000

    -12.000

    +50.000

    + 46.000

    Linke

    +3.000

    -17.000

    -39.000

    -20.000

    - 73.000

    Piraten

    +23.000

    +8.000

    +11.000

    +70.000

    +112.000

    Andere

    +6.000

    +6.000

    -37.000

    -40.000

    - 65.000

    Insges

    +31.000

    -32000

    -255.000

    +100.000

     

     

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  • MEIN VOM ROTARACT-CLUB BONN:

    organisierter Benefizabend am Klavier am 12. Mai im Mehlemschen Haus war ein voller Erfolg. Zugunsten der weltweiten Katastrophenhilfe von Shelter-Box kamen fast 500 Euro zusammen. Mein nächster Klavierabend findet am 15. Juli um 18 Uhr in der Kommende Ramersdorf statt.


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  • EIN TEURER SCHUSS IN DEN OFEN WAR:

    die Internetabstimmung "Bonn packts an" 2012. Höchstens 0,7 Prozent der wahlberechtigten Bonner beteiligten sich. Das ist ein bundesweiter Negativrekord. Selbst der prominteste Sparvorschlag erhielt nur 257 Voten. Nach Angaben der Verwaltung kostete die Aktion 145.000 Euro - etwa 100 Euro pro Teilnehmer.

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

     

    Zweite Internetabstimmung

    „Bonn packts an" gescheitert

    Bundesweiter Negativrekord

    Die zweite Internetabstimmung „Bonn packts an" 2012 war angesichts der äußerst gerin­gen Teilnehmerzahlen ein teurer Schuss in den Ofen: Es haben sich höchstens 0,7 Prozent der Bonner Bürger an der Aktion beteiligt: Das ist ein bundesweiter Negativrekord und hat nichts mit seriöser Bürgerbeteiligung zu tun. Hier hat eine kleine Internetelite eine Spielwiese auf Kosten der Steuerzahler gefun­den. 

    Vom 12. April bis 10. Mai 2012 waren 233.000 wahlberechtigte Bonner Bürger aufge­rufen, im Internet über Sparvorschläge für den städtischen Haushalt abzustimmen. Dazu genügte die Registrierung mit einer e-mail-Adresse. Mehrfachanmeldungen waren deshalb ebenso möglich wie die Teilnahme Ortsfremder. Dennoch wurden in den vier Wochen der Aktion lediglich 1.740 e-mail-Adressen registriert. Wieviele Bon­ner Bürger dahinter stehen, lässt sich nicht verlässlich sagen, aber nach den Erfah­rungen in anderen Kommunen und in Bonn 2011 gehen bis zu einem Drittel der Re­gistrierungen auf Mehrfachanmeldungen oder die Teilnahme Ortsfremder zurück.  

    Selbst der am höchsten bewertete Bonner Sparvorschlag (Abschaffung der Oper) er­hielt lediglich 257 unterstützende Voten (Contra 203). Insgesamt hat die Internetbe­fragung nach Angaben der Stadtverwaltung mindestens 145.000 Euro gekostet. Das ist glatte Steuerverschwendung": Die Verwaltung hat für jeden Teilnehmer an „Bonn packts an" ca. 100 Euro ausgegeben. Im letzten Jahr hat die Aktion nach Angaben der Verwaltung sogar mehr als 300.000 Euro gekostet. Mit insgesamt einer halben Million Euro hätte man in diesen zwei Jahren sehr viel Sinnvolleres tun können. 

    Abwegig ist die Aussage des zuständigen Projektleiters in der Stadtverwaltung, trotz der niedrigen Beteiligung sei es mit keinem anderen Instrument gelungen, so viele Menschen zum städtischen Haushalt zu erreichen. Allein die Bonner Ratspartei­en haben mehr als 10.000 Mitglieder, von denen viele ehrenamtlich an kommunalen Themen arbeiten. Mehrere hundert Bürger befassen sich in Vereinen mit städtischen Haushaltsfragen, weil ihre Arbeit unmittelbar davon abhängt. Schon in meinem eige­nen Newsletter-Verteiler habe ich doppelt so viele e-mail-Adressen als sich bei „Bonn packts an" registriert haben. Selbst die Zahl der ehrenamtlichen kommunalpolitischen Mandatsträger liegt höher als die Voten bei allen abgestimmten Sparvorschlag.

    Ausserdem bevorzugt das Internetverfahren gut organisierte Interessengruppen: ein erheblicher Teil der Teilnehmer bei "Bonn packts an" ist auch 2012 von großen Bon­ner Vereinen aus aus den Bereichen Soziales, Sport, Kultur und Karneval durch ge­zielte e-mail-Aktionen in ihrer Mitgliedschaft mobilisiert worden..

    Es spricht zwar viel dafür, das Internet auch bei kommunalen Fragen als zusätzliche Informations- und Diskussionsplattform anzubieten. Aber Abstimmungen im Internet sind das Gegenteil von demokratischer Bürgerbeteiligung, denn sie privilegieren klei­ne Internet-Eliten auf Kosten der großen Mehrheit der Bürger. Rat und Verwaltung in Bonn sollten das einsehen und diese teure Internetabstimmung nicht fortsetzen. 

    Zur Information: Beteiligungsquote an Online-Haushalten in größeren Städten bezogen auf wahlbe­rechtigte Einwohner bei Einbeziehung von Mehrfachabstimmungen und Ortsfrem­den:

    Bonn 2012: 0,7 Prozent
    Frankfurt 2011: 0,7 Prozent
    Essen 2010: 0,8 Prozent
    Freiburg 2008: 0,8 Prozent
    Aachen 2011: 0,9 Prozent
    Köln 2009: 1,2 Prozent
    Gütersloh 2010: 2,1 Prozent 
    Solingen 2010: 2,8 Prozent
    Bonn 2011: 4,7 Prozent

    Wegen der negativen Erfahrungen haben bundesweit weniger als 50 Kommunen beschlossen, eine Online-Abstimmung zum städtischen Haushalt zu wiederholen. Darunter sind nur wenige größere Städte.

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  • WIE POLITITKFÄHIG DAS "C" IST,:

    habe ich in einem Aufsatz für die seit 1871 von den Jesuiten herausgegebene "Zeitschrift für christliche Kultur" STIMMEN DER ZEIT behandelt. Gerade für die CDU kommt es darauf an, ihre Politik immer wieder im klaren Bezug auf die Grundwerte zu begründen, zu denen sie sich mit "C" im Namen bekennt.

     

    Den folgenden Text können Sie

    hier ausdrucken

    und

    hier diskutieren.

     

    Stephan Eisel

    Zur Politikfähigkeit des „C“

    Zur Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gehört untrennbar die Debatte um das „C“ in der Politik. Es bewegte und bewegt die Gemüter als Stein des Anstoßes oder Chance, als Orientierungspunkt oder Herausforderung. Für die Gründergeneration der neuen Republik war nach der Katastrophe des Nationalsozialismus das Fundament klarer Grundwerte selbstverständlich. Schon am 26. Juni 1945 veröffentlichten Überlebende der NS-Diktatur den Gründungsaufruf für eine neue Partei mit dem Namen „Christlich-demokratische Union Deutschlands“. Im Angesicht einer „furchtbaren Erbschaft, vor einem Trümmerhaufen sittlicher und materieller Werte“ schien es nur sechs Wochen nach dem Ende von Krieg und Diktatur naheliegend, „die christlichen, demokratischen und sozialen Kräfte zur Sammlung, zur Mitarbeit und zum Aufbau einer neuen Heimat“ aufzurufen.

    Den programmatischen Kern der neuen Partei formulierte Konrad Adenauer in seiner berühmten Kölner Universitätsrede am 24. März 1946 so:

    Der Fundamentalsatz des Programms der CDU, der Satz, von dem alle Forderungen unseres Programms ausgehen, ist ein Kerngedanke der christlichen Ethik: die menschliche Person hat eine einzigartige Würde, und der Wert jedes einzelnen Menschen ist unersetzlich. Aus diesem Satz ergibt sich eine Staats-, Wirtschafts- und Kulturauffassung, die neu ist gegenüber der in Deutschland seit langem üblichen. Nach dieser Auffassung ist weder der Staat, noch die Wirtschaft, noch die Kultur Selbstzweck; sie haben eine dienende Funktion gegenüber der Person. Die materialistische Weltanschauung macht den Menschen unpersönlich, zu einem kleinen Maschinenteil in einer ungeheuren Maschine, sie lehnen wir mit der größten Entschiedenheit ab. ... Wir nennen uns christliche Demokraten, weil wir der tiefen Überzeugung sind, daß nur eine Demokratie, die in der christlich-abendländischen Weltanschauung, in dem christlichen Naturrecht, in den Grundsätzen der christlichen Ethik wurzelt, die große erzieherische Aufgabe am deutschen Volke erfüllen und seinen Wiederaufstieg herbeiführen kann.“

    Zwar schien das „C“ in der Politik mit der Gründung der „C“-Parteien einen festen Ort gefunden zu haben, aber vielleicht auch deswegen wurde es bald zum Berufungspunkt für völlig kontroverse Meinungen in grundlegenden Debatten um die Soziale Marktwirtschaft und die Wiederbewaffnung über die Ostpolitik bis zur Nachrüstung.

    Wie provokativ die politische Berufung auf das „C“ ist, belegen nicht zuletzt die immer wiederkehrenden, ritualisierten Forderungen, die Unionsparteien mögen doch darauf verzichten, weil es ihnen entweder nicht zustünde oder in einer immer mehr säkularisierten Gesellschaft sowieso eher ein Hemmschuh sei. Dabei gehört zu den Merkwürdigkeiten der Debatte die Neigung vieler Unionspolitiker, sich lieber mit der Frage: „Was ist konservativ?“ zu beschäftigten als damit, worin der „christlich-demokratische“ Anspruch besteht, den CDU und CSU mit ihrem Partei namen selbstbewußt erheben. Die Politikfähigkeit des „C“ kann sich nicht entfalten, wenn nicht immer wieder nachgedacht und gestritten wird, wofür dieses „C“ eigentlich steht.

    Der Gestaltungsanspruch des „C“

    Grundlage und Voraussetzung einer Politik aus christlicher Verantwortung ist das Bekenntnis zum christlichen Menschenbild, das den Menschen ausdrücklich als Geschöpf Gottes sieht und sich deshalb zu seiner Einmaligkeit und Begrenztheit bekennt. Es ist kein Zufall, daß schon im ersten Satz des CDU-Grundsatzprogramms von Gott die Rede ist und es wenig später heißt: „Unsere Politik beruht auf dem christlichen Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott.“ Ein dutzendmal wird im CDU-Programm auf Gott Bezug genommen, die Programme anderer Parteien finden ihn keiner Erwähnung wert.

    Im Verständnis des christlichen Menschenbildes zeichnen unveräußerliche Würde, Gleichwertigkeit, Verschiedenartigkeit und Unvollkommenheit alle Menschen aus. Daraus leiten sich die Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität ab. Wegen dieses ausdrücklichen Bezugs auf die christliche Ethik wollen die Bürger gerade von einer „C“-Partei wissen, warum bestimmte politische Vorschläge gemacht werden und welches Werteverständnis dahinter steht. Sie fragen nach der „C“-Fähigkeit der Politik und der Politikfähigkeit des „C“. Für die C-Parteien ist deswegen die Antwort auf das Warum, also die Begründung ihrer Politik mindestens ebenso wichtig wie die Erklärung des Wie, also der Umsetzung.

    Wenn sich eine Partei im Kern ausdrücklich nicht auf die Beliebigkeit der Zeitläufte, sondern auf die zeitlose Gültigkeit ihrer Grundsätze beruft, muß sie den politischen Gestaltungswillen, der ihren Entscheidungen zugrunde liegt, besonders klar beschreiben. Wer dem Zeitgeist nachläuft und ihn nicht zu formen sucht, geht in den Tsunamis einer sich ständig beschleunigenden und oft irrational dramatisierenden Mediengesellschaft unter. Dem Volk aufs Maul schauen, heißt eben nicht, ihm nach dem Munde reden: Zuhören ist die Voraussetzung und nicht der Ersatz für politische Führung. Beharrlichkeit ist in der Politik noch wichtiger als Anpassungsfähigkeit.

    Wer sich das „C“ als Maßstab nimmt, muß Gegenwind aushalten können. Er darf sich nicht an den Launen des Zeitgeistes orientieren. Es ist quasi der Kompaß für eine Agenda der Beharrlichkeit und der Nachhaltigkeit. Es erinnert daran, daß den Weg nicht findet, wer das Ziel nicht kennt. Gerade für die „C“-Parteien lautet deshalb die entscheidende Frage nicht: „Was ist konservativ ?“oder: „Was ist liberal?“, sondern: „Was ist christlich-demokratisch?“ Die Antwort läßt sich nicht in jeder politischen Einzelfrage, wohl aber in zentralen Politikfeldern geben.

    In dubio pro vita

    Ganz unmittelbar mit dem christlichen Menschenbild hängt die politische Behandlung aller Fragen zusammen, die mit dem Beginn und Ende des Lebens zu tun haben. Das „C“ ist ein Manifest gegen die Relativierung des Schutzes der Menschenwürde, je nach vor- oder nachgeburtlichem Lebensalter. Es fordert den klaren politischen Willen, den Menschen als Geschöpf Gottes menschlicher Verfügbarkeit zu entziehen. Das gilt für Embryonenschutz, Fortpflanzungsmedizin und Schwangerschaftsabbruch ebenso wie für Sterbebegleitung.

    Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik (PND und PID) oder Fruchtwasseruntersuchungen dürfen nicht zur Selektion wahrscheinlich behinderter Kinder mißbraucht werden. Künstlicher Befruchtung müssen Grenzen gesetzt werden, wo Erwachsenenegoismus das Kindeswohl ignoriert – zum Beispiel durch künstliche Befruchtung im fortgeschrittenen Alter. Es darf weder ein staatlich garantiertes Recht auf ein Kind um jeden Preis noch eine Staatsgarantie für eine bestimmte Art des Todes geben. Leben zu geben und zu nehmen muß im christlichen Verständnis dem menschlichen Zugriff entzogen bleiben.

    Der wissenschaftliche Erkenntnisfortschritt hat das Wissen um den Zeitpunkt des Beginns individuellen menschlichen Lebens in den letzten Jahrzehnten immer weiter nach vorne verschoben. Für Laien war wohl der im wörtlichen Sinne augenfälligste Einschnitt die Ultraschalluntersuchung, die vorgeburtliches Leben und seine Schutzbedürftigkeit jedem sichtbar gemacht hat. Daß sich Mediziner und Biologen im Blick auf die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle über den Beginn individuell menschlichen Lebens meist uneinig sind, ist irritierend. Das „C“ fordert jedoch, daß im Fall solcher Uneinigkeit Lebensbeginn und damit Lebensschutz eher früher als später angesetzt werden: in dubio pro vita.

    Konjunktur für Subsidiarität

    Die Person steht auch im Zentrum der Subsidiaritätsidee, die so eng mit dem „C“ verbunden ist. Sie begreift Eigenverantwortung und Solidarität als zwei Seiten der gleichen Medaille. Von vielen werden diese Begriffe in Widerspruch zueinander gesetzt: Eigenverantwortung wird oft als „neoliberal“ diffamiert, Solidarität ist für manchen „links“. Diese Polarisierung ist unsinnig, denn in Wahrheit gilt: Je mehr der einzelne für sich selbst sorgt, um so mehr können er und die staatliche Gemeinschaft für wirklich Bedürftige tun. Je mehr Sozialpolitik „Hilfe zur Selbsthilfe“ zum Ziel hat, um so wirksamer ist der Solidaritätsgedanke, der ja nicht dauerhafte Abhängigkeit, sondern die Befähigung zur Eigenverantwortung anstrebt.

    Die Wurzeln des Subsidiaritätsprinzips reichen weit zurück. Sie gründen im Leitbild der Vielfalt für den Aufbau einer Gesellschaft, wie es schon Aristoteles fordert – ganz im Gegensatz zu seinem Lehrer Platon, der das Einheitsideal als Strukturprinzip einer Gesellschaft empfahl. Der Streit zwischen beiden Gesellschaftskonzepten durchzieht die politische Ideengeschichte. Anwälte der Vielfalt waren Denker wie John Locke, Immanuel Kant oder Ernst Fraenkel. Das Einheitsideal wurde zum Beispiel von Jean Jacques Rousseau, Karl Marx und Carl Schmitt vertreten.

    Wer dem Staat und der Gesellschaft die Aufgabe zuschreibt, Vielfalt zu ermöglichen, stellt zugleich auch die Frage nach dem Verhältnis der unterschiedlichen Glieder und Ebenen einer Gesellschaft zueinander. Johannes Althusius zum Beispiel – als Bürgermeister von Emden nicht nur theoretisch bewandert – verstand die Gesellschaft als Gemeinschaft verschiedener Gruppen mit eigenen Aufgaben, die gelegentlich der Unterstützung übergeordneter Gruppen bedürften.

    Sechs Jahre bevor er zum Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika gewählt wurde, definierte Abraham Lincoln 1854 schon fast klassisch:

    The legitimate objects of governments is to do for a community of people whatever they need to have done but cannot do at all, or cannot so well do for themselves in their separate and individual capacities. In all that the people can do as well for themselves, government ought not to interfair.“

    Ganz ähnlich formuliert die päpstlichen Sozialenzyklika „Quadragesimo Anno“ vom 15. Mai 1931:

    Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen.“

    Diese Enzyklika bezog sich zu deren 40. Jahrestag auf die Enzyklika „Rerum Novarum“ aus dem Jahr 1891. Darin hatte sich Papst Leo XIII. damit befaßt, wie der einzelne gegen Vermassung und Anonymisierung als Folge der Industrialisierung geschützt werden kann. In „Quadragesimo Anno“ ging es Papst Pius XI. angesichts totalitärer Ideologien darum, den einzelnen, die Familie und kleine Gemeinschaften zu schützen und die Macht des Staates auf deren Unterstützung („subsidium“) zu beschränken.

    Das Subsidiaritätsprinzip hat also einen inhaltlichen Doppelkern: „Privat vor Staat“ und „Klein vor Groß“. Wo ein Problem auftaucht, soll die jeweils kleinste Einheit die erste Chance zur Lösung bekommen: Zuerst der einzelne, die Familie, die Nachbarschaft (privat); und erst dann die staatliche Ebene: Kommune, Land, Bund, Europa. In der politischen Praxis ist das Subsidiaritätsprinzip also eine Kompetenzverteilungsregel und begründet im staatlichen Handeln das Zuständigkeitsprinzip. Keineswegs kann man ihm unterstellen, der Staat solle sich um nichts kümmern und alles der Gesellschaft überlassen.

    In diesem Sinn ist Subsidiarität die Schwester der Solidarität – oder um an die „Baugesetze der Gesellschaft“ von Oswald von Nell-Breuning SJ in seinen Erläuterungen zum Subsidiaritätsprinzip anzuknüpfen: Die Grundeinsichten „Die Kirche im Dorf lassen“ und „Wir sitzen alle in einem Boot“ gehören zusammen. In der Rangfolge Selbsthilfe – Nachbarschaftshilfe – Staatshilfe steht, wie vom christlichen Menschenbild gefordert, der einzelne im Mittelpunkt und nicht die Struktur. Je besser dieser ordnungspolitische Maßstab erkennbar ist, um so deutlicher sichtbar ist die politische Realität des „C“.

    Integrationskraft der Sozialen Marktwirtschaft

    Die Achtung vor der personalen Integrität durch Abwehr von Abhängigkeiten und Bevormundung des einzelnen fordert das „C“ nicht nur von der staatlichen Ordnung, sondern auch im Wirtschaftsleben. Dieser Herausforderung stellt sich das Ordnungsmodell der Sozialen Marktwirtschaft mit seinem Anspruch, die Freiheit des Marktes zuzulassen, ihm aber auch Schranken zu setzen. Soziale Marktwirtschaft ist eine Wirtschaftsordnung für alle, nicht nur für einige. Sie ist dabei nicht nur dem wirtschaftspolitischen Ziel „Wohlstand für alle“, sondern auch der sozialpolitischen Aufgabe der Integration aller in die Gemeinschaft verpflichtet.

    Dazu gehört die Überwindung der Ideologie der Nivellierung, die die Gleichwertigkeit der Menschen mit der Gleichheit aller verwechselt. Das christliche Menschenbild entzieht sich einem solchen Gleichheitsanspruch und betont die Verschiedenartigkeit der Menschen. In ihrer Programmatik haben die „C“-Parteien deshalb zu Recht den Begriff „Chancengleichheit“ durch den Begriff „Chancengerechtigkeit“ ersetzt.

    Die ausgrenzende Zerstörungskraft der Gleichheitsideologie hat sich zuerst mit der Umdeutung des Begriffs „Elite“ zum Kampfbegriff einer Klassenideologie gegen die Leistungsträger der Gesellschaft gerichtet. In der Norm des Mittelmaßes stört das Herausragende. In Abgrenzung dazu gibt die Leitlinie „Leistung muß sich wieder lohnen“ Begabten und Leistungsstarken die ihnen zustehenden Entfaltungschancen. Sie haben nicht nur im Respekt vor ihrer Individualität Anspruch auf politische Unterstützung, sondern sie brauchen auch im allgemeinen Interesse gute Chancen für die Entfaltung ihrer Persönlichkeit, damit sie nicht emigrieren oder innerlich resignieren, sondern mit ihrer Leistungskraft auch einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.

    Aus dem Blick geraten in einer Gesellschaft, die dem Mittelmaß verpflichtet ist, aber auch jene Menschen, die mit der sich beschleunigenden Modernisierung in Wirtschaft und Technik nicht mithalten können, obwohl sie dies wollen. Die Gleichheitsideologie glaubt in ihrer materialistischen Grundausrichtung, die Bedürfnisse dieser Menschen einfach durch staatliche Transferleistungen befriedigen zu können. Aber es geht um mehr als um materielle Bedürfnisse, wenn Menschen aus der Arbeitswelt und auch zu einem großen Teil aus unserer Gesellschaft ausgeschlossen sind. Wer früher im Betrieb „den Hof gefegt“ hat und damit in den Alltag integriert war, ist heute oft Hartz IV-Empfänger ohne geregelten Lebensalltag und erlebt schnell gesellschaftliche Ausgrenzung statt Integration.

    Der Mensch lebt aber nicht vom Brot allein, und das christliche Menschenbild billigt auch jedem das gleiche Recht zu, sich als nützlich für die Gemeinschaft zu empfinden und gebraucht zu werden. Dem widerspricht es, einfache Tätigkeiten mit ihrer Chance zur Integration in die Gesellschaft zu diskreditieren und von oben herab verächtlich zu machen. Die Soziale Marktwirtschaft bewährt sich am Maßstab des „C“, wenn sie sowohl dem Leistungsstarken Freiraum für die Entfaltung seiner Talente als auch dem Leistungsschwachen die Chance zur Mitwirkung eröffnet.

    Jenseits von Angebot und Nachfrage

    So sehr das „C“ zum Schutz der Menschenwürde auch wirtschaftliche und soziale Sicherheit fordert, so sehr steht das christliche Menschenbild zugleich gegen eine Politik der Ökonomisierung aller Lebensbereiche. Den Menschen auf das Materielle zu reduzieren, wird ihm nicht gerecht. So hat das Thema „Gesundheit“ viele Dimensionen, die mit einer ökonomischen „Prämien“-Begrifflichkeit nicht zureichend erfaßt werden. Auch Umweltschutz hat zwar ökonomische Voraussetzungen und Auswirkungen, aber Umwelt hat eben auch einen wirtschaftlich nicht faßbaren Eigenwert, weswegen in der Programmatik der „C“-Parteien gerne auf den biblischen Begriff der „Schöpfung“ zurückgegriffen wird. Es paßt auch nicht zum christlichen Menschenbild, die kulturelle Dimension der persönlichen Entfaltung zu vernachlässigen.

    Ebenso falsch wäre es, notwendige familienpolitische Maßnahmen zuerst mit dem ökonomischen Argument zu begründen, eine demographische Trendwende einleiten zu wollen, die wiederum die wirtschaftliche Lage verbessere. Diese Ökonomisierung der Familienpolitik vernachlässigt die zentrale Aufgabe der Familie als Hort des Privaten, der Geborgenheit und der Wertevermittlung. Kinder werden nicht gezeugt, um den demographischen Wandel einer Gesellschaft zu befördern, sondern sind Teil einer höchst privaten und persönlichen Entscheidung der Eltern. Politik muß durch ökonomische Entscheidungen diese private Entscheidungsfreiheit ermöglichen, darf sie aber nicht ökonomisch instrumentalisieren. Das gilt auch für die persönliche und familiäre Entscheidung über den eigenen Lebensentwurf zwischen Familie und Beruf.

    Teilweise wird auch in den „C“-Parteien ganz offen als Motiv für die staatliche Bevorzugung eines bestimmten Familienmodells die Notwendigkeit einer Erhöhung der Frauenerwerbsquote genannt. So wird aus Familienpolitik Wirtschaftspolitik und die Wahlfreiheit durch staatliche Lenkungsmaßnahmen ausgehebelt. Es widerspricht dem Respekt des christlichen Menschenbildes vor dem unersetzlichen Wert jedes einzelnen und seiner Freiheit, wenn Menschen deswegen einem politischen Rechtfertigungsdruck ausgesetzt werden, weil sie sich nicht für einen bestimmten familiären Lebensentwurf entscheiden. Weder das Gerede von der berufstätigen „Rabenmutter“, noch das vom „Heimchen am Herd“ ist mit dem „C“ vereinbar.

    Im Bereich der Familienpolitik ist das christliche Menschenbild deshalb so virulent, weil es dem Staat nicht gestattet, private Entscheidungen zu verstaatlichen, sondern ihn im Gegenteil zum Schutz dieser Privatsphäre verpflichtet. Dem widerspricht es, wenn der Staat zwar staatliche Krippenplätze verstärkt ausbaut, aber private Kinderbetreuung in der Familie nicht unterstützt und den Eltern ein schlechtes Gewissen einredet, die sich für die familiäre Kinderbetreuung entscheiden. Tatsächliche Wahlfreiheit fördert der Staat nur dort, wo er unterschiedliche elterliche Entscheidungen nicht nur gleichermaßen respektiert, sondern auch gleichermaßen fördert. Deshalb geht es in der Debatte um ein familienbezogenes „Betreuungsgeld“ durchaus um eine Grundsatzfrage.

    Gleichwertigkeit im Unterschied

    Auch die Mode, die Qualität unseres Bildungssystems an der Zahl der Abiturienten oder Studenten zu messen, ignoriert die vom christlichen Menschenbild betonte Verschiedenartigkeit der Menschen und Begabungen. Sie ist akademikerfixiert und stilisiert das Studium als fast einzigen Weg zu einem glücklichen Leben. Inzwischen liegt der Anteil der Studienanfänger in Deutschland bei 43 Prozent eines Jahrganges (!), die OECD schwärmt gar von einer 90-Prozent-Zielmarke. Gleichzeitig wird die handwerkliche Ausbildung in einem problematischen Ausmaß verakademisiert und damit die Praxis von der Theorie verdrängt.

    Verräterisch ist schon das Wort von der „höheren“ Bildung, die doch in Wahrheit nur eine längere und theoretischere Bildung ist. Der Fixierung auf akademische Bildung liegt ein Menschenbild zugrunde, das die Gleichwertigkeit der Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit negiert. Handwerkliche Begabung und Bildung sind aber im Blick auf die Wertigkeit des einzelnen und für unsere Gesellschaft insgesamt ebenso wichtig wie akademische Bildung. Menschen mit solchen praktischen Begabungen werden dennoch heute schnell als „bildungsfern“ an den Rand gedrängt.

    Tatsächlich sind Akademiker in vielen Fragen des Lebensalltags Analphabeten: Kaum einer von ihnen kann ein Schwein schlachten, einen Bus im öffentlichen Nahverkehr steuern oder einen Wasserrohrbruch reparieren. Die Menschen wissen auch sehr genau, dass Klugheit und Lebenstauglichkeit keine Frage des akademischen Ranges ist. Es ist die Stärke eines gegliederten Bildungswesens, mit unterschiedlichen Angeboten verschiedene Begabungen zu fördern, ohne sie in eine wertende Rangfolge zu bringen.

    Wehrhafte Demokratie

    Zu einer Gesellschaft mit menschlichem Gesicht gehört auch das klare Bekenntnis zur freiheitlichen Demokratie als der politischen Ordnung, die das christliche Menschenbild am besten zur Entfaltung kommen läßt. Bei jener Generation, die diktatorische Systeme und ihre totalitären Eingriffe in das Leben des einzelnen erfahren hat, mußte für diese Erkenntnis nicht in Seminaren geworben werden. Wem die Freiheit genommen war, der weiß, daß sie nicht selbstverständlich ist. Wem freie Wahlen verweigert wurden, der weiß, was Wahlrecht bedeutet. Wer hilflos dem Faustrecht des Stärkeren ausgesetzt war, für den sind Schutz der Menschenwürde und Minderheitenschutz keine abstrakten Themen.

    Inzwischen wachsen aber Generationen heran, die das Fehlen von Demokratie und Freiheit glücklicherweise nur noch aus historischen Rückblicken kennen. Sie erfahren die freiheitliche Demokratie täglich als Selbstverständlichkeit. Deswegen wird auch zunehmend weniger über ihre Grundlagen und Voraussetzungen nachgedacht. Eine der Auswirkungen dieser Entwicklung ist eine Schwächung des antitotalitären Grundkonsenses, der Streitbarkeit der Demokratie gegen jeden Extremismus.

    Wer Rechts- und Linksextremismus gleichermaßen als Gefahren betrachtet, muß sich oft schon allein deswegen rechtfertigen. Schick ist allein der „Kampf gegen Rechts“, die „Linke“ bestreitet oft eine Gefahr von linksaußen. Tatsächlich aber bedienen sich Rechts- und Linksextremisten oft ähnlicher Mittel und Themen, auch wenn sie keinesfalls in einem Atemzug genannt werden wollen. Aus Sicht des christlichen Menschenbildes ist aber nicht entscheidend, welche Ideologien seine Grundlagen in Frage stellen und angreifen.

    Deshalb fordert das „C“ auch als erste Bürgerpflicht, sich mit den rechts- und linksextremistischen Gefahren für die freiheitliche Demokratie auseinanderzusetzen – ebenso wie mit religiösem oder anderem Extremismus. Diese demokratische Pflicht läßt sich nicht in der Stille erledigen, sie braucht das öffentliche Bekenntnis. Es widerspricht dem christlichen Menschenbild, die Gegner der Demokratie gewähren zu lassen oder gar mit ihnen stillschweigend gemeinsame Sache zu machen. Roman Herzog hat vor seiner Wahl zum Bundespräsidenten 1994 diese Haltung auf den Punkt gebracht: Er hat damals trotz knappster Mehrheitsverhältnisse im Vorfeld erklärt, die Wahl nicht anzunehmen, wenn sie von den rechtsradikalen Stimmen der Republikaner entschieden würde. Diese hatten angekündigt, ihn zu wählen und ließen nach seiner klaren Festlegung davon ab. Sein Gegenkandidat Johannes Rau verweigerte solche Klarheit mit Blick auf die ihm von der zur PDS umbenannten SED in Aussicht gestellten Stimmen.

    Verantwortung in der einen Welt

    Das christliche Menschenbild läßt sich nicht durch Geographie, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder sozialen Stand begrenzen. Es ist universell und zwingt auch die Außenpolitik zur Orientierung an Grundwerten. Das „C“ widerspricht dem Postulat einer Nichteinmischung in innere Angelegenheiten dann, wenn die Menschenrechte verletzt werden. So berührt auch der sich verschärfende Armutskonflikt zwischen Nord und Süd den Kern des christlichen Menschenbildes. Im Verhältnis zu demokratischen Staaten und Diktaturen muß es klare Unterschiede in der Enge der Beziehungen geben. Die Übereinstimmung in demokratischen Grundüberzeugungen macht in der Weltgemeinschaft aus dem Partner den Freund.

    Dieser gemeinsame Wertebezug hat zur Gründung der Europäischen Union geführt und begründet ihren Erfolg der Gewährleistung von Frieden und Freiheit in Westeuropa. Nach 1989 konnte diese Werteordnung auch in Mittel- und Osteuropa durchgesetzt werden. Damit wurde das zweite große Ziel der europäischen Einigung ebenfalls verwirklicht. Oft wird gefragt, ob diese historischen Erfolge nicht ausreichen und wozu wir überhaupt weitere Fortschritte in der europäischen Integration brauchen.

    Aber die Herausforderungen sind trotz der historischen Fortschritte noch keineswegs bewältigt: Uns Europäern muß im Zeitalter der Globalisierung klarer werden, daß wir nur ein kleiner Teil dieser Welt sind. Heute leben nur etwa 7,5 Prozent der Weltbevölkerung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. 2050 werden wegen des unterschiedlichen Bevölkerungswachstums nur rund vier Prozent der Menschheit in den EU-Mitgliedsländern leben. Wir Europäer haben als kleine Minderheit in der Weltgesellschaft nur dann eine Chance, unsere Werte, unsere politische Kultur, unsere Lebensweise und unseren Wohlstand zu bewahren, wenn wir noch mehr zusammenrücken und noch enger zusammenarbeiten.

    Nach der Selbstfindung der Europäer durch die Verankerung von Frieden und Freiheit auf dem eigenen Kontinent ist deshalb die Selbstbehauptung Europas in der zusammenwachsenden Welt die neue Notwendigkeit und zusätzliche Legitimation der europäischen Einigung. Wer im Zeitalter der Globalisierung die freiheitliche Demokratie und die ihr innewohnenden Grundwerte nicht auch nach außen zum Maßstab macht, relativiert ihre Bindungskraft auch im Innern. Deshalb lassen sich gerade aus Sicht des christlichen Menschenbildes Innen- und Außenpolitik um so weniger trennen, je mehr die Welt zusammenwächst. Es sind zwei Seiten derselben Medaille – vor allem wenn man das „C“ als Chance für die Zukunft begreift.

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  • DIE WIRTSCHAFTLICHEN VORTEILE:

    des Beethoven-Festspielhauses hat die Industrie-Handelskammer Bonn-Rhein-Sieg in einer eigenen Studie eindrucksvoll belegt. Die Ergebnis der Studie im Überblick: 9,8 Millionen Euro direkte Ausgaben der Besucher und Künstler, 4,7 Mllionen Euro induzierte Einkommenseffekte durch diese Ausgaben, 3,7 Millionen Euro Werbeäquivalent aus Berichterstattung und 285.000 Euro Steuermehreinnahmen im städtischen Haushalt

    Einen Artikel "Marke Beethoven - Standortfaktor für Bonn" aus der Zeitschrift DIE WIRTSCHAFT 2/2012 können Sie hier ausdrucken.

    Die gesamte Studie der IHK-Bonn zum Beethoven-Festspielhaus können Sie hier ausdrucken.

    Das Thema können Sie hier dislutieren.

     

    Beethoven Festspielhaus ist regionale Wirtschaftsförderung

    IHK-Studie zeigt positives Nutzen-Kosten-Verhältnis

    "Die regionale Wirtschaft wird vom Neubau des Beethoven Festspielhauses in der Bonner Rheinaue profitieren." Dieses Fazit zog Kurt Schmitz-Temming, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg, bei der Vorstellung der IHK-Studie zu den regionalwirtschaftlichen Effekten, die durch das geplante Beethoven Festspielhaus entstehen.

     136.000 zusätzliche Besucher

    Im Beethoven Festspielhaus sollen die bisher in der Beethovenhalle stattfindenden Veranstaltungen von Beethovenorchester und Beethovenfest mit neuen Veranstaltungsreihen kombiniert werden. Die Studie befasst sich ausschließlich mit den regionalwirtschaftlichen Effekten der neu hinzukommenden Veranstaltungsreihen. Diese Effekte haben zum überwiegenden Teil ihren Ursprung in den Ausgaben der Festspielhaus-Besucher, hierzu zählen vor allem Ausgaben in Gastronomie und Hotellerie.

    Im Ergebnis sorgen die 136.000 zusätzlichen Besucher des Festspielhauses jährlich für einen Umsatz von 9,8 Millionen Euro und so bei Unternehmern und Angestellten für Einkommenseffekte von rund 4,7 Millionen Euro. Durch die Berichterstattung rund um das Festspielhaus wird ein Werbeäquivalent von rund 3,7 Millionen Euro erwartet. Die Steuermehreinnahmen der Stadt belaufen sich auf jährlich rund 285.000 Euro.

     Zuschuss ist notwendig

     "Aus regionalwirtschaftlicher Sicht ist das Beethoven Festspielhaus gewinnbringend", so Studienleiter Fabian Göttlich von der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Die Betreibergesellschaft des Festspielhaus wird auf Zuschüsse von Dritten angewiesen sein, als Zuschussgeber sind etwa die Stadt Bonn, das Land NRW und weitere Sponsoren denkbar, darum könne die Höhe des städtischen Zuschusses aktuell nur grob schätzt werden. "Die Steuermehreinnahmen können naturgemäß den notwendigen städtischen Zuschuss nicht aufwiegen. Wenn Bonn aber zur "Beethoven-Hauptstadt" werden will, sind dafür entsprechende städtische Mittel notwendig", erläutert Göttlich.

    Nicht-monetäre Effekte

    Neben den oben genannten Effekten gehen vom Beethoven Festspielhaus weitere positive Effekte aus, die nicht in Euro und Cent beziffert werden können. Hierzu zählen beispielweise die Bereicherung des Bonner Kulturlebens, die Aufwertung der Tourismusdestination Bonn oder eine gesteigerte Attraktivität für Unternehmen, Fach- oder Führungskräfte.

    "Der Stadt-, Kultur- und Kongresstourismus ist für die Region Bonn/Rhein-Sieg von großer Bedeutung, dabei vervollständigt das Festspielhaus das touristische Angebot. So ist zu erwarten, dass Besucher des Festspielhaus weitere touristische Angebote in der Region wahrnehmen und umgekehrt. Für diese "Sowohl-als-auch-Touristen" wird die Destination Bonn attraktiver und eine Verlängerung des Aufenthalts wahrscheinlich", so Kurt Schmitz-Temming, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg und Geschäftsführer des Tourismus Förderverein Bonn / Rhein-Sieg / Ahrweiler e.V.: "Letztlich ist ein Festspielhaus gleichzusetzen mit Standortmarketing vom Feinsten. Die Werbewirksamkeit allein durch die Berichterstattung in der Presse würde sich jährlich - konservativ gerechnet - auf einen Wert von knapp vier Millionen Euro belaufen, eine millionenschwere Imagekampagne sozusagen als Nebeneffekt."

    Die Ergebnis der Studie im Überblick:

    Monetär bewertbare und jährlich wiederkehrende regionalwirtschaftliche Effekte:

    • 9,8 Millionen Euro direkte Ausgaben der Besucher und Künstler

    • 4,7 Mllionen Euro induzierte Einkommenseffekte durch obige Ausgaben

    • 3,7 Millionen Euro Werbeäquivalent aus Berichterstattung

    • 285.000 Euro Steuermehreinnahmen im städtischen Haushalt

    Weitere wichtige aber nicht monetär bewertbare Effekte sind: 

    • Aufwertung des Standortfaktors Kultur

    • Aufwertung der Tourismusdestination Bonn,

    • Standortbindung Deutsche Post AG und

    • Netzwerkeffekte

     

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  • DIE MEHRHEIT STEHT DEM INTERNET:

    mit großer Distanz gegenüber. Das ist auch eine Herausforderung für die Demokratie. Es wäre fatal, wenn „demokratiefähig“ nur ist, wer im Internet surfen kann und will. Die meisten Bürger nutzen das Netz nämlich garnicht oder nur selten.

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    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

     

    Mehrheit mit Internet-Distanz

     

    Neue Studien zur Verankerung der digitalen Welt 

    Bei aller offenkundigen Bedeutung des Internets ist es weder Volkssport noch dominiert es für die Mehrheit der Bürger den Alltag: Mehr als die Hälfte der deutsch­sprachigen Bevölke­rung über 14 Jahre nutzt das Internet nicht oder nur gelegentlich, ist im Umgang mit der Onli­ne-Welt wenig oder gar nicht selbstständig oder muss gar als „digital Outsider“ gelten. 

    Angesichts dieses Befundes darf demokratisches politisches und staatliches Handeln für sich keine Dominanz oder gar Ausschließlichkeit der digitalen Welt zulassen. Freiheitliche Demo­kratie muss allen Bürgern den allgemeinen, unmittelbaren und gleichen Zugang zur politi­schen Arena garantieren: 

    Es wäre fatal, wenn „demokratiefähig“ nur ist, wer im Internet surfen kann und will. 

    Deshalb bleibt die nüchterne Analyse der Verankerung der digitalen Welt im Leben­salltag der Bürger ein zwingendes Grunderfordernis unseres demokratischen Alltages, das nicht unre­flektiertem Wunschdenken von Netzenthusiasten zum Opfer fallen darf. 

    Grundsätzlich haben wir es in Deutschland mit einer dreifachen digitalen Spaltung zu tun: 

    • Erstens ist deutlich mehr als ein Viertel der Bevölkerung mangels Zugang generell vom Internet ausgeschlossen. Diese Rate veränderte sich in den letzten Jahren kaum.

    • Zweitens nutzt ein Drittel derer, die einen Internet Zugang haben, die bestehende Zu­gangsmöglichkeit nur selten. Schon wer nur einmal im Monat im Netz ist, gilt aber in den meisten Statistiken als „regelmäßiger“ Nutzer.

    • Drittens nutzt nur ein Drittel der sog. regelmäßigen Nutzer über passiv konsumieren­de Angebote wie den E-Mail-Abruf hinaus die interaktiven Möglichkei­ten des Inter­nets. Nur diese Minderheit ist zum Beispiel in sozialen Netzwerken unter­wegs. 

    Im Ergebnis kann allenfalls ein Fünftel der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jahre als aktive Nutzer des Social Web gelten. Trotz einer unterschiedlichen Internetnutzung in den verschiedenen Altersgruppen ist in den letzten Jahren nur eine geringe Veränderung der Gesamtquote zu verzeichnen. 

    Dies hat auch damit zu tun, dass das Internet im Unterschied zum Konsummedium Fernsehen ein Aktivitätsmedium ist, dem deswegen na­türliche Grenzen in der Erreichbarkeit aller Bürger und der Nutzung durch alle Bürger gesetzt sind. Außerdem bestimmt das Internet das Leben derer weniger, die vom Altenpfleger über die Verkäuferin bis zum Busfahrer an ihrem Arbeitsplatz keine ständige Zugangsmöglichkeit haben. 

    In den letzten Monaten sind verschiedene Studien erscheinen, die auf die eingeschränkte Verbreitung des Internets hinweisen und für eine realistische Betrachtung plädieren: 

     

    Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI):

    39 Prozent der über 14-Jährigen sind „digital Outsider“

    https://www.divsi.de/divsi-milieu-studie

    Die im Februar 2012 vorgelegte „Milieu-Studie zu Vertrauen und Sicherheit im Internet“ ist eine Grundlagenstudie des SINUS-Instituts Heidelberg im Auftrag des „Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI)“. In einer repräsentativen Umfrage wurden 2047 Face-to-Face-Interviews in der deutschen Wohnbevölkerung ab 14 Jahren durchgeführt. Die Datenerhebung erfolgte in den Monaten September und Oktober 2011. 

    Nach dieser Studie stellt das Internet für 39 Prozent der Gesamtbevölkerung „eine digitale Barriere vor einer Welt dar, von der sie sich ausgeschlossen fühlen“. Dies gilt für 27 von 72 Millionen Menschen, die die deutschsprachigen Wohnbevölkerung über 14 Jahre ausma­chen. Diese Menschen fühlten sich als „digital Outsiders“ im Internet wie in einer fremden Welt: „Sie sprechen weder die im virtuellen Raum übliche Sprache, noch verstehen sie die verwende­ten Symbole und Applikationen intuitiv; sie sind der digitalen Kulturtechnik nicht oder nur eingeschränkt mächtig. Vor diesem Hintergrund fühlen sie sich kaum in der Lage, im Internet eigenverantwortlich zu handeln, da sie die entsprechenden Konsequenzen nur sehr bedingt ab­schätzen können.“ Im einzelnen unterscheidet die Studie: 

    • Digital Outsiders“ (39 Prozent), die entweder offline oder verunsichert im Umgang mit dem Internet sind.

    • Digital Immigrants“ (20 Prozent), die sich regelmäßig, aber sehr selektiv im Internet be­wegen. Sie sind in der digitalen Welt nicht aufgewachsen und stehen vielen Entwick­lungen sehr skeptisch gegenüber.

    • Digital Natives“ (41 Prozent), für die die digitale Welt einen wesentlichen Teil des Lebens darstellt. Sie stehen dem Internet sehr positiv gegenüber und sehen die fort­schreitende Digitalisierung primär als persönliche Chance. 

    Die Studie stellt fest, das 80 Prozent der deutschen Wohnbevölkerung über 14 Jahren einen Internetzugang haben. Bedeutsamer als „der (all­mählich versandende) „digitale Graben“ zwi­schen Onlinern und Offlinern sind heute die Mentalitätsgrenzen zwischen verschiedenen Nut­zertypen.“ So würden auch von den Onlinern nur 38 % das Internet täglich nutzen. 

     

    Initiative D 21:

    61 Prozent im Internet-Umgang wenig oder nicht souverän

    http://www.initiatived21.de/wp-content/uploads/2011/11/Digitale-Gesellschaft_2011.pdf

    Die im Dezember 2011 von der „Initiative D21“ vorgelegte Studie „Digitale Gesellschaft 2011“ basiert auf 1000 von TNS Infratest Oktober 2011 durchgeführten Telefoninterviews

    unter der deutschsprachige Wohnbevölkerung ab 14 Jahren. Insgesamt teilt die Studie die deutsche Bevölkerung ab 14 Jahren in sechs Gruppen auf:
    digita­le Außenseiter (26 Prozent), Gelegenheitsnutzer (28 Prozent), Berufsnutzer (7 Prozent), Trendnutzer (21 Prozent), digitale Profis (12 Prozent) und eine digitale Avantgarde (5 Pro­zent).

    Der Anteil der „digitalen Außenseiter“ habe sich gegenüber 2010 nur um zwei Prozentpunkte verringert. Völlig unverändert seien die Anteile der Gelegenheitsnutzer und der (eher unfreiwilligen) Berufsnutzer geblieben. „Alle drei Gruppen zusammen bilden nach wie vor den Großteil der Bevölkerung ab, der im Umgang mit den digitalen Medien wenig oder nicht souverän ist.“ 

     

    ARD-ZDF-Online-Studie 2011:

    56 Prozent nutzen Internet nicht oder nur gelegentlich

    http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/

    Für die seit 1997 vorgelegte ARD/ZDF-Onlinestudie wurden im März und April l2011 bun­desweit 1800 Erwachsene in Deutschland befragt. Nach dieser Studie „stellen diejenigen, die das Internet gar nicht nutzen – laut ARD/ZDF-On­linestudie 2011 immerhin noch 26,7 Prozent der deutschen Bevölkerung – zusammen mit de­nen, die es nur gelegentlich nutzen, dies sind rund 30 Prozent, nach wie vor eine zahlenmäßig starke Gruppe dar.“

    Dies sei insbesondere ein Problem für die sog. „EPartizipation“:

    „Zurzeit scheint es, dass sich an dieser Form der Teilhabe am gesellschaftspolitischen Ge­schehen vor allem diejenigen beteiligen, die ohnehin schon aktiver an diesem teilnehmen als andere. Der digitale Graben in der Gesellschaft, der nur oberflächlich durch die hohe Internet­penetration von 73 Prozent ge­schlossen scheint, zeigt sich also auch hier.“ 

     

    Bertelsmann-Stiftung:

    54 Prozent lehnen Online-Abstimmungen ab

    http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/bst/hs.xsl/nachrichten_107591.htm

    Die Umfrage der Bertelsmann Stiftung wurde zwischen 31. Mai und 6. Juni 2011 vom Mei­nungsforschungsinstitut TNS-EMNID unter 1.005 repräsentativ ausgewählten Bundesbürgern durchgeführt. 

    Danach lehnen 54 Prozent der Befragten Online-Abstimmungen zur Entscheidungsfindung ausdrück­lich ab, nur 39 Prozent stehen elektronischen Petitionen und nur 32 Internet-Blogs positiv ge­genüber.

     

    Infratest-dimap:

    24 Prozent lehnen Internet-Foren grundsätzlich ab

    http://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bundesweit/umfragen/aktuell/buerger-wollen-mehr-mitspra­che-bei-energie-steuer-und-verkehrspolitik/

    Für die im Februar 2012 vorgelegte Repräsentativstudie von Infratest-dimap in Zusammenar­beit mit der Herbert-Quandt-Stiftung und der Stiftung Zukunft Berlin wurden 1800 Bürger über 18 Jahre telefonisch befragt.

    Danach meinen zwar 80 Prozent, das im Internet Menschen zu Wort kommen, die sich an­sonsten an der Politik nicht beteiligen würden und noch 56 Prozent finden, das Internet schaf­fe mehr Offenheit. Aber um gekehrt sagen auch 42 Prozent der Befragten, die Vielfalt der Meinungen im Internet mache die eigene Meinungsbildung schwerer. Während beispielsweise nur 3 Prozent der Befragten die Teilnahme an einer Bürgerversammlung prinzipiell ablehnen, schließen es 24 Prozent grundsätzlich aus, sich an Internetforen zu beteiligen

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  • DIE PIRATEN KAPERN DIE RELIGIONSFREIHEIT:

    mit einer dialektischen Umdeutung dieses Grundrechts. Die gerichtlich untersagten "Tanzdemonstrationen" am Karfreitag waren nur ein Symbol für das generelle Ziel der Verdrängung von Religion aus dem öffentlichen Raum nach dem Motto "Religion privatisieren".

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    Wie die Piratenpartei die Religionsfreiheit kapert

    Von der dialektischen Umdeutung eines Grundrechts

    Zu Themen, die nichts mit dem Internet zu tun haben, hat sich die Piratenpartei bisher kaum festgelegt. Man sei noch auf der Suche und habe nicht auf alles eine Antwort, lautet die auf den ersten Blick sympathische Auskunft der Politikneulinge.

    Umso ernster sind die wenigen politischen Forderungen zu nehmen, auf die sich die Piraten außerhalb der Internetpolitik in ihrem Grundsatzprogramm bisher einigen konnten. Dazu gehören ein “bedingungsloses Grundeinkommen” für jedermann, die “Einführung eines Nulltaris beim ÖPNV”, das Ende der “Kriminalisierung” von Drogenkonsum sowie die Schaffung “kontrollierter Erwerbsstrukturen” zum Drogenkauf. Ausserdem plädieren die Piraten für die Aufhebung jeglicher Altersgrenze bei der Wahlberechtigung und haben in Berlin einen Gesetzentwurf eingebracht, das Wahlalter zunächst auf sieben (!) Jahre zu senken

    Religion privatisieren – jetzt”

    Auch ihr Verhältnis zu Religion und Kirche hat die Piratenpartei inzwischen durch einen Bundesparteitagsbeschluss festgelegt. Zunächst war zu diesem Thema im Berliner Wahlkampf ein Piraten-Wahlplakat mit der Forderung “Religion privatisieren – jetzt” aufgefallen. Neben einem Foto des inzwischen zum Abgeordneten gewählten damaligen Kandidaten Pavel Mayer war auf dem Plakat als Erläuterung zu lesen: “Die Erfassung der Religionszugehörigkeit und der Einzug von Kirchenbeiträgen durch staatliche Stellen sind zu beenden.

    Dass sich hinter dieser Forderung mehr verbarg als ein modischer anti-kirchlicher Reflex mit dem populistischen Schielen in Richtung der gerade in Berlin kirchenfernen Wählerschaft, erschloss sich zunächst nicht unbedingt. Manche nahmen die Forderung einer “Privatisierung der Religion” auch nicht ernst, sondern hielten sie für den eher spaßigen Teil einer kreativen Wahlkampagne.

    Das war ein Irrtum, denn einige Monate später machten die Piraten ernst und ergänzten ihr Grundsatzprogramm mit weitreichenden Veränderungsvorschlägen für den Umgang mit Religion und Kirche in der Bundesrepublik Deutschland. Seit dem Bundesparteitag im Dezember 2011 heisst es im Grundsatzprogramm der Piratenpartei unter der Überschrift “Für die Trennung von Staat und Religion”:

    Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist Verpflichtung für das Staatswesen. Dabei verstehen wir Piraten unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.Trotz der von Verfassungs wegen garantierten Religionsfreiheit ist das Staatswesen der Bundesrepublik nicht frei von religiöser (und weltlicher) Privilegierung der traditionellen christlichen Kirchen. Hier gibt es einen Widerspruch, der durch Immigration und religiöse Differenzierung in der Gesellschaft zu größeren Verwerfungen führen kann.Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen, ist daher eine für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden.”

    Dazu passt, dass die Piratenpartei im Saarland ausdrücklich die “Abschaffung der katholischen und evangelischen Religion als ordentliches Schulfach” und “Aufhebung sämtlicher Sonderrechte” für Religionsgemeinschaften gefordert hat. Auch im Wahlprogramm der Piraten in Schleswig-Holstein heisst es: “Einen konfessionsgebundenen Religionsunterricht lehnen wir ab.” Gefordert wird zudem eine “deutliche Absage an religiös … motivierte Wissensvermittlung”.

    Mehr anti-religiös als a-religiös

    Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Forderungen der Piratenpartei nicht nur a-religiös, sondern sogar anti-religiös motiviert und von einem anti-kirchlichen, wenn nicht sogar anti-christlichen Grundton geprägt sind. Das belegen auch zahlreiche Äußerungen von aktiven Piraten in Internetforen.

    Was gemeint ist, haben die Piraten mit ihrem Vorhaben von Demonstrationen “Tanzen gegen das Tanzverbot” am Karfreitag exemplarisch verdeutlicht. Wohlgemerkt: Die Piratenpartei hat nicht etwa durch öffentliche Debatten oder parlamentarische Initiativen vor dem Karfreitag die Aufhebung des Verbots öffentlicher Tanzveranstaltungen am Karfreitag gefordert. Gefordert wurde von den Piraten auch nicht, den Karfreitag als vom Staat geschützten arbeitsfreien Feiertag zu streichen und so zum normalen Wochentag zu machen.

    Die Piraten wollten am Karfreitag selbst (!) durch öffentliches Tanzen in den Innenstädten und damit auch in Kirchennähe demonstrieren. Gerichte haben dies untersagt; der Einspruch der Piraten vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte. Dennoch fand beispielsweise auf der Kölner Domplatte nach einem Aufruf in Facebook am Karfreitag eine solche “Tanzdemonstration” statt

    Sicher ging es dabei auch um Provokation um der Provokation willen und die Initiatoren hatten ein breites Medienecho fest im Blick. Gezielt wird auch mit dem Schlagwort “Tanzverbot” der unzutreffende Eindruck erweckt, man dürfe am Karfreitag nicht tanzen. Tatsächlich sind lediglich öffentliche (!) Tanzveranstaltungen – übrigens auch Sportveranstaltungen – gesetzlich untersagt

    In Wahrheit geht es den Piraten natürlich nicht um die eher untergeordnete Frage des Verbots öffentlicher Tanzveranstaltungen am Karfreitag. An diesem Symbolthema soll durchgespielt werden, was die politische Geschäftsführerin der Piratenpartei, Marina Weisband, in einem Interview mit der “Berliner Zeitung” so formuliert hat: „Wir mobilisieren nicht gegen eine Religion, sondern dagegen, dass der Glaube Einzelner das Leben aller beeinflusst.

    Beim Thema Glauben “out of touch”

    Was die Piratenpartei als “Glaube Einzelner” bezeichnet, ist immerhin religiöses Bekenntnis der Mehrheit. In Deutschland gehören ca. 60% der Bevölkerung einer christlichen Kirche an. Sechs Prozent bekennen sich zu anderen Religionen, die Mehrheit davon zum Islam. Aber selbst ein Drittel der – allerdings beachtlichen – konfessionslosen Minderheit bezeichnet sich als – meist im christlichen Sinn – religiös. Verschiedene Studien kommen deshalb zum Ergebnis, dass nur etwa ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland als a-religiös bezeichnet werden kann.

    Wer angesichts dieser Bevölkerungsstruktur vom “Glauben Einzelner” spricht, ist beim Thema Religion und Christentum in Deutschland schlicht “out of touch”. Vielleicht hat diese so explizite Realitätsverweigerung der Piraten im Blick auf die religiösen Bevölkerungsstrukturen aber nicht nur mit Realitätsverzerrung durch die Internetbrille zu tun, sondern auch damit, dass die christliche Mehrheit in der Bevölkerung nicht nur im Internet eher eine schweigende Mehrheit ist.

    Weil es sich bei den christlichen Feiertagen um Feiertage für die Mehrheit der Menschen handelt, hat das Grundgesetz diese Feiertage unter den besonderen Schutz des (weltanschaulich neutralen) Staates gestellt. Dies ignoriert die Piratenpartei einfach, wenn sie in ihrem Grundsatzprogramm den Schwerpunkt der grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit dialektisch verschiebt. Für die Piraten ist Religionsfreiheit lediglich “nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit vor religiöser Bevormundung.”

    Natürlich schützt die Verfassung auch vor religiöser Bevormundung durch den Staat. Aber im Grundgesetz steht eben neben der Gewährleistung der “Freiheit des Glaubens” gleichrangig auch der Schutz der “ungestörten Religionsausübung”. Das ist der Gehalt vom Staat anerkannter christlicher Feiertage, den die Piraten in ihrer Neudefinition der Religionsfreiheit mit dem Ziel der Privatisierung von Religion einfach ausblenden.

    Grundgesetzlicher Schutzauftrag für christliche Feiertage

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 1. Dezember 2009 das Berliner Ladenöffnungsgesetz, das alle vier Adventssonntage als verkaufsoffen zulassen wollte, für verfassungswidrig erklärt und in diesem Zusammenhang grundsätzlich ausgeführt: “Die aus den Grundrechten – hier aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG – folgende Schutzverpflichtung des Gesetzgebers wird durch den objektivrechtlichen Schutzauftrag für die Sonn- und Feiertage aus Art. 139 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG konkretisiert.”

    Artikel 4 des Grundgesetzes legt fest: “(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.” Der durch Artikel 140 des Grundgesetzes ausdrücklich als “Bestandteil dieses Grundgesetzes” übernommene Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung lautet: “Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.” Das Bundesverfassungsgericht konkretisierte diese “Schutzverpflichtung des Gesetzgebers” mit dem Hinweis: “Danach ist ein Mindestniveau des Schutzes der Sonntage und der gesetzlich anerkannten – hier der kirchlichen – Feiertage durch den Gesetzgeber zu gewährleisten.”

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insgesamt, nach der sich der Grundrechtsschutz nicht in seinem klassischen Gehalt als subjektives Abwehrrecht gegenüber staatlichen Eingriffen erschöpft. Aus Grundrechten ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen per Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann. Davon haben die Kirchen mit ihrer Verfassungsklage gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz erfolgreich Gebrauch gemacht.

    Die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit lässt sich also nicht auf ein Abwehrrecht gegenüber staatlichen Eingriffen beschränken, sondern verpflichtet den Staat, Raum für die aktive Ausübung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern. Wie diese Schutzpflicht konkretisiert wird, obliegt dem Gesetzgeber – in diesem Fall den Ländern.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 1. Dezember 2009 übrigens ausdrücklich festgestellt, dass Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung “ein religiöser, in der christlichen Tradition wurzelnder Gehalt eigen” ist: “Soweit Art. 139 WRV an den Sonntag und an die staatlich anerkannten religiösen Feiertage in ihrer überkommenen christlichen Bedeutung als arbeitsfreie Ruhetage anknüpft, deckt er sich im lebenspraktischen Ergebnis in seinen Wirkungen weitgehend mit der sozialen Bedeutung der Sonn- und Feiertagsgarantie.”

    Staatlich geschützte Feiertagsruhe

    Darauf beziehen sich die Sonn- und Feiertagsgesetze – in Hamburg und Berlin als Verordnungen -, die es in allen Bundesländern mit sehr ähnlichem Inhalt gibt. Diese Gesetze erkennen mit der christlichen Bezeichnung gesetzlicher Feiertage auch deren religiöse Bedeutung ausdrücklich an. Das gilt auch für die neuen Bundesländer.

    Beispielhaft sei hier das Gesetz in Sachsen-Anhalt zitiert, in dem als “staatlich anerkannte Feiertage” anerkannt sind: “der Neujahrstag, der Tag Heilige Drei Könige (6. Januar), der Karfreitag, der Ostermontag, der 1. Mai, der Tag Christi Himmelfahrt, der Pfingstmontag, der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), der Reformationstag (31. Oktober), der 1. Weihnachtsfeiertag, der 2. Weihnachtsfeiertag.” Drei-König, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, der Reformationstag und Allerheiligen sind dabei jeweils nach konfessioneller Prägung nicht in allen Bundesländern als gesetzliche Feiertage anerkannt. Der Buß- und Bettag wurde 1994 als Kompensation für die Mehrkosten der Pflegeversicherung als arbeitsfreier Tag gestrichen und besteht als gesetzlicher Feiertag nur noch in Sachsen.

    Der Schutz der staatlich anerkannten Feiertage wird in allen Bundesländern in gleicher Art gewährleistet. Dazu gehören – um hier beispielhaft das hessische Feiertagsgesetz zu zitieren – das Verbot von Arbeiten, “die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, sofern ihre Ausübung nicht nach Bundes- oder Landesrecht besonders zugelassen ist”. Verboten sind für kirchliche Feiertage – also der 1. Mai und 3. Oktober ausgenommen – mit unterschiedlichen zeitlichen Einschränkungen auch “Veranstaltungen, bei denen eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung einzelner zur Teilnahme besteht; öffentliche Tanzveranstaltungen; andere der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen, wenn nicht ein überwiegendes Interesse der Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik vorliegt; alle sonstigen Veranstaltungen sowie Aufzüge und Umzüge aller Art, wenn hierdurch der Gottesdienst unmittelbar gestört wird.”

    Die Realität im Blick auf kirchliche Feiertage besteht in Gesetz und Lebensalltag jedenfalls nicht darin, wie es die Piratensprecherin formuliert hat, dass “der Glaube Einzelner das Leben aller beeinflusst”, sondern folgt dem Leitsatz: “Der Glaube der Mehrheit ist auch von denen zu respektieren, die ihn nicht teilen.”

    Feiertagslogik der Piraten: Rechte ohne Pflichten

    Dies führt zum zweiten Widerspruch in der Stellungnahme der Piratenpartei, denn christlicher Glaube darf im Verständnis der Piratenpartei gerne das “Leben aller” beeinflussen, wenn es um Vorteile wie einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag geht. In der Logik der Piraten, dass beispielsweise der Karfreitag als christlicher Feiertag Nicht-Christen etwa durch ein Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen nicht einschränken dürfe, wäre es folgerichtig, dass Nicht-Christen auch nicht von der Arbeitsbeschränkung in Form eines arbeitsfreien Tages profitieren.

    Konsequent wäre im Sinne der Piratenforderung nach der “Privatisierung von Religion” die Forderung nach genereller Abschaffung christlicher Feiertage als staatlich anerkannte Feiertage. Das aber ist von der Piratenpartei nicht zu hören. Auch der Abgeordnete Pavel Mayer, der sein Berliner Wahlplakat “Religion privatisieren – jetzt” damit rechtfertigte, dass in Berlin “60% konfessionslos und nur 30% Christen sind” hat bisher keine Anträge zur Abschaffung arbeitsfreier kirchlicher Feiertage in Berlin gestellt.

    Schon weil sie die staatlich gewährleisteten Vorteile religiöser Feiertage gerne in Anspruch nehmen, ist die Forderung der Piraten nach “Privatisierung” der Religion scheinheilig. Auch im Blick auf den Umgang mit kirchlichen Feiertagen gilt: Wer Rechte hat, der hat auch Pflichten.

    Dass Freiheit mit Verantwortung einhergeht und grenzenlose Selbstverwirklichungsansprüche den Respekt vor der Freiheit des Nächsten unter sich begraben, ist vielen Piraten in ihrer Fixierung auf die scheinbar unbegrenzte Freiheit des Internets eher fremd. Außerhalb des Internets stellen sie aber die Einschränkung persönlicher Freiheiten durch säkulare Verbote wie etwa das der nächtlichen Ruhestörung oder des Falschparkens grundsätzlich nicht in Frage – mit Ausnahme der staatlichen Einschränkungen, die ihren Grund im Respekt vor der religiösen Überzeugung der Mehrheit haben.

    Christliches Wertefundament im Visier

    Die Piraten sehen offenbar die “freie Entfaltung der Persönlichkeit” besonders dort gefährdet, wo Einschränkungen der Freiheit auf gesellschaftlichen Moralvorstellungen beruhen. So fordern sie die Aufhebung der Inzestverbotes mit der gleichen Begründung wie die Verbannung der Religion aus dem öffentlichen Raum durch deren Privatisierung.

    Es ist übrigens auch auffällig, dass sich die Piraten gerade den Karfreitag als einen der wichtigsten christlichen Feiertage ausgesucht haben. Das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen gilt nämlich für alle vier “stillen Feiertage” – ob sie wie Karfreitag, Allerheiligen und der Totensonntag einen religiösen oder wie der Volkstrauertag einen säkularen Hintergrund haben.

    Die Piratenpartei positioniert sich auffällig klar gegen den in der christlichen Tradition wurzelnden Gehalt unserer gesellschaftlichen Werteordnung. Deshalb sollten wir wachsam sein, wenn beispielsweise der stv. Vorsitzende der hessischen Piratenpartei Kai Möller in der Debatte um den Karfreitag scheinbar großzügig zusichert: “Was wir hingegen absolut nicht wollen, ist, Christen in der Ausübung ihrer religiösen Riten zu behindern.”

    Wer in diesem Minimum an Toleranz den Maßstab für den Respekt vor der religiösen Überzeugung der Mehrheit sieht, will das Wertefundament unserer Gesellschaft grundsätzlich verändern. Dieser Grundsatzdebatte müssen sich die Piraten stellen und sie dürfen davon nicht verschont werden.

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  • FALSCHINFORMATIONEN UND IRREFÜHRUNGEN:

    bestimmen den Beginn der zweiten Internetabstimmung "Bonn packt´s an" zum städtischen Haushalt hat. Hier wird im Internet Demokratie vorgetäuscht, obwohl solche Abstimmungen von einer kleinen Internet-Elite bestimmt und auch manipuliert werden. Das war schon die Erfahrung der Internet-Aktion "Bonn packts an" im letzten Jahr, die die Bonner über 300.000 Euro gekostet hat.

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    Es spricht viel dafür, das Internet denen, die im Netz zu Hause sind, auch bei kommunalen Fragen als zusätzliche Informations- und Diskussionsplattform anzubieten. Abstimmungen im Internet sind aber das Gegenteil von demokratischer Bürgerbeteiligung, denn sie privilegieren kleine Internet-Eliten auf Kosten der großen Mehrheit der Bürger.

    Den Bonnern werden bei "Bonn packt´s an" ausserdem zum zweiten Mal von den Verantwortlichen irreführende Falschinformationen aufgetischt und wichtige Tatsachen verschwiegen werden. Das ist Bürgerverwirrung und nicht Bürgerbeteiligung. Das zeigen zehn konkrete Beispiele:

    1) Die Verantwortlichen in Bonn verschweigen konsequent, dass der Großteil der Bevölkerung von der Internetabstimmung "Bonn packt's an" ausgeschlossen ist. Nach neuen Untersuchungen sind 62 Prozent der Bürger nicht versiert im Umgang mit digitalen Medien. Ca. 25 Prozent der Bürger über 14 Jahre haben überhaupt keinen Internetzugang und können deshalb nicht teil¬nehmen. Solche Internetverfahren sind Forum für eine kleine hochaktive Minderheit, die sowohl über einen Internetzugang verfügt als auch über die Zeit und die Fähigkeit, mit komplexen Internet-Plattformen umzugehen.

    2) Nachweisbar falsch ist die von der Stadt Bonn aufgestellte Behauptung: "Mehr als 12.300 Bürgerinnen und Bürger registrierten sich auf der Webseite www.bonn-packts-an.de" Tatsächlich ist die einzige belastbare Zahl zur Beteiligung an dem Internetverfahren die Zahl der e-mail-Registrierungen. In einem von der Stadtverwaltung im März 2011 veröffentlichten Zwischenbericht der verantwortlichen Firma Ze¬bralog wurde selbst diese Zahl um zehn Prozent nach unten korrigiert (11.116). Tatsächlich weiß niemand, wie viele Bürger sich hinter der Zahl der registrierten e-mail-Adressen verbergen, da es problemlos möglich war, sich mit mehreren e-mail-Adressen zu registrieren. Alle Erfahrungen zeigen aber, dass sich allenfalls 2-3 Prozent der Wahlberechtigten an solchen Aktionen im Internet beteiligen.

    3) Konsequent verschwiegen wird von den Verantwortlichen, dass sich auch Nicht-Bonner an dem Verfahren beteiligen konnten und können. In ihrem Zwischenbericht vom März 2011 hat die verantwortliche Firma Zebralog eingeräumt, dass 30 Prozent der Teilnehmer angegeben haben, entweder nicht in Bonn zu woh¬nen (1705) oder keine Angaben zum Wohnort gemacht haben (1.871). Trotzdem wurden diese 3.500 Stimmen bei den Entscheidungen über Bonner Themen einfach mitgezählt.

    4) Fälschlicherweise erweckt die Verwaltung den Eindruck, die Zahl von 14.000 Kommentaren bei "Bonn packt's an" belege eine intensive Bürgerbeteiligung. Verschwiegen wird dabei, dass ein erheblicher Teil dieser Kommentare aus der Verwaltung und von den Moderatoren selbst kommen. Tatsächlich war die Kommentierungen der Sparvorschläge von einer sehr kleinen hochaktiven Minderheit dominiert, die zudem aus der Anonymität von Pseudonymen agierte. So kam beispielsweise ein Drittel der Kommentare zur Schließung von Oper und Schauspiel von nur zwei Personen, die ihre Identität nicht offenlegten.

    5) Irreführend vergleicht die Stadtverwaltung die Beteiligung an den Internetabstimmungen mit bisherigen Informationsveranstaltungen der Verwaltung zum kommunalen Haushalt. Sie blendet dabei völlig aus, dass Bürgerbeteiligung allenfalls am Rande über Informationsveranstaltungen der Verwaltung, sondern im wesentlichen über die örtliche Verankerung der Stadtverordneten, Parteien, Verbände und Bürgerinitiativen stattfindet. An der letzten Kommunalwahl haben 130.796 Bürger teilgenommen, in 280 Sportvereinen sind über 70.000 Bürger, in 25 Bonner Kulturvereinen ca. 25.000 und in den Bonner Parteien ca. 10.000 Bürger organisiert. Trotz erheblicher Finanzmittel und massiver Öffentlichkeitsarbeit hat "Bonn packts an" in einer immerhin vierwöchigen Anstrengung nicht annähernd solche Zahlen erreicht.

    6) Konsequent verschweigen die Verantwortlichen, dass das Verfahren "Bonn packts an" 2011 mindestens 300.000 Euro gekostet hat. Diese Zahl hat die Verwaltung im Juni 2011 auf eine Anfrage der SPD mitgeteilt und ausdrücklich betont, dass man mit weiteren Kosten rechnen müsse. Über die Kosten des Verfahrens 2012 ist nichts bekannt. Der Oberbürgermeister hat bisher lediglich mitgeteilt, dass die beauftragte Firma Zebralog 2012 ein Honorar von 50.000 Euro erhält (2011: 72.620 Euro).

    7) Verschwiegen wird von der Verwaltung, dass es auch über ein Jahr nach dem Ende Aktion "Bonn packts an" noch keinen Abschlussbericht zu diesem Internetverfahren gibt. Es liegt lediglich ein Zwischenbericht vom März 2011 vor. Statt eines Abschlussberichts hat die Verwaltung jetzt einen "Rechenschaftsbericht" dazu veröffentlicht, welches städtische Gremium sich wann mit welchem Thema befasst hat. Verfahrensprobleme wie Manipulationen durch Mehrfachregistrierungen oder die Teilnahme von Ortsfremden werden darin überhaupt nicht angesprochen.

    8) Verschwiegen wird von den Verantwortlichen, dass 95 Prozent der Sparvorschläge bei "Bonn packts an" ohne messbare Beteiligung blieben. Nur 45 von über 1800 Sparvorschläge kamen auf mehr als 1000 Pro- oder Contra-Stimmen. Selbst der Vorschlag mit den meisten Pro-Stimmen ("Erhöhung der Vergnügungs¬steuer für Spielgeräte") erreichte auch unter Einschluss von Mehrfachabstimmungen und Ortsfremden nur 0,6 Prozent der Wahlberechtigten. 95 Prozent der Sparvorschläge kamen noch nicht einmal auf 500 Pro- oder Contra-Stimmen und blieben damit unter einer noch messbaren Beteiligung von Bonner Bürgern.

    9) Irreführend behauptet die Verwaltung, durch das Internetverfahren werde "insbesondere die nicht-oragnisierte Bevölkerung" erreicht. Dafür wird keinerlei Beleg vorgelegt. Tatsächlich haben bei "Bonn packt's an" 2011 mindestens 20 Organisationen von den Pfadfindern bis zum städtischen Theater, von den Sozialverbänden bis zu Berufsverbänden ihre Mitglieder in eigenen e-mail-Aktionen mit gezielten Verlinkungen zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten aufgefordert. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass ein überproportionaler Anteil der Teilnehmer aus dem Bereich organisierter Interessen kommt. Auch für 2012 gibt es entsprechende Hinweise.

    10) Die Stadtverwaltung erweckt fälschlicherweise den Eindruck, "Bonn packt's an" habe der Stadt Geld gespart und behauptet in ihrem Rechenschaftsbericht, Sparvorschläge von Bürgern hätten "ein Einsparvolumen bis 2015 von derzeit ca. 460.000 Euro." Leider wird diese Globalbehauptung nicht durch Zahlen zu einzelnen Vorschlägen belegt. Aber selbst, wenn die Verwaltungsannahme richtig ist, ergäbe sich für den vierjährigen Abstimmungszeitraum 2012 - 2015 ein jährliches Einsparvolumen von lediglich 115.000 Euro. Diese Summe liegt deutlich unter den Kosten des Verfahrens. Rein finanziell gesehen entlastet "Bonn packt's an" also insgesamt den städtischen Haushalt nicht, sondern belastet ihn.

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  • SELBSTJUSTIZ IM INTERNET PRAKTIZIEREN:

    diejenigen, die unter Berufung auf die "Anonymous"-Bewegung unliebsame Internetseiten blockieren oder mit Hackerangriffen persönliche Daten stehlen. Solche Attacken werden aus der Anoymität initiiert und als Aktionen "wahrer" Demokraten dargestellt. Tatsächlich handelt es sich um willkürliches Faustrecht.

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    Selbstjustiz im Internet

    Wie Anonymous ein digitales Faustrecht reklamiert 

    Bei den Demonstrationen gegen die Ratifizierung des ACTA-Abkommen, das internationale Standards gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren will, verstecken sich viele Demonstranten hinter einer grinsenden Maske. Es sind Anhänger der aus dem Internet kommenden Anonymous-Bewegung. Der Gruppe kann sich jeder zurechnen, der das gemeinsame Feindbild teilt und gegen Banken, Konzerne und Regierungen vorgehen will. 

    Terroristischer Anarchist als Idol 

    Gerne beschreiben Anhänger die „Anonymous"-Bewegung als zufälligen Zusammenschluss unabhängiger Individuen, als „eine Idee" ohne Struktur. Zugleich geben sie ihre Individualität bereitwillig auf und unterwerfen sich ohne Bedenken einem einheitlichen Outfit (Maske) und gebetsmühlenartig wiederholten Einheitsparolen. Anonymous gebärdet sich ebenso gerne als anonymer Geheimbund wie als lockeres Netzwerk. 

    Die „Anonymous“-Bewegung ist so widersprüchlich wie ihr Markenzeichen: die grinsende Maske von Guy Fawkes, hinter der sich ihre Anhänger gerne verstecken. Fawkes wollte 1605 mit mehr als zwei Tonnen Schwarzpulver das englische Parlament in die Luft sprengen. 2008 machte der Film „V wie Vendetta“ nach der gleichnamigen Comicserie das Gesicht des gescheiterten Terroristen bekannt, weil es der anarchistische Titelheld bei seinen Anschlägen als Maske trug. Die Rechte an Comic und Film liegen übrigens beim Medienkonzern Time Warner, einem der Feindbilder der Anonymous-Bewegung. Auch die von ihr benutzte Fawkes-Maske gehört zu den Merchandise-Produkten des Konzerns. So verdient der internationale Medienkonzern an jeder Maske, die seine Gegner im Kampf gegen ihn tragen... 

    Drohung gegen Andersdenkende 

    Angeblich um die Freiheit des Internets zu schützen, bedient sich Anonymous des größten Feindes der Freiheit: der Angst. Aus dem Lehrbuch des Totalitarismus könnten die Slogans stammen, die Anonymous-Anhänger als gemeinsames Erkennungszeichen im Internet wie ein Mantra wiederholen: „Wir sind viele, aber Du weißt nicht wer; wir sind überall, doch du weißt nicht wo.“ Dieser implizite Drohung gegenüber Andersdenkenden entspricht der explizit aggressiven Ton bis hin zu persönliche Beschimpfungen in vielen Äußerungen von Anonymous-Anhängern. Es fällt ihnen offenkundig schwer, anderen Meinungen Respekt entgegen zu bringen. 

    Mit dem für Ideologien typischen Absolutheits- und Wahrheitsanspruch beansprucht beansprucht Anonymous immer wieder für die Mehrheit zu sprechen. Ein beliebter Slogan lautet in unverhüllter Anmaßung “Wir sind 99 Prozent”. Die Akzeptanz des ”agree to disagree” als eine Grundlage demokratischen Debattenkultur liegt Anonymous ebenso fern wie das Toleranzgebot von Voltaire: “Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen.” 

    Dabei bestreiten die meisten Anonymous-Anhänger, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Demokratie sei. Daraus wird das Recht auf jede Form des Widerstands abgeleitet und z. B. auch Hackerangriffe auf unliebsame Internetangebote. gerechtfertigt. Ohne dass dieser Bezug ausdrücklich hergestellt wird, erinnert diese Sichtweise sehr an die Thesen einer “strukturellen Gewalt” wie sie Johann Galtung Ende der 60er Jahre vertreten hat. Auch viele Anonymous-Aktivisten leiten daraus das “Recht auf Gegengewalt” und sehen in demokratischen Verfahren wie dem Machtwechsel durch Wahlen keine Perspektive. 

    Der Zweck heiligt die Mittel

    Auf Interseiten der Bewegung sind Slogans zu finden wie: „Da niemand weiß, was richtig ist, kann niemand beurteilen, was falsch ist.“ Oder „Alles ist erlaubt!“. Solche Anarchie-Bekenntnisse sind bei vielen Anhängern sehr beliebt und führen zum Hauptproblem von „Anonymous“: 

    Anonymous propagiert nicht nur, sondern praktizert das digitale Faustrecht im Internet. Man kann die Ziele des Internet-Kollektivs teilen oder auch nicht, aber viele seiner Methoden sind in der Demokratie inakzeptabel. Die Bewegung nimmt nämlich für sich in Anspruch, dass der Zweck die Mittel heiligt. Dieser machiavellistische Grundsatz ist das Gegenteil von freiheitlicher Demokratie. Anonymous kämpft gegen Internetzensur auch mit den Mitteln der Zensur, indem durch Hackerangriffe systematisch Internetangebote unliebsamer Anbieter lahmgelegt werden. Man ist gegen „Netzsperren“, um selbst nach Gutdünken im Internet zu sperren, was nicht behagt. 

    Dieser Ideologie der Selbstjustiz fielen Unternehmen wie Visa, Paypal oder Mastercard, deren Internetangebote von Anonymous-Anhängern blockiert wurden, ebenso zum Opfer wie die Interseiten beispielsweise der griechischen Regierung. Hackerangriffe aus der Anonymous-Szene gab es außerdem auf das FBI, Scotland Yard und das Computersystem der GEO Group in Florida, die in den USA Gefängnisse betreibt. Solche Aktionen werden gerne als „virtuelle Sitzblockaden“ verharmlost und damit gerechtfertigt, dass sie sich ursprünglich gegen das Internetangebot von Scientology gerichtet hätten. 

    Inzwischen ist aber kein Unternehmen, keine staatliche Institution und auch keine unliebsame Privatperson im Netz davor sicher. Als der Medienkonzern Sony 2011 gegen zwei Hacker klagte, die Informationen über das Kopierschutzsystem der PlayStation 3 veröffentlicht haben sollen, legte Anonymous einfach das Internetangebot des Unternehmens lahm. 

    Die Willkür des eigenen Gutdünkens 

    Am Heiligabend gingen Anonymous-Aktivisten noch weiter: Sie stahlen tausende Kreditkartendaten von Kunden der US-Sicherheitsfirma Stratfor mit dem Ziel, "mehr als eine Million Dollar" als Weihnachtsspenden umzuverteilen wie BBC und 'Washington Post' berichteten. Inzwischen haben Opfer des Anschlags nicht genehmigte Überweisungen angezeigt. Ausserdem wurden kurz darauf bei Wikileaks über fünf Millionen e-mails veröffentlicht, die bei dem virtuellen Überfall ebenfalls erbeutet worden waren. 

    Die meisten Anonymous-Anhänger rechtfertigen solche Hackerangriffe. Offen wird dabei ein „digitales Faustrecht” reklamiert, denn Maßstab für solche Attacken auf die Meinungsfreiheit (für Anbieter) und Informationsfreiheit (für Nutzer) ist die Willkür des eigenen Gutdünkens. Es gibt auch Kommentare aus der Anonymous-Szene, die eine gewisse Distanz zu Hackerangriffen signalisieren. Insbesondere wird dabei darauf verwiesen, es handele sich dabei um Aktivitäten einer kleinen Gruppe, die nicht typisch für Anoymous sei. Eine klare Ablehnung von Hackerangriffen oder Blockaden unliebsamer Internetangebote ist allerdings praktisch nicht zu finden. 

    Anonymität gegen Transparenz 

    Sakrosankt ist vor allem das Prinzip der Anonymität der danach auch benannten Bewegung: „Identität ist unwichtig, wenn du weist, dass es uns gibt.“ heisst es in den Verlautbarungen der Szene. Zwar ist Anonymität, die in Diktaturen Oppositionelle vor Verfolgung schützen kann, auch in der Demokratie ein selbstverständlichen Recht: Man denke nur das Wahlgeheimnis oder die Schweigepflicht von Ärzten und Anwälten. 

    Aber als Basis für Angriffe auf die Freiheitsrechte Dritter verliert Anonymität ihre Legitimität und gehört eben auch zur Grundausstattung der Gegner der Freiheit: Rechts- und Linksextremisten vermummen sich, religiöse Fundamentalisten agieren aus dem subversiven Untergrund. Wer im Schutz der Anonymität nicht nur Internetseiten lahmgelegt, sondern auch Kreditkartendaten stiehlt oder persönliche Daten veröffentlicht, bedient sich der gleichen Methoden. 

    Diese ambivalente Gesicht der Anonymität wird von Anonymous-Anhängern geleugnet. Ihre Inkonsequenz zeigt sich auch darin, dass sie mit dem Beharren auf eigener Anonymität gerade die Informationsfreiheit und Transparenz beschneiden, die sie von anderen so vehement einfordern. 

     

    Dr. Stephan Eisel ist ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages und Autor des Buches „Internet und Demokratie“. Der Beitrag kann auf seinem Blog http://internetunddemokratie.wordpress.com kommentiert und diskutiert werden.

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  • JOACHIM GAUCK IST KEIN ÜBERPARTEILICHER:

    Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten, sondern ein "All-Parteien-Kandidat". Ob er im Amt ein Konsens-Kandidat mit breiter Zustimmung der Bevölkerung bleibt, wird sich zeigen. Es könnte der entscheidende Vorzug des Bundespräsidenten Joachim Gauck sein, dass keiner ihm in allem zustimmt.

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    Der All-Parteien-Kandidat Joachim Gauck

    Wenn am 18. März 2012 ein neuer Bundespräsident gewählt wird, ist das der Jahrestag der einzigen freien Volksmammerwahl in der DDR. Mit nur 16,4 Prozent wurde 1990 die SED, die sich vier Wochen zuvor in PDS umbenannt hatte, abgewählt. Vierzig Jahre lang hatte sie Pseudowahlen mit 99-Prozent-Ergebnissen gefälscht. Die „Allianz für Deutschland“ erhielt 48,1 Prozent der Stimmen – nicht zuletzt weil Helmut Kohl darauf bestanden hatte, dass die CDU nur im Bündnis mit den Bürgerrechtlern vom „Demokratischen Aufbruch“ und der „Deutschen Sozialen Union“ antrat. 

    Auch im Zusammenschluss „Bündnis 90“ mit 2,9 Prozent der Stimmen kandidierten Bürgerrechtler. Auf diesem Weg kam für das „Neue Forum“ Joachim Gauck in die Volkskammer. Er war wegen seiner regimekritischen Haltung seit 1974 von der Stasi überwacht worden. Gauck wurde zum Vorsitzenden des „Sonderausschusses zur Auflösung der Stasi“ und dann zum „Sonderbeauftragten für die personenbezogenen Daten des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR“ gewählt. Die Regierung Helmut Kohl ernannte ihn mit der Wiedervereinigung zum „Sonderbeauftragten der Bundesregierung“. 1995 wurde er vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit bestätigt. 

    Mit der Leitung der im Volksmund nach ihm benannten „Gauck-Behörde“ legte er den Grundstein für das große Ansehen, auf dessen Grundlage er jetzt von allen demokratischen Parteien als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten nominiert wurde. Er ist damit kein „überparteilicher“ Kandidat, sondern ein „All-Parteien-Kandidat“. Angela Merkel hat diesen Prozess klug organisiert. Wer für die eigene Partei daraus tagespolitischen Profit schlagen will, wird langfristig daran Schaden nehmen. 

    Nach dem unvermeidlichen Rücktritt von Christian Wulff sprach viel für diese „All-Parteien-Lösung“. Wulff hat zu viele Fehler gemacht, die ihn von der Bevölkerung entfernten. Dies gab politisch den Ausschlag. Das allgemeine „Wulff-Bashing“ mag er selbst erleichtert haben, aber es wäre ungerecht, wenn mit seinem Namen nur der Rücktritt des Bundespräsidenten verbunden bliebe. Christian Wulff war erfolgreicher Ministerpräsident und viele Jahre Liebling der Meinungsumfragen. Umso schmerzlicher musste er die schnelle Vergänglichkeit dieser Zustimmung erfahren. 

    Ob Joachim Gauck ein „Konsens-Kandidat“ mit breiter Zustimmung in der Bevölkerung bleibt, wird seine Amtsführung als Bundespräsident zeigen. Dass die aus der SED hervorgegangene Linke ihn ablehnt, zeichnet Gauck aus. Dass sich der linke Flügel der Grünen und die Piraten an ihm reiben, deutet die Grenzen des Konsenses an. Das hat auch damit zu tun, dass Gauck bekennender Christ ist. Dies ist in Zeiten zunehmender Säkularisierung wichtiger als seine Konfession. Dennoch darf man sich in der katholischen Kirche Gedanken darüber machen, warum unter den möglichen Kandidaten für das Präsidentenamt zwar mehrere Repräsentanten des Protestantismus als konsensfähig galten, aber kein Name fiel, der für den politischen Katholizismus stand. 

    Man wird sehen, ob die Wertschätzung für Joachim Gauck auch anhält, wenn er andere Meinungen vertritt als diejenigen, die sich jetzt ständig auf ihn berufen. Er lässt sich nämlich nicht einfach in eine Schublade stecken. Es könnte der entscheidende Vorzug des Bundespräsidenten Joachim Gauck sein, dass keiner ihm in allem zustimmt.

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  • BONNER PACKEN AN FÜR BONN:

    und sammeln Spenden für das Beethoven-Festspielhaus. Machen Sie mit bei dieser Bürgerbewegung für den größten Sohn Bonns, der im Jahr 2020 seinen 250. Geburtstag feiern wird. Dann schaut die Welt auf Bonn und wir würden uns als Beethovenstadt blamieren, wenn wir als Konzertsaal nur eine in Jahre gekommene Mehrzweckhalle präsentieren könnten.

    Aktuelle Informationen zur Spendenaktion finden Sie unter www.5000.ag

    Jede Spende ist willkommen - auch kleinere Beträge. Ein einfaches Spendenformular finden Sie hier.

    Sie können auch direkt mit einer Überweisung spenden 
    BEETHOVEN FEST­SPIELHAUS FÖRDERVEREIN
    Konto.-5000 5000 30 VR-Bank Bonn, BLZ: 381 602 20.

    Einen Informationsflyer zur Spendensammlung des Beethoven-Festspielhaus-Fördervereins finden Sie hier.

    Das Spendenformular "5000x5000" des Beethoven-Festspielhaus-Fördervereins finden Sie hier

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    Bonner für Bonn:
    Endspurt zum Beethoven-Festspielhaus !

    Dass es in der Geburtsstadt Beethovens keinen angemessenen Konzertsaal gibt, gehört zu den Bonner Merkwürdigkeiten im Umgang mit dem größten Sohn der Stadt: 

    • Schon das Beethoven-Denkmal auf dem Münsterplatz errichteten und finanzierten Bonner Bürger 1845 mit der Unterstützung von Franz Liszt und Robert Schumann trotz des demonstrativen Desin­teresses des damaligen Oberbürgermeisters.

