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Meinverzeichnis / meinVZ

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  • Frühjahrsputz – Grundrechteschutz:

    Der Kreisverband Wolfenbüttel – Salzgitter beteiligt an der bundesweiten Aktion Frühjahrsputz – Grundrechteschutz am 20. März 2010. Initiator ist der AK Vorrat.
    Seit Januar findet monatlich die Übertragung der ELENA-Daten statt; Online-Durchsuchung, Steuer-ID, Schüler-Datei und “Gesundheitskarte” sind immer noch nicht vom Tisch; nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Vorratsdatenspeicherung muss das aktuell dramatische Thema Jugendmedienschutz-Gesetz noch stärker kritische Beachtung finden.
    Darum werden wir nicht nachlassen, darauf hinzuweisen, dass das Recht auf Datenschutz und die informelle Selbstbestimmung ein schützenswertes Gut ist.
    Die Wolfenbüttler und Salzgitteraner Piraten werden deshalb am Samstag den 20. März einen Infostand ab 9:00 Uhr in Salzgitter – Lebenstedt am Monument unterhalten. Jeder interessierte Bürger ist herzlich willkommen, sich am Stand zu informieren und mit uns zu diskutieren.

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  • Hoffentlich klagt Zwanziger:

    Natürlich kann man sich freuen, dass es jetzt ausgerechnet Theo Zwanziger trifft. Jenen Funktionär, der selbst gern vor Gericht zieht, wenn ihm kritische Äußerungen nicht passen. So hat Zwanziger etwa den Journalisten Jens Weinreich verklagt, bloß weil der ihn – durchaus nachvollziehbar – einen unglaublichen Demagogen genannt hatte.

    Nun muss also Zwanziger mal leiden. Er hatte zum Fall Amerell folgendes erklärt:

    Nur durch den Mut von Herrn Kempter konnten wir die Missstände aufdecken und können nun darauf reagieren. In anderen Bereichen dauert es bis zu 40 Jahre, ehe sich die Leute zu so etwas äußern.

    Das darf er jetzt nicht mehr sagen, denn das Landgericht Augsburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den DFB-Präsidenten erlassen. Die Äußerung verletze Amerells Persönlichkeitsrecht, weil sie sexuellen Missbrauch von Kindern mit einer “Beziehung zweier Erwachsener” gleichstelle.

    Aber darf man sich auch freuen, dass es Zwanziger trifft? Oder sollte nicht doch lieber das Kopfschütteln darüber überwiegen, wie sehr Gerichte mittlerweile auf der Meinungsfreiheit rumtrampeln – und es womöglich noch nicht mal merken.

    Das fängt schon damit an, dass Zwanziger die Kirche gar nicht erwähnt. Auch kirchliche Missbrauchsfälle nicht. Sicher kann man die Worte des DFB-Präsidenten unschwer so interpretieren, dass er die aktuelle Diskussion um Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche meint. Aber mehr als eine Interpretation ist es nicht.

    Selbst wenn Zwanziger einen Vergleich Kirche – DFB machen wollte, wo ist dieser falsch? Zwanziger möchte herausstellen, dass im DFB mögliche Straftaten bzw. Sportvergehen eben nicht unter den Teppich gekehrt, sondern, unter regem Anteil der Öffentlichkeit, zügig aufgearbeitet werden. Ob das nun wirklich so ist und ob alles richtig läuft, ist dagegen schlichtweg unwichtig. Zwanziger sagt seine Meinung über die Prozesse “in anderen Bereichen” und beim DFB. Auch wenn diese Meinung grottenfalsch sein sollte, darf er sie nicht nur haben, sondern auch äußern.

    Und das Persönlichkeitsrechts des Oberschiedsrichter Amerell? Nicht mal mit größter Mühe gelingt es mir aus dem Satz herauszulesen, dass Zwanziger Amerell mit einem “Kinderschänder” gleichsetzt. Zwanziger spricht von “Missständen” und meint offensichtlich Sexualdelikte, die im Wirkungsbereich großer Organisationen stattfinden. Das ist schon der Aussagerichtung her weit von einer Diffamierung Amerells entfernt. Der sachliche Kern der Äußerung bezieht sich überdies auf die Bereitschaft des Schiedsrichters Kempter zur Aussage.