    • Das Geburtshaus von Beethoven in der Bonngasse haben Bonner Bürger 1889 gekauft und damit vor dem Abriss gerettet, mit dem die Stadt schon einverstanden war. Unterstützt wurden sie von Giuseppe Verdi, Johannes Brahms und Clara Schumann.

    • Das Beethovenfest hatten Rat und Verwaltung zuletzt 1993 abgeschafft. In den folgenden Jahren initiierten die „Bürger für Beethoven“ mit der Unterstützung vieler Künstler den Beethoven-Marathon bis die Stadt dem Druck nachgab und das Beethovenfest wieder ermöglich­te.

    Dank des unermüdlichen Einsatzes von Bonner Bürgern rückt jetzt ein Beethoven-Festspielhaus in greifbare Nähe, obwohl Rat und Verwaltung das Projekt eher mit demonstra­tivem Desinteresse beobachten. Sie werden dabei von vielen herausragenden Musikern unterstützt, denn die Beethovenhalle wird als in die Jahre gekommene Mehrzweckhalle den Ansprüchen schon lange nicht mehr gerecht. 

    Zur Vorgeschichte 

    Der Deutsche Bundestag hatte schon im Herbst 2007 das Projekt einer „Stiftung Festspielhaus Beetho­ven" in Bonn in die Liste für „national bedeutsame Kulturinvestitionen" aufgenommen und dafür eine Bundesför­derung in Höhe von 39 Mio Euro beschlossen. Diese Stiftung wird das Fest­spielhauses betrei­ben. Dafür liegen auch Zusagen des Rhein-Sieg-Kreises über 3 Mio Euro, der Sparkasse Köln-Bonn über 5 Mio Euro und des Landes für eine Million Euro jährlich vor. Auch die Telekom AG ist bereit, zur Fi­nanzierung des Betriebes beizutragen. Offen ist lediglich noch die Höhe der Beteiligung der Stadt. 

    Ursprünglich hatten die Bonner DAX-Unternehmen Post, Postbank und Telekom angeboten, den Bau des Festspielhauses vollständig privat zu finanzieren und dafür 75-100 Mio Euro auszugeben. Bei ei­nem in­ternationalen Architektenwettbewerb für einen Konzertsaal mit welt­weit anerkannter Spitzenakus­tik und -architektur sind die Entwürfe von Zaha Hadid (Diamant) und Her­mann & Valentiny (Welle) aus­gewählt worden. Standort für das neue Festspielhaus sollte nach einem Vorschlag der Stadt Bonn das Areal der heutigen Beethovenhalle sein. Dafür hatte die Post mit zwei Ge­neralunternehmern die Realisie­rung bis ins Detail durchgerechnet und geplant. Dabei liegt das Risiko eventueller Baukostensteigerungen ausschließ­lich bei den privaten Bauherrn und nicht bei der Stadt. Alles schien geregelt: Vor vier Jahren standen für die Realisierung eines Beethoven-Festspielhauses in Bonn insgesamt ca. 140 Mio Euro zur Verfügung. 

    Kommunalpolitik scheitert mit Beerdigung des Festspielhauses 

    Das Beethoven-Festspielhaus wird keine kommunale Kultureinrichtung der Stadt Bonn sein, sondern eine in Bonn angesiedelte nationale Einrichtung ähnlich der Bundeskunsthalle. Dennoch haben Rat und Ver­waltung die Realisierung des Vorhabens durch ständige Verschleppung und demonstratives Desinteresse gefährdet, vor allem als der Oberbürgermeister das Projekt Anfang 2010 „auf Eis“ legte. 

    Nur der unermüdliche Einsatz der Bonner hat das Ende des Projektes verhindert: Die „Bürger für Beetho­ven“ mit über 1100 Mitgliedern einer der größten Vereine in Bonn machten ebenso Druck wie die Fest­spielhausfreunde die über 1300 Unterschriften im Internet organisierten. Viele Bonner aus allen Bevölke­rungsschichten bekannten sich in Zeitungsanzeigen und vielen Veranstaltungen zu dem Projekt. 

    Ende 2011 hat der Bonner Rat nach langem Zögern seinen eigenen Vorschlag zurückgezogen, das Fest­spielhaus anstelle der alten Beethovenhalle zu bauen, und als neuen Standort die Rheinaue vorgeschlagen. Durch die Verschleppung des Vorhabens hatte sich zwischenzeitlich die Post­bank von ihrem Engagement zurückgezogen, die Telekom will sich nicht mehr am Bau beteiligen, son­dern hat in Aussicht gestellt, bei der Finanzierung des Betriebs zu helfen. 

    Die Post steht zu ihrer Zusage der Baufinanzierung. Der Vorstandsvorsitzende der Post, Frank Appel, sagte dem Generalanzei­ger am 23. Februar 2012: „Wir stehen zu unserem Engagement, zu unseren Zusagen. Das ist auch nicht vom kurzfristigen Geschäftsverlauf abhängig. Wir werden ein Festspielhaus aber nicht alleine finanzie­ren, sondern es muss noch ein weiterer Sponsor gefunden werden. Das Projekt hat auch einen klaren Fahrplan, der jetzt eingehalten werden muss. Jetzt ist erst einmal die Stadt am Zuge und muss sagen, was sie für ein Konzept will.“ Auf die Frage „Glauben Sie, dass das Festspielhaus rechtzeitig zum 250. Ge­burtstag Beethoven im Jahr 2020 steht ?“ antwortete er „Ja.“ 

    Bonner Bürger packen für Beethoven an 

    Um die entstandene Finanzierungslücke beim Bau zu schließen hat der Bonner IHK-Präsident Wolfgang Grießl Ende 2011 eine Spendensammlung ins Leben gerufen. Schon nach sechs Wochen sind beim „Beethoven-Fest­spielhaus Förderverein“ fast 2 Millionen Euro zusammengekommen. Der Verein gibt eine Rückzahlungs­garantie, wenn das Festspielhaus doch noch an Rat und Verwaltung scheitern sollte. 

    Am 22. Februar 2012 hat der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück vor dem Bonner Kultur­kreis zum Thema Beethoven-Festspielhaus der Bonner Kommunalpolitik die Leviten gelesen. Er nannte die Debatte in Rat und Verwaltung "zerlaufen und richtungslos" und eine "befremdliche Entwicklung" und sagte: "Bonn läuft beim Scheitern Gefahr, den Ruf als Beethovenstadt zu verlieren!“ 

    Das müssen wir gemeinsam verhindern. Warum soll in Bonn für Beethoven nicht gelingen, was in Salzburg für Mozart, in Bayreuth für Wagner, in Dresden mit der Frau­enkirche, in Potsdam mit der Garnisonskirche oder in Berlin mit dem Stadtschloss auf den Weg gebracht wurde. 

    Helfen auch Sie mit: Es geht um Bonns Ruf !

    Im Jahr 2020 wird Bonn zum 250 Geburtstag Beethovens im Fokus internationalen Interesses stehen. Die­se Chance dürfen wir nicht im provinziellem Kleinmut verspielen. Franz Liszt hat 1845 angesichts der Lethargie der Bonner Kommunalpolitik beim ersten Beethovenfest erbost ausgerufen: „Eine kleine Stadt kann das Glück haben, dass ein großer Mann in ihr das Licht der Welt erblickt; aber kleinstädtisch darf sein Andenken nicht gefeiert werden.“

    Wir wollen nicht, dass sich Bonn vor der Welt blamiert, weil es in Beethovens Geburtsstadt keinen ver­nünftigen Konzertsaal gibt ! Wenn Beethoven in aller Welt gefeiert wird, darf Bonn sich nicht lächerlich machen. Es geht um eine große Zukunftschance für unsere Heimatstadt.

     

    Unterstützen Sie deshalb die Spendensammlung des
    BEETHOVEN FEST­SPIELHAUS FÖRDERVEREIN E.V.,
    Konto.-5000 5000 30 VR-Bank Bonn, BLZ: 381 602 20.
    Weitere In­formationen finden Sie unter www.5000.ag 

    Wie schrieb Robert Schumann 1836 in seinem flammenden Aufruf für ein Beethoven-Denkmal:

    ...und dass, wenn nicht einmal der Anfang gemacht wird, sich eine Dekade auf die Trägheit der anderen berufen wird.“

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  • DAS INTERNET-KOLLEKTIV ANONYMOUS:

    macht immer häufiger durch Hackerangriffe von sich reden. Man kann seine Ziele teilen oder auch nicht, aber seine Methoden sind in der freiheitlichen Demokratie inakzeptabel. Unter dem Motto "Der Zweck heiligt die Mittel" wird hier das digitale Faustrecht im Internet propagiert.

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    Der folgende Beitrag hat im Internet zu vielen Reaktionen von Anonymous-Anhängern geführt. Diese ich habe ausgewertet: Anonymous II: Sieben Erfahrungen aus einer Debatte mit dem Internet-Kollektiv

     

    Anonymous:
    Digitales Faustrecht im Internet

    Man kann die Ziele des Internet-Kollektivs „Anonymous“ teilen oder auch nicht, aber seine Methoden sind in der Demokratie inakzeptabel. Die Bewegung nimmt nämlich für sich in Anspruch: der Zweck heiligt die Mittel. Dieser machiavellistische Grundsatz ist das Gegenteil von freiheitlicher Demokratie. Anonymous kämpft gegen Internetzensur mit den Mitteln der Zensur, indem durch Hackerangriffe systematisch Internetangebote unliebsamer Anbieter lahmgelegt werden. Man ist gegen „Netzsperren“, um selbst nach Gutdünken im Internet zu sperren, was nicht behagt.  

    Anonymous propagiert nicht nur, sondern lebt das digitale Faustrecht im Internet. Auf der deutschen Anonymous-Homepage finden sich Slogans wie: „Da niemand weiß, was richtig ist, kann niemand beurteilen, was falsch ist.“ Oder „Alles ist erlaubt!“ 

    Angeblich um die Freiheit des Internets zu schützen, bedient sich Anonymous des größten Feindes der Freiheit: der Angst. Aus dem Lehrbuch des Totalitarismus könnten Anonymous-Slogans stammen wie: „Identität ist unwichtig, wenn du weist, dass es uns gibt.“ oder „Wir sind viele, aber Du weißt nicht wer; wir sind überall, doch du weißt nicht wo.“ 

    In Diktaturen schützt Anonymität vor Verfolgung, in der Demokratie gehört sie zur Grundausstattung der Gegner der Freiheit: Rechts- und Linksextremisten vermummen sich, religiöse Fundamentalisten agieren aus dem subversiven Untergrund. Wer im Schutz der Anonymität nicht nur Internetseiten lahmgelegt, sondern auch Kreditkartendaten stiehlt oder persönliche Daten veröffentlicht, bedient sich der gleichen Methoden. Der Glaube an die Überzeugungskraft eigener Argumente kommt darin jedenfalls nicht zum Ausdruck, eher die Feigheit dafür einzustehen. 

    Die Anonymous-Bewegung ist so widersprüchlich wie die grinsende Maske von Guy Fawkes, hinter der sich ihre Anhänger gerne verstecken. Fawkes wollte 1605 mit mehr als zwei Tonnen Schwarzpulver das englische Parlament in die Luft sprengen. 2008 machte der Film „V wie Vendetta“ nach der gleichnamigen Comicserie das Gesicht des gescheiterten Terroristen bekannt, weil es der anarchistische Titelheld bei seinen Anschlägen als Maske trug. Die Rechte an Comic und Film liegen beim Medienkonzern Time Warner, einem der Feindbilder der Anonymous-Bewegung. Die von ihr benutzte Fawkes-Maske gehört zu den Merchandise-Produkten des Konzerns. So verdient der internationale Medienkonzern an jeder Maske, die seine Gegner im Kampf gegen ihn tragen...

     

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  • EINE BÜRGERINITIATIVE FÜR DAS BEETHOVEN-:

    Festspielhaus hat sich jetzt auf Initiative des Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Bonn-Rhein-Sieg, Wolfgang Grießl, zusammengefunden. Es geht darum mit Spenden aus der Bürgerschaft das großartige Projekt endgültig auf den Weg zu bringen.

    Vor zwei Jahren legte der Oberbürgermeister das „Beethoven-Festspielhaus“ auf Eis, obwohl der Bau vollständig privat finanziert war und für den Betrieb Zusagen von Bund, Land, Rhein-Sieg-Kreis und Sparkasse von mehr als 50 Mio Euro vorlagen. Der Rat nahm diesen Alleingang lethar­gisch hin.
    Mühsam müssen jetzt durch Engagement von Bonner Bürgern Sponsoren ersetzt werden, die die Kommunalpolitik verprellt hat. Rat und Verwaltung verfolgen das von der Zuschauertribüne. Da­bei wird Bonn zum 250 Geburtstag Beethovens 2020 im Fokus internationalen Interesses stehen. Wenn diese Chance im provinziellem Kleinmut verspielt wird, wird’s keiner gewesen sein wollen.

    Gehen Sie hier zu Spendenseite www.5000.ag

    EINE BÙRGERINITIATIVE FÙR DAS BEETHOVEN- [mehr]

  • KULTURPOLITIK UND POLITISCHE KULTUR:

    haben viel miteinander zu tun: Das zeigt sich auch in der Bonner Kommunalpolitik. Rat und Verwaltung halten eine unverwandte Distanz zur Kulturpolitik, andere Themen haben eine stärkere Lobby. Aber 2012 ist das Jahr wichtiger politischer kulturpolitischer Entscheidungen für die Zukunft Bonns. Hoffentlich beachten die Entscheidungsträger die Mahnung von Karl Kraus: „Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge einen langen Schatten.“

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken

    Kulturpolitik braucht politische Kultur

    Was ist los mit der Kulturpolitik in Bonn ? 

    • Vor zwei Jahren legte der Oberbürgermeister das „Beethoven-Festspielhaus“ auf Eis, obwohl der Bau vollständig privat finanziert war und für den Betrieb Zusagen von Bund, Land, Rhein-Sieg-Kreis und Sparkasse von mehr als 50 Mio Euro vorlagen. Der Rat nahm diesen Alleingang lethar­gisch hin. Mühsam müssen jetzt durch Engagement von Bonner Bürgern Sponsoren ersetzt werden, die die Kommunalpolitik verprellt hat. Rat und Verwaltung verfolgen das von der Zuschauertribüne. Da­bei wird Bonn zum 250 Geburtstag Beethovens 2020 im Fokus internationalen Interesses stehen. Wenn diese Chance im provinziellem Kleinmut verspielt wird, wird’s keiner gewesen sein wollen.

    • Vor einem Jahr hat der Bonner Oberbürgermeister in Köln vorgeschlagen, man könne die Bonner Oper schließen. Ein Sturm des Bürgerprotestes und die einhellige Ablehnung der Ratsfraktionen ver­hinderten Schlimmeres. Aber wie man an der schwierigen Suche nach einem neuen Intendanten sieht, bleiben solche Signale kulturpolitischer Oberflächlichkeit nicht ohne Folgen.

    • Vor kurzem mussten trotz großen Publikumszuspruchs die privaten Veranstalter der Rheinkultur und der Open-Air Konzerte auf dem Museumsplatz die Segel streichen. Es erst nachdem das Kind in den Brunnen gefallen war, erschraken Rat und Verwaltung über die Folgen der eigenen Untätigkeit. 

    Man könnte angesichts solcher Erfahrungen schier verzweifeln. Aber innere Emigration führt nicht aus der Sackgasse. Gefragt sind klare Worte und entschlossener Einsatz, denn in diesem Jahr muss die Kommunal­politik wichtige Entscheidungen zum künftigen kulturellen Angebot in unserer Stadt treffen.

    Diese kulturpolitische Herausforderung ist ein Test für die politische Kultur in Bonn. Bisher üben sich Rat und Verwaltung in unverwandter Distanz zur Kulturpolitik. Andere Themen haben eine stärkere Lobby. Das liegt auch daran, dass sich zu wenige kulturengagierte Bürger kommunalpolitisch ein­bringen und auf das notwendige mühsame Bohren dicker Bretter einlassen. Anderer­seits sind weni­ge kommunale Entscheidungs­träger außerhalb repräsentativer Anlässe im Alltag kulturel­ler Ange­bote und Veranstaltungen anzutref­fen.

    Die Bonner Kommunalpolitik steht parteiübergreifend in der Gefahr das Gespür dafür zu verlieren, dass Kultur in Bonn keine Eliteveranstaltung, sondern fest in der Bürgerschaft verankert ist. Anders ist nicht zu erklären, dass Jahr für Jahr weit über eine Million Besucher zu den Bonner Konzerten vom Beethovenfest bis zur Rheinkultur, ins Theater von den Godesberger Kammerspielen bis zur Springmaus und in die Muse­en von der Bundeskunsthalle bis zum Stadtmuseum kommen. Den über 40 Kultur-Fördervereinen wie sie seit einem Jahr im „Kulturkreis Bonn“ zusammengeschlossen sind, gehören mehr als 20.000 Bürger an. Es spricht Bände, dass diese Zahlen in Rat und Verwaltung kaum bekannt sind. 

    Auch deshalb dominiert in der Kommunalpolitik die Meinung, das kulturelle Angebot in unserer Stadt sei ein zusätzlicher Luxus - sozusagen ein Sahnehäubchen, wenn alle anderen Aufgaben erledigt sind. Dem liegt ein merkwürdiges Menschenbild zugrunde, denn der Mensch lebt nicht vom Brot allein: Schon in der Schule gehören die Begegnung mit Kunst und Kultur ebenso zur Bildung der Persönlichkeit wie naturwissenschaft­liches Verständnis und das Erlernen von Sprachen. Wer Kindern Musik, Theater oder bildende Kunst vorent­hält und ihnen die Möglichkeit des eigenen Mitmachens verweigert, enthält ihnen wichtigen Erfahrungen vor, die die Qualität des Lebens ausmachen. Die meisten Eltern wissen das. 

    Alle Bonner Kulturinstitutionen engagieren sich in vorbildlicher Weise in der Jugendarbeit und ihre Angebo­te stoßen auf enorme Nachfrage. Dabei gilt in der Kultur, was im Sport von jedem als selbstverständlich ak­zeptiert wird: Ohne Spitzenleistung gibt es keine Breitenwirkung. Deshalb lässt sich beispielsweise ein gutes Musikschulangebot nicht von der Arbeit des Orchesters trennen.

    Wer das kulturelle Angebot in Bonn beschneidet, trifft nicht eine kulturelle Elite, die nach Köln oder Düssel­dorf ausweichen kann, sondern schadet denen, die diese finanzielle und zeitliche Mobilität nicht haben – nicht zuletzt Kinder und Jugendliche. Deshalb ist es sozial ungerecht, wenn Kulturangebote vor Ort bei uns in Bonn in ihrer Existenz gefährdet werden. Kulturpolitik ist eine Zukunftsaufgabe bürgernaher Politik. 

    Kommunale Zukunftsentscheidungen zur Kulturpolitik sollten sich an Leitlinien orien­tieren, die bürgernah sind und der Verantwortung für kommunale Lebensqualität gerecht werden. 

    1) Bei der Gestaltung des städtischen Haushaltes darf es kein Sonderopfer Kultur geben.
    Die Notwendigkeit der Konsolidierung des städtischen Haushaltes ist unbestreitbar. Sie liegt im wohlver­standenen Interesse aller Bürger Bonns. Aber ebenso liegt es im Interesse aller Bürger, dass in unserer Stadt für Jung und Alt unabhängig von der individuellen finanziellen Situation und in allen Teilen der Stadt ein ange­messenes kulturelles Angebot sichergestellt bleibt. Das ist kein Luxus, sondern gehört zur Grundausstattung kommunaler Lebensqualität.

    2) Kommunale Kulturförderung muss durch mehr Transparenz effizienter werden.
    Es ist oft nicht durchschaubar, nach welchen Kriterien im Kulturbereich städtische Zuschüsse vergeben wer­den. Diese Förderkriterien müssen offengelegt werden. Es wäre zum Beispiel widersinnig, wenn ausgerech­net den Kul­tureinrichtungen Zuschüsse gestrichen werden, die wirtschaftlich effizient arbeiten, und stattdes­sen die mehr Geld bekom­men, die sich darum nicht bemühen. Notwendig ist auch endlich Transparenz bei den Infrastrukturfragen, von denen Kultur wesentlich betroffen ist. Dazu gehört ein transparentes Hallenkon­zept mit tatsächlichen Belegungszahlen und Sanierungskosten.

    3) Für ein tragfähiges Kulturkonzept gehören die kulturpolitischen engagierten Bür­ger an den Tisch.
    So sinnvoll es ist, auswärtige Experten und hauptamtliche Vertreter der Bonner Kulturinstitutionen bei der Erarbeitung des Kulturkonzeptes ein­zubeziehen, so wenig plausibel ist, dass die kulturpolitisch engagierten Bürger offenbar außen vor bleiben. Die Information darüber, was andere in teuer moderierten Runden be­schließen, oder manipulative Internetbefragungen sind kein Ersatz zur Mitarbeit an dem, was beschlossen werden soll. Dazu bietet der „Kulturkreis Bonn“ mit seinen über 40 Mitgliedsvereinen hohe Sachkompetenz und vielfältige Kulturerfahrung an. Leider grei­fen darauf weder die Verwaltung noch die Ratsfraktionen z. B. mit der Möglichkeit der Berufung „sachkun­diger Bürger“ zurück. 

    4) Der kommunale Kulturhaushalt darf nicht mit sachfremden Ausgaben belastet werden.
    Aus kommunalen Kulturmitteln dürfen nicht andere Aufgaben finanziert werden. So ist es unumgänglich, dass sich die Stadt besser um ihre Immobilien kümmert: aber wenn man es beispielsweise für richtig hält, die Beethovenhalle, darf das nicht zu Lasten des Kulturhaushaltes gehen.

    5) Vielfalt ist die Stärke des kulturelle Lebens in Bonn und muss weiter gefördert werden.
    Deshalb ist es widersinnig die unterschiedlichen kulturellen Sparten, die städtischen Einrichtungen und die freie Szene oder die kommunalen Einrichtungen und die in Bonn ansässigen Kulturinstitutionen von Land und Bund gegeneinander auszuspielen. Sie alle sind Angebote für alle Bürger: So lagen diejenigen, die vor zwanzig Jahren die Bundeskunsthalle als ver­meintliche Konkurrenz zum städtischen Kunstmuseum verhin­dern wollten, ebenso falsch wie jene, die heute so tun, als hätten die Bonner nichts vom nationalen Beetho­ven-Festspielhaus. Kultur ist das Gegenteil von wechselseitiger Geringschätzung. Sie lebt vom Miteinander und geht im Gegeneinander zugrunde: Des­halb dürfen Politik und Verwaltung Kulturpolitik nicht nach dem Motto "di­vide et impera" betreiben. 

    Im Jahr 2012 kann die Bonner Kommunalpolitik der Hoffnung von Theodor Heuss gerecht werden:

    „Mit Politik kann man keine Kultur machen, aber vielleicht kann man mit Kultur Politik machen“

    oder die Mahnung von Karl Kraus missachten:

    „Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge einen langen Schatten.“

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  • KINDER AB 7 JAHREN SOLLEN WÄHLEN -:

    das schien zunächst ein Gag von Büttenrednern im rheinischen Karneval zu sein. Aber die Piratenpartei macht diesen Vorschlag ernsthaft in einem eigenen Antrag zur Verfassungsänderung im Berliner Abgeordnetenhaus. In der Piratenfraktion war der Antrag bei nur einer Enthaltung beschlossen worden.

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

     

    Ihre Diskussionsbeiträge sind auf meinem Blog herzlich willkommen.

     

    Vernunft geht über Bord:
    Piraten fordern Wahlrecht ab 7 Jahre 

    Die Piraten haben ihren illusorischen Forderungen für einen fahrscheinlosen ÖPNV oder ein bedin­gungsloses Grundeinkommen einen weiteren wirklichkeitsfremden Vorschlag hinzugefügt: Unter der Überschrift „Wahlrecht ohne Altersbegrenzung“ hat die Piratenpartei im Berliner Abgeordnetenhaus beantragt, das aktive Wahlrecht schrittweise auf 7 Jahre abzusenken.[1] Die Jugendorganisation der Piratenpartei hat bei ihrer Bundesmitgliederversammlung im Januar 2012 sogar die Abschaffung jeder Altersgrenze beim Wahlrecht beschlossen.[2] 

    Bei der Abstimmung in der Fraktion der Piratenpartei im Berliner Abgeordnetenhaus hat es zum An­trag einer Absenkung des Wahlalters auf 7 Jahre am 17. Januar 2012 bei einer Enthaltung nur Zustim­mung gegeben. In der Antragsbegründung wird gefordert, „dass man ein Bewusstsein dafür schafft, dass Kinder wählen gehen dürfen.“ Wer sich gegen eine „Altersgrenze für den Beginn der Wahlbe­rechtigung“ wende, müsse auch „eine Altersgrenze definieren, wo Wahlberechtigung endet. Es möchte jedoch niemand ältere Menschen vom Gebrauch ihrer Rechte ausschließen.“ 

    Da die Piratenpartei zugleich eine „vollautomatische Erfassung aller Erstwähler unter 16“ ablehnt, for­dert sie: „Erstwähler, die unter 16 sind, müssen selbstständig ihren Willen zu wählen persönlich in dem für sie zuständigen Wahlamt beurkunden.“ 

    Die Aufhebung jeder Altersgrenze bei der Wahlberechtigung hatte der Berliner Spitzenkandidat und jetzige Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei, Andreas Baum, schon im Herbst 2011 gefordert: „Wir möchten die Hürden für die Teilnahme an Wahlen absenken und vor allem Jugendliche und Kinder früh dafür motivieren, sich mit dem politischen Geschehen auseinanderzusetzen. Nach umfangreichen Diskussionen sind wir überein gekommen, dass wir hier keine neue starre Altersgrenze einführen möchten. Wir gehen davon aus, dass ein Kind ab dem Zeitpunkt, in dem es frei den Willen zur Teil­nahme äußern kann und selbst die Motivation hat, sich in das Wählerverzeichnis einzutragen, auch ein hinreichendes Interesse hat, sich mit politischen Sachverhalten auseinanderzusetzen.“[3] 

    Bürgerrechte und Bürgerpflichten 

    Die Piratenpartei begründet ihre Forderung eines Wahlrechts Kinder damit, man dürfe in der Demo­kratie „nur dann Macht über Menschen ausüben, wenn sie darüber mitentscheiden, wer diese Macht auf welche Weise ausübt.“ Sie ignoriert, dass Demokratie Freiheit und Verantwortung zwei Seiten der gleichen Medaille sind. Die Forderung des Wahlrechts für Minderjährige leugnet diesen Zusammen­hang von Bürgerrechten und Bürgerpflichten. 

    Erste und wichtigste Bürgerpflicht ist die Übernahme der vollen Verantwortung ( und Haftung) für daseigene Handeln und dessen Folgen. Diese Bürgerpflicht entfaltet ihre volle Wirkung mit Erreichen der Volljährigkeit. Davor ist sie u. a. durch die Verantwortungsübernahme der Erziehungsberechtigten und verschiedenste Vorschriften des Jugendschutzes stark eingeschränkt.  Artikel 6 Abs 2 des Grundgeset­zes formuliert es so: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ 

    Der innere Zusammenhang zwischen Wahlalter und Volljährigkeit konkretisiert sich in der Frage, warum je­mand über die Geschicke der Gesellschaft mitentscheiden soll, den diese Gesellschaft noch nicht für reif genug hält, seine eigenen Lebensverhältnisse zu regeln. Bisher wird in Deutschland – meist von den Grünen – allenfalls ein Wahlrecht ab 16 gefordert. Aber schon hier gilt: 

    16 -Jährige dürfen in Deutschland Mofa fahren, aber nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen ein Auto len­ken. Sie dürfen in der Öffentlichkeit Bier trinken, aber keine hochprozentigen Alkoholika. Ohne Erlaubnis der Eltern dürfen sie eine Diskothek nur bis Mitternacht besuchen. Bei Gesetzesver­stößen fallen 16-Jährige unter das Jugendstrafrecht. Heiraten darf man zwar ab 16, aber nur wenn ein Familiengericht dazu die Genehmigung erteilt und der Ehepartner bereits volljährig ist. 

    Kaufverträge, die von Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ge­schlossen werden – zum Beispiel der Kauf eines Computers – sind nur wirksam, wenn sie aus Mitteln bezahlt werden, die ihnen vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Dieser sog. „Taschengeldparagraph“ (§ 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches) gilt bis zur vollen Geschäftsfähig­keit mit Erreichen des 18. Lebensjahres. 

    Es ist auffällig, dass auch die Befürworter einer Absenkung des Wahlalters nicht vorschlagen, dass an diesen Alterseinschränkungen etwas geändert wird. Auch die Piraten plädieren nicht für eine Absen­kung der Voll­jährigkeit. So ge­sehen ist die Wahlberechtigung für Minderjährige ein Widerspruch in sich, weil es das Wahlrecht von der Le­bens- und Rechtswirklichkeit abkoppelt. 

    Wenn das Wahlrecht von der Volljährigkeit entkoppelt wird, sind andere Altersgrenzen  willkürlich, weil sie an kein objektives Kriterium geknüpft sind. Nach der Volljährigkeit ist im deutschen Rechts­system allenfalls die Strafmündigkeit ab dem 14. Lebensjahr (§ 19 Strafgesetzbuch) ein wesentlicher Einschnitt. Mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres werden hingegen nur einige Einschränkungen des Jugendschutzes gelockert (z. B. Aus­gang ohne Erwachsenenbegleitung bis 24 Uhr). 

    Generell gilt in Deutschland wie im europäischen Ausland die Wahlberechtigung ab 18 Jahren – mit Ausnahme von Öster­reich, wo 2007 das Wahlalter bei nationalen Wahlen auf 16 Jahre gesenkt wurde. International lassen bisher au­ßerdem lediglich Brasilien, Nicaragua und Kuba (wo man von Wahlen nicht spre­chen kann) ein Wahlrecht ab 16 Jahren zu.

    7 von 16 Bun­desländern haben das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt – allerdings mit der Ausnah­me von Bremen und Branden­burg nur bei Kommunalwahlen. Zugleich treten die Landesjugendringe u.a. in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für eine Wahlberechti­gung ab 14 Jahren ein.[4] Mit ihrer Forderung eines Wahlrechts für Kinder geht die Piratenpartei weit über solche Vorstellungen hinaus. Sie nennt zugleich für die Altersgrenze 7 Jahre keine Be­gründung. 

    Auch das häufig benutzte Argument, man müsse Jugendlichen durch die Absenkung des Wahlalters die Vertre­tung ihrer eigenen Interessen ermöglichen, ist nicht schlüssig. Die eigenständige Vertretung  ihrer Interessen wäre nur dann möglich, wenn minderjährige Jugendliche nicht nur wählen dürfen, sondern auch wählbar wä­ren. Die einseitige Absen­kung des aktiven Wahlalters   würde aber bedeu­ten, dass minderjährige Jugendliche nicht Gleichaltri­ge, sondern nur Ältere wählen dürfen.

    Die Piraten wollen aktives und passives Wahlalter entkoppeln. Sie erheben die Forderung nach Sen­kung des passiven Wahlalters auf die ebenfalls willkürliche Grenze von 16 Jahren. Eine Senkung des Alters der passive Wahlberechtigung ist aber ohne Veränderung der Volljäh­rigkeit nicht möglich: Bis zum Erreichen der Volljährigkeit schränken die Vorschriften des Jugend­schutzes und die Rechte der Erziehungsberechtigten die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Man­dats unzulässig ein.

    Betroffene Jugendliche lehnen Senkung des Wahlalters mehrheitlich ab

    Mit ihrer Forderung nach Aufhebung der Altersgrenze beim Wahlrecht setzen sich die Piraten über die Meinung der betroffenen Kinder und Jugendlichen hinweg. Sie sagen von sich selbst, dass sie mit der Verantwor­tung für politi­sche Entscheidungen in der Regel überfordert seien und die ernsthafte Auseinanderset­zung mit Po­litik in der Regel nicht das ist, was in ihrem Lebensalltag wichtig sei. Dies bestätigen alle (!) vorliegenden Befragungen von minderjährigen Jugendlichen. 

    So wurde Ende 1999 in Tirol eine schriftliche Befragung von 2500 Jugendlichen zwischen 14 und 19 Jahren durchgeführt. Sie äußerten sich mit einer klaren Mehrheit von 61 Prozent gegen das Wahlrecht mit 16 Jahren (dafür: 39 Prozent).[5]

    In der 15. Shell-Jugendstudie 2006 wurden insgesamt 2532 Jugendliche im Alter von 12-25 Jahren ge­fragt: „Wie finden Sie die Idee, die Altersgrenze für die Teilnahme an Bundestagswahlen von 18 Jah­ren abzusenken, so dass man schon ab 16 Jahren wählen könnte?“ 52 Prozent der Befragten lehn­ten dies ab, 25 Prozent stimm­ten zu und  23 Prozent meinten, es sei ihnen egal.[6] 

    Auch in Österreich zeigte 2007 eine kurz vor Einführung der Wahlberechtigung ab 16 eine im Auftrag von Bil­dungs- und Wissenschaftsministerium erstellte Umfrage unter 700 Jugendlichen ein sehr ge­spaltenes Bild. Von den 14-17-Jährigen waren nur 47 Prozent für die Senkung des Wahlalters, 46 Pro­zent dagegen. Bei den 18-24 -Jährigen überwog mit 63 Prozent die Ablehnung. [7] Nach der ersten ös­terreichischen Nationalratswahl, bei der 2008 das Wahlrecht ab 16 galt, ermittelte eine Studie, dass sich der überwiegende Teil der betroffenen Jugendlichen gegen die Wahlalterssenkung aussprach.[8] 

    Anfang 2009 führte die „Grüne Jugend Ostalb“ eine Umfrage zum Wahlrecht ab 16 bei mehr als 550 Aalener Schülern durch. Auf die Frage „Hälst du das Wahlrecht ab 16 für sinnvoll?“ antworteten 58 Prozent mit „nein“ und nur 24 Prozent mit „ja“. 18 Prozent konnten sich nicht entscheiden. Das Fazit der Grünen Jugend lautete: „Ein Großteil der Jugendlichen hält das Wahlrecht ab 16 nicht für sinnvoll. Hier zeigt sich, dass die Jugendli­chen sich noch sehr unsicher fühlen“.[9]

    2010 ergab eine Forsa-Umfrage in Berlin, dass 63 Prozent der befragten Jugendlichen im Alter von 14- 29 Jahren das Wahlrecht ab 16 für sich ablehnen. [10] 

    Die deutlich unterdurchschnittlichen Wahlbeteiligungen von 16-18 jährigen Jugendlichen, dort wo das Wahlalter  abgesenkt wurde und entsprechende Wahlstatistiken vorliegen, bestätigen die Ergebnisse der Umfragen. 

    Bei der Bremer Kommunalwahlen (Beirätewahlen) 2007, bei denen in der Hansestadt erst­mals das kommunale Wahlrecht ab 16 Jahren galt, lag die „Wahlbeteiligung der Jugendli­chen“ (ohne genau­ere Spezifierung) bei 44,3 Prozent (insgesamt bei 56,6 Prozent).[11]1 Es lässt sich nicht feststellen, dass diese kommunale Wahlberech­tigung ab 16 zu einem hö­heren politischen Interesse geführt hat, als 2011 in Bremen erstmals bei Landtagswah­len schon mit 16 Jahre gewählt werden durfte.

    Um das Wahlgeheimnis zu wahren, wurde bei der Landtagswahl 2011 in Bremen keine Wahlstatistik für 16/17-Jährige erstellt. Für die Wahlbeteiligung wurde die Gruppe der 16-21-Jährigen analysiert, für die Stimmvertei­lung auf die Parteien die Gruppen der 16-25-Jährigen. Deshalb konnte das Statische Lan­desamt in Bremen le­diglich feststellen, dass die erstmals an einer (Bür­gerschaftswahl teilnehmen­den 16- bis unter 21-Jährigen mit 48,6 Prozent ihre Stimme an der Urne (ohne Briefwahl) abgaben. Damit lag die Beteiligungsquote der Erst­wähler nur geringfügig über der Wahlbeteiligung der Erst­wähler bei der vorangegangenen Bürger­schaftswahl 2007 (47,9 Prozent), bei der noch das Wahlrecht ab 18 gegolten hat. Welchen Anteil daran die 16/17-Jährigen hatten ist nicht feststellbar. Insgesamt lag die Wahlbetei­ligung der Erstwähler deutlich unter der allgemeinen Wahlbeteiligung, die in Bre­men ge­ringfügig auf 56,7 Prozent zurückgegangen (2007: 57,5 Prozent).[12]

    In Sachsen-Anhalt wurden bei den Kommunalwahlen 1999 und 2009 am Wahltag ausdrücklich die 16/17-Jähri­gen hinsichtlich der Wahlbeteiligung abgefragt. 1999 lag die Wahlbeteiligung in dieser Gruppe bei 40 Prozent (allgemeine Wahlbeteiligung 49,5 Prozent), im Jahr 2009 bei 29,3 Prozent (all­gemeine Wahlbeteiligung 38 Prozent). Die zehnjährige Erfahrung mit dem Wahlrecht ab 16 in diesem Bundesland zeigen keinen Anstieg po­litischen Interesse in der fraglichen Altersgruppe. Die Landesre­gierung Sachsen-Anhalt stellte deswegen in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Sep­tember 2011 fest: „Die praktischen Erfahrungen der Kom­munalwahlen zeigen jedenfalls, dass die Be­teiligung in der Altersgruppe der 16- bis unter 18-Jährigen in den aufgezeigten Jahren unterhalb der durchschnittlichen Wahlbeteiligung lag.“[13] 

    Als in Schleswig-Holstein bei Kommunalwahlen 1998 erstmals Wähler im Alter ab 16 Jahren zugelas­sen wa­ren, wurde in Neumünster eine Befragung der Erstwähler durchgeführt. Die allgemeine Wahlbeteiligung lag in Neumünster damals bei 52,76 Prozent. Auch hier lag die Wahl­beteiligung der 16/17-Jährigen mit knapp 40 Prozent deutlich darunter, aber höher als bei den 18-21-Jährigen Erstwählern (31 Pro­zent) war. [14]

    Bedeutsam ist vor allem die Tatsache, dass die Wahl­statistiken bei fast allen Wahlen zei­gen, dass die Grup­pe der 18-25-Jährigen regelmäßig die niedrigste Wahlbeteiligung aller Altersgruppen auf­weist – und zwar un­abhängig davon, ob sie bei den vorhergehenden Wahlen bereits mit 16 Jahren wählen durften oder nicht. Es gibt deshalb keinerlei Indika­toren dafür, dass das Wahlrecht ab 16 eine unmittel­bare oder (was noch wichtiger wäre) nachhaltige Auswirkung auf politisches Interesse oder die Bereit­schaft zur Teilnahme an Wahlen hätte. 



    [1]     Berliner Abgeordnetenhaus Drucksache 17/0112

    [3]     Interview mit gulli.com am 17. September 2011

    [5]     Universität Innsbruck, Forschungsbericht „Jugend und demokratie in Tirol“, April 2000

    [6]     http://de.statista.com/statistik/daten/studie/177098/umfrage/ansicht-zur-wahlberechtigung-fuer-bundestagswahlen-ab-16-jahren/ (vgl. Klaus Hurrelmann, Mathias Albert: Jugend 2006. 15. Shell Jugendstudie: Eine pragmatische Generati­on unter Druck. Fischer, Frankfurt a. M. 2006)

    [7]           Die Presse 8.5. 2007

    [8]     Institut für Strategieanalysen, „Wählen mit 16“ – Eine Post Election study zur Nationalratswahl 2008, Wien April 2009

    [10]         Berliner Zeitung 26.6.2010

    [12]    Vgl. Statistisches Landesamt Bremen, Statistische Mitteilungen Heft 113/2011 (Wahlen im Land Bremen 22. Mai 2011)

    [13]         Landtag Sachsen-Anhalt, Drucksache 6/399 vom 13.09.2011

     

    [14]         Ulf Schloßbauer, Jugendliche wählen ganz anders als man glaubt (ergänzendes Projektbeispiel 2), Veröffentlichung im Rahmen der Beteiligungsbausteine des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V. (http://www.kinderpolitik.de/beteiligungsbausteine/pdf/b/Baustein_B_2_6.pdf)

     

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  • IN DER 2. AUFLAGE ERSCHEINT BALD MEIN:

    im Frühjahr 2010 erstmals veröffentlichtes Buch "Helmut Kohl - Nahaufnahme". Ich habe es gründlich überarbeitet und aktualisiert. Bis zum 28. Februar können Sie die Neuauflage zum Vorzugspreis von 18,90 Euro vorbestellen. Im Buchhandel wird das 232-seitige Buch dann 22,90 Euro kosten.

    Das Inhaltsverzeichnis des Buches finden Sie hier. 

    Das Buch können Sie hier bestellen 

     

    Stephan Eisel
    Helmut Kohl
    Nahaufnahme. 2. akt. Neuauflage, 232 Seiten kart., ISBN 978-3-416-03293-3
    € 22.90

    Subs.-Pr. 18,90 EUR bis 28.2.12

     

    Pressestimmen

    "Ein hoch spannendes, kluges und hervorragend geschriebenes Buch, das jedem zu empfehlen ist, der sich näher mit der Gestalt Helmut Kohls und dem von ihm wesentlich geprägten Abschnitt der Geschichte der CDU befassen will.“
    (Evangelische Verantwortung) 

     


    "So entstehen in der Tat Nahaufnahmen, die dazu beitragen werden, das Bild des Staatsmannes, aber auch des Wahlmanagers Kohl puzzleartig zusammenzusetzen." 
    (Die Politische Meinung) 

     


    "Anschaulich schildert Eisel die CDU-internen Kämpfe und Intrigen 1989 bis zum Bremer Parteitag, wo der Versuch, Kohl zu stürzen, endgültig scheiterte. Dabei kann er sich auf eigene Notizen und sein "Tonband-Tagebuch" stützen."
    (Frankfurter Allgemeine Zeitung) 

    "Zum Verständnis von Kohls Arbeitsweise kann der ehemalige Bonner Bundestagsabgeordnete Eisel einiges beitragen, unter anderem durch zahlreiche mit handschriftlichen Anmerkungen des damaligen Kanzlers versehene Dokumente."
    (General-Anzeiger) 

     


    "In seiner „Nahaufnahme" schlachtet der frühere stellvertretende Kanzlerbüro-Leiter Stephan Eisel sein Tonbandtagebuch aus, schildert nicht nur politische Historie, sondern vor allem Kohls Charakterzüge in zahlreichen kleinen Begebenheiten."
    (Handelsblatt) 

     


    "Dann das Buch "Helmut Kohl. Nahaufnahme". Geschrieben hat es Stephan Eisel, viele Jahre einer der engsten Mitarbeiter Kohls als stellvertretender Leiter des Kanzlerbüros. Ein bemerkenswerter Text, verfasst von einem Mann mit genauem Blick in die Kulissen der Macht des Kanzlers Kohl." 
    (Stern) 

    "In seinen Nahaufnahmen gibt Stephan Eisel intime Einblicke in die Schreibstuben der Macht. Von 1987 bis 1991 war er sogar stellvertretender Leiter des Kanzlerbüros. Eisel schwärmt nicht undifferenziert über Kohl, er versucht, dem Vater der Einheit in ausgewogener Art gerecht zu werden." 
    (Welt am Sonntag) 

    "Nun also das anekdotenreiche Buch. Es wird am historischen Bild des Mannes aus der Pfalz nichts ändern. Aber je mehr Zeit ins Land geht, die Kontroversen von einst verblassen und nur noch das Gefühl bleibt, dass dies alles "unsere Jahre" gewesen sind, desto interessanter werden auch die kleinen Details.“
    (Berliner Morgenpost)  

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  • DEM TV-SENDER GLOBAL AXESS IN SCHWEDEN:

    habe ich ein ausführlicheres englischsprachiges Interview zum Thema "Soziale Marktwirtschaft" als drittem Weg zwischen Sozialismus und Kapitalsmus gegeben. Demnächst erscheint auch ein Sammelband mit meinem Aufsatz dazu.

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

     

    Between ideologies:

    the Social Market Economy

    Imagine a man starving in the streets of Stockholm and the reaction of the various economic ideologies to it. Capitalism – driven by denial of state-interference rooted in liberalism, or its radical form, libertarianism – would argue that the man would never starve, because there will always be somebody who opens his door to help. The welfare state – rooted in the traditional socialist believe in the strong state – would argue that the state would prevent such a situation happening, so that nobody has to open his door.

    The economic debate in our times is very often stuck between the stubborn belief in an unrestricted market, careless of its effects on the individual, and the rigid fixation on a welfare state, mistrusting of the individual and disinclined to give him a chance to act. This tussle shows all the signs of an ideological confrontation. Ideologies are characterised by a self-contained conception of the world which refuses to be questioned and claims to have found the absolute truth.

    Originally, the term “ideology” stood for the “science of ideas” and made its first appearance at the time of the French revolution, courtesy of the French philosopher and politician Antoine Louis Claude Destutt de Tracy (1754-1836). He claimed to have adapted it from philosophers such as John Locke, for whom all human knowledge was knowledge of ideas. Loosely defined, ideology meant any attempt to approach politics in the light of a system of ideas. In the stricter modern sense, ideology aspires to be a comprehensive theory of human experience. It sets out a political programme and conceives its realisation as emerging from a struggle. It seeks not merely to persuade, but to recruit loyal adherents willing to employ violence. It addresses a wide public but may confer a leadership role onto intellectuals as a privileged avant-garde.

    The Austrian philosopher Karl Popper (1902-1994) argued that ideology rests on a logical error, which is the notion that history can be transformed into science understood as a method of observation, hypothesis and confirmation. In contrast, Popper described the true method of science as one of trial and error (“falsification”), not one of confirmation. Popper’s fallibilism underlines that we make theoretical progress in science by deliberately subjecting our theories to critical scrutiny and abandoning those which have been falsified. He accuses ideology of being an attempt to find certainty in history and to produce predictions following a false notion of science as a method of self-affirmation.

    The endless row between the proponents of capitalism and socialism shows, on both sides, the ideological signs of self-certainty and aversion to being scrutinised. Though impervious to their repeated historical failure, they were, however, seriously damaged by the global financial crisis.

     

    New Challenges to Old Thinking

    The fundamental crisis of the global financial system has shown what damage the unlimited welfare state can do to the individual by spending money it doesn’t have –as we saw in some European countries and in the United States. A debt management policy leads to constantly increased budget deficits and, as a natural consequence, to higher taxation and cuts in public services. The examples of Iceland, Greece, Ireland and Portugal illustrate why this, after all, is endangering personal freedom through a dependency on drastic economic and financial measures taken by the state if deficit policies cross a certain threshold.

    Many refuse the politics of accumulation of debt as a morally unacceptable policy at the expense of future generations. As a result of the financial crisis, people understand better why the promise that welfare states seem to offer – of living beyond one’s means – may be attractive in the short term, but is dangerous in the long run. In the end, it is the middle class that has to pay for the ravages wrought by such policies through an ever-increasing fiscal gap.

    At the same time, the financial crisis has shown what harm unregulated markets can do, socialising economic losses while privatising profits. It became obvious, once again, that pure, unrestricted capitalism leads to a situation where the economic failure of a few is jeopardising the wealth of all.

    Such a crisis is not only economically devastating but can easily translate into political instability. It is not surprising that in countries like France, Belgium, the Netherlands, Finland, Denmark or Sweden, political parties to have benefited are those that promote the revival of national isolation, boost fear of foreignness and are filled with incredulity about opening borders for human exchange and international trade. This creates a new instability, not only in these countries but also between them and their neighbours.

    Therefore, it is not only economically but also politically of vital importance to overcome the ideologically originated mental blockade of a debate between this one-dimensional construct of a planned economy and the patronised individual on the one hand and the unlimited belief in free markets and the unconstrained individual on the other. Both ideologies lost further credibility through the global financial crisis. Against this background, it is not surprising that a new political debate has emerged about how to create a legitimate economic system for democracy.

     

    The Social Market Economy as the Third Way

    The oft-repeated failure of the welfare and laissez-faire state draws attention, once again, to the idea of the social market economy as a “third way” between the ideologies of socialism and capitalism. The reaction of the social market economy to the starving man on the streets of Stockholm reads: “Yes, it could happen. Let’s see whether somebody will open his door to help. If not – and that could well be the case – the state should be ready to help and has to be able to do so.”

    The notion of Social Market Economy refers to the economic concept which has formed the West German economic policy since 1948. The term was introduced in 1946 by the German economist, Alfred Müller-Armack (1901-78), who designed a theoretical concept in contrast to the centrally controlled economy of national socialism and also to the familiar concepts of the free market economy. According to him, the point of the social market economy is “to combine the principle of a free market with that of social balancing”. It is a concept in which the basic values of liberty and justice represent two sides of a relationship whose tensions have to be maintained and tolerated.

    The way for this concept was paved by the “Freiburg School”, which was formed by a group of economists in the early 1930s at the University of Freiburg. They suffered savage persecution from the Nazis. Their common basic beliefs were known as “ordoliberalism”, which is a concept opposed to unbridled capitalism as well as the centrally planned economy. The main representatives of this group were Walter Eucken (1891-1950), Franz Böhm (1895-1977) and Wilhelm Röpke (1899-1966) ,who argued the case for an “economic and social humanism”.

    It was Ludwig Erhard (1897-1977) who went on to tackle the practical, economic implementation of the concept of a socially-oriented market economy when he became Minister for Economic Affairs in the first government of the Federal Republic in 1949, holding this position until 1963, when he was elected Federal Chancellor. Erhard is generally hailed as the “father” of the social market economy.

    The first phase of its implempentation in Germany (1948-66) was characterised by the initially successful realisation of economic growth and social security. The so-called economic miracle of the 1950s led – with American support, through the Marshall Plan – to the technological modernisation of the production process and the rapidly rising standard of living of the population in West Germany. The second phase (1967-78) was dominated by a policy of demand management, along the lines of Keynesianism and interventionism. This entailed increasing restrictions of the markets. The third phased (1979-90) started off with the failure of the policy of demand management with increasing unemployment rates and was followed by a policy more focused on the stimulation of market processes when the government of Helmut Kohl took power. Reunification began the fourth phase, with a re-establishment of a balance between the economic and social dimension through institutional reforms of economic order, which were also necessary as a consequence of European integration.

    The social market economy is not explicitly mentioned in the German constitution, though there are articles which contain important preconditions for it. In particular, Article 14 of German Basic Law guarantees private property and, at the same time, it postulates that this should serve the well-being of the general public. In the process of unification, the treaty of 8th May, 1990, between the Federal Republic of Germany and the German Democratic Republic, establishing a monetary, economic and social union, formally declared the social market economy the common economic order of both contracting parties and thus it became the official scheme for a united Germany.

     

    A Concept of Man

    Because a legitimate political and economical order should not be used as coercion against individuals, but rather to enable them to live together according to their nature, it is essential to reveal its underlying concept of man. This concept of man is the benchmark, whether political and economical systems are serving humans, or the other way around.

    The fundamental values of the social market economy are rooted in what one might call the Christian image of humanity. The concept of inalienable human dignity results directly from the essential structure of humans, which is immutable. The dignity of one individual cannot be placed over, or subordinated to, the dignity of another. For Christians, this results from the certainty that humans are creatures of God. But the formulation of human dignity can be derived from other traditions or religions too. Out of the establishment of human dignity for everyone arises the respect for the equality of all humans. It cannot be separated from an understanding of human individuality. No-one is identical to another. From this diversity, the decision to embrace pluralism in politics and society follows.

    Finally, the Christian concept of man is cognisant of the indissoluble human incompleteness which nobody can deny for himself or others. If nobody claims perfection, human dignity is secured for everyone. Where one or some deny human dignity for others, the threat of dictatorship and totalitarianism arises.

     

    Ethical Goals

    The social market economy is committed to three main ethical goals, which are essential to allow people to live in human conditions. The first and most important of these is an optimal goods supply, which can be achieved only when economic agents enjoy the freedom that forms the basis of their economic creativity. The second goal is the guarantee of decent conditions at the workplace through public legislation, while classical liberalism sees even the labour market as exclusively subject to the law of supply and demand. The third ethical goal is solidarity with the economically weak through a system of social security. In our times, a forth ethical goal of ecological compatibility and global economical reasonableness should be added.

    On this basis, the social market economy is an institutionally order-related programme based on the principles of a competition-oriented economy, linking free personal initiative with social progress, made possible through the economic effectiveness of a successful market. In order to be able to fulfill this function, the institutional order has to meet a number of constitutive conditions. The structural elements which need to be mentioned are: private property, freedom of production, freedom of action, freedom of trade, free choice of occupation, free choice of work and freedom to consume. As the main prerequisite for a free market, private property can be defined as the right of private actors to dispose goods and services. These private actors also have to accept the consequences of their own decisions by being liable – positively in the forms of profits, negatively in the form of losses.

    But the social market economy does not leave it at that. Just as it provides room for success for everybody in the market, it takes responsibility for the losers in the marketplace. For that purpose, it establishes a system of social security to protect all members of society against poverty and hardship and to provide everyone with the potential to lead a dignified life. The intention of this concept is to enable the beneficiaries of these services to live independently of assistance where possible. Answering the question about which of these solidarity services are indispensible to protect human dignity and where state responsibility ends to give room for reasonable individual contributions, the social market economy follows the principal of subsidiarity.

     

    Diversity or Uniformity?

    The dilemma has a long history in political philosophy. Its roots reach back to Aristotle who advocated the guiding principle of variety to build a society, quite unlike his teacher Plato, who recommended the ideal of unity as the principle structure of a society. The dispute between these two concepts of society runs through the history of political ideas. Particularly impressively, Karl Popper analysed this in his book, The Open Society and Its Enemies (1945). On the one side Plato, Rousseau and Karl Marx described the ideal state as one which places unity over everything and to which variety appeared disturbing. On the other side, Aristotle, Locke and Kant emphasised the fundamental purpose of the state as guaranteeing diversity. Their guideline was: as much freedom as possible, as much unity as necessary.

    It was Jean Jacques Rousseau (1712-78) who advocated “Du contract social ou principes, du droit politique” and a mysterious “volonté générale”, because, for him, no society could exist without a condition in which all interests agree. Thus Rousseau understands the individual only as part of the community. His ideal was the homogeneity of the people and he considered diversity to be an indication of crisis: “The nearer opinion comes to unanimity, the greater is the dominance of the general will; whereas long debates, dissensions and tumult proclaim the domination by particular interests and the decline of the state.” By belittling differences of opinion as “quarrel” Rousseau justifies his struggle for homogeneity through general will.

    Rousseau’s concept – which can been seen as one of the roots of modern totalitarianism – stands in sharp contrast to the ideas of John Locke (1632-1704). In his influential paper, “The Second Treatise of Government” (1690), Locke stated that all humans are free by nature and make themselves so through agreement with members of a political society. Therefore the state has to ensure variety. This concept of “agreeing to disagree” can be understood as the origin of the modern concept of pluralism. In his essay, “On the Old Saw: that may be right in theory, but it won’t work in practice” (1793), Immanuel Kant (1724-1804) followed this line by stating that public welfare cannot be used against everyone’s “undeniable right to find his blessedness in each way that suits him, if he does not harm the freedom of others.”

    Such philosophical thoughts were translate into a political concept by no less a figure than Abraham Lincoln (1809-65) who, six years before he was elected to be the 16th President of the United States, wrote in his “Fragment on Government” (1854): “The legitimate object of government is to do for a community of people whatever they need to have done but cannot do at all, or cannot so well do for themselves in their separate and individual capacities. In all that the people can do as well for themselves, government ought not to interfere.”

    Even so, the idea has been around long enough to develop its full strength as a grand theory and to labelled with the brand “subsidiarity” in the Christian social doctrine of the 19th century.

     

    Christian Social Doctrines

    The concept of the social market economy was driven by critiques of historical economic and social orders, chiefly Smithian laissez-faire liberalism on the one hand and Marxian socialism on the other. The concept of a “social ethic” was a response to industrialisation and its “social question”. While a Protestant social ethic refers to the Bible, the Catholic church postulates a universally binding natural law and thus presupposes a social philosophy.

    Protestant social ethics were born out of empirical social sciences. The Lutheran theologian, Alexander von Oettingen (1827-1905), was the first to use the term “social ethics” in the title of a book of 1867, by distancing himself from an exclusively mechanistic definition of the social process and also taking a stance against a one-sided view of ethics as referring only to individual and personal acts.

    The starting point of a corresponding social and ethical reflection remains, for Protestant reformers, their commitment to the rule of Christ over the world and the community in this world and the next. Protestant social ethics demand that everyone takes responsibility for his or her own life. To that extent, the individual can’t escape the tension between freedom and responsibility as the two key concepts of Protestantism. Freedom can only by substantiated if individuals have a certain degree of property and adequate opportunities to participate in the form of meaningful paid work. Individual freedom is tied to cooperation with others. The logic behind this idea is a just society as a fair system of cooperation.

    The contemporary Catholic social doctrine dates back to a time when Catholicism strove for an answer to the social question, while liberalism and socialism emerged as the two dominating economic theories. While liberalism predicted that free global markets would result in the “wealth of nations” (Adam Smith), socialism believed in the necessity of a “class struggle”, which would lead to communism as a “classless society” (Karl Marx).

    In the first social encyclical (world circulars) of the catholic church, Rerum Novarum (“of new things”) of 1891, Pope Leo XIII dealt with massification and anonymity as consequences of industrialisation. He emphasised how significant it is to protect and strengthen the individual against these tendencies and levelled harsh criticism at the early capitalist class society of the time. While rejecting the idea of socialism, he demanded a national social policy for the workers. The encyclical described the possibility of combining the related concepts of liberty as a fundamental value and the institution of the market with the idea of social justice in such a way that they were in a state of equilibrium, which would be able to “carry” the economic system and thus to “tolerate” the tension between liberty and social equality.

    In 1931, the second papal encyclical, Quadragessimo Anno (“in the 40th year”), by Pope Pius XI, explicitly picks up on that plea in the face of totalitarian movements and the arrival of ideologies as new threats to individuals and describes individuals, family and social structures as protection against a pervasive state. He stated that the “capitalist way of running the economy cannot be condemned as such” but it is necessary “to organise it properly”, because “unhampered competitive freedom” can easily lead to “the survival of the fittest, who all to often tend to be more brutal and lacking in conscience”.

     

    Subsidiarity

    The term subsidiarity – derived from the latin word subsidium (“help”) – has its roots in the encyclical, Quadragessimo Anno, where its classical definition may be found: “Just as it is gravely wrong to take from individuals what they can accomplish by their own initiative and industry and give it to the community, so also it is an injustice and, at the same time, a grave evil and disturbance of right order to assign to a greater and higher association what lesser and subordinate organisations can do. For every social activity ought, of its very nature, to furnish help to the members of the body social and never destroy and absorb them.”

    The 1991 encyclical, Centesimus Annus (“hundredth year), by Pope John Paul II, refers to Rerum Novarum and forms a third chapter of the Catholic social doctrine, resulting in the idea of a social market economy. Although it did not use this specific term, it described the issue down to the finest details of ethical principals. While the terms “liberty” and “social justice” describe basic ethical values, the terms “market mechanism” and “public control” describe the two fundamental organising elements of the social market economy.

    The subsidiarity principle demands that the self-sufficiency of the individual be protected against state interference. Moreover, it has a dual core: “private before state” and “small before large”. Where a problem arises, the smallest unit should be given the first chance to solve it before huge structures can capture it. Priority in assuming responsibility should be given first to the individual, then to the family; the neighbourhood is permitted to interfere before the state; the order of priorities moves from local to regional to national to European to global.

    The subsidiarity principle is a rule for distribution of the scope of authority. Its ranking is clear: self help before neighbourly help; neighbourly help before help from afar and governmental interference. It is therefore crucial how political and economic order will examine the question of its reach of competence. One cannot insinuate that subsidarity advocates that the state should not to take care of anything. It doesn’t want government to be so powerful as to interfere everywhere, but it does want it to be powerful enough to act when needed. In addition to its decentralisation dynamics, the subsidiarity principle requires that the government institution which is assigned to solve a problem must be sufficiently equipped to complete these tasks.

    In a sense, subsidiarity (“we should keep a sense of proportion”) is the sister of solidarity (“we are all in the same boat”). It promotes freedom and individual responsibility. It wants to avoid the dependency and paternalism of the welfare state as much as it promotes security for the individual, rather than the abandonment of the individual under capitalism.

     

    Rules for the Market

    With its emphasis on the principle of subsidiarity, the social market economy advocates that each individual not only has the right, but also the duty, to do what he or she is capable of doing. This applies to integration in the job market, the acquisition of knowledge and education, and the ability to accumulate assets and to make financial arrangements for retirements and times of need. Unlike the welfare state, it gives personal initiative priority over state action and stipulates the state to act bottom up instead of top down. Unlike the libertarian laissez-faire state, it does not exclude state action as a last choice, if individual initiative is too weak to succeed.

    The social market economy starts from the premise that the market economy requires a stable, legal-institutional framework, which the state can create by making provision for internal and external security, administration of justice and a suitable infrastructure. Government has responsibility for drawing a code of general rules for market participants. Markets do not always function smoothly. Open competition is only possible if anti-trust rules guarantee a minimum number of competitors and prevent monopoles from dominating the market.

    In all free market systems there are a number of economic sectors that require special regulations because they deviate more or less strongly from general market principals. Such sectors – basic needs like agriculture and food, water supply or electricity, health care – are a feature of the social market economy, partly exempted from the laws of general competition. Instruments to be used are state regulations controlling market entry, prices, production and sales volume, investments and capacities, as well as quality and terms. This includes prohibition of cartels and price fixing, the ban of price recommendations and monitoring of abuse in cases of exclusivity commitments of costumers towards certain suppliers.

    To safeguard free markets by implementing fair is a key purpose of the social market economy. Another is to make sure that human dignity is not only protected for those who participate in a free market, but for those who fail to survive there.

     

    Social Security

    A legitimate political and economic order allows for the fact that human beings have not only different interests, ideas and opinions, but also different gifts and abilities. There are the risks of non-income periods – unemployment, illness and retirement – against which a social security system should provide a basic safeguard. The social market economy organises for this through an insurance system which is compulsory for everybody because, otherwise, those who are reasonable enough to safeguard their money for difficult times would also have to support those who don’t.

    These compulsory insurances against times where there is no income are based on the concepts of solidarity and subsidiarity. They force everybody to show solidarity with himself by taking bad times into account when he enjoys the good times. Without this imposed precaution, people would live at the expense of others when they are hit by personal financial crises. Viewed in this light, the protection of freedom for all is justification for the constraint of personal freedom, forcing individuals into an insurance system.

    In Germany, unemployment insurance, health insurance, the pension system, care insurance and insurance against accidents at work are compulsory. The level of contributions (and benefits) to these compulsory insurances for times where there is no income is linked to the level of income when it is earned. The insurance premium is shared 50:50 by employers and employees.

    At the time of writning, in 2011, these contributions stand at 19.9 per cent of wages for pension insurance, 15.5 per cent for health insurance, 3 per cent for unemployment insurance and 1.9 per cent for nursing care insurance. With his half of it, an employee pays a significant 20 per cent of his income as premiums for these social security insurances. This is about the same as the average tax rate.

    While the insurance system is personalised – basically, you get what you pay – there is also a social security net which is funded by taxes and ensures a minimum standard of living when all other systems fail. In 2011, this minimum income system provides €364 per month for an adult and between €215-287 for children, depending on their age. In addition, beneficiaries are entitled to be reimbursed for their costs of an appropriate home.

    With solidarity as one of its principles, the German social market economy is committed to a system of progressive income tax. Currently, its key points for the individual are a basic tax allowance of €8000 (plus €7000 per child), a starting tax rate of 14 per cent, higher rates of 42 per cent for annual incomes of €52,000 or more, and a rate of 45 per cent for incomes of more than €250,000.

    In addition to certain benefits in the tax system – such as a tax split for family incomes – there is a special policy to support families. It includes child allowances (between €184-215 per child) and parents’ money (€300-1800 Euro up to 14 months, depending on previous income, if you take a break to raise children). Time spent on childcare and education is taken into account in the calculation of old-age pensions through insurance contributions paid by the state. The term “family contribution compensation” used for this policy underlines that children do not represent a burden on society, but that parents, through their investment of money and labour, are making an essential contribution to the continued existence of society. Family policy is also a part of the commitment of the social market economy to the principle of solidarity.

     

    Compulsory Insurance

    Right from the start of its conceptualisation, one of the fundamental pillars of the social market economy was to ensure that the aged can enjoy their retirement, adequately provided for and free from poverty. It is equally important that old-age pensions should not come across as charity, but as a rightful claim derived from contributions made during the acquisition phase. Pensions are rewards for performance. Therefore, Germany has a so-called contribution-financed pension system for each employee. The employer deposits a fixed percentage of earned income, from which pensioners draw during retirement in proportion to their contributions.

    In Germany, for historical reasons, the deposited contributions are paid directly to the pensioners and not placed into interest-bearing investments to be paid out later to the respective contributor. In other words, the pension system works on a pay-as-you-go basis. Pension scheme revenues are based on the contribution average, multiplied by the numbers of employees. Expenditure is based on the average pension multiplied by the number of pensioners. If the number of pensioners rises, or the numbers of employees fall (or both), it follows that expenditure goes up or revenues go down (or both). Therefore, economic crises and demographic changes have a direct impact on the pension fund. If there is a deficit, it has to be covered by the tax-payer. Due to demographic development, these subsidies to the pension fund became the second largest item of expenditure in the national budget – after the interest rates on the state deficit. Lowered pay-outs, extended working ages and incentives for more private provisions for one’s old age are the countermeasures which are taken by politics.

    As a protective measure against health risks, people have to get health insurance. Up to a certain income, they belong to the statutory health insurance system. About ten per cent of the population are members of a private health insurance scheme. Both schemes are financed through contributions calculated in order for contribution revenues to cover current expenditure. The contribution charged is a percentage of income. A free insurance coverage for family members without income is included. One of the most important rights for the patient, guaranteed by the system, is the free choice of a doctor.

    In recent years, new medical technologies and new medicines and the growing number of senior citizens have sharply increased health costs. In order to counteract these developments, reform of the health service is an ongoing task. Measures include the exclusion of certain non-basic services and medicines from the service catalogue, the introduction of supplementary payments by the insured and so-called budgeting, which entails upper limits for the financing of services rendered or initiated by hospitals and physicians in private practice. But still the insurance contribution has risen.

    Nursing care insurance functions like health insurance, but is dramatically confronted with higher costs as a consequence of demographic developments, people getting older and more of them depending on professional care. Statutory occupational accident insurance covers accidents at work, occupational diseases and work-related health hazards. Its contributions are paid by the employer only.

    Unemployment insurance guarantees 60 per cent (or 67 per if you have children) of your last wage (confined to €5,500 per month) up to 24 months, depending on your age. After this time, one is entitled to claim basic social security. The primary purpose of this social security system is to reintegrate the unemployed into working life, while they are expected to show active participation. Basic social welfare – not the insurance benefits – can be cut if one does not seek a job.

    This system of support and demand manifests the continuing ability of the social market economy to conciliate freedom and justice, while the old ideologies of capitalism and socialism remain stuck in the philosophy that you have to make a choice between these objectives.

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  • DIE ABSENKUNG DES WAHLALTERS WIRD OFT:

    als Möglichkeit diskutiert, mehr Politikinteresse bei Jugendlichen zu wecken. Nach Bremen hat im Dezember 2011 jetzt auch Brandenburg "Wählen ab 16" sogar für Landtagswahlen beschlossen. Ich halte das für den falschen Weg, weil Wahlrecht und Volljährigekeit zwei Seiten der gleichen Medaille sind.

    Sie können den folgenden Text hier ausdrucken.

     

    Wahlrecht, Volljährigkeit und Politikinteresse ?
    von Stephan Eisel

    Immer wieder wird in Deutschland über eine Absenkung des Wahlalters als Mittel gegen eine ange­nommene „Politikverdrossenheit“ bei Jugendlichen diskutiert. Zuletzt hat der Landtag in Brandenburg im Dezember 2011 mit den Stimmen von SPD, LINKEN, Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU das Wahlalter auf 16 Jah­re festgelegt. Der oft emotional geführten Debatte mangelt es allerdings meist an einer nüchternen Bewertung der Fakten. Insbesondere sind bei der Entscheidung über das Wahlalter folgende Gesichtspunkte zu beachten: 

    1) Die Grundlagen

    Artikel 38 des Grundgesetzes legt in Absatz 2 zur Wahlberechtigung für die Wahlen zum Deutschen Bundestag fest: „Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Für eine Änderung dieser Regelung wäre ein 2/3-Mehrheit im Deutschen Bundestag erforderlich. 

    Zwar können die Bundesländer das jeweiligen Landtags- und Kommunalwahlrecht grundsätzlich auto­nom re­geln, aber sie orientieren sich meist am Bundestagswahlrecht. Zwölf von 16 Bundesländern regeln das Wahlalter für Landtagswahlen und landesweite Volksabstimmungen in ihren Landesverfassungen. Das diese nur mit einer 2/3-Mehrheit bzw. teilweise nur durch Volksabstimmungen geändert werden können, ist eine Änderung des Wahlrechtes vor parteitaktischen Überlegungen geschützt. In den Lan­desverfassungen von Bayern (Art 14), Baden-Württemberg (Art. 73), Berlin (Art. 39), Hessen (Art. 73), Niedersachsen (Art. 8), Nordrhein-Westfalen (Art. 30), Rheinland-Pfalz (Art. 76), dem Saarland (Art. 64), Sachsen (Art. 4), Sachsen-Anhalt (Art. 42) und Thüringen (Art. 46), ist das Wahlalter ausdrücklich auf die Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt. 

    In Brandenburg wurde die Landesverfassung am 19. Dezember 2011 mit den Stimmen von SPD, LIN­KEN, Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU geändert und das Wahlalter generell auf 16 Jahre festgelegt.

    In Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist das Wahlalter grund­sätzlich nicht in der Landesverfassung festgelegt und durch einfache Änderung des Wahlgesetzes änderbar. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ist das Wahlalter bei Kommu­nalwahlen nicht durch die Landesverfassung festgelegt und ebenfalls durch einfaches Gesetz. d. h. mit einfacher Mehrheit änderbar. 

    Von der Wahlberechtigung ab 18 Jahre weichen bei Kommunalwahlen inzwischen sieben der sechzehn Bun­desländer ab: In Niedersachsen (1996), Sachsen-Anhalt (1998), Schleswig-Holstein (1998), Meck­lenburg-Vor­pommern (1999), Nordrhein-Westfalen (1999), Bremen (2007) und Brandenburg (2011) gilt das kommunale Wahlrecht ab 16 Jahre abgesenkt. 

    Bei Landtagswahlen ist Wählen ab 16 Jahren bisher nur in Bremen (seit 2011) und künftig in Branden­burg möglich.

    In anderen Bundesländern und im Bundestag wurden entsprechende Anträge zur Herabsetzung des Wahlalters wiederholt abgelehnt. 

    Auch im europäischen Ausland gilt generell die Wahlberechtigung ab 18 Jahren – mit Ausnahme von Öster­reich, wo 2007 das Wahlalter bei nationalen Wahlen auf 16 Jahre gesenkt wurde. International lassen bisher au­ßerdem lediglich Brasilien, Nicaragua und Kuba (wo man von Wahlen gar nicht spre­chen kann) ein Wahlrecht ab 16 Jahren zu. 

    2) Wahlalter und Volljährigkeit

    Die Forderung nach einer Senkung des Wahlalters wirft die Frage auf, nach welchen Kriterien das Wahlalter festgelegt werden soll. Bisher galt das Erreichen der Volljährigkeit dafür als entscheidender Maßstab. So kün­digte Bundeskanzler Willy Brandt in seiner Regierungserklärung „Mehr Demokratie wagen“ vom 28. Oktober 1969 miteinander verbunden Gesetzesinitiativen zur Absenkung des Wahlal­ters und der Volljährigkeit an. Die Umsetzung erfolgte zur Bundestagswahl 1972 mit der Absenkung des aktiven Wahlalters und (wegen der Viel­zahl rechtlicher Folgeregelungen zeitlich verzögert) 1975 mit der Herabsetzung der Volljährigkeit (und damit der passiven Wahlberechtigung) auf 18 Jahre. 

    Der Vorschlag nach einer weiteren Senkung des Wahlalters wird allerdings nicht mit der Forderung nach einer weiteren Absenkung der Volljährigkeitsgrenze verbunden. Die sich daraus ergebende Ent­koppelung von Wahl­berechtigung und Volljährigkeit führt zur grundsätzlichen Problematik, ob Bür­gerrechte wie das Wahlrecht nicht an die Bürgerpflichten gebunden sein sollten, die zur Volljährigkeit gehören. 

    Der innere Zusammenhang zwischen Wahlalter und Volljährigkeit konkretisiert sich in der Frage, warum je­mand über die Geschicke der Gesellschaft mitentscheiden soll, den diese Gesellschaft noch nicht für reif genug hält, seine eigenen Lebensverhältnisse zu regeln:

    16 -Jährige dürfen in Deutschland Mofa fahren, aber nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen ein Auto len­ken. Sie dürfen in der Öffentlichkeit Bier trinken, aber keine hochprozentigen Alkoholika. Ohne Erlaubnis der Eltern dürfen sie eine Diskothek nur bis Mitternacht besuchen. Bei Gesetzesver­stößen fallen 16-Jährige unter das Jugendstrafrecht. Heiraten darf man zwar ab 16, aber nur wenn ein Familiengericht dazu die Genehmigung erteilt und der Ehepartner bereits volljährig ist. 

    Kaufverträge, die von Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ge­schlossen werden – zum Beispiel der Kauf eines Computers – sind nur wirksam, wenn sie aus Mitteln bezahlt werden, die ihnen vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Dieser sog. „Taschengeldparagraph“ (§ 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches) gilt bis zur vollen Geschäftsfähig­keit mit Erreichen des 18. Lebensjahres. 

    Es ist auffällig, dass auch die Befürworter einer Absenkung des Wahlalters nicht vorschlagen, dass an diesen Alterseinschränkungen etwas geändert wird. Sie plädieren nicht für eine Absenkung der Voll­jährigkeit. So ge­sehen ist die Wahlberechtigung für Minderjährige ein Widerspruch in sich, weil es das Wahlrecht von der Le­bens- und Rechtswirklichkeit abkoppelt. 

    Wenn das Wahlrecht von der Volljährigkeit entkoppelt wird, sind andere Altersgrenzen willkürlich, weil sie an kein objektives Kriterium geknüpft sind. Nach der Volljährigkeit ist im deutschen Rechts­system allenfalls die Strafmündigkeit ab dem 14. Lebensjahr (§ 19 Strafgesetzbuch) ein wesentlicher Einschnitt. Mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres werden hingegen nur einige Einschränkungen des Jugendschutzes gelockert (z. B. Aus­gang ohne Erwachsenenbegleitung bis 24 Uhr).

    Auch in der Vielzahl der Vorschläge einer unterschiedlichen weitgehenden Absenkung des Wahlalters spiegelt sich die Willkürlichkeit von Altersgrenzen, die sich nicht an der Volljährigkeit orientieren. Sieben von 16 Bun­desländer haben das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt – allerdings mit der Ausnahme von Bremen und Braden­burg nur bei Kommunalwahlen. Zugleich treten die Landesjugendringe u.a. in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für eine Wahlberechti­gung ab 14 Jahren ein. 

    Die Aufhebung jeder Altersgrenze bei der Wahlberechtigung wird z. B. von der Piratenpartei gefordert. Deren Berliner Spitzenkandidat, Andreas Baum, sagte im Herbst 2011: „Wir möchten die Hürden für die Teilnahme an Wahlen absenken und vor allem Jugendliche und Kinder früh dafür motivieren, sich mit dem politischen Geschehen auseinanderzusetzen. Nach umfangreichen Diskussionen sind wir überein gekommen, dass wir hier keine neue starre Altersgrenze einführen möchten. Wir gehen davon aus, dass ein Kind ab dem Zeitpunkt, in dem es frei den Willen zur Teilnahme äußern kann und selbst die Motivation hat, sich in das Wählerverzeichnis einzutragen, auch ein hinreichendes Interesse hat, sich mit politischen Sachverhalten auseinanderzusetzen.“ Baum wurde Ende September 2011 zum Fraktionsvorsitzenden der Piratenpartei im Berliner Abgeordneten­haus gewählt. 

    3) Zum Politikinteresse von minderjährigen Jugendlichen

    Oft wird als Begründung für eine Senkung des Wahlalters das vermeintlich hohe Politikinteresse von minder­jährigen Jugendlichen angeführt. Dafür gibt es keine empirischen Belege. Im Gegenteil stim­men die vorliegen­den Studien darin überein, dass das Politikinteresse von 16/17-Jährigen deutlich ge­ringer ausgeprägt ist als das von älteren Ju­gendlichen und jungen Erwachsenen. 

    Schon 1991 kam die Konrad-Adenauer-Stiftung im Rahmen einer Jugendstudie mit 5022 Befragten im Alter von 15-25 Jahren zu dem Ergebnis, dass 16/17-Jährige ein messbar geringeres Interesse an Poli­tik zeigen als 18-24-Jährige.

    Zuletzt befasste sich 2008 eine qualitative Studie der Universität Hohenheim mit der Frage „Lässt sich eine Herabsetzung des Wahlalters in Deutschland durch Ergebnisse zum Politikverständnis bei heuti­gen und poten­ziellen Erstwählern begründen?“ Dazu wurden ausführliche Interviews mit 171 Schü­lern und jungen Studen­ten geführt. In der Zusammenfassung der Ergebnisse heisst es:

    • „Die Teilnehmer ohne Wahlrecht (unter 18 Jahren) hatten ein signifikant geringeres politisches Wissen als die Teilnehmer mit Wahlrecht. Dies gilt sowohl für die Personen mit höherer Bil­dung (Gymnasias­ten oder Personen mit FH-Reife bzw. Abitur) als auch für die Personen mit geringerer Bildung (Haupt­schüler, Hauptschul-Absolventen oder Personen mit mittlerer Reife). Unabhängig von der Bildung konnten die Teilnehmer ohne Wahlrecht lediglich etwa ein Drittel der Punkte in den Tests zum politi­schen Wissen erzielen, während die Wahlberechtigten im Schnitt etwas über die Hälfte der Punkte er­zielten.“ 
    • „Überraschend ist, dass die Teilnehmer ohne Wahlrecht ihr Verständnis politischer Kommuni­kation im Schnitt jedoch nicht signifikant schlechter bewerten als die Personen mit Wahlrecht. Die subjektive Einschätzung des Verständnisses entspricht hier also nicht dem objektiv nach­weisbaren Verständnis der politischen Kommunikation.“ 

    • „Entgegen ihrer Selbsteinschätzung schnitt die Gruppe der 16-17-Jährigen Jugendlichen bei diesem Verständnisteil (Test, ob sie einen vorlegten politischen Text verstanden) wesentlich schlechter ab, als die Gruppe der 18- bis 21-Jährigen Erstwähler. So erreichten die Neuntkläss­ler der Hauptschule gerade einmal die Hälfte der Punkte im Verständnistest, die Berufsschüler hingegen immerhin fast zwei Drit­tel. Dieser altersbedingte Unterschied zeigte sich ähnlich deutlich beim Vergleich von Gymnasiasten und Studienanfängern.“

    4) Wahlberechtigung als ungeeignete politische Bildungsmaßnahme

    Das häufigste Argument für eine Senkung des Wahlalters ist die Behauptung, man könne dadurch das Interesse von Jugendlichen an Politik wecken. Grundsätzlich ist dagegen einzuwenden, dass das Wahl­recht zu grundle­gend für die freiheitliche Demokratie ist, um es zum pädagogischen Hilfsmittel zu de­gradieren. Es ist auch we­nig einleuchtend, durch unterschiedliches Wahlalter unterschiedlichen Wahlen eine unterschiedliche Wertigkeit zuzusprechen – so als seien Kommunalwahlen weniger be­deutend und deshalb am ehesten als Experimentiert­feld geeignet. 

    Vor allem aber zeigen empirische Untersuchungen, dass die Einführung des Wahlrechts ab 16 nicht zu einem höheren politischen Interesse dieser Altersgruppe geführt hat. Dies zeigt sich auch an der deut­lich unterdurch­schnittlichen Wahlbeteiligung der 16/17-Jährigen, wo dies gemessen werden konnte. Vor allem ist eine Zunah­me der Wahlbeteiligung von Jugendlichen auch dort nicht nachzuweisen, wo das herabgesetzte Wahlalter schon länger gilt. 

    Bei der Bremer Kommunalwahlen (Beirätewahlen) 2007, bei denen in der Hansestadt erst­mals das kommunale Wahlrecht ab 16 Jahren galt, lag die „Wahlbeteiligung der Jugendli­chen“ (ohne genau­ere Spezifierung) bei 44,3 Prozent (insgesamt bei 56,6 Prozent). Es lässt sich nicht feststellen, dass diese kommunale Wahlberechti­gung ab 16 zu einem hö­heren politischen Interesse geführt hat, als 2011 in Bremen erstmals bei Landtagswah­len schon mit 16 Jahre gewählt werden durfte. 

    Um das Wahlgeheimnis zu wahren, wurde bei der Landtagswahl 2011 in Bremen keine Wahlstatistik für 16/17-Jährige erstellt. Für die Wahlbeteiligung wurde die Gruppe der 16-21-Jährigen analysiert, für die Stimmvertei­lung auf die Parteien die Gruppen der 16-25-Jährigen. Deshalb konnte das Statische Lan­desamt in Bremen le­diglich feststellen, dass die erstmals an einer (Bür­gerschaftswahl teilnehmen­den 16- bis unter 21-Jährigen mit 48,6 Prozent ihre Stimme an der Urne (ohne Briefwahl) abgaben. Damit lag die Beteiligungsquote der Erst­wähler nur geringfügig über der Wahlbeteiligung der Erst­wähler bei der vorangegangenen Bürger­schaftswahl 2007 (47,9 Prozent), bei der noch das Wahlrecht ab 18 gegolten hat. Welchen Anteil daran die 16/17-Jährigen hatten ist nicht feststellbar. Insgesamt lag die Wahlbetei­ligung der Erstwähler deutlich unter der allgemeinen Wahlbeteiligung, die in Bre­men ge­ringfügig auf 56,7 Prozent zurückgegangen (2007: 57,5 Prozent).

    In Sachsen-Anhalt wurden bei den Kommunalwahlen 1999 und 2009 am Wahltag ausdrücklich die 16/17-Jähri­gen hinsichtlich der Wahlbeteiligung abgefragt. 1999 lag die Wahlbeteiligung in dieser Gruppe bei 40 Prozent (allgemeine Wahlbeteiligung 49,5 Prozent), im Jahr 2009 bei 29,3 Prozent (all­gemeine Wahlbeteiligung 38 Prozent). Die zehnjährige Erfahrung mit dem Wahlrecht ab 16 in diesem Bundesland zeigen keinen Anstieg po­litischen Interesse in der fraglichen Altersgruppe. Die Landesre­gierung Sachsen-Anhalt stellte deswegen in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Sep­tember 2011 fest: „Die praktischen Erfahrungen der Kom­munalwahlen zeigen jedenfalls, dass die Be­teiligung in der Altersgruppe der 16- bis unter 18-Jährigen in den aufgezeigten Jahren unterhalb der durchschnittlichen Wahlbeteiligung lag.“

    Als in Schleswig-Holstein bei Kommunalwahlen 1998 erstmals Wähler im Alter ab 16 Jahren zugelas­sen wa­ren, wurde in Neumünster eine Befragung der Erstwählerinnen und Erstwähler durchgeführt. Die allgemeine Wahlbeteiligung lag in Neumünster damals bei 52,76 Prozent. Auch hier lag die Wahl­beteiligung der 16/17-Jährigen mit knapp 40 Prozent deutlich darunter, aber höher als bei den 18-21-Jährigen Erstwählern (31 Pro­zent) war.

    Bedeutsam ist vor allem die Tatsache, dass die Wahlstatistiken bei fast allen Wahlen zei­gen, dass die Gruppe der 18-25-Jährigen regelmäßig die niedrigste Wahlbeteiligung aller Altersgruppen auf­weist – und zwar unab­hängig davon, ob sie bei den vorhergehenden Wahlen bereits mit 16 Jahren wählen durften oder nicht. Es gibt deshalb keinerlei Indika­toren dafür, dass das Wahlrecht ab 16 eine unmittel­bare oder (was noch wichtiger wäre) nachhaltige Auswirkung auf politisches Interesse oder die Bereit­schaft zur Teilnahme an Wahlen hätte. 

    5) Betroffene Jugendliche lehnen
    Senkung des Wahlalters mehrheitlich ab

    Die meisten minderjährigen Jugendlichen stehen einer Herabsetzung des Wahlalters skep­tisch gegen­über. Sie sagen von sich selbst, dass sie mit der Ver­antwortung für politi­sche Entscheidungen in der Regel überfordert seien und die ernsthafte Auseinandersetzung mit Po­litik in der Regel nicht das ist, was in ihrem Lebensalltag wichtig sei. 

    So wurden in der 15. Shell-Jugendstudie 2006 insgesamt 2532 Jugendliche im Alter von 12-25 Jahren gefragt: „Wie finden Sie die Idee, die Altersgrenze für die Teilnahme an Bundestagswahlen von 18 Jahren abzusenken, so dass man schon ab 16 Jahren wählen könnte?“ 52 Prozent der Befragten lehn­ten dies ab, 25 Prozent stimm­ten zu und 23 Prozent meinten, es sei ihnen egal.

    Anfang 2009 führte die „Grüne Jugend Ostalb“ eine Umfrage zum Wahlrecht ab 16 bei mehr als 550 Aalener Schülern durch. Auf die Frage „Hälst du das Wahlrecht ab 16 für sinnvoll?“ antworteten 58 Prozent mit „nein“ und nur 24 Prozent mit „ja“. 18 Prozent konnten sich nicht entscheiden. Das Fazit der Grünen Jugend lautete: „Ein Großteil der Jugendlichen hält das Wahlrecht ab 16 nicht für sinnvoll. Hier zeigt sich, dass die Jugendli­chen sich noch sehr unsicher fühlen“.

    Im Sommer 2010 ergab eine Forsa-Umfrage in Berlin, dass 63 Prozent der befragten Jugendlichen im Alter von 14- 29 Jahren das Wahlrecht ab 16 Jahren für sich ablehnen. Die Ablehnung in der Gesamt­bevölkerung lag bei 77 Prozent. 

    Auch in Österreich zeigte 2007 kurz vor Einführung der Wahlberechtigung ab 16 eine im Auftrag von Bil­dungs- und Wissenschaftsministerium erstellte Umfrage unter 700 Jugendlichen ein sehr gespalte­nes Bild. Von den 14-17-Jährigen waren nur 47 Prozent für die Senkung des Wahlalters, 46 Prozent dagegen. Bei den 18-24 -Jährigen überwog mit 63 Prozent die Ablehnung.

    6) Weitere Aspekte

    Parteien sollten der Versuchung widerstehen, die Herabsetzung des Wahlalters unter dem Gesichts­punkt eines eigenen Vorteils durch Stimmengewinn zu bewerten. Bei einer solchen oberflächlichen Betrachtung sind Ent­täuschungen durch das tatsächliche Abstimmungsverhalten der Jugendlichen nicht ausgeschlossen. So wählten in Österreich 44 Prozent der Erstwähler die rechtspopulistische FPÖ und nicht die Sozialdemokraten, die das neue Wahlrecht ab 16 erstritten hatten. Die Frage des Wahlrechtes ist eine grundsätzliche und keine parteitak­tische Frage.

    Auch das häufig benutzte Argument, man müsse Jugendlichen durch die Absenkung des Wahlalters die Vertre­tung ihrer eigenen Interessen ermöglichen, ist nicht schlüssig. Die eigenständige Vertretung ihrer Interessen wäre nur dann möglich, wenn minderjährige Jugendliche nicht nur wählen dürfen, sondern auch wählbar wä­ren. Von niemanden wird aber die Forderung nach Senkung des aktiven Wahlalters mit dem Vorschlag der Sen­kung des passiven Wahlalters verbunden. Die einseitige Absen­kung des aktiven Wahlalters würde aber bedeu­ten, dass minderjährige Jugendliche nicht Gleichaltri­ge, sondern nur Ältere wählen dürfen. 

    Eine Senkung des Alters der passive Wahlberechtigung wäre übrigens ohne Veränderung der Volljäh­rigkeit nicht möglich: Bis zum Erreichen der Volljährigkeit schränken die Vorschriften des Jugend­schutzes und die Rechte der Erziehungsberechtigten die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Man­dats unzulässig ein. 

    FAZIT

    Insgesamt gibt es weder plausible Gründe für die Abkoppelung der Wahlberechtigung von der Volljäh­rigkeit noch Hinweise darauf, dass die Herabsetzung des Wahlalters als poli­tische Bil­dungsmaßnahme zu höherem Politikinteresse bei minderjährigen Jugendlichen füh­ren würde. Nicht zuletzt lehnen auch die betroffenen Jugendlichen einen solchen Schritt mehr­heitlich ab. 

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  • DAS "ZAUBERHAFTE FESTSPIELHAUS":

    von Maximilian Brödner erhielt den 1. Preis beim traditionellen Wettbewerb der Gold- und Silberschmiedeinnung zum jweiligen Karnevalsmotto. Der Auszubildende im ersten Lehrjahr legte als Vorschlag zum Motto "SimsalaBonn" einen fünfteiligen Karnevalsorden aus Silber zum Beethoven-Festspielhauses vor.

    Traditionell fertigen die Lehrlinge und Gesellen der Bonner Gold- und Silberschmiedeinnung  in jedem Jahr Karnevalsorden zum jeweiligen Sessionsmotto an. Diese Arbeiten werden von einer Jury bewertet, zur Zeit in der Sparkasse KölnBonn am Hansa-Eck ausgestellt und online zugunsten der Lehrlingsausbildung versteigert. Weitere Informationen dazu finden sich hier.

    Den ersten Preis erhielt 2012 zum Sessionsmotto „SimsalaBonn“ Maximilian Brödner für die Arbeit   “Zauberhaftes Festspielhaus” (Ausbildungsfirma:  Goldschmiede Joachim Weingarz, Friedrich- Breuer- Str. 75, 53225 Bonn

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  • DIE DEBATTE UM BUNDESPRÄSIDENT WULFF:

    zeigt erneut, wie wenig repräsentativ das Internet ist: Während in Meinungsumfragen die Mehrheit der Bevölkerung für einen Verbleib von Christian Wulff im Amt plädiert, hat das Internet den Bundespräsidenten längst abgeschrieben. Eine kritische Auseinandersetzung mit den Ursachen lohnt.

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    Umfragen zur Zukunft von Bundespräsident Wulff:


    Warum das Internet nicht repräsentativ ist

    In der aktuellen Debatte um Bundespräsident Christian Wulff fällt wieder einmal auf, wie sehr Urteils- und Meinungsbildung im Internet und die in repräsentativen Umfragen ermittelte Meinung der Bevölke­rung auseinanderfallen. 

    So ermittelte das Meinungsforschungsinstitut Infratest-Dimap in einer repräsentativen Umfrage für den ARD-Deutschlandtrend am 6. Januar 2012, dass 56 Prozent der Befragten der Ansicht sind, Wulff solle im Amt bleiben. Nur 41 Prozent forderten seinen Rücktritt. Die Forschungsgruppe Wahlen er­mittelte für das ZDF-Politbarometer am 5. Januar 2012, 50 Prozent der Deutschen seien der Meinung, dass Wulff im Amt bleiben soll, 43 Prozent wollten einen Rücktritt. 

    Ganz im Gegensatz dazu hat das Internet sein Urteil über Wulff längst gefällt und mit dem Bundesprä­sidenten abgeschlossen. Das zeigen nicht nur die dominierenden Kommentare auf Twitter oder Face­book: Sie reichen von differenzierter Kritik bis zu hämischer Aggression. Äußerungen, die für einen Verbleib des Bundespräsidenten im Amt sind, finden sich kaum. Auch Online-Umfragen spiegeln die zerrissene Meinungsbildung der Bevölkerung nicht wieder. So veröffentlichte Focus-Online am 4. Ja­nuar 2012, dass dort 90,4 Prozent für einen Rücktritt von Christian Wulff gestimmt hätten, nur 9,6 Prozent dagegen. Bei einer Online-Umfrage von Tagesschau.de forderten Anfang Januar 2012 87,5 Prozent Wulff solle zurücktreten, 10,3 Prozent dagegen. Insgesamt waren über 120.000 Stimmen ab­gegeben worden. 

    Für dieses Auseinanderfallen von repräsentativen Umfragen und der Meinungsbildung im Internet gibt es drei wesentliche Ursachen:

    Dreifache digitale Spaltung

    Das Internet als Kommunikationsraum ist im Alltag der Menschen noch lange nicht mit der Bedeutung von Radio und Fernsehen zu vergleichen ist. Als reine Konsummedien erreichen sie in den industriali­sierten Ländern fast einhundert Prozent der Bevölkerung. Das Internet ist ein Aktivitätsmedium und kommt wohl auch deshalb trotz aller Wachstumsraten weder in Europa noch in den USA über eine Ab­deckung von höchstens 70-80 Prozent der Bevölkerung hinaus. Nach neuen Untersuchungen sind 62 Prozent der Bürger nicht versiert im Umgang mit digitalen Medien. 

    Selbst in einem reichen Industrieland wie Deutschland ist eine dreifache digitale Spaltung Gesellschaft zu beobachten:

    • Erstens ist fast ein Drittel der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jahre mangels Zugang generell vom Internet ausgeschlossen.

    • Zweitens nutzt ein Drittel derer, die einen Internetzugang haben, die bestehende Zugangsmöglichkeit nur selten. Insgesamt kann nur etwa die Hälfte der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jah­re als regelmäßige Internetnutzer gelten.

    • Drittens beschränken sich zwei Drittel der regelmäßigen Nutzer auf wenige, vor allem passiv-konsumierende Nutzungsarten und nehmen die vielfältigen interaktiven Möglichkeiten des Mediums praktisch nicht in An­spruch.

    Allenfalls ein Fünftel der in Deutschland lebenden deutschsprachigen Menschen über vierzehn Jahre ist also internetaffin in dem Sinne, dass sie das Internet nicht nur als Abrufmedium, sondern als Kommunikations­plattform nutzen. Es wäre ein großer Fehler davon auszugehen, dass nur existiert, was digital existiert. De­mokratie würde sich selbst ad absurdum führen, wenn sie sich auf das Internet fokussiert und Netzbürgern mehr Bedeutung zumisst als denen, die das Medium nicht nutzen können oder wollen. 

    Geschwindigkeitsrausch, digitale Vereinfachung und Hysteriefalle

    In der Bewertung der politischen Meinungsbildung im Internet darf nicht übersehen werden, dass das Netz vor allem ein Markt- und Spielplatz ist und Politik dort nur eine Nischenexistenz führt. Vor allem aber haben typische Charakteristika der Netzkultur auch erhebliche politische Wirkungen:

    So ist Schnelligkeit im Cyberspace das höchste Gut. Baut sich eine Seite zu langsam auf, klicken wir weiter. Gibt eine Suchmaschine die Antwort auf unsere Fragen zu langsam, wechseln wir den Anbieter. Im Internet ist der schnelle Klick die gültige Währung, Politik erscheint demgegenüber träge und langsam. Schnelligkeit ist aber kein Ausweis von Demokratiesteigerung, ihr wohnt die große Gefahr der Oberflächlichkeit und Flüchtigkeit inne. Im Gegenteil dazu zeichnen sich stabile Demokratien dadurch aus, dass sie Entscheidun­gen ihre Reifezeit geben.

    Den Geschwindigkeitsdruck im Internet begünstig auch eine Atmosphäre sich schnell wandelnder Stimmun­gen und Emotionen. Noch gibt es im Internet auch reflektierende Kommunikationsformen. So hat die ur­sprüngliche Textorientierung des Internets eine durchaus heilsam rationalisierende Wirkung Zugleich hebt der Trend von der textgebundenen zur bildorientierten Nachricht diese Rationalitätsebene der Netzwelt zu­nehmend auf. Die Verstärkung des emotionalen Spontaneindrucks durch die Bildorientierung des Internets steht nicht nur im Widerspruch zum Rationalitätsanspruch von Politik in der freiheitlichen Demokratie.

    Diese Entwicklung ist in gewisser Weise auch komplementär zur Tendenz zur Vereinfachung, die dem Inter­net schon durch die digitale Struktur innewohnt und einen weiteren Gegensatz zwischen der virtuellen Netz­welt und der demokratischen Politikwelt konstituiert: Digitales Denken privilegiert die einfache Wahl zwi­schen A und B. Politisches Denken dagegen ist komplex.

    Insgesamt ist das Internet auch ein nervöses Skandalisierungsmedium. Nirgends entstehen so viele Gerüchte und nirgends werden sie so schnell verbreitet wie im Internet. Dies ist auch einem oberflächlichen Spieltrieb geschuldet, der in der Weitergabe einer im Netz gefundenen Nachricht einen von deren Inhalt oder Seriosität unabhängigen Selbstzweck sieht. Wer zur Verbreitung beiträgt, sieht sich im Internet selten verantwortlich für den Inhalt des Weitergegebenen. Was aber viele verbreiten, wird schnell von allen geglaubt. 

    Verzerrungen durch die Dominanz der Zeitreichen

    Dominiert wird das Internet von einer Minderheit der Zeitreichen, die diesem Medium ihre volle Aufmerk­samkeit widmen wollen und können. Das Internet gefällt sich zwar in der Beschreibung, ein Medium der Chancengleichheit für alle zu sein, aber dies ist ein Trugschluss.

    Tatsächlich erfordert es nicht nur ein gewisses technologisches Grundverständnis, sondern auch ein erhebli­ches Zeitbudget, die Möglichkeiten des Internets so zu nutzen, dass man es nicht nur passiv konsumiert, son­dern auch aktiv gestaltet. Es sind nicht viele Bürger, die in ihrem privaten und beruflichen Alltag dazu mehr oder weniger täglich in der Lage sind, wie dies erforderlich ist, wenn man im Internet wirken will. Deshalb dominieren als Gestalter und Autoren im Internet diejenigen, die entweder beruflich damit zu tun haben oder die finanzielle oder zeitliche Disposition für die notwendigen Aktivitäten dort haben.

    Diese Charakteristika des Internets führen zu einer spezifischen und keineswegs re­präsentativen Meinungsbildung im Netz, die ihrerseits jedoch erhebliche Auswirkun­gen auf die mediale und politische Debatte außerhalb des Internets hat. Im kritischen Umgang damit gibt es noch erheblichen Nachholbedarf.

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  • TROTZ DES FLOPS 2011 FÜHRT IN BONN:

    der Oberbürgermeister auch 2012 wieder eine Internetbefragung durch. Anfang 2011 hatte das Online-Verfahren "Bonn packts an" über 300.000 Euro gekostet, eine extrem niedrige Beteiligung und war sehr manipulativ. Weil diese negativen Erfahrungen jetzt einfach totgeschwiegen werden sollen, lohnt noch einmal ein Blick auf den Erfahrungsbericht 2011.

     

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    Trotz Flop 2011:
    Bonner OB will neue Internetbefragung 

    Zum Jahreswechsel kündigte der Bonner Oberbürgermeister an, erneut eine Befragung „zum Haushalt im April 2012 per Internet“ durchzuführen. Eine solche Internetbefragung in Bonn war Anfang 2011 kläglich gescheitert. Damals konnte man unter der Überschrift „Bonn packts an“ nach Registrierung mit einer e-mail-Adresse (weitere Angaben waren nicht erforderlich) über Vorschläge zum kommunalen Haus­halt abstimmen. Im einzelnen lässt sich die Bilanz dieser internet-basierten Aktion ein Jahr danach in zehn Punkten zusammenfassen: 

    1) Das Verfahren kostete mindestens 300.000 Euro.
    Im Juni 2011 musste die Stadtverwaltung gegenüber dem Rat einräumen, dass die Internetbefragung
    mehr als 30 Euro pro Teilnehmer kostete. Zum Vergleich: Den freien Kulturträgern wollte die Verwaltung 250.000 Euro strei­chen. Die letzte Kommunalwahl kostete in Bonn ca. 500.000 Euro. Die Kosten in Höhe von 300.000 Euro für „Bonn packts an“ setzen sich zusammen aus dem Honorar die durch­führende Firma Zebralog (72.620 Euro), Wer­bemaßnahmen (26.200 Euro), Personalkosten für eigene Stellen in der Verwaltung (82.308 Euro) und Personal­kosten für die Gesamtverwaltung (120.759 Euro) Die Verwaltung wies in ih­rer Mitteilung aus­drücklich darauf hin, dass die endgültigen Abrechnung „erst nach Vorlage des Rechenschaftsberichtes mög­lich ist“, man also mit weiteren Kosten rechnen muss. Ein solcher Abschlussbericht ist bis heute nicht be­kannt. 

    2) Die Beteiligung an dem Intenetverfahren war extrem niedrig.
    In Bonn sind 233.000 Bürger wahlberechtigt. Die einzige belastbare Zahl zur Beteiligung an dem Internetverfah­ren „Bonn packts an“ sind die zunächst angebe­nenen 12.715 e-mail-Registrierungen. Selbst diese Zahl wurde im März 2011 unbe­merkt von der Öffentlichkeit auf 11.116 korrigiert, vor allem aber von der Stadtverwaltung fälschlicherweise immer wieder mit einer Personenzahl gleichgesetzt. Tatsächlich weiß niemand, wie viele Bon­ner Bürger sich hinter der Zahl der registrierten e-mail-Adressen verbergen. Es war problemlos möglich, sich so­wohl mit mehreren e-mail-Adressen zu registrieren als auch als Nicht-Bonner abzustimmen. Inzwischen räumt selbst die durchführende Firma ein, dass sich allenfalls 3-4 Prozent der wahlberechtigten Bonner an der Aktion beteiligt haben. Bei der letzten Kommunalwahl lag die Wahlbeteiligung bei 56 Prozent.
     

    3) Große Teile der Bürgerschaft waren ausgeschlossen.
    Nach neuen Untersuchungen sind 62 Prozent der Bürger nicht versiert im Umgang mit digitalen Medien. Ca. 25 Prozent der Bürger über 14 Jahre haben überhaupt keinen Internetzugang und konnten deshalb nicht teil­nehmen. Unabhängig da­von schreckte der erforderliche Zeitaufwand und die Komplexität des Verfahrens viele Bürger ab: Schon bei Beginn der Aktion waren mindestens zwei Stunden erforderlich, um die Erläute­rungen der vorgelegten 108 Sparvorschläge zu lesen. Zusätzliche Zeit wäre erforderlich gewesen, sich kundig zu machen, welche Fakten die Verwal­tung verschwiegen hat. Wegen ständig neuer Sparvor­schläge war schon nach wenigen Tagen eine Beteili­gung nur noch denen möglich, die dafür extrem viel Zeit investieren konnten.
     

    4) 95 Prozent der Sparvorschläge blieben ohne messbare Beteiligung.
    Zur Abstimmung standen insgesamt 1827 Sparvorschläge. Davon kamen nur 45 Vorschläge auf mehr als 1000 Pro- oder Contra-Stimmen. Selbst der Vorschlag mit den meisten PRO-Stim­men („Erhöhung der Vergnügungs­steuer für Spielgeräte“) erreichte selbst unter Einschluss von Mehrfachabstimmungen und Ortsfremden nur 0,6 Prozent der Wahlberechtigten. 95 Prozent der Spar­vorschläge kamen noch nicht einmal auf 500 PRO- oder CON­TRA-Stimmen und blieben damit unter einer noch messbaren Beteiligung von Bonner Bürgern.

    5) Die Stimmen von Nicht-Bonnern wurden mitgezählt.
    Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die für die Internetbefragung verantwortliche Firma Ze­bralog in einem  Zwischenbericht vom März 2011 die Zahl der registrierten e-mail-Adressen um zehn Prozent nach unten korrigiert (11.116) und eingeräumt, dass davon 30 Prozent angegeben haben, entweder nicht in Bonn  zu woh­nen (1705) oder keine Angaben zum Wohn­ort gemacht haben (1.871). Trotzdem werden diese 3.500 Stim­men bei den Entscheidungen über Bonner Themen ein­fach mitgezählt. 

    6) Eine kleine Minderheit dominierte die Kommentare.
    Das ganze Verfahren wurde auch in den Kommentierungen der Sparvorschläge von einer sehr kleinen hochakti­ven Minderheit dominiert, die zudem aus der Anonymität von Pseudonymen agierte. So kam beispielsweise ein Drittel der Kommentare zur Schließung von Oper und Schauspiel von nur zwei Personen, die ihre Identität nicht offen­legten. 
     

    7) Themenauswahl und Abstimmungsverfahren waren irreführend.
    Große Ausgabenblöcke des städtischen Haushaltes wie zum Beispiel Maßnahmen im Hochbaubereich oder der Perso­nalhaushalt wurden einfach der Abstimmung entzogen. Auch Maßnahmen, für die das Land För­dermittel zu­gesagt hat, wurden nicht zur Abstimmung gestellt werden, obwohl der städtische Eigenanteil daran erheblich ist. Andererseits stell­ten die Betreiber irrealistische Vorschläge wie die Streichung der ge­samten Jugendarbeit, der Bezirksverwaltungsstellen oder den Wegfall des Beethovenorchesters zur Abstim­mung. Auch das Abstimmungs­verfahren selbst war irreführend: Wer mit JA stimmte, stimmte dagegen. In der Abstimmungsanleitung hieß es dazu: "Mit "Pro" stimmen Sie für eine Ein­sparung dieser freiwilligen Leistung. Mit "Contra" stimmen Sie für den Erhalt dieser freiwilligen Leistung im bisherigen Umfang."
     

    8) Tatsächliche Entscheidungsfolgen wurden oft verschleiert.
    Viele Sparvorschläge der Verwaltung waren so formuliert, dass der Normalbürger nicht erkennen konnte, worum es ei­gentlich ging. So wurde der Eindruck erweckt, die Bezirksverwaltungsstellen seien lediglich für Repräsentati­on zustän­dig. Mit keinem Wort wird erwähnt, dass deren Wegfall bedeutet, dass jeder Bürger Behördengänge nicht mehr in sei­nem Stadtbezirk, sondern nur noch im Stadthaus erledigen kann. Bei wieder anderen Vor­schlägen wurde mit der Formulie­rung “Wegfall/Kürzung des Betriebsmittel­zuschusses“ für Oper, Orchester oder Kunst­museum der falsche Eindruck erweckt, diese Einrichtungen könnten ohne "Betriebsmittelzuschuss" weiter existieren. Dass es da­bei nicht um „Zuschüsse“ ging, sondern um die Grundfinanzierung, d. h. die Existenz der Einrichtungen, wur­de ebenso wenig thematisiert wie die Folgekosten ei­ner Schließung.
     

    9) Selbst bei den Nutzern überwog die massive Kritik.
    Im Forum "Lob und Kritik" der Akti­onshomepage äußerten sich nur 10,8 Prozent der Teilnehmer lobend zum Verfahren. Fast die Hälfte Nutzer des Forums formulierte zum Teil massive Kritik. Die Kommentare von Bürgern lauten u. a. : „Absurd" - „manipu­liert" - „gewaltiger Flop" - „Ich fühle mich benutzt" - „Reine Farce" - „Traurige Angelegenheit" - „wende mich mit Grauen ab" - „Realisierung doch sehr bedauerlich" - „Eigentlich nur Kopf­schütteln" - „Augenwi­scherei" - „So geht es nicht".

    10) Ein Abschlussbericht ist nicht bekannt.
    Wiewohl mehrmals angekündigt ist ein Abschlussbe­richt zum Internetverfahren 2011 bisher nicht be­kannt. Die Stadt­verwaltung hat auch ausdrücklich darauf verzichtet, das Verfahren von unabhängiger Seite begleiten zu las­sen und alle Auswertungen der Firma überlassen, die mit der Durchführung eigene kommer­zielle Interessen ver­folgte und kaum dazu berufen war, Schwächen des eigenen Verfahrens offenzulegen.

    Bürgerbeteiligung ist in unserer Demokratie unverzichtbar. Sie setzt das intensive Abwägen von Für und Wider und die Offenlegung aller Fakten voraus. Wer den Eindruck erweckt, einige Internet­clicks könnten dies er­setzen, nimmt die Bürger nicht ernst. Das Internet eignet sich nicht als Abstimmungsin­strument, als elektro­nischer Diskussionsforum könnte es die Kommunalpolitik berei­chern. Dabei darf nicht vergessen werden, dass sich nur kleine hochaktive Minderheiten an solchen Internetverfahren be­teiligen. Dies kann die Reprä­sentativität der gewählten Gremien nicht ersetzen und sie nicht von ihrer Entscheidungsverantwortung ent­lasten. Bürgerbeteiligung eignet sich auch nicht als Versteckspiel. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, was die von ihnen Gewähl­ten wollen, damit sie es dann be­werten können.

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  • HOFFENTLICH WIRD 2012 DAS JAHR EUROPAS,:

    denn Deutschland braucht mehr Europa. Die Europäische Integration muss weitergehen, denn nur sieben Prozent der Weltbevölkerung leben in der EU. Wir haben als Deutsche und Europäer nur eine Chance, uns in der zsammenwachsenden Welt zu behaupten, wenn wir noch enger zusmmenrücken.

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

     

    Deutschland braucht mehr Europa

     

    Nach der Selbstfindung der Europäer geht es um die Selbstbehauptung Europas 

    Die sog. „Euro-Krise“ (die in Wahrheit eine Verschuldungs- und keine Wäh­rungskrise ist) hat die Frage nach der Zukunft der Europäischen Integration wieder ganz oben auf die Tages­ordnung gesetzt. Es geht es um die europäische Perspektive über die aktuelle Krisenbewältigung hin­aus. 

    Das Zeitalter scheinbar voneinander unabhängiger Nationalstaaten ist längst vorbei. Das haben wir in der Außen- und Sicherheitspolitik begriffen und beginnen es in der Wirtschafts- und Finanzpolitik bes­ser zu verstehen. Für nationale Alleingänge ist die Welt auch wirtschaftlich längst zu sehr zusammenge­wachsen und Deutschland darin zu klein. Schon wegen unserer Exportabhängigkeit ist die wirtschaftlichen Stabilität insbesondere unserer europäischen Nachbarn für uns lebenswichtig. Auch in den internationalen Finanz­märkten sind wir Deutschen alleine zu schwach. Ohne mehr europäische Einigkeit werden wir unser Werte­verständnis einer Sozialen Marktwirtschaft dort nicht durchsetzen und für uns selbst nicht sichern können. 

    Die Motivation der Gründergeneration „Nie wieder Krieg! Nie wieder Diktatur!“ hat nach 1945 zur Grün­dung der Europäischen Union geführt und begründet ihren Erfolg, Frieden und Freiheit für und in Europa zu sichern. Das bleibt wichtig, reicht aber nicht mehr aus. 

    Uns Europäern muss im Zeitalter der Globalisierung klarer werden, dass wir nur ein kleiner Teil die­ser Welt sind. Heute leben nur etwa 7,5 Prozent der Weltbevölkerung in den Mitgliedstaaten der Eu­ropäischen Union. 2050 werden wegen des unterschiedlichen Bevölkerungswachstums nur rund 4 Prozent der Menschheit Europäer sein. Wir haben als kleine Minderheit in der Weltgesellschaft nur dann eine Chance, unsere Werte, unsere politische Kultur, unsere Lebensweise und unseren Wohl­stand zu bewahren, wenn wir noch mehr zusammenrücken und noch enger zusammenarbeiten. 

    Nach der Selbstfindung der Europäer durch die Verankerung von Frieden und Freiheit auf dem ei­genen Kontinent ist die Selbstbehauptung Europas in der zusammenwachsenden Welt die neue Not­wendigkeit und zusätzliche Legitimation der europäischen Einigungsbewegung. 

    Zu selten wird darüber gesprochen, wie das geeinte Europa der Zukunft aussehen soll. Aber Unklar­heit schafft auch hier nur Unsicherheit. Wer das Ziel nicht beschreibt, wird den Weg dorthin nicht finden.  

    Die „Vereinigten Staaten von Europa“ hat der große Schriftsteller Victor Hugo in seiner Eröffnungsrede für den Pariser Friedenskongress 1849 ebenso gefordert wie Winston Churchill in seiner berühmten Züricher Rede 1946. Man kann auch wie die CDU in ihrem ersten Grundsatzprogramm 1978 vom „europäischen Bundestaat“ sprechen. Es geht um ein föderalistisches Gegenmodell zu einem eu­ropäischen Zentralstaat, um ein Europa nach „bundesstaatlichen Prinzipien und Methoden“ wie es im aktu­ellen Grundsatzprogramm der CDU aus dem Jahr 2007 heißt. Dort wird auch zu Recht formuliert: „An dem langfristigen Ziel, eine Verfassung für die Europäische Union zu schaffen, halten wir fest.“ Europa braucht eine solche Verfassung, um seine Gestalt für die Zukunft zu finden.

    Dazu ist es notwendig, die Demokratiereform für die europäischen Institutionen voranzutreiben. Schon für den status quo der Integration reichen die gegenwärtigen Verfahren nicht aus, für die Einigungsnotwendig­keiten der Zukunft umso weniger. Es geht um mehr Handlungsfähigkeit und bessere demokratische Kon­trolle. Dabei muss das von den Bürgern frei gewählte Europäische Parlament ebenso weiter gestärkt werden wie die nationalen Parlamente in der Kontrolle der nationalen Regierungen, die als versammelte Exekutiv­macht in den europäischen Räten noch zu viel (unkontrolliertes) Eigenleben entwickeln. 

    Auf diesem Weg war der Lissabonner Vertrag ein unverzichtbares Instrument, denn er etabliert und stärkt Subsidiaritätsprinzip auf europäischer Ebene. Dieses Subsidiaritätsprinzip hat zwei Seiten: Einer­seits die Dezentralisierung; andererseits die Stärkung der Ebene, der eine Aufgabe zur Erledi­gung zugewiesen wird. So verlagert der Lissabonner Vertrag Aufgaben von Brüssel in die Mitgliedstaaten und Regionen. Zugleich stärkt er die europäische Ebene, wo es für die Selbstbe­hauptung Europas wichtig ist: Vor allem bei der in­neren und äußeren Sicher­heit. Jetzt kommt es darauf an, auch bessere Regeln zur Zusammenarbeit in der Wirtschafts- und Fi­nanzpolitik zu vereinbaren. Schon deshalb muss der Lissabonner Vertrag weiterentwi­ckelt werden, der vor der Finanzkrise im Dezember 2007 unterzeichnet worden ist. 

    Zur Klarheit über die künftige Gestalt Europas gehört es auch, die Strategie der EU-Erweiterungspolitik auf den Prüfstand und wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden.

    Die sog. „Kopenhagener Kriterien“ legen fest: „Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Bei­trittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht ha­ben; sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Mitgliedschaft setzt außerdem voraus, dass die einzel­nen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können.“  

    Es war falsch, Beitrittsverhandlungen mit Ländern aufzunehmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen. So sind diese Beitrittsverhandlungen zu einem pädagogischen Instrument geworden, zu einer Art perma­nenter Nachhilfestunde: Notwendige Reformen werden oft nicht aus eigener Einsicht und um ihrer selbst Willen durchgeführt, sondern damit der Beitrittsprozess weitergeht. So entfalten sie keine nachhaltige Wir­kung und der Mitgliedschaft fehlt später die stabile Grundlage. Das gilt für die übereilte Aufnahme von Ru­mänien und Bulgarien in die EU ebenso wie für die Aufnahme Griechenlands in den Euro-Raum oder ver­frühte Beitritt­sofferten an Serbien. Nicht die EU muss ständig um neue Mitglieder werben, sondern aufge­nommen zu wer­den, sollte eine Auszeichnung sein. 

    Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei offenbaren eine weitere grundlegende Schwäche der aktuellen EU-Erweiterungspolitik: In Artikel 49 EU-Vertrag heißt es: „Jeder europäische Staat, der die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden.“ Es geht dabei in Artikel 6 um die „Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Men­schenrechte und Grund­freiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit." Aber es kann eben nicht jeder Staat, der diese Grundsätze erfüllt, Mit­glied der EU werden, sondern nur „jeder europäische Staat“. Die geographische Komponente ist also ein Beitrittskriterium und muss endlich enttabuisiert werden. Europa kann nicht länger der Frage auswei­chen, wo seine Grenzen sind. Es ist kein unbestimmter Bekenntnisraum, zu dem man sich per Deklara­tion als zugehörig empfindet. Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft mit geographischem Be­zug. 

    Europäische Selbstbehauptung als Begründung für weitere Integrationsschritte, mehr Demokra­tie zur Steige­rung der europäischer Handlungsfähigkeit und eine klare Definition der Grenzen Euro­pas — das ist die eu­ropäische Tagungsordnung der Zukunft. In diesem Sinn braucht die Europäi­sche Union mehr Klarheit und die Europapolitik auch in Deutschland mehr Selbstbewußt­sein.

    HOFFENTLICH WIRD 2012 DAS JAHR EUROPAS, [mehr]

  • DAS BEETHOVEN-FESTSPIELHAUS:

    hat jetzt endlich auch "grünes Licht" von der Bonner Kommunalpolitik erhalten. Der Bonner Stadtrat fasste endlich den längst überfälligen Beschluss, dieses nationale Projekt in der Beethovenstadt Bonn "nach Kräften" zu unterstützen. Die Entscheidung fiel mit breiter Mehrheit und beendete endlich die vom Oberbürgermeister Anfang 2010 verhängte "Eiszeit". Der Bundestag hatte sich schon vor vier Jahren für das Projekt ausgesprochen und finanzielle Unterstützung beschlossen.

    Mehr Informationen zum Beethoven-festspielhaus finden Sie hier.

    Den Text des Ratsbeschlusses finden Sie hier.

     

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

    In letzter Sekunde: Der Rat sagt JA zum Festspielhaus

     „...und dass, wenn nicht einmal der Anfang gemacht wird, sich eine Deka­de auf die Trägheit der anderen berufen wird.“
    Robert Schumann in seinem Aufruf für ein Beethoven-Denkmal 1836 

    Unter der Überschrift „Beethoven Festspielhaus Bonn“ hat der Rat der Stadt Bonn am 24. November 2011 mit großer Mehrheit beschlossen: 

    „Der Rat der Stadt Bonn unterstreicht mit diesem Beschluss den politischen Willen, sich nach Kräf­ten dafür einzusetzen, einen akustisch höchsten Ansprüchen genügenden Konzertsaal in Bonn recht­zeitig vor dem Jahre 2020 zu errichten, um im Jubiläumsjahr den 250. Geburtstag Beethovens ange­messen feiern zu können.“ 

    Schon vor vier Jahren hatte der Bundestag in einem nationalen Kulturprogramm beschlos­sen, die Errichtung ei­nes Beethoven-Festspielhauses zu unterstützen. Das Land und der Rhein-Sieg-Kreis haben sich angeschlossen. Die Deutsche Post hat auf eigene Kosten einen hochrangigen, weltweit beach­teten Architektenwettbewerb durchgeführt und die beiden Siegerentwürfe bau­fertig durchgerech­net. Nur die Bonner Kommunalpolitik blieb unentschlossen. Ein klares Votum des Stadtrates war deshalb überfällig. Im­merhin wurde der überfällige Be­schluss jetzt mit breiter Mehr­heit nur gegen die Stimmen der Linkspartei gefasst. Das ist ent­scheidend. 

    Aber zur Wahrheit gehört auch, dass es ein Fehler des Oberbürgermeisters war, das Festspielhaus Anfang 2010 „auf Eis“ zu legen . Seitdem wurde nichts gewonnen, aber manches verloren. Vor allem wandten sich enttäuscht von der Bonner Kommu­nalpolitik wichtige Sponsoren ab. Den jetzt gefassten Beschluss hätte man auch schon vor zwei Jahren fassen können. Ent­schlußlosigkeit löst eben keine Probleme, sondern verschärft sie

     Die Eckpunkte des Ratsbeschlusses

     

    I. Der Standort

    „Das Konzerthaus soll in der Rheinaue (in unmittelbarer Nähe des Post-Towers, Charles-de-Gaulle-Straße) er­richtet werden, sofern die Finanzierung für den Neubau und den Betrieb gesichert werden kann.“

    „Für die Realisierung eines Neubaus kommt ein Abriss der denkmalge­schützten Beethovenhalle nicht in Be­tracht.“ 

    Der jetzt vom Rat beschlossene Standort in der Rheinaue ist die zweitbeste Lösung. Es ist offenkundig, dass das vor vier Jahren von der Stadt angebotene Areal der Beethovenhalle nicht nur besser geeignet, sondern für die Stadt auch erheblich kostengünstiger wäre. Aber dem Oberbürgermeister und der Ratsmehrheit fehlte der Mut, den Bürgern darüber reinen Wein einzuschenken. Das ist traurig, aber es wäre verantwortungslos, daran das Festspielhaus scheitern zu lassen.

    II. Die Baukosten

    „Die Stadt Bonn wird sich an den Investitionskosten für ein neues Konzerthaus nicht beteiligen, daher appel­liert sie insbe­sondere an die Unternehmen aus Bonn und der Region sowie an die Bürgerinnen und Bür­ger, sich finanziell an dem Vorha­ben zu beteiligen.Der Rat begrüßt das bereits jetzt erkennbare private En­gagement zur Realisierung eines Festspielhau­ses.“ 

    Es ist richtig, dass das Festspielhaus vollständig privat finanziert und errichtet wird. Ein privater Bauherr ist nicht nur effizienter als die öffentliche Hand, sondern trägt auch die Risiken einer Baukosten­steigerung. Der Deutschen Post ist es hoch anzurechnen, dass sie dazu nach wie vor bereit ist, obwohl sich die Bonner Kommu­nalpolitik ihr gegenüber z. B. durch immer neue Standortdiskussionen dilettantisch und abweisend verhalten hat. So darf man nicht mit Investoren umgehen, die sich in und für Bonn engagie­ren wollen.

    Andere Sponsoren haben sich zurückgezogen, als der Oberbürgermeister das Projekt vor zwei Jahren auf Eis legte. Es ist bezeichnend, dass Bonner Bürger jetzt den Schaden reparieren müssen, den die Kommunalpoli­tik verursacht hat. Glücklicherweise gibt es Persönlichkeiten wie den IHK-Prä­sidenten Wolfgang Griessl und große Bürgervereine wie die „Bürger für Beethoven“ oder die „Festspielh­ausfreunde“, die jetzt versuchen werden, die entstandene Finanzierungslücke bei den Baukosten zu schlie­ßen. In Bonn hat das Tradition, wenn es um Beetho­ven geht: Das Beethovendenkmal, das Beethovenfest und das Beethovenhaus ha­ben Bonner Bürger jeweils ge­gen eine desinteressierte Stadtverwaltung und einen lethargischen Rat durchge­setzt und finanziert. 

    III. Die Betriebskosten

    Die Verwaltung wird beauftragt „den finanziellen Beitrag der Stadt für den Betrieb des Konzertsaales auf ein verantwortbares Maß, das sich am durch die mittelfristige Finanzplanung vorgegebenen Handlungsrah­men ori­entiert und damit keine zusätzliche Belastung für den Haushalt generiert, zu begrenzen“ 

    Der Betrieb des Festspielhauses wird über eine Stiftung finanziert Dafür haben Bund, Land, Rhein-Sieg-Kreis und Sparkasse KölnBonn insgesamt ca. 50 Mio Euro angeboten. Es ist beschämend, dass die Geburts­stadt Beethovens nach vier Jahren ihren eigenen Beitrag immer noch nicht beziffern will. Insbesondere die 39 Mio Euro des Bundes sind nach einem Beschluss des Bundestages ausdrücklich (!) an die Be­dingung ge­knüpft, dass auch Bonn als Standort dieses nationalen Projektes einen eigenen Beitrag leistet. Das ist auch ange­messen, denn schließlich profitieren die Bonner in besonderem Maß davon. Mit seinem unüberlegten öffentlich geäußerten Vorschlag, die von der Stadt auch ohne ein Festspielhaus veranschlagten Mittel für das Beethovenfest könnten als ausreichender städtischer Beitrag gelten, gefährdet der Oberbürger­meister die Bundesmittel ernst­haft. 

    IV. Die Beethovenhalle

    Die Verwaltung wird beauftragt „die Sanierungskosten zu ermitteln, die eingesetzt werden müssen, um die Beethovenhalle a). als Multifunktionshalle b) als hochwertigen Konzertsaal zu betreiben.

    Richtigerweise drängt der Rat jetzt darauf, dass die Verwaltung endlich Zahlen auf den Tisch legt, was eine bau­liche Sanierung der Beethovenhalle kosten würde. Es ist entweder ein Armutszeugnis oder bewusste Verschleie­rung der Fakten, dass der Oberbürgermeister am 31. Oktober 2011 nach jahrelanger Debatte und trotz mehrere Ratsaufträge immer noch mitteilte: „Die Kosten für eine umfassende Sanierung des 52 Jahre alten Gebäudes ... können noch nicht beziffert werden.“ In der Presse war zu lesen, dass die Stadt für die Beetho­venhallen-Sanie­rung 30-35 Mio. Euro ausgeben müsste. Das wäre erheblich mehr als jeder städtische Bei­trag zu den Betriebs­kosten für das Festspielhaus.

    Wenn im Juni 2012 endgültig über die Finanzen beschlossen wird, müssen diese Zahlen auf dem Tisch liegen, damit jeder sehen kann: Für Bonn ist es wesentlich günstiger ein privat ge­bautes und von Bund, Land, Rhein-Sieg-Kreis und Sparkasse KölnBonn im Betrieb finanziertes Festspiel­haus zu unterstüt­zen als eine Mehrzweck­halle zu einem Behelfskonzertsaal umzubauen und dies vollständig aus dem städtischen Haushalt finanzieren zu müssen. Damit wäre auch der „Plan B“ vom Tisch, den vermutlich die Grünen im Hin­terkopf haben: Das Fest­spielhaus in Leere laufen zu lassen, um die Beethovenhalle auszubauen. Das kann sich Bonn nicht leisten Es ist nämlich sonnenklar: Die Mittel der privaten Sponsoren bzw. von Bund, Land oder Rhein-Sieg-Kreis stehen nur für ein neues Festspielhaus zur Verfü­gung, nicht für eine Sanierung der alten Beethovenhalle. 

    IV Der Zeitplan

    „Zur Wahrung der zeitlichen Abläufe im Hinblick auf eine Projektrealisierung muss bis zum 30.06.12 ge­klärt werden, wie die Investitions- und Betriebskosten eines neuen Konzerthauses verbindlich und aus­kömmlich fi­nanziert werden können.“

    Nach den vielen ausschließlich von der Bonner Kommunalpolitik zu verantwortenden Verzögerungen ist es gut, dass endlich klare Zeitpläne aufgestellt werden. Wer noch länger auf Zeit spielt, verprellt auch noch den letzten Investor. 

    * * *

    Immer wieder sollten sich die kommunalen Entschei­dungsträger daran erinnern, was Franz Liszt 1845 Bonns erstem hauptamtlichen Oberbürgermeister Oppenhoff in Stammbuch geschrieben hat, als dieser sich so­wohl gegenüber der Errichtung eines Beethoven-Denkmals als auch gegenüber der Durchführung des ers­ten Beethovenfestes abweisend und desinteressiert zeigte: 

    „Eine kleine Stadt kann das Glück haben, dass ein großer Mann in ihr das Licht der Welt er­blickt; aber kleinstädtisch darf sein Anliegen nicht gefeiert werden.“

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  • BEI EINEM BENEFIZ-KONZERT KONNTE ICH:

    2000 Euro für die ZNS Hannelore Kohl Stiftung einspielen. Das Geld kommt Unfallgeschädigten des Zentrarlen Nervensystems zugute. Ins Kameha kamen 200 Bürgerinnen und Bürger zu einem unterhaltsamen Klaviernachmittag. Der General-Anzeiger berichtete unter der Überschrift: "Sinfonia politica erklingt".

    Hier erfahren Sie mehr zur ZNS Hannelore Kohl Stiftung

    General-Anzeiger 20. Dezember 2011 

    Sinfonia politca“ erklingt 

    Stephan Eisel gibt Konzert für die ZNS-Kohl-Stiftung 

    Das Lebenswerk von Stephan Eisel ? Nicht etwa die Früchte seiner politischen Arbeit als Redenschreiber für Helmut Kohl, als Mitglied der Bonner CDU, als Mitglied des Deutschen Bundestages, als Kämpfer für ein Festspielhaus. Nein – es ist die „Sinfonia politica“, ein launiges Klavierwerk, in dem er Rückschau auf das Auf und Ab seiner politischen Karriere hält. Die war, so gab Eisel im Kameha-Hotel dem zahlreich erschienen Publikum augenzwinkernd zu verstehen, nur der nierdere Anlass für seine eigentliche Berufung – das Komponieren. 

    Fünf Sätze hat Eisels Sinfonie, die mit Titeln wie „Nachrücker-Blues“, „MdB-Stomp“ oder „Ich bin nicht wieder drin“-Swing die Fähigkeit zur Selbstironie verrät. Eisel präsentierte sein, von wenigen Moll-Episoden abgesehen, durchweg heiteres mit Boogie-Woogie, Swing und Ragtime-Elementen gespicktes Werk mit dem Entusiasmus des leidenschaftlichen Klavierspielers. 

    „Musik und Politik“ hieß das Motto seines Benefiz-Auftritts zugunsten der ZNS-Hannelore-Kohl-Stiftung. „Ich freue mich, dass ich etwas für das Anliegen von Hannelore Kohl tin kann“, sagte Eisel. Er hatte die Gattin des früheren Bundeskanzlers in seiner Zeit im Bonner Kanzleramt kennengelernt. Hannelore Kohls Wirken beschrieb Eisel so: „Klare Linienführung – heiterer Grundton“. Mit dieser Einstellung gründete sie 1983 die Stiftng mit Sitz in Bonn, die das Ziel verfolgt, die Situation von Menschen mit Verletzungen des Zentralen Nervensystems zu verbessern. 

    Den „heiteren Grundton“ schlug auch Eisel an.. Mit seinem girlandenverliebten Klavierstil spielte er diverse Balladen und zeigte, wie man einen Boogie zum Wahlkapfhit aufmotzen kann, und dass es von Beethovens „Pathetique“ zu „Echte Fründe stonn zusamme“ nicht weit ist. (nfz)

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  • EINE ZWISCHENBILANZ ZU DEN PIRATEN:

    kann man zum Ende dieses Jahres ziehen. Mit ihrem Berliner Wahlerfolg haben sie Parteienlandschaft scheinbar durcheinander gewirbelt. Aber wofür steht diese neue Partei, die mit unterhaltsamer Eigenwerbung bisher noch erfolgreich von Diskussionen über ihr Programm und ihr Personal ablenkt.


    Diskutieren Sie mit in meinem Blog INTERNET UND DEMOKRATIE


    Lesen Sie meine Texte zu Geschichte, Programm, Personal und Wählerschaft der Piratenpartei:



    Piraten mit linkem Protestprofil
    - Zum Offenbacher Bundesparteitag
    (05.12.2011)

    Der Piraten neue Kleider
    - Wenn das WAS hinter dem WIE verschwindet
    (15.11.2011)

    Zur Piratenpartei: Die Auserwählten
    - zum Menschenbild
    (13.20.2011)

    Piratenpartei mit selektiver Eliten-Transparenz
    - zum Transparenzverständnis
    (28.09.2011)

    Die Piraten bei der Berliner Wahl
    (19.09.2011) 

    Was ist LIQUID DEMOCRCAY ?
    - zum Demokratieverständnis
    (20.09.2011)




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  • POLITIK IM INTERNET WIRD OFT VON DENEN:

    überschätzt, die sich selbst politisch engagieren. Sie vergessen meist, dass die meisten Menschen weit weniger politisch interessiert und involviert sind als sie selbst. Für die Schweizerische Vereinigung für Zukunftsforschung habe ich dazu den Artikel "Die Selbstüberschätzung politischer Internet-Utopien" geschrieben."

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

    In meinem Blog können Sie hier über das Thema diskutieren

     aus: swissfuture - Magazin für Zukunftsmonitoring 3/2011 (hsrg. von der Schweizerischen Vereinigung für Zukunftsforschung) 

     

    Stephan Eisel

    Die Selbstüberschätzung politischer Internet-Utopien 

    Zu den Mythen, die das Internet umgeben, gehört seit seinen Anfängen die Annahme, dass es dem neuen Medium gelingen würde, mehr Bürger für Politik zu interessieren und am politischen Prozess zu beteiligen. Aber meist diskutieren politisch Interessierte und Aktive über Politik im Netz. Sie neigen dazu, die Rolle von Politik im Internet zu überschätzen, weil sie oft vergessen, dass die meisten Menschen weit weniger politisch interessiert und involviert sind als sie selbst. 

    Dennoch sind Utopien von einer grundlegenden Veränderung der Demokratie durch das Internet in der politischen Netz-Community sehr populär. Weil es örtliche und räumliche Grenzen aufhebe und so viele Menschen erreiche, biete das Netz den Einstieg in eine plebiszitär-basisdemokratische Gesellschaft und läute das Ende der repräsentativ-parlamentarischen Demokratie ein. In diesem Sinne wurde und wird das Internet immer wieder zum Demokratiemedium stilisiert. 

    Dreifache digitale Spaltung

    Dabei wird übersehen, dass das Internet als Kommunikationsraum im Alltag der Menschen noch lange nicht mit der Bedeutung von Radio und Fernsehen zu vergleichen ist. Als reine Konsummedien erreichen sie in den industrialisierten Ländern fast einhundert Prozent der Bevölkerung. Das Internet ist ein Aktivitätsmedium und kommt wohl auch deshalb trotz aller Wachstumsraten weder in Europa noch in den USA über eine Abdeckung von höchstens 70-80 Prozent der Bevölkerung hinaus. 

    Selbst in einem reichen Industrieland wie Deutschland ist eine dreifache digitale Spaltung Gesellschaft zu beobachten:

    Erstens ist ein Drittel der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jahre mangels Zugang generell vom Internet ausgeschlossen.

    Zweitens nutzt ein Drittel derer, die einen Internetzugang haben, die bestehende Zugangsmöglichkeit nur selten. Insgesamt kann nur etwa die Hälfte der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jahre als regelmäßige Internetnutzer gelten.

    Drittens beschränken sich zwei Drittel der regelmäßigen Nutzer auf wenige, vor allem passiv-konsumierende Nutzungsarten und nehmen die vielfältigen interaktiven Möglichkeiten des Mediums praktisch nicht in Anspruch.

    Allenfalls ein Fünftel der in Deutschland lebenden deutschsprachigen Menschen über vierzehn Jahre ist also internetaffin in dem Sinne, dass sie das Internet nicht nur als Abrufmedium, sondern als Kommunikationsplattform nutzen. Es wäre ein großer Fehler davon auszugehen, dass nur existiert, was digital existiert. Demokratie würde sich selbst ad absurdum führen, wenn sie sich auf das Internet fokussiert und Netzbürgern mehr Bedeutung zumisst als denen, die das Medium nicht nutzen können oder wollen. 

    Politik in der Nische

    Das gilt umso mehr als der Cyberspace selbst für seine Bewohner viel mehr Markt- und Spielplatz als Politikforum ist. Der Anteil politischer Webseiten liegt im deutschsprachigen Netz unter einem Prozent und in den USA nur unwesentlich höher. Die Zugriffsraten auf das politische Angebot sind zudem deutlich unterdurchschnittlich. Das Internet ist nicht zu politischen Zwecken erfunden, erprobt und entwickelt worden und wird auch nur von einer kleinen Minderheit dazu genutzt.

    Die freiheitliche Demokratie zählt zwar auf das Engagement der Bürger für ihre Gesellschaft, räumt ihnen aber ausdrücklich auch das Recht ein, unpolitisch zu sein. Dass die Menschen davon gerne Gebrauch machen, spiegelt sich auch im Internet: Bei YouTube haben allein siebzehn Comedians und 47 Musiker mehr Aufrufe als der amerikanische Präsident als weltweit mäctigster Politiker. Drei Einzelpersonen haben die Milliardengrenze bei der Abfrage ihrer Videos überwunden: Es sind die Popstars Lady Gaga, Justin Bieber und Shakira. Politiker sind Lichtjahre davon entfernt. 

    Das gilt auch für institutionelle Angebote: Einsamer Spitzenreiter bei YouTube-Nutzung ist der Bildungskanal „Expertvillage“, dessen Videos seit der Gründung des Kanal 2006 bis Ende März 2011 über 1,8 Milliarden mal angesehen wurden. Die meisten Abonnenten, nämlich über 850.000, hat der Kanal „Household Hacker“ mit Tipps rund um den Haushalt. Das Weiße Haus kommt nur auf 133.000 Abonnenten. 

    Die Nutzerzahlen für verschiedene Webseiten bestätigen die Politikferne des Internets. Selbst bei den Internet-Blogs, wo man ehesten eine politische Oase im Cyberspace vermuten würde, findet sich Politik nur als exotische Nischenexistenz. Ein Verzeichnis von über 11.000 deutschsprachigen Blogs listet insgesamt 1369 Blogs zu Internetthemen, 1343 Privat-Blogs, 1129 Computerblogs und nur 369 Politikblogs gegenüber 539 Reiseblogs auf. Am meisten besucht werden ein Schnäppchen-, ein Spiele und ein Hobby-Blog. Erst auf Rang 20 folgt der populärste Politik-Blog. 

    Geschwindigkeitsrausch, digitale Vereinfachung und Hysteriefalle

    Als Markt- und Spielplatz orientiert sich das Internet zwar nicht am politisch Sinnvollen, aber die typischen Charakteristika der Netzkultur setzten Politik unter neuen Druck. 

    So ist Schnelligkeit im Cyberspace das höchste Gut. Baut sich eine Seite zu langsam auf, klicken wir weiter. Gibt eine Suchmaschine die Antwort auf unsere Fragen zu langsam, wechseln wir den Anbieter. Im Internet ist der schnelle Klick die gültige Währung, Politik erscheint demgegenüber träge und langsam. Schnelligkeit ist aber kein Ausweis von Demokratiesteigerung, ihr wohnt die große Gefahr der Oberflächlichkeit und Flüchtigkeit inne. Im Gegenteil dazu zeichnen sich stabile Demokratien dadurch aus, dass sie Entscheidungen ihre Reifezeit geben. 

    Den Geschwindigkeitsdruck im Internet begünstig auch eine Atmosphäre sich schnell wandelnder Stimmungen und Emotionen. Noch gibt es im Internet auch reflektierende Kommunikationsformen. So hat die ursprüngliche Textorientierung des Internets eine durchaus heilsam rationalisierende Wirkung Zugleich hebt der Trend von der textgebundenen zur bildorientierten Nachricht diese Rationalitätsebene der Netzwelt zunehmend auf. 

    Die Verstärkung des emotionalen Spontaneindrucks durch die Bildorientierung des Internets steht nicht nur im Widerspruch zum Rationalitätsanspruch von Politik in der freiheitlichen Demokratie. Diese Entwicklung ist in gewisser Weise auch komplementär zur Tendenz zur Vereinfachung, die dem Internet schon durch die digitale Struktur innewohnt und einen weiteren Gegensatz zwischen der virtuellen Netzwelt und der demokratischen Politikwelt konstituiert: Digitales Denken privilegiert die einfache Wahl zwischen A und B. Politisches Denken dagegen ist komplex. 

    Insgesamt ist das Internet auch ein nervöses Skandalisierungsmedium. Nirgends entstehen so viele Gerüchte und nirgends werden sie so schnell verbreitet wie im Internet. Dies ist auch einem oberflächlichen Spieltrieb geschuldet, der in der Weitergabe einer im Netz gefundenen Nachricht einen von deren Inhalt oder Seriosität unabhängigen Selbstzweck sieht. Wer zur Verbreitung beiträgt, sieht sich im Internet selten verantwortlich für den Inhalt des Weitergegebenen. Was aber viele verbreiten, wird schnell von allen geglaubt.

    Die „Weisheit der Massen“ und Politisierung als Gruppenzwang

    Diejenigen, die im Internet den neuen Ort demokratischer Willensbildung sehen, sind nicht nur von der Schnelligkeit des Netzes fasziniert, die die schnelle Meinungsverdichtung zu einem Meinungsbild ermögliche. Sie führen auch ins Feld, dass im Internet wegen seiner großen Reichweite viele Menschen einbezogen werden könnten und die Klugheit einer Entscheidung mit der Zahl der an ihr Beteiligten steige. 

    Während der Fokus der freiheitlichen Demokratie auf dem Einzelnen, seinen Rechten, Pflichten und Beteiligungschancen ruht, ist im Internet ganz in der Tradition des „volonté générale“ von Jean-Jacques Rousseau die große Zahl entscheidender Bezugspunkt. Dort ist von der „Wisdom of Crowds“ die Rede, die James Surowiecki 2004 in seinem gleichnamigen Buch mit dem Untertitel erläuterte: „Why the Many Are Smarter Than the Few and How Collective Wisdom Shapes Business, Economies, Societies and Nations“. Dieses Konzept proklamiert die in der Netzcommunity sehr populäre Theorie, dass auch einer zufällig zusammengekommenen Gruppe von Menschen hohe Entscheidungsbefugnis für alle zukommt. 

    Kleine Zufallsgruppen sind sogar charakteristisches Merkmal der Entscheidungsbildung im Internet. Dies gilt umso mehr, als das Internet als Aktivitätsmedium nicht nur die Menschen ohne Netzzugang oder Netzzugangswillen komplett ausblendet, sondern auch unter der Minderheit der politisch Interessierten noch die Kleingruppe der politischen Aktivisten privilegiert. Die Herrschaft der  Stärkeren und Lautesten dominiert als digitales Faustrecht die ungeregelten digitalen Netzwelten. 

    Dem plebiszitäre Reiz des Internets, möglichst häufig möglichst viele möglichst schnell entscheiden zu lassen, liegt auch die Fehlannahme vom politisierten Bürger als Regelfall zu Grunde. Aber das Grundverständnis einer freiheitlichen Gesellschaft ist nicht vereinbar mit einem indirekten Zwang zum politischen Aktivismus. Es schützt damit auch die Schwächeren: weniger politisch Interessierte, weniger Lautstarke und weniger gut Organisierte. Vertreter zu wählen, die sich in eine Materie einarbeiten und dadurch besser als anderer Bescheid wissen, ist das gute Recht jedes Bürgers, ebenso wie er das Recht hat, durch eigenes Engagement die Entscheidungsfindung unmittelbar zu beeinflussen. 

    Minderheiten-Spielplatz im Cyberspace

    Wer das Recht auf Repräsentation durch Fokussierung auf die plebiszitären Versuchungen des Internets leugnet, lässt eine neue weitere doppelte digitale Spaltung zu: Er schließt aus dem Entscheidungsprozess nicht nur die aus, die gar nicht im Netz sind, sondern diskriminiert zugleich jene, die dort ihr Recht auf Freiheit von Politik in Anspruch nehmen. Die oft propagierte plebiszitäre Cyberdemokratie nimmt ihnen die Chance der Delegation. 

    Interessanterweise hat im Juni 2011 eine repräsentative Umfrage der Bertelsmann-Stiftung bestätigt, dass 94 Prozent (!) der Bundesbürger in Wahlen die beste Form der politischen Beteiligung sehen. 39 Prozent der Bundesbürger gaben sogar ausdrücklich an, sie wollten sich über Wahlen hinaus nicht am politischen Prozess beteiligen zu wollen. 

    Abstimmungen im Internet wurden von 54 Prozent der Befragten ausdrücklich abgelehnt. Während 64 Prozent schon einmal an einer Bürgerversammlung teilgenommen haben oder sich das vorstellen können und immerhin 54 Prozent auch Leserbriefe für sich für möglich halten, stehen nur 39 Prozent elektronischen Petitionen und nur 32 Prozent Internet-Blogs prinzipiell positiv gegenüber. Die Bertelsmann-Stiftung fast zutreffend zusammen: „Möglicherweise in der öffentlichen Diskussion bislang überschätzt werden dagegen die neuen Formen der Meinungsbildung und Bürgerbeteiligung über das Internet. Offensichtlich sind diese Formen der Beteiligungsmöglichkeit nur für eine qualifizierte Minderheit begehrt." 

    Dennoch werden im Internet inzwischen von einer Vielzahl von Anbietern Fragen zu allen möglichen Themen zur Abstimmung gestellt. Nicht selten wird explizit oder implizit der Anspruch verbunden, aus den Ergebnissen könne man die Meinung des Volkes ablesen oder zumindest seine Stimmungen erkennen. Wiewohl in keiner Weise repräsentativ und höchst manipulationsanfällig, wirkt diese Suggestion – besonders in der Verstärkung durch konventionelle Medien – durch die Magie der Zahl. 

    Abstimmungsresistente Internet-Community

    Schon in der Netzcommunity selbst sind bisherige Versuche von Internetabstimmungen aber kläglich gescheitert. Prominentestes Beispiel dafür ist wohl die Abstimmung, zu der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg alle Facebook-Mitglieder vom 16.–23. April 2009 aufgerufen hatte. Es ging um die Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zuvor im Internet heftige Debatten ausgelöst und zu massiver Kritik vieler Nutzer an Zuckerberg geführt hatte. Als Reaktion darauf bot Zuckerberg die Abstimmung an und erklärte, dass bei einer Beteiligung von dreißig Prozent der „aktiven registrierten Facebook-Mitglieder“ die Ergebnisse bindend sein sollten. 

    Aber die Bilanz dieses ersten Nutzervotums fiel äußerst ernüchternd aus. Trotz erheblicher Werbemaßnahmen hatten nur 0,3 Prozent (665.654 von damals 200 Millionen) der Facebook-Mitglieder teilgenommen. Es hatte sich gezeigt, dass die engagierte Internetdebatte einer kleinen Nutzergruppe keineswegs eine nennenswerte Breitenresonanz auslösen konnte. 

    Auch in der als Internetpartei gegründeten Piratenpartei führen Online-Abstimmungen nicht zu einer Mobilisierung. An der Abstimmungsplattform „Liquid Feedback“ beteiligt sich nur harter Kern von ca. fünf Prozent der Parteimitglieder. Das von den Piraten propagierte Konzept einer „flüssigen Demokratie“ („Liquid Democracy“) als tägliches politischen Plebiszit privilegiert nicht nur politische Aktvisten, sondern auch darunter diejenigen, die in ihrem beruflichen und privaten Leben dafür die notwendige Zeit aufbringen können. Im Internet geben diese „Zeitreichen“ den Ton an. Sie sind aber zugleich nur eine verschwindend kleine Gruppe.

    Angesichts dieser ernüchternden Erfahrungen selbst internetaffiner Gruppierungen mit der sehr geringen Beteiligung an Internet-Abstimmungsplattformen ist der Enthusiasmus mancher staatlicher Stellen umso verwunderlicher. Insbesondere auf kommunaler Ebene sind solche Verfahren seit einiger Zeit weitgehend unhinterfragte Mode. So haben bisher etwa einhundert deutschen Städte und Gemeinden das Verfahren des internetbasierten ‚Bürgerhaushaltes‘ durchgeführt. 

    Manipulationsanfälliger Online-Bügerhaushalt

    Dabei werden den Bürgern von der Verwaltung bzw. dem Rat ausgesuchte und von ihnen selbst eingebrachte Kürzungsvorschläge für den städtischen Haushalt zur Bewertung und Abstimmung vorgelegt. Auch die Teilnahme an solchen Verfahren ist vernichtend gering. Extremstes Beispiel ist wohl Hamburg, wo sich 2009 nur 552 Bürger als Teilnehmer registriert haben. Das ist ein gar nicht mehr zu messender verschwindender Anteil der über 1,2 Millionen Hamburger Wahlberechtigten Aber auch in kleineren Städten ergibt sich kein grundsätzlich anderes Bild. 

    Nur wenige Menschen beteiligen sich an solchen Online-Haushalten, obwohl zur Registrierung eine E-Mail-Adresse genügt. Weder wird überprüft, ob es sich dabei um einen Bürger der betroffenen Kommune handelt, noch wird sichergestellt, dass sich nicht die gleiche Person mit mehreren verschiedenen E-Mail-Adressen beteiligt. Über neunzig Prozent der Teilnehmer benutzen bei diesen Verfahren nämlich nicht ihre tatsächlichen Namen, sondern nehmen mit Pseudonymen teil. Aus den bisherigen Erfahrungen kann man schließen, dass bis zu einem Drittel der eingetragenen Registrierungen aus Mehrfachabstimmungen bzw. von Ortsfremden kommen. 

    Aber selbst wenn man dieses Problem ignoriert und hinter jeder registrierten e-mail-Adresse einen ortansasässigen Bürger vermutet  liegt die Beteiligung bei höchstens drei Prozent der Wahlberechtigten ( 2009 in Köln 1,2 Prozent , 2010 in Solingen 2,8 Prozent, in Essen l 0,8 Prozent, in Gütersloh 2,1 Prozent und 2011 in Bonn ca. drei Prozent) Berücksichtigt man, dass das Internet-Abstimmungsverfahren vier Wochen lang rund um die Uhr, ortsunabhängig und ohne Alterskontrolle angeboten wurde, während die Stimmabgabe bei einer Wahl wesentlich stärkeren örtlichen und zeitlichen Einschränkungen unterliegt, fällt der deutliche Beteiligungsunterschied noch dramatischer aus. 

    Als Internetverfahren blieben ‚Bürgerhaushalte‘ in allen Kommunen Foren für eine kleine hochaktive Minderheit, die sowohl über einen Internetzugang verfügte als auch über die Zeit, sich mehrere Stunden durch die außerordentlich komplexen Internet-Plattformen zu kämpfen. 

    Überschätzte Wahlbeteilungspotentiale

    Von auf Einzelfragen bezogenen plebiszitär motivierten Internet-Abstimmungen zu unterscheiden ist die Idee der Durchführung von Wahlen im Internet. Dieser Vorstellung liegt in der Regel nicht die Absicht zugrunde, die repräsentative Demokratie durch eine plebiszitäre zu ersetzen. Es geht vielmehr darum, mit dem Internet mehr Bürger zur Teilnahme an Wahlen anzusprechen, als dies auf klassischem Weg möglich ist, oder zumindest die Teilnahme an Wahlen zu erleichtern. In diesem Sinn ist das Thema Internetwahlen seit langem ein Dauerthema in der Debatte. 

    An dieser Stelle soll nicht auf die Frage eingegangen werden, ob es möglich ist – ähnlich wie beim Online-Banking – die notwendigen technischen Anforderungen zur Gewährleistung von allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen im Internet zu schaffen und die Gefahr Wahlmanipulation auszuschließen. Selbst bei der Lösung dieses Problems bleibt die Frage, ob sich hier die Möglichkeit zur Erhöhung der Wahlbeteiligung eröffnet.

    Dabei wird übrigens fälschlicherweise unterstellt, es gebe einen anhaltenden Trend zurückgehender Wahlbeteiligungen. Tatsächlich sind aber Schwankungen in der Wahlbeteiligung zu beobachten. Das zeigen beispielsweise die deutschen Landtagswahlen seit der Bundestagswahl 2009: Zuwächsen der Wahlbeteiligung in Baden-Württemberg (+12,8), Sachsen-Anhalt (+6,8), Rheinland-Pfalz (+3,6) und Berlin (+2,2) stehen Rückgänge in Bremen (-3), Hamburg (-5,2) und vor allem in Mecklenburg-Vorpommern (-7,4) gegenüber. 

    Auf ein gewisses Potential für Internetwahlen deutet aber der gleichzeitige Anstieg der Zahl von Briefwählern hin. In Deutschland hat sich der Anteil der Briefwahl an Bundestagswahlen seit ihrer Einführung 1957 von 4,9 Prozent auf 21,4 Prozent 2009 erhöht. Der Deutsche Bundestag dieser Entwicklung Rechnung 2008 getragen und die bis dahin zumindest formal notwendige Begründung der Inanspruchnahme der Briefwahl im Bundeswahlgesetz abgeschafft. Dadurch wurde der mit den Schwierigkeiten bei der Überwachung des Wahlgeheimnisses begründete Ausnahmecharakter der Briefwahl weiter relativiert. 

    Dabei ist die Bezeichnung „Briefwähler“ inzwischen irreführend, die Hälfte dieser Wähler nutzt die Möglichkeit der vorgezogenen Urnenwahl, d. h. der persönlichen Stimmabgabe nach Versendung der Wahlbenachrichtigung in die jeweiligen Rathäusern. Tatsächlich geht also die Beteiligung an der ortsgebundenen Urnenwahl vor allem zurück, weil die zeitliche Fixierung auf einen bestimmten Wahltag durch eine vorgezogene Urnenwahl aufgehoben wird. Auf die damit verbundenen Probleme der Folgen unterschiedlicher Zeitpunkte der Stimmabgabe in einer schnelllebigen Medienwelt soll hier nicht eingegangen werden. 

    Ernüchternde Feldversuche

    Die bisherigen Erfahrungen mit dem Instrument von Online-Wahlen zeigen eine sehr ernüchternde Bilanz im Blick auf das Potential zur Erhöhung von Wahlbeteiligungen. 

    Zu einem großen Feldversuch kam es im Oktober 2000 bei den weltweiten Internetwahlen für Leitungsfunktionen bei der „Internet Corperation for Asseigned Namens and Numbers“ (ICANN), die u. a. über die Struktur des Internets und Regeln für die Domainvergabe entscheidet. Wahlberechtigt waren alle Internetnutzer über 16 Jahre mit einer eigenen E-Mail-Adresse und Postanschrift, die sich vom 25. Februar bis 31. Juli 2000 zur Wahl registrieren ließen. Zur Ausübung des Wahlrechts wurde ihnen eine Personal Identification Number (PIN) zugesandt.

    Erschwert durch die völlige Überlastung des Systems gingen weltweit lediglich 153.593 Registrierungsanträge ein, von denen dann aber nur 34.035 Wahlberechtigte ihre Stimme abgaben. Wegen vieler technischer Probleme und der geringen Beteiligung wurde dieses Wahlexperiment nicht wiederholt. Das ausgerechnet die Internetexperten der Netzcommunity Online-Wahlen bei der Selbstverwaltung des Internets bis heute nicht gelten lassen wollen, ist ein deutlicher Hinweis auf die überwiegenden Schwächen dieser Wahlform. 

    Aber auch in anderen Bereichen wurde mit Internet-Wahlen experimentiert. Als erste weltweit bindende Online-Wahl gilt die Wahl des Studentenparlaments in Osnabrück am 2./3. Februar 2000. Die Stimmabgabe im Netz war der Stimmabgabe an der Urne und per Briefwahl gleichgestellt. Von den ca. 10.000 wahlberechtigten Studenten registrierten sich 409 für die Möglichkeit der Stimmabgabe über das Internet, 313 nahm das Wahlrecht über dieses Medium dann auch wahr. Das waren ca. zehn Prozent der Wähler. Allerdings sagten nur vierzehn Prozent dieser Internetwähler, sie hätten an der Wahl nur wegen der Möglichkeit zur Internetwahl teilgenommen. 

    Studentenparlamentswahlen waren in der Folge häufiger ein Experimentierfeld für Internetwahlen, weil dort ein besonders internetaffines Klientel vermutet wird. Allerdings sind auch hier die Erfahrungen der Beteiligung ernüchternd. So brachte auch die Online-Abstimmung bei der Studentenparlamentswahl an der schwedischen Universität Umea 2002 keine höhere Wahlbeteiligung. Nur zwei Prozent der Wähler machten von dieser Möglichkeit der Stimmabgabe im Internet überhaupt Gebrauch.

    Bei den Wahlen zur „Österreichischen Hochschülerschaft“ nahmen 2009 bei einer Gesamtbeteiligung von nur 25,8 Prozent nur 261 Studenten (ein Prozent aller Wahlberechtigten) die Möglichkeit des E-Voting ohne persönliche Anwesenheit am Studienort wahr. 

    Wahlzurückhaltung intenet-affiner Gruppen

    In anderen gesellschaftlichen Bereichen hatten Experimente mit Internetwahlen ähnliche Ergebnisse: Als größerer Versuch zur Durchführung von Internetwahlen kann die Entscheidung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Jahr 2007 gelten, bei immerhin rund 100.000 Wahlberechtigten die Wahl der Fachkollegien ausschließlich (!) im Internet vorzunehmen. Es wurden 36.313 Stimmen abgegeben, d. h. selbst unter den besonders internetaffinen Wissenschaftlern haben sich nur etwa ein Drittel der Wahlberechtigten bei dieser Internetwahl beteiligt. Dies war eine geringfügig niedrigere Beteiligung als bei der vorhergehenden letzten konventionellen Wahl im Jahr 2003, bei der etwa 39.000 Stimmen abgegeben worden waren. Die Umstellung auf eine Internetwahl hatte also nicht zu einer Erhöhung der Beteiligung geführt. Ende 2011 ist der nächste Internet-Wahlgang bei der DFG vorgesehen.

    Ganz ähnlich fallen die Erfahrungen der Gesellschaft für Informatik e. V. aus, die ihren ca. 24.000 Mitgliedern seit 2004 Vorstands- und Präsidiumswahlen per Internet oder per Briefwahl anbietet. Zwar sind inzwischen fast alle Briefwähler auf das Online-Verfahren umgestiegen, aber

    eine spürbare und nachhaltige Erhöhung der Wahlbeteiligung konnte auch bei dieser besonders internetaffinen Gruppe nicht erreicht werden. Sie lag bei der Wahl 2010 mit 17,5 Prozent nur unwesentlich über der Beteiligung bei den letzten konventionellen Briefwahlen 2002 (16,9 Prozent). Lediglich im Jahr der Einführung der Internetwahl 2004 gab es mit 24,1 Prozent einen nennenswerten, aber nur einmaligen Ausschlag bei der Wahlbeteiligung. 

    Bei staatlichen Wahlen liegen Erfahrungen mit dem Internet in Deutschland nicht vor. Das gilt auch für die meisten anderen demokratischen Länder. So wurden zwar in Großbritannien nach der historisch niedrigsten Wahlbeteiligung bei der Unterhauswahl 2001 ca. 26 Mio. Euro in ein E-Voting-Programm investiert. Der erste Einsatz in dreißig Städten (darunter Liverpool und Sheffield) bei den Kommunalwahlen 2002 war freilich ernüchternd, denn nur in drei Gemeinden stieg die Wahlbeteiligung leicht an. 

    Schweizer Erfahrungen

    Umfangreichere Erfahrungen mit dem hier als „Vote électronique“ bezeichneten E-Voting liegen aus der Schweiz vor. Darunter wird bei den Eidgenossen die Stimmabgabe über das Internet, SMS und weitere elektronische Datenkommunikationswege verstanden.

    Auch in der Schweiz fand der erste Test unter Studenten statt, und zwar bei den Studierendenratswahlen 2004 – und seitdem jährlich - an der Universität Zürich: Von den 24.000 wahlberechtigten Studenten beteiligten sich lediglich 2188 Personen (9,1 Prozent)  an den Wahlen. Die Wahlbeteiligung lag auf diesem niedrigen Niveau aber immerhin doppelt so hoch als bei früheren Studierendenratswahlen, bei denen noch keine elektronische Wahl möglich gewesen war. 1610 Personen (73,6 Prozent) benutzten das Internet als Wahlmedium 429 Personen (19,6 Prozent) der Wählenden entschieden sich für die Wahl mit SMS und nur  149 Wähler (6,8 Prozent) gaben ihre Voten an der Urne ab. Bei der folgenden Schweizer Studierendenratswahl im Dezember 2005 sank die Wahlbeteiligung allerdings auf wieder 7,7 Prozent und blieb bei den jährlichen Wahlen bisher auf diesem Niveau. 

    Insgesamt ist in der Schweiz die „elektronische Stimmabgabe“ bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen seit 2003 im „Bundesgesetz über die Politischen Rechte“ verankert. Am 19. Januar 2003 erfolgte der erste Probelauf in der Genfer Gemeinde Anières: von den 1161 Stimmberechtigten mit elektronischer Abstimmungsmöglichkeit nutzten 323 die Möglichkeit der Stimmabgabe. Bis zum Juni 2007 fanden dann insgesamt 48 Abstimmungen mit der Möglichkeit elektronischer Stimmabgabe insbesondere für Auslandsschweizer statt. Dabei nutzten nur zwölf Prozent der dazu Berechtigten – das ist weniger als ein Prozent der Wahlberechtigten diese Möglichkeit der Stimmabgabe per Internet. Dies blieb deutlich hinter der allgemeinen Wahlbeteiligung bei den diesen Abstimmungen, die bei ca. dreißig Prozent lag, zurück. 

    Auch der Bericht des Bundesrates über die Pilotprojekte zum „Vote électronique“ vom 21. Mai 2006 kam im Blick auf die Möglichkeiten zur Erhöhung der Wahlbeteiligung durch das Angebot von Internetwahlen zu einem skeptischen Urteil: „Die Frage nach einer allfälligen Erhöhung der Stimmbeteiligung lässt sich indes auch nach der wissenschaftlichen Begleitung zahlreicher Pilotversuche unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten nicht schlüssig beurteilen.“ 

    Schweizer Perspektiven

    Da aber bei keiner Abstimmung Pannen oder Probleme auftraten, beschloss das Schweizer Parlament zum 1. Januar 2008 weitere Gesetzes- und Verordnungsänderungen für die elektronische Abstimmung. Im„Bundesgesetz über die Politischen Rechte“ heisst es jetzt: „ Der Bundesrat kann im Einvernehmen mit interessierten Kantonen und Gemeinden örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Versuche zur elektronischen Stimmabgabe zulassen. Er kann Kantone, die Versuche zur elektronischen Stimmabgabe über längere Zeit erfolgreich und pannenfrei durchgeführt haben, auf Gesuch hin ermächtigen, diese Versuche für eine von ihm festgelegte Dauer weiterzuführen. Er kann die Ermächtigung mit Auflagen oder Bedingungen versehen oder die elektronische Stimmabgabe in Abwägung der gesamten Umstände jederzeit örtlich, sachlich oder zeitlich ausschließen. Die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfassung aller Stimmen müssen gewährleistet und Missbräuche ausgeschlossen bleiben.“

    Im Einzelnen wurde für die „erweiterte Versuchsphase“ festgelegt, die Versuche für elektronische Stimmabgabe auszuweiten, vor allem um Auslandsschweizer einzubeziehen. Dabei dürfen 2007 bis 2011 maximal zehn Prozent der Abstimmenden elektronisch abstimmen, wobei die Harmonisierung der Stimmregister in den Kantonen eingefordert wird. Die Schweizer Bundeskanzlei begründet diese bisher nirgends auch nur annährend erreichte Grenze damit, dass dann im Fall einer Panne beim E-Voting der Urnengang nicht wiederholt werden müsse.

    Bei den kantonalen Wahlen am 28. November 2010 hatten in zwölf Kantonen 28.900 Wähler ihre Stimme auf elektronischem Weg abgegeben, etwa ein halbes Prozent der Wahlberechtigten. Jüngst hat der Schweizer Bundesrat als ersten Versuch für Wahlen auf Bundesebene die Gesuche der Kantone Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden und Aargau  zur Durchführung eines Vote électronique-Versuchs bei den Nationalratswahlen vom 23. Oktober 2011 bewilligt. Dies erlaubt es den rund 22 000 Auslandschweizer Stimmberechtigten der vier Kantone, ihre Stimme im Herbst elektronisch abzugeben.

    Andererseits hat sich der Kanton Zürich – seit 2004 ein E-Voting-Testgebiet der ersten Stunde –entscheiden, das Verfahren bis 2015 auszusetzen. Die Neue Zuricher Zeitung berichtete am 5. Dezember 2010, der Chef des kantonalen statistischen Amtes des Kantons Zürich habe als Wahlleiter erklärt: „E-Voting hat die Erwartungen nicht erfüllt.“ Weder sei die Wahlbeteiligung insgesamt gestiegen, noch hätten mehr junge Wähler an den Abstimmungen teilgenommen. Außerdem lägen die Kosten mit 50 Franken für eine im Inland abgegebene elektronische Stimme und 150 Franken für die das E-Voting eines Auslandsschweizers unverhältnismäßig hoch. Es sei eine Überprüfungspause notwendig.

    Ernüchterung in Estland und Skepsis in den USA

    Besonders häufig wird in der Debatte um Internetwahlen auf Estland verwiesen. Dort wurde die elektronische Abstimmung am 16. Oktober 2005 bei den Kommunalwahlen zugelassen und von 0,9 Prozent der Wahlberechtigten genutzt. Seitdem wurde das sogenannte E-Voting in Estland bei den Parlamentswahlen im März 2007 von 3,4 Prozent der Wahlberechtigten und den Europawahlen im Juni 2009 von 6,5 Prozent der Wahlberechtigten genutzt. Zuletzt gaben bei den Kommunalwahlen im Oktober 2009 über 100.000 Wähler und damit 9,5 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme per Internet ab, und zwar interessanterweise über alle Altersgruppen hinweg. Eine Erhöhung der Wahlbeteiligung konnte dadurch freilich nicht erreicht werden, vielmehr ersetzte die Internet-Stimmabgabe häufig nur die bisherige Briefwahl. 

    Im Mutterland des Internets, den USA, unterscheiden sich die Erfahrungen bei Internetwahlen davon nicht wesentlich: Dort wurde das Internet 1999 erstmals eingesetzt, als Florida und das US-amerikanische Verteidigungsministerium elektronische Wahlen durchführten, bei denen Angehörige der Streitkräfte über verschlüsselte Verbindungen mit Hilfe digitaler Signaturen ihre Stimmzettel abgeben konnten. Später wurde bei Präsidentschaftswahlen Übersee-Amerikanern und Angehörigen der Streitkräfte mit ihren Familien die Abstimmung über das Internet ermöglicht. Dieses Projekt wurde allerdings wegen Sicherheitsbedenken wieder eingestellt.

    Auf der politischen Ebene ließen die Demokraten in Arizona bei den Vorwahlen zu den amerikanischen Präsidentschaftswahlen am 11. März 2000 die Möglichkeit der Internetwahl zu. Zwar sank die Wahlbeteiligung insgesamt, weil zu diesem Zeitpunkt das Kandidatenrennen

    schon für Al Gore gelaufen war. Von den 821.000 registrierten Wählern der demokratischen Partei nahmen nur 86.907 an diesen Vorwahlen teil, davon 39.942 über das Internet. Der Anteil der Stimmabgaben per Internet (41 Prozent)  lag damit vor der Briefwahl (38 Prozent), der persönlichen Wahl per Papierwahlschein (16 Prozent) und der persönlichen Wahl per Wahlautomat (fünf Prozent). Möglich war die Abstimmung mit einer PIN (Personal Identification Number) auf einer Wahl-Webseite. 

    Ansonsten hat es in den USA keine nennenswerten weiteren Versuche mit Internetwahlen gegeben. Allerdings lassen inzwischen alle fünfzig US-Bundesstaaten die Wählerregistrierung im Internet zu. Diese Erleichterung des Erlangens der Wahlberechtigung führt nach neuen empirischen Studien zu einer um etwa zehn Prozent erhöhten Wahlregistrierung, allerdings ohne sichtbare Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung. 

    Verstärkung statt Mobilisierung

    Alle Erfahrungen zeigen also, dass Internet-Wahlen nicht zu höheren Wahlbeteiligungen führen: Es gibt jedenfalls keinen Hinweis darauf, dass Wähler, die ansonsten den Gang ins Wahllokal scheuen damit mobilisiert werden könnten. Insgesamt basiert die Hoffnung auf eine stärkere Mobilisierung durch Internetwahlen auf einer Fehleinschätzung der Motiven von Nichtwählern. Diese reichen vom politischen Desinteresse bis zur bewussten Protesthaltung und liegen alle außerhalb des Internets. 

    Im März 2011 kam auch ein Workshop beim Europäischen Parlament zu einem ähnlichen Ergebnis: „Although there seems to be a necessity to offer more possibilities to Europeans to exchange their views and participate in political processes via the Internet, e-voting as such will most probably not result in an increase of voter participation. In fact, the reasons for voting abstinence are manifold and there seems to be no technological quick-fix to the problem.“ 

    Die sogenannte „Mobilisierungsthese“, nach der es durch das Internet in nennenswertem Umfang gelingen könnte, bisher uninteressierte Menschen für Politik zu interessieren, ist inzwischen vielfach widerlegt. Politisches Interesse lässt sich auch im Cyberspace nicht einfacher generieren als in der Offline-Welt. Aber das Netz bietet – entsprechend der sogenannten „Verstärkungsthese“ – den politisch Interessierten und Aktiven ein zusätzliches Forum. Sie nutzen die Vorteile des Internets zur Informationsbeschaffung und Interaktion untereinander. 

    Das Internet ist also keine neue „Politikwelt“ für bisher Uninteressierte, sondern vielmehr eine zusätzliche Bühne für die Akteure in der vorhandenen politische Offline-Arena. Es wäre für die freiheitliche Demokratie gefährlich mit dem Internet als politischem Minderheiten-Spielplatz Heilserwartungen zu verbinden, wie dies wie die Piratenpartei in Deutschland tut, wenn sie fordert: „Im Netz entscheiden sich die Geschicke der materiellen Welt.“

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  • DIE ZNS HANNELORE KOHL STIFTUNG WILL:

    ich mit einem Benefizabend am Klavier unterstützen, zu dem ich Sie herzlich am 18. Dezember um 17 Uhr ins Kameha Grand einlade. Ich habe Hannelore Kohl gut gekannt und ihren unermüdlichen Einsatz für schädelhirnverletzte Menschen persönlich erlebt. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie diese Arbeit durch ihren Besuch bei unserem Benefizabend unterstützen würden.

    Der Eintritt zu dem Bernefizkonzert ist frei, wir bitten Sie aber um Ihre Anmeldung und hoffen auf Ihre Spende am Ende der Veranstaltung.

    Anmelden können Sie sich hier.

    Mehr zur ZNS-Hannelore-Kohl-Stiftung erfahren Sie hier.

    Zum Weiterverteilen können Sie

     

    Sehr geehrte Damen und Herren, 

    wie kommt es, dass Richard Wagners Leitmotivik die Bundestagswahl entscheidet? Was hat Robert Schumann mit der Familienministerin zu tun? Stimmt es, dass Ludwig van Beethoven Karnevalslieder komponiert hat und warum will man in Berlin davon nichts wissen? 

    Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen der ehemalige Bonner Bundestagsabgeordneten Stephan Eisel am Klavier während des vorweihnachtlichen Benefizabends zugunsten der ZNS - Hannelore Kohl Stiftung, zu dem ich Sie auch im Namen von Herrn Thomas Kleber, geschäftsführender Direktor des KAMEHA Grand Bonn, herzlich einlade 

    am 18. Dezember 2011, von 17.00 Uhr bis 19:00 Uhr

    KAMEHA GRAND BONN, Am Bonner Bogen 1, 53227 Bonn, Raum: Grand Event.

    Lassen Sie sich überraschen von musikalischen Fingerübungen mit Jazz, Klassik und Pop und weihnachtlichen Anekdoten aus der politischen Szene. Freuen Sie sich auf einen kurzweiligen Blick vor und hinter die politischen Kulissen u. a. mit der "Sinfonia Politica", der "Koalitionssonate" und persönlichen Erinnerungen an die ZNS - Gründerin Dr. h.c. Hannelore Kohl.

    Von 1983 bis 1991 war der frühere Bonner Bundestagsabgeordnete Dr. Stephan Eisel als Redenschreiber und stv. Leiter des Kanzlerbüros enger persönlicher Mitarbeiter von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl. Er kannte auch Hannelore Kohl gut und hat miterlebt wie sie 1983 die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung gründete.

    Ich freue mich sehr darauf, Sie zu diesem besonderen Konzert zugunsten der 270.000 Menschen, die jährlich eine Schädelhirnverletzung erleiden, im Bonner KAMEHA GRAND begrüßen zu dürfen

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Johannes Vöcking
    Stv. Vorstandsvorsitzender
    ZNS-Hannelore-Kohl-Stiftung

     

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  • DAS INTERNET VERÄNDERT SPRACHE UND:

    Kommunikationskultur. Dabei sind ambivalente Effekte zu beobachten. Ich habe mich damit in einem Aufsatz unter der Überschrift "Mit Sendungsbewusstsein ins Unverbindliche surfen" befasst. Er erschien zum 70. Geburtstag des Politikwissenschaftlers Wolfgang Bergsdorf, der das Forschungsfeld "Herrschaft und Sprache" erschlossen hat.

    Der folgende Text ist in der Monatszeitschrift "DIE POLITISCHE MEINUNG" im November 2011 erschienen. Sie können ihn hier ausdrucken

     

    Stephan Eisel 

    Mit Sendungsbewußtsein ins Unverbindliche surfen

    Herrschaft und Sprache im Internet 

    Als sich Wolfgang Bergsdorf 1982 mit seiner bis heute grundlegenden Studie  „Herrschaft und Sprache: Zur politische Terminologie der Bundesrepublik Deutschland“ habilitierte, war vom Internet noch keine Rede. Aber nach dem Siegeszug des gedruckten Wortes mit dem Buchdruck und der für nicht möglich gehaltene Ausweitung der Verbreitung des gesprochenen Wortes durch die elektronischen Massenmedien bietet das Internet als Medium neuer Qualität der Sprache einen neuen Herrschaftsraum. 

    Die Wirkmächtigkeit des Internets wird gespeist durch die Möglichkeit der kommunikativen Interaktion über zeitliche und räumliche Grenzen hinweg. Inzwischen beträgt das tägliche (!) Verkehrsaufkommen auf den Datenautobahnen über 415 Petabyte. Das entspricht etwa der tausendfachen Datenmenge aller Bücher, die jemals in jeder Sprache auf der Welt geschrieben wurden. Mit und im Internet wird jeden Tag mehr gesprochen, geschrieben, gesehen und gehört als in jedem anderen Medium zuvor. Dabei verändert sich Sprache im Internet und das Internet verändert die Sprache auch außerhalb des Netzes. 

    Dreifache digitale Spaltung

    Allerdings hat das Internet als Kommunikationsraum im Alltag der Menschen noch lange nicht die Bedeutung von Radio und Fernsehen erreicht. Allzu leicht wird die dreifache digitale Spaltung Gesellschaft übersehen:

    Erstens ist ein Drittel der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jahre mangels Zugang generell vom Internet ausgeschlossen.

    Zweitens nutzt ein Drittel derer, die einen Internetzugang haben, die bestehende Zugangsmöglichkeit nur selten. Insgesamt kann nur etwa die Hälfte der deutschsprachigen Bevölkerung über vierzehn Jahre als regelmäßige Internetnutzer gelten.

    Drittens beschränken sich zwei Drittel der regelmäßigen Nutzer auf wenige, vor allem passiv-konsumierende Nutzungsarten und nehmen die vielfältigen interaktiven Möglichkeiten des Mediums praktisch nicht in Anspruch. 

    Allenfalls ein Fünftel der in Deutschland lebenden deutschsprachigen Menschen über vierzehn Jahre ist also internetaffin in dem Sinne, dass sie die Möglichkeiten des Internets nicht nur als Abrufmedium, sondern als Kommunikationsplattform nutzen. Es wäre ein großer Fehler von einer Welt auszugehen, in der nur existiert, was digital existiert. Aber im Netz haben sich Kommunikationsformen etabliert, die von den regelmäßigen Internetnutzern auch in die Offline-Welt getragen werden. 

    Kommunikative Ambivalenzen

    Dabei sind sehr widersprüchliche Phänomene zu beobachten:

    Einerseits verbreitet sich beispielsweise Englisch über das Internet noch schneller als lingua franca. Andererseits macht es der Cyberspace den Menschen einfacher als je zuvor, in der Fremde zu leben und zugleich im Netz in der geistigen Heimat ihrer Muttersprache zu bleiben. 

    Einerseits gilt im Internet in nie gekanntem Ausmaß der Satz „Wer schreibt, der bleibt“, denn das Netz vergisst nichts. Andererseits haben die enormen Speicherkapizitäten des Internets eine große Unübersichtlichkeit zur Folge, in der vieles nur zufällig wiedergefunden wird. 

    Einerseits sind die Kommunikationsmöglichkeiten im Cyberspace fast grenzenlos. Andererseits gibt es deswegen nicht zwangsläufig mehr zu sagen – wie es im legendäre Dialog zwischen dem Pionier der drahtlosen Telekommunikation, dem italienischen Physiker Guglielmo Marconi (1874–1937), und seinem Mitarbeiter so treffend zum Ausdruck kommt. Als die erste Verbindung mit der neuen Technologie zwischen New York und Florida zustande kam, rief der Mitarbeiter begeistert  „Marconi, Marconi, we can talk to Florida!“und Marconi antwortete trocken: „That’s wonderful, but do we have anything to say to Florida?“ 

    Einerseits eröffnet das Internet mit seiner vermeintlichen Hierarchiefreiheit ein offenes Kommunikationsforum für jedermann, andererseits bleibt Aufmerksamkeit auch im Netz ein knappes Gut: Zwar kann jeder dort alles schreiben, aber deshalb wird keineswegs alles gelesen und wahrgenommen. 

    Dominanz des Nebensächlichen

    Das Online-Lexikon Wikipedia ist dafür ein gutes Beispiel. Ende März 2011 umfasste Wikipedia über achtzehn Millionen Artikel in mehr als 270 Sprachen. Die deutschsprachige Wikipedia-Version beinhaltet ca. 1,2 Millionen Artikel. Sie ist damit etwa achtzehn Mal umfangreicher als der Große Brockhaus. Täglich kommen weltweit ca. 8000 und in Deutschland etwa 500 Artikel dazu.

    Die unbegrenzte Speichermöglichkeit im Internet entlastet Wikipedia dabei von der Unterscheidung zwischen Wichtigem und Unwichtigem, die der Buchdruck durch die technische und finanzielle Begrenzung der Seitenzahl erzwingt. So sind in der Online-Enzyklopädie auch völlig unbedeutende Nebensächlichkeiten in großer Zahl zu finden sind. 

    Auch Unterscheidung zwischen falsch und richtig, wahr und unwahr wird dort immer schwieriger. So weiß man bei einem Wikipedia-Artikel nie, ob das gerade Lesbare Unsinn ist und in einigen Sekunden, Minuten oder Stunden wieder gelöscht oder korrigiert wird: Erst nach einigen Monaten fiel beispielsweise im November 2005 auf, dass die deutschsprachigen Philosophie-Artikel auf Wikipedia fast alle mit Artikeln aus älteren marxistisch-leninistischen DDR-Lexika gefüllt worden waren. 2007 deckte das Magazin The New Yorker auf, dass ein 24-Jähriger mit der falschen Identität und Autorität eines Professorentitels tausende von Artikeln bei Wikipedia redigiert hatte. Die Ernsthaftigkeit der Übernahme von Verantwortung für eigenes Schreiben im Internet wird allzu leicht dem spielerischen Anything goes der Netzwelt geopfert. 

    Selektive Elitentransparenz

    Das Netz ermöglicht zwar einen bisher ungekannten vielfältigen Sprachchor, aber die Transparenz steigt dadurch kaum. Wie schnell das Gegenteil passiert, zeigt das Beispiel der Piratenpartei. Sie fordert zwar  von Staat und Politik völlige Transparenz, aber ihre eigene Transparenzwirklichkeit folgt dem Leitsatz: Nicht alles und nicht für alle. Die Piraten praktizieren dabei – durchaus typisch für die Netz-Community – wie selbstverständlich drei grundlegende Transparenzeinschränkungen :

    Erstens gilt das Internetmonopol. Dem Transparenzgebot ist demnach Genüge getan, wenn sich etwas im Netz zu finden. Wer keinen Internetzugang hat, bleibt außen vor: in Deutschland sind das immerhin fast 30 Prozent der Bevölkerung. 

    Nimmt man zweitens das Internetangebot der Piratenpartei als Maßstab, so ist das Hauptkennzeichen die Unübersichtlichkeit - bekanntlich das Gegenteil von Transparenz. Im Gewirr zwischen Homepages, wikis, liquid feedback, piratenpad und vielem mehr findet der Nutzer vieles – aber nur wenn er Zeit und überdurchschnittliche Internetkenntnisse hat. 

    Drittens hat sich im Netz eine Expertensprache aus Insiderkürzeln und Fachbegriffen verbreitet, die dem Normalbürger kaum noch zugänglich ist

    Dass so eine selektiver Eliten-Transparenz entsteht, wird in der sich selbst bespiegelnden und von sich überzeugten Netz-Community praktisch nicht wahrgenommen.

    Sprunghafte Oberflächlichkeit

    Scheindemokratisch ist auch die „De-hierarchisierung“ von geschriebenen Texten durch die Verlinkungsmöglichkeiten im sog. „Hypertext“. Der klassische lineare Textaufbau strukturiert Texte und unterscheidet zwischen Text und in Fußnoten verbannte ergänzende Erläuterungen. Im Hypertext werden Fußnoten durch permanente gleichrangige Verweisungen ersetzt. Der Leser muss nicht mehr dem Pfad des Autors folgen, sondern kann jederzeit über Verlinkungen ausweichen oder abgeworben werden.

    Zugrunde liegt die Annahme der Informationsdurchdringung durch Assoziation. Das Navigieren im (Hyper)text verdrängt das Lesen des Textes. Die seit dem Buchdruck eingeübte lineare Informationsaufnahme wird von einer gleichzeitigen, kurzatmigen und zusammenhanglosen Informationsflut verdrängt. 

    So wird das Denken sprunghafter und oberflächlicher. Das assoziative Ausprobieren wird zum Grundprinzip. Führt mich dieser Link nicht weiter, probiere ich eben den nächsten aus. Zwar gehört „trial and error“ durchaus zum Repertoire des Erkenntnisgewinns, aber Hypertext-Verlinkungen vermitteln das Gespür für die Grenzen des Versuchswesens nicht, weil sie Grundlegendes mit Nebensächlichem gleichsetzen. Die Fähigkeit zur Fokussierung wird durch eine „konstante Zerstreutheit“ verdrängt wie es Nicholas Carr in seinem Buch über die Veränderung des Denkens durch das Internet beschreibt: „Einst war ich Sporttaucher im Meer der Worte. Heute rase ich über die Oberfläche wie ein Typ auf einem Jet-Ski.“

    Für den Surfer an der Oberfläche verschwimmt in undurchschaubaren Gewirr der Hyperlinks auch die Grenze zwischen Autor und Rezipient. Die Verantwortung für einen Text ist immer seltener zuzuordnen. Auch die populäre und so vieles erleichternde Methode „Copy&Paste“ (Kopieren und Einfügen) ist weit mehr als eine Arbeitshilfe beim Erstellen von Texten. Sie lässt sozusagen alles für jeden verfügbar werden. Die technischen Möglichkeiten der digitalen Welt fördern die Annahme, im Internet gehöre alles jedem. So verwundert es nicht, dass die auch Piratenpartei das Konzept des „geistigen Eigentums“ zurückweist. 

    Selbstbespieglung der großen Zahl

    Im Internetkonglomerat aus Informationsfülle, komplexer Verdichtung verschiedenster Ebenen und Kurzatmigkeit wächst die Sehnsucht nach Hilfsmitteln, die den einfachen Weg weisen. Hier liegt die Ursache des überwältigenden Erfolgs von Suchmaschinen und die Abhängigkeit davon. An der Spitze steht Google. Der Name verweist als Wortspiel mit dem Begriff „googol“ für die Zahl „Zehn hoch Hundert“ auf das Ziel, die unerschöpfliche Informationsfülle des Netzes zu strukturieren. 

    Suchmaschinen präsentieren sich dem Nutzer sich als scheinbar neutrale Haltepunkt in der unüberschaubaren Komplexität des Netzes. Tatsächlich spiegeln sie aber nur das gespeicherte Nutzerverhalten. Ursache dafür ist die Struktur am Prinzip der großen Zahl ausgerichteter mathematischer Algorithmen, die die entsprechenden Programmen ausmachen und als „Schwarm-Intelligenz“ überhöht werden. Zugrunde liegt die Behauptung, dass etwas umso zutreffender, wichtiger und richtiger sei, je mehr Menschen sich dafür entscheiden. Die in der Demokratietheorie und -geschichte längst widerlegte Gleichung „Mehrheit=Wahrheit“, auf die auch totalitäre Ideologien mit ihrer Strategie der Massenmobilisierung setzen, wird im Internet mit dem Konzept der „Schwarm-Intelligenz“ publikumswirksam wiederbelebt. Rousseaus volonté générale lässt grüßen. 

    Dabei gerät leicht in Vergessenheit, dass das Prinzip der großen Zahl strukturell die Bandbreite der Vielfalt einengt: Was bei Google wegen mangelnder Nutzerzahlen nicht gefunden wird, existiert für viele Nutzer nicht, mag es noch so bedeutend sein. 

    Fragmentierte Echogesellschaften

    Lag der ursprüngliche Reiz des Internets in der Einladung zur Reise in das bisher Unbekannte, hat sich inzwischen die Bestätigung des Vertrauten vielfach als Grundprinzip durchgesetzt. Zwar schafft das Internet Gemeinschaft über Grenzen hinweg, indem es Menschen miteinander verbindet, die wegen großer Entfernungen nur über das Netz Kontakt halten können oder sich erst im Internet kennenlernen. Diese virtuelle Weltgemeinschaft hat das historische Beziehungsmonopol lokaler Gemeinschaften endgültig durchbrochen. 

    Aber im Internet muss für diese Kontaktaufnahme das sichere Zuhause nicht verlassen werden und die Kommunikation wird meist genutzt, nur Vertrautem zu begegnen. Das unbegrenzte Informations- und Meinungsangebot im Internet steht in einem seltsamen Widerspruch zur Tendenz vieler Internetnutzer, sich in die Gruppe sich selbst bestätigender Gleichgesinnter zurückzuziehen. 

    Als fragmentierte Echogesellschaft bildet das Internet nicht den einmal erhofften gemeinsamen Kommunikationsraum, sondern zerfällt in viele Teilöffentlichkeiten. Daraus ergibt sich nicht nur die Gefahr der Schwächung der Meinungsvielfalt, die des gemeinsamen Raumes für das Unterschiedliche und Gegensätzliche bedarf, damit es sich wechselseitig befruchtet. Die Parallelexistenz vieler unterschiedlicher, sich eher radikalisierender Gruppen ist auch eine Bedrohung für das Grundprinzip freiheitlicher Demokratie: e pluribus unum. 

    Wo Gleichgesinnte abgeschottet von Andersdenkenden überwiegend einander begegnen, gedeiht leicht Radikalität, Extremismus und Ideologie. Oft gilt im harten Kern der Netzgemeinde das mit hoher Intoleranz verfolgte Motto: Geduldet wird nur, wer meiner Meinung ist. Wer mit Repräsentanten der sich gerne als Spaßpartei gebärdenden Piratenpartei diskutiert, wird schnell auf diesen ideologischen Kern stoßen, wenn das Internet selbst zum Thema wird. 

    Schrille Kommunikation

    Entgegen der gerne propagierten Selbstwahrnehmung animiert das Internet mindestens ebenso sehr zum Tunnelblick im Kreise Gleichgesinnter wie es Unterschiedliches zusammenführt und Vielfalt fördert. Dabei kommt es der Bequemlichkeit der meisten Menschen entgegen, wenn sie vor allem den Haltungen begegnen, die sie selbst einnehmen, und die ihr Weltbild nicht in Frage stellen.

    In der Wissenschaft herrscht inzwischen längst die Meinung vor, dass die Internetöffentlichkeit keineswegs eine reflektierende oder besser zu abwägenden Urteilen befähigte Öffentlichkeit ist. Im Gegenteil neigt die Kommunikation im Internet dazu, Konfliktlinien eher zu schärfen. Wörter werden als Waffen neu aufgerüstet. 

    Fast jedes Chat-Forum zeigt, dass vor allem im politische Dialog eine besorgniserregende Radikalisierung der Sprache, die sich nicht selten zu ausgesprochener Aggression steigert. Es ist auch kein Zufall, dass das Problem des Mobbing im Internet besonders virulent ist. Das viel kritisierte „Stammtischniveau“ wird im Internet ohne Hemmungen unterboten, weil im Unterschied zum Stammtisch in der entpersonalisierten Netzwelt die soziale Kontrolle fehlt – eben jener Stammtischbruder, der einem, der auch verbal über die Stränge schlägt, begütigend zuruft: „Jetzt lass mal gut sein“. 

    Die Relativierung und Einordnung der eigenen Weltsicht ist im Internet schwerer, weil es leichter ist, dem Andersartigen zu entfliehen und sich vor neuen Gedanken abzuschotten. Hybris, Sendungsbewusstsein und ideologische Unbeirrtheit sind im Cyberspace ebenso verbreitet wie flüchtige Oberflächlichkeit und spielerische Unverbindlichkeit. Die Mitte hat es dort schwer.

    DAS INTERNET VERÄNDERT SPRACHE UND [mehr]

  • ALS LINKE PROTESTPARTEI HABEN SICH:

    die Piraten bei ihrem Bundesparteitag in Offenbach profiliert. Ein "bedingungsloses Grundeinkommen", die Freigabe aller Drogen, die Abschaffung der Leistungskürzungen bei Hartz IV, wenn zumutbare Arbeit verweigert wird, und "fahrscheinloser" ÖPNV sind die zentralen Forderungen, die verabschiedet wurden.

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    Zum Offenbacher Bundesparteitag

    Piraten mit linkem Protestprofil

    Bei ihrem Bundesparteitag 2011 in Offenbach hat sich die Piratenpartei kaum mit ih­rem Kernthema Internet befasst, sondern in Vorbereitung eines Programms zur Bundestagswahl 2013 andere po­litische Themen disku­tiert. Dabei wurden nur wenige inhaltliche Anträge verabschie­det, die allerdings den Charakter der Piraten als eher linke Protestpartei unterstreichen.

    Die Piratenpartei knüpft damit an ihr Ergebnis bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2011an. Dort konn­te sie neben ihrer Stammwählerschaft ein Drittel ihrer Stimmen aus dem Bereich der Nichtwähler und klei­ner Splittergruppen und ein weite­res Drittel aus dem Bereich linker Wähler (Grüne, SPD, Linkspartei) ab­werben. Weniger als zehn Prozent der Piratenwähler in Berlin waren zuvor Wähler von CDU oder FDP. 

    Intransparent: Wer entscheidet bei den Piraten ? 

    Bundesparteitage sind in ihrer Zusammensetzung üblicherweise transparente Gremien: Gewählte Delegierte re­präsentieren die Mitglieder nach der Mitgliederzahl der jeweiligen örtlichen Parteiglie­derung. Die Piratenpar­tei hat sich bewusst gegen dieses Prinzip entschieden und in ihrer Satzung festgelegt: „Der Bundespartei­tag ist die Mitgliederversammlung auf Bundesebene.“ Jedes Mitglied der Piratenpartei ist also bei einem Bundespar­teitag stimmberechtigt, allerdings nur sofern es dort anwesend ist.

    Anfang Dezember 2011 hatte die Piratenpartei nach eigenen Angaben 18.845 Mitglieder, das ist seit dem Ein­zug ins Berliner Abgeordnetenhaus im September ein Zuwachs von ca. 4000 Mitgliedern. Allerdings weißt die Piratenpartei ausdrücklich darauf hin, dass nur 11.937 Mitglieder stimmberech­tigt sind, d.h. ihren Mitglieds­beitrag gezahlt haben. In Offenbach hatten sich zu Beginn des Bundes­parteitages 1255 Mitglieder registriert, also beachtliche zehn Prozent der stimmberechtigten Ge­samtmitgliedschaft. 

    Allerdings lässt sich nicht feststellen, inwieweit die anwesenden Mitglieder repräsentativ für die Gesamtmit­gliedschaft waren. So liegt es beispielsweise nahe, dass die Regionen überrepräsentiert waren, die in der Nähe des Tagungsortes liegen. Bei den Piraten fehlte die bei anderen Parteien selbstverständliche Transpa­renz bei­spielsweise darüber, wieviele Stimmberechtigte aus welchen Bundesländern ka­men. Im Unterschied zu ande­ren Parteien geht dies auch nicht aus den Wortmeldungen hervor. Viele Redner sind auch im Parteitagsproto­koll nicht zuzuordnen, das sie nur mit Vornamen ausgewiesen werden. 

    Vor allem aber waren alle Mitglieder der Piratenpartei, die an dem Bundesparteitag aus regionalen, zeitlichen oder finanziellen Gründen nicht teil­nehmen konnten, im Unterschied zu Parteitagen mit ge­wählten Dele­gierten in keiner Weise vertreten. Dennoch wollen die Piraten ausdrücklich daran festhal­ten, selbst bei ihren Bundesparteita­gen kein Delegiertensystem einzuführen. 

    Realitätsfern: Was wurde beschlossen ? 

    Da beim Piraten-Bundesparteitag (wohl in realistischer Einschätzung der mangelnden Repräsentativität des Vollversammlungsprinzips) zur Annahme eines Antrages eine 2/3-Mehrheit erforderlich ist, wurden bei dem zweitä­gigen Offenbacher Parteitag insgesamt nur etwa 30 Anträge angenommen. Davon befassten sich etwa ein Drittel mit Organisations- und Satzungsfragen. Ein weiteres Drittel hatte eher dekla­matorischen Charakter wie Resolutionen gegen Rechtsextremismus und erfreulich klares Bekenntnis zur europäischen Integration. Die zentralen inhaltlichen Beschlüsse sind aber durch einen Hang zur ideologischen Radikalität gekennzeichnet. Realitätsbe­zug ist nicht die Stärke der Piraten. So fordern sie 

    • ein „bedingungsloses Grundeinkommen“, d.h. eine garantierte staatliche Zuwendung unabhängig von eige­nen Vermögensverhältnissen und „ohne Zwang zur Arbeit“. Über die Finanzierung dieses Konzeptes sagt der Beschluss nichts aus: „Wir Piraten setzen uns für die Einführung eines bedin­gungslosen Grundeinkommens ein, das die Ziele des "Rechts auf sichere Existenz und gesellschaftli­cher Teilhabe" aus unserem Parteipro­gramm erfüllt. Es soll die Existenz sichern und gesellschaftli­che Teilhabe ermöglichen, einen indivi­duellen Rechtsanspruch dar­stellen sowie ohne Bedürftigkeitsprü­fung und ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garan­tiert werden. Wir wis­sen, dass ein bedingungsloses Grundein­kommen die Paradigmen des Sozialstaats we­sentlich verän­dern wird. Statt mit klassischer Parteipo­litik muss dessen Einführung daher mit einer breiten Betei­ligung der Bürger einhergehen.“ 

    • bedingungslos gewährte Sozialleistungen durch die Abschaffung der Leistungskürzungen, wenn Hartz IV-Empfänger eine zumutbare Arbeitsstelle ab­lehnen oder sich einer Eingliederungsmaß­nahme verwei­gern. Allein 9 der 30 ge­fassten Be­schlüsse befassen sich mit diesen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches zu Hartz IV. Die Kernsätze dieser Beschlüsse lauten: „Dennoch sind in Ka­pitel 3 des SGB II und des SGB XII jeweils „Sanktionen“, also Kürzungen von Sozial­leistungen zum Zweck der Maßregelung von Leistungsempfängern vorgesehen. Dies ist aus unserer Sicht mit dem grundge­setzlichen Recht zur Achtung der Menschenwürde in Artikel 1 und dem Verbot von Zwangs­arbeit in Ar­tikel 12 des Grundgesetzes unvereinbar … Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Verbesse­rung der Situation der Erwerbslosen ein, insbe­sondere für die Abschaffung und soforti­ge Nichtanwen­dung (Moratorium) der Sanktionen bei Hartz IV „In der Antragsbegründung heisst es: „Die Sanktions­drohung lähmt und belastet. Indem sie zahllose Menschen zu beruflichen Kom­promissen zwingt, wirkt sie bis weit in die Mitte der Erwerbsgesellschaft hinein als Freiheits­einschränkung.“ 

    • die „strikte Trennung“ von Staat und Religion, u. a. durch Abschaffung der Kirchensteuer und von „Privile­gien“ für soziale Einrichtungen der Kirchen sowie die Abschaffung der Erfassung der Religionszugehörig­keit durch staatliche Stellen. In dem Beschluss heisst es: „Die weltanschau­liche Neutralität des Staates herzustellen, ist daher eine für die gedeihliche Ent­wicklung des Ge­meinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von reli­giösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensge­meinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszu­gehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuhe­ben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht ge­rechtfertigt werden.“ 

    • die Zulassung aller Drogen, das Ende der „Kriminalisierung“ von Drogenkonsum und die Schaf­fung „kon­trollierter Erwerbsstrukturen“ zum Drogenkauf: „Die PIRATENPARTEI-DEUTSCHLAND steht für eine repressionsfreie Drogenpolitik  und will ein Ende der gescheiterten Prohibition.  Wir lehnen die heutige, wissenschaftlich nicht haltbare Un­terscheidung  in le­gale und illegale Stoffe ab und for­dern die objektive Bewertung und Handhabung  aller psychoaktiven Sub­stanzen alleine an­hand ihres Gefahrenpotentials.  Die derzeitige nicht fak­tenbasierte Bevormundung Er­wachsener  beim verant­wortungsvollen Umgang mit Rausch- und Ge­nussmitteln  widerspricht der Grundüber­zeugung der PI­RATEN und unserem Verständnis einer mündigen Gesellschaft.  Die bisherige Krimi­nalisierung der Konsumenten muss beendet  und der damit verbundene Schwarzhandel durch kon­trollierte Erwerbss­trukturen ersetzt werden.„ 

    • die „Einführung eines Nulltarifes im ÖPNV“, wobei auch hier im Beschluss keine Aussagen zur Fi­nanzierung gemacht werden: „Die Piratenpartei ist davon überzeugt, dass ein fahrscheinfreier ÖPNV nicht nur für die Gesell­schaft, son­dern auch für die Wirtschaft langfristig einen Gewinn dar­stellt.“ 

    Mit solchen Forderungen belegt die Piratenpartei, dass sie keineswegs wie von ihrem Bundesvorsitzenden behauptet „in der Realpolitik angekommen“ ist. Die Beschlüsse des Parteitages unterstreichen vielmehr die Notwendigkeit sich vom Spassfaktor der Piraten nicht ablenken zu lassen, sondern sich kritisch mit ihren politischen Forderungen zu befassen.

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  • ZUM CDU-BUNDESPARTEITAG IN LEIPZIG:

    habe ich in einem Aufsatz "Das C als Herausforderung" für die Unionsparteien beschreiben. Wenn die C-Parteien sich nicht immer wieder den Ausgangspunkt und Kern ihrer Politik  bewusst werden, verlieren sie in der Beliebigkeit des Tages ihr Profil.

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

     

    Das „C“ als Herausforderung 

    Chancen und Risiken einer grundwerteorientierten Politik 

    Die Debatte um das „C“ als politische Chance und Herausforderung ist zwar älter als die „C“-Parteien, aber seit deren Gründung hat sie in Deutschland einen festen Ort. Das belegen nicht zuletzt die immer wiederkehrenden, ritualisierten Debatten, die Unionsparteien mögen doch auf das „C“ verzichten, weil es ihnen entweder nicht zustünde oder in einer immer mehr säkularisierten Gesellschaft sowieso eher ein Hemmschuh sei. 

    Tatsächlich aber ist das „C“ im Namen eine Stärke der Union, weil sie so politischer Beliebigkeit das Bekenntnis zu einer grundwerteorientierten Politik gegenüberstellt. Es macht sie von anderen Parteien unterscheidbar und gibt ihr die Chance zu einem Profil, das die Bürger jenseits des notwendigen politischen Tagespragmatismus wahrnehmen. Selbst wenn die Menschen sich mit diesem Profil nicht völlig identifizieren wollen, wissen sie doch, woran sie sind. Auf diesem Wissen basiert das Grundvertrauen der Bürger, auf das Politik in der freiheitlichen Demokratie zwingend angewiesen ist. Das Vertrauen gerade in die „C“-Parteien wächst umso mehr, je deutlicher wird, dass der Mensch im Mittelpunkt ihrer Politik steht und nicht anonyme Strukturen der Bezugspunkt sind. 

    Das christliche Menschenbild als Grundlage 

    Die Offenlegung des Menschenbildes, auf das sich Parteien beziehen, ist wichtig, weil sich aus diesem Menschenbild ergibt, welche Politik eine politische Bewegung für menschlich hält. Das christliche Menschenbild, für das das „C“ steht, sieht den Menschen ausdrücklich als Geschöpf Gottes und bekennt sich deshalb zu seiner Einmaligkeit und Begrenztheit. Dass von Gott nur in den Parteiprogrammen der Union die Rede ist, ist also keineswegs ein Zufall. 

    Konrad Adenauer hat es in seiner berühmten Kölner Universitätsrede am 24. März 1946 so formuliert: „Der Fundamentalsatz des Programms der CDU, der Satz, von dem alle Forderungen unseres Programms ausgehen, ist ein Kerngedanke der christlichen Ethik: die menschliche Person hat eine einzigartige Würde, und der Wert jedes einzelnen Menschen ist unersetzlich. Aus diesem Satz ergibt sich eine Staats-, Wirtschafts- und Kulturauffassung, die neu ist gegenüber der in Deutschland seit langem üblichen. Nach dieser Auffassung ist weder der Staat, noch die Wirtschaft, noch die Kultur Selbstzweck; sie haben eine dienende Funktion gegenüber der Person. Die materialistische Weltanschauung macht den Menschen unpersönlich, zu einem kleinen Maschinenteil in einer ungeheuren Maschine, sie lehnen wir mit der größten Entschiedenheit ab. ... Wir nennen uns christliche Demokraten, weil wir der tiefen Überzeugung sind, dass nur eine Demokratie, die in der christlich-abendländischen Weltanschauung, in dem christlichen Naturrecht, in den Grundsätzen der christlichen Ethik wurzelt, die große erzieherische Aufgabe am deutschen Volke erfüllen und seinen Wiederaufstieg herbeiführen kann.“ 

    Im Verständnis des christlichen Menschenbildes zeichnen unveräußerliche Würde, Gleichwertigkeit, Verschiedenartigkeit und Unvollkommenheit alle Menschen aus. Daraus leiten sich die Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität ab. Diese Grundwerte stehen in einem Spannungsverhältnis zueinander, dürfen einander aber nicht verdrängen. Es war 1974 der Ring christlich-demokratischer Studenten (RCDS), der in seinem ersten Grundsatzprogramm „Für eine offene und solidarische Gesellschaft“ erstmals eine solche Beschreibung des christlichen Menschenbildes in einem politischen Programm wagte und damit den Ton angab. Die CDU übernahm diese Beschreibung 1978 bei ihrem Ludwigshafener Parteitag in ihr erstes Grundsatzprogramm 

    Zeit für Grundsätze 

    Dieses Ludwigshafener Grundsatzprogramm der CDU wurde nach einem über fünfjährigen Diskussionsprozess verabschiedet. Helmut Kohl hatte diesen Prozess als neuer Parteivorsitzender 1973 in der damals für die Union ungewohnten Oppositionsphase eingeleitet. Er war zugleich Teil der Öffnung zur Volkspartei (die CDU verdreifachte ihre Mitgliederzahl in wenigen Jahren) und Vorbereitung für neue Regierungsfähigkeit. In den Jahrzehnten zuvor hatte es zwar verschiedene programmatische Erklärungen gegeben, diese waren aber eher dem Alltag der Regierungspartei CDU geschuldet als der Reflektion über die Grundlagen des eigenen politischen Handelns. 

    Trotz mancher gegenteiliger Empfehlung hat Helmut Kohl durchgesetzt, dass der angestoßene Diskussionsprozess nicht wegen anstehender Wahlkämpfe unterbrochen wurde – auch nicht wegen des Bundestagswahlkampfes 1976, in dem er als Kanzlerkandidat 48,6 Prozent der Stimmen erreichte. Die CDU gewann dieses Vertrauen als offene und diskussionsfreudige Partei, die um die Bedeutung ihrer Grundsätze wusste und so gut gerüstet für die Regierungsverantwortung ab 1982 war. 

    Aber schon die nach der Wiedervereinigung und dem Zusammenbruch des Kommunismus notwendige Fortschreibung des Grundsatzprogramms, die 1994 in Hamburg beschlossen wurde, litt unter Zeitdruck und den Loyalitätsbedürfnissen einer Regierungspartei. Das galt noch mehr für das 2007 wegen anstehender Landtagswahlen nach noch kürzerer Debattenzeit beschlossene dritte Grundsatzprogramm der Partei. 

    Als solchem Zeitdruck die Diskussionsbreite und –tiefe weitgehend geopfert wurde, hat man allzu leicht übersehen, dass bei Grundsatzprogrammdiskussionen zu guten Teilen der Weg das Ziel ist: Je länger Parteimitglieder an der Basis Zeit zu Diskussion und Reflektion haben, umso mehr identifizieren sie sich hinterher mit dem dann tatsächlich gemeinsam Erarbeiteten. Je kürzer die Diskussionsphase, umso höher ist die Gefahr von kurzlebigen und bindungsarmen Parteitagsbeschlüssen.

    Wenn sich die Mitglieder übergangen fühlen und den Grundkurs der eigenen Partei nicht mit erarbeiten, sondern grundlegende Kurswechsel über die Medien zur Kenntnis nehmen müssen, werden sie orientierungslos. Besonders wer mit dem „C“ Grundsatztreue auf seine Fahnen schreibt, wird im politischen Alltag bitterlich dafür büßen, wenn für Selbstvergewisserung und – überprüfung keine Zeit mehr bleibt. Wer nicht mehr auf den Kompass schaut, verläuft sich eben schneller. 

    Das schlechte Abschneiden der CDU bei allen Bundestagswahlen seit 1998 hat seine Ursache auch darin, dass es gerade für die Union nicht ausreicht, für jedes Problem eine handwerklich solide und technisch plausible Lösung vorzuschlagen. Die Menschen wollen gerade von einer „C“-Partei wissen, warum bestimmte Vorschläge gemacht werden, welches Werteverständnis dahinter steht. Weil das WARUM noch wichtiger ist als das WIE, sind Grundsatzdebatten für die „C“-Parteien wichtiger als für ihre Mitbewerber. 

    Der Gestaltungsanspruch des „C“ 

    Die Chance des „C“ besteht darin, sich mit ihm auseinderzusetzen. Deshalb ist es so problematisch, wenn die CDU den Bürgern im pragmatischen Politikalltag zu selten die grundlegenden Maßstäbe für ihr Handeln erklärt. Dazu trägt auch bei, dass reaktives Krisenmanagement seit einigen Jahren die politische Tagesordnung zu dominieren scheint: Von der Bankenkrise bis zur Euro-Rettung, von der Umsetzung sozialpolitischer Urteile des Bundesverfassungsgerichts bis zur Reaktion auf das japanische Reaktorunglück - die Politik scheint den Entwicklungen immer atemloser hinterherzulaufen. 

    Natürlich erwarten die Bürger von der Politik zu Recht solides Krisenmanagement - aber sie fragen auch nach der Grundrichtung der Krisenbewältigung. Deshalb genügt es beispielsweise nicht, grundlegende Entscheidungen wie die Aussetzung der Wehrpflicht oder die Abschaffung der Hauptschule mit dem pragmatischen Hinweis auf die demographische Entwicklung zu rechtfertigen. Solche Entscheidungen werfen die Frage nach dem politischen Gestaltungswillen gerade dann auf, wenn sich eine Partei im Kern ausdrücklich nicht auf die Beliebigkeit der Zeitläufe, sondern auf die zeitlose Gültigkeit ihrer Grundsätze beruft.

    Wer dem Zeitgeist nachläuft und ihn nicht zu formen sucht, geht in den Tsunamis einer sich ständig beschleunigenden und oft irrational dramatisierenden Mediengesellschaft unter. Dem Volk aufs Maul schauen heisst eben nicht ihm nach dem Munde reden: Zuhören ist die Voraussetzung und nicht der Ersatz für politische Führung. Beharrlichkeit ist in der Politik noch wichtiger als Anpassungsfähigkeit.

    Dabei muss politischer Gestaltungswille auch Gegenwind aushalten können. Weder dürfen in der Krise durch tägliche Wendemanöver Unklarheiten über den eingeschlagenen Kurs entstehen, noch dürfen sich eigene Ziele an den Launen des Zeitgeistes orientieren. Für politische Glaubwürdigkeit ist Opportunismus Gift und Politik nach den unsteten Momentaufnahmen aktueller Meinungsumfragen verheerend. 

    Erfolge erzielte die Union insbesondere dann, wenn die Herleitung ihrer Politik aus über die Tagesaktualität hinausgehenden Grundsätzen klar war. So entsteht im Profil der Union durch das „C“ eine Vertrauen schaffende Vertrautheit. Es ist quasi der Kompass für eine Agenda der Beharrlichkeit und der Nachhaltigkeit. Es erinnert daran, dass den Weg nicht findet, wer das Ziel nicht kennt.

    Was ist „christlich-demokratisch“ ? 

    Aber auch umgekehrt gilt: Wer sich ausdrücklich auf solche Wertmaßstäbe beruft, fällt umso tiefer, wenn sie ihm gleichgültig zu sein scheinen oder er ihnen sogar nicht gerecht wird. Gerade das „C“ provoziert die Frage, was die politisch Verantwortlichen wollen, wenn sie nicht auf Krisen und äußere Umstände reagieren müssen, sondern selbst die Tagesordnung bestimmen können. 

    Je deutlicher dabei die Herleitung aus dem eigenen Wertefundament wird, umso nachhaltiger beeindrucken politische Entscheidungen:
    So ergibt sich die Glaubwürdigkeit des Bekenntnisses der Union zu soliden Staatsfinanzen daraus, dass für sie die Konsolidierung der Haushalte eben nicht zuerst eine finanzpolitische Angelegenheit ist, sondern sich aus der Einsicht herleitet, dass es unverantwortlich ist, auf Kosten anderer – hier der nachfolgenden Generationen - zu leben. Es verletzt die vom christlichen Menschenbild postulierte Gleichwertigkeit der Menschen.
    Zur Europapartei wurde die CDU nicht zuerst, weil die europäische Integration unbestreitbare wirtschaftliche Vorteile für Deutschland bringt, sondern weil die zum Schutz der Menschenwürde notwendige Bewahrung von Frieden und Freiheit national nicht mehr zu bewältigen ist. Aber schon bei diesem Thema zeigen sich Erosionserscheinungen: Statt für diese Grundeinsicht zu werben, beteiligen sich auch in der Union leider zu viele gerne an dem billigen Schwarze-Peter-Spiel, Europa die Schuld für eigene Versäumnisse zuzuschieben.

    Gerade für die „C“-Parteien ist solcher Opportunismus schädlich, denn die Attraktivität einer politischen Partei, die sich auf Grundwerte beruft, hängt in besonderem Maße von der Klarheit ihrer Positionen ab. Dazu gehört der Respekt vor anderen Meinungen und Kompromissbereitschaft, aber Toleranz wäre ohne eigenen Standpunkt nur ein anderes Wort für Beliebigkeit. Häufige Themen- und Kurswechsel erhöhen die Zweifel an der politische Zuverlässigkeit und lassen Misstrauen wachsen, weil die politischen Ziele verschwimmen. Nicht zu Unrecht sehen viele Beobachter die Ursache des stetigen Aufstiegs der Grünen auch in deren von vielen Bürgern so empfundenen nachhaltigen Konsequenz: Man mag ihre Ziele zwar nicht immer teilen, glaubt sie aber gut zu kennen und bewundert ihren Durchhaltewillen. 

    In diesem Sinne ist das „C“ zugleich Anspruch und Risiko, das als Maßstab über den politischen Erfolg von CDU/CSU entscheidet. Deshalb lautet die entscheidende Frage für die Union nicht „Was ist konservativ ?“oder „Was ist liberal?“, sondern: „Was ist christlich-demokratisch?“. Die Antwort lässt sich nicht in jeder politischen Einzelfrage, wohl aber in zentralen Politikfeldern geben. 

    In dubio pro vita 

    Ganz unmittelbar mit dem christlichen Menschenbild hängt die politische Behandlung aller Fragen zusammen, die mit dem Beginn und Ende des Lebens zu tun haben. Das „C“ ist ein Manifest gegen die Relativierung des Schutzes der Menschenwürde je nach vor- oder nachgeburtlichem Lebensalter. Es fordert den klaren politischen Willen, wegen der Begrenztheit des Menschen als Geschöpf Gottes bestimmte Fragen menschlicher Verfügbarkeit zu entziehen. 

    Deshalb entscheidet sich an Fragen wie Embryonenschutz, Fortpflanzungsmedizin und Schwangerschaftsabbruch sowie Sterbebegleitung oder Sterbehilfe in besonderer Weise die Glaubwürdigkeit der Union. Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik (PND und PID) oder Fruchtwasseruntersuchungen dürfen nicht zur Selektion wahrscheinlich behinderter Kinder missbraucht werden. Künstlicher Befruchtung müssen Grenzen gesetzt werden, wo Erwachsenenegoismus das Kindeswohl ignoriert – z. B. durch künstliche Befruchtung im fortgeschrittenen Alter. Es darf weder ein staatlich garantiertes Recht auf Kind um jeden Preis noch eine Staatsgarantie für eine bestimmte Art des Todes geben. Leben zu geben und zu nehmen muss im christlichen Verständnis dem menschlichen Zugriff entzogen bleiben. 

    Entscheidend ist dabei die Antwort auf die grundlegende Frage, wann individuelles menschliches Leben beginnt und endet. Der wissenschaftliche Erkenntnisfortschritt hat das Wissen um den Zeitpunkt des Beginns individuellen menschlichen Lebens in den letzten Jahrzehnten immer weiter nach vorne verschoben. Für Laien war wohl der im wörtlichen Sinne augenfälligste Einschnitt die Ultraschalluntersuchung, die vorgeburtliches Leben und seine Schutzbedürftigkeit jedem sichtbar gemacht hat. Dass sich Mediziner und Biologen im Blick auf die Verschmelzung von Ei und Samenzelle über den Beginn individuell menschlichen Lebens meist uneinig sind, ist irritierend. Das „C“ fordert jedoch, dass im Fall solcher Uneinigkeit Lebensbeginn und damit Lebensschutz eher früher als später angesetzt werden: in dubio pro vita. 

    In dem im Dezember 2007 verabschiedeten erneuerten Grundsatzprogramm der CDU heißt es dazu zutreffend: „Die unantastbare Würde des Menschen als Geschöpf Gottes ist menschlicher Verfügung nicht zugänglich und ist zu schützen. Der Mensch ist immer Subjekt, er darf niemals Objekt sein. Die Würde des Menschen ist auch für die Bewertung bioethischer Herausforderungen Ausgangs- und Orientierungspunkt. Sie erfordert Achtung und Schutz des menschlichen Lebens in allen Phasen. Das noch nicht geborene Leben bedarf, beginnend mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle, unseres besonderen Schutzes …“. 

    Gewissensfragen 

    Auf der Basis dieses Wertefundaments bleiben politische Entscheidungen im konkreten Fall schwierige Gewissensfragen. Nicht selten wird dem Lebensschutz dabei die sogenannte „Ethik des Heilens“ gegenübergestellt. Einmal abgesehen davon, dass es sich lediglich um eine bloße Hoffnung auf Heilungschancen und medizinischen Fortschritt etwa durch Relativierung des Embryonenschutzes handelt, würde selbst bei einer Gewissheit über sichere Heilungschancen der Zweck der Krankheitsbekämpfung nicht das Mittel der Einschränkung des Lebensschutzes rechtfertigen. 

    Weil das „C“ solchen Relativierungen entgegensteht, fordert es von den „C“-Parteien als eine Art kategorischer Imperativ Klarheit in den Grundfragen des Lebensschutzes. Ein Blick auf das Abstimmungsverhalten der Bundestagsabgeordneten bei drei der wichtigsten von der Fraktionsdisziplin ausdrücklich freigestellten „Gewissensfragen“ der letzten Jahre zeigt, dass die Verpflichtung auf das christliche Menschenbild tatsächlich einen Unterschied in der Entscheidungsfindung macht. 

    Thema

    Zulassung

    embryonale Stammzellforschung

    11. April 2008

    Zulassung
    erweiterterter
    Sterbehilfe

    18. Juni 2009

    Zulassung Präimplantations-diagnostik (PID)

    7. Juli 2011

    Gesamtergebnis

    JA

    346 -

    NEIN

    228

    ENTH

    6

    JA

    318

    NEIN

    232

    ENTH

    5

    JA

    326

    NEIN

    260

    ENTH

    8

    CDU/CSU

    102

    113

    1

    1

    203

    0

    70

    154

    3

    SPD

    168

    37

    2

    200

    5

    1

    103

    36

    1

    FDP

    52

    5

    1

    46

    5

    0

    87

    5

    0

    Grüne

    1

    48

    0

    32

    12

    3

    27

    36

    2

    Linke

    21

    25

    2

    27

    6

    1

    39

    29

    2

    fraktionslos

    2

    0

    0

    2

    1

    0

     

     

     

     

    Nur bei den CDU/CSU Abgeordneten gab es in allen drei Abstimmungen eine – wenn auch unterschiedlich starke – Mehrheit gegen Relativierungen des Lebensschutzes wie sie die Parlamentsmehrheit beschlossen hat. Das Abstimmungsverhalten in den anderen Fraktionen – insbesondere bei SPD und FDP – hätte aber in allen drei Fällen ausgereicht, die jeweiligen Gesetze zu verabschieden - selbst wenn alle Unionsabgeordneten dagegen gestimmt hätten. 

    Diese Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag sind durchaus repräsentativ für die Haltung der Bevölkerung in diesen Fragen. Die „C“-Parteien würden sich aber selbst in Frage stellen, wenn sie deshalb in solchen Grundsatzfragen der personalen Würde mit Kompromissformeln Unklarheiten über ihren Kurs entstehen ließen. 

    Konjunktur für Subsidiarität 

    Die Person steht auch im Zentrum der Subsidaritätsidee, die so eng mit dem „C“ verbunden ist. Sie begreift Eigenverantwortung und Solidarität als zwei Seiten der gleichen Medaille. Von vielen werden diese Begriffe in Widerspruch zueinander gesetzt: Eigenverantwortung wird oft als „neoliberal“ diffamiert, Solidarität ist für manchen „links“. Dieser Polarisierung muss sich die CDU entziehen, denn in Wahrheit gilt: Je mehr der Einzelne für sich selbst sorgt, umso mehr können er und die staatliche Gemeinschaft für wirklich Bedürftige tun. Je mehr Sozialpolitik „Hilfe zur Selbsthilfe“ zum Ziel hat, umso wirksamer ist der Solidaritätsgedanke, der ja nicht dauerhafte Abhängigkeit, sondern die Befähigung zur Eigenverantwortung anstrebt. 

    Die klassische Definition des sperrigen Begriffs „Subsidiarität“ findet sich in der päpstlichen Sozialenzyklika „Quadragesimo Anno“ vom 15. Mai 1931: „Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen.“

    Diese Enzyklika bezog sich zu deren 40. Jahrestag auf die Enzyklika “Rerum novarum“ aus dem Jahr 1891, die sich mit Vermassung und Anonymität als Folge der Industrialisierung in ihren Gefahren für die menschliche Individualität und personale Integrität auseinandersetzt. Vierzig Jahre später ging es angesichts totalitärer Strömungen und Ideologien auch in „Quadragesimo Anno“ darum, den Einzelnen, die Familie und kleine Gemeinschaften zu schützen und die Macht des Staates auf deren Unterstützung („subsiduum“) zu beschränken. 

    So hat das Subsidiaritätsprinzip einen inhaltlichen Doppelkern: „Privat vor Staat“ und „Klein vor Groß“. Wo ein Problem auftaucht, soll die jeweils kleinste Einheit die erste Chance zur Lösung bekommen: Zuerst der Einzelne, die Familie, die Nachbarschaft (privat) und erst dann die staatliche Ebene: Kommune – Land – Bund – Europa. In der politischen Praxis ist das Subsidiaritätsprinzip also Kompetenzverteilungs- und –ausübungsregel. Es ist zugleich Zuständigkeitsprinzip. Keineswegs kann man ihm unterstellen, der Staat solle sich um nichts kümmern und alles der Gesellschaft überlassen. 

    In diesem Sinn ist Subsidiarität („Die Kirche im Dorf lassen“) die Schwester der Solidarität („Wir sitzen alle in einem Boot“). Aber es gilt die Rangfolge: Selbsthilfe – Nachbarschaftshilfe - Fernhilfe. Im Mittelpunkt steht - wie vom christlichen Menschenbild gefordert – der Einzelne und nicht die Struktur. 

    Integrationskraft der Sozialen Marktwirtschaft 

    Die Achtung vor der personalen Integrität durch Abwehr von Abhängigkeiten und Bevormundung des Einzelnen fordert das „C“ nicht nur von der staatlichen Ordnung, sondern auch im Wirtschaftsleben. Dieser Herausforderung stellt sich das Ordnungsmodell der Sozialen Marktwirtschaft mit seinem Anspruch, die Freiheit des Marktes zuzulassen, ihm aber auch Schranken zu setzen. Soziale Marktwirtschaft will Wirtschaftspolitik für alle sein, nicht nur für einige. Sie ist dabei nicht nur dem wirtschaftspolitischen Ziel „Wohlstand für alle“, sondern ist auch der sozialpolitischen Aufgabe der Integration aller in die Gemeinschaft verpflichtet. 

    Wir müssen unser Zeitalter der Nivellierung überwinden, das die Gleichwertigkeit der Menschen mit der Gleichheit aller verwechselt. Das christliche Menschenbild entzieht sich einem solchen Gleichheitsanspruch und betont die Verschiedenartigkeit der Menschen. Die CDU hat deshalb in ihrer Programmatik den Begriff „Chancengleichheit“ zu Recht durch den Begriff „Chancengerechtigkeit“ ersetzt. 

    Die ausgrenzende Zerstörungskraft der Gleichheitsideologie hat sich zuerst mit der Umdeutung des Begriffs „Elite“ zum Kampfbegriff einer Klassenideologie gegen die Leistungsträger der Gesellschaft gerichtet. In der Norm des Mittelmaßes stört das Herausragende. In Abgrenzung dazu kümmern sich die „C“-Parteien unter der Überschrift „Leistung muss sich wieder lohnen“ zu Recht um Begabte und Leistungsstarke. Sie haben nicht nur im Respekt vor ihrer Individualität Anspruch auf politische Unterstützung, sondern auch im allgemeinen Interesse brauchen sie gute Chancen für die Entfaltung ihrer Persönlichkeit, damit sie nicht emigrieren oder innerlich resignieren statt mit ihrer Leistungskraft auch einen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten. 

    Aus dem Blick geraten in einer Gesellschaft, die dem Mittelmaß verpflichtet ist, aber auch jene Menschen, die mit der sich beschleunigenden Modernisierung in Wirtschaft und Technik nicht mithalten können, obwohl sie dies wollen. Viele glauben, die Bedürfnisse dieser Menschen einfach durch staatliche Transferleistungen befriedigen zu können. De facto aber werden diese Mitbürger damit aus der Arbeitswelt und auch zu einem großen Teil aus dem Alltagsleben unserer Gesellschaft ausgeschlossen. Wer früher im Betrieb „den Hof gefegt“ hat und damit in den Alltag integriert war, ist heute oft Hartz IV-Empfänger ohne geregelten Lebensalltag. 

    Der Mensch lebt aber nicht vom Brot allein, und das christliche Menschenbild billigt auch jedem das gleiche Recht zu, sich als nützlich für die Gemeinschaft zu empfinden und gebraucht zu werden. Es ist deshalb nicht in Ordnung, einfache Tätigkeit mit ihrer Chance zur Integration in die Gesellschaft zu diskreditieren und von oben herab verächtlich zu machen. Die Soziale Marktwirtschaft bewährt sich am Maßstab des „C“, wenn sie sowohl dem Leistungsstarken Freiraum für die Entfaltung seiner Talente als auch dem Leistungsschwachen die Chance zur Mitwirkung eröffnet. 

    Jenseits von Angebot und Nachfrage 

    So sehr das „C“ zum Schutz der Menschenwürde auch wirtschaftliche und soziale Sicherheit fordert, so sehr steht das christliche Menschenbild zugleich gegen eine Politik der Ökonomisierung aller Lebensbereiche. Wirtschaftliche Krisen, finanzielle Konsolidierungsherausforderungen und die Bewährungsproben für die sozialen Sicherungssysteme durch die demografische Entwicklung führen in diese Gefahr. 

    So hat das Thema „Gesundheit“ viele Dimensionen, die mit einer ökonomischen „Prämien“- Begrifflichkeit nicht zureichend erfasst werden. Auch Umweltschutz hat zwar ökonomische Voraussetzungen und Auswirkungen, aber Umwelt hat eben auch einen wirtschaftlich nicht fassbaren Eigenwert, weswegen in der Programmatik der „C“-Parteien gerne auf den biblischen Begriff der „Schöpfung“ zurückgegriffen wird. Es passt auch nicht zum christlichen Menschenbild, die kulturelle Dimension der persönlichen Entfaltung zu vernachlässigen und beispielsweise in der Kommunalpolitik dem Straßenbau höhere Priorität einzuräumen als einem ausreichenden kulturellen Angebot. Den Menschen auf das Materielle zu reduzieren wird ihm nicht gerecht – nicht zuletzt daran ist auch die marxistische Ideologie gescheitert.

    Für die „C“-Parteien bleiben Fragen „jenseits von Angebot und Nachfrage“ mindestens ebenso wichtig wie die Wirtschaftskompetenz. Das wussten die Gründer der Union in der Wiederaufbauzeit nach dem Krieg, und die Partei ist gut beraten, wenn sie gerade wegen der notwendig ökonomisch bestimmten Reformdebatten besonders darauf achtet. Auch wenn sie ohne Wirtschaftskompetenz keinen Erfolg haben kann, darf sich die CDU nicht auf Ökonomie reduzieren (lassen). 

    Deshalb ist es gerade für die „C“-Parteien falsch, beispielsweise notwendige familienpolitische Maßnahmen zuerst mit dem ökonomischen Argument zu begründen, eine demografische Trendwende einleiten zu wollen, die wiederum die wirtschaftliche Lage verbessere. Diese Ökonomisierung der Familienpolitik vernachlässigt die zentrale Aufgabe der Familie als Hort des Privaten, der Geborgenheit und der Wertevermittlung. 

    Kinder werden nicht gezeugt, um den demografischen Wandel einer Gesellschaft zu befördern, sondern sind Teil einer höchst privaten und persönlichen Entscheidung der Eltern. Politik muss durch ökonomische Entscheidungen diese private Entscheidungsfreiheit ermöglichen, darf sie aber nicht ökonomisch instrumentalisieren. Das gilt auch für die persönliche und familiäre Entscheidung über den eigenen Lebensentwurf zwischen Familie und Beruf.

    Wahlfreiheit statt Umerziehung 

    Anfang der achtziger Jahre gehörte zu den ersten ordnungspolitischen Weichenstellungen der Regierung Helmut Kohl gegen den Widerstand der Sozialdemokraten die Einführung eines Erziehungsgeldes unabhängig von der Berufstätigkeit der Frau. Ganz in dieser Tradition hat die CDU noch 2005 in ihrem Regierungsprogramm angekündigt, für jedes Familienmitglied einen Steuerfreibetrag von 8.000 € wiederum unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern einzuführen. 

    Das dann von der Großen Koalition beschlossene und aus dem Programm der SPD entnommene Elterngeld wird im Gegensatz dazu nur an die gezahlt, die wegen der Betreuung eines Kindes im Beruf pausieren. Mütter ohne Berufstätigkeit erhalten nur einen deutlich niedrigeren Sockelbetrag. Damit macht das Elterngeld die Ungleichbehandlung verschiedener gleichwertiger Lebensentwürfe zum Prinzip. Es ignoriert auch die Lebenswirklichkeit der Mehrheit junger Mütter. Nur 29 Prozent der Mütter mit Kindern unter drei Jahren entscheiden sich für eine Erwerbstätigkeit (davon nur ein Viertel in einer Vollzeitbeschäftigung). Die Erwerbsquote von Müttern kleiner Kinder hat sich dabei seit 1996 unabhängig von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen praktisch nicht verändert. Man sollte diese Entscheidung von Eltern respektieren anstatt sie durch staatliche Interventionen herabzuwürdigen. 

    Ganz offen wird als Motiv für die staatliche Bevorzugung eines bestimmten Familienmodells die Notwendigkeit einer Erhöhung der Frauenerwerbsquote angesichts der demographischen Entwicklung genannt. So wird aus Familienpolitik Wirtschaftspolitik und die Wahlfreiheit durch staatliche Lenkungsmaßnahmen ausgehebelt. Es widerspricht dem Respekt des christlichen Menschenbildes vor dem unersetzlichen Wert jedes Einzelnen und seiner Freiheit, wenn Menschen deswegen einem politischen Rechtfertigungsdruck ausgesetzt werden, weil sie sich nicht für einen bestimmten familiären Lebensentwurf entscheiden. Weder das Gerede von der berufstätigen „Rabenmutter“ noch das vom „Heimchen am Herd“ ist mit dem „C“ vereinbar.

    Elternpflicht und Kindeswohl 

    Im Bereich der Familienpolitik ist das christliche Menschenbild deshalb so virulent, weil es dem Staat nicht gestattet, private Entscheidungen zu verstaatlichen, sondern ihn im Gegenteil zum Schutz dieser Privatsphäre verpflichtet. Dazu passt es auch nicht, wenn der Staat zwar staatliche Krippenplätze verstärkt ausbaut, aber private Kinderbetreuung in der Familie nicht unterstützt. Es ist ein gefährlicher Weg, wenn der Staat für kleine Kinder (U3) die staatliche Kindergartenbetreuung idealisiert und den Eltern ein schlechtes Gewissen einredet, wenn sie sich für die familiäre Kinderbetreuung entscheiden.

    Weil das vorgesehene, aber noch nicht umgesetzte „Betreuungsgeld“ als neue Form des früheren „Erziehungsgeldes“ die Entscheidungsfreiheit der Familien zur Grundlage hat, darf es aus Sicht des christlichen Menschenbildes nicht zur Disposition gestellt werden. Tatsächliche Wahlfreiheit fördert der Staat nur dort, wo er unterschiedliche elterliche Entscheidungen nicht nur gleichermaßen respektiert, sondern auch gleichermaßen fördert.

    Alles andere wäre eine Umerziehungsattitüde, der übrigens auch das Grundgesetz entgegensteht, wo es in Artikel 6 heißt: „(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.“ 

    Ganz in diesem Sinne schützt das christliche Menschenbild persönliche Verantwortung und Freiheit vor staatlicher Bevormundung. Übrigens wohnt solchen Bevormundungsversuchen nicht selten eine gewisse akademische Überheblichkeit inne: So beträgt das Elterngeld 67 Prozent des letzten beruflichen Einkommens. Es geht also von höheren Einkommen oder zwei familiären Einkommen aus, denn für Durchschnittsfamilien ist der Verzicht auf ein Drittel des Monatseinkommens weder realistisch noch zumutbar. Die „C“-Parteien müssen sich davor hüten, eine privilegierte Sicht oft besser verdienender Akademiker zum Maßstab ihrer Betrachtungen zu machen. 

    Gleichwertigkeit im Unterschied 

    Diese Gefahr kommt auch in der Mode zum Ausdruck, die Qualität unseres Bildungssystems an der Zahl der Abiturienten oder Studenten zu messen. Dabei stilisiert die öffentliche Debatte vor allem das Studium als besten Weg zu einem glücklichen Leben. Inzwischen liegt der Anteil der Studienanfänger in Deutschland bei 43 Prozent eines Jahrganges (!!!), die OECD schwärmt gar von einer 90-Prozent-Zielmarke.

    Um solche Ziele zu erreichen, werden die Anforderungen im Bildungssystem verändert. Die mit ca. 25 Prozent immer noch sehr hohe Studienabbrecherquote führt nicht etwa zu einer kritischen Diskussion über die große Zahl von Studienanfängern. Im Gegenteil: Die Verschulungsorgien des Bologna-Prozesses definieren akademische Ausbildung so um, dass sie begabungsunabhängig für jeden absolvierbar ist, statt die Bedingungen für die tatsächlich akademisch Begabten zu verbessern. Seit einigen Jahrzehnten vermindert genau diese Strategie der Nivellierung den Gehalt gymnasialer Ausbildung: Das Abitur kann heute nicht mehr automatisch als Ausweis solider Allgemeinbildung im Sinne der traditionellen Hochschulreife angesehen werden. Das ist auch überflüssig, wenn die Hochschule zugleich zur verlängerten gymnasialen Oberstufe wird, damit möglichst viele zum Studium zugelassen werden und es absolvieren können. 

    Gleichzeitig wird die handwerkliche Ausbildung in einem problematischen Ausmaß verakademisiert und damit die Praxis von der Theorie verdrängt. Verräterisch ist schon das Wort von der „höheren“ Bildung, die doch in Wahrheit nur eine längere und theoretischere Bildung ist. Der Fixierung auf akademische Bildung liegt ein Menschenbild zugrunde, das die Gleichwertigkeit der Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit negiert. Handwerkliche Begabung und Bildung sind aber im Blick auf die Wertigkeit des Einzelnen und für unsere Gesellschaft insgesamt ebenso wichtig wie akademische Bildung. Menschen mit solchen praktischen Begabungen werden dennoch heute schnell als “bildungsfern“ an den Rand gedrängt. 

    Volkspartei oder Akademikerfixierung

    Tatsächlich sind Akademiker in vielen Fragen des Lebensalltags Analphabeten: Bei einer hundertprozentigen Abiturientenquote kann keiner mehr ein Schwein schlachten, einen Bus im öffentlichen Nahverkehr steuern oder einen Wasserrohrbruch reparieren. Der Abschied von der Hauptschule als Ausbildungsweg in praktische Berufe ist vor diesem Hintergrund sehr problematisch. 

    Es ist die Stärke eines gegliederten Bildungswesens, mit unterschiedlichen Angeboten verschiedene Begabungen zu fördern, ohne sie in eine wertende Rangfolge zu bringen. Die Menschen wissen auch sehr genau, dass Klugheit und Lebenstauglichkeit keine Frage des akademischen Ranges ist. Was soll aber angesichts dessen beispielsweise die große Mehrheit der Nicht-Akademiker davon halten, wenn die Steigerung der Geburtenrate von Akademikerinnen als prioritäres Ziel der Familienpolitik verkündet wird ? Der akademisch dominierte Politikbetrieb steht in der Gefahr, sich selbst von der Lebenswirklichkeit zu isolieren, wenn (Bildungs)Politik als akademische Klientelpolitik betrieben wird und die nicht-akademischen Begabungen und Fähigkeiten der großen Bevölkerungsmehrheit gleichermaßen geschätzt werden.

    Mit ihrer Wandlung von der „Arbeiter- zur Lehrerpartei“ hat die SPD den Weg ihres Niedergangs eingeschlagen. Für die CDU ist ihr Markenkern der dem christlichen Menschenbild innewohnende Respekt vor der Verschiedenartigkeit und Gleichwertigkeit der Menschen. Das ist die Voraussetzung für ihre Stärke als Volkspartei. Es wichtig, dass das auch in der Bildungspolitik deutlich bleibt. Auf diesem Fundament eines christlichen Menschenbildes kann nämlich eine – wie es in der Programmatik der CDU lange hieß - „Gesellschaft mit menschlichem Gesicht“ entstehen. 

    Freiheit ist keine Selbstverständlicheit 

    Zu dieser menschlichen Gesellschaft gehört auch das klare Bekenntnis zur freiheitlichen Demokratie als der politischen Ordnung, die dieses christliche Menschenbild am besten zur Entfaltung kommen lässt. Bei jener Generation, die diktatorische Systeme und ihre totalitären Eingriffe in das Leben des Einzelnen erfahren hat, musste für diese Erkenntnis nicht in Seminaren geworben werden. Wem die Freiheit genommen war, der weiß, dass sie nicht selbstverständlich ist. Wem freie Wahlen verweigert wurden, der weiß, was Wahlrecht bedeutet. Wer hilflos dem Faustrecht des Stärkeren ausgesetzt war, für den sind Schutz der Menschenwürde und Minderheitenschutz keine abstrakten Themen.

    Deshalb konnte die Demokratie nach 1945 auf viele bauen, die sich schon aus persönlichen Erlebnissen für das „Nie wieder Diktatur und Krieg“ auch persönlich einsetzten. Auch nach dem Zusammenbruch der DDR engagierten sich viele derer, die die Unterdrückungsmechanismen kommunistischer Diktatur am eigenen Leibe zu spüren bekamen, besonders für das Gelingen der demokratischen Ordnung. Gerade der Lebensweg von Angela Merkel zeigt dabei die Chance der Freiheit, die sie mit der großen Überzeugungskraft ihrer ganz persönlichen Lebenserfahrung immer wieder betont.

    Inzwischen wachsen aber Generationen heran, die das Fehlen von Demokratie und Freiheit nur noch aus historischen Rückblicken kennen. Sie erfahren die freiheitliche Demokratie täglich als Selbstverständlichkeit. Deswegen wird auch zunehmend weniger über ihre Grundlagen und Voraussetzungen nachgedacht. Eine der Auswirkungen dieser Entwicklung ist eine Schwächung des antitotalitären Grundkonsenses, der Streitbarkeit der Demokratie gegen jeden Extremismus. 

    Demokratie muss streitbar sein 

    Wer Rechts- und Linksextremismus gleichermaßen als Gefahren betrachtet, muss sich oft schon allein deswegen rechtfertigen. Schick ist allein der „Kampf gegen Rechts“, die „Linke“ bestreitet oft eine Gefahr von linksaußen. Tatsächlich aber bedienen sich Rechts- und Linksextremisten oft ähnlicher Mittel und Themen, auch wenn sie keinesfalls in einem Atemzug genannt werden wollen. Aus Sicht des christlichen Menschenbildes ist aber nicht entscheidend, welche Ideologien seine Grundlagen in Frage stellen und angreifen.

    Deshalb fordert das „C“ auch als erste Bürgerpflicht, sich mit den rechts- und linksextremistischen Gefahren für die freiheitliche Demokratie auseinanderzusetzen – ebenso wie mit religiösem oder anderem Extremismus. Diese demokratische Pflicht lässt sich nicht in Stille erledigen, sie braucht das öffentliche Bekenntnis. Dass die zuerst zur PDS umbenannte und dann zur „LINKEN“ fusionierte SED regelmäßig Aufrufe „gegen rechts“ initiiert, sich aber zugleich mit Händen und Füßen dagegen wehrt, ebenso vor linken Extremisten zu warnen, sagt mehr über ihre politische Verortung als viele politikwissenschaftliche Analysen.

    Es widerspricht auch dem christlichen Menschenbild, die Gegner der Demokratie gewähren zu lassen oder gar mit ihnen stillschweigend gemeinsame Sache zu machen. Deshalb ist es zwingend, dass CDU/CSU jede Zusammenarbeit mit Extremisten grundsätzlich ablehnen. Diese Klarheit isoliert die Rechtsextremisten von NPD und DVU ebenso wie die Bündnisbereitschaft der SPD mit der PDS Kommunisten stärkt. Das eine wird dabei in der Öffentlichkeit ebenso selbstverständlich vorausgesetzt wie das andere klaglos hingenommen. 

    Roman Herzog hat vor seiner Wahl zum Bundespräsidenten 1994 die Haltung des glaubwürdigen Demokraten auf den Punkt gebracht: Er hat damals trotz knappster Mehrheitsverhältnisse im Vorfeld erklärt, die Wahl nicht anzunehmen, wenn sie von den rechtsradikalen Stimmen der Republikaner entschieden würde. Diese hatten angekündigt, ihn zu wählen und ließen nach seiner klaren Festlegung davon ab. Sein Gegenkandidat Rau verweigerte solche Klarheit mit Blick auf die von der PDS in Aussicht gestellten Stimmen. 

    Zur Streitbarkeit der Demokraten gegen Extremismus jeder Couleur gehört, dass der Zweck des Machterwerbs nicht das Mittel der billigenden Inkaufnahme extremistischer Stimmen rechtfertigt. Die Grundwertefestigkeit der Union hier ist umso wichtiger, je mehr sich die SPD wie zuerst in Sachsen-Anhalt, dann in Berlin und Nordrhein-Westfalen in die Abhängigkeit von Linksextremisten begibt. Es gehört zu den großen Schwächen der GRÜNEN, dass sie sich hier um des Machterwerbs willen opportunistisch an die SPD anpassen. 

    Verantwortung in der Welt 

    Weil das Bekenntnis zum christlichen Menschenbild zwingend zum Einsatz für die freiheitliche Demokratie führt, hat es auch Konsequenzen für die Außenpolitik. Dieses Menschenbild lässt sich nämlich nicht durch Geographie, Rasse, Religion oder sozialen Stand begrenzen. Es ist universell und zwingt auch die Außenpolitik zur Orientierung an Grundwerten. 

    So berührt der sich verschärfende Armutskonflikt zwischen Nord und Süd den Kern des christlichen Menschenbildes. Die Auseinandersetzung damit in der Entwicklungszusammenarbeit ist deshalb auch ein Markenkern und Herzensanliegen der „C“-Parteien und muss es bleiben. Aus dem „C“ ergibt sich auch, dass das Postulat einer Nichteinmischung in innere Angelegenheiten nicht gelten kann, wenn die Menschenrechte verletzt werden. Auch Handelspartner dürfen nicht isoliert von ihrem Verhältnis zu Menschenrechten gesehen werden. Deshalb muss es zum Selbstverständnis der Union gehören, zum Beispiel bei Waffenexporten strengste Maßstäbe anzulegen. Im Verhältnis zu demokratischen Staaten und Diktaturen muss es klare Unterschiede in der Enge der Beziehungen geben. 

    Die Übereinstimmung in demokratischen Grundüberzeugungen macht in der Weltgemeinschaft aus dem Partner den Freund. Die Europäische Union und die transatlantische Wertegemeinschaft müssen als Orte dieser Freundschaft die zentralen Bezugspunkte unserer Außenpolitik bleiben, weil sie sich im Schutz der Menschenwürde und der Freiheitsgarantie für ihre Bürger auf den Kern des christlichen Menschenbildes verpflichtet haben. 

    Von der Selbstfindung zur Selbstbehauptung Europas 

    Dieser Wertebezug hat zur Gründung der Europäischen Union geführt und begründet ihren Erfolg der Gewährleistung von Frieden und Freiheit in Westeuropa. Nach 1989 konnte diese Werteordnung auch in Mittel- und Osteuropa durchgesetzt werden. Damit wurde das zweite große Ziel der europäischen Einigung ebenfalls verwirklicht. Oft wird gefragt, ob diese historischen Erfolge nicht ausreichen und wozu wir überhaupt weitere Fortschritte in der europäischen Integration brauchen. Aber die Herausforderungen sind trotz der historischen Fortschritte noch keineswegs bewältigt: 

    Uns Europäern muss im Zeitalter der Globalisierung klarer werden, dass wir nur ein kleiner Teil dieser Welt sind. Heute leben nur etwa 7,5 Prozent der Weltbevölkerung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. 2050 werden wegen des unterschiedlichen Bevölkerungswachstums nur rund vier Prozent der Menschheit in den EU-Mitgliedsländern leben. Wir Europäer haben als kleine Minderheit in der Weltgesellschaft nur dann eine Chance, unsere Werte, unsere politische Kultur, unsere Lebensweise und unseren Wohlstand zu bewahren, wenn wir noch mehr zusammenrücken und noch enger zusammenarbeiten. 

    Nach der Selbstfindung der Europäer durch die Verankerung von Frieden und Freiheit auf dem eigenen Kontinent ist deshalb die Selbstbehauptung Europas in der zusammenwachsenden Welt die neue Notwendigkeit und zusätzliche Legitimation der europäischen Einigung. Wer im Zeitalter der Globalisierung die freiheitliche Demokratie und die ihr innewohnenden Grundwerte nicht auch nach Außen zum Maßstab macht, relativiert ihre Bindungskraft auch im Innern. Deshalb lassen sich gerade aus Sicht des christlichen Menschenbildes Innen- und Außenpolitik umso weniger trennen umso mehr die Welt zusammenwächst. Es sind zwei Seiten der gleichen Medaille – vor allem wenn man das „C“ als Chance für die Zukunft begreift.

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  • IM INTERNET IST DAS LÖSCHEN UND SPERREN:

    von kriminellen Angeboten keine Alternative, sondern gehört beides zur Verteidung von Demokratie und Menschenrechten. Deshalb halte ich es für falsch, dass der Deutsche Bundestag jetzt das 2009 im Zusammenhang mit der Debatte im Kinderpornographie im Internet beschlossene "Zugangserschwerungsgesetz" wird aufgehoben hat.

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken:

    Zum Internet:

    LÖSCHEN UND SPERREN SIND KEINE ALTERNATIVEN

    Ich halte es für falsch, dass der Deutsche Bundestag am 1. Dezember 2011 das sog. „Zugangserschwerungsgesetz“ aus dem Jahr 2009 aufgehoben hat. Ich habe diesem Gesetz aus guten Gründen zugestimmt: 

    Es darf nicht zugelassen werden, dass sich das Internet als rechtsfreier Raum geriert. Was in der freiheitlichen Demokratie offline verboten ist, kann nicht online erlaubt werden. Dabei ist es für demokratische Staaten ebenso legitim, entsprechende Internetseiten generell zu löschen wie sie bis zur möglichen Löschung zu sperren. Wo es um die Durchsetzung des Rechts geht, sind Löschen und Sperren keine Alternativen, sondern ergänzen einander. 

    Eine– wohl auch wegen der herannahenden Bundestagswahlen – stark emotionalisierte Debatte löste 2009 eine Initiative der damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ursula von der Leyen aus, den Zugriff auf kinderpornographische Angebote im Internet bis zur Löschung entsprechender Seiten durch deren Sperrung zu verhindern. 

    Der Deutsche Bundestag verabschiedete dazu am 18. Juni 2009 das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ (Zugangserschwerungsgesetz). Darin wird das Bundeskriminalamt beauftragt, eine „Sperrliste“ über Internet-Domains zu führen, „die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen“. Internetprovider haben nach dem Gesetz „geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten, die in der Sperrliste aufgeführt sind, zu erschweren.“

    Aus der Netz-Community wurde dagegen eine öffentlichkeitswirksame Kampagne unter dem Motto „Löschen statt Sperren“ initiiert. Damit wurde ein künstlicher Gegensatz zwischen dem Löschen und Sperren solcher Webseiten hergestellt. Das Problem liegt vor allem darin, dass eine Vielzahl der nach deutschem Strafrecht verbotenen kinderpornographischen Internetangebote auf Servern im Ausland beheimatet ist und nur dort die Löschung veranlasst werden kann. 

    Über den Erfolg dieser Löschmaßnahmen gibt es unterschiedliche Zahlen. Der Verband der Internetwirtschaft ‚eco‘ gibt eine Erfolgsquote von 99 Prozent an, das Bundeskriminalamt meldet nach einer Woche eine Löschquote von siebzig bis achtzig Prozent, nach zwei Wochen 93 Prozent und nach vierWochen sogar 99 Prozent. Allerdings kommen pro Monat 100 bis 150 neue Seiten hinzu, die sicherlich teilweise nur umgezogene, vermeintlich gelöschte Angebote sind. Tatsächlich war das Sperren fraglicher Seiten immer als Zwischenlösung bis zur Löschung vorgesehen. 

    Allerdings hat die breite öffentliche Kampagne gegen solche Internetsperren nach der Bundestagswahl 2009 ihren Niederschlag im Koalitionsvertrag zwischen CDU/ CSU und FDP gefunden. Dort wurde auf Druck der FDP in ungewöhnlicher Weise vereinbart, ein vom Deutschen Bundestag beschlossenes gültiges Gesetz nicht anzuwenden: „Wir sind uns darüber einig, dass es notwendig ist, derartige kriminelle Angebote schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren. Wir werden daher zunächst für ein Jahr kinderpornographische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht sperren.“ Erst am 1. Dezember 2011 wurde das Gesetz durch Beschluss des Deutschen Bundestages abgehoben. 

    Tatsächlich aber ist es unsinnig, das Löschen und Sperren von kinderpornographischen Seiten in einen Gegensatz zueinander zu bringen. Es geht hier nicht um eine sich ausschließende Alternative, sondern um sich einander ergänzende Maßnahmen. Die Strategie muss lauten „Löschen und Sperren“: Der Kampf gegen Kinderpornografie muß sowohl auf der Produzenten wie auf der Konsumentenseite ansetzen. 

    Inzwischen befasst sich auch das Europäische Parlament mit dieser Frage. Dort zeichnet sich eine Regelung ab, wonach dem Löschen kinderpornographischer Inhalte an der Quelle „höchste Priorität“ eingeräumt wird, das Sperren einschlägiger Webseiten aber als Zusatzmaßnahme von den Mitgliedsstaaten eingesetzt werden soll, wenn die Inhalte auf Servern außerhalb der EU lagern oder das Löschen zu lange dauert. 

    Auch wenn entsprechende Gesetz jetzt aufgehoben wurde, bleibt das Thema sicherlich auf der Tagesordnung. Hier geht es nicht nur um das Spezialthema Kinderpornographie, sondern um eine sehr grundsätzliche Entscheidung. Dabei müssen in einer freiheitlichen Gesellschaft strengste Maßstäbe angelegt werden, wenn es um die Frage geht, wo die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden muss, weil die Grundlagen der Freiheit und die Menschenwürde attackiert werden. 

    Auch in der Offline-Welt kann beispielsweise die Verbreitung von Publikationen mit strafbarem Inhalt verboten werden, wenn die verantwortlichen Verlage noch nicht geschlossen werden können. Organisationen wie der ‚Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur‘ wenden sich aber gegen jeden Eingriff, der die Erreichbarkeit von vorhandenen Internetangeboten für Nutzer erschwert, auch wenn die Verbreitung des gleichen Inhalts außerhalb des Internets strafbar wäre. Ganz allgemein werden Internet-Sperren als „schädlich für die Demokratie“ abgelehnt. Diese Art von Sonderrecht für das Internet als Zone außerhalb des Strafgesetzes kann in einer freiheitlichen Demokratie nicht hingenommen werden. 

    Wo das Löschen strafbarer Internetangebote nicht unverzüglich möglich ist, kann die freiheitliche Demokratie nicht auf das Sperren verzichten: Wer hier reflexartig immer gleich ‚Zensur‘ ruft, sollte sich überlegen, ob es im Cyberspace zum Beispiel ein Recht auf Anleitung zum Bombenbau, auf Leugnung des Holocaust oder auf Konsum von Kinderpornografie geben kann. Der freiheitlich-demokratische Staat kann sich vor seiner Verantwortung auch im Internet nicht drücken.

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  • DAS ERGEBNIS DER VOLKSABSTIMMUNG:

    zu Stuttgart 21 fiel eindeutig zugunsten der Befürworter des Bahnhofsprojektes aus. Unabhängig davon hat es die Debatte um direkte Demokratie neu belebt. Welche Folgerungen lassen sich in dieser Hinsicht aus der Abstimmung ziehen ?

    Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

     

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

     

    Plebiszit-Fazit Stuttgart 21

    Am 27. November 2011 fand in Baden-Württemberg eine Volksabstimmung über das um­strittene Bahn­projekt „Stuttgart 21“ statt. Im Koalitionsvertrag vom Mai 2011 hatten Grüne und SPD als neue Mehrheit nach der Land­tagswahl vom 27. März 2011 festge­halten, dass die Koalitionspar­teien „unterschiedliche Meinungen zu diesem Projekt“ vertreten und eine Volksabstim­mung dar­über verein­bart. 

    Die baden-württembergische Landesver­fassung legt für den Erfolg einer Volksabstimmung ein Zustim­mungsquorum von mindes­tens einem Drittel der Stimm­berechtigten fest, weil Volksabstimmungen Be­schlüsse des durch Wahlen legitimierten Landtages aufheben können. Eine akzeptierte Bindungswirkung könnten Volksabstimmungen aber nicht entfalten, wenn dort die Ent­scheidungsbefugnis bei wesentlich weniger Stimmbe­rechtigten läge als bei allgemeinen Wahlen. 

    Das Ergebnis der Volksabstimmung über Stuttgart 21 lässt einige generelle Schlussfolgerungen zur Pro­blematik direkter Demokratie durch plebiszitäre Elemente zu. 

    1) Lautstärke bedeutet nicht Mehrheitsfähigkeit 

    Trotz einer lange anhaltenden Kampagne mit massiven auch medial verstärkten Protesten und Demonstra­tionen haben die Gegen von Stuttgart 21 bei der Volksabstimmung am 27. November 2011 ein klare Nie­derlage erlitten: 

    • In Baden-Württemberg insgesamt lehnten nur 41,2 Prozent der Abstimmenden Stuttgart 21 ab, hingegen stimmten 58,8 Prozent dafür. Mit 1,5 Mio Stimmen mobilisierten die Gegner des Bahnhofprojekts nicht wesentlich mehr Bürger als die Grünen bei der Landtagswahl im März 2011 Wähler hatten (1,2 Mio). 

    • Das von der Landesverfassung vorgeschriebene Quorum von einem Drittel der Abstimmungsbe­rechtigten verfehlten die Gegner von Stuttgart 21 mit 19,8 Prozent klar. Um das Quorum zu erreichen fehlten bei 3,6 Millionen Abstimmenden über eine Million Stimmen. 

    • Selbst in der Stadt Stuttgart, dem Zentrum des Widerstands, stimmte eine Mehrheit von 52,9 Pro­zent für das Bahnhofsprojekt, 47,1 Prozent waren dagegen. 

    • Nur in sieben der 44 Stadt- und Landkreise waren die Projektgegner in der Mehrheit, in keinem erreichten sie das notwendige Drittel-Quorum. Auffällig ist, dass die Projektgeg­ner nur dort eine Mehrheit erreichten, wo die Wahlbeteiligung unterdurchschnittlich war. 

    Die Klarheit des Abstimmungsergebnisses hat viele überrascht, die angesichts der Massivität der Proteste die Gegner im Vorteil sahen oder zumindest ein knappere Ergebnis erwarteten. Letztlich war es aber eine lautstarke Minderheit, die den Eindruck der Mehrheitsrepräsentanz erweckte. Sie setzt sich nicht durch, weil die „schweigende Mehrheit“ stärker als erwartet an der Abstimmung teilnahm.

     

    2) Wahlbeteiligung bei Plebisziten deutlich geringer als bei Wahlen 

    Bei der baden-württembergischen Landtagswahl im März 2011 betrug die Wahlbeteiligung 66,3 Pro­zent, bei der Volksabstimmung zu Stuttgart 21 wurde eine Beteiligung von 48,3 Prozent erreicht. Das sind 18 Prozent weniger. Auch die mit 67,8 Prozent überdurch­schnittliche Beteiligung an der Volksabstim­mung in Stuttgart lag unter der Beteiligung von 73,1 Prozent an der Landtagswahl in der Landes­hauptstadt. 

    Insgesamt bestätigte sich damit erneut, dass die Beteiligung an Volksabstimmungen signifikant hinter der Beteiligung an entsprechenden Wahlen zurück bleibt. So stimmten beim Berliner Volksentscheid zum Flughafen Tempelhof im April 2008 nur 36,1 Prozent der Wahlberechtigten ab, bei der bayerischen Abstimmung zum Nichtraucherschutz im Juli 2010 waren es 37,7 Prozent, beim Volksentscheid gegen die Schulreform in Hamburg im Juli 2010 nur 36,1 Prozent und beim Volksentscheid über die Offenlegung von Privatisierungsverträ­gen der Berliner Wasserbetriebe im Februar 2011 nur 27,5 Prozent. Die jeweiligen Landtagswah­len hatten ausnahmslos eine um zwanzig Pro­zent höhere Beteiligung. 

    Diese Plebisziterfahrungen entsprechen den Ergebnissen einer von der Bertelsmann-Stiftung im Sommer 2011 veröffentlichten Umfrage: Danach sehen 94 Prozent der Bundesbürger in Wahlen die beste Form der politischen Beteiligung. Volksentscheide oder Abstimmungen über Infrastrukturprojekte kommen auf  nur 78 bzw. 68 Prozent. Für 21 bzw. 29 Prozent kommt eine Beteiligung daran nicht in Frage. 

    3) Wer fragt, der bestimmt

    Von hoher Bedeutung für den Ausgang von Volksabstimmungen ist die Formulierung der Abstimmungs­frage. Die Landesverfassung in Baden-Württemberg schreibt vor, dass über ein vom Landtag abgelehntes Gesetz abgestimmt werden muss. Deshalb lautete die Frage auf dem Ab­stimmungszettel: „Stimmen Sie der Gesetzesvor­lage „Ge­setz über die Ausübung von Kündi­gungsrechten bei den vertraglichen Verpflich­tungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S-21-Kün­digungsgesetz)“ zu ?“ 

    Damit entstand die merkwürdige Situation, dass mit Nein stimmen (also das S-21-Kündigungsge­setz ab­lehnen) musste, wer Ja zum neuen Bahnhof sagt. Mit Ja musste stimmen (also dem S-21-Kündigungsge­setz zustimmen), wer den Bahnhof verhindern will. Umfragen zeigten, dass bis zu 18 Prozent der Bürger die Abstim­mungsfrage missverstanden. Im konkreten Fall dürfte dadurch das Ergebnis nicht beeinflusst worden sein, da die Verwirrung Befürworter und Gegner gleicherma­ßen betraf. Das Beispiel zeigt aber die generelle Möglichkeit der Ergebnisbeeinflussung durch die Formu­lierung der Fragestellung. 

    4) Zur Bindungskraft plebiszitärer und parlamentarischer Mehrheiten

    Ob von der Volksabstimmung das von der Landesregierung erhoffte „abschließende und befrie­dende Ur­teil“ zu Stuttgart 21 ausgehen wird, darf bezweifelt werden. Zwar hat der baden-würt­tembergische Minis­terpräsident Wilfried Kretschmann als ausgewiesener Projektgegner dazu auf­gerufen und für seine Lan­desregierung erklärt, das Ergebnis der Volksabstimmung zu akzeptie­ren. 

    Gegner des Projektes stellten aber schon vor der Abstimmung die in der Landesverfassung fest­gelegten Spielregeln in Frage: Politisch entscheidend sei nicht die Höhe der Wahlbeteili­gung, sondern die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Dieses Argument ist durch das Ergebnis wertlos geworden, denn unabhängig vom Quorum hat sich eine Mehrheit der Abstimmenden für Stuttgart 21 ausgesprochen. 

    Aber trotz des eindeutigen Ausgangs der Volksabstimmung stellen außerparlamentarische Projektgegner die Legitimität des Ergebnisses in Frage. So erklärte der Sprecher der „Parkschützer“, es sei ja nicht über Stuttgart 21 abgestimmt worden, sondern „nur“ über die Fi­nanzierung des Projektes und kündigte weitere Aktionen zur Verhinderung des Bahnhofsbaus an. Erschreckend ist insbesondere, wie viele Aktivisten im Internet angesichts der Abstimmungsniederlage von „Wahlbetrug“ sprechen. So bleibt offen, ob dem Er­gebnis der Volksabstimmung von der unterle­genen Minderheit höhere Akzeptanz entgegen gebracht wird als den zahlreichen eindeutigen Par­lamentsentscheidungen für Stuttgart 21 in den letzten Jahren.

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  • "AUGENMASS FÜR DIE REALITÄTEN" SEI:

    der Kern meines Buches INTERNET UND DEMOKRATIE. So ist es in einer Rezension der "Arbeitsgemeinschaft katholisch-sozialer Bildungswerke" zu lesen. Das Buch schlage "in einem flüssig lesebaren Duktus ... Schneisen in das Dickicht der aktuellen Debatten um das Internet."

    aus: aksb-inform
    (Arbeitsgemeinschaft katholisch-sozialer Bildungswerke in Deutschland)

    Das Internet aus politikwissenschaftlicher Sicht

    Eine Rezenzion von Pascal Kreuder 

    Stephan Eisel: Internet und Demokratie,
    Herder-Verlag (Freiburg i.Br.) 2011, 360 S., 15 Euro
    ISBN: 978-3451303517.

    In der Öffentlichkeit ist die politische Dimension des Internets spätestens mit der Einrichtung der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft 2010 und dem Achtungserfolg der Piratenpartei im Superwahljahr 2009 und jetzt 2011 bewusst geworden. Die Begeisterung über die Möglichkeiten des Internets ist einem Problembewusstsein für die Schattenseiten gewichen. Stichworte wie Vorratsdatenspeicherung, eskalierende Facebookparties, aber auch die Protestwelle gegen google streetview zeigen deutlich auf, dass in der öffentlichen Wahrnehmung Vorbehalte und Unsicherheiten gegenüber den digitalen Medien bestehen. Aufklärung und Orientierung tut not.

    So kommt das Buch von Stephan Eisel – Projektleiter „Internet und Demokratie“ der Konrad-Adenauer-Stiftung und Referent der AKSB-Jahrestagung – zur rechten Zeit. In einem flüssig lesbaren Duktus bietet er einen Überblick über die Ursprünge des Internets und behandelt in verschiedenen Themenfeldern, von Suchmaschinen bis zum Cyberwar, die Chancen, aber auch die Herausforderungen. Zentral ist in seiner Betrachtung die Feststellung, dass das Netz selbst weder gut noch schlecht sei, sondern – wie ein Küchenmesser – von den Intentionen des Nutzers abhängt. 

    Besonderes Augenmerk richtet der Bonner Politologe auf die Auswirkungen auf die Rechte des Einzelnen, der gesellschaftlichen Beteiligung und den Auswirkungen auf die Demokratie in ihrer Verfasstheit und Entscheidungsfindung. So setzt er sich kritisch mit dem Instrument der Bürgerhaushalte auseinander, denen er mangelnde Repräsentativität und hohe Manipulierbarkeit konzediert. Eisel tritt nicht nur der Ansicht entgegen, das Internet würde die Partizipation erhöhen, sondern erteilt der Hoffnung, mittels online-Angeboten könne eine stärkere Auseinandersetzung mit politischen Inhalten befördert werden, eine Absage. So befassen sich von ca. 11.000 Blogs in Deutschland nur 369 mit Politik. Auf einem Ranking komme der erste Politikblog erst auf Platz 20. 

    Ingesamt plädiert Eisel dafür, das Augenmaß für die Realitäten zu wahren. Das Indiviuum und die Gesellschaft müssten sich ihrer Verantwortung bewusst werden, wenn es darum geht, das Instrument Internet verantwortungsvoll zu nutzen. Die vorliegende Abhandlung schlägt mit 20 Thesen, Schneisen in das Dickicht der aktuellen Debatten um das Internet und ermöglicht eine erste Orientierung. Die Fülle der zitierten Quellen zeugt indes davon, dass der Nutzen des Netzes in Form der Informationsbeschaffung vom Autor intensiv in Anspruch genommen wurde, wie Eisel in seinem Vorwort vermerkt. Bei einer Neuauflage wäre zur besseren Handhabbarkeit noch ein Stichwortregister wünschenswert.

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  • BEI DEN PIRATEN VERSTECKT SICH HINTER:

    den ständigen Transparenzbekenntnissen ein problematisches Politikverständnis. Das zeigt sich nicht zuletzt im personellen Bereich von der Vertuschung von Interessenskonflikten bis zur NPD-Vergangenheit von Führungspersonen. Noch verdrängt die Faszination über Art der Politikdarstellung das öffentliche Interesse für das Politikverständnis der neuen Partei.

     

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken. 

     

    Der Piraten neue Kleider
    Wenn das WAS hinter dem WIE verschwindet

     Die Berliner Piraten fordern in ihrem 2011 verabschiedeten Grundsatzprogramm einen „grundsätz­lichen Wechsel zum Prinzip der größtmöglichen Öffentlichkeit von Politik und Verwaltung“. Sie unterstellen der politischen Ordnung des Grundgesetzes ebenso wie der politischen Praxis in der Bundesrepublik einen „bisher praktizierten Geheimhaltungsgrundsatz“. Dieser untergrabe demokratische Kontrolle, „erschwert notwendige Kritik und leistet Filz und Korruption Vor­schub.“

    Ohne Zweifel sind Transparenz und Öffentlichkeit Kernelemente einer freiheitlichen Demokratie. Indem die Piraten dem politischen System der Bundesrepublik Deutschland diese Eigenschaften aber weitgehend absprechen, stilisieren sie sich selbst zum Retter der Transparenz. Sie zelebrieren mit einer unübersichtlichen Fülle von Internetangeboten ihren Transparenzenthusiasmus und reden ununterbrochen darüber, dass sie nichts zu verbergen hätten. 

    Damit setzen sie auf das Prinzip aus dem Märchen von des Kaisers neuen Kleidern: Der Schein ist wichtiger als das Sein. Die Politikdarstellung der Piraten fasziniert viele so sehr, dass sie es für überflüssig halten, ihre Politikinhalte genauer zu betrachten. Das WIE drängt das WAS in den Hintergrund. Ständige Transparenzbekenntnisse können sich aber als Ablenkung von tatsächlichem Versagen entpuppen – etwa nach dem Motto: Ihr könnt doch alle sehen, was wir machen, also kann es doch so falsch nicht sein …

    Vielleicht liegt in dieser Grundhaltung die Erklärung dafür, dass die Piratenpartei gerade in perso­nellen Fragen solide Maßstäbe zu häufig vermissen lässt. Bei anderen Parteien hätte die Öffentlich­keit auf die damit verbundene Nähe zu Klüngel und Filz schon längst mit breiter Kritik reagiert. 

    Beispiel 1: Vertuschung von Interessenskonflikten

    Erst nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus stellte sich heraus, dass allein vier der 15 Mit­glieder der Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus bei der gleichen Softwarefirma (Hoccer GmbH) beschäftigt sind: Mehrheitsgesellschafter der Firma ist Pavel Mayer, zugleich Vorstandsmit­glied mit den Aufgaben des Generalsekretärs der Berliner Piratenpartei. Seine Angestellten Martin Delius, Simon Weiß und Christoph Lauer sind jetzt wie er selbst Abgeordnete. Schon dieses Interes­senskonglomerat hätte bei anderen Parteien längst massive Kritik ausgelöst. 

    Im Gegensatz zu ihrer öffentlichen Transparenzforderung haben die vier betroffenen Piraten ihre Firmengemeinsamkeit vor der Wahl aber nicht offengelegt, sondern verschleiert. Mayer bezeichnete sich auf seiner Piratenseite im Internet als „leitenden Angestellten“ ohne den Namen der Firma, die ihm mehrheitlich gehört, zu erwähnen. Bei Weiß fehlte z. B. auf abgeordnetenwatch.de jede Berufs­angabe. An bewusste Irreführung grenzen vor allem die Angaben, die der Firmenchef und seine drei Mitarbeiter bei der Landeswahlleitung als „zuletzt ausgeübten Beruf“ gemacht haben. Dort ist zu le­sen: „Student“ (Martin Delius), „Doktorand“ (Simon Weiß), „Student“ (Christoph Lauer), „Leiten­der Angestellter“ (Pavel Mayer). Auch bei der Kandidatenaufstellung wurde nicht offengelegt, dass die vier Bewerber den gleichen Arbeitgeber hatten. Bei Facebook findet sich dazu am 18. Oktober 2011 der Kommentar von „Pirat von LynX“ : „Wunderlich aus der Presse zu erfahren, dass 4 unse­rer Abgeordneten in der gleichen Firma arbeiten. Ich war doch bei dem Parteitag dabei. … ich hätte gern davon gewusst als wir unsere Kandidaten aufgestellt haben.

    Beispiel 2: Beschäftigung von Lebenspartnern auf Steuerkosten 

    Die Berliner Piraten-Abgeordnete Susanne Graf, hat im November 2011 ihren Freund als Teilzeit-Mitarbeiter eingestellt - bezahlt aus Steuergeldern. Begründet hat die Abgeordnete diese Entschei­dung mit der klassischen Rechtfertigung für Nepotismus: "Ich brauchte schnell eine Person, der ich so gut wie bedingungslos vertraue." 

    Formaljuristisch ist die Einstellung des Freundes nicht angreifbar, aber sie ignoriert die Intention der Abgeordnetengesetze. Für den Bundestag ist beispielsweise geregelt: „Der Ersatz von Aufwen­dungen für Arbeitsverträge mit Mitarbeitern, die mit dem Mitglied des Bundestagesverwandt, ver­heiratet oder verschwägert sind oder waren, ist grundsätzlich unzulässig. Entsprechendes gilt für den Ersatz von Aufwendungen für Arbeitsverträge mit Lebenspartnern oder früheren Lebenspart­nern eines Mitglieds des Bundestages.“ Frau Graf hat die Einstellung ihres Freundes zunächst vehement ver­teidigt und erst nach massiven Protesten rückgängig gemacht. Sie schrieb dazu am 16.11.2011 auf ihrem Blog mit inzwischen gewachsener Einsicht: „Intentionen hinter Gesetzes­texten sollten vorab gesucht, verstanden und umgesetzt werden.“ 

    Beispiel 3: Führungsämter für Ex-NPD-Mitglieder

     Mitte Oktober 2011 wurde bekannt, dass einige Führungsämter bei den Piraten von früheren NPD-Mitgliedern ausgeübt wurden. Der Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Sebastian Nerz, sprach verharmlosend von „Jugendsünden“. 

    Tatsächlich ging es um den Spitzenkandidaten (!) der Piratenpartei zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern im September 2011 Matthias Bahner. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald errang er für die Piraten ein Kreistagsmandat. In einer persönlichen Erklärung teilte Bahner nach entsprechenden Presseberichten mit, er sei 2003 als 18-jähriger der NPD beigetreten: „Meine Aktivitäten dort beschränkten sich aus­schließlich auf Freizeitaktivitäten mit meinen damaligen Schulfreunden.“ Schon nach wenigen Monaten habe er die rechtsextremistische Partei wieder verlassen. Die NPD bestritt diese Angaben jedoch und teilte mit, Bahner sei bis 2006 Mitglied gewesen und habe an zahlreichen politischen Aktionen teilgenommen. Er sei dann ausgeschlossen worden, weil er seine Beiträge nicht gezahlt habe. Erst nach einigen Wochen stellten die zuständigen Gremien der Piratenpartei einen Ausschlußantrag ge­gen Bahner. 

    Der Kreisvorsitzende der Piratenpartei in Freising Valentin Seipt war von 2007 bis 2009 Mitglied der rechtsextremen NPD und sogar deren stellvertretender Kreisvorsitzender in Freising. Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt (§ 86a). Er trat zwischen zwar als Kreisvorsitzender der Piraten zurück, aber von einem Antrag, ihn aus Piratenpartei auszuschließen ist nichts bekannt.

    Alle drei Vorgänge wurden nicht innerhalb der Piratenpartei aufgedeckt, sondern von Medien.Erst diese Veröffentlichungen führten zur innerparteilichen Debatte. Problembewusstsein war ursprünglich weder bei den Betroffenen oder in den Führungsgremien noch bei den meisten Aktivisten vorhanden.

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  • BONNER MACHEN FÜRS FESTSPIELHAUS MOBIL:

    und sammeln jetzt auch Geld. Auf Initiative von IHK-Präsident Wolfgang Grießl hat sich der BEETHOVEN-FESTSPIELHAUS-FÖRDERVEREIN gegründet. Er sammelt Spenden aus Wirtschaft und Bürgerschaft für das großartige Projekt: "Zeigen wir den Zauderern und Oberbedenkenträgern, dass wir an der Seite des verlässlichen Partners Deutsche Post AG in der Lage sind, den Bau eines neuen Festspielhauses sicherzustellen!" Über 1,3 Mio Euro sind schon zugesagt.

    Das konnte Wolfgang Grießl bei einem Benefizkonzert zum Start seiner Aktion im Beethovenhaus bekannt geben. Nach dem sich durch das vierjährige Zaudern von Oberbürgermeister und Stadtrat einige Sponsoren zurückgezogen haben, muss in der Finanzierung des im wesentlichen von der Post finanzierten Festpielhausbaus eine Finanzierungslücke geschlossen werden.

    Weitere Informationen zum Projekt Beethoven-Festspielhaus erfahren Sie hier.

    Neben den BÜRGERN FÜR BEETHOVEN und den FEST.SPIEL.HAUS.FREUNDEN macht sich ein weiterer Zusammenschluss von Bonner Bürgern dafür stark, dass die Beethovenstadt endlich einen angemessenen Konzertsaal bekommt.

     

    Die Stadt wird durch die Baukosten nicht belastet, ist aber immer noch die Antwort auf ihren Beitrag zur Stiftung für die Betriebskosten schuldig. Dafür haben der Bund 39 Mio Euro, die Sparkasse KölnBonn 5 Mio Euro, der Rhein-Sieg-Kreis 3 Mio Euro zugesagt. Das Land will sich mit einer Million beteiligen.

    Es ist beschämend, dass seit Jahren alle Partner ihren Anteil zur Verwirklichung des Festspielhauses zugesagt haben, aber die Kommunalpolitiker in der Beethovenstadt sich vor ihrer Verantwortung fürt den größten Sohn der Stadt immer wieder drücken.

    Presseinformation zum neuen Beethoven-Festspielhaus-Förderverein

    5.000 für Beethoven - Jetzt oder Nie!

    Freundeskreis "Grießl and friends" und Festspielhaus Förderverein rufen zur Co-Finanzierung des Festspielhauses auf

    Ein von IHK-Präsident Wolfgang Grießl initiierter Unterstützerkreis zum Bau des Beethoven Festspielhauses hat erste Ideen entwickelt, wie zumindest ein großer Teil der Finanzierung durch bürgerschaftliches und unternehmerisches Engagement sichergestellt werden kann.

    Der Freundeskreis "Grießl and friends" will 5.000 Unternehmer und Bürger gewinnen, die in den nächsten fünf Jahren jeweils 1.000 Euro für den Bau des Festspielhauses spenden. Eine Lotterie zu Gunsten des Festspielhauses, Galaveranstaltungen und weitere Events sollen ebenfalls zum finanziellen Gelingen des Projekts beitragen.

    "Voraussetzung ist, dass Stadt, Stadtrat und Oberbürgermeister den eindeutigen Beschluss fassen, dass ein neues Festspielhaus gebaut werden soll und dass der Bau privatwirtschaftlich (also ohne Beteiligung der Stadt) erfolgt", sagt Wolfgang Grießl. Kleine und große Spenden seien willkommen.

    Im Aufruf heißt es unter anderem: "Es hat schon Tradition (Liszt u. a.), dass Bonner Bürger, Unternehmer und weltweit Beethovenfreunde diesem genialen Musiker an seinem Geburtsort die ihm gebührende Beachtung verschaffen müssen. Diese Begeisterung für Beethoven gilt es zu erhalten und - wo nötig - zu verstärken und erneut zu wecken." Um Politik und Verwaltung der Beethovenstadt Bonn deutlich zu signalisieren, dass es nicht am bürgerschaftlichen Engagement und Willen fehle, habe sich innerhalb weniger Tage spontan bereits eine große Zahl Bonner Bürger bereiterklärt, diese Aktion zu unterstützen.

     Träger der Aktion 5.000 für Beethoven ist der gemeinnützige Verein Beethoven Festspielhaus Förderverein e.V., info@beethoven-festspielhaus-foerderverein.de.

    "Wir rufen alle Bürger, Unternehmer, freie Berufe, Handwerker, Handel und alle Beethovenfans - auch weltweit - auf:
    "Beteiligt Euch !
    Zeigen wir den Zauderern und Oberbedenkenträgern, dass wir an der Seite des verlässlichen Partners Deutsche Post AG in der Lage sind, den Bau eines neuen Festspielhauses sicherzustellen!"

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  • DIE VOLKSABSTIMMUNG ZU STUTTGART 21:

    am 27. November 2011 ist für viele verwirrend: Wer für den neuen Bahnhof ist, muss mit Nein stimmen. wer den Bahnhof verhindern will, muss mit Ja stimmen. Hier finden Sie informationen zu den Hintergründen dieser zweiten Volksabstimmung in der Geschichte Baden-Württembergs.

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken. 

    Wer mit Nein stimmt,

    sagt Ja zu Stuttgart 21

     

    Hintergründe zur Volksabstimmung

    in Baden-Württemberg

     Am 27. November 2011 findet in Baden-Württemberg eine Volksabstimmung über das um­strittene Bahnprojekt „Stuttgart 21“ statt. Zum zweiten Mal in der Geschichte des Bundeslan­des werden damit die Bürger an die Urne gerufen, um über eine Sachfrage zu ent­scheiden. 

    Volksabstimmungen in der Landesverfassung

     Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 11. November 1953 sieht ausdrück­lich die Möglichkeit zu Volksbegehren und Volksabstimmungen vor: 

    Artikel 59

    (1) Gesetzesvorlagen werden von der Regierung, von Abgeordneten oder vom Volk durch Volksbegehren eingebracht.
    (2) Dem Volksbegehren muss ein ausgearbeiteter und mit Gründen versehe­ner Ge­setzentwurf zu Grunde liegen. Das Volksbegehren ist zu Stande ge­kommen, wenn es von mindestens ei­nem Sechstel der Wahlberechtigten ge­stellt wird. Das Volks­begehren ist von der Regierung mit ihrer Stellungnahme unverzüglich dem Land­tag zu unterbrei­ten.

    (3) Die Gesetze werden vom Landtag oder durch Volksabstimmung beschlos­sen. 

    Artikel 60

    (1) Eine durch Volksbegehren eingebrachte Gesetzesvorlage ist zur Volksabstimmung zu brin­gen, wenn der Landtag der Gesetzesvorlage nicht unverändert zustimmt. In diesem Fall kann der Landtag dem Volk einen eigenen Gesetzentwurf zur Entscheidung mitvorlegen.

    (2) Die Regierung kann ein vom Landtag beschlossenes Gesetz vor seiner Verkündung zur Volksabstimmung bringen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt. Die an­geordnete Volksabstimmung unterbleibt, wenn der Landtag mit Zweidrittelmehrheit das Ge­setz erneut beschließt.

    (3) Wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt, kann die Regierung eine von ihr eingebrachte, aber vom Land tag abgelehnte Gesetzesvorlage zur Volksabstimmung brin­gen.

    (4) Der Antrag nach Absatz 2 und Absatz 3 ist innerhalb von zwei Wochen nach der Schluss­abstimmung zu stellen. Die Regierung hat sich innerhalb von zehn Tagen nach Ein gang des Antrags zu entscheiden, ob sie die Volksabstimmung anordnen will.

    (5) Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt.

    Der Weg zu einer Volksabstimmung kann also entweder über ein Volksbegehren oder über den Antrag von einem Drittel der Landtagsabgeordneten führen. Für die Verbindlichkeit des Ergebnisses kommt neben der Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf die Höhe der Wahlbe­teiligung an, da insgesamt mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmen muss. 

    Volksabstimmungen in der Geschichte Baden-Württembergs

     Die Abstimmung zu Stuttgart 21 ist die zweite Volksabstimmung in Baden-Württem­berg. Die erste Volksabstimmung hatte vor 40 Jahren am 19. September 1971 ausge­löst durch ein Volksbegehren für die vorzeitige Auflösung des damaligen Land­tages stattge­funden. Es ging dabei um die umstrittene kommunale Gebietsreform. Bei einer Wahlbeteili­gung von nur 16 Prozent scheiterte die Volksabstimmung 1971, weil der vorgelegte Gesetzent­wurf statt des er­forderlichen Drittels nur die Zustimmung von 8,6 Prozent der Stimmberech­tigten er­hielt. Von den Abstimmenden hatten 54,4 Prozent mit Ja und 45,6 Prozent mit Nein gestimmt. 

    Das Land Baden-Württemberg verdankt seine Entstehung selbst drei Volksabstim­mungen. Diese fanden 1951 über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes in den bis dahin ge­trennten Südwestsaaten Württemberg-Baden, Württemberg-Hohen­zollern und Baden statt. Für eine solche „Neugliederung des Bundesgebietes“ schreibt das Grundgesetz in Artikel 29 einen Volksentscheid vor. Am 9. Dezember 1951 nahmen daran in allen drei Ländern 58,8 Prozent der Stimmberechtigten teil, davon stimmten 69,7 Prozent für den neuen Südweststaat. Da es aber in Baden eine Mehrheit gegen ein gemeinsames Bundesland gegeben hatte, ent­schied das Bundes­verfassungsgericht 1956, dass dort über den Verbleib im inzwischen ge­meinsamen Bundesland erneut abgestimmt werden durfte. Dazu kam es dann erst am 7. Juni 1970. Es nahmen 62,6 Prozent der Abstimmungsbe­rechtigten in Baden teil und entschieden sich mit übergroßer Mehrheit (81,9 Prozent) für den Verbleib bei Baden-Württemberg. 

    Der Weg zur Volksabstimmung über Stuttgart 21

     Zur Volksabstimmung über Stuttgart 21 kommt es nicht durch ein Volksbegehren, son­dern über den zweiten in der Landesverfassung vorgesehenen Weg, d.h. auf An­trag von einem Drittel der Landtagsabgeordneten. Im Koalitionsvertrag vom Mai 2011 hatten Grüne und SPD als neue Mehrheit nach der Land­tagswahl vom 27. März 2011 festge­halten, dass die Koaliti­onsparteien „unterschiedliche Meinungen zu diesem Projekt“ vertreten und eine Volksabstim­mung darüber – da­mals „bis spätestens Mitte Ok­tober 2011“ - verein­bart.  

    Im Koalitionsvertrag heisst es weiter: „Inhalt der Volksabstimmung ist ein Gesetz über die einseitige Kündigung der bestehenden vertraglichen Verpflichtungen des Landes Ba­den-Württtemberg (Ausstiegsgesetz). Bestandteil des zur Abstimmung ge­stellten Gesetzent­wurfes ist dabei auch, welche Kosten auf das Land im Falle eines solches Ausstieges zu­kommen. Ziel der Volksabstimmung ist es, zu einem abschlie­ßenden und befriedenden Urteil über Stuttgart 21 zu gelangen. Grüne und SPD wer­den einen Gesetzentwurf zur Än­derung der Ver­fassung mit dem Ziel einer deutlichen Senkung der Quoren bei Volksab­stimmungen in den Landtag einbringen. Die Volks­abstimmung wird nach Art. 60 der Lan­desverfassung durchge­führt.“ 

    Tatsächlich wurde der von der Landesregierung eingebrachte „Gesetzentwurf zur Kün­digung der Finanzierungsverträge zum Bahnprojekt Stuttgart 21“ am 28. Sep­tember 2011 mit einer klaren Mehrheit von SPD, CDU und FDP abgelehnt. Nur die Grünen und vereinzelte Abge­ordnete der SPD stimmten für das Ge­setz. Von den 138 Landtagssitzen entfallen 60 auf die CDU, 36 auf die Grünen, 35 auf die SPD und 7 auf die FDP.

    Unmittelbar nach der Abstimmung riefen die Grü­nen zur Unterzeichnung eines Antrages auf Durchfüh­rung einer Volks­abstimmung über das soeben vom Landtag abgelehnte Gesetz auf. 68 der 138 Abge­ordneten des Landtages – d.h. fast alle Abgeordneten von SPD und Grünen – unterzeichneten diesen Antrag. Die Landesregierung machte dann einstimmig von ihrem Recht nach Art 60 Abs 3 der Landesverfas­sung Gebrauch und setzte eine Volksabstimmung für den 27. No­vember 2011 an.  

    Von Anfang an wurde dieses Verfahren von Verfassungsrechtlern kritisiert. So ver­wies der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof darauf, dass das Projekt ei­ner „Bahntrassen­führung von Bratislava nach Paris über deutsches Gebiet“ unter die Gesetzge­bungskompetenz des Bundes falle. Andere Kritiker bemängelten, dass rechtsgültige ge­schlossene Verträge nicht einseitig durch politische Beschlüsse auf­gehoben werden kön­nen, da hier das Kontinui­tätsprinzip gelte. Eingewandt wurde auch, dass eine Volksabstim­mung zu Stuttgart 21 künst­lich herbeigeführt werde, da viele Landtagsabge­ordnete für den Beschluss des Landtages ge­stimmt hatten, gegen den sie dann eine Volksabstimmung bean­tragten. Tatsächlich handele es sich in der Landesverfassung beim Recht von Landtagsabge­ordneten, eine Volksabstimmung zu beantragen, um ein Minderheitenrecht. 

    Die Volksabstimmung am 27. November 2011

     Am 27. November 2011 sind ca. 7,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württem­berg stimmberechtigt. An der Volksabstimmung darf teilnehmen, wer am Abstim­mungstag zum Landtag wahlberechtigt ist. Bei einer Landtagswahl sind die Bürger wahlberechtigt, die Deut­sche im Sinne von Art. 116 Abs 1 des Grundgesetzes sind, am Wahltag das 18. Lebens­jahr vollendet haben, seit mindestens drei Mona­ten in Baden-Württemberg wohnen (Stichtag 27. August 2011), nicht durch Gerichtsent­scheid vom Wahlrecht ausge­schlossen sind und im Wählerverzeichnis ihrer Heimat­gemeinde geführt werden. 

    Ein Antrag von Grünen und SPD, das von der Landesverfassung vorgeschriebene Quorum von einem Drittel auf ein Fünftel der Stimmberechtigten zu senken, erreichte nicht die not­wendige verfassungsändernde Zwei­drittelmehrheit im Landtag und wurde abgelehnt.  

    Es müssen also bei der Volksabstimm­ung am 27. November 2011 etwas mehr als 2,5 Millio­nen Bürger mit "Ja" stimmen, damit das vom Landtag mit großer Mehrheit abgelehnte Aus­stiegsgesetz dennoch gültig wird. Auf die Grünen, die als einzige Partei Stuttgart 21 geschlos­sen ablehnen, entfielen bei der Landtagswahl am 27. März 2011 bei einer Wahlbeteiligung von 66,3 Prozent etwa 1,2 Millionen Stimmen. 

    Verwirrende Abstimmungsfrage

     Von hoher Bedeutung für den Ausgang von Volksabstimmungen ist die Formulierung der Ab­stimmungsfrage. Die Landesverfassung schreibt vor, dass über die vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage abgestimmt werden muss und legt fest: „Bei Volksabstim­mungen wird mit Ja oder Nein gestimmt“ (Art. 26 Abs. 5). Deshalb steht am 27. November 2011 das vom Landtag abgelehnte S-21-Kündigungsgesetz zur Abstimmung. 

    Die Frage auf dem Abstimmungszettel lautet also: „Stimmen Sie der Gesetzesvor­lage „Ge­setz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Verpflichtung­en für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S-21-Kündigungsgesetz)“ zu ?“  

    Es fol­gen die erläuternden „Hinwei­se“: „Mit Ja stimmen Sie für die Verpflichtung der Lan­desregierung, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finan­zierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnpro­jektes Stuttgart 21 auszuüben.“ bzw. „Mit Nein stimmen Sie gegen die Verpflichtung der Landesregierung, Kündi­gungsrechte zur Auflösung der vertragli­chen Vereinbarungen mit Finanzierungsp­flichten des Landes bezüg­lich des Bahnprojektes Stuttgart 21 auszuüben.“ 

    Damit entsteht die merkwürdige Situation, dass mit Nein stimmen (also das S-21-Kündi­gungsgesetz ablehnen) muss, wer Ja zum neuen Bahnhof sagt. Mit Ja muss stimmen (also dem S-21-Kündi­gungsgesetz zustimmen), wer den Bahnhof verhindern will. Ohne Zweifel ent­steht dadurch eine gewisse Verwirrung bei den Abstimmungs­berechtigten. 

    Ob von der Volksabstimmung das von der Landesregierung erhoffte „abschließende und be­friedende Urteil“ zu Stuttgart 21 ausgehen wird, darf bezweifelt werden. Insbe­sondere die Gegner des Projektes stellen schon jetzt die in der Landesverfassung festge­legten Spielregeln in Frage: Politisch entscheidend sei nicht die Höhe der Wahlbeteili­gung, sondern die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

    Die Landesverfassung legt aber bewusst ein Zustimmungsquorum von mindestens einem Drittel der Stimm­berechtigten fest, weil Volksabstimmungen Beschlüsse des durch Wahlen legitimierten Landtages aufheben können. Eine akzeptierte Bindungswirkung könnten Volksabstimmungen aber nicht entfalten, wenn dort die Entscheidungsbefugnis bei wesentlich weniger Stimmbe­rechtigten läge als bei allgemeinen Wahlen.

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  • ZU MEINER ZEIT BEI HELMUT KOHL HAT:

    Center-TV mich in einem ausführlichen 40-minütigen Interview befragt. Ich war von 1983-87 Redenschreiber für den Kanzler und von 1987-1991 sein stv. Büroleiter im Bundeskanzleramt. Danach hat ich immer wieder als Bonner CDU-Vorsitzender und später als Mitglied des Deutschen Bundestages mit ihm zu tun.

    Das vollständige Interview bei CENTER-TV ("Reviergespräch") können Sie hier sehen

    Mein Buch "Helmut Kohl - Nahaufnahme" erscheint bald in der zweiten Auflage. Alles zu diesem Buch erfahren Sie hier.

    Bestellen können Sie das Buch hier.

    Inhaltsverzeichnis:

    1. Der Hoffnungsträger: Von Mainz ins Kanzleramt
    Aus der Skepsis in die Offensive
    In den Unis an der Front   
    Kanzlerkandidat Strauß und Vorsitzender Kohl
    2. Kohl als Chef: Der Arbeitsstil des Kanzlers 
    Das Kanzler-Team
    Vertrauen und Rückendeckung
    Effizient, direkt und penibel                                 
    3. Koalition der Mitte: Redenschreiben für Kohl 
    Redenschreiber-Alltag
    Schlüsselreden
    Die Regierungserklärung 1987                             
    4. Männerfreundschaften und Krisenjahre  
    Zwischen Strauß und Genscher
    Sommertheater 1987 
    Der Unionsstreit eskaliert
    Personelle Turbulenzen
    Der Geißler-Streit                           
    5. Wider den Zeitgeist für die Einheit   
    Abgeschriebene Wiedervereinigung
    Kohls Tischrede an Honecker    Oppositionskontakte
    Mauer in den Köpfen                      
    6. Kanzler der Einheit    
    Wie die Mauer im Kanzleramt fiel
    Das Zehn-Punkte-Programm 
    Allianz für Deutschland
    Mit Kohl im Volkskammerwahlkampf 
    Der Beitrittsbeschluss                                                        
    7. Kohl im Konflikt: Die Hauptstadtfrage  
    Kohl und Bonn
    Entscheidung und Bonn Ausgleich 
    Keine „Berliner Republik" 
    8. Politikprinzip Nachhaltigkeit: Die Kohl-Konstanten  
    Europäer aus Leidenschaft
    Grundwerte und „C"   
    Geschichte als Fundament  
    9. Kohls Welt   
    Heimat CDU
    Hannelore Kohl, Ludwigshafen und St. Gilgen
    Kultur und Musik                              
    10. Politik als Beruf                                         
    Kohl und die Medien
    Ansprechbar und bürgernah
    Kanzlerwechsel
    Der Alt-Kanzler                  

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  • DAS BEETHOVEN-FESTSPIELHAUS RÜCKT:

    näher, aber die Ratsvorlage des Bonner OB ist dafür nur ein zögerlicher Trippelschritt. Er schlägt den Bau des Festspielhauses in der Rheinaue vor, fordert weitere Sponsorengelder und hält sich bedeckt, wo es um die Beiträge der Stadt geht. Es ist wie beim Beethoven-Denkmal: Die Stadt war desinteressiert und auf dem Münsterplatz steht Beethoven seit 1845 nur, weil Bonner Bürger und die Sponsoren Franz Liszt und Robert Schumann das Heft in die Hand genommen haben.

     

    „...und dass, wenn nicht einmal der Anfang gemacht wird, sich eine Dekade auf die Trägheit der anderen berufen wird.“ (Robert Schumann in seinem Aufruf für ein Beethoven-Denkmal 1836). Lesen Sie mehr hier

     

    Die vollständige Ratsvorlage finden Sie hier.

     

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

    OB-Vorschlag zum Beethoven-Festspielhaus:

    Zögernde Trippelschritte
    statt mutige Entschlusskraft

    Der Oberbürgermeister hat jetzt dem Rat seine Beschlussvorlage „Beethoven Festspielhaus Bonn“ vorgelegt. Das Konzept ist ambivalent und wirkt unentschlossen. Einerseits enthält es ein klares Bekenntnis zur Notwendigkeit des Festspielhauses und schlägt dafür den Standort Rheinaue vor. Andererseits werden wichtige Entscheidungen der Stadt zur Realisierung auf die Zeit nach dem 30. Juni 2012 vertagt. Einerseits werden die Bürger aufgefordert, sich an der Finanzierung zu beteiligen, andererseits bleibt die Verwaltung eine klare Auskunft über den städtischen Anteil schuldig. Einerseits soll die Beethovenhalle zusätzlich zum Festspielhaus als Multifunktionshalle erhalten bleiben, andererseits fehlen die Angaben darüber, was das tatsächlich kostet. 

    Es liegt jetzt am Stadtrat, den vorliegenden Beschlussvorschlag des Oberbürgermeisters zu verbessern und seiner politischen Führungsaufgabe in der Beethovenstadt nachzukommen. 

    Gut ist, dass die Ratsvorlage die Notwendigkeit zum Bau eines Beethoven-Festspielhauses ausdrücklich unterstreicht und konkrete Umsetzungsschritte vorschlägt:

    • Im Beschlussvorschlag heisst es: „Der Rat der Stadt Bonn bekräftigt ... das Ziel, die Stadt als Ort der nationalen und internationalen Pflege des Erbes Ludwig van Beethovens auszubauen. Der Rat erkennt an, dass dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn Bonn über ein Konzerthaus verfügt, das das den heutigen internationalen Standards gerecht wird und akustisch höchsten Ansprüchen genügt.“

    • Das Konzerthaus soll in der Rheinaue (in unmittelbarer Nähe des Post-Towers) errichtet werden. Das sei die „einzige und echte Alternative zum Standort Beethovenhalle.“ Allerdings prüfe die Deutsche Post/DHL diesen Vorschlag noch und werde „nach dem Grundsatzbeschluss des Rates .... voraussichtlich noch in diesem Jahr entscheiden, ob sie dem neuen Standort in der Rheinaue zustimmt.“

    • Die Stadt will in der Rheinaue das Grundstück „im Wege der Erbpacht zur Verfügung stellen und die noch zu ermittelnden Kosten für die Baureifmachung sowie die Kosten der Erschließung und der Neugestaltung des Umfeldes übernehmen.“

    • Endlich gibt es ein klares Wort zum Zeitplan: „Ziel ist es, eine Fertigstellung spätestens 2018 zu erreichen.“

    Gut ist, dass die Ratsvorlage endlich klarstellt, warum der Vorschlag zur Integration von Oper und Festspielhaus von Anfang an unrealisisch war.

    • Sowohl der Bund als auch die Deutsche Post/DHL haben bereits in der Vergangenheit signalisiert, dass sie sich an diesem Projekt nicht beteiligen werden.“

    • Der Bund kann sich aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht beteiligen, weil mit der Errichtung eines solchen Hauses kommunale Kulturaufgaben (Oper, Schauspiel, Tanz) mit der nationalen Aufgabe, das Erbe Beethovens zu pflegen, verknüpft würden.“

    • Die Deutsche Post/DHL würde sich an einem solchen Gemeinschaftsprojekt, das von der Stadt mitfinanziert werden müsste, alleine vor dem Hintergrund der notwendigen Anwendung des öffentlichen Vergaberechts nicht beteiligen.“

    • Ohne die Mittel von Bund und Post müsste „das Projekt mit einem Volumen von vermutlich weit mehr als 100 Mio. EUR alleine von der Stadt finanziert werden“.

     

    Bedauerlich ist, dass der Oberbürgermeister nicht darauf hinweist, dass genau dies auch für eine Umwidmung der alten Beethovenhalle zu einem Festspielhaus gilt. 

    Hilfreich ist, dass die Beschlussvorlage die Zusagen der Baufinanzierung auflistet, nachdem wegen der Zögerlichkeiten der Stadt schon Investoren abgesprungen sind.

    •  „Zur Finanzierung des Baus ist die Deutsche Post/DHL nach wie vor bereit 40 Prozent der Baukosten zu tragen.“
    • Die Deutsche Postbank hat darüber hinaus ein zinsgünstiges Darlehen für den Neubau angeboten.“

    • Die IHK Bonn/Rhein-Sieg geht davon aus, dass sich die regionalen Wirtschaftsunternehmen dabei mit einem nennenswerten zweistelligen Millionenbetrag für das Konzerthaus in Bonn engagieren werden.“

    • Außerdem sollen die Bürger gebeten werden, „sich ebenfalls für das neue Konzerthaus finanziell zu engagieren.“ Denkbar sei “z. B. „die Einrichtung einer Lotterie, die kontinuierlich Mittel einwirbt.“

     

    Gut ist, dass die Zuschüsse für eine Stiftung zur Finanzierung der Betriebskosten des Festspielhauses noch zur Verfügung stehen und jetzt die Telekom dabei mithelfen will. 

    • Es stehen bereit: Bundesmittel 39 Mio Euro, Sparkasse KölnBonn 5 Mio Euro, Rhein-Sieg-Kreis 3 Mio Euro

    • Die Landesregierung NRW hat Gesprächsbereitschaft hinsichtlich der Gewährung von Projektmitteln von bis zu 1,0 Mio. EUR p. a. signalisiert.“

    • Ebenso hat die Deutsche Telekom AG ihre Bereitschaft signalisiert, das Programm des Konzerthauses finanziell zu fördern.“

    Schlecht ist, dass die Beschlussvorlage, den städtischen Beitrag zu den Betriebskosten immer noch offenlässt und dafür nur Orientierungspunkte nennt. 

    • Sobald sich die gesicherte Finanzierung des Neubaus und seines Betriebes abzeichnet, wird die Verwaltung einen Businessplan als Grundlage für eine Entscheidung darüber vorlegen, ob und in welchem Umfang sich die Stadt selbst – neben anderen öffentlichen und privaten Zuschussgebern – mit einem in der Höhe festgeschriebenen Zuschussbetrag am laufenden Betrieb des Konzerthauses beteiligt.“

    • Als Orientierungspunkte dafür werden ein Businessplan der Verwaltung (städt. Anteil 3 Mio Euro), das Dortmunder Konzerthaus(städt. Anteil ca. 5 Mio Euro) und die Kölner Philharmonie (ca. 4,6 Mio Euro) genannt.

    Fahrlässig ist, dass die alte Beethovenhalle parallel zum Festspielhaus trotz der Möglichkeit der Kostensenkung erhalten bleiben soll, aber völlig unklar bleibt, wie teuer das sein wird. 

    • Mit einer Entscheidung für ein neues Konzerthaus am Standort der Beethovenhalle hätten sich für die Stadt Einsparungen bei der Bauunterhaltung und bei den laufenden Betriebskosten ergeben.“

    • Der städtische Zuschuss für die Beethovenhalle wird für 2008 mit rd. 1,38 Mio Euro; für 2009 mit rd. 1,22 Mio Euro und für 2010 mit rd. 1,78 Mio Euro angegeben. 2011-2015 wird mit einem jährlichen Zuschussbedarf von rd. 800.000 Euro gerechnet

    • Durch ein „neues Geschäftsmodell (multifunktionale Nutzung für Kongresse und Veranstaltungen, wie z. B. Kabarett, Konzerte, die nicht im Festspielhaus stattfinden können, Ausbau der Ü-30-Veranstaltungen, Karneval, Abiturfeste, Bälle, etc.)“ soll der städtische Zuschuss „auf rd. 200.000 – 250.000 EUR p. a. reduziert werden, wobei allerdings die weitere Entwicklung der Energiekosten ein Risiko darstellt.“ Für diese Hoffnung auf Reduzierung des städtischen Zuschusses werden allerdings keine belastbaren Zahlen genannt.

    • Der Rat hat „für die Bauunterhaltung der Beethovenhalle in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt 2,79 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2013 – 2020 sollen weitere rd. 2,87 Mio. EUR vorgesehen werden, wobei darin weder Kostensteigerungen noch nicht planbare Bauunterhaltsmaßnahmen enthalten sind.“

    • Die Kosten für eine umfassende Sanierung des 52 Jahre alten Gebäudes sind hierbei ebenfalls nicht berücksichtigt. Sie können noch nicht beziffert werden, weil sie nicht nur von der künftigen Nutzung der Halle abhängig sind, sondern auch von externen Fachleuten ermittelt werden müssten. Hier spielt insbesondere der Aufwand für die energetische Sanierung eine erhebliche Rolle.“

    Befremdlich ist es, dass der Bonner OB Sponsoren und Bürgern eine Frist zur Geldbeschaffung zum 30. Juni 2012 setzt und sich selbst zugleich bedeckt hält, wo es um Beiträge der Stadt geht.

    Fazit:

    Das Festspielhaus für Beethoven rückt näher, aber nicht wegen einer tatkräftigen Politik für die Zukunft der Stadt, sondern durch das Engagement der Bürger.

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  • UNÜBERLEGT IST WAS OB NIMPTSCH ZUM:

    Bonn-Berlin-Gesetz vorschlägt. Er will über das Thema einen "grundsätzlichen Dialog" mit der Bundesregierung. Wo soll das hinführen? Unter der Führung von Norbert Röttgen haben die NRW-Minister im Bundeskabinett beim Thema Hardthöhe doch vorgemacht, was nötig ist: Auf der Einhaltung des Gesetzes muss nachdrücklich bestanden werden.

    Der Angriff auf das Bonn-Berlin-Gesetz, den derVerteidigungsminister vorhatte, ist abgewehrt. In seinem Standortkonzept kommt die Hardthöhe mehr nicht vor. Auf Initiative von Norbert Röttgen legten die NRW-Minister ihr Veto gegen die Verlagerung des ersten Dienstsitzes und eines Großteils der Ministeriumsmitarbeiter von Bonn nach Berlin ein.

    Eine solche Verlagerung hätte auch mit der Reduzierung von Standorten wegen der Verkleinerung der Bundeswehr nichts zu tun, denn der Minister wollte in Berlin ausbauen und in Bonn abbauen. Im Kabinett gab es dazu durch das parteiübergreifende NRW-Veto nicht die erforderliche Einigkeit. Deswegen ist der Vorstoß gescheitert, aber es gilt, wachsam zu bleiben.

    Demgegenüber war schon nicht nachzuvollziehen, dass der Bonner Oberbürgermeister sich vor einigen Wochen auf ein Vier-Augen-Gespräch mit dem Verteidigungsminister eingelassen hat und danach mit dem Gesprächsverlauf zufrieden war. Dann äußerte er sich nach einem weiteren Gespräch in Berlin "erfreut" über die ursprünglichen Ministervorschläge, während der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises diese klar kritisierte.

    Nur einer solchen klaren Haltung ist es zu verdanken, dass die Hardthöhe dann in letzter Minute aus dem Standortkonzept des Bundesverteidigungsministers  gestrichen wurde.  

    Die gemeinsame Erklärung der Bundesminister Röttgen, Westerwelle und Bahr lesen Sie hier.

    Lesen Sie meinen Einspruch gegen das Vorhaben des Verteidigungsministers von Anfang September hier

    Was in Berlin los war, können Sie in einem Bericht des General-Anzeiger vom 26. Oktober 2011 hier lesen

    Hardthöhe bleibt von Kürzungen verschont

    Von Ulrich Lüke und Thomas Wittke

    Bonn. Thomas de Maizière wirkt genervt. Es ist schon später Dienstag Abend im Kasino des Verteidigungsministeriums und der Soldaten-Chef hat alles, aber eines nicht: Zeit. Denn in seinem Ministerbüro wartet eine lange Telefon-Namensliste von Vertretern von Bund, Ländern und Gemeinden, die er noch über seine Absichten informieren muss.

    Und nun hören die eingeladenen Journalisten nicht auf, nach dem Hintergrund einer Entscheidung zu fragen: Wie kommt es, dass er in der Frage des ersten Ministeriumssitzes in Berlin eingeknickt sei?

    De Maizière geht auf die in der Frage mitschwingende Kritik nicht ein und zieht sich auf seine altbekannte Formel zurück: "Bonn bleibt erster Dienstsitz des Verteidigungsministeriums. Und ich will so viele Mitarbeiter wie möglich nach Berlin holen.“ De Maiziere deutete am Mittwoch vor der Bundespressekonferenz düster an: "Alles hat seine Zeit.“ Ein Vertrauter ergänzt: „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.“

    Offensichtlich ist, dass de Maizière, der mindestens zehnmal an diesem Abend die Worte "Ich habe entschieden“ benutzt, unter massiven vor allem innerparteilichen Druck in der Hardthöhen-Frage geraten ist. Schon zu Wochenbeginn hatte es in Berlin Gerüchte über erheblichen Widerspruch zu den ursprünglichen Planungen des Verteidigungsministeriums gegeben, die Struktur-Reform mit der Bonn-Berlin-Frage zu verknüpfen. "Der Röttgen hat den Minister ganz schön unter Feuer genommen“, wird berichtet. Gemeint ist unter anderem die auch im General-Anzeiger vorgetragene Kritik des Umweltministers an seinem Kabinettskollegen.

    Aber es ist ohne Zweifel, dass das kein Alleingang des nordrhein-westfälischen CDU-Landesvorsitzenden war. In der NRW-Landesgruppe im deutschen Bundestag gibt es schon seit einiger Zeit massiven Widerstand gegen de Maizières ursprüngliche Hardthöhen-Pläne. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kanzlerin in dieser Frage unseren Widerstand übersieht“, ließ sich schon vor Wochen ein CDU-Grande aus NRW nicht ohne drohenden Unterton zitieren. Dies sei dem Verteidigungsminister "mehrfach sehr deutlich“ mitgeteilt worden, sagt Röttgen.

    De Maizière aber stellte sich zunächst taub. Bis er merkte, dass es auch bei zwei anderen Kabinettsmitgliedern aus Nordrhein-Westfalen Kritik gibt: Von Bundesaußenminister Guido Westerwelle und von Gesundheitsminister Daniel Bahr. Bei der dann fälligen "Überzeugungsarbeit“ war noch eine weitere Person im Spiel: Kanzleramtsminister Ronald Pofalla. Bei ihm sammelte sich, je näher die Entscheidung rückte, die Kritik an de Maizières Plänen für die Hardthöhe.

    Im Auftrag von Regierungschefin Angela Merkel (die derzeit nur den Euro im Kopf hat) musste er einen Ausweg aus der verfahrenen Situation finden. Denn klar war seit Dienstag: Würde de Maizière mit seinem Hardthöhenplan ins Kabinett gehen und auch verkünden, dass nur 500 Dienstposten in Bonn bleiben sollen, aber 1 500 in Berlin, wäre er auf ein Veto gestoßen. Von Röttgen. Von Westerwelle. Von Bahr: "Wir tragen das nicht mit.“

    Diesen demonstrativen Krach wollte sich der Verteidigungsminister ersparen, hat er mit der Bundeswehrreform doch ohnehin schon genug um die Ohren. Zumal ein derartiger Streit äußersten Seltenheitswert gehabt hätte. Kenner der Materie können sich nicht erinnern, wann es im Kabinett zum letzten Mal einen Dissens gab.

    Denn die Grundregel lautet: Ohne Einigung keine Aufnahme auf die Tagesordnung der Regierungsrunde, was sinngemäß auch hier galt, obwohl die Pläne des Maizières formal nicht zustimmungspflichtig sind. Die Erleichterung, dass die Hardthöhe von den Schrumpfplänen verschont bleibt, war am Mittwoch mit Händen zu greifen.

    "Alles ist gut und schön“, sagt ein sichtlich erleichterter Westerwelle dem General-Anzeiger schon am frühen Morgen. In einer parteiübergreifenden gemeinsamen Erklärung bringen Außen-, Umwelt- und Gesundheitsminister ihre Zufriedenheit mit der Lösung zum Ausdruck. Sie gucken aber auch schon auf die Zukunft der Hardthöhe: "Jetzt geht es darum, auch für die Zukunft die Einhaltung des Bonn/Berlin-Gesetzes zu sichern.“

    Doch das ist leichter gesagt als getan. Zwar ist der Verteidigungsminister jetzt erst mal vollauf damit beschäftigt, die Proteste aus allen Teilen der Republik abzuwehren. Aber dass er die Umbaupläne für sein Ministerium aufgeben wird, glaubt auch von den drei opponierenden Minister keiner. De Maizière, so das Wissen, hat sich nicht inhaltlich geändert, sondern nur prozedural. Er hat die Verfahren getrennt.

    Und das ist gut so, denkt man auch auf der Hardthöhe. Dort wo man erwartet wurde, dass schon bald Hunderte Mitarbeiter ihre Sachen packen und nach Berlin ziehen müssen, passiert erst einmal gar nichts. "Mich als bekennenden Bonner freut das“, sagt ein Ministerialer beim Mittagsmahl. Aber die Hardthöhe ist nicht Duisburg-Rheinhausen. Hier wird sich nicht zusammengerottet, hier wird nicht gejubelt, hier geht jeder seines Weges. Von Aufregung oder Anspannung keine Spur.

    Der Personalratsvorsitzende Michael Zangl kann an diesem Tag stolz sein. Stolz darauf, dass sich die Arbeitsgemeinschaft der Personalräte der Bundesministerien (und obersten Bundesbehörden) hinter sein Anliegen stellt: Hände weg von der Hardthöhe. Demonstrativ haben sie ihre Sitzung an diesem Tag auf die Hardthöhe gelegt und begrüßen in einer Resolution die Vertagungs-Entscheidung. Kernsatz: „Dies bietet dem Personalrat die Möglichkeit, sich in einem vertrauensvollen Beteiligungsprozess konstruktiv einzubringen“. Soll heißen: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit und Freiwilligkeit geht vor Zwang.

    Das sieht auch Michael Zangl so, obwohl er zwei Seelen in seiner Brust hat: "Eigentlich ist das heute ein guter Tag, obwohl wir natürlich gehofft hatten, endlich mal die reine Wahrheit zu erfahren.“ Seit zwei Jahren wird debattiert, genauer gesagt noch länger, seit der Verteidigungsminister Peter Struck hieß, der die Bauplanung in Berlin so forciert hat, dass dort Ende 2014 für 1 250 Beschäftigte Platz ist.

    2014. Das ist Zangl wichtig: "Nicht mit der Brechstange.“ Wäre es so gekommen, wie noch am Dienstag zu erwarten war, hätte de Maizière seine 500-zu-1 500-Planung jetzt durchgesetzt, wäre das „ein echter Vertrauensverstoß“ gewesen, sagt Zangl. So aber sei „das ein gutes Zeichen dafür, dass der Minister dem Ministerium die Bedeutung beimisst, die ihm zukommt und nicht zusammenmatscht mit allem, was in der Bundeswehrstrukturreform sonst noch passiert.“ Doch auch Zangl ist klar: „Der Zug nach Berlin wird sich nicht aufhalten lassen.“

    Ganz persönlich hat der 59-Jährige ohnehin eine eigene Sicht der Dinge: „Meine Frau bleibt in Bonn, das ist schon mal gut,“ sagt der Personalratsvorsitzende. Und die ist, ebenfalls - kein Scherz - Personalratsvorsitzende - beim Bundesamt für Wehrverwaltung.

    Das wird zwar in einem neuen „Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen“ aufgehen - in Bonn. Und so verbinden sich die beiden Themen, die eben in Berlin mühsam getrennt wurden, im konkreten Alltag doch wieder...

     

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  • ANGESICHTS DER HYSTERIE UM DEN EURO,:

    lohnt ein Blick auf die Fakten. Dann wird auch die DM-Romantik entzaubert, die jetzt von manchen gepflegt wird. Langfristige Vergleiche zeigen, dass der EURO stärker ist als die DM es war und seit seiner Einführung auch an Wert zugenommen hat. Wir haben es nicht mit einer Krise des Euro zu tun, sondern mit den Folgen einer überbordenden Staatsverschuldung.

    Wie kann man den Wert des EURO eigentlich feststellen. Mit seiner Einführung hat sich die Wirtschaftskraft Europas gegenüber den wesentlichen Konkurrenten erheblich verbessert. Das zeigt zum Beispiel der EURO-Dollar Vergleich.

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  • ZUM BEETHOVEN-FESTSPIELHAUS HAT DER:

    Stadtrat jetzt endlich ein Bekenntnis abgelegt. In der Ratssitzung am 20. Oktober wurde mit überwältigender Mehrheit beschlossen: „Die Stadt Bonn unterstreicht mit diesem Beschluss den politischen Willen, sich nach Kräften dafür einzusetzen, einen akustisch höchsten Ansprüchen genügenden Konzertsaal in Bonn zu errichten.“

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    Den vollständigen Ratsbeschluss finden Sie hier.

     

    Bonner Stadtrat bekennt sich endlich zum Festspielhaus

    Am 20. Oktober 2011 hat der 2009 gewählte Bonner Stadtrat endlich ein klares Bekenntnis zu einem neuen Konzertsaal in der Beethovenstadt Bonn abgelegt. Unter dem Betreff „Festspielhaus“ heisst es in dem mit überwältigender Mehrheit bei Gegenstimmen der Linkspartei und einer Enthaltung bei der Grünen gefassten Beschluss.

     „Die Stadt Bonn unterstreicht mit diesem Beschluss den politischen Willen, sich nach Kräften dafür einzusetzen, einen akustisch höchsten Ansprüchen genügenden Konzertsaal in Bonn zu errichten.“

     Die konkrete Umsetzung des Vorhabens soll am 24. November 2011 beschlossen werden. Dazu ist für Anfang November eine detaillierte Verwaltungsvorlage angekündigt. 

    Der Rat hat in seinem Beschluss als Vorgabe an die Verwaltung dazu jetzt noch einmal drei „Voraussetzungen“ aufgelistet, die eigentlich seit dem Beschluss des Deutschen Bundestages im Herbst 2007 sowie den Angeboten der Sponsoren und dem Architektenwettbewerb längst geklärt sind. 

    „1) Keine Beteiligung der Stadt an den Investitionskosten mit Ausnahme städtebaulicher Begleitmaßnahmen im Projektumfeld, sofern diese weitestgehend durch Städtebaufördermittel refinanziert werden können.“ 

    Die Sponsoren unter der Führung der Deutschen Post haben sich von Anfang an bereit erklärt, ein spielfertiges Festspielhaus zu finanzieren. Endlich sagt der Rat jetzt klar, dass die Stadt die Verantwortung für städtebauliche Maßnahmen im Umfeld trägt.

    Keine Beteiligung der Stadt an den Investitionskosten“ schließt eine Grundsanierung der alten Beethovenhalle de facto aus, denn diese müsste die Stadt alleine finanzieren. 

    „2) Begrenzung der finanziellen Beiträge der Stadt für den Betrieb auf ein verantwortbares Maß, das sich an den durch die mittelfristige Finanzplanung vorgegebenen Handlungsspielraum orientiert und damit keine zusätzliche Belastung für den Haushalt generiert.“ 

    Für den Betrieb haben schon vor vier Jahren der Bund 39 Mio Euro, das Land eine Million Euro jährlich, die Sparkasse Köln Bonn 5 Mio Euro und der Rhein-Sieg-Kreis 3 Mio Euro zugesagt. Endlich bekennt sich auch die Stadt ausdrücklich zu einem eigenen Beitrag. Dass dadurch „keine zusätzliche Belastung für den Haushalt generiert“ wird, ist im Vergleich zu den jetzigen Betriebskosten der Beethovenhalle (1,5 Mio Euro jährlich zzgl. 30-35 Mio Euro für die bauliche Sanierung) offenkundig.

     „3) Einbettung des Projektes in ein gesamtstädtisches Kultur- und Hallenkonzept unter Einbindung aller Akteure, die einen Beitrag zur nationalen und internationalen Positionierung von Bonn als Musikstadt leisten können.“

    Das Hallenkonzept für Bonn ist seit vielen Jahren überfällig. Es wird Zeit, dass die Stadt diese kommunalpolitische Hausaufgabe endlich erfüllt. 

    ENDLICH DIE BÜRGER INFORMIEREN !

     Ein zentrales Defizit der Debatte um das Festspielhaus ist nach wie vor die völlig unzureichende Information der Öffentlichkeit durch die Stadt Bonn:

    Viele Bürger gehen davon aus, die Stadt wolle ein Festspielhaus errichten und solle doch lieber Geld für Schulen und Schwimmbäder ausgeben. 

    Tatsächlich geht es aber nicht (wie beim WCCB) um ein städtisches Projekt, sondern ähnlich wie bei der Bundeskunsthalle um ein nationales Projekt. Es wurde vom Deutschen Bundestag im Herbst 2007 beschlossen. Insgesamt wurden für die Investition in Bonn als Beethovenstadt ohne städtische Mittel (!) 140 Mio Euro angeboten. 

    Die Dax-Unternehmen haben angeboten, ein spielfertiges Festspielhaus privat zu finanzieren. Wie immer bei privaten Bauherren schliesst dies das Risiko eventueller Baukostensteigerungen ein. Davon ist Stadtkasse nicht betroffen. 

    Die Deutsche Post hat einen internationalen Architektenwettbewerb durchgeführt. Seit zwei Jahren liegen zwei herausragende durchgerechnete baufertige Entwürfe vor. 

    Der Betrieb des Festspielhauses wird über eine Stiftung erfolgen. Dafür hat der Deutsche Bundestag 39 Mio Euro beschlossen, die Sparkasse Köln-Bonn 5 Mio Euro, der Rhein-Sieg-Kreis 3 Mio Euro und das Land eine Million jährlich. 

    Wenn Bonn verhindert, dass für ein Beethoven-Festspielhaus wie angeboten140 Mio Euro investiert werden, gibt es deshalb keinen Cent mehr für Schulen oder Schwimmbäder - es handelt sich bei dieser Investition nämlich nicht um städtisches Geld. Im Gegenteil: ohne Festspielhaus entgehen der Stadt viele Steuereinnahmen, die neue Besucher nach Bonn bringen.

    Eine "Totalsanierung" der Beethovenhalle müsste die Stadt übrigens vollständig aus der Stadtkasse finanzieren - auf Kosten von Schulen und Schwimmbädern. Nach jüngsten Presseberichten kostet das 30 - 35 Mio Euro. Zusammen mit den jährlichen Unterhaltskosten für die Beethovenhalle in Höhe von 1,5 Millionen Euro wäre das viel teurer als jeder städtische Beitrag zum Betrieb des Festspielhauses. 

    Alle diese Fakten sind der Stadtspitze seit mindestens vier Jahren bekannt, denn im Herbst 2007 hat der Deutsche Bundestag seinen Beschluss für ein Festspielhaus gefasst. Wann endlich werden auch die Bürger in  Bonn darüber umfassend informiert ?

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  • ZUM PROGRAMM DER PIRATENPARTEI:

    habe ich einen ausführlicheren Beitrag für "DIE TAGESPOST" geschrieben. Der ideologische Kern der Piraten ist eine völlige Fixierung auf das Internet. Was nicht im Netz ist, kommt nicht vor. Nur wer im Cyberspace zu Hause ist, gehört zu den Auserwählten, denn - so die Piraten - "die Gesetz der realen Welt dürfen nicht einfach auf das Netz angewendet werden."

     
     
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    Tagespost 13.10.2011

    Die Auserwählten

     Von Stephan Eisel 

    Sie ist zwar mit 8,9 Prozent ins Berliner Abgeordnetenhaus gewählt worden, aber kaum jemand weiß, wofür die Piratenpartei eigentlich steht. Programm, Personal und Wählerschaft offenbaren ein diffuses Bild. Klar ist nur die völlige Fixierung der Partei auf das Internet – mit vielen problematischen Konsequenzen.

    Blickt man auf die Wählerschaft der Piratenpartei, so handelt es sich um eine linke Protestpartei. Die Hälfte der Berliner-Piratenwähler waren bisherige Nichtwähler (23 000) oder haben zuletzt Splittergruppen gewählt (22 000). Die andere Hälfte kam von bisherigen Wählern linker Parteien (Grünen 17 000, SPD 14 000, LINKE 13 000). Nur 6 000 frühere FDP-Wähler und 4 000 frühere CDU-Wähler gaben den Piraten ihre Stimme.

    Ein unklares Bild vermittelt das Führungspersonal der Piratenpartei. Der Bundesvorsitzende Sebastian Nerz, ein 28-jähriger Student der Bioinformatik aus Tübingen, war früher Mitglied der CDU. Sein Stellvertreter ist ein 40-jähriger Regierungsdirektor im Bundesverteidigungsministerium. Der neue Berliner Fraktionsvorsitzende, Andreas Baum, will sich weder links noch rechts einordnen lassen. Von den 15 Piraten, die jetzt ins Abgeordnetenhaus der Hauptstadt einziehen, sind nur zwei über 50 Jahre alt, zugleich sind nur fünf jünger als 30 Jahre. Lediglich drei kommen nicht aus dem Bereich Software/Elektronik/Mathematik. Sechs geben keinen erlernten Beruf an, sechs üben zurzeit keinen Beruf aus. Frauen sind bei den Piraten weitgehend unterrepräsentiert: Weiblich ist allein das jüngste Mitglied der Fraktion, eine 19-jährige Schülerin.

    „Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher Identität“

    Auf der Suche nach dem Charakter der Piraten hilft auch das Grundsatzprogramm der Partei kaum weiter. Es umfasst nur 23 Seiten, wovon sich zwei Drittel mit dem Internet befassen. Im Telegrammstil werden nur wenige andere Bereiche abgehandelt. Der Umweltpolitik sind zwölf allgemeine Sätze gewidmet. In der Sozialpolitik geht es allein um ein „individuell und bedingungslos garantiertes“ Grundeinkommen. Wirtschafts- und Finanzpolitik kommen ebenso wenig vor wie Außen-, Europa- oder Entwicklungspolitik. Der Abschnitt „Geschlechter- und Familienpolitik“ besteht aus der Forderung nach „freier Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung“. In der Bildungspolitik sollen die Lernenden die Lernziele bestimmen. Auch das Berliner Wahlprogramm liefert kaum Stichworte zum allgemeinen politischen Profil der Piratenpartei, wenngleich sich dort Vorschläge wie „fahrscheinlose Nutzung ÖPNV zum Nulltarif“ oder zur Drogenpolitik die Forderung „Konsumentenjagd beenden“ finden. Zur Finanzierung ihrer Vorhaben bleibt die Piratenpartei jede Auskunft schuldig.

    Ausführlich dagegen befassen sich die Piraten in ihren Programmen mit dem Thema Internet, das für sie Urquell und Fixstern ist. In den „Zehn Thesen zur Netzpolitik“ der Piraten heißt es: „Im Netz entscheiden sich die Geschicke der materiellen Welt.“ Solche Heilserwartungen an das Internet sind zwar in der Internet-Community seit langem verbreitet, haben aber zwei dramatische Konsequenzen: Zum einen ist mit dem Internet als zentralem Bezugspunkt nur bedeutsam, was im Cyberspace stattfindet; die Offline-Welt wird sekundär. Zum anderen darf das Internet nicht angetastet werden, sondern muss als Dreh- und Angelpunkt der „Geschicke der materiellen Welt“ geschützt werden.

    Deshalb stilisieren die Piraten das Internet zum Raum unbegrenzter Freiheit: „Im Netz haben unsere Vorstellungen über elementare Merkmale unserer realen Welt keine Gültigkeit. Begriffe wie Raum, Zeit, Nähe, Territorium, Identität, Gewalt, Ressourcen, Freiheit, Arbeit und Eigentum haben im Netz gänzlich andere Bedeutung. Das Netz wird von anderen Gesetzmäßigkeiten bestimmt. Unsere Forderung daraus: Gesetze der realen Welt dürfen nicht einfach auf das Netz angewendet werden.“ Dies ist der Kern der Piraten-Ideologie.

    Zentraler Punkt ist dabei der Kampf gegen das Urheberrecht. Die Piratenpartei propagiert die „Kostenloskultur im Netz“ mit „beliebiger Nutzung und Vervielfältigung“. Der Schutz geistigen Eigentums wird von den Piraten abgelehnt. Sie halten die Verhinderung von Raubkopien im Internet für einen unzulässigen Freiheitseingriff.

    Zentraler Punkt ist der Kampf gegen das Urheberrecht

    Als „Internetzensur“ lehnte die Piratenpartei auch 2009 das von der Großen Koalition verabschiedete Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Internetseiten ab. Zugleich finden sich in den Programmen der Piratenpartei keine Aussagen dazu, wie man solche Straftaten im Internet verhindern sollte, sondern lediglich der bemerkenswerte Satz: „Im Netz geschehen keine Schwerverbrechen.“

    Die Piraten übertragen ihre Ablehnung staatlicher Eingriffe im Internet aber auch auf die Welt außerhalb des Netzes und fordern in ihrem Berliner Wahlprogramm: „Keine Überwachung auf öffentlichen Plätzen.“ Abgeschafft werden solle auch die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen, denn „ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden“. Dies sei ebenso wie die Verfolgung von Schwarzfahrern ein ungerechtfertigter Eingriff des Staates.

    Aus dem Internet leiten die Piraten auch ihr Modell „Flüssige Demokratie“ („Liquid Democracy“) ab. Danach sollen sich Bürger ständig über das Internet am politischen Entscheidungsprozess beteiligen. Dabei blenden die Piraten nicht nur die Menschen ohne Netzzugang oder Netzzugangswillen aus (in Deutschland knapp ein Drittel der erwachsenen Bevölkerung), sondern privilegieren auch unter der Minderheit der politisch Interessierten noch die Kleingruppe der politischen Aktivisten und „Zeitreichen“. Selbst in der Piratenpartei bleiben Internet-Abstimmungen ein Minderheiten-Spielplatz: Wenn in der parteiinternen Plattform „Liquid Feedback“ etwas zur Abstimmung gestellt wird, macht nur ein harter Kern von etwa fünf Prozent der Parteimitglieder mit.

    Die Vorstellungen einer neuen Demokratie gehen bei den Piraten noch weiter. Ihr Berliner Spitzenkandidat, Andreas Baum, plädierte im vergangenen September allen Ernstes für die Aufhebung jeder Altersgrenze bei der Wahlberechtigung: „Wir möchten die Hürden für die Teilnahme an Wahlen absenken und vor allem Jugendliche und Kinder früh dafür motivieren, sich mit dem politischen Geschehen auseinanderzusetzen. Nach umfangreichen Diskussionen sind wir überein gekommen, dass wir hier keine neue starre Altersgrenze einführen möchten. Wir gehen davon aus, dass ein Kind ab dem Zeitpunkt, in dem es frei den Willen zur Teilnahme äußern kann und selbst die Motivation hat, sich in das Wählerverzeichnis einzutragen, auch ein hinreichendes Interesse hat, sich mit politischen Sachverhalten auseinanderzusetzen.“

    Der Cyberspace im Internet steht auch Pate für die Piraten-Forderung nach völliger Transparenz von Staat und Politik, denn sie gehen fälschlicherweise von einer völligen Transparenz im tatsächlich unübersichtlichen Internet aus. Dabei praktiziert die Piratenpartei selbst wie selbstverständlich drei grundlegende Transparenzeinschränkungen:

    Erstens gilt für die Piraten das Internetmonopol. Dem Transparenzgebot ist danach Genüge getan, wenn etwas im Netz zu finden ist. Wer keinen Internetzugang hat, bleibt außen vor. Nimmt man zweitens das Internetangebot der Piratenpartei als Maßstab, so ist dessen Hauptkennzeichen die Unübersichtlichkeit – bekanntlich das Gegenteil von Transparenz. Im Gewirr zwischen Homepages, wikis, liquid feedback, piratenpad und vielem mehr findet der Nutzer vieles – aber nur, wenn er Zeit und überdurchschnittliche Internetkenntnisse hat. Drittens muss bei den Piraten oft die Hürde einer schwer verständlichen Expertensprache mit vielen Insiderkürzeln überwinden, wer eines der Parteidokumente gefunden hat und lesen will.

    In der Berliner Piratenfraktion wurde außerdem schon einmütig festgelegt, dass keineswegs alles aus der Parteiarbeit öffentlich sein soll. Gemessen an den anderen Parteien ist das ein normales Verhalten, gemessen am eigenen Anspruch ist es ein glattes Versagen. Piraten-Transparenz ist nichts für alle, sondern ist eine selektive Eliten-Transparenz.

    Noch gebärden sich die Piraten zur Freude der Medien als Spaßvögel, bei denen die Art des Auftritts mehr zählt als der Inhalt. Doch auf die Dauer wird es den Wählern nicht reichen, auf wichtige Fragen zur Politik zu hören: „Dazu haben wir noch keine Meinung.“ Nach ihrem Berliner Wahlerfolg wird die Kandidatur der Piratenpartei bei der Bundestagswahl 2013 sicher ernster genommen (werden müssen).

    Verbindung von Freiheit und Verantwortung abgelehnt

    Gerade beim Kernthema der Internetpartei tritt dabei die problematische Grundausrichtung der Piraten offen zu Tage: Ihr Menschenbild ignoriert die Verschiedenartigkeit und Gleichwertigkeit der Menschen. Denn wer mit dem Internet nichts anfangen kann oder will, passt nicht in ihr digitales Weltbild und gehört nicht zu den „Auserwählten“ der neuen Zeit. Das Weltbild der Piraten verweigert sich zudem konsequent dem unverzichtbaren und unauflösbaren Zusammenhang von Freiheit und Verantwortung. Vor einem christlichen Menschenbild kann aber elitäres Gebaren ebenso wenig bestehen wie die bedingungslose Vergötterung eines neuen Mediums.

    Der Autor veröffentlichte kürzlich das Buch „Internet und Demokratie“ und leitet das Projekt „Bürgerbeteiligung“ der Konrad-Adenauer-Stiftung. Bis 2009 war er für die CDU Mitglied des Deutschen Bundestages.

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  • BEI EINEM HEARING IM LANDTAG NRW WAR:

    ich als Sachverständiger zum Thema Politische Bildung eingeladen. In meiner Stellungnahme habe ich erläutert, warum die "wehrhafte Demokratie" als Extremismus-Prophylaxe im Mittelpunkt der Politischen Bildung stehen und zwischen der Ablehung von Rechts- und Linksextremismus kein Unterschied gemacht werden sollte.

    Meine vollständige Stellungnahme können Sie hier ausdrucken.

    Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtages Nordrhein-Westfalen am 12. Oktober 2011 zum Thema „Politische Bildung“
    (Auszüge)

     1) Vorbemerkung 
    Die diesem Hearing zugrunde liegenden Anträge „Die politische Bildung in nordrhein-westfälischen Schulen stärken“ der FDP-Fraktion und „Politische Bildung stärken – Pluralität fördern“ der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/GRÜNE stimmen darin überein, dass sie die Bedeutung der Politischen Bildung unterstreichen und hervorheben. Es wäre erfreulich, wenn daraus durch Entscheidungen des nordrhein-westfälischen Landestages auch eine konkrete Stärkung der politischen Bildung in der Schule und der Träger der außerschulischen Jugendbildung erwächst. Dabei müssen die Vermittlung demokratischer Grundwerte und die Schärfung des Bewusstseins für ihre Gefährdung durch jedweden Extremismus im Mittelpunkt stehen. Das ist die Kernaufgabe Politischer Bildung.  

    2) Demokratie im Zentrum
     Dass eine Demokratie ohne Demokraten nicht überlebensfähig ist, ist seit dem Untergang der Weimarer Republik das perpetuum mobile der Politischen Bildung. Es sieht im Verhalten jedes einzelnen Bürgers das Fundament einer freiheitlich-demokratischen Ordnung und legt deren Schicksal in seine Verantwortung.

     Für jene Generation, die diktatorische Systeme und ihre totalitären Eingriffe in das Leben des Einzelnen erfahren hat, war diese Erkenntnis naheliegend. Wem die Freiheit genommen war, weiß, dass sie nicht selbstverständlich ist. Wem freie Wahlen verweigert wurden, weiß, was Wahlrecht bedeutet. Wer hilflos dem Faustrecht des Stärkeren ausgesetzt war, für den sind Schutz der Menschenwürde und Minderheitenschutz keine abstrakten Themen.

     Deshalb konnte die Demokratie nach 1945 auf viele bauen, die sich nach den Erfahrungen in der NS-Diktatur schon aus persönlichem Erleben für das „Nie wieder Diktatur und nie wieder Krieg“ auch persönlich einsetzten. Auch nach dem Zusammenbruch der DDR engagierten sich viele derer, die die Unterdrückungsmechanismen kommunistischer Diktatur am eigenen Leibe zu spüren bekamen, besonders für das Gelingen der demokratischen Ordnung.

     Inzwischen hat sich die Lage verändert: Es wachsen Generationen heran, die vom Verlust von Demokratie und Freiheit nur noch aus historischen Rückblicken oder fernen Ländern hören. Sie erfahren die freiheitliche Demokratie täglich als Selbstverständlichkeit. Umso größer ist die Bedeutung der schulischen und außerschulischen politischen Bildung, deren vornehmste Aufgabe es ist, die Grundlagen freiheitlicher Demokratie und die Notwendigkeit des Einsatzes dafür zu vermitteln.

     Insbesondere die junge Generation soll lernen und erleben, dass Grundlagen demokratischer Ordnung wie der Schutz der Menschenwürde, die Akzeptanz der Mehrheitsregel bei Achtung des Minderheitenschutzes und die Bereitschaft zum individuellen Gewaltverzicht durch Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols keine disponible Verhandlungsmasse sind und wert sind, verteidigt zu werden.

     3) Extremismusprophylaxe
     Das Fundament einer wirkungsvollen Extremismusprophylaxe ist die Information über und Identifizierung mit den Grundlagen der freiheitlichen Demokratie. Daran muss die Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Demokratie geschärft werden. Die Gefahren des Extremismus sind aus Sicht der Demokratie unabhängig davon ernst zu nehmen, ob es sich um Rechts- oder Linksextremismus oder um religiösen Extremismus handelt. Am Maßstab der Demokratie gemessen, definiert sich Extremismus dadurch, dass er – aus welchen Gründen auch immer – eben diesen Maßstab ablehnt.

     Es schadet einer glaubwürdigen Extremismusprophylaxe, wenn die Auseinandersetzung mit extremistischen Gruppen danach unterschieden werden kann, ob sie von rechts- oder linksaußen kommen. Junge Menschen spüren schnell, ob die Auseinandersetzung mit dem Extremismus politisch instrumentalisiert wird anstatt sie tatsächlich zu führen.

     Ebenso falsch wäre es, Extremismusprophylaxe mit den immer gleichen Schablonen betreiben zu wollen. Die Veränderungen in der Strategie von Rechts- und Linksextremisten müssen wahr- und ernst genommen werden und in die Extremismusprophylaxe eingehen. Während in der außerschulischen Jugendbildung durch den Wettbewerb im Referentenmarkt für aktualisierte Bildungsansätze ein struktureller Anreiz besteht, muss darauf im schulischen Bereich durch Lehrerfortbildung besonderer Wert gelegt werden.

     Man muss die Gegner der Demokratie kennen, um sie bekämpfen zu können:

    Längst versuchen die in Fusion begriffenen rechtsextremistische Parteien NPD und DVU das „Springerstiefel-Image“ abzuschütteln, um sich ein seriöseres Image fürsorgender Bürgernähe zu geben. Längst haben sie die demagogische Verführungskraft von Themen sozialer Benachteiligung erkannt und suchen ihre extremistische Ausrichtung dahinter zu verbergen – ganz in der Tradition ihrer historischen Vorbilder des „Nationalsozialismus“. Auch Linksextremisten versuchen mit einem scheinbar unpolitischen umfassenden Netz der Bürgerbetreuung in Alltagsfragen Anhänger zu gewinnen und verbergen ihre tatsächlichen Absichten gerne dahinter.

     Rechts- und Linksextremisten sind sich auch in ihrem taktischen Verhältnis zur eigenen Sichtbarkeit ähnlich. Rechtsextremisten suchen häufiger als früher den Schutz in der Nähe zu unpolitischen oder politisch naiven Gruppen oder Organisationen. Der Versuch das Gedenken an die Opfer der Dresdner Bombennacht zu instrumentalisieren, ist dafür nur ein Beispiel.

     Diese Strategie der „Volksfrontbündnisse“ haben Rechtsextremisten von Linksextremisten übernommen. In der linksextremistischen Szene ist sie nach wie vor dort besonders beliebt, wo es um den „Kampf gegen Rechts“ geht. Gerne initiieren linksextremistische Gruppen entsprechende Bündnisse oder beteiligen sich an ihnen, um durch die Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten von der eigenen Demokratiefeindlichkeit abzulenken. Dabei wird gerade dort, wo rechts- und linksextremistische Gruppen aufeinander treffen, ihre Gemeinsamkeit in der Bereitschaft zur Gewaltanwendung offenkundig.

     Auffällig ist zugleich, wie sich Rechts- und Linksextremisten gleichermaßen einer hemmungslosen Demagogie bedienen, die sich aggressiv gegen klare – teilweise auch gemeinsame - Feindbilder (z. B. die „Bonzen des Großkapitals“) wendet und zugleich opportunistisch jedem alles verspricht.

     Dies auszusprechen, löst heftigen Widerspruch bei Rechts- und Linksextremisten aus, die sich zwar ähnlicher Mittel und Themen bedienen, aber keinesfalls in einem Atemzug genannt werden wollen. Es kann auch nicht um eine Gleichsetzung gehen, denn Differenzierung gehört zu den wirksamen Waffen gegen Extremisten. Aber wo Ähnlichkeiten vorhanden sind, dürfen sie auch nicht aus falscher Rücksicht unter den Teppich gekehrt werden.

     Die streitbare Demokratie kennt nicht zweierlei Maß oder unterschiedlich starken Einsatz in der direkten Auseinandersetzung mit rechtem und linkem Extremismus. Wenn dies in der politischen Bildung nicht deutlich wird, ist eine wirkungsvolle Extremismusprophylaxe zum Scheitern verurteilt, weil ihr die Glaubwürdigkeit fehlt. Aber nicht nur die die Relativierung extremistische Gefahren hat gefährliche Folgen, sondern auch das Totschweigen des Themas. Die demokratische Pflicht einer wehrhaften Demokratie lässt sich nicht in Stille erledigen, sie braucht das öffentliche Bekenntnis.

     Dabei verraten Demokraten die Demokratie, wenn sie Gegner der Demokratie gewähren lassen oder gar mit ihnen gemeinsame Sache machen. Zur Glaubwürdigkeit jedes Demokraten und zur Streitbarkeit der Demokraten gegen Extremismus jeder Richtung gehört, dass der Zweck des Machterwerbs oder – erhalts nicht das Mittel der billigenden Inkaufnahme extremistischer Stimmen heiligt. Ohne die Einhaltung dieser Grenze ist die Demokratie verwundbar gegenüber ihren Feinden, wo sie doch streitbar sein muss. Unklarheiten dabei erschweren es, jungen Menschen die Notwendigkeit eines eindeutigen demokratischen Bekenntnisses zu vermitteln.

     Dabei gehört zu den Grundlagen verantwortungsbewusster politischer Bildung auch die Faktenkenntnis und –bewertung. Darauf sind auch die partizipativen Elemente in der politischen Bildung auszurichten. Demokratie lebt von emotionaler Empathie ebenso wie von rationaler Zustimmung. Pure Emotion wirkt in der Extremismusprophylaxe ebenso wenig nachhaltig wie die einseitig theoretische Analyse. Im Begriff der „wehrhaften Demokratie“ kommt diese doppelte Dimension treffend zum Ausdruck.  

    4) Die historische Dimension: NS-Terrorregime und SED-Diktatur
     Eine intensive Auseinandersetzung mit den aktuellen Erscheinungsformen des Rechts- und Linksextremismus in Deutschland ist untrennbar verbunden mit einer Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Terrorherrschaft sowie der Diktatur der SED in der DDR. An diesen konkreten Erfahrungen in der deutschen Geschichte lässt sich verdeutlichen, dass extremistische Bedrohungen keine theoretische Randerscheinung sind. Sie veranschaulichen die konkreten Auswirkungen totalitäre Herrschaftsformen auf die Freiheit, die Grundrechte und die Würde eines jeden einzelnen Menschen. Die deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts dokumentiert, was leidvolle politische Realität wird, wenn extremistische Ideologien die Chance bekommen, umgesetzt zu werden.

     Aber auch die Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte verlangt in der Politischen Bildung eine klare und unmissverständliche Sprache. Es ist in diesem Zusammenhang auffällig, dass im Fragekatalog für dieses Hearing ebenso wie in den Lehrplänen konsequent und richtig von „NS-Diktatur“ die Rede ist, aber ebenso konsequent  und verharmlosend von der „Geschichte der DDR“. Für die DDR krampfhaft den Begriff „Diktatur“ oder an anderer Stelle die Charakterisierung als „Unrechtsregime“ zu vermeiden, ist ebenso inakzeptabel wie es fragwürdig neutral wäre, nur von der „Geschichte des Nationalsozialismus“ statt vom nationalsozialistischen Terror  zu sprechen.

     Wer die klare Bewertung diktatorischer Regime je nach der Nähe ihrer Ideologie zum eigenen politischen Standpunkt relativiert, untergräbt die Wirkungskraft Politischer Bildung in der freiheitlichen Demokratie. Alle Erfahrungen sowohl in der Aufarbeitung des nationalsozialistischen Terrors als auch in der Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur zeigen, dass verharmlosende Äußerungen zu extremistischen Denkschemata in Medien, Politik und familiärem Umfeld, nicht ohne Einfluss auf Schülerinnen und Schüler bleiben.

     Wie in der gegenwartsorientierten Extremismusprophylaxe verhindert auch in der Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte die einseitige politische Instrumentalisierung der  behandelten Themen die erfolgreiche Vermittlung demokratischer Grundwerte. Wer den Unterschied zwischen Demokratie und Diktatur, zwischen Recht und Unrecht in der Politischen Bildung nicht klar benennt, hat die Glaubwürdigkeit verloren, die Politische Bildung als Wertevermittlung zwingend voraussetzt.

     Zur Klarheit der Begrifflichkeit muss auch didaktisches Geschick bei der Vermittlung historischen Wissens kommen. Dabei wäre es falsch, auf Faktenvermittlung und die Einordnung in historische Zusammenhänge zu verzichten, aber ebenso wichtig sind die Konfrontation mit einzelnen menschlichen Schicksalen und das Gespräch mit Zeitzeugen. Gerade hier ergeben sich vielfältige Synergieeffekte zwischen schulischer und außerschulischer Politischer Bildung.  

    5) Politische Bildung in der Schule
     Grundsätzlich ist leider festzustellen, dass die Vermittlung wesentlicher Grundlagen unserer demokratischer Ordnung, die Auseinandersetzung mit extremistischen Gefahren und den Diktaturen in Deutschland in der Schule zugunsten tagesaktueller Fragestellungen allzu oft leichtfertig vernachlässigt wird.

     Dafür gibt es viele empirische Belege. Hingewiesen soll an dieser Stelle nur auf die Ergebnisse der Studie von Monika Deutz-Schroeder und Klaus Schroeder [Soziales Paradies oder Stasi-Staat? Das DDR-Bild von Schülern – ein Ost-West-Vergleich, München 2008] an, die in ihrer empirischen Untersuchung darstellen, dass 62,5% der Schüler in NRW nur einen niedrigen bzw. sehr niedrigen Kenntnisstand über die DDR besitzen, unter anderem deshalb, weil in den Schulen dieses Thema kaum behandelt wird. (vgl. S. 540/541)

     Politische Bildung in Schulen braucht Fachlehrer, die über eine fundierte Ausbildung verfügen. Wenn die entsprechenden Fächer überdurchschnittlich häufig fachfremd unterrichtet werden, spricht das nicht für die notwendige Wertschätzung der zu vermittelnden Inhalte. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn auch von Seiten der Kultusministerkonferenz die notwendigen Aufgaben klarer formuliert würden. Die Veröffentlichung aus dem Jahr 1997 „Zur Auseinandersetzung mit dem Holocaust in der Schule“ ist zusammen mit  den Ausführungen zum Thema in den „Einheitliche(n) Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Sozialkunde/Politik“ [1989] nicht ausreichend.

     Schülerinnen und Schüler rufen im Rahmen der außerschulischen Jugendbildung  oft Wissen ab, das eigentlich dem Bereich der Allgemeinbildung  und der Wissensvermittlung in der Schule zuzuschreiben wäre. Eine Ausweitung der Bearbeitung dieser Themen im Politik- bzw. Geschichtsunterricht wäre dringend angezeigt. Leider häufen sich aber Berichte – insbesondere von Berufsschulen – die von Kürzungen der Unterrichtsstunden in den entsprechenden Fächern berichten.

     Es ist vor diesem Hintergrund auffällig und bedauerlich, dass beispielsweise im in Nordrhein-Westfalen zum 1. August 2011 in Kraft gesetzten „Kernlehrplan Gesellschaftslehre für die Gesamtschule“ auf 168 Seiten nur an drei Stellen der  Begriff „Extremismus“ auftaucht und das Grundgesetz wird gar nicht erwähnt wird. In den „Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II „ für die Fächer Geschichte und Sozialwissenschaften aus dem Jahr 1999, die  immer noch gültig sind, sucht man beide Begriffe ebenfalls vergeblich.

     Außerdem ist auffällig, dass diese Lehrpläne zwar zu Recht die Verbrechen des Nationalsozialismus thematisieren, aber die Auseinandersetzung mit dem Kommunismus und seinen Folgen gar nicht vorkommt. Die DDR wird lediglich im Blick deren Umgang mit der NS-Vergangenheit und die Verdienste der Opposition bei der friedlichen Revolution erwähnt, Stichworte wie die SED-Diktatur oder die Staatssicherheit sucht man in den Lehrplänen vergebens.

     So spiegelt sich in den genannten Lehrplänen leider in bedenklicher Weise die Relativierung des antitotalitären Grundkonsenses wieder, den die Streitbarkeit der Demokratie gegen jeden Extremismus voraussetzt.  

    6) Außerschulische Jugendbildung
     Die Defizite Politischer Bildung im Rahmen der Schulpflicht können von der freiwilligen außerschulischen Jugendbildung nicht ausgeglichen werden. Allerdings lassen sich mit Hilfe und Unterstützung von außerschulischen Trägern für Schülerinnen und Schüler besondere Anlässe schaffen, die im schulischen Alltag nur schwer realisierbar sind. Dazu gehören die Vermittlung besonderer Referenten mit hoher biographischer oder beruflicher Glaubwürdigkeit ebenso wie besondere Veranstaltungsformen wie mehrtägige Seminare sowie Studienfahrten an Orte des authentischen Lernens (KZ-Gedenkstätten, Gedenkstätten der DDR-Diktatur und Orte der Demokratie und Freiheit).

     Leider ist in den letzten Jahren allerdings zu beobachten, dass die Zuschussgeber für außerschulischen Träger (z. B. der Kinder- und Jugendplan KJP oder die Bundeszentrale für Politische Bildung), die Trennlinie zwischen schulischer und außerschulischer Bildung immer schärfer ziehen. So werden Seminare während der Schulzeit, die von Klassenverbänden besucht werden, immer mehr als Teil des Unterrichts betrachtet und nicht als über die Inhalte des Lehrplans hinausgehende Erweiterungen. Dabei werden in den Seminaren sehr viel weiterreichende Inhalte und Methoden vermittelt, als Schule dies leisten kann und gegebenenfalls in diesem Kontext vorgesehen ist.

     Nicht selten drängt sich auch der Eindruck auf, dass Schulleitungen aber auch Lehrer Berührungsängste haben, was die Zusammenarbeit mit außerschulischen Trägern betrifft, und dazu von den Schulbehören auch nicht immer ermutigt werden. Zum einen liegt das an mangelnder persönlicher Erfahrung, was die Vermittlung von Inhalte in der außerschulischen Politischen Bildung  betrifft, zum anderen sind solche Kooperationen mit einem Mehraufwand für Lehrer verbunden. Ein weiteres Hindernis scheinen die bei der Kooperation mit außerschulischen Trägern entstehenden Kosten (Tagungsbeiträge) für die Schüler zu sein, die sich zwangläufig aus dem von Bildungsträgern geforderten Eigenfinanzierungsanteil ergeben. Die in Nordrhein-Westfalen gewährten Sätze für einen Teilnehmertag in Höhe von 60.- € decken die Übernachtungs- und Verpflegungskosten pro Teilnehmertag leider bei weitem nicht ab. Hinderlich sind auch Vorgaben in Nordrhein-Westfalen, die in der Politische Bildung Übernachtungstage zum zentralen Zuschusskriterium machen und damit flexible Veranstaltungsformen ohne Übernachtung erschweren.

     Trotz der guten Arbeit der Landeszentrale für Politische Bildung ist insgesamt leider festzuhalten, dass auch in Nordrhein-Westfalen die politische Bildung sowohl in der schulischen als auch außerschulischen Bildung eher eine Nischenrolle spielt. Jüngster Beleg dafür ist der Bericht des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE) „Lernende fördern – Strukturen stützen: Evaluation der Wirksamkeit der Weiterbildungsmittel der Weiterbildungsgesetzes (WbG) Nordrhein-Westfalen“ vom Februar 2011. Dieser Bericht wurde im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt.

     Zwar wird dort im historischen Rückblick konstatiert, dass es nach 1945 „die politische Bildung, die Bildung zu Demokratie, (war), welche Weiterbildung in den Blick der öffentlichen Gestaltung rückte.“ Zugleich wird in der Auswertung der Jahre 2009/2010 festgestellt, dass Politische Bildung lediglich 5,5 Prozent der Angebote von Volkshochschulen ausmacht und der Anteil der Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz nur bei 9,1 Prozent liegt.

     Der Bericht legt dann die Bündelung der Weiterbildungsangebote in Nordrhein-Westfalen in vier Angebotssegmente zugrunde: „Förderung der persönlichen Entfaltung und sozialen Teilhabe“, „Vermittlung von beruflich und privat verwertbaren Kompetenzen“, „Vermittlung von berufsfachlichen Kompetenzen und Qualifizierungen“ und „Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen“. Der Politischen Bildung wird ein eigener Rang nicht zugebilligt, sondern sie wird lediglich als Unterpunkt im ersten Angebotssegment nach der Eltern- und Familienbildung, der Gesundheitsbildung, der kulturellen Bildung und Fragen der Lebensgestaltung buchstäblich an letzter Stelle genannt.

    BEI EINEM HEARING IM LANDTAG NRW WAR [mehr]

  • EINEN FESTSPIELHAUS-ZEITPLAN:

    hat jetzt endlich die Bonner Stadtverwaltung vorgelegt. Der Beschluss des Bundestages zum Beethoven-Festspielhaus wurde bereits im Herbst 2007 gefasst. Land, Rhein-Sieg-Kreis und Sparkasse KölnBonn haben sich 2008 festgelegt. Seit 2009 liegen nach einem internationalen Archtiktenwettbewerb der Post baufertige Entwürfe vor. Im November wird jetzt endlich auch grünes Licht vom Bonner Rat erwartet.

     

    Den vollständigen Text der Ratsvorlage vom 10. Oktober können Sie hier ausdrucken.

    Alle wichtigen Informationen zum Beethoven-Festspielhaus finden Sie hier.

     

    In dVorlage der Verwaltung heisst es für die Ratssitzung am 20. Oktober:

    "Zurzeit bereitet die Verwaltung eine Vorlage für eine mögliche Beschlussfassung durch den Rat am 24.11.2011 vor. Dazu ist bisher folgender „Beratungsfahrplan“ vorgesehen: 

    • Information der Kulturkommission 09.11.2011
    • Projektbeirat Festspielhaus 10.11.2011
    • Kulturausschuss 16.11.2011
    • Planungsausschuss 17.11.2011
    • Hauptausschuss 22.11.2011
    • Rat  24.11.2011
    • bei Bedarf: zusätzlicher Termin Finanzausschuss

     Nach dem aktuellen Stand der Vorbereitung wird die Verwaltung Empfehlungen zu folgenden Punkten unterbreiten und damit dem Antrag entsprechen: 

    • Frage des Standortes
    • Finanzierung der Baukosten
    • Finanzierung der Betriebskosten
    • Betrieb des Festspielhauses/der Konzerthalle
    • Zeitplan, soweit dieser konkretisiert werden kann."

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  • UNSERIÖS IST "PRO BEETHOVENHALLE":

    wenn der Verein jetzt erneut und wider besseres Wissen behauptet, der Deutsche Bundestag habe in der Beethovenhalle getagt. So will man der alten Mehrzweckhalle eine historische Bedeutung zusprechen, die sie nicht hatte. Deshalb gehört sie auch nicht zu den 19 Stationen des "Weges der Demokratie" in Bonn.

     

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

     

    OFFENER BRIEF

    An den Vorsitzenden des Vereins "Pro Beethovenhalle" 

    Sehr geehrter Herr Rösler,

    leider führt der Verein Pro Beethovenhalle zum wiederholten Male die Öffentlichkeit über angebliche historische Ereignisse in der Beethovenhalle in die Irre. So erwecken Sie erneut wider besseres Wissen den Eindruck, der Deutsche Bundestag habe in der Beethovenhalle getagt und die Beethovenhalle gehöre jetzt zu den Stationen des „Weges der Demokratie“.

    Schon vor einigen Monaten hatten Sie auf Ihrer Internetseite behauptet, Sitzungen des Deutschen Bundestages hätten in der Beethovenhalle stattgefunden. Ich habe sie darauf hingewiesen, dass dies nie der Fall war und Sie habe Ihre unrichtige Behauptung daraufhin gelöscht.

    Jetzt taucht die Falschmeldung aber erneut auf Ihrer Internetseite und in Ihrer letzten Presseerklärung auf. Es heisst dort: „Nach der Wiedervereinigung wurde der erste gesamtdeutsche Bundestag an diesem Ort von Oberbürgermeister Dr. Hans Daniels und Bundespräsident Richard von Weizsäcker begrüßt.“ Auch durch Wiederholung wird diese unrichtige Behauptung aber nicht richtig.

    Ich weise Sie noch einmal darauf hin, dass Sie für Ihre falsche Behauptung in gänzlich unzulässiger Weise ein Konzert in der Beethovenhalle mißbrauchen, zu dem im Januar der Bonner Oberbürgermeister Hans Daniels im Zusammenhang mit der aufgeflammten Bonn-Berlin-Diskussion auch (!) Abgeordnete des neu gewählten Bundestages eingeladen hat. Ich war damals als amtierender Bonner CDU-Kreisvorsitzender an diesem Ereignis beteiligt und erinnere mich gut daran. Unter 1500 Konzertbesuchern in der Beethovenhalle waren ca. 80-100 Abgeordnete sowie Bundespräsident Richard von Weizsäcker. Dieser hat auch keineswegs mit dem Oberbürgermeister „den ersten gesamtdeutschen Bundestag an diesem Ort“ begrüßt, sondern er wurde bei dieser städtischen Veranstaltung vom (!) Oberbürgermeister begrüßt und hat gar nicht gesprochen. Es ist völlig unseriös, dass Sie diese Konzertveranstaltung so darstellen, als habe der Bundestag in der Beethovenhalle getagt.

    Außerdem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Beethovenhalle keineswegs wie von Ihnen suggeriert in den 2004 vom Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und der Stadt Bonn einrichteten „Weg der Demokratie“ aufgenommen wurde. Dieser Weg besteht immer noch aus 19 für die Geschichte der Bundesrepublik herausragende Stationen wie dem Museum König, der Villa Hammerschmidt oder dem Kanzleramt. Die Beethovenhalle gehört aus guten Gründen nach wie vor nicht dazu.

    Aufgenommen wurde die Beethovenhalle lediglich in eine Liste von 38 – wie es in der Information des Hauses der Geschichte heisst - „weiteren historischen Gebäude mit kleinen Texttafeln“ und zwar gleichrangig mit ehemaligen Landesvertretungen, früheren Botschaften oder dem alten Stadthaus. Aus dieser historisch korrekten Einordnung lässt sich die von Ihnen propagierte „herausragende“Bedeutung der Beethovenhalle für die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beim besten Willen nicht ableiten.

    Es ist bedauerlich, dass der Verein „Pro Beethovenhalle“ jetzt zum wiederholten Mal glaubt, mit solchen unseriösen Methoden die Öffentlichkeit irreführen zu müssen. Einer sachlichen Debatte wäre es sehr zuträglich, wenn Sie darauf verzichten würden. 

    Mit freundlichen Grüßen 

    Dr. Stephan Eisel
    An der Vogelweide 11
    53229 Bonn

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  • ZU DEN THEMEN MEINES INTERNET-BUCHS:

    hat das Medienmagazin HIVE der Deutschen Jornalistenschule einen Artikel veröffentlicht. Die Autorin Mareike Zeck befasst sich darin unter dem Titel "Stell Dir vor, es ist Demokratie und keiner geht hin" mit der geringen Beteiligung und den Problemen bei Online-Abstimmungen.

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

    Zum Magazin HIVE geht es hier.

    Aus. Hive – Medium für die Digitale Gesellschaft
    (Das Magazin der Deutschen Journalistenschule)
    Nr. 24 /2011 

    Mareike Zeck

    Stell Dir vor, es ist Demokratie und keiner geht hin

    Zwei Männer, eine Frage: Macht das Social Web Deutschland demokratischer? Gregor Hackmack, 33, glaubt daran. Auf seinen Profilbildern lässt der Hamburger gerne mal den oberen Hemdknopf offen. Er hat abgeordnetenwatch.de gegründet, ein Online-Portal, auf dem Bürger Fragen an Abge­ordnete stellen können. Dass sie sich endlich auf Augenhöhe begegnen – das ist Hackmacks große Vision.

    Stephan Eisel ist im Internet meist mit perfektem Krawattenknoten zu sehen. Der 56-Jährige wohnt in Bonn und leitet das Projekt »Internet und Demokratie« der Konrad-Adenauer-Stiftung. Hack­macks Vorstellung von Politik hält er für utopisch, die Demokratie-Euphorie im Internet sogar für gefährlich.

    Dabei klingt Hackmacks Vision verlockend: weg von dem, was er und viele andere Aktivisten »Zu­schauerdemokratie« nennen, hin zu einer »Kultur der Beteiligung«. Und er ist überzeugt, dass auch die Bürger das wollen. Das Internet biete nun neue Möglichkeiten, sie für Politik zu gewinnen.

    Daran glaubt Stephan Eisel nicht. Für ihn ist Hackmacks Vision reines Wunschdenken. Weil die Mehrheit der Bürger auch durch das Internet nicht für Politik begeistert werden könne, drohe über das Netz eine Diktatur der Minderheit. Eine Gefahr für die Demokratie. »Das Netz ist eine Lobby­ing-Plattform für die, die politisch schon aktiv sind«, sagt Eisel. Für Leute aus Parteien und Bürger­initiativen, solche Leute wie Gregor Hackmack von abgeordnetenwatch.de.

    Hackmack hat sich schon als Jugendlicher in sozialen Bewegungen engagiert: erst gegen das Atom­müll-Endlager in Gorleben, dann gegen die Studiengebühren. 2004 hat er sich für ein neues Wahl­recht in Hamburg eingesetzt. Die Bürger dankten es ihm 2008 und 2011 jeweils mit der niedrigsten Wahlbeteiligung seit 1945.

    Vor sieben Jahren gründete Gregor Hackmack gemeinsam mit einem Freund abgeordnetenwatch.­de. Als Spiegel Online das Portal zur Bundestagswahl 2009 dauerhaft verlinkte, war das der Ritter­schlag für Hackmack. Er wurde zum Vorbild einer Bewegung, die ein ehrgeiziges Ziel verfolgt. 82 Millionen Deutsche sollen im Internet ihr Politikinteresse entdecken. Hackmack formuliert es so: »Ich wünsche mir, dass irgendwann jeder Einzelne den Mut fasst, Politikern Fragen zu stellen und sie an ihre Aufgabe zu erinnern. Sie sind die Vertreter des Volkes.«

    So einer war Stephan Eisel auch einmal. Für die CDU rückte er 2007 für zwei Jahre in den Bundes­tag nach. Er glaubt an das Prinzip der indirekten Demokratie. »Die Bürger bestehen auch in Zeiten des Internets auf ihr Recht auf Delegation«, sagt Eisel. Deswegen brauche niemand darauf hoffen, die Menschen mit EDemocracy-Angeboten locken zu können.

    Eine Studie der Bertelsmann Stiftung gibt Eisel Recht. Dort heißt es, neue Formen der Online-Be­teiligung würden in der öffentlichen Diskussion bislang überschätzt: »Offensichtlich sind diese Ver­fahren nur von einer qualifizierten Minderheit begehrt.« 60 Prozent der Deutschen beteiligen sich nicht an elektronischen Petitionen und mehr als zwei Drittel verfassen keine eigenen Beiträge in Blogs oder auf Internetforen.

    Gregor Hackmack hat andere Erfahrungen gemacht. Sein Portal abgeordnetenwatch.de wächst. Al­lein im Jahr 2010 haben die Nutzer fast 12.000 neue Fragen an die Abgeordneten aller Parlamente gestellt. Rund 10.000 davon haben die Politiker beantwortet. Besonders überraschend: Mehr als die Hälfte von 1000 abgeordnetenwatch.de-Nutzern gab bei einer internen Umfrage an, dass sie über das Portal zum ersten Mal Kontakt zu einem Politiker auf Europa-, Bundes- oder Landesebene auf­genommen hat. Lassen sich Politikmuffel nun also doch vom Internet bekehren? Professor Gerhard Vowe von der Universität Düsseldorf sagt: nein. Er beschäftigt sich mit dieser Frage bereits seit 2002. »Es sind die gleichen Leute wie früher, die politisch aktiv werden, die Gebildeten. Nur dass sich ihre Kommunikationsmuster geändert haben«, sagt Vowe.

    Wer früher zum ersten Mal seine Meinung äußern wollte, ging zu Bürgerversammlungen, nahm an Demonstrationen teil oder kettete sich ans Gleis. Heute geht er online. Zum Beispiel auf abgeordne­tenwatch.de. »Das Internet führt aber nicht dazu, dass insgesamt mehr Leute aktiv werden«, sagt Vowe.

    Und darin liegt die Gefahr. »Der Hype um die E-Democracy verschafft einer politisierten Minder­heit der Bevölkerung eine zu große Plattform«, sagt Stephan Eisel von der Konrad-AdenauerStif­tung. Viele Politiker ließen sich davon unter Druck setzen und rechtfertigten ihre Entscheidungen mit der Meinung der digitalen Elite.

    In Haushaltsdebatten ist das besonders gut zu beobachten. Beim Bonner Bürgerhaushalt im Jahr 2010 machten die Teilnehmer auf einer eigens eingerichteten Online-Plattform 1494 Vorschläge zur Verwendung von Geldern. Die Stadt feierte das Verfahren als Erfolg, aber die Vorschläge kamen von lediglich 0,22 Prozent der Bevölkerung. »Seitdem nutzt der Bürgermeister die Vorschläge, um jedwede Kürzung zu rechtfertigen«, sagt Stephan Eisel, der selbst Bonner ist. Und das, obwohl sie nur die Meinung einer kleinen Minderheit widerspiegeln. Die taz schreibt, die Stadt nutze den Bür­gerhaushalt, um ihre Entscheidungen »populistisch zu flankieren«.

    Nicht nur in Bonn, sondern in Städten und Gemeinden in ganz Deutschland ist die Beteiligung an onlinebasierten Bürgerhaushalten bislang gering. Die Evaluationen der Kommunen zeigen: Nir­gends registrieren sich mehr als vier Prozent der Bevölkerung auf den Portalen und nur ein Bruch­teil der Registrierten diskutiert mit und macht Vorschläge. Ist die E-Democracy also am mangeln­den Bürgerinteresse gescheitert? Noch wollen die Netzaktivisten nicht aufgeben. Dass der Großteil der Deutschen ein für alle Mal politikverdrossen sein soll, will Gregor Hackmack von abgeordne­tenwatch.de nicht gelten lassen. Er glaubt, es mangele bislang einfach an attraktiven Angeboten – und auch an willigen Politikern: »Die denken, einmal gewählt, dürfen sie frei entscheiden und wollen am liebsten nicht mehr angesprochen werden.«

    Immer wieder melden sich bei Hackmack Politiker, die nicht wollen, dass sie auf abgeordneten­watch.de zu finden sind. Vom PR-Profi beraten, berufen sich Bundes- und Landtagsabgeordnete meist auf den Datenschutz, der für sie als Personen der Öffentlichkeit aber so nicht gilt.

    Seit Juni dieses Jahres gibt es abgeordnetenwatch.de auch für einige Kommunen. Dort sagen Politi­ker noch, was sie denken. Ein Fraktionsgeschäftsführer schrieb: »Bei allem Verständnis für Trans­parenz [...] wir halten den Start von abgeordnetenwatch.de für unsere Stadt für überaus unglück­lich.« Ein anderer Abgeordneter beschwerte sich über »Mails voller Schrott«. Dass Bürger Politi­kern öffentlich Fragen stellen, sei offensichtlich noch nicht selbstverständlich, bloggte daraufhin ab­geordnetenwatch.de.

    Gregor Hackmack will das ändern und plant jetzt den ganz großen E-Democracy-Coup: Wenn sein Projekt in den ersten Kommunen gut anläuft, soll bald jeder Bürger abgeordnetenwatch.de für sei­nen Stadtrat oder Kreistag selbst anlegen können. Genauso einfach wie einen Wikipedia-Artikel. »So wollen wir das Portal tiefer in der Gesellschaft verankern«, sagt Hackmack.

    Er hat Großes vor, aber teilweise sind es nur einzelne Bürger, die die Daten für die ersten Kommu­nen auf abgeordnetenwatch.de auf dem aktuellen Stand halten. Damit sich das wirklich lohnt, müss­ten sie Hunderte ihrer Mitbürger für das Portal begeistern. Doch noch tun sich viele Kommunen mit dem Pilotprojekt schwer. In Pforzheim stellte im ersten Monat nur jeder 30.000ste Bürger eine Fra­ge an die Gemeinderäte. Im Landkreis Segeberg war es sogar nur einer von 260.000. Auch im klei­nen Geislingen an der Steige hatte im ersten Monat nur ein Bürger eine Frage. Die ging direkt an den Oberbürgermeister. Er wollte wissen: »Bin ich tatsächlich der erste Frager?

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  • VIELE BÜRGER WOLLEN DAS FESTSPIELHAUS:

    für Beethoven in Bonn. Nicht nur Prominente setzen sich dafür ein, sondern über 4000 Mitbürger haben sich bereits in die entsprechenden Unterschriftenlisten eingetragen. Dabei reicht die Unterstützung weit über die Musikszene hinaus.

          Viele weitere Informationen zum Festspielhaus finden Sie hier.

           Auch Sie können für das Beethoven-Festspielhaus hier unterschreiben.

         Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken


    Ein echtes Bürgeranliegen: Das Beethoven-Festspielhaus

    Auch wenn sich die Bonner Kommunalpolitik damit noch schwer tut, hat sich das Ziel eines Festspielhaus in der Beethovenstadt zu einem echten Bonner Bürger­anliegen entwickelt. Bund, Land, der Rhein-Sieg-Kreis und private Sponsoren haben dafür schon vor vier Jahren insgesamt 140 Mio Euro angeboten. Die Post hat ca. fünf Mio Euro in einen internationalen Architektenentwurf investiert. Zwei praktisch baureife Entwürfe stehen zur Auswahl. Aber die zuständigen Gremien der Stadt Bonn haben ihr Votum noch nicht abgegeben.

    Dass praktisch die gesamte Musikszene weit über Bonn hinaus das Vorhaben unterstützt, mag nicht überraschen. Dabei darf man nicht übersehen, dass sich auch hier viele Bür­ger ehrenamtlich engagieren. So sind die „Bürger für Beethoven“ mit über eintausend Mitgliedern einer der größten Vereine in der Stadt.

    Man hat sich auch daran gewöhnt, dass sich Prominente von Hans-Dietrich Genscher bis Norbert Röttgen, von Peer Steinbrück bis Jürgen Rüttgers für das Festspielhaus einsetzen.

    Aber in den letzten Wochen haben sich auch weit über 4000 Bürger in Unterschriftenliste für ein Beethoven-Festspielhaus eingetragen. Über 1200 Bürger bekennen sich mit vollen Namen öffentlich im Inter­net zu dem Ziel (www.jetzt-schaetzchen.de). Das sind mehr als bei der Internetaktion der Stadt „Bonn-packts-an“ anonym für den den populärsten Vorschlag votiert haben. Für diese Aktion hat die Stadt mehr als 350.000 Euro ausgegeben. Die Unterschriftensammlung für das Beethoven-Fest­spielhaus findet dagegen mit vielen Helfern rein ehrenamtlich statt.

    Viele Mitbürger, die sich in ganz unterschiedlichen Bereichen in unserer Stadt engagieren, fordern von Rat und Oberbürgermeister endlich ein klares Bekenntnis zum Festspielhaus. Hier einige Namen mit den entsprechenden Informationen zu ihrem ehrenamtlichen Engagement für Bonn und darüber hinaus:

    Karin Bilanovic (Ex-Bonna 2011), Fritz Dreesen (Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland), Andreas Etienne (Kabarettist und Leiter Haus der Springmaus), Rico Fenoglio (Präsident der Schwimm- und Sportfreunde Bonn), Jürgen Fohrmann (Rektor der Bonner Universität), Uta Göbels (Ex-Bonna 2010), Wolfgang Grießl, (Präsident der IHK Bonn-Rhein-Sieg), Bernhard von Grünberg (Vorsitzender des Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg), Susanne Gundelach (Initiatorin der Hospizstiftung Bonn), Jörg Haas (Vorsitzender des Hochschulrates), Ernesto Harder (Vorsitzender der SPD Unterbezirk Bonn), Ina Harder (Ex-Bonna 2006 und stv. Beuler Obermöhn), Heinz Hentschel (Vorsitzender 1. SF Brüser Berg), Max Huber (Vorsitzender des Universitätsclubs Bonn), Werner Hümmrich (Vorsitzender FDP Kreisverband Bonn), Werner Hundhausen (Vorsitzender Bürgerstiftung Bonn), Margie Kinsky (Kabarettistin), Bernd Leyendecker (Vorsitzender Förderverein St. Marien-Hospital), Bill Mockridge (Schau­spieler), Rudolf Müller (Vorsitzender Verein Altes Rathaus), Uta Nagel (Vizepräsidentin des Festausschusses Godesberger Karneval), Dieter Pinsdorf (Ehrenvorsitzender Wirtschafts- und Ge­werbegemeinschaft Hardtberg), Oliver Pospiech, Leiter von Uni-Bigband und Bonn-Jazz-Orches­ter), Claus Recktenwald (Vorsitzender des Bonner Anwaltvereins), Hans Rudolf Sangenstedt (Vor­sitzender von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg), Christoph Schada von Borzyskowski (Ex -Prinz 2011 und Vorsitzender des Orts- und Festausschusses Lengsdorf), Jürgen Sieger (Präsident der Ho­ga-Innung Bonn-Rhein-Sieg), Helmut Schmitz (Präsident der Bürger- und Karnevalsgesellschaft Tannebüscher Jecke), Amir Shafaghi (Ex-Prinz 2010 und Intendant der Goldenen Löwen der Bun­desstadt Bonn), Sigurd Trommer (Präsident der Bundesarchitektenkammer) Maria-Theresia van Schewick (Vorsitzende der CDU Bezirk Bonn) Dirk Vianden (Präsident HTC Schwarz-Weiss Bonn), Roman Wagner (Vorsitzender der KG Wiesse Müüs), Anka Zink (Kabarettistin)

    VIELE BÙRGER WOLLEN DAS FESTSPIELHAUS [mehr]

  • MEHR EUROPA BRAUCHT DEUTSCHLAND:

    wie die Suche nach einer Bewältigung der Verschuldungskrise zeigt. Wir müssen begreifen, dass die Zeit nationaler Alleingänge in einer globalisierten Welt längst vorbei ist. Nur 7,5 Prozent der Weltbevölkerung leben in der EU. Wenn wir in Europa nicht mehr zusammenfinden, werden wir als kleine Minderheit keine Chance haben, uns zu behaupten.

     

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    Deutschlands Zukunft ist mehr Europa

    Nach der Selbstfindung der Europäer geht es um die Selbstbehauptung Europas

    Die Diskussion um die sog. „Euro-Krise“ (die in Wahrheit eine Verschuldungs- und keine Wäh­rungskrise ist) hat die Frage nach der Zukunft der Europäischen Integration wieder ganz oben auf die Tages­ordnung gesetzt. Es geht es um die europäische Perspektive über die aktuelle Krisenbewältigung hin­aus.

    Zu Recht sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, in seiner Rede beim Staatsakt am 3. Oktober 2011 in Bonn: „Europa lässt sich nicht auf ein einfaches Rechenspiel reduzieren. Man kann hier nicht am Abend eines Tages auf die Kasse drücken und schauen, was habe ich gegeben und was habe ich herausbe­kommen. Europa ist keine Momentaufnahme. Die Europäische Union gründet auf der historisch un­hintergehbaren Einsicht, dass Frieden, Freiheit und Wohlstand auf diesem Kontinent dauerhaft nur durch einen engen Verbund gewährleistet werden können. Das gilt in guten wie in schlechten Zei­ten, das gilt heute und auch morgen. Wie dieser Verbund konkret ausgestaltet sein soll, darüber müssen wir uns immer wieder auseinandersetzen; verbunden werden wir immer bleiben.“ 

    Das Zeitalter scheinbar voneinander unabhängiger Nationalstaaten ist längst vorbei. Das haben wir in der Außen- und Sicherheitspolitik begriffen und beginnen es in der Wirtschafts- und Finanzpolitik bes­ser zu verstehen. Für nationale Alleingänge ist die Welt auch wirtschaftlich längst zu sehr zusammenge­wachsen und Deutschland darin zu klein. Schon wegen unserer Exportabhängigkeit ist die wirtschaftlichen Stabilität insbesondere unserer europäischen Nachbarn für uns lebenswichtig. Auch in den internationalen Finanz­märkten sind wir Deutschen alleine zu schwach. Ohne mehr europäische Einigkeit werden wir unser Werte­verständnis einer Sozialen Marktwirtschaft dort nicht durchsetzen und für uns selbst nicht sichern können. 

    Die Motivation der Gründergeneration „Nie wieder Krieg! Nie wieder Diktatur!“ hat nach 1945 zur Grün­dung der Europäischen Union geführt und begründet ihren Erfolg, Frieden und Freiheit für und in Europa zu sichern. Das bleibt wichtig, reicht aber nicht mehr aus. 

    Uns Europäern muss im Zeitalter der Globalisierung klarer werden, dass wir nur ein kleiner Teil die­ser Welt sind. Heute leben nur etwa 7,5 Prozent der Weltbevölkerung in den Mitgliedstaaten der Eu­ropäischen Union. 2050 werden wegen des unterschiedlichen Bevölkerungswachstums nur rund 4 Prozent der Menschheit Europäer sein. Wir haben als kleine Minderheit in der Weltgesellschaft nur dann eine Chance, unsere Werte, unsere politische Kultur, unsere Lebensweise und unseren Wohl­stand zu bewahren, wenn wir noch mehr zusammenrücken und noch enger zusammenarbeiten. 

    Nach der Selbstfindung der Europäer durch die Verankerung von Frieden und Freiheit auf dem ei­genen Kontinent ist die Selbstbehauptung Europas in der zusammenwachsenden Welt die neue Not­wendigkeit und zusätzliche Legitimation der europäischen Einigungsbewegung. 

    Leider wird zu selten darüber gesprochen, wie das geeinte Europa der Zukunft aussehen soll. Aber Unklar­heit schafft auch hier nur Unsicherheit. Wer das Ziel nicht beschreibt, wird den Weg dorthin nicht finden.  

    Die „Vereinigten Staaten von Europa“ hat der große Schriftsteller Victor Hugo in seiner Eröffnungsrede für den Pariser Friedenskongress 1849 ebenso gefordert wie Winston Churchill in seiner berühmten Züricher Rede 1946. Man kann auch wie die CDU in ihrem ersten Grundsatzprogramm 1978 vom „europäischen Bundestaat“ sprechen. Es geht um ein föderalistisches Gegenmodell zu einem eu­ropäischen Zentralstaat, um ein Europa nach „bundesstaatlichen Prinzipien und Methoden“ wie es im aktu­ellen Grundsatzprogramm der CDU aus dem Jahr 2007 heißt. Dort wird auch zu Recht formuliert: „An dem langfristigen Ziel, eine Verfassung für die Europäische Union zu schaffen, halten wir fest.“ Europa braucht eine solche Verfassung, um seine Gestalt für die Zukunft zu finden. 

    Dazu ist es notwendig, die Demokratiereform für die europäischen Institutionen voranzutreiben. Schon für den status quo der Integration reichen die gegenwärtigen Verfahren nicht aus, für die Einigungsnotwendig­keiten der Zukunft umso weniger. Es geht um mehr Handlungsfähigkeit und bessere demokratische Kon­trolle. Dabei muss das von den Bürgern frei gewählte Europäische Parlament ebenso weiter gestärkt werden wie die nationalen Parlamente in der Kontrolle der nationalen Regierungen, die als versammelte Exekutiv­macht in den europäischen Räten noch zu viel (unkontrolliertes) Eigenleben entwickeln. 

    Auf diesem Weg war der Lissabonner Vertrag ein unverzichtbares Instrument, denn er etabliert und stärkt Subsidiaritätsprinzip auf europäischer Ebene. Dieses Subsidiaritätsprinzip hat zwei Seiten: Einer­seits die Dezentralisierung; andererseits die Stärkung der Ebene, der eine Aufgabe zur Erledi­gung zugewiesen wird. So verlagert der Lissabonner Vertrag Aufgaben von Brüssel in die Mitgliedstaaten und Regionen. Zugleich stärkt er die europäische Ebene, wo es für die Selbstbe­hauptung Europas wichtig ist: Vor allem bei der in­neren und äußeren Sicher­heit. Jetzt kommt es darauf an, auch bessere Regeln zur Zusammenarbeit in der Wirtschafts- und Fi­nanzpolitik zu vereinbaren. Schon deshalb muss der Lissabonner Vertrag weiterentwi­ckelt werden, der vor der Finanzkrise im Dezember 2007 unterzeichnet worden ist. 

    Zur Klarheit über die künftige Gestalt Europas gehört es auch, die Strategie der EU-Erweiterungspolitik auf den Prüfstand und wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden.  

    Die sog. „Kopenhagener Kriterien“ legen fest: „Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Bei­trittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht ha­ben; sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Mitgliedschaft setzt außerdem voraus, dass die einzel­nen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können “  

    Es war falsch, Beitrittsverhandlungen mit Ländern aufzunehmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen. So sind diese Beitrittsverhandlungen zu einem pädagogischen Instrument geworden, zu einer Art perma­nenter Nachhilfestunde: Notwendige Reformen werden oft nicht aus eigener Einsicht und um ihrer selbst Willen durchgeführt, sondern damit der Beitrittsprozess weitergeht. So entfalten sie keine nachhaltige Wir­kung und der Mitgliedschaft fehlt später die stabile Grundlage. Das gilt für die übereilte Aufnahme von Ru­mänien und Bulgarien in die EU ebenso wie für die Aufnahme Griechenlands in den Euro-Raum oder ver­frühte Beitritt­sofferten an Serbien. Nicht die EU muss ständig um neue Mitglieder werben, sondern aufge­nommen zu wer­den, sollte eine Auszeichnung sein. 

    Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei offenbaren eine weitere grundlegende Schwäche der aktuellen EU-Erweiterungspolitik: In Artikel 49 EU-Vertrag heißt es: „Jeder europäische Staat, der die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden.“ Es geht dabei in Artikel 6 um die „Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Men­schenrechte und Grund­freiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit." Aber es kann eben nicht jeder Staat, der diese Grundsätze erfüllt, Mit­glied der EU werden, sondern nur „jeder europäische Staat“. Die geographische Komponente ist also ein Beitrittskriterium und muss endlich enttabuisiert werden. Europa kann nicht länger der Frage auswei­chen, wo seine Grenzen sind. Es ist kein unbestimmter Bekenntnisraum, zu dem man sich per Deklara­tion als zugehörig empfindet. Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft mit geographischem Be­zug. 

    Europäische Selbstbehauptung als Begründung für weitere Integrationsschritte, mehr Demokra­tie zur Steige­rung der europäischer Handlungsfähigkeit und eine klare Definition der Grenzen Euro­pas — das ist die eu­ropäische Tagungsordnung der Zukunft. In diesem Sinn braucht die Europäi­sche Union mehr Klarheit und die Europapolitik auch in Deutschland mehr Selbstbewußt­sein.

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  • DAS FEST DER DEUTSCHEN EINHEIT FINDET:

    in diesem Jahr in Bonn statt. Wie am 23. August 1990 die freigewählten Volkskammer der DDR den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 23 des Grundgesetzes beschlossen hat, habe ich als Mitarbeiter von Helmut Kohl im Bonner Kanzleramt miterlebt und in einem Aufsatz zusammengefasst.

      

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    Stephan Eisel

    Der Beitrittsbeschluß der DDR-Volkskammer

    Historische Politische Mitteilungen (HPM) Konrad-Adenauer-Stiftung, Herbst 2005

    Die Wiedervereinigung Deutschlands ist inzwischen in zahlreichen historischen Studien analysiert und aufgearbeitet. Grundlagen sind meist schriftliche Dokumente. Was nicht schriftlich festgehalten ist, geht leicht verloren, wiewohl es doch das Außergewöhnliche, Unvorhergesehene und Ungeplante des Prozesses besonders anschaulich macht. Als charakteristisch empfanden viele Zeitzeugen vor allem die Gleichzeitigkeit der - oft erst im Nachhinein erkannten - historischen Dimension der Vorgänge, des ungeordneten, nicht selten chaotischen Ablaufs und jener alltäglichen Normalität, die zugleich die Zeit bestimmte.

    Ein typisches Beispiel für den Ablauf des Einigungsprozesses, wie er sich in den Akten nicht im Entferntesten vollständig wiederfindet, ist die Art und Weise, wie der Beitrittsbeschluss der ersten und letzten freigewählten Parlaments der DDR seinen Weg in die Bundesrepublik Deutschland fand.

    Schon in den Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU, DSU, Demokratischem Aufbruch (DA), der Deutschen Forum Partei (DFP), dem Bund freier Demokraten (BFD), der FDP und der SPD vom 12. April 1990 war der Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland nach Art. 23 des Grundgesetzes festgelegt worden. Dazu bekannte sich Ministerpräsident de Maizière auch in seiner Regierungserklärung vor der Volkskammer am 19. April 1990.

    Den historischen Beschluss des Beitritts zur Bundesrepublik Deutschland nach Art. 23 des Grundgesetzes fasste die DDR-Volkskammer dann in der Nacht vom 22. auf den 23. August.

    Vorausgegangen waren wochenlange Auseinandersetzungen und Spekulationen um das genaue Datum der Vereinigung und der ersten freien Wahl in ganz Deutschland. Helmut Kohl erinnert sich, dass dies auch Hauptthema eines Besuches von Lothar de Maizière an seinem Urlaubsort am 2. August 1990 in St. Gilgen am Wolfgangsee war:

    „Der DDR-Ministerpräsident wollte mich persönlich sprechen und befand sich bereits mit Günther Krause auf dem Weg zu mir. Nachdem sie am Nachmittag mit ihrer riesigen Maschine auf dem kleinen Salzburger Flughafen gelandet waren, kamen sie eine Stunde später in St. Gilgen an. De Maizière fiel gleich mit der Tür ins Haus. Er schilderte mir eindringlich, dass seine Regierung die Situation in der DDR nicht mehr bis zum 2. Dezember beherrschen könnte. Trotz der Bonner Milliarden rechne er mit dem baldigen wirtschaftlichen Kollaps seines Landes. Alles werde im Chaos versinken. Als Ausweg schlug er nun vor, in der darauffolgenden Woche vor die Volkskammer zu treten und den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik bereits für den 14. Oktober zu verkünden. Für diesen Tag seien auch die Landtagswahlen in den bis dahin gegründeten fünf neuen Ländern vorgesehen. Es biete sich daher an, parallel dazu auch die ersten gesamtdeutschen Wahlen durchzuführen. Ich stimmte Lothar de Maizière zu, was die Beitrittserklärung durch die Volkskammer anging. Auch seinem Vorschlag, die gemeinsamen Wahlen auf den 14. Oktober vorzuverlegen, stand ich durchaus aufgeschlossen gegenüber."

    Wolfgang Schäuble erinnerte sich ebenfalls an den Vorgang: „Der Kanzler setzte mich tags darauf ins Bild: De Maizière und Krause seien in Panikstimmung am Wolfgangsee angereist. Der Ministerpräsident werde von der Furcht gepeinigt, sein Land könne jeden Tag wirtschaftlich zusammenbrechen und im allgemeinen Chaos versinken. Er wolle deshalb in der kommenden Woche vor die Volkskammer treten und den Beitritt der DDR nach Artikel 23 des Grundgesetzes schon für den 14. Oktober 1990, dem Termin der Landtagswahlen in den fünf neuen Bundesländern, vorschlagen. Er wolle zugleich vorschlagen, an diesem 14. Oktober auch gleich die erste gesamtdeutsche Bundestagswahl durchzuführen."

    Auch in der Volkskammer wurden die Diskussionen um den Beitrittstermin in den folgenden Wochen immer hektischer. Die konservative Deutsche Soziale Union (DSU) forderte immer wieder den sofortigen Beitritt. Die SPD wollte den Beitritt am 15. September nach Abschluss der 2+4-Verhandlungen. Ministerpräsident Lothar de Maizière stellte bei einer Pressekonferenz am 3. August seinen Vorschlag „Beitritt und gesamtdeutsche Wahlen am 14. Oktober 1990" vor und begründete das mit dem Hinweis: „Ich bin als Ministerpräsident angetreten mit dem Ziel, die Einheit so schnell wie möglich und so gut wie nötig herbeizuführen." Nur die PDS enthielt sich konkreter Datumsvorschläge, sie wollte die DDR erhalten und setzte auf Verzögerung.

    Zur Haltung der Bundesregierung in der Datumsfrage erinnert sich Wolfgang Schäuble: „In der Koalition waren wir uns inzwischen einig. Wir wollten den Beitritt und auch die Wahlen so früh wie möglich, allerdings mit der Einschränkung, dass der Beitritt der DDR nicht vor dem 2. Oktober liegen durfte. Dies war der Termin der KSZE-Außenministerkonferenz, der wenigstens noch das Ergebnis der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen über die uneingeschränkte Souveränität Deutschlands zur Kenntnis gebracht werden sollte." Dementsprechend hatte der damalige Sprecher der Bundesregierung, Bundesminister Hans Klein, öffentlich erklärt: „Der Bundesregierung erscheint jeder Beitrittstermin sinnvoll, der nach dem 2. Oktober liegt."

    Die Unsicherheit in der Terminfrage begann, den Einheitsprozesse insgesamt zu belasten. Vor diesem Hintergrund beantragte DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière am 22. August 1990 gegen 19.00 Uhr eine sofortige Sondersitzung der Volkskammer zur Beschlussfassung über den Termin der deutschen Einheit. Die Sondersitzung der Volkskammer begann noch am gleichen Abend um 21.10 Uhr und nahm einen ziemlich chaotischen Verlauf.

    Zunächst lagen zwei Anträge vor: Die DSU beantragte den sofortigen Beitritt - „also zum heutigen Tage" - wie sie das schon mehrfach erfolglos getan hatte. Eine Gruppe von etwa 20 Abgeordneten der Fraktion CDU/DA schlug eine Volkskammersitzung für den 9. Oktober vor, die den Beitritt zum 14. Oktober beschließen sollte. Zu diesen beiden Anträgen gab es verschiedene Änderungsanträge. Immer wieder versuchte die PDS, durch Geschäftsordnungsanträge die Abstimmung zu verhindern. Mehrfach wurde die Sitzung für Fraktionsbesprechungen unterbrochen.

    Ministerpräsident de Maizière plädierte zu Beginn der Sondersitzung für ein Ende der Debatte über den Beitrittstermin: „Das Gespräch mit den Vorsitzenden aller Fraktionen der Volkskammer gestern hatte das Ziel, das permanente Spiel mit dem Beitrittstermin zu beenden und über Fraktionsgrenzen hinweg Klarheit zu schaffen. Es ist aus meiner Sicht für alle Fraktionen notwendig, diesen Termin jetzt endgültig zu beschließen. Eine verbindliche Festlegung und damit ein Ende der Diskussion ist überfällig." De Maizière nannte freilich in seiner Rede den von ihm zwei Wochen zuvor öffentlich vorgeschlagenen 14. Oktober nicht ausdrücklich als Beitrittsdatum und vermied eine genauere Festlegung.

    Konkreter wurde anschließend Günter Krause für die Fraktion CDU/DA, allerdings nannte auch er nur vage einen Termin „nicht eher als den 3. Oktober". Ein entsprechender Antrag - es war inzwischen nach 23.00 Uhr - lag freilich noch nicht vor.

    Wolfgang Thierse brachte nun für die SPD erneut den von ihr schon früher vorgeschlagenen 15. September ins Gespräch und stellte einen entsprechenden Änderungsantrag zum vorliegenden DSU-Antrag für den sofortigen Beitritt. Zunächst wurde dieser Änderungsantrag der SPD in offener Abstimmung „mit klarer Mehrheit abgelehnt". Anschließend erhielt der DSU-Antrag auf sofortigen Beitritt in namentlicher Abstimmung nur 56 Ja-Stimmen bei 183 Nein-Stimmen und 125 Enthaltungen. Es war jetzt 01.00 Uhr am Morgen des 23. August geworden.

    Nunmehr stellte die Fraktion Bündnis 90/Grüne einen Änderungsantrag zum vorliegenden Antrag von mehr als 20 Abgeordneten der Fraktion der CDU/DA auf Beitritt zum 14. Oktober. Sie schlug vor, die Terminfestlegung „zum schnellstmöglichen Zeitpunkt" auf einer Sitzung der Volkskammer am 3. Oktober zu treffen.

    Erst jetzt verlas der Sitzungspräsident Höppner den - später verabschiedeten - Antrag der Fraktion CDU/DA, FDP und SPD auf Beitritt zum 3. Oktober, der inzwischen ebenfalls als Änderungsantrag eingereicht worden war: „Die Volkskammer erklärt den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990. Sie geht dabei davon aus, dass die Beratungen zum Einigungsvertrag zu diesem Termin abgeschlossen sind, die Zwei-plus-vier-Verhandlungen einen Stand erreicht haben, der die außen- und sicherheitspolitischen Bedingungen der deutschen Einheit regelt und die Länderbildung soweit vorbereitet ist, dass die Wahl in den Länderparlamenten am 14. Oktober 1990 durchgeführt werden kann." Nach einer Sitzungsunterbrechung trat auch die DSU als Antragsteller diesem Antrag bei.

    Zunächst wurde nun in offener Abstimmung der Änderungsantrag von Bündnis ´90/Grüne abgelehnt. Dann verlas Reinhard Höppner vor der namentlichen Abstimmung den Antragstext nochmals, „weil er Ihnen nicht schriftlich vorliegt." Der Geschäftsordnung folgend, ließ Höppner nun über den Antrag als „Änderungsantrag" offen abstimmen und stellte dann fest: „Mit klarer Mehrheit ist damit der von mir verlesene Text Abstimmungsgrundlage".

    Nachdem er den immer noch nicht schriftlich verteilten Antragstext zum dritten Mal verlesen hatte, eröffnete Höppner endlich die von der Fraktion CDU/DA beantragte endgültige namentliche Abstimmung über den Beitrittsantrag.

    Es war 02.30 Uhr am frühen Morgen des 23. August, als die Sitzungspräsidentin Sabine Bergmann-Pohl das Abstimmungsergebnis verkündete: „Ich habe das Vergnügen, ein Ergebnis zur Abstimmung bekannt zu geben. Es betrifft den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU/DA, DSU, FDP und SPD, den Beitritt.... Ich möchte bitten, dass das Protokoll der Abstimmung hier geändert wird. Ich lese noch einmal die Erklärung vor:

    „Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit der Wirkung vom 3. Oktober 1990."

    Das liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 201 vor. Abgegeben wurden 363 Stimmen. Davon ist keine ungültige Stimme abgegeben worden. Mit Ja haben 294 Abgeordnete gestimmt.

    (Starker Beifall der CDU/DA, DSU, FDP, teilweise der SPD, die Abgeordneten der genannten

    Fraktionen erheben sich von den Plätzen).

    Mit Nein haben 62 Abgeordnete gestimmt, und sieben Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten.

    Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist ein wirklich historisches Ereignis. Wir haben uns die Entscheidung alle sicher nicht leicht gemacht, aber wir haben Sie heute in Verantwortung vor den

    Bürgern der DDR in der Folge ihres Wählerwillens getroffen. Ich danke allen, die dieses Ergebnis im Konsens über Parteigrenzen hinweg ermöglicht haben."

    Anschließend rief in einer persönlichen Erklärung „unter jubelndem Beifall bei der CDU/DA, der DSU und teilweise der SPD" der PDS-Sprecher Gregor Gysi aus: „Das Parlament hat soeben nicht mehr und nicht weniger als den Untergang der Deutschen Demokratischen Republik zum 3. Oktober 1990 beschlossen." Um 03.00 Uhr schloss Frau Bergmann-Pohl diese denkwürdige Sitzung der Volkskammer.

    Noch in der Nacht - gegen 2.45 Uhr - wurde Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl vom Chef des Bundeskanzleramtes, Bundesminister Rudolf Seiters, telefonisch über den Beitrittsbeschluss informiert.

    Am gleichen Tag, also am 23. August, trat um 15.00 Uhr der Deutsche Bundestag zu einer Sitzung zusammen. Helmut Kohl eröffnete diese Sitzung mit einer Regierungserklärung, die er mit den Worten begann: „Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Volkskammer der DDR hat heute Nacht mit einer Mehrheit von mehr als 80% der abgegebenen Stimmen folgenden Beschluss gefasst." Helmut Kohl verlas den Beschlusstext ohne freilich das offizielle Dokument bereits in Händen zu halten, ganz offenbar als Text wie von den Medien übermittelt wurde. Er fügte kommentierend hinzu: „Die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten der Volkskammer hat hiermit uns alle in die Pflicht genommen. Der heutige Tag ist ein Tag der Freude für alle Deutschen".

    Am nächsten Tag, Freitag, den 24. August, sprach Helmut Kohl zur CDU/CDA-Volkskammerfraktion.Noch immer unter dem Eindruck des Beitrittsentscheids, dankt er den Versammelten.

    Der Beitrittsbeschluss war gefasst, über die Medien verbreitet, und der Bundeskanzler hatte ihn in einer Regierungserklärung sozusagen amtlich zur Kenntnis genommen.

    Doch wie gelangte dieser Beitrittsbeschluss der DDR offiziell zur Kenntnis der Bundesrepublik Deutschland? Der folgende Ablauf beschreibt anschaulich, wie vieles im historischen Prozess der

    Vereinigung Deutschlands zwischen die „Mühlsteine" der Unsicherheit über den richtigen Ablauf und des Alltagstrotts der Bürokratie geriet.

    Frau Bergmann-Pohl war als Präsidentin der Volkskammer zugleich amtierendes Staatsoberhaupt der DDR. Ihr oblag es, den Beschluss der Bundesrepublik Deutschland offiziell zur Kenntnis zu bringen. Sie wählte dafür parallel drei Adressaten: Bundespräsident Richard von Weizsäcker, die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Professor Dr. Rita Süssmuth und Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl Alle drei Schreiben sind mit „Berlin, 25. August 1990" datiert.

    Die Briefe an den Bundespräsidenten und den Bundeskanzler auf dem Briefbogen „Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik - Die Präsidentin" hatte den gleichen Wortlaut:

    „Sehr verehrter Herr Bundeskanzler, bzw. „Sehr verehrter Herr Bundespräsident"

    „...gestatten Sie mir, Ihnen den Beschluss der Volkskammer vom 23. August 1990 zum Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu übermitteln.

    Der Beschluss ist das Ergebnis der Beratung eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen der CDU/CDA, der DSU, der FDP und der SPD. 294 Abgeordnete stimmten dem Beschluss zu, 62

    Abgeordnete stimmten mit Nein und 7 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Von den 400 Abgeordneten waren 363 anwesend.

    Es ist mir eine große Freude, Ihnen dies in einem persönlichen Schreiben mitteilen zu dürfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Sabine Bergmann-Pohl"

    Der Brief an Rita Süßmuth unterschied sich davon etwas und hatte folgenden Wortlaut:

    „Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    mit großer Freude darf ich Ihnen den Beschluss der Volkskammer vom 23. August 1990 zum Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland übermitteln.

    Der Beschluss ist das Ergebnis der Beratung eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen der CDU, der DSU, der FDP und der SPD. 294 Abgeordnete stimmten dem Beschluss zu, 62 Abgeordnete stimmten mit Nein und 7 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Von den 400 Abgeordneten waren 363 anwesend.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Sabine Bergmann-Pohl"

    Der Beschusstext als offizielles Dokument lag den Schreiben von Frau Bergmann-Pohl auf einem auf DINA4-gefalteten DINA3- Büttenpapierbogen bei. Auf der Vorderseite steht „Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik". Die linke innere Seite ist leer, auf der rechten Seite ist der bereits zitierte Beschlusstext abgedruckt, versehen mit dem Zusatz „Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik - Bergmann-Pohl" und mit dem handschriftlichen Namenszug „Bergmann-Pohl". Sabine Bergmann-Pohl hat also alle drei

    Urkunden unterzeichnet. Es existierten zu diesem Zeitpunkt also drei Originale der Beitrittsurkunde.

    Bemerkenswert ist, dass die Briefe auf einen Samstag (25. August 1990) datiert sind - auch im historischen Prozess der Vereinigung auf westdeutscher Seite keineswegs ein Arbeitstag, an dem die Büros besetzt gewesen wären. Das Büro des Volkskammerpräsidenten in Ost-Berlin freilich war offenkundig funktionsfähig.

    Die historischen Schreiben mit Anlage gab das Büro der Volkskammerpräsidenten in die normale Post nach Bonn. Sie waren addressiert „An den Bundespräsidenten Herrn Dr. Richard von Weizsäcker, Bundespräsident, D-5300 Bonn 1"., „An den Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzleramt, D-5300 Bonn 1" bzw. „An die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Prof. Dr. Rita Süßmuth, Bundeshaus, D-5300 Bonn 1".

    Die drei Briefe trafen am Dienstag, den 28. August 1990 in Bonn ein. Die Präsidentin des Deutschen Bundestages leitete Brief und Anlage noch am gleichen Tag im Faksimile als „Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages" (Drucksache 11/7777) an die Mitglieder des Deutschen Bundestages weiter.

    Im Bundespräsidialamt zeichnet der Abteilungsleiter I den zuvor offenbar in der Poststelle mit Barcode versehenen Brief ab und versah ihn mit der Bemerkung „BPr n. R." (Bundespräsident nach Rückkehr). Bundespräsident von Weizsäcker nahm das Schreiben am 30. August zur Kenntnis und zeichnete es ab.

    Auf dem Schreiben findet sich dann eine weitere handschriftliche Notiz vom 13. September „Nach Rücksprache mit AL I durch Besuch in Volkskammer Antwort (schriftlich) nicht mehr notwendig".

    Immerhin erst zwei Monate später, am 14. November, wurde auf dem Schreiben von einem weiteren Beamten vermerkt „Schr. der Präs. d. Volkskammer nebst Anlage in Hülle (nicht lochen!) zdA nehmen".

    Auch im Bundeskanzleramt trafen Brief und Anlage in der Poststelle ein und wurden dort - da an den Bundeskanzler adressiert - aussortiert und direkt - also nicht über das Kanzlerbüro - an das Vorzimmer des Bundeskanzlers weitergegeben. Dort wurde der Brief geöffnet und erhielt routinemäßig den grünen Eingangsstempel „Vorzimmer Bundeskanzler - 28. August 1990".

    Allerdings war die Bedeutung des Anschreibens offenbar nicht aufgefallen, sondern das Schreiben wurde wiederum routinemäßig - ohne dass es dem Bundeskanzler vorgelegt worden war - direkt dem Chef des Bundeskanzleramtes weitergeleitet. Die Anlage blieb augenscheinlich unbeachtet.

    Offenbar in einem größeren Poststapel zeichnete Kanzleramtschef Rudolf Seiters mit rotem Stift das Anschreiben ab. Sein persönlicher Referent, Axel Hartmann, versah es mit blauem Stift mit der Bemerkung „1) H.LKB 2) H.AL3 zwV Ha". Mit LKB war der Leiter des Kanzlerbüros gemeint, mit AL3 der Leiter der Abteilung 3 im Kanzleramt, „Innere Angelegenheiten, Soziales, Umwelt".

    In dieser Abteilung war die Gruppe 33 „Recht, staatliche Organisation" angesiedelt, in der sich auch das Referat „Verfassungsrecht" befand. Im Bundeskanzleramt gab es - dem Kanzlerbüro zugeordnet - die sog. „Geschäftsstelle der Leitung" (GdL), in der die Vorgänge des Bundeskanzlers bzw. des Chefs des Kanzleramtes registriert wurden, bevor sie in die Abteilungen des Hauses gingen.

    Erst an dieser Stelle fiel einem Sachbearbeiter die Bedeutung des Schreibens von Frau Bergmann-Pohl auf und er informierte mich als stv. Leiter des Kanzlerbüros. So hielt ich das historische Schreiben des amtierenden Staatsoberhaupts der DDR mit der offiziellen Mitteilung über den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland in den Händen. Es war auf dem Weg zu einem Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt mit der korrekten behördendeutschen Anweisung „zur weiteren Verwendung" (zwV).

    Ich nahm den Vorgang an mich und entschied, das mit den beschriebenen bürokratischen Bemerkungen versehene Dokument nicht dem Bundeskanzler vorzulegen. Dessen Begeisterung über den wenig sensiblen Umgang mit dem historischen Dokument hätte sich in Grenzen gehalten.

    Von den gleichzeitigen Schreiben an den Bundespräsidenten und die Bundestagspräsidentin wusste ich nichts.

    In dieser Situation wandte ich mich an Thomas de Maizière, einen alten Bekannten aus gemeinsamen studentenpolitischen Zeiten im Ring christlich-demokratischer Studenten (RCDS). Er baute 1990 das Amt des Ministerpräsidenten der letzten DDR-Regierung, Lothar de Maizière, seines Vetters, auf.

    Ich schilderte Thomas de Maizière die Situation und bat ihn, bei Frau Bergmann-Pohl eine Zweitausfertigung des Briefes und der Anlage zu erbitten. Diese Zweitausfertigung wurde von Frau Bergmann-Pohl unterschrieben und mit einem Boten per Linienflug von Berlin zum Köln/Bonner Flughafen gebracht, wo ihn ein Mitarbeiter des Kanzlerbüros entgegennahm und mir im Kanzleramt aushändigte.

    Dieses Dokument wurde von mir am 29. oder 30. August dem Bundeskanzler vorgelegt. Am 31. August gab ich eine Kopie des Schreibens und der Anlage weiter mit der handschriftlichen Bemerkung „Dr. Busse, GL 33. H. Stern, LASD i. V. Das Originaldokument befindet sich bei mir zwecks Rücksprache mit BK über künftigen Aufbewahrungsort, Ei 31/8".

    Die offizielle Beurkundung des Volkskammerbeschlusses zum Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland existiert also in vier Exemplaren: Je einmal an den Bundespräsidenten, die Bundestagspräsidentin und den Bundeskanzler übersandt und bei letzterem aus den geschilderten Gründen durch eine Zweitausfertigung ersetzt.

    Ich erinnere mich nicht mehr, was ich mit dem Bundeskanzler über den Verbleib des Originals - also de facto die Zweitausfertigung - des Beitrittsbeschlusses besprochen habe. Der Verbleib ist auch heute nicht mehr zu klären. Es befindet sich jedenfalls weder im Bundesarchiv, noch im Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch im Deutschen Historischen Museum.

    Vorhanden ist freilich das an den Bundeskanzler übersandte Originaldokument, also die Erstausfertigung mit den beschriebenen Stempeln und Bemerkungen. Ich habe es zum 15. Jahrestag des Beitrittsbeschlusses am 23. April 2005 dem Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland übergeben.

    Der gesamte Vorgang illustriert auf anschauliche Weise, wie die Wiedervereinigung in ihrer historischen Einmaligkeit im Ablauf alltäglicher Routine behandelt wurde. Ein Muster für geordnete Abläufe lag für den einmaligen und unvorhergesehenen Fall der Wiedervereinigung nicht vor. Neben dem Alltag der Ministerialbürokratie lief sozusagen ein Film von historischer Dimension.

    Sicherlich handelte es sich bei dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland um einen grundlegenden staatsrechtlichen Vorgang. Für die politische und verfassungsrechtliche Dynamik, die sich nun ergab, war offenbar von keiner Bedeutung, wo das zugrundeliegende Dokument in seinen verschiedenen Ausfertigungen verblieb. Es wurde in der Registratur von Bundespräsident, Bundeskanzleramt und Bundestag abgelegt und später dem Bundesarchiv übergeben. Im am 31. August 1990 unterzeichneten Einigungsvertrag wird der nur wenige Tage zuvor gefasste Beitrittsbeschluss der Volkskammer übrigens nicht mehr erwähnt. Dort ist immer nur lapidar von der „Wirkung des Beitritts" die Rede.

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  • WAS IST EIGENTLICH DIE PIRATENPARTEI,:

    die in Berlin 9 Prozent der Stimmen erhalten hat. Von Staat und Politik fordert sie "völlige Transparenz", hält sich aber selbst nicht daran. Sie propagiert als neues Beteiligungsmodell die "flüssige Demokratie", die aber schon in der eigenen Partei nicht funktioniert. Ausserdem will sie "fahrscheinlose Nutzung des ÖPNV zum Nulltarif" und ein bedingungsloses Grundeinkommen. 

    Erfahren Sie mehr zur Piratenpartei:

    Informationen zur Piratenpartei in Berlin können Sie hier ausdrucken.

    Wie bei den Piraten die von anderen geforderte "völlige Transparenz" zur selektiven Elitentransparenz wird,  können Sie hier ausdrucken.

    Was die Piraten mit "flüssiger Demokratie" meinen und warum das schon in der eigenen Partei scheitert, können Sie hier ausdrucken. 


    Die in Schweden Anfang 2006 gegründete Piratenpartei geht zurück auf die Anti-Copyright-Organisation „Piratbyran“, die 2004 die Internettauschbörse „The Pirate Bay“ initiiert hatte. Der Protest gegen die Beschlagnahme des Servers durch schwedische Behörden wegen Urheberrechtsverletzungen und gegen die 2009 ergangenen Urteile sind Hauptthema der neuen Partei, die bei den nationalen Parlamentswahlen in Schweden 2006 und 2010 jeweils nur 0,6 Prozent der Stimmen erreichte, aber bei den Europawahlen 2009 mit 7,1 Prozent einen Abgeordneten nach Brüssel entsenden konnte.

    In Berlin hatten die Piraten bei der Bundestagswahl 2009 schon 3,4 Prozent der Zweitstimmen erreicht (58.000 Stimmen). Bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2011 erhielten sie fast 130.000 Stimmen (8,9 Prozent). 

     
    In Deutschland erreichte die als Internetpartei am 10. September 2006 in Berlin gegründete Piratenpartei mit ihrer Forderung nach unbegrenzter Freiheit im Internet bei den Bundestagswahlen 2009 immerhin zwei Prozent der Stimmen. In Berlin zog sie im September 2011 mit 8,9 Prozent ins Abgeordnetenhaus ein. 

    Von den 15 Mitgliedern der Piratenpartei, die jetzt ins Abgeordnetenhaus einziehen, sind nur zwei über 50 Jahre alt, zugleich sind nur fünf jünger als 30 Jahre. Nur drei kommen nicht aus dem Bereich Software-Elektronik-Mathematik. Sechs geben keinen erlernten Beruf an, sechs üben zur Zeit keinen Beruf aus.
     
    Im Berliner Wahlprogramm der Piratenpartei, das sich neben den bekannten Internet-Themen mit vielen kommunalen Berliner Themen befasst, finden sich auch die bemerkenswerten Forderungen:
    • „Stopp der Verfolgung von Schwarzfahrern“
    • „Fahrscheinlose Nutzung ÖPNV zum Nulltarif“
    • „Wir lehnen Überwachung im öffentlichen Raum ab“
    • Zur Drogenpolitik: „Konsumentenjagd beenden“
    • „Die PIRATEN Berlin werden sich kurzfristig für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn und mittelfristig für ein Grundeinkommen einsetzen. Dieses Grundeinkommen wird für alle Bürger mit ständigem Wohnsitz oder unbefristetem Aufenthaltsrecht in Deutschland, ohne weitere Bedingungen, eingeführt.“
    Völlige Transparenz fordert die Piratenpartei von Staat und Politik. Aber wie sieht es aus, wenn die Piraten selbst betroffen sind. Die Transparenzwirklichkeit der Piratenpartei folgt dem Leitsatz: Nicht alles und nicht für alle.
     
    Als neue Politikform plädiert die Piratenpartei für "Liquid Democracy", eine Mischform aus direkter und indirekter Demokratie. Mit Hilfe des Internets sollen die Bürger dabei permanent in Entscheidungsprozesse eingebunden sein. Was faszinierend klingt, hat aber viele Tücken und funktioniert selbst in der Piratenpartei nicht.

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  • GENSCHER, RÖTTGEN, RÜTTGERS, STEINBRÜCK:

    und 100 Persönlichkeiten aus Bonn und der Region haben den Bonner Appell für ein Beethoven-Festspielhaus unterschrieben. Dazu gehören auch Abgeordnete und Stadträte von CDU, SPD und FDP sowie die Repräsentanten wichtiger Institutionen und Vereine sowie viele bekannte Namen aus allen Bereichen der Gesellschaft.

    Dazu gehören die Präsidenten der IHK, der Bonner Universität, der Deutschen Welle, der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, des Rheinischen Landesmuseums und des Bonner Universitätsclubs ebenso sowie die Vorsitzenden von Vereinen wie dem 1. FC Brüser Berg, des SSF Bonn, des Bonner Anwaltvereins, der KG Wiesse Müüs, des Vereins der Haus- und Grundeigentümer, der Gaststätteninnung oder der Tannebüscher Jecke.

    Der "Bonner Appell" der Festspielhausfreunde wurde mit über 100 Unterschriften bekannter Persönlichkeiten am 24. September 2011 als Anzeige im Gener-Anzeiger veröffentlicht. Den Text können Sie hier lesen. 

    Unterschreiben auch Sie im Internet hier. 

    Weitere Informationen zum Festspielhaus finden Sie hier. 

    Aus dem Bonner Kulturleben unterstützen den Appell u. a. Anka Zink, Stefan Blunier, Bill Mockridge, Ilona Schmiel, Margie Kinksy, Konrad Beikircher, Manfred Harnischfeger, Oliver Pospiech und Andreas Etienne. Die internationale Musikszene ist u.a. mit Kurt Masur, Zubin Mehta, Kent Nagano, Sir John Eliot Gardiner, Paavo Järvi und Helene Grimaud vertreten.

    Für ganz unterschiedliche Bereiche stehen die Namen Karin Bilanovic und Christoph Schada von Borzykowski (Prinz und Bonna 2011), Editha Limbach, Hans-Jürgen Biersack, Gerhard Lorth, Hermann Neusser, Landrat Fritjof Kühn, Peter Struck, Ines Knauber-Daubenbüchel, Manfred Harnischfeger, Helmut Stahl, Ina Harder, Stephan Eisel, Philipp C. A. Klais, Amir Shafaghi, die Bezirksbürgermeister Annette Schwolen-Flümann und Wolfgang Hürter, Dirk Müller, Gerhard Lorth und Gerd Langguth.

     

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  • DAS BONN-JAZZ-ORCHESTER MIT PROFIS:

    aus der Jazz-Szene der Bundesstadt hat sich jetzt in gegründet. Die Initiative ging von Oliver Pospiech aus. Er ist Leiter der renommierten Bonner Uni-Big-Band und Musikalischer Leiter der Kölner Stunk-Sitzung. Debutkonzert des BONN JAZZ ORCHESTER ist beim des 3. Bonner Bundes-Bigband-Festivals am 2. Oktober um 15 Uhr in der Bundeskunsthalle. Der Eintritt ist frei.

    Bonn Jazz Orchester gegründet

    Endlich alle Bonner Profi-Jazzmusiker vereint in einer Bigband

    Auf Initiative des Bonner Bandleiter, Posaunisten und Arrangeurs Oliver Pospiech haben sich in den den letzten Wochen professionelle Bonner Jazz-Musiker zum ersten BONN JAZZ ORCHESTER zusammengeschlossen. Die Bandmitglieder sind professionelle Bonner Jazzmusiker, die in den Musikhochschulen Europas, den Landesjugendjazzorchestern und dem BundesJazzOrchester gelernt haben. Alle haben durch eigene Band- und CD-Projekte auf sich aufmerksam gemacht, wie z.B. Herwig Barthes, Shawn Spicer, Matthias Wittwer und Claus Thormählen. Auch der bisherige 1. Posaunist der WDR-Bigband ist mit von der Partie.

    Bandleader Oliver Pospiech ist seit 2002 Leiter der Bigband der Universität Bonn, die sich einen Namen als eine der besten Uni-Bigbands Deutschlands gemacht hat. Überregional bekannt ist er auch als Musikalischer Leiter der Kölner Stunksitzung. Seine musikalische Laufbahn hat er im Bundesjugendjazzorchester unter der Leitung von Peter Herbolzheimer begonnen.

    Das neue Ensemble will zu einer festen Institution im Bonner Kulturbetrieb werden. Das Debutkonzert erfolgt beim 3. Bonner Bundesbigband-Festival am 2. Oktober in der Bundeskunsthalle. Auch Konzerte mit international bekannten Gastsolisten sind geplant.

    Weitere Informationen unter:
    www.bonnjazzorchester.de
    und
    www.bundesbigbandfestival.de

     

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  • ZUM FESTSPIELHAUS HAT SCHWARZGRÜN:

    sich jetzt erstmals gemeinsam bekannt. CDU und GRÜNEN haben erklärt: "In Verantwortung für die kulturelle und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Stadt setzen wir uns deshalb für dieses Vorhaben ein." Nachdem sich SPD, FDP und der OB ähnlich  eingelassen haben, könnte das der Durchbruch sein. Nötig sind jetzt konkrete Entscheidungen.

    Bisher haben vor allem die GRÜNEN die Festspielhausidee eher abgelehnt. In der CDU waren die Meinungen geteilt. Jetzt fordert die schwarzgrüne Ratsmehrheit von der Verwaltung die zügige Klärung noch offener Fragen "bis spätestens zur Ratssitzung am 24.11.2011 ..., damit der Rat in dieser Sitzung auch mit Blick auf den 250. Geburtstag Beethovens eine Grundsatzentscheidung zur weiteren Profilierung der Beethovenstadt Bonn fällen kann."

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken 

     Schwarz-grüne Ratsmehrheit in Bonn bekennt sich endlich zum Festspielhaus

     

    Erstmals haben sich jetzt CDU und GRÜNE gemeinsam dafür ausgesprochen, dass Bonn endlich einen vernünftigen Konzertsaal („Festspielhaus“) bekommt. Nachdem sich SPD und FDP bereits ähnlich festgelegt haben, könnte das der Durchbruch sein. Nötig sind jetzt konkrete Entscheidungen des Rates. Lesen Sie hier die vollständige gemeinsame Erklärung der schwarz-grünen Ratsmehrheit vom 20. September 2011 und was ich davon halte:

    Erklärung von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Festspielhaus (20.9.2011) 

    Für Bonn als Beethovenstadt und Wirtschaftsstandort ist ein akustisch höchsten Ansprü­chen genügender Konzertsaal (Festspielhaus) wünschenswert, um sich national und inter­national als Musikstadt zu positionieren und die damit verbundenen wirtschaftlichen Chan­cen zu nutzen. In Verantwortung für die kulturelle und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Stadt setzen wir uns deshalb für dieses Vorhaben ein.“

    Dieses klare Bekenntnis zu einem „akustisch höchsten Ansprüchen genügender Konzertsaal (Festspielhaus)“ ist sehr bemerkenswert und positiv. Bisher haben die Grünen das Vorhaben eher abgelehnt, in der CDU-Ratsfraktion waren die Meinungen geteilt.

    Erklärung von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Festspielhaus (20.9.2011) 

    Um seriös zu handeln und auf solider Basis über das weitere Vorgehen entscheiden zu können, muss schnellstmöglich geklärt werden, welcher Standort und damit zusammenhän­gend welche Projektkonzeption (Neubau oder Bauen im Bestand) in Betracht kommt und welche Rahmenbedingungen aus Sicht des Rates erfüllt sein müssen, damit das Projekt Festspielhaus realisiert werden kann. Bezüglich der Standortfrage orientieren wir uns an dem Machbaren und finanziell Verantwortbarem. Grundsätzlich kommt für uns sowohl ein Neubau im Umfeld des Post-Towers als auch eine Optimierung der Beethovenhalle in Be­tracht. Aus unserer Sicht ist es erforderlich, vor einer weiteren Konkretisierung des Projek­tes zunächst die Standortfrage zu klären. “

    In der Tat müssen endlich alle notwendigen Informationen auf den Tisch. Dazu gehört auch, dass für eine „Optimierung der Beethovenhalle“ (Bauen im Bestand) die vom Bundestag be­schlossenen 39 Mio Euro für den Betrieb nicht zur Verfügung stehen. Der Bund darf schon nach dem Grundgesetz kommunale Einrichtungen wie die Beethovenhalle nicht finanzieren. Wenn man auf dieses Geld nicht verzichten will, bleibt nur ein Neubau statt der Beethoven­halle am gleichen Standort oder zusätzlich zur Beethovenhalle in der Rheinaue. Vor dieser Entscheidung kann sich niemand drücken.

    Meines Erachtens kann sich die Stadt die Beethovenhalle zusätzlich zu einem Festspielhaus nicht leisten: Für die alte Mehrzweckhalle

    • gibt es praktisch keinen Bedarf. Ohne Konzerte liegt die Hallenauslas­tung bei weniger als 15 %.

    • müssen jährlich 1,5 Millionen Euro an Unterhaltskosten aufgebracht werden.

    • wird nach neuen Presseberichten von der Verwaltung ein baulicher Sa­nierungsbedarf von 30-35 Millionen Euro veranschlagt.

    Erklärung von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Festspielhaus (20.9.2011) 

    Bezüglich der Rahmenbedingungen müssen aus unserer Sicht die folgenden Voraussetzun­gen erfüllt sein: 

    1. Keine Beteiligung der Stadt an den Investitionskosten mit Ausnahme städtebauli­cher Be­gleitmaßnahmen im Projektumfeld, sofern diese weitestgehend durch Städte­baufördermittel refinanziert werden können. 

    2. Begrenzung der finanziellen Beiträge der Stadt für den Betrieb auf ein verantwort­bares Maß, das sich an den durch die  mittelfristige Finanzplanung vorgegebenen Handlungs­spielraum orientiert. 

    3. Einbettung des Projektes in ein gesamtstädtisches Kulturkonzept unter Einbin­dung aller Akteure, die einen Beitrag zur nationalen und internationalen Positionie­rung von Bonn als Musikstadt leisten können.   

    Auf der Basis dieser Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung der von den ver­schiedenen Projektbeteiligten zum heutigen Stand für Bau und Betrieb noch zu erwartenden Finanzierungsbeiträge muss die Frage der finanziellen Machbarkeit des Projektes über­prüft werden.

    Dies sind vernünftige Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Hausaufgaben müs­sen Rat und Verwaltung endlich in Angriff nehmen. Es sind jetzt seit dem Bundestagsbe­schluss schon vier Jahre ungenutzt verstrichen. Der Rat hat die Untätigkeit der Stadtspitze zu lange tatenlos mit angesehen.

    Erklärung von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Festspielhaus (20.9.2011) 

    Bevor der Rat die für die Umsetzung des Projektes Festspielhaus notwendigen Be­schlüsse fassen und einen verbindlichen Zeitplan festlegen kann, müssen zunächst folgende Fragen geklärt sein:  

    1. Sind die privaten Geldgeber überhaupt bereit, einen Neubau im Umfeld des Post-Towers als alternativen Standort zur Beethovenhalle zu akzeptieren?  

    1. Ist die Finanzierung der Investitionskosten für einen Neubau aus privaten Mitteln zum heutigen Stand noch gesichert?

    Hier beißt sich die Katze etwas in den Schwanz, denn ebenso gilt: Bevor die Investitoren sich weiter engagieren wollen sie endlich wissen, ob Rat und Oberbürgermeister endlich unzwei­deutig Ja zu dem Projekt sagen. Gefragt ist jetzt politische Führung.

    Erklärung von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum  Festspielhaus (20.9.2011) 

    Wir erwarten von der Verwaltung, dass diese Fragen bis spätestens zur Ratssitzung am 24.11.2011 geklärt sind, damit der Rat in dieser Sitzung auch mit Blick auf den 250. Ge­burtstag Beethovens eine Grundsatzentscheidung zur weiteren Profilierung der Beethoven­stadt Bonn fällen kann.

    Endlich wird ein konkreter Entscheidungszeitpunkt festgelegt. Das ist dringend erforderlich, damit das angebotene Engagement und Geld von Bund, Land, Rhein-Sieg-Kreis und Sponso­ren endlich abgerufen werden kann.

     

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  • MORGENROT FÜR DAS FESTSPIELHAUS:

    ist in Sicht, wenn nach dem Oberbürgermeister auch der Rat das Thema endlich auf die Tagesordnung setzt. Jedenfalls wächst der Druck aus Bürgerschaft, endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Viele sind der Entschlussarmut an der Stadtspitze überdrüssig.

     
    Lesen Sie meinen Kommentar zur merkwürdigen Eröffnungsrede des Oberbürgermeisters beim Beethovenfest hier.
     
     
    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.
     
     
     
    Das Beethoven-Festspielhaus: 
    Der Druck wächst
     

    Wegen einer unentschlossenen und unprofessionellen Bonner Kommunalpolitik droht das geplan­te Beethoven-Festspielhaus als größte Chance für Bonn seit dem Berlin-Bonn-Beschluss zu schei­tern. Bund, Land, Dax-Unternehmen, Rhein-Sieg-Kreis und Sparkasse KölnBonn, die auf Initiative von Bonner Bürgern 140 Millionen Euro (!) für Beethoven in Bonn investieren wol­len, sehen sich seit zwei Jahren aus Stadtverwaltung und Rat immer wieder mit demonstrativem Desinteresse konfrontiert. Jetzt sind manche mit ihrer Geduld am Ende: Wenn die Bonner unser Geld nicht wollen, ziehen wir eben unser Angebot zurück ! Das Projekt steht aus Messers Schnei­de !

    Dabei war die Ausgangslage für Bonn traumhaft: Der Bundestag hat im Herbst 2007 – also vor vier Jahren (!) - beschlossen, die För­derung Beethovens in seiner Geburtsstadt in Liste nationaler Kulturprojekte aufzunehmen und da­für 39 Millionen Euro bereit zu stellen, wenn sich private Investitoren, das Land und die betroffe­nen Kommunen daran beteiligen. Daraufhin haben sich Post, Post­bank und Telekom bereit erklärt, ein spielfertiges Beethoven-Festspielhaus zu bauen und vollstän­dig zu finanzieren. NRW und der Rhein-Sieg-Kreis haben ihre Beiträge angeboten. Zwei herausragende Architektur-Entwürfe liegen durchgerechnet und baufertig auf dem Tisch.

    Nur die Signale aus Bonn stiften Verwirrung. Zwar beschloss der Rat, für den Bau ein städtisches Grundstück zur Verfügung zu stellen – das Areal der Beethovenhalle -, aber dieser Standort wird immer wieder in Frage gestellt. Zwar bekannten sich vor der Kommunalwahl alle Parteien und die OB-Kandidaten (ausgenommen die Grünen), ausdrück­lich zum Festspielhaus, aber wenige Monate später legte OB Nimptsch das Projekt (ohne Ratsbe­schluss!) einfach auf Eis.

    Zugleich werden den Bonnern konsequent die wichtigsten Fakten zum Festspielhaus vorenthalten:

    • Der Bau ist ohne Risiko für die Stadt: Die Dax-Unternehmen haben angeboten, den Bau eines spielfertigen Festspielhauses incl. möglicher Baukostensteigerungen vollständig (!) zu finanzieren. Auch Rücklagen für den Bauerhalt sind eingerechnet. Die Stadt hat sich nur verpflichtet ein Grundstück bereit zu stellen und entscheidet damit über den Standort.

    • Der Betrieb wird von einer Stiftung finanziert. Weder Bau noch Betrieb sind eine städti­sche Angelegenheit. Wie bei der Bundeskunsthalle geht es um ein nationales Projekt. Des­halb wird für den Betrieb eine Stiftung gegründet, an der sich bisher der Bund (39 Mio €), das Land (1 Mio € jährlich), der Rhein-Sieg-Kreis (3 Mio €) und die Sparkasse KölnBonn (5 Mio €) beteiligen. Nur die Stadt Bonn hat über ihren Beitrag noch nicht ent­schieden.

    • Die Betriebskonzepte liegen vor. Das „Kerngeschäft" leisten die Beethovenfeste. Dazu kommen die Konzerte des Beethovenorchesters und Vermietungen. Man geht von 100-120 Konzerten mit ca. 160.000 Besuchen pro Jahr aus. Die Be­triebskosten von ca. 8,8 Mio Euro werden durch Kartenverkauf (3 Mio), Erträge des Stif­tungskapitals (2,8 Mio) und den NRW-Zuschuss (1 Mio €) gedeckt. Weitere zwei Millionen an Einnahmen kommen aus Sponsoring, privaten Zustiftungen und dem Beitrag der Stadt. Selbst wenn die Stadt diese zwei Millionen alleine aufbringen würde, kann man wie beim Beethovenfest damit rechnen, dass das Vierfache von Besuchern in Bonn ausgegeben wird.

    • Die Alternative des Nichtstuns ist teurer: Einmal abgesehen von der Blamage für die Beethovenstadt - Ohne das Festspielhaus bliebe in Bonn alles beim Alten: Die Beethoven­halle kostet an Unterhaltskosten ca. 1,5 Mio € jährlich. Die anstehende bauliche Sanierung wird mindestens 20 Mio € verschlingen. Nach Presseberichten geht die Stadtverwaltung jetzt sogar von 30-35 Millionen aus. Allein in den nächsten beiden Jahren will die Stadt da­für 2,8 Mio € ausgeben. Zugleich ist die alte Beethovenhalle als Mehrzweckhalle kaum be­legt. Deshalb ist ein Festspielhaus ist im Vergleich zur Beethovenhalle in jedem Fall billiger.

    Es ist gut, dass OB Nimptsch zur Eröffnung des Beethovenfestes das Thema Festspielhaus wieder auf seine Tagesordnung gesetzt hat. Jetzt ist der Rat in der Verantwortung, die Hängepartei zu beenden. Die Stadt könnte mit einem neuen Festspielhaus sogar Geld sparen, wenn es die alte Beethovenhalle mit ihren enormen Kosten ersetzt. Der ebenfalls mögliche Standort in der Rheinaue hätte diesen Vorteil der Kostenersparnis nicht.

    Angesichts der jahrelangen Unentschlossenheit der meisten kommunalpolitisch Verantwortlichen ist kein Wunder, dass sich die ersten Sponsoren abzuwenden drohen. Die Telekom hat mitgeteilt, sie wolle den Bau nicht mehr mitfinanzieren, aber die Beteili­gung an den Be­triebskosten prüfen. Die Postbank signalisiert ihren Rückzug, weil das Projekt nicht vorankommt.

    Die Post bleibt trotzdem ausdrücklich bei ihrem Engagement. Auch aus der Bonner Bürger­schaft kommt immer mehr Druck für eine positive Entscheidung. Im Internet haben für das Festspielhaus schon mehr Bürger mit vollem Namen unterschrieben als sich anonym für den populärsten Vorschlag bei der städtischen Internet-Aktion „Bonn packts an“ ausgesprochen haben. Zudem haben die drei ehemaligen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers, Peer Steinbrück und Wolfgang Clement noch einmal nachdrücklich an die Stadt appelliert, endlich grünes Licht zu geben.

    Noch sind auch Bund, Land, Rhein-Sieg-Kreis bei der Stange, aber das Ende von deren Geduld ist absehbar. Wenn der Eiertanz der Bonner Kommunalpolitik weiter­geht, werden sich alle von der Beethovenstadt Bonn abwenden, die sich hier engagieren wollen. Dabei weiß jeder: Wenn das Projekt scheitert, will hinterher keiner der Totengräber gewesen sein. Wenn es gelingt, sitzen die heutigen Gegner mit Ehrenkarten im Eröffnungskonzert und waren schon immer dafür.

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  • DASS ROT-ROT IN BERLIN ABGEWÄHLT IST,:

    ist eine gute Nachricht. Aber insgesamt fällt die Bilanz des Wahljahres 2011 für die CDU sehr ernüchternd aus. Im Blick auf die Bundestagswahl ist Gefahr im Verzug. Der Absturz der FDP ist nachhaltig und die SPD kann sich trotz ständiger Stimmenverluste das Image der Regierungspartei bei freier Wahl des Koalitionspartners geben.

     

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

    Lesen Sie mehr zur Piratenpartei  hier. 

     

    Wahljahr 2011:

    Für die Union ist Gefahr im Verzug 

    Die Wahl in Berlin bildete den Abschluss der sieben Landtagswahlen im Jahr 2011. Dass dort Rot-Rot abgewählt wurde, ist eine gute Nachricht. Auch Rotgrün hätte nur eine Ein-Stimmen-Mehrheit im Abgeordnetenhaus. Der Erfolg der Piratenpartei kommt nur bedingt überraschend. Schon bei der Bundestagswahl hatte sie in Berlin mit 58.000 Zweitstim­men 3,4 Prozent erreicht.

    Neben Berlin haben 2011 Hamburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bremen und Mecklenburg-Vorpom­mern gewählt. Die Bilanz dieses Superwahljahres lässt sich wie folgt zusammenfassen:

    1) Die GRÜNEN sind die Gewinner

    Bei allen sieben Landtagswahlen haben die Grünen zugelegt. Sie sind aus einer Landesregierung (Hamburg) ausgeschieden, aber zugleich in Stuttgart und Mainz in die Regierung eingezogen. Das ist nicht nur die Fol­ge der Kernkraft-Debatte, sondern auch der Konsequenz, mit der die GRÜNEN unab­hängig von tagespoliti­schen Stimmungsschwankungen über Jahre hinweg ihre Überzeugungen vertreten. Dass die Partei jetzt vor neuen Be­währungsproben für ihre Glaubwürdigkeit steht, zeigt z. B. der glücklicherweise gescheiterte Versuch, die Spielre­geln für den Volksentscheid über Stuttgart 21 so zu verändern, dass das Ergebnis dann auch passt.

    2) FDP unter dem Existenzminimum

    Der Absturz der FDP ist atemberaubend. Sie hat nur in Baden-Württemberg und Hamburg überhaupt den Wiedereinzug in den Landtag geschafft und scheiterte daran in den fünf anderen Ländern. Dabei lagen ihre Ergebnisse meist unter drei Prozent. In keinem der sieben Bundesländer ist sie noch Regierungspartner. Der neue Vorsitzende Philipp Rösler hat sich als politisches Leichtgewicht erwiesen, seine populistischen Griechenland-Einlassun­gen haben ihm beim Wähler nichts gebracht. In dieser Verfassung und wohl auch mit diesem Führungspersonal ist nicht erkennbar, wie die FDP in zwei Jahren den Wiedereinzug in den Bundestag schaffen will.

    3) SPD mit Stimmenverlusten zum Regierungsjubel

    Die SPD verharrt auf dem historischen niedrigen Stimmenanteil der Bundestagswahl 2009. Sie hat nur in Ham­burg und Mecklenburg-Vorpommern gegenüber den letzten Landtagswahlen etwas dazu gewonnen, sich in Bremen gehalten und viermal deutlich verloren. Den Weg zurück zur Volkspartei schaffte die SPD bisher nicht. Dies wird da­durch überdeckt, dass sie in allen sieben Bundesländern (!) zur Regierungspartei wurde. Dabei hat die SPD von der CDU über die GRÜNEN bis zur LINKEN alle Koalitionsoptionen und wird sie wegen der damit verbun­denen Machtoptio­nen auch nutzen und sich dabei notfalls auch mit der Rolle als Juniorpartner anfreunden. Die gefühlten Wahlerfolge führen für die SPD in den Umfragen trotz der Stimmenverluste zu einem sich stabilisierenden Zugewinn von sechs-bis sie­ben Prozent gegen­über dem verheerenden Ergebnis von nur 23 Prozent bei der letzten Bundestagswahl. Zwar nicht real, aber gefühlt ist der Trend wieder ein Genosse.

    4) Unterschiedliche Wahlbeteiligung mit Folgen

    Es gibt keinen einheitlichen Trend bei der Wahlbeteiligung. Zuwächsen in Baden-Württemberg (+12,8), Sach­sen-Anhalt (+6,8), Rheinland-Pfalz (+3,6) und Berlin (+2,2) stehen Rückgän­ge in Bremen (-3), Hamburg (-5,2) und vor allem in Mecklenburg-Vorpommern (-7,4) gegenüber. Die gefallene Wahlbeteiligung hat in Schwerin den Rechtsextre­misten von der NPD trotz sinkender Stimmenzahl den Wiedereinzug in den Landtag erleichtert. Auch die Linke hat dort davon profitiert, bei allen an­deren Wahlen hat sie verloren.

    5) Schwieriger Weg für die Union

    Die CDU hat nur in Rheinland-Pfalz und Berlin keine Stimmen verloren. Aber auch dort lagen die Zugewinne deutlich unter den Verlusten der FDP. Auch die Umfragen auf Bundesebene schwanken für CDU/CSU trotz des Absturzes der FDP um das schwache Ergebnis von 33,8 Prozent bei der letzten Bundestagswahl. Zudem hat die CDU die Regierungsbeteiligung in Baden-Württemberg und Hamburg eingebüßt. Unklar ist die Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.

    Bis zur Bundestagswahl bieten nur noch bei regulären drei Landtagswahlen die Möglichkeit, die schlechte Bi­lanz des Wahljahres 2011zu korrigieren. Dort warten auf die Union schon wegen der Schwäche der FDP schwierige Aufgaben: In Schleswig-Holstein (Mai 2012) und Niedersachsen (Ende 2012/Anfang 2013) sowie Bayern (ev. eine Woche der Bundestagswahl) geht es um die Verteidigung der Regierungsmehrheit. In allen Fällen ist die SPD in der komfortablen Position des Herausforderers.

    Umso wichtiger ist es, dass die CDU sich konsequent zwei wichtigen Herausforderungen stellt
    In­haltlich muss dringend der Markenkern der CDU deutlicher werden. Im Berliner Binnenklima mit seinen oft le­bensfernen Hintergrundzirkeln wird er nicht zu finden sein. Die so empfundene variable Haltung der Union zu Themen wie der Nutzung der Kernenergie, der Europapolitik, der Bildungspolitik oder der Famili­enpolitik strahlen eher Orientierungslosigkeit aus als sie den Eindruck einer an Grundüberzeugungen ausge­richteten Ta­gespolitik vermitteln. Dies birgt die Gefahr, dass bisherige Unionswähler in die Stimmenthal­tung emigrieren.

    Strategisch muss die Union eine glaubwürdige Antwort auf die Regierungsperspektive bei der nächsten Bun­destagswahl finden. Angesichts des Niedergangs der FDP ist es schwer, die Menschen von der Möglichkeit ei­ner Mehrheit für die jetzige Koalition zu überzeugen. Die Stimmenverluste der FDP kommen auch keineswegs automatisch den Union zugute. Zugleich signalisieren die Umfragen ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit der SPD um die Position als stärkste Fraktion - umso mehr, wenn die SPD mit Peer Steinbrück als Kanzlerkandidat ins Ren­nen zieht. Er würde eher mit der Perspektive einer großen Koalition unter seiner Führung locken als mit einer rotgrünen Mehrheit. Für die CDU ist Gefahr im Verzug und die Zeichen stehen auf Sturm. 

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  • JÜRGEN RÜTTGERS UND PEER STEINBRÜCK:

    sind sich einig, wenn es um die Unterstützung für das Beethoven-Festspielhaus geht. Die beiden früheren nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten haben sich am Rande des Beethovenfestes klar dafür ausgesprochen, dass Beethoven in seiner Geburtsstadt endlich einen vernünftigen Konzertsaal bekommt.

    Jürgen Rüttgers sagte am Rande des Eröffnungskonzertes für das Beethovenfest: "Ich habe ein Festspielhaus immer unterstützt." Peer Steinbrück unterzeichnete bei gleicher Gelegenheit den "Bonner Appell" der Festspielhausfreunde, den auch Jürgen Rüttgers unterstützt.

    Lesen Sie den "Bonner Appell" der Festspielhausfreunde hier. 

    Unterstützen Sie das Beethoven-Festspielhaus mit Ihrer Unterschrift hier.  

    Zu den ausdrücklichen Festspielhaus-Befürwortern gehören aus dem Bereich der Politik u.a. der Bonner Europaabgeordnete Axel Voss (CDU), die Bonner Bundestagsabgeordneten Ulrich Kelber (SPD) und Guido Westerwelle (FDP), der Bonner Landtagsabgeordnete Felix von Grünberg, die Bezirksbürgermeisterin Annette Schwolen Flümann (Bad Goidesberg), Wolfgang Hürther (Beuel) und Helmut Kollig (Bonn) der Bonner SPD-Chef Ernesto Harder, die stv. CDU-Vorsitzende Maria-Theresia van Schewick, SPD-Fraktionschef Wilfred Klein, FDP-Fraktionschef Wolfgang Hümmrich, der stv. CDU-Fraktionschef Wilfried Reischl, der Vorsitzende des Kulturauschusses im Rat, Heinz-Helmich van Schewick (CDU), SPD-Kultur-Sprecherin Bärbel Richter sowie die früheren Bundestagsabgeordneten Editha Limbach (CDU) und Stephan Eisel (CDU) und die früheren Landtagsabgeordneten Helmut Stahl (CDU) und Gisela Gebauer-Nehring (SPD).

    Der Vorsitzende des DGB-Kreisverbandes Bonn-Rhein-Sieg, Ingo Degenhardt, sagte:  “Bonn braucht wieder eine Vision! Der momentane Stillstand, den wir mit der Initiative „Für Bonn“ beklagen, muss beendet werden. Wir erwarten daher, dass sich der OB an die Spitze der Bewegung für eine strategische Neuausrichtung unserer Stadt stellt. Die Entscheidung über das Festspielhaus sollte dabei einen kommunalpolitischen Neuanfang markieren, der die Zukunft Bonns fest im Blick hat und neben der Kultur die sozialen Belange mit bedenkt.“

    Prominente Unterstützer aus der Stadt sind u. a. Uni-Rektor Jürgen Fromann, IHK-Chef Wolfgang Grießl, DGB-Chef Ingo Degenhardt, der Kabarettist Konrad Beikircher, Orgelbauer Philipp Klais, der Präsident der Bundesarchtiktenkammer Sigurd Trommer,  Generalmusikdirektor Stefan Blunier, der Vorsitzende des SSF Michael Scharf, die Intendantin des Beethovenfestes Ilona Schmiel, der Chef des Hauses der Geschichte Schmiel Prof. Hans Walter Hütter, der komm. Direktor des Beethovenhauses Manfred Harnischfeger, Hotelier Fritz Dreesen, der Direktor der Uni-Klinik für Eptologie Prof. Christian Elger, Dehoga-Chef Jürgen Sieger sowie inzwischen über 1100 Bürger bei einer Unterschriften-Aktion im Internet (www.jetzt-schaetzchen.de).

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  • DAS BEETHOVEN-FESTPIELHAUS KÖNNEN SIE:

    mit Ihrer Unterschrift im Internet unterstützen. Der Titel der pfiffige Aktion "Jetzt Schätzchen" ist einem Duett aus Beethoven´s Fidelio entnommen und macht deutlich, dass der Bonner Stadtrat endlich JA sagen muss zum Festspielhaus-Geschenk von Unternehmen, Bund und Land. Wenn OB und Rat sich nicht endlich bewegen, ist das Geschenk weg und Bonn bekommt garnichts.

    Unterstützen Sie das Festspielhaus Beethoven mit Ihrer Unterschrift im Internet hier. 

    • Alle weiteren Informationen zum Festspielhaus finden Sie
    • auf meiner Homepage hier oder
      bei den Fest.Spiel.Haus.Freunden hier.

    Die Eiszeit muss endlich beendet werden!

    Bonn braucht ein neues Festspielhaus, um die Zukunft als Beethovenstadt zu gestalten. Hier sind FÜNF von vielen weiteren Gründen:

    • Bonn ist als ehemalige Bundeshauptstadt, UN-Sitz und Wissenschaftsstadt nicht einzigartig. Weltweit einzigartig ist nur eines: Bonn ist Beethovens Geburtsstadt.
    • Beethovens 250. Geburtstag ist 2020 und eine einmalige Gelegenheit.
    • Musik und Bildende Kunst werden von Menschen in aller Welt ohne Sprachbarrieren verstanden. Beides muss deshalb im Kulturkonzept einer internationalen Stadt die tragende Rolle spielen.
    • Es wird für die Stadt nie wieder finanziell so günstig, ein neues Festspielhaus als Leuchtturm nationaler Kultur zu errichten. Bonn bekommt das Festspielhaus - oder gar nichts.
    • Wo sollen wir, unsere Kinder und Enkel in Zukunft Musik „live" &erleben - Klassische und Neue Musik, Jazz, Welt- und Populäre Musik?


    Jetzt oder nie! 2011 muss der Rat der Stadt Bonn eine positive Entscheidung zum Bau und zu einem Standort für das neue Festspielhaus treffen. 

    Ludwig van Beethoven ist der größte Sohn der Stadt Bonn. Die Pflege seines Erbes ist eine nationale Aufgabe von internationalem Rang. Deshalb erhalten wir in Bonn eine einmalige Chance, die die Stadt selbst nie in Angriff nehmen könnte und die weit über die Möglichkeiten von Kommunalpolitik hinausreicht:

    • Der Deutsche Bundestag hat im Herbst 2007 das Projekt einer „Stiftung Festspielhaus Beethoven" in Bonn in die Liste für „national bedeutsame Kulturinvestitionen" aufgenommen und dafür eine Bundesförderung in Höhe von 39 Mio € beschlossen.
    • Bonner DAX-Unternehmen wollen in Bonn ein neues Festspielhaus Beethoven bauen und dafür 75-100 Mio € ausgeben. Vorschläge von zehn internationalen Spitzenarchitekten für ein Haus mit einem Konzertsaal mit weltweit anerkannter Spitzenakustik und -architektur liegen vor. Die Entwürfe von Zaha Hadid und Hermann & Valentiny wurden von einem Expertenkreis in die engere Wahl genommen. Sie können sofort gebaut werden, weil die Post mit zwei Generalunternehmern die Realisierung bis ins Detail durchgerechnet und geplant hat.
    • Das Beethoven-Festspielhaus wird keine kommunale Kultureinrichtung der Stadt Bonn sein, sondern die Verantwortung wird bei einer eigenen Stiftung unter Beteiligung des Bundes und Landes liegen. Aus den Kapitalerträgen des Stiftungskapitals kommt die Finanzierung des Programms.
    • Für das Stiftungskapital hat der Bund 39 Mio € zugesagt. Außerdem liegt bereits die Zusage des Rhein-Sieg-Kreises über 3 Mio € und der Sparkasse Köln-Bonn über 5 Mio € vor und des Landes für eine Million jährlich vor. Auch die Telekom AG ist bereit, zur Finanzierung des Betriebes beizutragen.

    Alles was zur Realisierung noch fehlt ist eine JA des Bonner Stadtrates.

     

     

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  • DAS BUNDES-BIGBAND-FESTIVAL IN BONN:

    findet in diesem Jahr zum dritten Mal statt. 2009 konnte ich es zusammen mit Peter Herbolzheimer aus der Taufe heben. Auf dem Museumsplatz und in der Bundeskunsthalle spielen am 1. und 2. Oktober neun Bigbands, darunter auch erstmals das von Oliver Pospiech initiierte "Bonner Jazzorchester". Das Programm finden Sie hier.

    Zur Homepage des Bundesbigband-Festivals geht es hier.

    In diesem Jahr bilden Bundesland und gastgebende Stadt den musikalischen Schwerpunkt des Festivals, das sowohl auf dem Museumsplatz zwischen Bundeskunsthalle und Kunstmuseum der Stadt Bonn als auch im Konzertforum der Bundeskunsthalle ausgetragen wird.

    Am Samstag, 1. Oktober sind auf der Open-Air-Bühne unter dem Zelt auf dem Museumsplatz zwischen 12  und 19 Uhr folgende Bigbands vorgesehen (Stand: 5. August): die TABU-Bigband des Bonner Tannenbuschgymnasiums, die Sunny Side Bigband der Musikschule Meckenheim, zwei Bigbands der Musikgemeinschaft Kierspe aus dem Sauerland ("Swingsound" und "High Volume"), die Bigband der Marienschule Euskirchen und selbstverständlich die Bigband der Musikschule der Bundesstadt Bonn. Die Reihenfolge steht zwar noch nicht fest, aber im 45-Minuten-Takt werden sie den Zuschauern aus nah und fern ein abwechslungsreiches und frisches Programm bieten.

    Der Sonntag, 2. Oktober ist ganz den Profis gewidmet. Dafür stellt die Bundeskunsthalle ihren ausgezeichneten Konzertsaal, das "Forum" zur Verfügung. Um 13 Uhr wird die Bigband Convention Köln beginnen. Sie spielt ein Programm aus Highlights der "Terry Gibbs Bigband"; dafür wird sie als Gastsolisten John Marshall, Trompete und Mitglied der WDR-Bigband sowie Matthias Strucken am Vibraphon mitbringen. Sie ist ein absoluter Insidertipp, denn hier spielen die besten jungen Kölner Profis. Es folgt um 15 Uhr eine aufregende Premiere, denn Oliver Pospiech, der namhafte Bonner Posaunist, Bigbandarrangeur, Leiter der Uni-Bigband und Musikkordinator des Orchesters der Stucksitzungen wird an diesem Nachmittag das "Jazzorchester Bonn" aus der Taufe heben, eine erstklassige Formation, die sich aus Profis aus Bonn und Umgebung zusammensetzt. Den Abschluss bildet die Bigband Dorsten unter der Leitung von Hans-Christian Dörrscheidt und Stephan Schulze, die als Gastsolistin die Jazzsängerin Greetje Kauffeld eingeladen haben.

    Der Eintritt zu allen Veranstaltungen ist frei.

    Der Förderverein Jazz e.V., der von Manfred Schoof, Ulrich Adomeit und Peter Ortmann geführt wird, ist der Veranstalter. Er dankt dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband sowie der Volksbank Bonn Rhein-Sieg für ihre Spenden, der Bundeswehr für Bühne, Technik und Personal, der Bundeskunsthalle, insbesondere Stephan Andreae, Siegfried Müller-Rosen und Klaus Schnizler für die tatkräftige Unterstützung und der Stadt Bonn für die Einbeziehung in den Nordrhein-Westfalen-Tag.

    Das Bundesbigbandfestival wurde im Jahre 2009 von Peter Herbolzheimer und Dr. Stephan Eisel aus der Taufe gehoben. Peter Herbolzheimer, der im Frühjahr 2010 verstarb, hatte selbst noch die Gelegenheit, bei der Premiere mit seiner Master Class und der Grey Hair Convention zu spielen. Seither widmen ihm die auftretenden Bigbands jeweils einen Titel. In den zurückliegenden zwei Jahren sind  weitere namhafte Bigbands aufgetreten, so die Bigband des WDR, das European Movement Jazz Orchestra, das Bundesjazzorchester, die Bigband der Kanarischen Inseln, die Landesjugendjazzorchester von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und viele Jugend- und Schüler-Bigbands aus Stadt und Region.

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  • MdB MICHAEL KRETSCHMER HAT MEIN BUCH:

    "Internet und Demokratie" als stv. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion und Vorsitzender des Netzpolitischen Arbeitskreises der CDU im Bundestag vorgestellt. Der Generalsekretär der Konrad-Adenauer-Stiftung, Michael Thielen, begrüßte zuvor die Gäste - darunter eine ganze Reihe von Bundestagsabgeordneten - im Fraktionsvorstandsaal von CDU/CSU.

    Alles zum Internet-Buch finden Sie hier.

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  • FÜR BONN GEHEN 140 MIO EURO VERLOREN,:

    wenn der Eiertanz um das Beethoven-Festspielhaus nicht bald beendet wird. Wegen der Unentschlossenheit der Bonner Kommunalpolitik wenden sich jetzt die ersten Sponsoren ab. Das Jahrhundert-Projekt steht auf Messers Schneide und die Beethovenstadt ist dabei, sich der Lächerlichkeit preiszugeben. 

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken. 

    Zwei vor Zwölf:
    Das Beethoven-Festspielhaus auf Messers Schneide

    Wegen einer unentschlossenen und unprofessionellen Bonner Kommunalpolitik droht das geplan­te Beethoven-Festspielhaus als größte Chance für Bonn seit dem Berlin-Bonn-Beschluss zu schei­tern. Bund, Land, Dax-Unternehmen, Rhein-Sieg-Kreis und Sparkasse KölnBonn, die auf Initiative von Bonner Bürgern 140 Millionen Euro (!) für Beethoven in Bonn investieren wol­len, sehen sich seit zwei Jahren aus Stadtverwaltung und Rat immer wieder mit demonstrativem Desinteresse konfrontiert. Jetzt sind manche mit ihrer Geduld am Ende: Wenn die Bonner unser Geld nicht wollen, ziehen wir eben unser Angebot zurück ! Das Projekt steht aus Messers Schnei­de !

    Dabei war die Ausgangslage für Bonn traumhaft: Der Bundestag hat im Herbst 2007 – also vor vier Jahren (!) - beschlossen, die För­derung Beethovens in seiner Geburtsstadt in Liste nationaler Kulturprojekte aufzunehmen und da­für 39 Millionen Euro bereit zu stellen, wenn sich private Investitoren, das Land und die betroffe­nen Kommunen daran beteiligen. Daraufhin haben sich Post, Post­bank und Telekom bereit erklärt, ein spielfertiges Beethoven-Festspielhaus zu bauen und vollstän­dig zu finanzieren. NRW und der Rhein-Sieg-Kreis haben ihre Beiträge angeboten. Zwei herausragende Architektur-Entwürfe liegen durchgerechnet und baufertig auf dem Tisch.

    Nur die Signale aus Bonn stiften Verwirrung. Zwar beschloss der Rat, für den Bau ein städtisches Grundstück zur Verfügung zu stellen – das Areal der Beethovenhalle -, aber dieser Standort wird immer wieder in Frage gestellt. Zwar bekannten sich vor der Kommunalwahl alle Parteien und die OB-Kandidaten (ausgenommen die Grünen), ausdrück­lich zum Festspielhaus, aber wenige Monate später legte OB Nimptsch das Projekt (ohne Ratsbe­schluss!) einfach auf Eis.

    Zugleich werden den Bonnern konsequent die wichtigsten Fakten zum Festspielhaus vorenthalten:

    • Der Bau ist ohne Risiko für die Stadt: Die Dax-Unternehmen haben angeboten, den Bau eines spielfertigen Festspielhauses incl. möglicher Baukostensteigerungen vollständig (!) zu finanzieren. Auch Rücklagen für den Bauerhalt sind eingerechnet. Die Stadt hat sich nur verpflichtet ein Grundstück bereit zu stellen und entscheidet damit über den Standort.

    • Der Betrieb wird von einer Stiftung finanziert. Weder Bau noch Betrieb sind eine städti­sche Angelegenheit. Wie bei der Bundeskunsthalle geht es um ein nationales Projekt. Des­halb wird für den Betrieb eine Stiftung gegründet, an der sich bisher der Bund (39 Mio €), das Land (1 Mio € jährlich), der Rhein-Sieg-Kreis (3 Mio €) und die Sparkasse KölnBonn (5 Mio €) beteiligen. Nur die Stadt Bonn hat über ihren Beitrag noch nicht ent­schieden.

       

    • Die Betriebskonzepte liegen vor. Das „Kerngeschäft" leisten die Beethovenfeste. Dazu kommen die Konzerte des Beethovenorchesters und Vermietungen. Man geht von 100-120 Konzerten mit ca. 160.000 Besuchen pro Jahr aus. Die Be­triebskosten von ca. 8,8 Mio Euro werden durch Kartenverkauf (3 Mio), Erträge des Stif­tungskapitals (2,8 Mio) und den NRW-Zuschuss (1 Mio €) gedeckt. Weitere zwei Millionen an Einnahmen kommen aus Sponsoring, privaten Zustiftungen und dem Beitrag der Stadt. Selbst wenn die Stadt diese zwei Millionen alleine aufbringen würde, kann man wie beim Beethovenfest damit rechnen, dass das Vierfache von Besuchern in Bonn ausgegeben wird.

    • Die Alternative des Nichtstuns ist teurer: Einmal abgesehen von der Blamage für die Beethovenstadt - Ohne das Festspielhaus bliebe in Bonn alles beim Alten: Die Beethoven­halle kostet an Unterhaltskosten ca. 1,5 Mio € jährlich. Die anstehende bauliche Sanierung wird mindestens 20 Mio € verschlingen. Nach Presseberichten geht die Stadtverwaltung jetzt sogar von 30-35 Millionen aus. Allein in den nächsten beiden Jahren will die Stadt da­für 2,8 Mio € ausgeben. Zugleich ist die alte Beethovenhalle als Mehrzweckhalle kaum be­legt. Deshalb ist ein Festspielhaus ist im Vergleich zur Beethovenhalle in jedem Fall billiger.

    Dass OB Nimptsch zur Eröffnung des Beethovenfestes seine „Eiszeit“ für das Festspielhaus beenden will, ist gut. Aber zugleich stiftet er mit der unsinnigen Alternative „Fest­spielhaus statt Oper“ neue Verwirrung in der Standortfrage. Dabei könnte die Stadt mit einem neuen Festspielhaus sogar Geld sparen, wenn es die alte Beethovenhalle mit ihren enormen Kosten ersetzt. Der ebenfalls mögliche Standort in der Rheinaue hätte diesen Vorteil der Kostenersparnis nicht. Ebenso unentschlossen wie der Oberbürgermeister ist der Rat und drückt sich vor einer Abstimmung, die jedes Ratsmitglied zwingt, Farbe zu bekennen.

    Es ist kein Wunder, dass sich bei dieser Sachlage die ersten Sponsoren abwenden. Die Telekom hat mitgeteilt, sie wolle den Bau nicht mehr mitfinanzieren, aber die Beteili­gung an den Be­triebskosten prüfen. Die Postbank signalisiert ihren Rückzug, weil das Projekt nicht vorankommt.

    Die Post bleibt trotzdem ausdrücklich bei ihrem Engagement. Auch aus der Bonner Bürger­schaft kommt vom IHK-Präsidenten über den Hotel- und Gaststätten-Verband bis hin zu den großen Kulturverbänden immer wieder Druck für eine positive Entscheidung. Im Internet haben für das Festspielhaus schon mehr Bürger mit vollem Namen unterschrieben als sich anonym für den populärsten Vorschlag bei der städtischen Internet-Aktion „Bonn packts an“ ausgesprochen haben.

    Noch sind auch Bund, Land, Rhein-Sieg-Kreis bei der Stange, aber das Ende von deren Geduld ist absehbar. Wenn der Eiertanz der Bonner Kommunalpolitik weiter­geht, werden sich alle von der Beethovenstadt Bonn abwenden, die sich hier engagieren wollen. Dabei weiß jeder: Wenn das Projekt scheitert, will hinterher keiner der Totengräber gewesen sein. Wenn es gelingt, sitzen die heutigen Gegner mit Ehrenkarten im Eröffnungskonzert und waren schon immer dafür.

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  • DIE EISZEIT BEIM BEETHOVEN-FESTPIELHAUS:

    Beethoven-Festspielhaus steht offenbar  vor ihrem Ende. Die Bonner Rundschau berichtet unter der Überschrift "OB stößt neue Festspielhaus-Debatte an", dass OB Nimptsch zur Eröffnung des Beethovenfestes am Freitag das von ihm auf Eis gelegte Projekt neu auf den Weg bringen will. Ich unterstütze eine solche Initiative nachdrücklich. Bei der Standortfrage fällt auf, dass der Erhalt der Beethovenhalle nach Meinung der Stadt offenbar nicht 20 Mio, sondern 30 bis 35 Mio Euro kosten würde.

    Lesen Sie den Artikel der Bonner Rundschau hier.

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken 

     

    Beethovcen-Festspielhaus: Ende der Eiszeit
    In einem offenbar gut informierten Artikel berichtet die Bonner Rundschau heute, dass der Bonner Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch am Freitag zur Eröffnung des Internationalen Beethovenfestes den Anstoß geben will, das geplante Beethoven-Festspielhauses in Bonn doch zu verwirklichen. Er hatte das von den Bonner Dax-Unternehmen Post, Postbank und Telekom sowie von Bund und Land finanzierte Projekt im April 2010 "auf Eis" gelegt.

    Der ehemalige Bonner Bundestagsabgeordnete Stephan Eisel, bis 2009 im Kulturausschuss Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für das Vorhaben, begrüßte den Vorstoß des Bonner Oberbürgermeisters:

    "Die Dax-Unternehmen sowie Bund und Land wollen 140 Millionen Euro investieren, damit Beethoven zum 250. Geburtstag im Jahr 2020 in seiner Geburtsstadt endlich einen angemessenen Konzertsaal bekommt. Es wäre einfach dumm, wenn wir in der Beethovenstadt Bonn diese Chance nicht nutzen würden. Es ist gut, wenn der Oberbürgermeister das jetzt auch so sieht und die von ihm vor 15 Monaten für das Festspielhaus verhängte "Eiszeit" beenden will. Ich unterstütze das ausdrücklich, denn uns läuft die Zeit davon."

    Bisher sollte Beethoven-Festspielhaus die alte Bonner Beethovenhalle ersetzen. Aus einem Architekturwettbewerb waren vielfach gelobte Entwürfe von Zaha Hadid und Hermann&Valentiny als Sieger hervorgegangen. Zur Standortfrage sagte Eisel: "Von den drei Standorten, die der Oberbürgermeister zur Debatte stellt, halte ich die Variante "Festspielhaus statt Oper" für völlig falsch. Zur Beethovenstadt Bonn gehören unverzichtbar auch Oper und Schauspiel. Man darf nicht ein Kulturprojekt gegen das andere ausspielen." 

    Demgegenüber sei es bemerkenswert, dass die Stadtverwaltung nach dem Pressebericht jetzt bei der alten Beethovenhalle offenbar von einem Sanierungsbedarf von 30 bis 35 Mio Euro ausgeht. Bisher war von 20 Mio Euro die Rede gewesen. Eisel dazu: "Diese enorme Belastung für die Stadtkasse würde wegfallen, wenn das neue Festspielhaus, die alte Halle ersetzen würde. Der ebenfalls mögliche Standort in der Rheinaue hätte diesen Vorteil der Kostenersparnis nicht." Man solle jetzt die Vor- und Nachteile der Varianten offen, aber ergebnisorientiert diskutieren. Letztlich ist nach Eisels Meinung die Standortentscheidung zweitrangig und das Vorhaben des Festspielhauses dürfe daran nicht scheitern: "Bonn würde sich sonst als Beethovenstadt lächerlich machen.

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  • WIDERSPRUCH, HERR VERTEIDIGUNGSMINISTER:

    zu wichtigen Aussagen zur Zukunft des Verteidigungsministeriums und der Bundeswehr in Bonn in einem Interview mit dem Bonner General-Anzeiger. Weder kann das Berlin-Bonn-Gesetz einfach außer Kraft gesetzt werden, noch ist die Region Köln/Bonn im Blick auf Dienstposten der Bundeswehr einseitig bevorzugt.

     

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.  

    Hier (unter unter dem folgenden Text) finden Sie Informationen zu den Bundeswehrstandorten in Norddeutschland  und Bayern. 

     


    Wo der Verteidigungsminister im Blick auf die Zukunft der Hardthöhe falsch liegt 

    In einem Interview mit dem Bonner General-Anzeiger hat der Bundesverteidigungsminister Anfang Septem­ber den Ton in der Debatte um die Zukunft der Hardthöhe verschärft. Der General-Anzeiger titelte sogar „De Mazière droht Bonn“. In der Tat sind einige Aussagen des Interviews problematisch und können nicht unkom­mentiert bleiben - auch wenn man akzeptiert, dass es nicht ohne Folgen für das Ministerium bleiben kann, wenn die Stärke der Bundeswehr von bisher 250.000 Soldaten auf „bis zu“ 185.000 Soldaten reduziert wird.

    Erstens kann die Aussage des Ministers nicht unwidersprochen bleiben, er wolle „so viele Mitarbeiter wie möglich nach Berlin holen.“ Zur Zeit arbeiten etwa 2500 Ministeriumsbediens­tete in Bonn und 600 in Berlin. Es wäre inakzeptabel, wenn eine Verkleinerung des Ministeriums fast aus­schließlich den Bonner ersten Dienstsitz und praktisch nicht den Berliner zweiten Dienstsitz betrifft oder gar zur Verlagerung von Arbeitsplätzen nach Berlin genutzt wird. Das würde eindeutig dem Bonn-Berlin-Gesetz widersprechen.

    Dort verpflichtet sich der Bund in Artikel 1 Absatz 3 ausdrücklich zum „Erhalt und Förde­rung politischer Funk­tionen in der Bundesstadt Bonn in folgenden Politikbereichen ... e) Verteidigung““ Dementsprechend hat die Bundesregierung am 11. Dezember 1991 und am 3. Juni 1992 die Aufteilung der Bundesministerien auf Ber­lin und Bonn festgelegt und dies durch die "Bekanntmachung über die Sitzent­scheidung der Bundesregierung vom 22. Juli 1999“ bestätigt. Dazu gehörte die Festlegung des 1. Dienstsit­zes des Bundesverteidigungsmi­nisteriums in Bonn. Man kann nicht „so viele Mitarbeiter wie möglich nach Berlin holen“, ohne den 1. Dienst­sitz in Frage zu stellen. Glücklicherweise liegt eine Sitzveränderung nicht im Ermessen des Verteidigungsmi­nisters, sondern bedürfte der Zustimmung des Bundeskabinetts insgesamt.

    Darüber hinaus kann die im Berlin-Bonn-Gesetz festgeschriebene Verpflichtung der Regierung, sich um „Er­halt und Förderung politischer Funktionen“ im Politikbereich Verteidigung zu kümmern, nicht einseitig von der Bundesregierung außer Kraft gesetzt werden. Die Exekutive ist in einer Demokratie an die Entscheidun­gen der Legislative gebunden und kann Gesetze nicht einfach ignorieren.

    Zweitens ist es in diesem Zusammenhang außerordentlich befremdlich, dass der Bundesverteidigungsminis­ter in seinem Interview den Bonnern davon abrät, sich „auf die Buchstaben des Berlin/Bonn-Gesetzes zu be­rufen.“ Was soll denn bei einem Gesetz gelten, wenn nicht dessen Buchstaben. Es wäre gut, wenn der Minis­ter seine merkwürdige Äußerung korrigieren würde. Gesetzestreue ist nicht teilbar.

    Drittens stellt der Bundesverteidigungsminister zweifelhafte Berechnungen an, mit denen er nachweisen will, es gebe „es keine einzige Region in der Bundesrepublik Deutschland, die so viele Dienstposten hat wie diese Region.“ Nun sind Zahlen der Bundeswehr-Dienstposten an einzelnen Standorten aus verständlichen Grün­den nicht immer öffentlich. Aber schon wenige bekannte Beispiele aus Norddeutschland zeigen, wie fragwür­dig die ministerielle Aussage ist: So bringt es Bonn bei 320.000 Einwohnern auf 6000 Dienstposten (incl. Ministerium) , aber allein das viele kleinere Wilhelmshaven (80.000 Einwohner) beherbergt über 8.000 Dienstposten. Wenn man den Rhein-Sieg-Kreis und Köln dazu nimmt, kommt man auf 15.400 Bundeswehr-Stellen, in einem entsprechenden Umkreis um Wilhelmshaven sind es 16.000. Wenn man wie der Minister dann auch noch Koblenz dazu nimmt und man legt einen entsprechenden Radius um Städte wie Hamburg oder Bremen kommt dort auf ganz ähnliche Größenordnungen von ca. 22000 Dienstposten – und zwar ohne das vom Minister selbst als „statistisch führend“ genannte Schleswig-Holstein. Die Region Köln/Bonn ist also keineswegs bevorzugt. Wenn die vom Minister angeführte „Dichte von Soldaten pro Einwohner“ ein Kriterium für das künftige Stationierungskonzept sein soll, müssen deshalb vergleichbare Zahlen auf den Tisch.

    Das General-Anzeiger-Interview von Thomas de Maizière zeigt im übrigen erneut, wie wichtig es ist, in großer regionaler und überparteilicher Einigkeit immer wieder auf die wichtigsten Geschäftsgrundlagen beim Thema Bonn-Ber­lin hinweisen: 

    • Am Grundprinzip des Berlin-Bonn-Gesetzes, für alle Bundesministerien einen Dienstsitz in Berlinund Bonn fest­zulegen, darf nicht gerüttelt werden. Im Gesetz (Artikel 4) heisst es dazu: „Bun­desministerien befinden sich in der Bundeshauptstadt Berlin und in der Bundesstadt Bonn ... Die in der Bundesstadt Bonn verbleibenden Bundesministerien sollen auch einen Dienstsitz in der Bundes­hauptstadt Berlin erhalten. ...Die ihren Sitz in der Bundeshauptstadt Berlin nehmenden Bundesminis­terien sollen auch einen Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn behalten.“ Wer sich hier auf Kompromis­se einlässt, gefährdet die Voraussetzung für die Standortsicherheit vieler Institutionen von der UNO bis zur Hochschulrektorenkonferenz in Bonn.
    • Die Vorgabe des Berlin-Bonn-Gesetzes, die „Organisation der Bundesregierung“ solle „so gestaltet werden, dass insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bun­desstadt Bonn erhalten bleibt“ muss weiter gelten. Eine Verklei­nerung von Ministerien darf nicht ein­seitig zu Lasten der Bonner Standorte gehen oder zur Verlagerung von Arbeitsplätzen nach Berlin miss­braucht werden. Nur unter dieser Vor­aussetzung kann es sinnvoll sein, pragmatische Lösungen wie beim aus dem Justizministerium ausgeglie­derten Bun­desamt für Justiz zu vereinbaren. Dabei ist die Zahl der dau­erhaft gesicherten Bundesarbeitsplät­ze wichtiger als das Türschild.

    • Immer wieder muss darauf hingewiesen werden, dass die Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn funktio­niert und dem Steuerzahler viel Geld spart. Jährlich nimmt der Haushaltsausschuss des Bundesta­ges im „Teilungs­kostenbericht“ der Bundesregierung zur Kenntnis, dass die Kosten für zwei Regie­rungsstandorte nur bei ca. 9 Millionen lie­gen. Der Berlin-Umzug vor zehn Jahren hat rund 10 Milliar­den Euro gekostet. Selbst wenn man für einen „Totalumzug“ nur die Hälfte dieser Summe an­setzen würde, wür­den allein die Zinsen dafür jährlich bei ca. 200 Millionen Euro liegen. Das heißt: Weil es keinen To­talumzug gibt, spart der Steu­erzahler über 190 Millionen Euro im Jahr.

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  • BEIM BEETHOVEN-FESTSPIELHAUS FÜR BONN:

    nähert sich die Stunde der Entscheidung. In einem Betrag für die Bonner Zeitschrift "Haus und Grund" habe ich noch einmal die wesentlichen Gründe zusammengefasst, die dafür sprechen, dass sich die Bonner diese 140-Mio-Investition nicht entgehen lassen.

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

    Lesen Sie, was der IHK-Präsident zum Festspielhaus sagt hier.  

    Weitere Meldungen zum Festspielhaus finden Sie hier. 

     

    (erschienen in „Haus und Grund“ 8/2011)

    Festspielhaus: Kühler

    Kopf statt kalte

    Schulter

    Warum tun sich die Bonner Stadtoberen nur so schwer mit Ludwig van Beethoven ?

    • 1845 musste Franz Liszt das Beethoven-Denkmal auf dem Münsterplatz gegen den damaligen OB Oppenhoff durchsetzen. Längst ist es zum Bonner Wahrzeichen geworden.

    • 1889 war die Stadtspitze damit einverstanden, Beethovens Geburtshaus abzureißen. In letzter Minute  konnten zwölf Bonner Bürger das Haus kaufen und vor dem Abriss retten. Heute lockt das Beethovenhaus über 100.000 Besucher pro Jahr an.

    • In seiner 150-jährigen Geschichte hat die Stadt das Beethovenfest gleich mehrfach beerdigt – zuletzt Anfang der 90er Jahre. Erst als Bonner Bürger drei Jahre lang einen „Beethoven-Marathon“ organisierten, lenkte die Stadtspitze ein. Jetzt hat eine Studie belegt, dass jeder investierte Euro vierfach in die Region zurückfliesst.

    Aber im Umgang mit dem größten Sohn Bonns scheinen die Stadtoberen nichts gelernt zu haben. Weil es in der Beethovenstadt keinen Konzertsaal gibt, haben sich Bürger zusammengefunden, um ein Beethoven-Festspielhaus durchzusetzen. Beim Bund, bei Bonner Dax-Unternehmen, im Land, im Rhein-Sieg-Kreis und der Sparkasse KölnBonn haben sie insgesamt ca. 140 Millionen Euro für das Vorhaben mobilisiert. Die Siegerentwürfe eines hochrangigen Architektenwettbewerbs sind baufertig durchgerechnet, alle Ampeln stehen auf grün – nur der Bonner Stadtrat zögert und der Oberbürgermeister hat das Vorhaben „auf Eis“ gelegt.

    Gekonnt werden den Bonnern dabei die Fakten vorenthalten. Die Fragen, die immer wieder gestellt werden, sind nämlich längst beantwortet:

    • Der Bau ist ohne Risiko für die Stadt: Post AG und Postbank haben angeboten, den Bau eines spielfertigen Festspielhauses incl. möglicher Baukostensteigerungen vollständig (!) zu finanzieren. Auch Rücklagen für den Bauerhalt sind eingerechnet. Die Stadt hat sich nur verpflichtet ein Grundstück bereit zu stellen und entscheidet damit über den Standort.

    • Der Betrieb wird von einer Stiftung finanziert. Weder der Bau noch der Betrieb sind eine städtische Angelegenheit. Wie bei der Bundeskunsthalle geht es um ein nationales Projekt. Deshalb wird für den Betrieb eine Stiftung gegründet, an der sich bisher der Bund (39 Mio €), das Land (1 Mio € jährlich), der Rhein-Sieg-Kreis (3 Mio €) und die Sparkasse KölnBonn (5 Mio €) beteiligen. Die Telekom ist vom Bau auf die Betriebskosten umgestiegen. Die Stadt Bonn hat über ihren Beitrag noch nicht entschieden.

    • Die Betriebskonzepte liegen vor. Das „Kerngeschäft" leisten die Beethovenfeste. Dazu kommen die Konzerte des Beethovenorchesters und Vermietungen für weitere Veranstaltungen. Man geht von 100-120 Konzerten mit ca. 160.000 Besuchen pro Jahr aus. Die Betriebskosten von ca. 8,8 Mio Euro werden durch Kartenverkauf (3 Mio), Erträge des Stiftungskapitals (2,8 Mio) und den NRW-Zuschuss (1 Mio €) gedeckt. Weitere zwei Millionen an Einnahmen kommen aus Sponsoring, privaten Zustiftungen, dem Beitrag der Telekom und der Stadt. Selbst wenn die Stadt für diese zwei Millionen alleine aufkommen würde, kann man wie beim Beethovenfest damit rechnen, dass das Vierfache von Besuchern in Bonn ausgegeben wird. Auch deshalb treten die die IHK und die Hotel – und Gaststätteninnung so nachdrücklich für das Festspielhaus ein.

    • Die Alternative des Nichtstuns ist teurer: Einmal abgesehen von der Blamage für die Beethovenstadt - Ohne das Festspielhaus bliebe in Bonn alles beim Alten: Die Beethovenhalle kostet an Unterhaltskosten ca. 1,5 Mio € jährlich. Die anstehende bauliche Sanierung wird mindestens 20 Mio € verschlinge. Allein in den nächsten beiden Jahren will die Stadt dafür 2,8 Mio € ausgeben. Zugleich ist die alte Beethovenhalle als Mehrzweckhalle kaum belegt. Deshalb ist ein Festspielhaus ist im Vergleich zur Beethovenhalle in jedem billiger. 

    Anstatt also einer 140 Millionen-Investition die kalte Schulter zu zeigen, sollten die Stadtoberen also mit kühlem Kopf zugreifen. Immerhin vier Jahre (!!!) warten wir jetzt auf eine Entscheidung. Sie muss bis Ende 2011 Entscheidung gefallen sein, sonst ist das Geld von Bund und Sponsoren weg. Und man kennt das ja: Hinterher will´s wieder keiner gewesen sein. Deshalb machen die Bonner auch Druck: Im Internet haben für das Festspielhaus schon mehr Bürger mit vollem Namen unterschrieben (www.jetzt-schätzchen.de) als sich anonym für den populärsten Vorschlag bei der städtischen Aktion „Bonn packts an“ ausgesprochen haben. Wenn es um Beethoven geht ist auf die Bonner eben mehr Verlass als auf die Stadtoberen…

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  • ÜBER DEN CHARAKTER DER LINKEN:

    sagt das Glückwunschschreiben der beiden Parteivorsitzenden Lötzsch und Ernst an Fidel Castro zu dessen 85. Geburtstag mehr als viele politikwissenschaftliche Analysen. Lesen Sie einfach den vollständigen Text und versuchen Sie dabei nicht an die SED zu denken. Das ist unmöglich ...

     

    Den Wortlaut des Briefes finden Sie auch unter der Überschrift "Solidarität mit Kuba aus Deutschland" auf der Homepage der Kubanischen Botschaft hier.  

     

    Der Glückwunsch-Brief der LINKEN an Fidel Castro im Wortlaut:

     

    "Berlin, den 13. August 2011

    Lieber Genosse Fidel Castro, 

    im Namen der Partei DIE LINKE übermitteln wir Dir anlässlich Deines 85. Geburtstages unsere herzlichsten Glückwünsche. 

    Du kannst voller Stolz auf ein kampferfülltes Leben und erfolgreiches Wirken an der Spitze der kubanischen Revolution zurückblicken. Die Errungenschaften des sozialistischen Kuba mit seiner Beispielwirkung für so viele Völker der Welt, werden immer und zuerst mit Deinem Namen verbunden sein. Unter deiner Führung hat es Kuba verstanden, für mehr als fünf Jahrzehnte dem Druck und der Blockade der USA zu widerstehen, an seinen Idealen festzuhalten und eine neue gesellschaftliche Entwicklung einzuleiten, die dem kubanischen Volk für Lateinamerika beispiellose soziale Errungenschaften in Bildung, Wissenschaft und Kultur, im Gesundheitswesen und Sport und in vielen weiteren Bereichen gebracht hat. Kuba war und ist auf diese Weise Beispiel und Orientierungsspunkt für viele Völker der Welt. 

    Heute steht Kuba in Lateinamerika nicht länger allein; inspiriert durch das kubanische Vorbild, haben zahlreiche Völker Lateinamerikas und der Karibik, allen voran in den ALBA-Staaten, ihr Schicksal in die eigenen Hände genommen und gehen einen Weg, der ihren eigenen Interessen und nicht denen des internationalen Kapitals entspricht. Auch auf diese Entwicklung kannst Du – gemeinsam mit dem gesamten kubanischen Volk, stolz sein. Nicht zuletzt durch die Vorbildwirkung seiner eigenen Entwicklung und durch seine internationalistische Solidarität hat Kuba einen enormen Anteil an dieser Entwicklung. Wir wissen jedoch, dass das Du auch heute weiter nach vorn blickst, aufmerksam die internationale Entwicklung verfolgst und in Form Deiner Veröffentlichungen und der zahlreichen Treffen und Gespräche mit progressiven Politikern aktiv darauf einwirkst. Auf diese Weise stellst Du Deine Erfahrungen und Deine politische Weitsicht auch weiterhin den neuen Generationen politischer Aktivisten zur Verfügung. 

    Lieber Genosse Fidel Castro, anlässlich Deines Geburtstages wüschen wir Dir beste Gesundheit, Schaffenskraft und schöpferische Energie für Deine weitere Arbeit. Zugleich versichern wir Dir unsere unverbrüchliche Freundschaft und Solidarität mit dem kubanischen Volk. Wir werden auch in Zukunft die Entwicklung in Kuba aufmerksam und voller Sympathie verfolgen und nach Kräften dazu beitragen, dass das kubanische Volk frei und ohne Druck von außen über seine Entwicklung selbst entscheiden kann. 

    Mit solidarischen Grüßen

    Gesine Lötzsch
    Klaus Ernst"

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  • MIT EINEM KLAREN BEKENNTNIS ZUM:

    zum Beethoven-Festspielhaus hat IHK-Präsident Wolfgang Grießl das Thema wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Er betonte für die IHK-Bonn/Rhein-Sieg in einem Interview mit dem General-Anzeiger die wirtschaftlichen Chancen für die Region und forderte von Rat und Verwaltung in Bonn eine positive Grundentscheidung. 

    Das vollständige Interview können Sie hier ausdrucken. 

     Das Interview im General-Anzeiger vom 12. August 2011 im Wortlaut:

     Wolfgang Grießl: "Das Risiko der Stadt geht gegen null"

    Wolfgang Grießl, seit März neuer Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg und bekennender Bildungs- und Kulturbürger, führt derzeit viele Gespräche.

    Bei denen geht es nicht nur um Wirtschaftsthemen, auch das auf Eis liegende Festspielhaus-Projekt kommt zur Sprache. Grießl hört fast nur Positives aus Politik und Wirtschaft. Grund genug für ihn, das Thema wieder auf die Agenda zu setzen. Mit Grießl sprach Thomas Kliemann.

    General-Anzeiger: Wie würden Sie den derzeitigen Stand der Dinge, was das Festspielhaus Bonn angeht, beschreiben?

    Wolfgang Grießl: Bis zum März 2010 wurde eine sehr detaillierte Planung erarbeitet, die bis zur Art der Bestuhlung reichte. Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch teilte den Dax-Unternehmen mit, dass er dieses Projekt vor dem Hintergrund der WCCB-Probleme und angesichts der Haushaltssituation in Bonn vorerst ruhen lassen wolle.

    Das hat zu Irritationen geführt. Man muss sich vorstellen, dass Dax-Unternehmen mit einer großen Geburtstagstorte vor der Tür stehen - und nicht eingelassen werden. Das war weder gut für das Image der Stadt, noch kann man erwarten, dass dies bei den Unternehmen zu Freudentänzen führt. Jetzt scheint Bewegung in die Sache zu kommen.

    Der Nothaushalt ist, so sieht es jedenfalls aus, zunächst einmal abgewendet. In das WCCB-Projekt scheint Bewegung zu kommen. Das ist für mich der richtige Zeitpunkt, das Thema Festspielhaus wieder aufzugreifen. Es ist der geeignete und vielleicht letzte mögliche Zeitpunkt.

    GA: Welche Schritte leiten Sie daraus ab, was muss geschehen?

    Grießl: Der Oberbürgermeister und der Stadtrat müssen spätestens in diesem Herbst klar sagen: "Wir wollen das Festspielhaus jetzt!" Ich bin überzeugt davon, dass alle wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen der Stadt und der Region mitmachen werden.

    Mit wem ich in der Politik vertraulich spreche - alle sind dafür. Das Marketing für das Festspielhaus hat doch noch gar nicht begonnen, zurzeit machen wir doch eher Antimarketing.

    GA: Welche Risiken stecken im Projekt Festspielhaus?

    Grießl: Wenn die Dax-Unternehmen abspringen, ist das Projekt nach meiner Einschätzung gestorben. Irgendwann werden die Unternehmen sagen: "Wir haben euch ein schlüsselfertiges Festspielhaus angeboten, ihr habt es nicht gewollt - jetzt ist Schluss". Der Bund hat Geld für die Betreiberstiftung zugesagt.

    Das Geld liegt aber nicht hier in Bonn, sondern in Berlin. Ich glaube nicht, dass es von Haushaltsberatung zu Haushaltsberatung automatisch weitergeschoben wird. Wenn dieses Geld nicht mehr zur Verfügung stünde, hätten wir ein großes Problem bezüglich des Festspielhausbetriebes.

    Davon abgesehen: Es fehlen uns, so die aktuellen Berechnungen, rund drei Millionen Euro jährlich für den Betrieb des Festspielhauses. Das kann doch nicht den Ausschlag geben. Ich bin überzeugt, dass, sollte das Projekt wieder zum Laufen kommen, diese drei Millionen kein Thema mehr wären.

    Zusätzliche Unternehmen werden sich engagieren. Bürger der Stadt werden sich engagieren. Ich darf daran erinnern, dass es die Bürger dieser Stadt waren, die verhindert haben, dass die Beethovenfestspiele ad acta gelegt werden.

    GA: Als IHK-Präsident dürften Sie in erster Linie die wirtschaftlichen Vorteile eines Festspielhauses für die Region interessieren. Was gibt es da zu sagen?

    Grießl: Wir tragen in einer Arbeitsgruppe der IHK zurzeit alle Daten, alle Gutachten zum Thema Festspielhaus zusammen, wir beschäftigen uns mit dem Business-Plan. Ende August wird alles auf dem Tisch liegen. Zurzeit kann man sagen, dass Bonn für 95 Millionen Euro - für die die Bauträgergesellschaft der Dax-Unternehmen geradestehen wollte - einen schlüsselfertigen Festspielhausbau bekäme.

    Alles ist für beide Varianten - die Welle und den Diamanten - durchgerechnet. Das Risiko für die Stadt geht gegen null. Was konkrete Zahlen angeht, kann ich im Moment nur auf Salzburg verweisen: Die dortige Region erwirtschaftet durch "Mozart" 250 Millionen Umsatz pro Jahr.

    Wenn es uns gelänge, nach ein bis drei Jahren Anlaufzeit durch das Festspielhaus 50 Millionen Umsatz mit Hotel, Einzelhandel, Gastronomie und allen anderen davon profitierenden Wirtschaftzweigen zu erreichen, könnte man die jährlich fehlenden drei Millionen für den Betrieb des Festspielhauses auffangen.

    GA: Sind bei der Werbung für das Festspielhaus Fehler gemacht worden? Warum gibt es keine breite Bürgerinitiative für das Projekt?

    Grießl: Ich hätte den Abriss Beethovenhalle nicht in die Diskussion gebracht, das hat viele gegen das Projekt aufgebracht. Im Nachhinein hätte ich es besser gefunden, wenn man auch Architektenentwürfe diskutiert hätte, die die Beethovenhalle integrieren. Aber wenn sich alle Kräfte der Stadt zusammenraufen, dazu gehört auch die Wirtschaft, kann es in Bonn eine breite Begeisterung für das Festspielhaus geben.

    Wichtig ist auch klarzustellen, dass eine Entscheidung pro Festspielhaus keine Entscheidung gegen alle anderen Kulturbereiche wäre, wir bekommen eine zusätzliche kulturelle Attraktion, die die gesamte kulturelle Szene in der Region befruchten könnte.

    GA: Immer wieder flackert die Standortdebatte auf, zumal ein Abriss der Beethovenhalle politisch kaum durchsetzbar ist. Wie stehen Sie dazu?

    Grießl: Ich persönlich wäre dafür gewesen, die Beethovenhalle, wenn man sie schon nicht integrieren kann, abzureißen. Politisch ist das offenbar nicht mehr durchzusetzen. Also gibt es zwei Alternativen: Den Standort auf dem Areal der Oper halte ich für attraktiv, aber sehr schwierig. Es bleibt die Rheinaue. Da könnte ich mir beide Entwürfe gut vorstellen.

    GA: Glauben Sie an die Marke Beethoven?

    Grießl: Bonn ohne Beethoven - das kommt in meiner Welt nicht vor. Kein Unternehmen der Welt würde eine Marke so behandeln, wie das mit Beethoven in Bonn passiert. Wir haben eine einmalige Chance: Beethoven muss weltweit mit Bonn verbunden werden, das müssen wir schaffen. Dafür reichen keine Imageannoncen in internationalen Medien.

    Da sind größere Anstrengungen nötig. Schauen Sie sich Bilbao an: eine ehemals düstere Industriestadt, die durch ein neues modernes Museum, das Guggenheim, zur kulturellen Attraktion wurde. Der Bilbao-Effekt: Das ist für mich ein klassisches Beispiel dafür, was mit erstklassiger Architektur möglich ist.

    GA: Welle oder Diamant - haben Sie einen Favoriten?

    Grießl: Ich selbst finde den Diamanten etwas schöner, aber das ist wirklich Geschmackssache.

    GA: Im Jahr 2020 ist Beethovens 250. Geburtstag. Wie und wo wird Bonn ihn feiern?

    Grießl: Ich bin dann vermutlich nicht mehr im Amt, aber ich würde gerne das Eröffnungskonzert im Festspielhaus mit meiner Frau und Freunden genießen, das würde mir große Freude machen. Am liebsten ein Konzert mit Anne-Sophie Mutter. Aber spielt sie dann noch?

    Zur PersonWolfgang Grießl wurde am 18. Dezember 1948 in Euskirchen geboren, besuchte das Altsprachliche Gymnasium Euskirchen. Grießl hat Informatik und Mathematik an der Universität Bonn studiert, war Assistent am Institut für Informatik der Universität Bonn. 

    Seit 1980 ist er Geschäftsführender Gesellschafter der Phoenix Software GmbH, seit 2010 Geschäftsführer der Phoenix Technologie. Seit 2002 ist Greißl auch in verschiedenen Gremien der IHK Bonn/Rhein-Sieg tätig. Im März 2011 wurde er zum IHK-Präsidenten gewählt.

     

    MIT EINEM KLAREN BEKENNTNIS ZUM [mehr]

  • IN DER CDU IST EINE GRUNDSATZDEBATTE:

    darüber ausgebrochen, an welchen Maßstäben sich die Tagespolitik messen lassen muss. Dabei spielt das "C" eine zentrale Rolle. Darum geht es in meinem Beitrag zu einem Buch, das im Herbst in zum 60. Geburtstag des RCDS erscheint, dessen Bundesvorsitzender ich 1980 war.

     

    Den vollständigen Aufsatz "Das "C" als Herausforderung" (10 Seiten) können Sie hier ausdrucken.

     

    "Das „C“ als Herausforderung" ist der Titel meines Aufsatzes zu den Chancen und Risiken einer grundwerteorientierten Politik. Der Beitrag erscheint in dem Buch "2030 - Wider die Apologeten" zum 60. Geburtstag des Ring christlich-demokratischer Studenten. Zu den Autoren gehören u. a. Wolfgang Schäuble, Thomas de Maiziere und Heiner Geissler, die alle ihre politische Arbeit im RCDS begonnen haben.

    Mein Beitrag untersucht die Frage, welche rolle das "C" heute für die Unionsparteien spielt bzw. spielen sollte. 

    Die Debatte um das „C“ als politische Chance und Herausforderung ist zwar älter als die „C“-Parteien, aber seit deren Gründung hat sie in Deutschland einen festen Ort. Das belegen nicht zuletzt die immer wieder kehrenden, ritualisierten Debatten, die Unionsparteien mögen doch auf das „C“ verzichten, weil es ihnen entweder nicht zustünde oder in einer immer mehr säkularisierten Gesellschaft sowieso eher ein Hemmschuh sei.

    Tatsächlich aber ist das „C“ im Namen eine Stärke der Union, weil sie so politischer Beliebigkeit das Bekenntnis zu einer grundwerteorientierten Politik gegenüberstellt. Es macht sie von anderen Parteien unterscheidbar und gibt ihr die Chance zu einem Profil, das die Bürger jenseits des notwendigen politischen Tagespragmatismus wahrnehmen. Selbst wenn die Menschen sich mit diesem Profil nicht völlig identifizieren wollen, wissen sie doch, woran sie sind. Auf diesem Wissen basiert das Grundvertrauen der Bürger, auf das Politik in der freiheitlichen Demokratie zwingend angewiesen ist. Das Vertrauen gerade in die „C“-Parteien wächst umso mehr, je deutlicher wird, dass der Mensch im Mittelpunkt ihrer Politik steht und nicht anonyme Strukturen der Bezugspunkt sind.

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  • DAS BASISDEMOKRATISCHE IMAGE DES:

    Internets erweist sich bei näherer Betrachtung als gänzlich irreführend. Abstimmungen, die den Internetclick zur politischen Währung machen, bedienen hauptsächlich Partikularinteressen und sind von einer erschreckend geringen Teilnahme geprägt. Ich habe dazu den Artikel PLEBISZITÄRE ONLINE-VERSUCHUNGEN" für DIE POLITISCHE MEINUNG geschrieben.

    Meinen Artikel PLEBISZITÄRE ONLINE-VERSUCHUNGEN in der POLITISCHEN MEINUNG können Sie hier ausdrucken.

     

    Im Juni erscheint mein buch INTERNET UND DEMOKRATIE. Näheres dazu finden Sie hier.

     

    "Insgesamt zeigen alle Erfahrungen, dass sich das Internet als Medium direkter Bürgerbeteiligung nicht eignet, wenn dies in Abstimmungen mündet, die den Internetclick zur politischen Währung werden lassen. Als Informations-, Diskussions- und Kommunikationsforum kann das Internet die freiheitliche Demokratie bereichern, wenn man seine begrenzte Reichweite und die Manipulationsanfälligkeit im Auge behält. Aber genau diese Einschränkungen disqualifizieren es als Entscheidungsmedium: Die Gefahren plebiszitärer Entscheidungsfindung werden im Cyberspace nicht gemindert, sondern verschärft.

    Zur Erläuterung hier die Zwischenüberschriften aus meinem Artikel PLEBISZITÄRE ONLINE-VERSUCHUNGEN:

    • Permanentes Plebiszit im Cyberspace
    • Schwarm-Intelligenz als digitaler volunté générale
    • Dreifache digitale Spaltung
    • Dominanz der aktiven Zeitreicehn
    • Geschwindigkeitsrausch und Vereinfachungsfalle
    • Das Recht auf Delegation
    • Plebiszit-Skepsis im Netz

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  • AM 12. AUGUST 1845 WURDE IN BONN DAS:

    weltweit erste Beethoven-Denkmal eingeweiht. Die Inititiative dazu kam von Bonner Bürgern unterstützt von Robert Schumann und Franz Liszt. Den damaligen Oberbürgermeister interessierte das Projekt nicht und auch heute spielt der Jahrestag der Denkmal-Einweihung im städtischen Kalender keine Rolle, obwohl es längst ein Wahrzeichen für Bonn in der ganzen Welt ist.

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken 

     

    „...und dass, wenn nicht einmal der Anfang gemacht wird, sich eine Dekade auf die Trägheit der anderen berufen wird.“
    Robert Schumann in seinem Aufruf für ein Beethoven-Denkmal 1836  

    Am 12. August jährt sich zum 166. Mal die Einweihung des Beethoven-Denkmals auf dem Bonner Münsterplatz. Längst ist es ein Wahrzeichen Bonns geworden, aber es gehört zu den Merkwürdigkeiten in der Geburtsstadt Beethovens, dass der Jahrestag der Denkmal-Enthüllung im städtischen Kalender keine Rolle spielt. Das ist umso verwunderlicher als in diesem Jahr sowohl der 200. Geburtstag des Bildhauers Ernst Hähnel, der das Beethoven-Denkmal geschaffen hat, als auch von Franz Liszt, der es wesentlich finanziert hat, gefeiert wird.

    Aber die Initiative für ein Beethoven-Denkmal hatte auch nicht das offizielle Bonn ergriffen – damals amtierte Karl Edmund Joseph Oppenhoff als erster hauptamtlicher Bonner Oberbürgermeister -, sondern Bonner Bürger gaben den Anstoß. Sie gründeten zum 65. Geburtstag Beethovens am 17. Dezember 1835 einen „Bonner Verein für Beethovens Monument“. Präsident war der Literaturhistoriker August Wilhelm von Schlegel. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten u.a. der königliche Domänenrat Franz Bernhard Wilhelm de Claer und der Geologe Johann Jacob Nöggerath, wie von Schlegel seit 1818 Professor an der Bonner Universität und 1826 deren Rektor.

    Der Spendenaufruf des Vereins wurde am 8. April 1836 in der von Robert Schumann herausgegeben „Neuen Zeitschrift für Neue Musik“ veröffentlicht und fand dadurch größere Verbreitung. In dem Aufruf heißt es: „Selten hat ein Künstler so bedeutsam, so denkwürdig gewirkt, wie Beethoven ... Eine so äußerst seltene, wohltätige und weithin wirkende Erscheinung verdient es, auf eine seltene und außerordentliche Weise gefeiert zu werden, nämlich durch ein plastisches, möglichst großartiges Monument. Ueber den dazu geeigneten Ort kann kein Zweifel sein. Die Stadt Bonn am Rheine, in welcher der unsterbliche Künstler das Licht der Welt erblickte ... scheint zu dem Unternehmen in gleicher Weise berechtigt wie verpflichtet...“

    Robert Schumann gehörte fortan zu den besonders engagierten Unterstützern des Projektes. Am 24. Juni 1836 beleuchtete er in seiner Zeitschrift unter der Überschrift „Monument für Beethoven“ die Idee aus verschiedenen Blickwinkeln. Seine Vision war dabei sehr konkret. „Das Mausoleum zukünftigen Andenkens steht schon leibhaftig vor mir – ein leidlich hoher Quader, eine Lyra darauf mit Geburts- und Sterbejahr, darüber der Himmel, daneben einige Bäume.“

    Die Geburtsstadt Beethovens schien Schumann der naheliegende Standort für ein solches Beethoven-Denkmal für Beethoven, „in riesenhafter Form ... damit, wie er schon im Leben that, er über Berg und Berg schauen könne – und wenn die Rheinschiffe vorbeifliegen und die Fremdlinge fragen: was der Riese bedeute, so kann jedes Kind antworten: Beethoven ist das ...“ Und Schumann fügte hinzu: „Denn gesetzt, die Wiener fühlten Eifersucht auf die Bonner und bestünden auch auf eins, welcher Spaß, wie man sich dann fragen würde: welches nun eigentlich das rechte ? Beide haben ein Recht, er steht in beiden Kirchenbüchern; der Rhein nennt sich die Wiege, die Donau (der Ruhm ist freilich traurig) seinen Sarg.“ Auch Leipzig komme in Frage als „Mittelhafen deutscher Bildung, mit dem besonderen Verdienst, ... sich für Beethovensche Composition am ersten interessiert zu haben.“

    Leidenschaftlich mahnt Schumann, „dass, wenn nicht einmal der Anfang gemacht wird, sich eine Dekade auf die Trägheit der anderen berufen wird... Vereinigt Euch also! In allen deutschen Landen möchten aber Sammlungen von Hand zu Hand, Akademien, Concerte, Operndarstellungen. Kirchenaufführungen veranstaltet werden; auch scheint es nicht unpassend, bei größeren Musik- und Gesangsfesten um eine Gabe anzusprechen.“

    Franz Liszt, ebenfalls ein großer Beethoven-Verehrer , hatte schon 1836 begonnen, für ein Beethoven-Denkmal Geld dafür zu sammeln. Für Robert Schumann war dies wiederum im gleichen Jahr Anlass zur Komposition seiner Klavier-Fantasie C-Dur op. 17, die er Liszt widmete und mit der er das Beethoven-Denkmal unterstützte. In den folgenden Jahren folgten viele Benefizkonzerte, zum Beispiel schon 1836 ein „Beethoven-Monument-Concert in Frankfurt“, bei dem Ferdinand Ries über tausend Gulden eingespielt hat. Der in Bonn geborene Ferdinand Ries, war in Wien Beethovens Klavierschüler gewesen und fungierte für ihn als eine Art Sekretär. Sein Vater Franz Anton Ries hatte Beethoven in Bonn Violinunterricht gegeben und mit ihm im kurkölnischen Orchester musiziert. Immer mehr engagierten sich führende Köpfe auch außerhalb der Musikwelt für ein Beethoven-Denkmal, darunter auch Heinrich Heine, der am 23. April 1841 ein Denkmal-Benefizkonzert von Franz Liszt und Hector Berlioz besuchte.

    Die politische Welt blieb zögerlich. Der preußische König Friedrich Wilhelm III, der bis 1840 regierte, hatte die Genehmigung eines Denkmals für einen „Bürgerlichen“ auf dem Münsterplatz noch verweigert. Solche öffentlichen Monumente sollten Fürsten und Heerführern vorbehalten bleiben. Sein Sohn Friedrich-Wilhelm IV. Widersetzte sich dann nicht mehr. So wurde das Bonner Beethoven-Denkmal auf preußischem Boden das erste seiner Art, in Deutschland insgesamt nach dem Luther-Denkmal in Wittenberg (1821) das zweite.

    Bonns erster hauptamtlicher Oberbürgermeister Oppenhoff und der Rat verhielten sich dem Vorhaben eines Beethoven-Denkmals und der Durchführung eines ersten Beethovenfestes gegenüber so abweisend, dass Franz Liszt 1845 erbost ausrief: „Eine kleine Stadt kann das Glück haben, dass ein großer Mann in ihr das Licht der Welt erblickt; aber kleinstädtisch darf sein Andenken nicht gefeiert werden.“ Da die von Bonner Bürgern eingesammelten Spenden nicht ausreichten, konnte das Denkmal schließlich nur realisiert werden, weil Liszt ein Fünftel der Kosten aus seiner Privatschatulle übernahm. Die Stadt beteiligte sich an der Finanzierung ihres heutigen Wahrzeichens nicht.

    Zu Enthüllung des Denkmals am 12. August 1845 kamen die politischen Würdenträger dann in großer Zahl. Unter den Gästen waren die englische Königin Victoria, der preußische König Friedrich Wilhelm IV., Alexander von Humboldt, viele Größen den internationalen Musiklebens und natürlich Franz Liszt, der gleichzeitig das 1. Beethovenfest initiierte. August Wilhelm von Schlegel konnte als Initiator und Präsident des „Bonner Verein für Beethovens Monument“ die Realisierung seines Traumes nicht mehr erleben, denn er war am 12. Mai 1845 verstorben.

    Robert Schumann hatte seine Teilnahme an der Enthüllung des Denkmals und dem ersten Beethovenfest schon angekündigt, musste aber aus Gesundheitsgründen kurzfristig absagen. Als er dann 1851 zum ersten Mal nach Bonn kam, führte ihn sein erster Weg auf den Münsterplatz. Dorthin kam er – unter anderem auch gemeinsam mit dem jungen Johannes Brahms – in seiner letzten Lebensjahren in Bonn immer wieder, wenn sein Gesundheitszustand Spaziergänge erlaubte. Heute gehört der Besuch des Beethoven-Denkmals zum Programm fast jedes Bonn-Besuchers.

    Nur einmal hat Beethoven den Münsterplatz seitdem verlassen - als 1965 dort die Tiefgarage gebaut wurde. Die notwendige Restaurierung des Denkmals übernahm die Bonner Kunstschmiede Karl König. Zur Wiedereröffnung war übrigens mit Elisabeth II wieder eine englische Königin zugegen. Am Rande sei vermerkt, dass es die Wiener erst 1880 schafften, ein Beethoven-Denkmal zu errichten... 

    AM 12. AUGUST 1845 WURDE IN BONN DAS [mehr]

  • MEIN BUCH "INTERNET UND DEMOKRATIE":

    ist jetzt erschienen. Es kann ab sofort bei Amazon für 15 Euro bestellt werden  Auf 350 Seiten setze ich mich damit auseinander, welche Folgen das Internet für unsere freiheitliche Demokratie hat. Das Inhaltsverzeichnis finden Sie hier.

     

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    DAS INHALTSVERZEICHNIS VON

    STEPHAN EISEL, INTERNET UND DEMOKRATIE, Herder-Verlag Freiburg 2011:


    I FASZINATION INTERNET - KOMPASS DEMOKRATIE

    • 1) Mythos Internet
      Faszination grenzenloser Kommunikation - Unüberschaubarkeit der Angebote - Rasante Dynamik der Innovationsschübe
    • 2) Wertefundament freiheitliche Demokratie
      Bezugspunkt Menschenwürde - Minimalkonsens als Grundlage -Demokratische Entscheidungsfindung                       
    • 3) Weder Volkssport noch Alltagsdominanz
      Digitale Spaltung - Aktvitätsmedium - Nutzertypologie 
    • 4) Die Minderheit der Zeitreichen
      Politik in der Nische - Fehlanzeige Partizipationsschub - Strohfeuer im Cyberspace 
    • 5) Ist das Internet demokratisch?
      Geburtshelfer Demokratie - Autonomie-Illusionen - Brandbeschleuniger oder Feuerwehr 

     

    II. MENSCHENWÜRDE UND PERSÖNLICHKEITSSCHUTZ

    • 6)  Abenteuerspielplatz und Stammkneipe
       Ambivalenz der Anonymität - Soziale Netzwerke - Entblößung im Netz 
    • 7)   Verlorene Privatheit
      Entgrenzung der Erinnerung - Folgenreiche Sammelwut - Datenschutz als Aufgabe
    • 8)  Die neue Freiheit des Wirtschaftsbürgers
       Anbieter und Käufer zugleich - Urheberrecht als Eigentumsschutz - Der souveräne Konsument  - Problematische Konzentrationen
    • 9)  Internet und Menschenrechte
       Ende der Abschottung - Internetzensur - Mit und im Cyperspace gegen Menschenrechte

    III. MEINUNGSBILDUNG IM NETZ

    • 10) Internet als Freiheitsmedium
        Jedermann als Autor - Das Blog-Phänomen - Netzdynamik
    • 11)  Grenzenlose Information und begrenztes Wissen
      Konstante Zerstreutheit - Suchmaschinensucht - Dominanz der Amateure
    • 12) Die fragmentierte Echo-Gesellschaft      
       Selbstbestätigung in Netznischen - Radikalisierter Tunnelblick
    • 13) Politische Kommunikation im Netz
            Chancen der Bürgernähe - Wähleransprache - MdB-Erfahrungen

    IV ENTSCHEIDUNGSFUNDUNG IM NETZ                   

    • 14)  Plebiszitäre Versuchung
       Faszination der großen Zahl - Beschleunigungsproblem und Hysteriefalle - Politisierung als Gruppenzwang
    • 15) Internetabstimmungen
      Geringe Beteiligungsquote - Bürgerhaushalt per Internetclick - Hohe Manipulationsgefahr
    • 16) Internetwahlen
      Internet statt Urnenwahl ? - Feldversuche -Wahlbeteiligungsillusionen           

    V WEHRHAFTE DEMOKRATIE

    • 17)  Netz-Extremisten und Internet-Kriminelle
       Anti-demokratische Internet-Professionalität -  Jugendschutz und Kinderpornographie  - Löschen und Sperren
    • 18) Cyberwar
       Viren-Angriffe - Systemblockaden - Demokratische Staaten unter Beschuss
    • 19)  Bürgerpflicht und politische Verantwortung
       Individualverantwortung  - Netzpolitik und Enquetekommission des Bundestages
    • 20) Freiheit braucht Verantwortung
      Zwanzig Thesen zum Umgang mit dem Internet

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  • KLARE WORTE FAND RHEIN-SIEG-LANDRAT:

    Frithjof Kühn zu Versuchen den Sitz des Ver-teidigungsministeriums nach Berlin zu verlegen. Er lobte das eindeutige NEIN des NRW CDU-Landesvorsitzenden Norbert Röttgen zu einem solchen Bruch des Bonn-Berlin-Gesetzes und gab der Strategie des Verteidigungsministeriums, das Thema in Vier-Augen-Gesprächen abzuhandeln, eine klare Absage. Das war bitter nötig.


    Schon vor einige Tagen hatte ich darauf hingewiesen, dass es gefährlich ist, wenn sich die Vertreter der Region auf solche getrennten Gespräche einlassen. Meine Meinung zu dem Thema finden Sie hier.

    Das vollständige Interview im General-Anzeiger finden Sie auch
    hier.

    Frithjof Kühn: "Alle Bundesländer müssten Partner sein" 

    Am 30. Juli 2011 interviewte der General-Anzeiger den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises. Mit frithjof Kühn sprachen Sylvia Binner und Ulrich Lüke.

    Hier das Interview im Wortlaut: 

    General-Anzeiger: Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière arbeitet emsig daran, den Dienstsitz seines Ministeriums von der Hardthöhe nach Berlin zu verlegen. Was würde eine solche Entwicklung für die Region bedeuten?

    Frithjof Kühn: Einen sehr gravierenden Präzedenzfall. Das wäre natürlich ein Vorbild für andere, von denen wir auch wissen, dass sie gerne den Dienstsitz ihres Ministeriums nach Berlin holen würden.

    GA: Überall muss gespart werden. Ist das nicht auch für de Maizières Pläne ein gutes Argument?

    Kühn: Das hat nichts mit Sparen zu tun. Wenn im Zuge der Bundeswehrreform Standorte verringert werden, dann müssten wir das tragen wie jede andere Region auch. Aber hier geht es um Gesetzestreue zum Bonn-Berlin-Gesetz. Und außerdem ist es ja so, dass die Verlagerung gar kein Geld spart. Die Kosten für einen Komplettumzug aller Ministerien werden mit drei bis fünf Milliarden Euro beziffert. Das macht, weil der Bund das aufnehmen muss, 250 Millionen Euro pro Jahr an Zins und Tilgung. Jetzt fallen dagegen neun Millionen Euro pro Jahr an Reisekosten an, mit sinkender Tendenz.

    GA: De Maizière sagt, dass er mehr seiner Führungskräfte an der Spree braucht. Haben Sie dafür Verständnis?

    Kühn: Dafür habe ich kein Verständnis. Auch ich muss innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises unterwegs sein, wenn ich mein Amt als Landrat ausüben will. Da kann ich von einem Minister oder Staatssekretär auch erwarten, dass er zu seinem ersten Dienstsitz reist. Außerdem kann er sich seine Führungskräfte auch mal nach Berlin kommen lassen. Eine Reise von Bonn nach Berlin mit dem Flugzeug dauert kaum länger als eine Busfahrt durch Berlin.

    GA: Wann ist für Sie der kritische Punkt erreicht?

    Kühn: Der kritische Punkt ist erreicht, wenn die beabsichtigte Reduktion an ministeriellen Arbeitsplätzen ausschließlich zu Lasten Bonns geht. Zum Beispiel wenn 1 000 Stellen in Bonn abgebaut würden, aber kein Abbau in Berlin stattfände. Schon heute steht es bei den Arbeitsplätzen 8 000 zu 10 000 zugunsten von Berlin, obwohl das Gesetz sagt, die Mehrzahl soll in Bonn verbleiben. Wir wollen uns nicht als Erbsenzähler betätigen, aber irgendwann ist eine Grenze erreicht.

    GA: Ist die Grenze erreicht?

    Kühn: Ja, sie ist im Grunde schon erreicht.

    GA: Zwischenzeitlich sah es so aus, als ob Sie einer der letzten seien, die den drohenden Rutschbahneffekt anmahnten. Anhand der Diskussion über die Hardthöhe haben sich die NRW-CDU unter Norbert Röttgen, aber auch die Fraktionen des Bonner Stadtrats und des Rhein-Sieg-Kreistags deutlich positioniert. Auch SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hat an der Ahr versprochen, "am Ball zu bleiben". Sind die Reihen der Bonn-Befürworter geschlossen genug?

    Kühn: Ich bin den Fraktionen im Bonner Rat und im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises dankbar für ihre Geschlossenheit in dieser Frage. Alle neun Fraktionen haben mitgemacht. Ich kann mich nicht erinnern, dass es so was schon mal gegeben hat. Und Ahrweiler ist nur deshalb nicht dabei, weil dort Ferien waren. Auch die eindeutige Unterstützung der NRW-CDU mit Norbert Röttgen an der Spitze begrüße ich. Röttgen hat Gewicht in der Bundespolitik, wie Frau Nahles in der SPD. Deshalb bin ich froh, wenn sie sich für die Region einsetzen. Aber ich erwarte auch, dass sich die Landesregierungen in Düsseldorf und Mainz genauso deutlich zugunsten der Region positionieren.

    GA: Gilt die Geschlossenheit auch mit Blick auf den Bonner Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch, der im Juni gesagt hat: "Wir werden uns sicher nicht für alle Zeiten in allen Details auf das Bonn/Berlin-Gesetz berufen können. Entscheidend ist aber, dass für wegziehende Arbeitsplätze Ausgleich geschaffen wird."

    Kühn: Das gilt ausdrücklich auch für den Bonner Oberbürgermeister. Es mag sein, dass er missverstanden worden ist oder sich zu konziliant ausgedrückt hat. Aber wir sind in der Sache vollkommen einig und stimmen uns eng ab.

    GA: Verteidigungsminister Thomas de Maizière hat vertraulich mit Bonns OB Nimptsch gesprochen, sein Staatssekretär Stéphane Beemelmans unter vier Augen mit Ihnen. Welche Taktik verbirgt sich hinter diesem Vorgehen?

    Kühn: Ich gehe davon aus, dass es das letzte Mal war, dass der Verteidigungsminister mit uns getrennte Gespräche geführt hat. Oberbürgermeister Nimptsch hat darauf gedrungen, dass ich bei dem Gespräch dabei bin, aber das Ministerbüro wollte es nicht. Nur aus Gründen der Höflichkeit habe ich das Gesprächsangebot mit Staatssekretär Beemelmans angenommen.

    GA: Das lassen Sie sich nicht mehr bieten?

    Kühn: Das lassen wir uns nicht noch einmal bieten. Wir werden uns nicht auseinanderdividieren lassen. Vielleicht herrschte im Ministerium die irrige Ansicht, die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis hätten verschiedene Interessenlagen in dieser Frage. Das ist nicht so, wir sind da einig.

    GA: Glauben Sie, dass es auf Dauer gelingen wir, den Rutschbahneffekt zu verhindern?

    Kühn: Ich vertraue darauf, dass die Bundesregierung und der Bundestag sich an das Bonn-Berlin-Gesetz halten. Man muss als Kommune wie als Bürger auf Recht und Gesetz vertrauen können.

    GA: Ist es nicht unausweichlich, dass immer weniger Bundestagsabgeordnete sich an das Bonn-Berlin-Gesetz gebunden fühlen, weil immer mehr von ihnen die Bonner Republik nicht selbst miterlebt haben?

    Kühn: Das ist so. Aber wenn jeder, der nicht genug Befürworter im Parlament hat, seine Rechte einbüßt, wären wir ein armes Land.

    GA: Gibt es einen Plan B für den Fall, dass de Maizière sich durchsetzt?

    Kühn: Wir stützen unsere Zukunftsperspektiven nicht nur auf das Bonn-Berlin-Gesetz, wir arbeiten auch an dem Bestand, den wir haben, und bauen auf unsere eigenen Kräfte. Anderes bleibt uns auch im Falle B nicht übrig. Die Tatkraft und der Fleiß der Menschen hier in der Region war nach der Bonn-Berlin-Entscheidung vorbildlich. Man muss bedenken: Was hier passiert ist, ist ein historisch einmaliger Fall. Aber ich würde es auch den Menschen in anderen Regionen zutrauen, einen solchen Strukturwandel zu bewältigen.

    GA: In Berlin laufen bereits Vorbereitungen für die Unterbringung von Mitarbeitern der Hardthöhe, es gibt einen neuen Beauftragten für die Unterbringung.

    Kühn: Ich kann ihm nicht viel Glück wünschen.

    GA: Wer hat das letzte Wort in der Auseinandersetzung um die Hardthöhe?

    Kühn: In der reinen Sitzentscheidung: die Kanzlerin.

    GA: Haben Sie Kontakt?

    Kühn: Nicht unmittelbar. Ich kann nur darauf vertrauen, dass sie sich an das Gesetz hält und das gegebene Wort gilt.

    GA: Ist die so genannte Bundesamtslösung für Sie ein gangbares Modell?

    Kühn: Ich kann so einer Überlegung folgen, wie sie schon Anfang der 90er Jahre diskutiert worden ist, aber Gott sei Dank nicht umgesetzt worden ist. Aber ein "Oberbehördenmodell" von Bundesbehörden ersetzt nicht die Politikbereiche. Dabei hängen an den in Bonn befindlichen Ministerien weitere Arbeitsplätze, zum Beispiel von ca. 600 Verbänden, die von den Politikbereichen Entwicklung, Umwelt, Gesundheit, Wissenschaft und Forschung abhängen. Im Zweifel sogar die UN. Das ist existenziell. Und damit sage ich deutlich: Die Qualität der Arbeitsplätze ist entscheidend. Das gilt auch für die Verteidiger.

    GA: Wenn Sie in die Zukunft blicken: Wie viel Bund gibt es 2020 in Bonn?

    Kühn: Vielleicht etwas weniger als heute. Dafür mehr Substanz in anderen Gebieten. Meine Hoffnung ist aber, dass auch politisch erkannt wird, dass das Regieren an zwei Standorten nicht nur eine Belastung ist, sondern auch eine Chance. Auch große Unternehmen wählen ihre Standorte dort, wo die qualifizierten Arbeitskräfte sind. Und die gibt es in unserer Region! Stattdessen fallen wir in eine zentralistische Denkweise zurück, die nach dem Zweiten Weltkrieg überwunden zu sein schien. Eigentlich müssten von daher alle Bundesländer unsere natürlichen Partner sein.

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  • IN BONN KÖNNTE MAN SICH AN BAYREUTH:

    ein Beispiel nehmen. Am Anfang der 100. Wagner-Festspiele stand die Entschlusskraft der Stadt Bayreuth: Wagner bot am 1. November 1871 an, ein Festspielhaus zu bauen. Die Stadtoberen führten die notwendigen Beschlüsse innerhalb von sieben Tagen herbei. Seitdem profitiert Bayreuth davon.

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

    Was die Beethoven-Stadt Bonn von der Wagner-Stadt Bayreuth lernen kann

    Im Gegensatz dazu haben sich in Bonn Sachen Beethoven-Festspielhaus die meisten, die gewählt wurden, um die Geschicke der Stadt zu lenken, parteiübergreifend in die Büsche geschlagen und lassen die Sache treiben.

    Dabei lässt die Unentschlossenheit in Rat und Verwaltung nicht nur 140 Mio € links liegen, die die Dax-Unternehmen sowie Bund, Land, Rhein-Sieg-Kreis und Sparkasse zum Vorteil der Bonner Bürger in das Festspielhaus investieren wollen, sondern verzichtet auch fahrlässig auf erhebliche wirtschaftliche Vorteile für die Region.

    Im Fall der Salzburger Festspiele hat eine Studie ergeben, dass der Rückflusseffekt für die öffentliche Hand dreimal so hoch ist, wie die gewährten Subventionen. Die Wirtschaftskammer Salzburg listet Steuermehreinnahmen von 30 Mio € durch die Festspiele auf. Beim Bonner Beethovenfest fliesst jeder investierte Euro vierfach als Kaufkraft in die Region zurück.

    Auch aus der Bayreuther Entwicklung lässt sich manches für Bonn lernen: Dort hatte Richard Wagner am 1. November 1871 angeboten, ein Festspielhaus zu bauen, wenn ihm die Stadt dafür ein kostenloses Grundstück überlässt. Der Bayreuther Bürgermeister Theodor Muncker und der Ratsvorsitzende Friedrich Feustel erkannten die Chance und führten die entsprechenden Beschlüsse innerhalb von sieben Tagen herbei.

    Richard Wagner war übrigens nur zufällig auf Bayreuth gestoßen. Inzwischen ist Bayreuth durch die Wagner-Festspiele und das besondere Festspielhaus weltbekannt und in diesem Jahr finden die Bayreuther Festspiele finden zum 100. Mal statt. Zwar wurden sie schon 1876 von Richard Wagner gegründet.Finanzielle und politische Krisen sowie zwei Weltkriege haben sie freilich immer wieder ausfallen lassen. Seit 1951 gibt es die Bayreuther Festspiele ohne Unterbrechung jährlich.

    1973 wurde die Richard-Wagner-Stiftung Bayreuth errichtet, die den Bayreuther Festspielen eine neue Grundlage gab und eine der Bayreuther Festspiel GmbH als Veranstalter eine gesicherte Zukunftsperspektive gewährleistet.

    Die Stiftung finanziert sich zu einem Drittel durch den Bund, zu einem Drittel durch den Freistaat Bayern und zu einem Drittel gemeinsam durch die Stadt Bayreuth, den Bezirk Oberfranken und die Gesellschaft der „Freunde von Bayreuth" mit 5300 Mitgliedern (nicht zu verwechseln mit der Richard-Wagner-Gesellschaft). Entsprechend setzt sich der Stiftungsrat mit seinen 24 Mitgliedern zusammen. Auf den Bund und den Freistaat Bayern entfallen je fünf Stimmen die Familie Wagner vier Stimmen, die Stadt Bayreuth drei Stimmen, die "Freunde von Bayreuth", den Bezirk Oberfranken und die Bayerische Landesstiftung je zwei Stimmen sowie die Oberfrankenstiftung eine Stimme.

    Insgesamt liegt der Zuschuss der öffentlichen Hand für die Bayreuther Festspiele stets deutlich unter 40 Prozent. Über 60 Prozent der Mittel kommen aus Einnahmen der Bayreuther Festspiele und privaten Zuwendungen der Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e.V. kommen. Haupteinnahmequellen sind der Verkauf von ca. 58.000 Eintrittskarten für zum Preis von 15 - 280 Euro.

    Der Anteil des Bundes für die Bayreuther Festspiele beträgt jährlich ca. 2,3 Mio. Zum Kapitalstock für die Stiftung zum Betrieb des Bonner Beethoven-Festspielhauses hat der Deutsche Bundestag als Beitrag des Bundes 39 Mio Euro beschlossen.

    Manche in Rat und Verwaltung haben noch nicht erkannt, welche große Chance mit diesem Engagement des Bundes für die Beethoven-Pflege als nationale Aufgabe von internationalem Rang für Bonn verbunden ist. Da waren die Verantwortlichen in Bayreuth 1871 schneller und haben ihre Chance konsequent genutzt. Deshalb erinnert man sich auch noch nach über einhundert Jahren gerne an sie.

    IN BONN KÖNNTE MAN SICH AN BAYREUTH [mehr]

  • 5 MIO EURO EINNAHMEN KOMMEN NACH BONN:

    durch das jährliche Beethovenfest. Auch beim Beethoven-Festspielhaus  ist eine erhebliche Umwegrendite zu erwarten. Darauf hat der neue IHK-Präsident Wolfgang Grießl jetzt hingewiesen. Bonn dürfe diese wirtschaftliche Chance nicht verspielen. Die IHK Bonn-Rhein-Sieg fordert von der Stadt endlich grünes Licht für  Post, Bund und Land zu geben, die 140 Mio Euro in Bonn investieren wollen.

    Alles zum Beethoven-Festspielhaus finden Sie hier. 

    Presseerklärung der IHK Bonn-Rhein-Sieg vom 18. Juli 2011

    IHK-Präsident Wolfgang Grießl fordert Bewegung in Sachen Festspielhaus

    „Festspielhaus Beethoven ist eine einmalige (wirtschaftliche) Chance"

    „Das Festspielhaus Beethoven ist (auch) aus wirtschaftlichen Gründen eine einmalige Chance, die wir jetzt tatkräftig ergreifen müssen", sagt IHK-Präsident Wolfgang Grießl: Es sei nationale Aufgabe, das Erbe Beethovens in seiner Geburtsstadt Bonn zu pflegen. Grießl: „Deshalb hat der Bund 39 Millionen Euro zur Bewahrung des nationalen Erbes als Stiftungskapital zur Verfügung gestellt." Nun sei die Zeit gekommen, dass wieder Bewegung in die Sache kommen müssen, sonst sei die nicht mehr wiederkehrende Gelegenheit ein für alle Mal verspielt. „Das Festspielhaus wäre ein Leuchtturm, der insbesondere auch aus wirtschaftlichen Gründen stark in die Stadt und die Region hinaus strahlen würde", so der IHK-Präsident.

    Nach einer Untersuchung der DHPG aus dem Jahre 2009 fließen für den städtischen Zuschuss zum Beethovenfest in Höhe von 1,278 Millionen Euro insgesamt 5,3 Millionen Euro an Kaufkraft in die Region zurück. „Das Beethovenfest ist auch ein Wirtschaftsfaktor für Bonn/Rhein-Sieg und ein neues Festspielhaus würde hier zusätzliches Potenzial schaffen", so der IHK-Präsident. Von den Einmaleffekten, die durch den Bau des Festspielhauses der regionalen Wirtschaft zu Gute kommen würden, abgesehen, belaufen sich Schätzungen der Umwegrendite aus dem laufenden Betrieb des Festspielhauses auf jährliche Einnahmen von 4,5 bis 5,2 Millionen Euro, die unter anderem Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel zu Gute kommen würden. Grießl: „Gar nicht hoch genug kann das Engagement von Post und Telekom bewertet werden, die sich mit dem Bau eines Festspielhauses langfristig zum Standort Bonn bekennen und damit die Wahrnehmung der gesamten Region als Kultur- und Tourismusregion erheblich steigern. Wer mit den deutschen Großstädten in der ersten Liga spielen will, muss entsprechende Merkmale mitbringen - ein hochwertiges Kulturangebot mit eigenem Profil gehört zweifelsfrei dazu. Je attraktiver unsere Region für Fach- und Führungskräfte, aber auch für Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen ist, desto besser werden wir auch bei der wirtschaftlichen Entwicklung abschneiden."

    Das Festspielhaus müsse wieder tagesaktuelles Thema werden, wobei auch über alternative Standorte neben der Beethovenhalle ergebnisoffen geredet werden müsste: „Wir brauchen aber zunächst einmal eine positive Grundsatzentscheidung unmittelbar nach der Sommerpause durch den Rat der Stadt Bonn, um Bewegung in die Sache zu bekommen. Das sind wir dem nationalen Erbe Beethovens, den sich engagierenden (großen und kleinen) Unternehmen, den Bürgerinnen und Bürgern und der gesamten Region schuldig. Wir sind dabei, diese einmalige Chance für die Zukunft unserer Region zu verspielen. Das Zeitfenster ist nur noch sehr kurz offen, wir müssen nun handeln."

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  • MACHT DAS "C" BEI ABSTIMMUNGEN IM:

    Deutschen Bundestag einen Unterschied? Eine Auswertung der drei wichtigsten von der Fraktionsdisziplin ausdrücklich freigestellten „Gewissensfragen" der letzten Jahre zeigt, dass es nur bei den CDU/CSU Abgeordneten immer eine - wenn auch unter­schiedlich starke - Mehrheit gegen Relativierungen des Lebensschutzes gab.

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

     

    Gewissensfragen im Bundestag:

    Wie das „C" einen Unterschied macht

    Für die Glaubwürdigkeit der „C"-Parteien sind alle Fragen von besonderer Bedeutung, die ganz unmit­telbar mit dem christlichen Menschenbild zusammenhängen Dazu gehört besonders die Frage nach dem Beginn und Ende des Lebens. Das „C" ist ein Manifest gegen die Relativierung des Schutzes der Menschenwürde je nach vor- oder nachgeburtlichem Lebensalter. Es fordert den klaren politischen Willen, wegen der Begrenztheit des Menschen als Geschöpf Gottes bestimmte Fragen menschliche Verfügbarkeit zu entziehen.

    Deshalb entscheidet sich an Fragen wie Embryonenschutz, Fortpflanzungsmedizin und Abtreibungen sowie Sterbebegleitung oder Sterbehilfe in besonderer Weise die Glaubwürdigkeit Glaubwürdigkeit der Union. Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik (PND und PID) oder Fruchtwasseruntersuchungen dürfen nicht zur Selektion wahrscheinlich behinderter Kinder missbraucht werden. Künstlicher Befruch­tung müssen Grenzen gesetzt werden, wo Erwachsenenegoismus das Kindeswohl ignoriert - z. B. durch künstliche Befruchtung im fortgeschrittenen Alter. Es darf weder ein staatlich garantiertes Recht auf Kind um jeden Preis noch eine Staatsgarantie für eine bestimmte Art des Todes geben. Leben zu geben und zu nehmen bleibt im christlichen Verständnis dem menschlichen Zugriff entzogen.

    Entscheidend ist dabei die Antwort auf die grundlegende Frage, wann individuelles menschliches Le­ben beginnt und endet. Der wissenschaftliche Erkenntnisfortschritt hat das Wissen um den Zeitpunkt des Beginns individuellen Lebens immer weiter nach vorne verschoben. Für Laien war wohl der im wörtlichen Sinne augenfälligste Einschnitt die Ultraschallunter­suchung, die vorgeburtliches Leben und seine Schutzbedürftigkeit jedem sichtbar gemacht hat. Dass sich Mediziner und Biologen im Blick auf die Verschmelzung von Ei und Samenzelle über den Beginn individuell menschlichen Lebens meist uneinig sind, ist irritierend. Das „C" fordert aber, dass im Fall solcher Uneinigkeit Lebensbeginn und damit Lebensschutz eher früher als später angesetzt werden: in dubio pro vita.

    In dem im Dezember 2007 verabschiedeten erneuerten Grundsatzprogramm der CDU heißt es dazu zutreffend: „Die unantastbare Würde des Menschen als Geschöpf Gottes ist menschlicher Verfügung nicht zugänglich und ist zu schützen. Der Mensch ist immer Subjekt, er darf niemals Objekt sein. Die Würde des Menschen ist auch für die Bewertung bioethischer Herausforderungen Ausgangs- und Ori­entierungspunkt. Sie erfordert Achtung und Schutz des menschlichen Lebens in allen Phasen. Das noch nicht geborene Leben bedarf, beginnend mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle, unseres besonderen Schutzes ...".

    Auf der Basis dieses Wertefundaments bleiben politische Entscheidungen im konkreten Fall schwieri­ge Gewissensfragen. Nicht selten wird dem Lebensschutzes dabei die sogenannten „Ethik des Heilens" gegenübergestellt. Einmal abgesehen davon, dass es sich lediglich um eine bloße Hoffnung auf Hei­lungschancen und medizinischen Fortschritt etwa durch Relativierung des Embryonenschutzes han­delt, würde selbst bei einer Gewissheit über sichere Heilungschancen der Zweck der Krankheitsbe­kämpfung nicht das Mittel der Einschränkung des Lebensschutzes rechtfertigen.

    Weil das „C" solchen Relativierungen entgegensteht, fordert es von den „C"-Parteien als eine Art kate­gorischer Imperativ Klarheit in den Grundfragen des Lebensschutzes. Ein Blick auf das Abstimmungs­verhalten der Bundestagsabgeordneten bei drei der wichtigsten von der Fraktionsdisziplin ausdrücklich freigestellten „Gewissensfragen" der letzten Jahre zeigt, dass die Verpflichtung auf das christliche Menschenbild tatsächlich einen Unterschied in der Entscheidungsfindung macht.

     

    Thema

    Zulassung

    embryonale Stammzell­forschung

    11. April 2008

    Zulassung
    erweiterterter
    Sterbehilfe

    18. Juni 2009

    Zulassung Präimplan­tations-diagnostik (PID)

    7. Juli 2011

    Gesamt-ergebnis

    JA

    346 -

    NEIN

    228

    ENTH

    6

    JA

    318

    NEIN

    232

    ENTH

    5

    JA

    326

    NEIN

    260

    ENTH

    8

    CDU/CSU

    102

    113

    1

    1

    203

    0

    70

    154

    3

    SPD

    168

    37

    2

    200

    5

    1

    103

    36

    1

    FDP

    52

    5

    1

    46

    5

    0

    87

    5

    0

    Grüne

    1

    48

    0

    32

    12

    3

    27

    36

    2

    Linke

    21

    25

    2

    27

    6

    1

    39

    29

    2

    fraktionslos

    2

    0

    0

    2

    1

    0

     

     

     

    Nur bei den CDU/CSU Abgeordneten gab es in allen drei Abstimmungen eine - wenn auch unter­schiedlich starke - Mehrheit gegen Relativierungen des Lebensschutzes wie sie die Parlaments­mehrheit beschlossen hat. Das Abstimmungsverhalten in den anderen Fraktionen - insbesondere bei SPD und FDP - hätte aber in allen drei Fällen ausgereicht, die jeweiligen Gesetze zu verab­schieden - selbst wenn alle Unionsabgeordneten dagegen gestimmt hätten.

    Diese Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag sind durchaus repräsentativ für die Haltung der Bevölkerung in diesen Fragen. Die „C"-Parteien würden sich aber selbst in Frage stellen, wenn sie deshalb in solchen Grundsatzfragen der personalen Würde mit Kompromissformeln Unklarhei­ten über ihren Kurs entstehen ließen.

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  • DIE ZUKUNFT DER HARDTHÖHE ALS STANDORT:

    des Verteidigungsministeriums wird im Rahmen der Bundeswehrreform in Frage gestellt. Eine Verlegung nach Berlin wäre ein klarer Bruch des Bonn-Berlin-Gesetzes. Ich bin skeptisch, ob Vier-Augen-Verhandlungen des Oberbürgermeisters mit dem Verteidigungsminister hier die richtige Strategie sind.

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

     

    Bonn-Berlin und die Zukunft der Hardthöhe

    Im Rahmen der Strukturreform der Bundeswehr geht es auch um die Zukunft des Verteidigungsministeri­ums in Bonn. Natürlich kann es nicht ohne Folgen für das Ministerium bleiben, wenn durch die Reform die Stärke der Bundeswehr von bisher 250.000 Soldaten auf „bis zu" 185.000 Soldaten reduziert wird. Inakzeptabel ist es aber, wenn die­se Verkleinerung des Ministeriums fast ausschließlich den Bonner ersten Dienstsitz und praktisch nicht den Berliner zweiten Dienstsitz betrifft oder gar zur Verlagerung von Arbeitsplätzen nach Berlin genutzt wird. Zur Zeit arbeiten 2600 Ministeriumsbe­dienstete in Bonn und 600 in Berlin.

    Im Bonn-Berlin-Gesetz verpflichtet sich der Bund in Artikel 1 Absatz 3 ausdrücklich zum „Erhalt und Förde­rung politischer Funktionen in der Bundesstadt Bonn in folgenden Politikbereichen ... e) Verteidigung"" Dementsprechend hat die Bundesregierung am 11. Dezember 1991 und am 3. Juni 1992 die Aufteilung der Bundesministerien auf Berlin und Bonn festgelegt und dies durch die "Bekanntmachung über die Sitzent­scheidung der Bundesregierung vom 22. Juli 1999" bestätigt. Dazu gehörte die Festlegung des 1. Dienstsit­zes des Bundesverteidigungsministeriums in Bonn.

    Es geht also nicht nur um die Zahl der Arbeitsplätze, son­dern auch um deren Qualität. Wir müssen darauf beste­hen, dass das Bonn-Berlin-Gesetz vom Verteidigungsminister auch im Blick auf den „Erhalt und die Förde­rung politischer Funktionen" in Bonn eingehalten wird. Solche Interessen lassen sich nicht dadurch besser vertreten, dass man öffentlich kaum darüber spricht. Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises scheint das besser verstanden zu haben als das Bonner Stadt­oberhaupt.

    Überhaupt habe ich erhebliche Zweifel, ob der Oberbürgermeister gut beraten ist, sich auf Vier-Augen-Ge­spräche mit dem Verteidigungsminister einzulassen. Solche Vier-Augen-Gespräche haben nicht nur die Ten­denz von den Beteiligten hinterher un­terschiedlich interpretiert zu wer­den. Ein Bundesminister ist hier im Zweifelsfall medial klar im Vor­teil. Vor allem bindet die Kommunalverfassung den Oberbürgermeister in der Wahrnahme der Interes­sen der Stadt an die Entscheidungen des Rates. Das wäre auch dem Bundesminis­ter klarer ge­worden, wenn beispielsweise die Fraktionsvorsitzenden im Rat ein­bezogen worden wären.

    So musste die Ratsmehrheit den Oberbürgermeister per Dringlichkeitsantrag auffor­dern, sie zu infor­mieren. In Berlin wird man solche Bonner Unabgestimmtheiten zufrieden zur Kenntnis neh­men. Dass der Oberbür­germeister zudem schon wenige Stunden nach dem Gespräch dementieren musste, man habe sich auf die Verle­gung des Verteidigungsministeriums nach Berlin geeinigt, macht die Sache auch nicht besser. Zu dieser bundesweit verbreiteten Agenturmeldung ist übrigens aus Berlin ein solches Dementi bisher nicht bekannt.

    Geheimdiplomatie kommt dem Minister jedenfalls wesentlich mehr entgegen als es im Interesse Bonns ist. Für ihn ist jede geräuschlose Einigung günstiger als eine öffentliche Debatte. Bei Einzelgesprä­chen wird zu wenig deutlich, dass die Region ihre Interessen gemeinsam und überparteilich vertritt. Dazu ge­hört übrigens nicht nur die gemeinsame Verhandlungsstrategie gegenüber dem Verteidigungs­minister über die Zukunft der Hardthöhe, sondern beispielsweise auch der klare gemeinsame Wi­derspruch zum Vorhaben, den militäri-schen Teil des Köln/Bonn-Flughafens mit der Flugbreitschaft der Bundeswehr zur Disposition zu stellen.

    Die Bonner Interessen sind klar definiert, aber sie müssen auch öffentlich immer wieder wie­derholt werden:

    • Am Grundprinzip des Berlin-Bonn-Gesetzes, für alle Bundesministerien einen Dienstsitz in Berlin und Bonn fest­zulegen, darf nicht gerüttelt werden. Im Gesetz (Artikel 4) heisst es dazu: „Bundesmi­nisterien befinden sich in der Bundeshauptstadt Berlin und in der Bundesstadt Bonn ... Die in der Bundesstadt Bonn verbleibenden Bundesministerien sollen auch einen Dienstsitz in der Bundes­hauptstadt Berlin erhalten. ...Die ihren Sitz in der Bundeshauptstadt Berlin nehmenden Bundesminis­terien sollen auch einen Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn behalten." Wer sich hier auf Kompromis­se einlässt, gefährdet die Voraussetzung für die Standortsicherheit vieler Institutionen von der UNO bis zur Hochschulrektorenkonferenz in Bonn.
    • Die Vorgabe des Berlin-Bonn-Gesetzes, die „Organisation der Bundesregierung" solle „so gestaltet werden, dass insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt" muss weiter gelten. Eine Verklei­nerung von Ministerien darf nicht einseitig zu Lasten der Bonner Standorte gehen oder zur Verlagerung von Arbeitsplätzen nach Berlin miss­braucht werden. Nur unter dieser Vor­aussetzung kann es sinnvoll sein, pragmatische Lösungen wie beim aus dem Justizministerium ausgeglie­derten Bun­desamt für Justiz zu vereinbaren. Dabei ist die Zahl der dau­erhaft gesicherten Bundesarbeitsplät­ze wichtiger als das Türschild.

    • Immer wieder muss darauf hingewiesen werden, dass die Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn funktio­niert und dem Steuerzahler viel Geld spart. Jährlich nimmt der Haushaltsausschuss des Bundesta­ges im „Teilungs­kostenbericht" der Bundesregierung zur Kenntnis, dass die Kosten für zwei Regie­rungsstandorte nur bei ca. 9 Millionen lie­gen. Der Berlin-Umzug vor zehn Jahren hat rund 10 Milliar­den Euro gekostet. Selbst wenn man für einen „Totalumzug" nur die Hälfte dieser Summe ansetzen würde, wür­den allein die Zinsen dafür jährlich bei ca. 200 Millionen Euro liegen. Das heißt: Weil es keinen To­talumzug gibt, spart der Steu­erzahler über 190 Millionen Euro im Jahr.

    Die Stärke der Region bei der Vertretung dieser Interessen war immer ihre Gemeinsamkeit. Es wäre gefährlich, wenn dies nicht auch in Zukunft deutlich sichtbar bleibt.

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  • DAS FESTSPIELHAUS KOSTET NUR 7,55 EURO:

    im Jahr für jeden erwachsenen Bonner. Das ist billiger als wenn kein Festspielhaus kommt und alles beim Alten bleibt. Denn dann zahlen die Bonner alles selbst und verzichten auf 140 Mio Euro von der DAX-Unternehmen, Bund und Land. Unterhalt und Sanierung der alten Mehrzweck-halle, für die es keinen ausreichenden Bedarf gibt, kosten jeden Bonner über 18 Jahre ca. 12,10 Euro im Jahr. Trotzdem hätte Bonn keinen angemessenen Konzertsaal, den die Geburtststadt Beethovens so dringend braucht.

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

    Weitere Informationen zum Festspielhaus finden Sie hier.

    Die Wahl für jeden Bonner:
    Ein Festspielhaus für 7,55 € im Jahr  oder kein Festspielhaus für 12,10 €

    Warum ist der Bau und Betrieb eines Festspielhauses für die Bonner billiger als wenn alles beim Alten bleibt? Des Rätsels Lösung ist einfach: Ohne Festspielhaus müssen die Bonner alles alleine zahlen. Kommt das Festspielhaus gibt es 140 Mio € insbesondere von den Dax-Unternehmen sowie Bund und Land. Leider informiert die Stadt Bonn die Bürger darüber praktisch nicht:

    Der Bau

    Post AG und Postbank haben angeboten, den Bau eines spielfertigen Festpielhauses vollständig (!) zu finanzieren. Die Stadt hat sich nur verpflichtet, ein geeignetes Grundstück zur Verfügung zu stellen. Man kann für den Bau des Festspielhauses von einer Investition der Unternehmen von 75-100 Mio € ausgehen. Auch Rücklagen für den Bauerhalt sind eingerechnet. Ein Architekten-wettbewerb ist durchgeführt und ein Expertengremium unter Beteiligung des Stadtrates, der Stadtverwaltung und des Oberbürgermeisters hat sich auf zwei Entwürfe (Hadid und Valentiny) geeinigt. Auf Kosten der Post haben zwei renommierte Baufirmen unabhängig voneinander die Baukosten bis ins einzelne durchgerechnet. Steigen die Baukosten tragen die Dax-Unternehmen das Risiko und nicht der Steuerzahler, denn der Bau wird vollständig privat finanziert.

    Der Betrieb

    Für den Betrieb des Festspielhauses wird eine Stiftung zuständig sein, an der sich vor allem Bund und Land beteiligen. Der Deutsche Bundestag hat im Herbst 2007 das Projekt in die Liste für „national bedeutsame Kulturinvestitionen" aufgenommen und dafür eine Bundesförderung in Höhe von 39 Mio € beschlossen. Der Rhein-Sieg-Kreis hat beschlossen, drei Millionen zum Stiftungskapital beizusteuern. Von der Sparkasse KölnBonn kommen fünf Millionen. Das Land hat einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von einer Million Euro zugesagt. Die Entscheidung der Stadt Bonn über ihren Beitrag ist seit über drei Jahren überfällig.

    Das Betriebskonzept

    Zum Betriebskonzept liegen verschiedene Gutachten auf dem Tisch. Eines davon hat die Managementberatung Metrum 2007 zusammen mit dem Beratungsunternehmen McKinsey im Auftrag der Deutschen Post erarbeitet, das Metrum-Geschäftsführer Peter Gartiser bei einer Veranstaltung der Festspielhausfreunde nochmals erläuterte. In der Bonner Rundschau vom 13. April 2011 fasste Berhard Althoff das Konzept wie folgt zusammen:

    Metrum geht in seinem Modell von einer „konservativen" Basis aus: kein Ganzjahresbetrieb, ein Konzertsaal von 1400 Plätzen, kein zusätzlicher Kammermusiksaal von 600 Plätzen, der in den ursprünglichen Plänen nicht vorgesehen war. Für das Betriebsmodell A, das in der Klassik den Schwerpunkt („Kerngeschäft") sieht plus Jazz- und Crossover-Musikprojekte, wird ein Nettopotenzial von 160.000 Besuchen pro Jahr zugrunde gelegt. Das „Kerngeschäft" leisten das Beethovenfest und die Abo-Konzerte des Beethoven Orchesters. Die Metrum-Studie geht dabei von einem Szenario von drei Festival-Blöcken aus, wobei der Schwerpunkt nicht wie bisher auf September/Oktober liegen würde, sondern im März/April. Bei 100 bis 120 Konzerten und einer Auslastung von 79 Prozent (die Auslastung beim Beethovenfest liegt derzeit höher) kämen 8,8 Millionen Euro Gesamtkosten im Jahr zusammen. Das Modell geht von drei Millionen Einnahmen durch Kartenverkauf aus und einem städtischen Beitrag von zwei Millionen Euro, der in die Stiftung fließt, die das Festspielhaus betreiben wird. Die verbliebene Finanzierungslücke von 3,9 Millionen Euro würde durch einen NRW-Landesbeitrag von einer Million Euro sowie 2,8 Millionen Euro aus Erträgen der Stiftung plus Sponsoring Beträge gefüllt. Geht man von 264.000 Einwohnern über 18 Jahre aus, ergäbe sich eine Pro-Kopf-Belastung von 7,55 Euro im Jahr."

    Die Alternative

    Ohne das Festspielhaus bleibt in Bonn alles beim Alten: Die Beethovenhalle kostet an Unterhaltskosten ca. 1,5 Mio € jährlich. Zugleich ist die Mehrzweckhalle kaum ausgelastet. Zwischen Oktober 2010 und Mai 2011 fanden dort an 243 Tagen nur 68 Veranstaltungen statt. Nur zwanzig davon könnten nicht ins Festspielhaus umziehen, weil sie wie die sechs U-30-Parties bei fester Bestuhlung nicht durchführbar sind. Da die Beethovenhalle in einem baulich schlechten Zustand ist, muss mit Sanierungskosten von mindestens 20 Mio € gerechnet werden. 2,8 Mio € will die Stadt allein in den nächsten beiden Jahren ausgeben. Unterhalt und Sanierung der Beethovenhalle kosten in den nächsten 10-15 Jahren also mindestens ca. 3 Mio € jährlich - ohne dass damit ein adäquater Konzertsaal in Beethovens Geburtsstadt kommt. Das ist eine jährliche pro Kopf-Belastung von ca. 12,10 € für jeden erwachsenen Bonner.

    Fazit: Ein Festspielhaus ist für jeden Bonner billiger als kein Festspielhaus !

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  • DAS DAUERTHEMA BONN-BERLIN SOLLTE KEIN:

    Spielplatz für Profilierungsrituale entlang von Parteizugehörigkeiten sein. Insbesondere die Bundestagsabgeordneten von SPD, Grünen und Linken der Region scheinen in letzter Zeit die Gemeinsamkeit der Opposition in Berlin über die Notwendigkeit der überparteilichen Gemeinsamkeit der Region zu stellen.

     

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    Bonn-Berlin:

    Faire Arbeitsteilung" als überparteiliche Daueraufgabe

    Die Debatten, die der 20. Jahrestag des Bonn-Berlin-Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 ausgelöst hat, haben gezeigt, dass das Thema immer wieder die Gemüter erhitzt. Das steht in seltsamem Gegensatz zu der geräuschlosen Effizienz, mit der die Arbeit im Miteinander von Bundeshauptstadt als politischem Zentrum und Bundesstadt als Verwaltungszentrum tatsächlich abläuft. Aber so sehr diese im Berlin-Bonn-Gesetz festgelegte „faire Arbeitsteilung" in der Praxis längst ein Selbstläufer ist, so sehr bedarf sie der konsequenten politischen Absicherung. Dafür ist der überparteiliche Konsens in unserer Region in dieser Frage von essentieller Bedeutung. Diese Einsicht hat lange das Verhalten aller Verantwortlichen bestimmt.

    Mit Sorge beobachte ich hier aber eine ungute Entwicklung: Immer häufiger liest man unterschiedliche Stellungnahmen von Vertretern der Region entlang von Parteizugehörigkeiten. Insbesondere die Bundestagsabgeordneten von SPD, Grünen und Linken scheinen in letzter Zeit die Gemeinsamkeit der Opposition in Berlin über die Notwendigkeit der überparteilichen Gemeinsamkeit der Region zu stellen. Natürlich muss die Bundesregierung in Sachen Bonn-Berlin kritisch begleitet werden, aber wenn sich dabei nur das Rollenspiel zwischen Regierung und Opposition widerspiegelt, ist das der Sache nicht zuträglich.

    So ist unverständlich, dass SPD, Grüne und Linkspartei im Unterschied zu CDU und FDP das wichtige Zugeständnis kritisiert haben, das der Bundesfinanzminister für den Fall des Verkauf des Petersberg gegeben hat: Falls ein solcher Verkauf überhaupt zustande kommt, blebt eine dem historischen Ort angemessene Nutzung gesichert. Die Immobilie wird unabhängig vom Eigentümer dauerhaft als Veranstaltungsort mit Tagungsräumen und Hotel geführt und auch in Zukunft vom Bund für nationale und internationale Konferenzen bevorzugt. Das Außengelände bleibt - so wie bisher - für die Öffentlichkeit frei zugänglich. Dieses Ergebnis hätten wir vor zwei Jahren noch gemeinsam als Erfolg bewertet.

    Auch in den notwendigen Gesprächen mit dem Bundesverteidigungsminister über die Auswirkungen der Strukturreform der Bundeswehr auf den Standort Bonn wäre es wichtig, das beginnende öffentliche Rollenspiel parteipolitischer Loyalitäts- und Kritikrituale wieder zu überwinden und die Interessen der Region gemeinsam zu vertreten. Dazu gehören der klare gemeinsame Widerspruch etwa zur Idee, den militärischen Teil des Köln/Bonn-Flughafens mit der Flugbreitschaft der Bundeswehr zur Disposition zu stellen, ebenso wie das abgestimmte Eingehen auf das Angebot des Bundesverteidigungsministers, pragmatische Lösungen für Hardthöhe zu finden. Dabei ist es nicht Aufgabe des Bonner Oberbürgermeisters (wiederum im offensichtlichen Alleingang) öffentliches Verständnis für den Verteidigungsminister zu äußern, sondern in besonderer Weise die Bonner Interessen auch öffentlich zu artikulieren.

    Diese Interessen lassen sich klar definieren:

    • Am Grundprinzip des Berlin-Bonn-Gesetzes, für alle Bundesministerien in Berlin und Bonn festzulegen, darf nicht gerüttelt werden. Im Berlin-Bonn-Gesetz (Artikel 4) heisst es dazu: „Bundesministerien befinden sich in der Bundeshauptstadt Berlin und in der Bundesstadt Bonn ... Die in der Bundesstadt Bonn verbleibenden Bundesministerien sollen auch einen Dienstsitz in der Bundeshauptstadt Berlin erhalten. ...Die ihren Sitz in der Bundeshauptstadt Berlin nehmenden Bundesministerien sollen auch einen Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn behalten." Wer sich hier auf Kompromisse einlässt, gefährdet die Voraussetzung für die Standortsicherheit vieler Institutionen von der UNO bis zur Hochschulrektorenkonferenz in Bonn.

    • Eine weitere Vorgabe des Berlin-Bonn-Gesetzes, die „Organisation der Bundesregierung" solle „so gestaltet werden, dass insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt" muss immer wieder eingefordert werden.Wenn die Verkleinerung von Ministerien zum Wegfall ministerieller Arbeitsplätze in Bonn führen würde, kann es sinnvoll sein, pragmatische Lösungen wie beim aus dem Justizministerium ausgegliederten Bundesamt für Justiz zu vereinbaren. Entscheidend ist nicht das Türschild, sondern die Zahl der dauerhaft gesicherten Bundesarbeitsplätze.

    • Immer wieder muss darauf hinweisen, dass die Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn dem Steuerzahler viel Geld spart. Zum wiederholten Mal hat der Haushaltsausschuss des Bundestages im jährlichen „Teilungskostenbericht" zur Kenntnis genommen, das die Kosten für zwei Regierungsstandorte bei ca. 9 Millionen liegen. Der Berlin-Umzug vor zehn Jahren hat rund 10 Milliarden Euro gekostet. Er betraf das Parlament und etwa die Hälfte der Mitarbeiter der Bundesregierung. Selbst wenn man für einen „Totalumzug" nur die Hälfte dieser Summe ansetzen würde, würden allein die Zinsen dafür jährlich bei ca. 200 Millionen Euro liegen. Das heißt: Weil es keinen Totalumzug gibt, spart der Steuerzahler über 190 Millionen Euro im Jahr.

     

    Den regelmäßigen Ritualen der Berliner Totalumzugsbefürworter lässt sich umso besser begegnen, je weniger sich Verantwortliche in der Region auseinander dividieren lassen, unabgestimmte Alleingänge unternehmen und und die Stärke des überparteilichen Konsenses eigenen Profilierungsgelüsten opfern. Das gilt auch bei anderen Themen gegenüber dem Bund wie dem sehr wünschenswerten Erhalt der Konzerte auf der Museumsmeile. Erreichen lässt sich das nur im gemeinsamen und abgestimmten (!) Einsatz.

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  • SELBST DIE BEETHOVENHALLEN-INITIATIVE:

    muss einräumen, dass der große Saal in der Beethovenhalle nur an einem Drittel der möglichen Tage für Veranstaltungen genutzt wird und ohne die Konzerte weniger als 15 Prozent Auslastungsbedarf besteht. Meine Übersicht für die insgesamt 304 Tage von Oktober 2010 bis Juli 2011 zeigt, dass die Beethovenhalle an 216 Tagen nicht mit  Veranstaltungen belegt war.

    Meine aktualisierte Übersicht zur Belegung der Beethovenhalle können Sie hier ausdrucken.

    Zahlen der Beethovenhallen-Initiative bestätigen geringe Hallenauslastung

    Durch die jetzt von der Initiative Pro-Beethovenhalle vorgelegte Auswertung zur Belegung der Beethovenhalle sieht sich der ehemalige Bonner Bundestagsabgeordnete Stephan Eisel darin bestätigt, dass es keinen Bedarf die Mehrzweckhalle gibt: „Obwohl sich die Beethovenhallen-Initiative größte Mühe gegeben hat, muss sie einräumen, dass der große Saal in der Beethovenhalle nur an einem Drittel der möglichen Tage für Veranstaltungen genutzt wird. Ohne die Konzerte, für die wir endlich einen vernünftigen Konzertsaal brauchen, gibt es auch nach diesen Zahlen bisher nur eine Veranstaltungsauslastung von 15 Prozent. Wenn es aber für die alte Mehrzweckhalle praktisch keinen Bedarf gibt, steht die Frage im Raum, warum wir Bonner Steuerzahler sie finanzieren sollen uns sie nicht dem privat und von Bund und Land finanzierten, für erheblich günstigeren  Festspielhaus weichen soll."

    Die Initiative Pro Beethovenhalle listet für die Zeit von 1. Oktober 2010 bis 31. Mai 2011 insgesamt „96 Veranstaltungen an 92 von 243 Tagen" auf. Eisel hatte im Mai 72 an 243 Tagen im Großen Saal aufgelistet Veranstaltungen aufgelistet.

    Der Unterschied erklärt sich daraus, dass die Halleninitiative

    mehrere Veranstaltungen mitgezählt hat, die nur im Studio der Beethovenhalle stattfanden (z. B. Die Bonner Venentage am 18/19.2. oder das Carp-Meeting am 12.3.2011)

    Chorproben für neue Sänger als öffentlioche Veranstaltungen gezählt hat

    selbst Facebook als Quelle genutzt und deshalb z. B. für den gleichen Tag (20. Mai 2011) ein Sinfoniekonzert und eine Abi-Feier aufgeführt hat.

    Eiesel forderte erneut die Betreiber der Beethovenhalle auf, endlich einen vollständigen Veranstaltungskalender zu veröffentlichen.

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  • WAHLEN SIND DER HIT: DAS ERGAB EINE:

    Meinungsumfrage der Bertelsmann-Stiftung. 94 Prozent der Bundesbürger sehen in Wahlen die beste Form der politischen Beteiligung. Volksentscheide oder Abstimmungen über Infrastrukturprojekte kommen auf  nur 78 bzw. 68 Prozent. Abstimmungen im Internet werden von einer Mehrheit der Bundesbürger abgelehnt.

    In der repräsentativen Umfrage fand die Bertelsmann-Stiftung heraus, dass für die Mehrheit der Bundesbürger die Beteiligung an Internet-Abstimmungen grundsätzlich nicht in Frage kommt. 54 Prozent der Befragten lehnen solche Online-Abstimmungen ausdrücklich ab.

    Damit bestätigt die Umfrage der Bertelsmann-Stiftung die Ergebnisse meiner eigenen Forschungsarbeiten zum Thema „Internet und Demokratie.

    39 Prozent der Bundesbürger sagen ausdrücklich, sie wolltzen sich über Wahlen hinaus nicht am politischen Prozeß beteiligen.

    Während 64 Prozent schon einmal an einer Bürgerversammlung teilgenommen haben oder sich das vorstellen können und immerhin 54 Prozent auch Leserbriefe für sich für möglich halten, stehen nur 39 Prozent elektronischen Petitionen und nur 32 Prozent Internet-Blogs prinzipiell positiv gegenüber. Fazit der Bertelsmann-Stiftung: „Möglicherweise in der öffentlichen Diskussion bislang überschätzt werden dagegen die neuen Formen der Meinungsbildung und Bürgerbeteiligung über das Internet. Offensichtlich sind diese Formen der Beteiligungsmöglichkeit nur für eine qualifizierte Minderheit begehrt."

    Das Gesamtergebnis der Umfrage der Bertelsmann-Stiftung finden Sie hier.

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  • IN EINEM INTERVIEW MIT DEM ORF,:

    dem Österreichischen Rundfunk, wurde ich ausführlich zu den "internetbasierten Bürgerhaushalten" befragt. Hier können Sie das von Ulla Ebner geführte Interview nachhören: es ging um schnelle Internetclicks, Manipulationsgefahren und die Herrschaft der Zeitreichen.

    Hier können Sie mein etwa 15-minütiges ORF Interview vom 20. Juni 2011 zum Thema "Internet-Bürgerhaushalte" nachhören.

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  • ÜBER DIE PRÄNATALDIAGNOSTIK (PID) WIRD:

    der Bundestag bald entscheiden. Drei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe stehen zur Debatte. Zwei von ihnen sprechen sich für eine begrenzte Zulassung von Gentests aus, einer  fordert ein vollständiges Verbot. Lesen Sie dazu den Aufsatz von Prof. Dr. Manfred Spieker, der Christliche Soziallehre in Osnabrück lehrt.

    Den vollständigen Aufsatz von Professor Manfred Spieker "Präimplantationsselektion und Demokratie - Die blinden Flecken der PID-Debatte" können Sie hier ausdrucken.

    Die zentrale These von Manfred Spieker lautet:

    "Künstliche Befruchtung und PID widersprechen dem jeder freiheitlichen Gesellschaft und somit auch jeder rechtsstaatlichen Demokratie zugrundeliegenden Prinzip gegenseitiger Anerkennung des jeweils anderen als mir Gleichem und eben nicht als von mir Gewolltem bzw. Ausgewähltem. Sie widersprechen der Goldenen Regel, dem anderen nicht das zuzufügen, was man an sich selbst nicht getan haben möchte."

    In der Sache geht es darum, dass Ende der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts in der Reproduktionsmedizin ein Verfahren entwickelt wurde, mit dem im Labor erzeugte Embryonen vor der Übertragung in eine Gebärmutter auf bestimmte genetische Merkmale oder Chromosomenstörungen untersucht werden können. Zweck dieses Verfahrens, der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) oder Preimplantation Genetic Diagnosis (PGD) ist es, Embryonen mit bestimmten Krankheitsdispositionen oder Behinderungen zu erkennen und von einer Übertragung in die Gebärmutter auszuschließen.

    Eltern, die auf Grund ihrer genetischen Anlagen mit dem Risiko belastet sind, eine Erbkrankheit auf ihr Kind zu übertragen, hoffen, mit diesem Verfahren gesunden Kindern das Leben schenken zu können. Sie unterziehen sich, obwohl sie zeugungsfähig sind, der belastenden und risikoreichen Prozedur einer künstlichen Befruchtung1 und verwerfen im Falle eines positiven Befundes bei der PID alle Embryonen, die Träger der getesteten Merkmale sind. Der verständliche Wunsch nach einem gesunden Kind läßt sich mithin nur realisieren, wenn die Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben stillschweigend akzeptiert und das lebensunwerte Leben im frühesten Stadium seiner Existenz getötet wird.

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  • 301.887 EURO HAT DER BÜRGERHAUSHALT:

    im Internet "Bonn packt´s an" vom Januar die Bonner bisher gekostet. Das hat jetzt die Stadtverwaltung eingeräumt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass weitere Kosten folgen. Das sind mehr als 30 Euro pro Teilnehmer - frei nach dem Motto "Vermeintliche Bürgerbeteiligung auf tatsächliche Bürgerkosten".

    Zum Vergleich: Den freien Kulturträgern will die Verwaltung 250.000 Euro streichen. Die letzte Kommunalwahl kostet in Bonn mit bei 233.000 Wahlberechtigten und 130.000 Wählern Teilnehmern ca. 500.000 Euro.

    Bei "Bonn packt´s an" waren 12.000 e-mail-Adressen registriert. Wenn man Mehrfachteilnehmer und Orsfremde abzieht, stehen dahinter etwa 8000 Bonnerinnen und Bonner. Ihre sehr manipulations-anfällige "Befragung" im Internet kostete mehr als 30 Euro pro Person. Davon ließen sich mehrere respräsentative detallierte Meinungsumfragen finanzieren.

    Die Kosten für den Bonner Internetnet-"Bürgerhaushalt", der im Januar stattfand, setzen sich bis zum 31. März 2011 zusammen aus einem Honorar von 72.620 Euro an die durchführende Firma Zebralog, 26.200 Euro für Werbemaßnahmen sowie Personalkosten in der Verwaltung für den Bereich der Bürgerbeteiligung auf 82.308 Euro und für die Gesamtverwaltung zusätzlich auf 120.759 Euro.

    Die Verwaltung weist in ihrer Mitteilung ausdrücklich darauf hin, dass die endgültigen Abrechnung "erst nach Vorlage des Rechenschaftsberichtes möglich ist", man also mit weiteren Kosten rechnen muss.

    Die Auskünfte wurden auf Antrag der SPD für eine Sitzung des "Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda" am 30. 6. 2011 erteilt.

    Zur entsprechenden Vorlage der Verwaltung gehts es hier.

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  • ZUR EINFÜHRUNG DER DM IN DER DDR:

    im Sommer 1990 werden mir von jungen Leuten als "Zeitzeuge" immer wieder Fragen gestellt. Damals war ich stv. Leiter des Kanzlerbüros bei Helmut Kohl. Schon die Fragen zeigen, wie wichtig es ist, die Fakten von damals ständig in Erinnerung zu rufen und Legendenbildungen entgegen zu wirken.


    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken

    Kommt die DM nicht zu uns,
    gehen wir zu ihr"
    Wie es 1990 zur Währungsunion kam

    Im Sommer 1991 bereiteten sich die Deutschen auf die Einführung der DM in der DDR vor. Damals war ich stv. Leiter des Kanzlerbüros bei Helmut Kohl und konnte die Entwicklung zur innerdeutschen Währungsunion aus der Nähe verfolgen. Heute werde ich immer wieder von Schülern und Studenten immer wieder als „Zeitzeuge" befragt. Schon diese Fragen zeigen, wie wichtig es ist, die Fakten von damals ständig in Erinnerung zu rufen und Legendenbildungen entgegen zu wirken. Hier das Beispiel eines Schülers, der mir seine Fragen für eine Hausarbeit im Fach Geschichte/Gemeinschaftskunde schickt. Meinen Antworten habe ich einen kurzen Überblick zur damaligen politischen Lage vorangestellt.

    Die Ausgangslage
    Am 9. November 1989 öffnete das SED-Regime in Folge der „friedlichen Revolution" der Menschen in der DDR und der ständig anwachsenden Demonstrationswelle die Mauer. Die SED wechselte zwar ihr Führungspersonal aus (Von Honecker über Krenz zu Modrow) blieb aber an der Macht und stellte die Regierung.

    Die Menschen hatten kein Vertrauen, dass die SED ihre Macht tatsächlich abgeben würde und verließen in immer größerer Zahl die DDR. Allein zwischen November 1989 und März 1990 siedelten über 350.000 Menschen aus der DDR in die Bundesrepublik über. Allein im Januar 1990 waren es fast 74.000 Menschen. Es gingen vor allem die Jüngeren und gut Ausgebildeten. Die DDR hatte damit in nur eineinhalb Jahren ca. 7 Prozent ihrer berufstätigen Bevölkerung verloren. Es machte der Slogan die Runde: „Kommt die DM nicht zu uns, gehen wir zu ihr".

    Um diese Entvölkerung der DDR zu stoppen und den Menschen die Gewissheit zu geben, dass die SED ihre Macht tatsächlich abgeben werde, wurde im Januar 1990 beschlossen, die ursprünglich für Mai vorgesehene freie Volkskammerwahl auf den 18. März vorzuziehen. Anfang Februar 1990 bot die Regierung Kohl deshalb an, sofortige Gespräche über eine Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion aufzunehmen.

    Bei den Wahlen am 18. März wurde die DDR abgewählt. Die - inzwischen zur PDS umbenannte - SED erhielt nur noch 16 Prozent der Stimmen. Vierzehn Tage später nannte Helmut Kohl den 1. Juli 1990 als mögliches Datum für die Umsetzung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion. Schon das Ergebnis der Wahlen und diese Ankündigung zeigten dramatische Wirkung: die Zahl der Übersiedler ging dramatisch zurück (April: 24.000; Mai: 19.000, Juni 10.000). Damit war eine Stabilisierung als Voraussetzung für die wirtschaftliche und politische Perspektive für die neuen Bundesländer gelungen.

    1. Was sprach für bzw. gegen die „schnelle" Währungsunion?

      Siehe oben

    2. Überwogen letztendlich die Vorteile? Stand die D-Mark über allen anderen Wünschen und verdrängte die Nachteile? Akzeptierten die Bürger also mit der D-Mark die Folgen?

    Die Menschen in der DDR „akzeptierten" die DM nicht, sondern strebten sie ebenso wie die Übernahme des Grundgesetzes ausdrücklich an. Das waren die wichtigsten Themen im Volkskammerwahlkampf 1990. Die Wähler lehnten mit großer Mehrheit diejenigen ab, die ihnen beides vorenthalten wollten

    3. Ahnten die Bürger von den Folgen wie Arbeitslosigkeit usw.?
    Arbeitslosigkeit war keine Folge der Währungsunion, sondern schon Teil des völlig maroden DDR-Wirtschaftssystems. Die Menschen verglichen ihren deutlich niedrigeren Lebensstandard mit dem Westen, hatten viele Jahrzehnte Mangelwirtschaft erlebt und wussten, dass die DDR-Wirtschaft völlig ineffizient war. Volkswirtschaftlich stand die DDR vor der Währungsunion mit einem minus von 420 Milliarden DM da.

    4. Hatten die Ostdeutschen eine gewisse Eigenschuld, dass die Kaufkraft der Ostwaren so stark sank? Sie kauften ja vorzugsweise Westdeutsche Waren.
    Angesichts des niedrigen Qualitätsstandards vieler DDR-Waren und der Tatsache, dass es vieler Güter dort gar nicht gab, war das Konsumverhalten der Menschen in der DDR völlig verständlich. Ein Problem für viele DDR-Betriebe war sicherlich auch der Wegfall etablierter Kundenbeziehungen durch den Zusammenbruch der Sowjetunion.

    5. Hätte die Regierung eine Chance gehabt anders zu handeln?
    Ja - aber nur, wenn sie die Entvölkerung der neuen Bundesländer in Kauf genommen oder durch Einreisehemmnisse in den Westen ( wie es Oskar Lafontaine im Frühjahr 1990 vorgeschlagen hat) die Reisefreiheit der Menschen eingeschränkt hätte. Für die Regierung Kohl stand das nie zur Debatte.

    6. Wie reagierten die Bürger der DDR auf die nicht eingehaltenen Wahlversprechen der Politiker?
    Welche Wahlversprechen wurden denn von wem nicht eingehalten?

    7. Wie viel Einfluss übte Helmut Kohl auf die DDR-Bürger aus? War dies ein Grund für die Wahlergebnisse?
    Die Menschen entschieden sich sowohl bei der Volkskammerwahl als auch bei der Bundestagswahl 1990 mit großer Mehrheit für die Parteien, die für die Wiedervereinigung eintraten. Helmut Kohl war dafür eine Symbolfigur zumal führende SPD-Politiker wie Oskar Lafontaine und Gerhard Schröder den Eindruck erweckten, sie seien gegen die deutsche Einheit. Die CDU mit Kohl hätte allerdings bei beiden Wahlen nicht so gut abgeschnitten, wenn sie nicht von führenden Bürgerrechtlern unterstützt worden wäre.

    8. War die Auswanderung wirklich so hoch, wie es die meisten Politiker behaupteten?Die Zahlen (siehe oben) sind nicht behauptet, sondern standen schon damals unzweifelhaft fest und wurden fast wöchentlich veröffentlicht.

    Glauben Sie, dass die Auswanderung auch anders zu stoppen gewesen wäre?

    Nein

    10. Welche Meinung hatten die Westdeutschen zur Einführung der D-Mark in der DDR? Hatten Sie Angst wegen Arbeitslosigkeit oder Übersiedlung?
    Es gab im Westen auch ein wachsende Angst, dass eine unverändert starke Abwanderung aus der DDR das westdeutsche Sozialsystem zu stark belasten könnte. Insbesondere Oskar Lafontaine hat diese Angst geschürt.

    11. Würden Sie es heute gleich machen? Was würden Sie anders machen? Oder anders gefragt, was würden Sie im Nachhinein verbessern?
    Im Nachhinein haben wir das marode DDR-System noch zu optimistisch eingeschätzt. Wir hätten nicht gedacht, dass das SED-Regime radioaktives Material ungeschützt offen lagert (Wismuth), die Kanalisation der Chemiewerke in Leuna und Buna seit der Weimarer Republik nicht erneuert worden war und bei der Stasi über 2000 Geruchsproben von Oppositionellen gesammelt wurden, damit sie von Spürhunden schneller aufgefunden werden konnten.

    12. Wäre ein anderer Wechselkurs besser bzw. überhaupt möglich gewesen?
    Der Wechsel war Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der frei gewählten DDR-Regierung de Maiziere. Das Verhandlungsergebnis war ein Kompromiss. Ich wüsste nicht wie er prinzipiell anders hätte ausfallen können

    13. War es Ihrer Meinung nach richtig den Umtauschkurs vom Alter abhängig zu machen?
    Festgelegt wurden je nach Alter unterschiedliche Höchstbeträge für den 1:1-Umtausch (bis 14 Jahre 2000 DDR-Mark, 15-59 Jahre: 4000 DDR-Mark, ab 60 Jahre: 6000 DDR-Mark). Dies war sinnvoll, da zum Beispiel Rentner im Unterschied zu Berufstätigen nicht mehr die Möglichkeit hatten, durch eigene Leistung ein DM-Mark-Einkommen zu erwerben. Über die genannten Beträge wurde im Verhältnis 2:1 umgetauscht. Dabei darf nicht übersehen werden, dass mit der Währungsunion auch die Sozialunion einher ging, d.h. die Übertragung des westdeutschen Sozialsystems auf die DDR, die sozialen Leistungen (Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, Renten) auf diesem Niveau nicht kannte.

    14. Was unternahmen die Bürger, vor der Bekanntgebung des genauen Umtauschkurses mit ihrem Geld? (Stichworte zu 14, 14.1, 14.2 Sparten sie? Gaben sie das Geld aus? Für was? Eigene Erfahrungen?)
    Das war individuell sehr unterschiedlich, denn die Menschen sind verschieden.

    14.1 Was unternahmen die Bürger (speziell die Ostdeutschen), als der genaue Umtauschkurs bekannt war?
    Die Umtauschsätze waren seit Anfang Mai 1990 bekannt, die Menschen konnten sich darauf einrichten.

    14.2 Was machten die Bürger kurz nach der Währungsunion mir der neuen D-Mark? Änderten sich die Bürger mit dem Umgang des neuen Geldes?
    Siehe oben

    15. Half die Treuhandanstalt die Betriebe aufrecht zu erhalten oder blieb es nur bei einem Versuch? Was für eine Meinung haben Sie zur Treuhandanstalt?
    Die DDR-Betriebe war als Staatsbetriebe fast alle völlig ineffizient. Deshalb musste eine Privatisierung erfolgen. Das Konzept der Treuhandanstalt war prinzipiell richtig. Aber es gab auch Missbrauch durch kriminelle Glücksritter - nicht selten übrigens aus dem Kreis der bisherigen SED-Machthaber.

    16. Wer zahlte die Wiedervereinigung? Wurden die Schulden auf ganz Deutschland aufgeteilt? Wie hoch waren die Schulden? (Wenn Sie es nicht wissen, stellen Sie doch Vermutungen an.)
    Vermutungen führten nicht weiter, denn es liegen ja alle Zahlen auf dem Tisch: Die DDR-Schulden sind als Abschlussbilanz der Treuhand offiziell berechnet und festgestellt. Sie beträgt 420 Milliarden D-Mark. Das Abtragen der Schulden erfolgt über den „Erblasten-Tilgungsfonds". Die Tilgung erfolgt durch einen Teil des jährlichen Bundesbank-Gewinns, besondere Einnahmen wie den Verkauf von UTMS-Lizensen und die Steuerzahler in Ost und West.
    Unabhängig davon werden über den Solidarpakt I und II (bis 2019) Infrastrukturmaßnahmen und teilungsbedingte Sonderlasten in den neuen Bundeländern finanziert (insgesamt über 300 Mrd €) - ebenfalls finanziert durch alle Steuerzahler in Ost und West. Auch der Solidarzuschlag auf die Lohn- und Einkommenssteuer wird von allen Steuerzahlern in Deutschland erhoben

    17. Gab es viele Kritiker vom Traum des Westgeldes?
    Die gab es zum Beispiel aus dem Kreis von Wirtschaftsprofessoren, die allerdings die politischen Rahmenbedingungen (Abwanderung) einfach ignorierten. Politisch versuchten bei den Landtagswahlen in Niedersachsen und im Saarland im Mai 1990 vor allem Oskar Lafontaine und Gerhard Schröder Stimmung zu machen („zu teuer für den Westen"). Bei diesen Wahlen ging es vor allem die Frage, wer Kanzlerkandidat der SPD wird.

    18. Waren Sie Kritiker von der Einführung der D-Mark?
    Nein. Warum sollten die Menschen in der DDR dafür bestraft werden, dass eine kommunistische Diktatur sie vierzig Jahre um die Früchte ihrer Arbeit betrogen und gnadenlos ausgebeutet hat ?

    19. Wo sahen die Kritiker vom Traum des Westgeldes den Haken?
    Das Hauptargument war, es werde für den Westen zu teuer.

    20. Waren die Kritiker gegen die Einführung der D-Mark oder gegen die Folgen, welche die Einführung der D-Mark mit sich gebracht hatte?
    Das ließ und lässt sich nicht trennen.

    21. Unternahmen die Kritiker irgendetwas wie Demonstrationen oder ähnliches gegen die Einführung der D-Mark?
    Demonstrationen sind mir nicht bekannt. Die Debatte spielte sich in den Medien und bei Wahlkämpfen ab und fand ihren politischen Ausdruck darin, dass Niedersachsen (Schröder) und das Saarland (Lafontaine) im Bundesrat gegen den Staatsvertrag zur Währungsunion stimmten.

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  • ZUM CDU-BUNDESPARTEITAG IN LEIPZIG:

    im November hat eine Parteikommission jetzt die Abschaffung der Hauptschule vorgeschlagen. Aber kommt es für die Volkspartei CDU nicht darauf an, die Gleichwertigkeit unterschiedlicher Begabungen in den Mittelpunkt zu stellen ?

     

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

     

    Volkspartei und Bildungspolitik

    Es ist üblich geworden, die Qualität unseres Bildungssystem an der Zahl der Abiturienten oder Studenten zu messen. Dabei stilisiert die öffentliche Debatte vor allem das Studium als besten Weg zu einem glücklichen Leben. Inzwischen liegt der Anteil der Studienanfänger in Deutschland bei 43 Prozent eines Jahrganges (!!!), die OECD schwärmt von einer 90-Prozent-Zielmarke.

    Um solche Ziele zu erreichen, werden die Anforderungen im Bildungssystem verändert. Die mit ca 25 Prozent immer noch sehr hohe Studienabbrecherquote führt nicht etwa zu einer kritischen Diskussion über die große Zahl von Studienanfängern. Im Gegenteil: Die Verschulungsorgien des Bologna-Prozesses definieren akademische Ausbildung so um, dass sie begabungsunabhängig für jeden absolvierbar ist, statt die Bedingungen für die tatsächlich akademisch Begabten zu verbessern.

    Seit einigen Jahrzehnten vermindert genau diese Strategie der Nivellierung den Gehalt gymnasialer Ausbildung: Das Abitur kann heute keineswegs mehr automatisch als Ausweis solider Allgemeinbildung im Sinne der traditionellen Hochschulreife angesehen werden. Das ist auch überflüssig, wenn die Hochschule zugleich zur verlängerten gymnasialen Oberstufe wird, damit möglichst viele zum Studium zugelassen werden können. Zugleich wird die handwerkliche Ausbildung in einem problematischen Ausmaß verakademisiert und damit die Praxis von der Theorie verdrängt.

    Der Fixierung auf akademische Bildung liegt ein Menschenbild zugrunde, das die Gleichwertigkeit der Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit negiert. Handwerkliche Begabung und Bildung sind aber im Blick auf die Wertigkeit des einzelnen und für unsere Gesellschaft insgesamt ebenso wichtig wie akademische Bildung. Menschen mit solchen praktischen Begabungen werden dennoch heute schnell als "bildungsfern" abgestempelt.

    Tatsächlich sind Akademiker in vielen Fragen des Lebensalltags Analphabeten: Bei einer hundertprozentigen Abiturientenquote kann keiner mehr ein Schwein schlachten, einen Bus im öffentlichen Nahverkehr steuern oder einer Wasserrohrbruch reparieren.

    Wer den allgemein beklagten Fachkräftemangel einfach mit einem Akademikermangel gleichsetzt, verabschiedet sich auch von einem gegliederte Bildungswesen, das mit unterschiedlichen Angeboten verschiedene Begabungen fördert, ohne sie in eine wertende Rangfolge zu bringen.

    Die Menschen wissen auch sehr genau, dass Klugheit und Lebenstauglichkeit keine Frage des akademischen Ranges ist. Was soll aber angesichts dessen beispielsweise die große Mehrheit der Nicht-Akademiker davon halten, wenn die Steigerung der Geburtenrate von Akademikerinnen als prioritäres Ziel der Familienpolitik verkündet wird ?

    Der akademisch dominierte Politikbetrieb steht in der Gefahr, sich selbst von der Lebenswirklichkeit zu isolieren, wenn (Bildungs)Politik als akademische Klientelpolitik empfunden wird und die nicht-akademischen Begabungen und Fähigkeiten der großen Bevölkerungsmehrheit an den Rand gedrängt werden. Mit ihrer Wandlung von der „Arbeiter- zur Lehrerpartei" hat die SPD diesen Weg vor Jahrzehnten eingeschlagen und steht heute vor den Folgen.

    Für die CDU ist ihr Markenkern das christliche Menschenbild und der ihm innewohnende Respekt vor der Verschiedenartigkeit und Gleichwertigkeit der Menschen. Das ist die Voraussetzung für ihre Stärke als Volkspartei. Es wäre gut, wenn das auch in der Bildungspolitik wieder deutlicher wird.

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  • DAS WAHLALTER AB 16 JAHREN:

    wie es jetzt erstmals bei Landtagswahlen in Bremen praktiziert wurde halte ich für falsch. Bürgerrechte- und pflichten gehören zusammen und entfalten sich endgültig mit der Volljährigkeit. Deshalb ist das Wahlrecht für Minderjährige ein Widerspruch in sich.

     

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

     

    Wahlrecht ab 16 ist der falsche Weg

    Zum ersten Mal bei einer Landtagswahl waren in Bremen schon die 16- und 17-Jährigen wahlberechtigt. Dieses Wahlrecht ab 16 gibt es bisher in Deutschland nur bei Kommunalwahlen in sechs Bundesländern: Niedersachsen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. International lassen bisher lediglich Österreich, Brasilien, Nicaragua und Kuba (wo man von Wahlen eigentlich nicht sprechen kann) ein Wahlrecht aber 16 Jahren zu.

    Ich halte ein Wahlrecht für 16- und 17-Jährige für unsinnig. Wie ich aus vielen Gesprächen mit Jugendlichen und Schuldiskussionen weiß, stehen übrigens auch die meisten Jugendlichen der Herabsetzung des Wahlalters selbst skeptisch gegenüber. Sie wissen, dass sie in ihrem Alter mit der Verantwortung für politische Entscheidungen in der Regel überfordert sind und die ernsthafte Auseinandersetzung mit Politik in der Regel nicht das ist, was in ihrem Lebensalltag wichtig ist. Deshalb nehmen auch die meisten von ihnen dieses Wahlrecht nicht wahr.

    Die Wahlbeteiligung ist zwar in Bremen nicht eingebrochen, lag aber mit 56,7 Prozent ähnlich niedrig wie 2007 (57,5 Prozent). Die erstmals Wahlberechtigten 16- und 17-jährigen haben das nicht verhindert, sondern beteiligten sich eben noch weniger als der Durchschnitt der Bevölkerung an den Wahlen. Auch bei letzten Kommunalwahl in Bonn am 30. August 2009 lag die Wahlbeteiligung in dieser Gruppe ca. fünf Prozent unter der schon niedrigen allgemeinen Beteiligung von 56 Prozent.

    Mir geht es nicht um die viel diskutierte Parteienpräferenz der Jugendlichen, weswegen die GRÜNEN ja besonders energisch für die Herabsetzung des Wahlalters eintreten. Wahlentscheidend ist diese Wählergruppe nicht: In Bremen waren von 500.000 Wählern nur 10.000 - also gerade einmal zwei Prozent - jünger als 18 Jahre. Davon gaben weniger als 5000 ihre Stimme ab.

    Es geht beim Wahlalter um Grundsätzliches: Bürgerrechte sind für mich an Bürgerpflichten gebunden, die zur Volljährigkeit gehören. Wahlrecht für Minderjährige in meinen Augen ein Widerspruch in sich!

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  • OB ES SINNVOLL IST, VIEL GELD FÜR DIE:

    Beethovenhalle auszugeben, ist nach den jüngst wieder offenkundig gewordenen baulichen Mängeln sehr zweifelhaft. In den letzten acht Monaten fanden nur 71 Veranstaltungen dort statt, bei lediglich 23 war eine Mehrzweckhalle erforderlich. Wozu wird also die Beethovenhalle gebraucht, wenn das neue Festpielhaus kommt ?

     

    Den folgenden Text und eine Übersicht der Veranstaltungen in der Beethovenhalle von Oktober 2010 bis Mai 2011 können Sie hier ausdrucken.


    Ohne Konzerte steht die Beethovenhalle leer


    Es gibt keinen Bedarf für die Mehrzweckhalle beim Bau des Festspielhauses

    Die Beethovenhalle ist eine Mehrzweckhalle und als Konzertsaal in der Geburtsstadt Beethovens nicht mehr zukunftstauglich. Deshalb entstand das Projekt eines Festspielhauses, für das Finanzierungszusagen der Bonner Dax-Unternehmen sowie von Bund und Land in Höhe von insgesamt 140 Mio € vorliegen.

    Die Beethovenhalle kostet den Bonner Steuerzahler jährlich ca. 1,5 Mio € an Unterhaltskosten. Das sind über 4000 € täglich !!! Wegen dringend notwendiger baulicher Erhaltungsmaßnahmen fallen in den nächsten Jahren mindestens weitere ca. 20 Mio € Sanierungskosten an, von denen die Stadtverwaltung allein 2,8 Millionen € in den nächsten beiden Jahren ausgegeben will.

    Ist es richtig so viel Steuergeld für eine 50 Jahre alte Mehrzweckhalle auszugeben? Gibt es überhaupt den Bedarf für eine solche Mehrzweckhalle, wenn mit dem vollständig privat finanzierten Bau und im Unterhalt von Bund und Land erheblich bezuschussten Festspielhaus ein moderner Konzertsaal zur Verfügung steht ?

    Zur Beantwortung dieser Frage wurde die heutige Belegung der Beethovenhalle für die Monate Oktober 2010 bis Mai 2011 ausgewertet.

    An den insgesamt 243 Tage von Oktober 2010 bis Mai 2011 war die Beethovenhalle an 173 Tagen nicht mit Veranstaltungen belegt. Es fanden in dieser Zeit nur an 71 Tagen Veranstaltungen statt.

    Bei den durchgeführten Veranstaltungen handelte es sich um 37 klassische Konzerte und 31 andere Veranstaltungen, von denen mindestens elf auch in einem fest bestuhlten Konzertsaal stattfinden könnten. Auch die Orchesterproben, die jetzt meist vormittags an etwa der Hälfte aller Tage im großen Saal der Beethovenhalle stattfinden, würden dorthin verlagert.

    In den untersuchten acht Monaten gab es also nur 23 Veranstaltungstage, an denen zwingend eine Mehrzweckhalle gebraucht wurde: Für sechs After-Job bzw. Ü-30 Parties, vier Musical- bzw. Ballettveranstaltungen, vier Karnevalsveranstaltungen und vier Messen bzw. Konferenzen. Für diese Veranstaltungen steht u. a. mit dem Brückenforum, der Godesberger Stadthalle, dem Maritim, dem T-Mobile-Forum und nach Fertigstellung dem WCCB ausreichend Kapazität zur Verfügung. Für die Beethovenhalle als Mehrzweckhalle gibt es keinen Bedarf.

    Fazit: Es wäre völlig unwirtschaftlich, die Beethovenhalle als Mehrzweckhalle zu erhalten, wenn mit dem Festspielhaus endlich der dringend notwendige moderne Konzertsaal gebaut wird.

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  • EINE ZWISCHENBILANZ IM WAHLJAHR 2011:

    ist nach vier von sieben Landtagswahlen angebracht - zumal dieses Superwahljahr die Halbzeit auf dem Weg zur Bundestagswahl 2013 markiert. Gewinner sind die GRÜNEN, Verlierer FDP und SPD. Die Wahlergebnisse zeigen aber insbesondere, dass die CDU vor grundlegenden Bewährungsproben steht.

     

    Den folgenden Text können Sie  hier ausdrucken.

     


    Zwischenbilanz im Superwahl 2011

    Mit Hamburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg liegen die Ergebnisse von vier der sieben Landtagswahlen dieses Jahres vor. Die Wahlen in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin stehen noch aus. Aber es lässt sich eine Zwischenbilanz des Superwahljahres 2011 ziehen, das zugleich die Halbzeit der Legislaturperiode des Deutschen Bundestages markiert.

    Nur die Wahl in Hamburg fand vor der Erdbeben-Katastrophe in Japan statt. Das erklärt abgesehen von besonderen regionalen Faktoren vielleicht, dass das Ergebnis dort teilweise nicht dem Trend entspricht.

    Steigende Wahlbeteiligung
    Mit Ausnahme von Hamburg (-5,2 Prozent) ist die Wahlbeteiligung bei allen Wahlen gestiegen. In Baden-Württemberg um 12,8 Prozent, in Sachsen-Anhalt um 6,8 Prozent und in Rheinland-Pfalz um 3,6 Prozent. Diese erfreuliche Entwicklung geht damit einher, dass Rechtsextremisten nirgends den Einzug in die Parlamente schafften und das Wachstum der LINKEN wurde gestoppt.

    Die GRÜNEN sind die Gewinner
    Bei allen vier Landtagswahlen haben die Grünen zugelegt. Sie sind aus einer Landesregierung (Hamburg) ausgeschieden, aber zugleich in Stuttgart und Mainz in die Regierung eingezogen. Das ist nicht nur die Folge der neu aufgeflammten Kernkraft-Debatte, sondern auch der Konsequenz, mit der die GRÜNEN unabhängig von tagespolitischen Stimmungsschwankungen über Jahre hinweg ihre Überzeugungen vertreten. Dass die Partei jetzt vor neuen Bewährungsproben für ihre Glaubwürdigkeit steht, zeigt der inakzeptable und glücklicherweise gescheiterte Versuch, die in der Landesverfassung festgelegten Spielregeln für den Volksentscheid über Stuttgart 21 so zu verändern, dass das Ergebnis dann auch passt.

    Die FDP ist der Verlierer
    Der Absturz der FDP ist atemberaubend. In keinem der vier Bundesländer ist sie noch Regierungspartner. Die Ursachen liegen tiefer als dass sie durch das Auswechseln von Personen beseitigt werden könnten. Es ist vor allem die Strafe für viel Überheblichkeit. Bei der FDP denkt man an vieles, aber nicht an die Demut des Dienens am Gemeinwohl, die die Bürger von ihren Repräsentanten erwarten.

    Die SPD bleibt in der Krise
    Die SPD verharrt - mit Ausnahme von Hamburg - auf dem historischen niedrigen Simmanteil der Bundestagswahl 2009 und schafft den Weg zurück zur Volkspartei bisher nicht. Dies wird überdeckt dadurch, dass sie in allen vier Bundesländern zur Regierungspartei wurde. Dabei hat sie von der der CDU über die GRÜNEN bis zur LINKEN alle Koalitionsoptionen und wird sie wegen der damit verbundenen Machtoptionen auch nutzen und sich deshalb auch mit der Rolle als Juniorpartner anfreunden.

    Die CDU vor grundlegenden Bewährungsproben
    In Rheinland-Pfalz hat sich zwar gezeigt, dass die CDU auch zulegen kann. Aber schwerer wiegt nach der Niederlage in Düsseldorf 2009 der Verlust zweier weiterer Landregierungen. Dabei spielte aktuell vieles vom Personellen bis zu den Auswirkungen der Kernenergiedebatte eine Rolle.
    Die Verunsicherung vieler Unionswähler hat aber tiefere Ursachen:
    Zu oft wird der Grundkurs der Partei von aktualitätsorientierten Meinungsschwankungen verdeckt. Zu oft drängt sich der Eindruck auf, dass wichtige Entscheidungen eher Ergebnis von Loyalitätsbekundungen zu bestimmten Personen sind als solider Sachdiskussionen - beispielsweise bei der Einführung des Elterngeldes statt des Erziehungsgeldes (von der Leyen), beim Thema embryonale Stammzellforschung (Merkel) oder der Abschaffung der Wehrpflicht (Guttenberg). Es irritiert auch, wie einfach es zur falschen Enthaltung der Bundesregierung im Weltsicherheitsrat zu Lybien und damit zur Distanzierung von wichtigen Bündnispartnern kam, wie schnell der neue Innenminister die von seinem Vorgänger betriebene Reform der Sicherheitsbehörden stoppte, wie nachdrücklich der neue Verteidigungsminister die von seinem Vorgänger beschleunigte Bundeswehrreform auf den Prüfstand stellt und wie im Vorbeigehen die erst 2009 beschlossene Sperrung von kinderpornographischen Seiten im Internet abgeschafft wurde. Dabei haben alle Beteiligten jeweils innerhalb kurzer Zeit sowohl der Ursprungsposition als auch ihrer Veränderung zugestimmt. Das bleibt dem Publikum nicht verborgen und so wird nur schwer als nachhaltige „Handschrift der Union" wahrgenommen. Auch die so empfundene variable Haltung der Union zu Themen wie der Nutzung der Kernenergie, der Europapolitik, die Bildungspolitik oder der Einführung von plebiszitären Elementen strahlen eher Orientierungslosigkeit aus als sie den Eindruck einer an Grundüberzeugungen ausgerichteten Tagespolitik vermitteln.
    Wo Richtungsänderungen notwendig sind, hängt ihre Glaubwürdigkeit an einer intensiven Diskussion von unten nach oben, die auch Zeit braucht. Regionalkonferenzen sind wegen ihrer zufälligen Zusammensetzung und ihrem Charakter als Präsentationsforen für die Parteiführung dafür kein geeignetes Mittel. Nur wenn die Mitglieder in den Strukturen der Partei ihre Chance erhalten, die grundlegenden Positionen mit zu bestimmen, werden sie sich damit auch identifizieren und diese nachhaltig in der Gesellschaft vertreten. Im Blick auf die Bundestagswahl 2013 bleibt dafür nicht mehr viel Zeit.

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  • DASS WIR EINE EUROPAARMEE BRAUCHEN:

    wird angesichts der Diskussion um die Bundeswehrreform wieder deutlich. Selbst Deutschland als größtes EU-Mitglied kann die Aufgaben der Gewährleistung der Sicherheit für seine Bürger auf Dauer nicht alleine erfüllen. Was das heisst, habe ich in einem Artkel für das Internationale Magazin für Sicherheit beschrieben.

     

    Meinen Artikel FÜR EINE EUROPARMEE ALS ZIEL im Internationalen Magazin für icherheit IMS können Sie hier ausdrucken

     

    FÜR EINE EUROPAARMEE ALS ZIEL

    Die europäische Sicherheitspolitik steht vor neuen Herausforderungen, die im üblichen Tagespragmatismus nicht zu bewältigen sein werden. So wie die europäische Wirtschafts- und Finanzpolitik durch die Vision und Einführung des Euro einen Quantensprung erlebt hat, so bedarf die europäische Sicherheitspolitik einer Vision: Die Europaarmee. Zu diesem Ziel bekennen sich alle demokratischen Parteien. Freilich bleibt die Debatte um eine Konkretisierung bisher im Vagen. Die folgenden fünf Thesen beschreiben wesentliche Leitplanken für den Aufbau einer Europaarmee. Sie definieren die wichtigsten Diskussionsfelder. Dabei gilt wie für alle großen politischen Vorhaben: Wer das Ziel nicht kennt, wird den Weg nicht finden.

    1) Europäische Selbstbehauptung ist ohne eine gemeinsame Europäische Armee nicht denkbar.

    2) Wir brauchen eine Europaarmee zum Schutz vor Terror und Völkermord.

    3) Ohne Europaarmee bleibt die transatlantische Brücke brüchig.

    4) Die Europaarmee soll eine Armee der Bürger Europas sein.

    5) Die Europaarmee ist das nächste große Europaprojekt.

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  • DASS DIE AKTION "BONN PACKTS AN":

    von den Bonner Bürgern abgelehnt wird, hat jetzt eine repräsentative Meinungsumfrage der Bonner Umfrageinstitute infas und nhi2 gezeigt: Nur 38 Prozent kennen die Internetplattform, nur vier Prozent haben teilgenommen, davon nur ein Bruchteil aktiv.

    Den vollständigen Text der Pressererklärung von infas und nhi2 könne Sie hier ausdrucken.

    In einer Telefonumfrage wurden anlässlich des Tages der Marktforschung 1211 Bonner Bürger über 18 Jahre befragt. Wörtlich heisst es in der Mitteilung der Umfrageinstitute  "infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH" und "nhi² AG Interviews International" vom 15. Mai 2011:

    "Tatsächlich nimmt nur ein kleiner Teil der Bevölkerung aktiv an „Bonn packt's an" teil: 38 Prozent der Bürger kennen die Plattform, und 19 Prozent haben die Nutzung zumindest in Erwägung gezogen. Gut vier Prozent haben die Plattform genutzt und sich registriert."

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  • "EINE KLEINE STADT KANN DAS GLÜCK HABEN,:

    dass ein großer Mann in ihr das Licht der Welt erblickt; aber kleinstädtisch darf sein Andenken nicht gefeiert werden", schrieb Franz Liszt 1845 an den Bonner OB Oppenhoff, weil ihn dessen Widerstand gegen das Beethovendenkmal und das erste Beethovenfest nervte. Unter der Überschrift BEETHOVEN 21 konnte man jüngst im SPIEGEL nachlesen, was sich nicht geändert hat.

    Der Artikel belegt leider einmal mehr, dass die Zögerlichkeiten an der Stadtspitze beim Thema Beethoven und Festspielhaus auch dem Ansehen Bonns weit über die Stadtgrenzen hinaus schaden.

    Lesen Sie den ganzen Artikel "Beethoven 21" im Spiegel hier

    Die Autorin Katja Thimm schreibt u. a. :

    "Beim Eröffnungskonzert des letzten Beethovenfestes, des großen Bonner Festivals im Spätsommer, kollabierte ein Herr im Publikum. Es war schwül und die Klimaanlage einmal mehr defekt, die Pianistin Hélène Grimaud unterbrach ihr Spiel. Kurt Masur entrüstete sich über marode Bühnentechnik, als er zuletzt in Bonn dirigierte, an der Decke schwebten da noch Luftballons der letzten Über-30-Party. Kent Nagano irrte durch die Stuhlreihen auf der Suche nach einem akustisch unbedenklichen Platz, und der chinesische Pianist Lang Lang rief nach einem Auftritt: "Reißt dieses Ding ab!"

    Und tatsächlich, die Halle könnte abgerissen werden. Es liegen Pläne für ein neues Festspielhaus parat, das den Mehrzweckbau von Siegfried Wolske ersetzen soll, große Entwürfe großer Architekten. Zwei Manager haben sich um alles gekümmert, denn das Konzerthaus ist als Geschenk der ortsansässigen Konzerne an die Stadt gedacht.

    Doch das kostspielige Präsent treibt die Bonner in bittere Auseinandersetzungen. Von neuen Dimensionen aus Klang und Architektur schwärmen die einen - und die anderen wollen gar nichts davon wissen. Von "Größenwahn" und einem "undemokratischen Verfahren" reden sie, und über die Beliebigkeit der Stararchitektur schimpfen sie auch. Eine Koalition aus Gemütsmenschen, Denkmalschützern und Heimatverbundenen hat sich formiert am Rhein. Es wird gestritten wie seit Jahren nicht.

    Denn es geht um mehr als um Kultur und um eine Mehrzweckhalle. Es geht auch um Geborgenheit und um den unwirtlichen Wind der weiten Welt, um Kleinmut und Aufbruch und um die Frage, ob die Menschen in der alten Bundeshauptstadt überhaupt so sein wollen, wie es das neue offizielle Image vorsieht: aufstrebend. Wettbewerbsorientiert. International. Lauter globale Spieler an einem globalisierten Standort."

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  • 3.500 STIMMEN VON NICHT-BONNERN:

    sollen jetzt über Bonner Themen entscheiden, denn die fragwürdige Internetaktion "Bonn packts an" dient der Stadtverwaltung immer häufiger als Begründung für ihre Sparvorschläge. Das ist unseriös, denn ein Zwischenbericht der durchführenden Firma hat jetzt offengelegt, dass die Bonner Beteiligung um mehr als ein Drittel niedriger liegt als bisher öffentlich behauptet. Beteiligt haben sich aber ca. 3.500 Nicht-Bonner.

    Alles zur Internetaktion "Bonn packt´s an" und eines Auswertungsbericht finden Sie hier.

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken


    Selbst die verantwortliche Firma räumt massive Mängel bei der Internetaktion "Bonn packts an" ein

    Die für die Internetbefragung verantwortliche Firma Zebralog hat im März dazu einen Zwischenbericht vorgelegt und legt darin von der Öffentlichkeit bisher völlig unbeachtet massive Mängel der Befragung offen. Die Presseerklärung der Stadt vom 18. März 2011 dazu verschweigt interessanterweise die wichtigsten dort genannten Zahlen.

    In ihrem Zwischenbericht räumt schon die durchführende Firma eine erheblich niedrigere Beteiligung von Bonnern und Bonnerinnen ein als bisher öffentlich behauptet. Sie liegt nicht wie bisher mehrfach behauptet bei 12.715 Bonner Teilnehmern, sondern bei deutlich weniger als 8000. Dies hat eine Auswertung des 319-seitigen Zwischenberichts ergeben.

    Völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit ist in dem Zwischenbericht jetzt nur noch von 11.116 „registrierten Nutzern mit aktiver Beteiligung" (S. 9) die Rede. Davon haben 1.705 Personen ausdrücklich angegeben, nicht in Bonn  zu wohnen (S. 28). Weitere 1.871 Teilnehmer machten keine Angaben zum Wohnort. Dies hat sicherlich damit zu tun, dass die meisten von ihnen ebenfalls nicht in Bonn wohnen. Trotzdem werden diese 3.500 Stimmen (das sind 30 Prozent aller Stimmen!) bei den Entscheidungen über Bonner Themen einfach mitgezählt.

    In dem Zwischenbericht wird außerdem mitgeteilt, dass die Teilnehmerzahl um 400 Mehrfachregistrierungen „bereinigt" wurde. Dabei wurden nur diejenigen Teilnehmer als „Mehrfachregistrierungen" bereinigt, die fünfmal (!) oder öfter das gleiche Passwort vom gleichen privaten Internetzugang (IP-Adresse) genutzt haben. Gleiche Passwortnutzung bei Internetzugang über öffentliche Einrichtungen blieb merkwürdigerweise unberücksichtigt (S. 47). Tatsächlich hatten aber 1033 Nutzer sich mit verschiedenen e-mail-Adressen, aber mehrfach gleichen Passwörtern registriert. Die Zahl der Mehrfachregistrierungen liegt also mit Sicherheit höher als von der durchführenden Firma Zebralog zugegeben.

    Überhaupt ist davon auszugehen, dass die Mängel des Verfahrens noch umfangreicher sind als die durchführende Firma einräumt, die mit dem Verkauf des Programms für solche internetbasierte "Bürgerhaushalte" ja auch eigene kommerzielle Interessen vertritt.

    Es mag gute Gründe für Sparvorschläge der Verwaltung geben, die Berufung auf die fragwürdige Internetbefragung gehört nicht dazu. Das gilt umso mehr als bei vielen Sparvorschläge in den Interneterläuterungen eine offene Darstellung der Konsequenzen fehlte. So war beim Vorschlag, die Bürgerämter in den Bezirken zu schließen, mit keinem Wort davon die Rede, dass bei einer Umsetzung die Bürger zu jedem Behördengang ins zentrale Stadthaus kommen müssten.

    Den vollständigen Zwischenbericht der Firma Zebralog finden Sie hier.

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  • DASS DAS FESTSPIELHAUS BEETHOVEN:

    solider geplant ist als die Hamburger Elbphilharmonie, erklärte der Projektleiter des Architektur-Wettbewerbes für das Festspielhaus Beethoven, Heiner Küpper, bei einer Veranstaltung der Festspielhausfreunde.

    Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

    Zu den Festspielhausfreunden geht es hier.

    Mehr Informationen zum Festspielhaus finden Sie hier.

     

    Was unterscheidet das Beethoven-Festspielhaus von der Elbphilharmonie ?

    Am 31. Januar 2011 hielt der Intendant der Elbphilharmonie Christoph Lieben-Seutter bei den FEST.SPIEL.HAUS.FREUNDEN einen Vortrag. Bei dieser Veranstaltung erklärte Heiner Küpper, Projektleiter des Architektur-Wettbewerbes für das Festspielhaus Beethoven, warum beim Bonner Projekt Kostenprobleme wie in Hamburg nicht auftreten können.

    Lesen Sie die Mitschrift des Beitrages wie er auf der Homepage der FestsSpielhaus-Freunde veröffentlicht wurde:

    „Mein Name ist Heiner Küpper, ich war lange Jahre im Bereich Immobilien der Post tätig, einige Jahre als Leiter des Zentralbereichs Konzern-Immobilien.

    Vor drei Jahren mit 60 wurde mir ein schönes Projekt übertragen. Ich durfte mit den Architekten unserer Deutsche Post Bau GmbH ein internationales Architektenauswahlverfahren für das Beethoven-Festspielhaus durchführen. Für mich als ehemaligen Jurist war das eine wunderbare Aufgabe mit vielen neuen Lernerfahrungen. Wir haben uns auch intensiv mit dem Projekt der Elbphilharmonie in Hamburg befasst. Gemeinsam mit Herr Trommer [damaliger Stadtbaurat]sind wir nach Hamburg gefahren und haben uns dort das Projekt ganz genau angesehen.

    Von den dort gemachten Fehlern konnten wir lernen. Wie es nicht geht, wussten wir dann schon. Und so war es für uns leichter, die Fehler, die in Hamburg gemacht wurden, zu vermeiden. Vorsitzender unseres Expertengremiums für Architektur war Professor Marg von gmp Hamburg, der ebenfalls mit allen Interna in Hamburg bestens vertraut war. Man hat sich in Hamburg ein Trojanisches Pferd in die Stadt bringen lassen. In einem sehr frühen Stadium wurde der Architektenvertrag unterschrieben und es wurden laufend baubegleitende Planungen gemacht. Und so was lieben die Baufirmen, denn dann können sie ständig die Preise anpassen, selten nach unten.

    Und um all diese Fehler zu vermeiden, haben wir bei den Architekten und den Baufirmen auf Wettbewerb gesetzt, und es wurde bis zuletzt noch keine finale Entscheidung getroffen. Auch haben wir bereits in einem sehr frühen Stadium die verschiedenen Fachingenieure und die technischem Ämter der Stadt Bonn an einen Tisch gebracht, um die Entwürfe auf Herz und Nieren zu prüfen und Vorschläge für die weitere Bearbeitung zu machen. Auch die Architekten und Bauingenieure der Post waren mit Herzblut bei der Sache. Sie waren froh, dass sie nicht mehr nur Lagerhallen und Büros bauen mussten, sondern dass sie ihr Know-how an einem so tollen Projekt ausprobieren konnten.

    Sie hatten auch eingehend die alte Beethovenhalle untersucht und Modelle entwickelt, wie man die Beethovenhalle mit einbeziehen könnte. Wir haben zudem das international anerkannte Büro Speer & Partner aus Frankfurt gebeten, uns bei dem Architektenauswahlverfahren zu unterstützen. Die sehr ausführliche Aufgabenstellung für die Architekten hatten wir vorher mit der Intendantin des Beethoven-Festivals, Frau Ilona Schmiel, mit einer Projektgruppe des Beethoven-Orchesters, dem Vertreter der künftigen Stiftung für das Beethoven Festspielhaus und einigen technischen Ämtern der Stadt Bonn besprochen. In dem Verfahren ging es den Architekten zunächst um die Gestaltung, und uns ging es immer auch darum, die Kosten einzuhalten.

    In der Akustik hat uns auf Empfehlung von Herrn Klais Nick Edwards von Acoustic Dimensions London, ein international renommierter Akustiker, beraten. Mit den Architekten wurden schon während der Entwurfsphase Gespräche geführt. Jeder der Architekten hatte einen Akustiker auf seiner Seite und wir hatten einen guten Akustiker auf unserer Seite. So konnten wir aus den Streitgesprächen zwischen den Akustik-Experten viel lernen, um für unser Beethoven-Festspielhaus die beste Akustik zu bekommen. Das Architektenauswahlverfahren erstreckte sich über drei Phasen. Von Phase zu Phase wurden die Entwürfe in jeder Hinsicht immer besser. Wichtiger Ansporn dabei war, den Wettbewerb bei der Architekten-Auswahl bis zum Ende offen zu halten. Die beiden verbliebenen Entwürfe von Zarah Hadid und François Valentiny wurden anschließend noch einmal kostenmäßig intensiv überprüft.

    Erstens haben wir von jedem Architekten verlangt, dass er mit jedem Entwurf eine detaillierte Kostenrechnung vorlegen musste, die wir natürlich von unseren Baufachleuten überprüfen ließen. Zweitens wurden die Baukosten jeweils für beide Entwürfe von zwei Baufirmen - Max Bögl und Züblin - ermittelt. Die beiden Baufirmen waren in einem Wettbewerbsverfahren ausgesucht worden. Diese marktbasierten Kostenschätzungen waren sehr detailliert. In einem Fall umfassten sie 20 Ordner. Viele wichtige Details wie die Saalbestuhlung, Bühnentechnik, Akustikvorhänge, Lagergestelle für Instrumente etc wurden kostenmäßig eingeschätzt. Dies erwähne ich nur, damit Sie verstehen, mit welchem Detaillierungsgrad wir an diese Dinge herangegangen sind. So hatten wir dann im Endeffekt auch auskömmliche Preise, die natürlich weit unter dem liegen, was hier an Baukosten für die Elbphilharmonie benannt wurde. Aber wir haben in Bonn ja auch ein deutlich kleineres Bauprogramm als in Hamburg bei der Elbphilharmonie.

    Und bei uns hätte es keine Beauftragung geben, wenn wir nicht genau gewusst hätten, wo wir kostenmäßig gelandet wären. Der Unterschied zwischen Hamburg und Bonn war - die Hamburger sind gestartet und kennen nicht den Erdteil, wo sie mit dem Projekt landen. Wir wären nur und erst gestartet, wenn uns der Zielflughafen bekannt gewesen wäre. Wir hatten eine klare Vorstellung davon, was wir machen wollten und was nicht. Nur so hat man eine Chance, die Kosten einzuhalten. Und, dass so etwas so funktionieren kann, konnten Sie im letzten Jahr sehen beim Bau des neuen Folkwang Museums in Essen. Herr Berthold Beitz hatte ein Budget von 55 Mio. € bereitgestellt, und das Büro Chipperfield hat das Projekt in diesem Budgetrahmen auch realisiert.

    Die Diskussionen in der Öffentlichkeit über die Baukosten haben mich als damaligen Projektverantwortlichen für das Beethoven Festspielhaus immer in besonderer Weise geärgert. Denn ich glaube, dass wir ein schönes Projekt mit einer erstklassige Architektur und einer exzellenten Akustik im Konzertsaal in einem noch vertretbaren Kostenrahmen entwickelt hatten. Für Beethoven in Bonn.Jetzt aber liegt das Projekt auf Eis und die Bürger müssen dafür sorgen, dass es wieder vom Eis runterkommt."

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  • BIS AUF DEN LETZTEN PLATZ WAR MEIN:

    Klavierabend "Sinfonica Politica" am 25. März im Mehlemschen Haus belegt. Mitgemacht haben auch vom Jugendnetzwerk Ludwig van B. der junge Sänger Konrad Eiler (15) begleitet von Sebastian Breuing am Klavier. Für das Bonner Spendenparlament sind 850 Euro zusammengekommen.

    Zum Bonner Spendenparlament geht es hier.

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  • DIE VERWIRKLICHUNG DES FESTSPIELHAUSES:

    für Beethoven rückt näher. Bei einer Veranstaltung der BÜRGER FÜR BEETHOVEN bekannten sich sowohl der Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion Klaus Peter Gilles als auch Vertreter von SPD und FDP zu dem Ziel.  Und auch Kulturdezernent Martin Schumacher bekräftigte gegenüber der Presse, dass ein neuer Konzertsaal für die Beethovenstadt unverzichtbar ist.

    Alle wichtigen Informationen zum Projekt Festspielhaus Beethoven finden Sie hier.

    Warum das Projekt Festspielhaus Beethoven solider geplant ist als die Elbphilharmie lesen Sie hier

     

    DER CDU-Ratsfraktionsvorsitzende Klaus Peter Gilles sagte jetzt: "Ich würde mich freuen, wenn wir 2020 - in welcher Form und wo auch immer - ein Festspielhaus hätten." Darin  war er sich bei einer Veranstaltung der BÜRGER FÜR BEETHOVEN einig mit den Vertretern von SPD und FDP. Lesen Sie dazu mehr hier.

    Und auch Kulturdezernent Martin Schumacher äußerte sich eindeutig, Der General-Anzeiger schrieb am 19. März 2011: "Die Beethovenhalle ist für den Kulturdezernenten nicht dafür qualifiziert, ein musikalisches Angebot auf höchstem Niveau anzubieten; dafür sei die in die Jahre gekommene Mehrzweckhalle weder klanglich noch ästhetisch gerüstet. Apropos Beethoven. Er ist das größte As im Ärmel der Stadt Bonn. Mit dem Beethovenfest zeigte Schumacher sich zufrieden, daneben beschwor er die nationale Aufgabe Beethoven. Die sei ohne Festspielhaus oder Beethoven-Philharmonie nicht zu bewältigen."

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  • ERNEUT FALSCHE ZAHLEN VERBREITET:

    die Stadtverwaltung Bonn in ihrem "Zwischenbericht" zu den Ergebnissen des umstrittenen Internetverfahrens "Bonn packt´s an". Wider besseres Wissen wird erneut behauptet, ca. 4 Prozent der Bonner Bevölkerung hätten sich beteiligt. Dabei wurden einfach alle ortsfremden Teilnehmer als Bonner mitgerechnet.

    Alles zur Internetaktion "Bonn packt´s an" und eines Auswertungsbericht finden Sie hier.

     

    Städtischer Zwischenbericht wieder mit falschen Zahlen

    "Erneut verbreitet die Stadtverwaltung einfach falsche Zahen" sagte der ehemalige Bonner Bundestagsabgeordnete Stephan Eisel zum heute von der vorgelegten "Zwischenbericht" zu den Ergebnissen des Internetverfahrens "Bonn packt´s an".

    Zwar habe die Verwaltung jetzt in 400 Fällen den zuvor immer bestrittenen  Mißbrauch durch Mehrfachabstimmungen eingeräumt. Aber die Zahl der registrierten Teilnehmer werde immer noch unzulässigerweise mit Bonner Bürgern gleichgesetzt: "Aus den bisherigen Erfahrungen mit solchen Verfahren weiß man, dass bis zu einem Drittel der abgegebenen Stimmen von Ortsfremden kommen, weil zur Registrierung nur eine e-mail-Adresse erforderlich war. Wenn der städtische Zwischenbericht dies einfach ignoriert und trotzdem eine Beteiligung von 4 Prozent der Bonner Bevölkerung behauptet, wird damit erneut die Unwahrheit verbreitet."

    Außerdem sei es ein verspäteter Karnevalsscherz, wenn in der Pressemeldung der Stadt mitgeteilt werde, bei den "Besucherzahlen" auf der Homepage sei in Bonn "der bislang höchste Wert von 60 Prozent" erreicht worden: "Jede Homepage kann von Internetnutzern in der ganzen Welt besucht werden kann. Außerdem werden solche Besucherzahlen in erheblichem Umfang von automatischen Erfassungssystemen der Internetsuchmaschinen generiert. Wen will die Verwaltung hier eigentlich für dumm verkaufen, wenn sie diese Zahl in Relation zu den Bonner Einwohnern setzt und den Eindruck erweckt, 60 Prozent der Bonner hätten die Homepage besucht."

     

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  • 30 BONNER KULTURVERBÄNDE HABEN EIN:

    gemeinsames Memorandum erarbeitet. Sie lehnen "Stillstand auf dem erreichten Niveau" ab und fordern von Rat und Verwaltung, "Mut zur intelligenten Weiterentwicklung einer markanten Stadtkultur". Dazu gehören nach Meinung der Verbände die Fortentwicklung und Pflege der Bonner Kultureinrichtungen und die baldige Entscheidung für ein Beethoven-Festspielhaus.

     

    Das Bonner Kultur-Memorandum "Kultur braucht Zukunft - Zukunft braucht Kultur"  können Sie hier ausdrucken.

     

    KULTURKREIS BONN veröffentlicht KULTUR-MEMORANDUM

    Der KULTURKREIS BONN, ein Zusammenschluss von 30 Bonner Kulturfördervereinen mit ca. 20 000 Mitgliedern, hat sich mit einem Kultur-Memorandum "Kultur braucht Zukunft - Zukunft braucht Kultur" an Rat und Verwaltung der Bundesstadt gewandt. Darin wird die Fortentwicklung und Pflege der Bonner Kultureinrichtungen und die baldige Entscheidung für ein Beethoven-Festspielhaus gefordert. In dem Papier heisst es: "Wir wissen, dass die Finanzsituation es erfordert, den städtischen Haushalt zu konsolidieren. Aber es darf keine überproportionalen Kürzungen für die Kultur geben."

    Das siebenseitige Papier gliedert sich in vier Kapitel. Zur "Musikstadt Bonn" heisst es, Bonn müsse "seine einzigartige Chance nutzen, den Namen und Geist Ludwig van Beethovens weltweit als Merkmal für eine unverwechselbare Standortqualität zu etablieren und auch das musikalische Werk und das Andenken Robert Schumanns zu pflegen." Für die "Theaterstadt" müssten die "Bonner Bühnen weiterhin eine zentrale Rolle im städtischen und überregionalen Kulturleben spielen." Als "Museumsstadt" stehe Bonn in der Verantwortung, "Standort für die Pflege kulturhistorischen Wissens und für innovative Ausstellungen" zu bleiben.

    Außerdem sei die "Beethovenstadt Bonn" ein herausragendes Symbol für die Kulturnation Deutschland. Die Pflege des Erbes und der Musik Ludwig van Beethovens sei eine "nationale Aufgabe von internationaler Dimension. Dafür ist seine Geburtsstadt Bonn ein zentraler Ort und dafür ist ein neues Konzerthaus ein wichtiges Projekt, das für die Zukunftsfähigkeit der Kulturstadt große Bedeutung hat." Gerade angesichts der schwierigen Haushaltslage der Stadt sei es problematisch, "die Investitionen von ca. 140 Millionen Euro auszuschlagen, die private Unternehmen, Bund, Land und Rhein-Sieg-Kreis in Bonn einsetzen wollen."

    Die 30 Bonner Kulturverbände lehnen "Stillstand auf dem erreichten Niveau" ab und fordern von den politischen Entscheidungsträgern, "Mut zur intelligenten Weiterentwicklung einer markanten Stadtkultur, die Bonn weltweit noch anziehender macht".

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  • KONRAD BEIKIRCHER MACHT SICH FÜR:

    das Beethoven-Festspielhaus in Bonn stark. Der bekannte Kabarettist formulierte sein Plädoyer bei einem Vortrag bei den Festspielhaus-Freunden. Er machte sich dafür stark, dass Beethoven auch im städtischen Leben eine viel größere Rolle spielt. Bonn dürfe mit seinem berühmtesten Sohn nicht "provinziell" umgehen.

    Lesen Sie auch den Bericht von Mathias Nofze im neuen Online-Magazin rhein-musikalisch hier.

    Mehr zum Thema Festspielhaus finden Sie hier.

    Zu den Fest.Spiel.Haus.Freunden geht es hier.

    Konrad Beikircher für Beethoven Festspielhaus

    "Schade! - Schade! - - zu spät!" - Beethovens letzte Worte und die Hoffnung auf ein Festspielhaus, oder wie viel Provinzialität müssen wir Bonner uns noch gefallen lassen?

    Konrad Beikircher ist klar für ein neues Festspielhaus in Bonn - dazu bekannte er sich am 21. Februar 2011 als Wahl-Rheinländer deutlich bei seinem humorvollen Vortrag im Uniclub Bonn, wo er auf Einladung der Fest.Spiel.Haus.Freunde einen anderen Akzent setzte als seine Vorgänger in der Vortragsreihe „Im Fokus:Festspielhaus": Beleuchteten der Elbphilharmonie-Intendant Christoph Lieben-Seutter und die Salzburger Festspiel-Präsidentin Helga Rabl-Stadler die Situation in Bonn mit dem Blick von außen, so analysierte Beikircher die Situation in der Bonner Provinz von innen. „Provinz" bejaht er, gerne, voller Stolz, in Abgrenzung zur unsäglichen Hauptstadt und dem wachsenden Zentralismus aus Berlin, aber „provinziell": Nein danke!

    Beethoven jedoch, den ja auf der ganzen Welt niemand hat außer Bonn (und vielleicht ein bisschen Wien), der gehört Beikirchers Meinung nach viel stärker ins Stadtbild, in die Lehrpläne der Bonner Schulen, in die Fortbildung von städtischen Mitarbeitern (damit Kurt Masur nicht nochmal in die Kreuzkirche geschickt wird, wenn er Beethovens Taufstein sehen möchte ...). Beethoven sollte Ansporn sein für mehr Zusammenarbeit aller Beethoven-Institutionen, für die Wiederbelebung eines hochdotierten Beethoven-Preises der Stadt Bonn, und er sollte natürlich in einem zeitgemäßen und internationalen Ansprüchen genügenden Konzerthaus aufgeführt werden - was die Beethovenhalle nicht sei.

    "Schade! - Schade! - - zu spät!" - Beethovens letzte Worte bezogen sich auf den bestellten Wein - aber wenn man an das Festpielhaus denkt, dann hat er sie laut Beikircher sicher nicht als Vermächtnis an die Stadt Bonn gemeint! „Provinziell ist nur eines: Dinge anfangen und dann verzagt fallen lassen!"

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  • ZUM ETIKETTENSCHWINDEL VERKOMMT:

    Bürgerbeteiligung, wenn sie von gewählten Mandatsträgern zur Flucht aus der Verantwortung missbraucht wird. So plädiert der Bonner OB mit Verweis auf die Wahlbeteiligung von 56 Prozent bei der letzten Kommunalwahl für Bürgerentscheide. Dabei vergisst er zu erwähnen, dass die Beteiligung daran regelmäßig um zwanzig Prozent niedriger liegt.

    Mehr erfahren Sie in meinen Aufsatz "Die nüchterne Leidenschaft der repräsentativen Demokratie", den Sie hier ausdrucken können.

    Mit Verweis auf die Wahlbeteiligung von 56 Prozent bei der letzten Kommunalwahl machte sich der Bonner Obherbürgermeister Nimptsch in einem Interview mit dem General-Anzeiger für einen Bürgerentscheid beim Thema Festspielhaus stark. Freilich vergisst er zu erwähnen, dass die Wahlbeteiligung bei solchen Bürgerentscheiden regelmäßig um 20 Prozent unter der Beteiligung bei allgemeinen Wahlen liegt.

    So stimmten im 2010 in Bayern zum Nichtraucherschutz, in Hamburg zur Schulreform oder in Heidelberg über die Zukunft der Stadthalle jeweils nur 36-38 Prozent der Wahlberechtigten ab. In Berlin-Charlottenburg waren es im Januar 2011 bei einer Abstimmung über die Ku-Damm-Theater nur 13,6 Prozent. Die NRW-Gemeinordnung verlangt für Bürgerentscheide sogar nur eine Beteiligung von 20 Prozent.

    Bürgerbeteiligung verkommt zu Etikettenschwindel, wenn sie von gewählten Mandatsträgern zur Flucht aus der Verantwortung missbraucht wird. Die Internet-Abstimmung „Bonn packts an" ist dafür ein  Bespiel: Mehrfachabstimmungen und die Stimmen aller Nicht-Bonner eingerechnet erreicht die Beteiligung hier keine fünf Prozent. Selbst die populärsten Vorschläge bekommen nicht einmal 0,5 Prozent der Unterstützung aller Wahlberechtigten. Wie sagte OB Nimptsch in seinem Interview zum Ergebnis der Kommunalwahl, an der sich mehr als die Hälfte aller Bonner beteiligt haben: "Wenn man sich überlegt, wer da mit wie vielen Stimmen gewählt wird, gerät man ins Grübeln, ob das wirklich repräsentative Demokratie ist." Da gerät man wirklich ins Grübeln...

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  • BEETHOVEN IN BONN - MOZART IN SALZBURG:

    war das Thema eines Vortrags der Präsidentin der Salzburger Festspiele Helga Rabl-Stadler bei den Bonner Festspielhaus-Freunden. In ihrer engagierten Rede beschwor sie die Bonner, die Chance eines Beethoven-Festspielhauses zu ergreifen, um die uns viele in der Welt beneiden.

     

     

    Die Vorsitzende der Fest.Spiel.Haus.Freunde, Monika Wulf-Mathis (links), mit der Präsidentin der Salzburger Festspiele, Helga Rabl-Stadler

     

    Salzburgs Festspielchefin zu Gast bei den Festspielhausfreunden    

    auf http://www.rhein-musikalisch.de/
    (von Matthias Nofze)

     BONN. Auf Parteitagen werden solche Reden gerne mit „Jetzt geht's los"-Ovationen quittiert. Soweit ließ sich das Publikum im Uniclub nicht hinreißen. Doch ein bisschen „Yes, we can"-Stimmung lag schon in der Luft. Grund für die Euphorie: die Rede, die Helga Rabl-Stadler  auf Einladung des Vereins „Fest.Spiel.Haus.Freunde" gehalten hatte. Darin ermunterte sie die  Anhänger des Projekts „Festspielhaus" nachdrücklich, an ihren Plänen festzuhalten, denn: „Ich sehe nicht ein einziges Argument dagegen." Mit der eloquenten Österreicherin hatten die Gastgeber ein Schwergewicht aus dem illustren Kreis der internationalen Festivalmacher nach Bonn geholt. Seit siebzehn Jahren managt Helga Rabl-Stadler („ich bin also schon ein altes Möbel") das 1920 von Hugo von Hofmannsthal und Max Reinhardt aus der Taufe gehobene Musik- und Theaterspektakel an der Salzach, dem in seiner weltweiten Strahlkraft eigentlich nur die Wagner-Festspiele in Bayreuth gleichkommen.    

     Und was in Salzburg möglich war, ist ihrer Ansicht nach auch in Bonn möglich. „Sie haben mit Beethoven eine ähnliche Chance wie wir sie mit Mozart hatten - Beethoven ist eine unverwechselbare Marke." Allerdings verkannte sie auch einige Unterschiede nicht. In Bonn müssten die Verfechter des Festspielhauses ausgerechnet in Zeiten von Wirtschaftskrise und WCCB-Debakel Überzeugungsarbeit für ihre Vision leisten. Da wundere es sie nicht, dass es derzeit „nicht gerade favorabel" stehe für ein neues Festspielhaus. Durchhalten sei gefragt, riet die Festspiel-Präsidentin: „Auch die Salzburger Festspiele wurden wenige Jahre nach ihrer Entstehung bereits tot gesagt - und nun sehen sie, was daraus geworden ist." Ein paar Zahlen mögen das andeuten: die Salzburger Festspiele verkaufen mittlerweile in nur fünf Wochen Karten für 24 Millionen Euro, 75 Prozent der Gäste sind Stammgäste. Die Eigenwirtschaftlichkeit, so Rabl-Stadler, liege bei rund 75 Prozent, die Salzburger Festspiele zahlten mehr Steuern als sie Zuschüsse erhielten. „Denken sie mal an die Berliner Opern. Deren Eigenwirtschaftlichkeit liegt bei etwa 20 Prozent." 2010 lag die Gesamtbesucherzahl bei 250.817, die Platzauslastung bei 94,6 Prozent, das Gesamtbudget betrug 49,5 Millionen Euro. Die öffentliche Hand steuerte davon 27 Prozent bei. Darauf ausruhen könne sie sich allerdings nicht. 

    „Sie werden es nicht glauben", so Rabl-Stadler, „ich muss noch immer Überzeugungsarbeit leisten." Bei Politikern wie bei Sponsoren. Doch aus ihrem früheren Leben als Politikerin ist Rabl-Stadler das Bohren dicker Bretter gewohnt. Ihr ist eine sympathische Mischung aus Pragmatismus und charmantem Auftreten eigen. Damit setzte sie zum Beispiel in Salzburg das „Haus für Mozart" durch, den aufwändigen Umbau des alten Kleinen Festspielhauses zu einer modernen Spielstätte (durch den Architekten Francois Valentiny, dessen Entwurf für das Bonner Festspielhaus zusammen mit dem von Zaha Hadid noch im Rennen ist). Das Vorhaben galt bei ihrem Amtsantritt 1995 als „mission impossible". Doch Rabl-Stadler ließ sich nicht entmutigen und brachte schließlich von den rund 33 Millionen Euro Baukosten 13 Millionen durch Sponsoring auf: „da konnte die öffentliche Hand nicht mehr Nein sagen." Dass in Bonn nun drei große Unternehmen bereit sind, ein Festspielhaus komplett zu finanzieren, sei ein beneidenswerter Zustand. Hier müsse man einfach die Chance ergreifen, sagte Rabl-Stadler fast schon flehentlich: „In Bonn liegt das doch förmlich auf der Straße". Das neue Festspielhaus müsse „natürlich" zum Rhein hin sich öffnen und „natürlich" den Namen Beethoven tragen. Wenn der Abriss der Beethovenhalle nicht möglich sei - "da will ich mich nicht einmischen" -, müsse eben ein anderer Standort gefunden werden.    

    Obschon sie vor der Konkurrenz mit anderen Konzertsälen und Festspielen nicht die Augen verschloss: „Festspiele schießen ja aus dem Boden wie Schwammerl." Bestehen könne man da nur durch Qualität. Wie sie das geschafft habe, fragte in der anschließenden Diskussion der Musikredakteur des Bonner Generalanzeigers, Bernhard Hartmann. Programm, Umgebung, gesellschaftliches Flair und nicht zuletzt die Gastronomie müssten stimmen, so die Festspiel-Chefin. Eine Kleinstadt habe da so manchen Vorteil: „Die Berliner oder Wiener Festwochen gehen doch unter." Auch Rabl-Stadler führte, wie viele andere in der Diskussion um das Festspielhaus, die Hochkultur als „soft value" an, die Firmen und Manager anlocken würde. Sie ließ aber auch Skrupel erkennen, Kunst immer nur durch „Umwegrentabilität zu rechtfertigen."  Schließlich warf sie noch einen Blick auf Bonns ganz spezielle Geschichte und gelangte zu einem interessanten Argument. Nach dem Verlust der Hauptstadtfunktion sieht sie die Stadt in einer Identitätskrise, die durch ein Festspielhaus samt Beethovenfest überwunden werden könne.      

    Dass Rabl-Stadler auch Sinn für Selbstironie besitzt, zeigte folgender Gedankengang. Während der Festspiele sei Salzburg eine „internationale Stadt". außerhalb jedoch ein „mal ekelhaftes, mal liebenswertes Dorf - vielleicht verbindet uns das mit Bonn." Herzhaftes Gelächter im Saal. mnz

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