    Gewagt auch die Unterscheidung des Landgerichts Augsburg zum Unterschied zwischen sexuellen Missbrauch von Kindern und der Beziehung zweier Erwachsener. Ob und wie sich Manfred Amerell verhalten hat, ist ja noch längst nicht abschließend geklärt. Gleiches gilt für die Frage einer möglichen Strafbarkeit.

    Das Landgericht Augsburg hätte im Zweifel für den “Angeklagten” entscheiden sollen. Ausnahmsweise bin ich froh, dass der DFB klagefreudig und finanzstark ist. Denn so besteht wenigstens die Chance, dass diese Fehlentscheidung korrigiert wird.

    Google News

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  • Links 496:

    Regensburger Anwaltskanzlei verschickt dubiose Zahlungsaufforderungen

    Urlaubstweets und der Versicherungsschutz

    Bordellbesuch auf Kosten der CDU

    Ehemaliges Gefängnis billig abzugeben

    Running for president

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  • Die Piraten Niedersachsen, ihre Satzung und die Sache mit der Auskunftspflicht: Eine historische Entscheidung des Parteitags:

    Es hatte sich schon angedeutet, dass auch beim Parteitag in Osnabrück wieder §2.2 der Satzung für besonders viel Diskussionsstoff sorgen würde: Dort geht es um Auskunftspflichten von Kandidaten für Ämter und Mandate bezüglich früherer politischer Engagements und Parteizugehörigkeiten. Beim vorangegangenen Landesparteitag in Langenhagen waren diese Bestimmungen erheblich verschärft worden, was zu viel Unmut, erregten Diskussionen und sehr viel verlorener Zeit geführt hatte.

    In der schriftlichen Abstimmung zu diesem Punkt hatte zunächst keiner der vielen Änderungsanträge eine Mehrheit gefunden: Von Abschaffung bis zu einer nochmaligen Verschärfung der Bestimmungen reichten die Optionen. Mit einem neuen Satzungsänderungsantrag — in Niedersachsen können diese ohne Fristen gestellt werden — wurde das Thema nun nocheinmal diskutiert. Wie schon die letzten Male war die Diskussion intensiv, mit langen Rednerlisten, einer ganzen Reihe von Anträgen zur Geschäftsordnung und grundverschiedenen Ansichten, die aufeinanderprallten.

    Zum Schluss kamen zwei Anträge zur Abstimmung: Mit dem ersten wurde die „Muss”-Bestimmung zur Auskunft in eine „Sollte”-Bestimmung umformuliert und damit im Wesentlichen wieder der Zustand von vor November 2009 hergestellt werden. Für mich durchaus überraschend wurde dieser Antrag dann mit einer 75%-Mehrheit angenommen. Ich selbst hatte vorher einen Antrag auf Nichtbefassung gestellt, weil ich die Diskussion eigentlich genau auf dem Stand sah, den sie bei der schriftlichen Abstimmung am Vortag gehabt hatte. Und da hatte letztlich keiner der Änderungsanträge auch nur die nötige Zweidrittelmehrheit gefunden. Wie man sich doch täuschen kann.

    Noch überraschender — und für viele Kommentatoren geradezu sensationell — wurde dann anschließend sogar der Antrag auf vollständige Streichung des §2.2 angenommen. Auch dies wieder mit einer bequemen 70%-Mehrheit. Damit sind diese in meinen Augen sehr unglückseligen Bestimmungen vom Tisch, die für mich immer so einen Geruch von Gesinnungsschnüffelei hatten und die meines Erachtens nicht zu den Grundsätzen der Piraten passen.

    Seitens der Befürworter der bisherigen Regelung wird häufig die Sorge vorgebracht, mit Abschaffung dieser Regelung wäre die von der Partei hochgehaltenene Transparenz nicht mehr gewährleistet. Meine Antwort hierauf ist zweiteilig: Zum einen macht sich Transparenz meines Erachtens nicht daran fest, dass ich über die politische Vergangenheit eines Bewerbers detailliert Bescheid weiß. Mindestens Teile davon sind für seine jetzige Haltung irrelevant, während andere Dinge entscheidend sein können, zum Beispiel berufliche oder private Bekanntschaften. Und die Offenlegung dieser verpflichtend und im Vorhinein einzufordern käme ja (hoffentlich) auch niemand auf die Idee. Zum anderen war auch die bisherige Auskunftsregelung letztlich nicht einforderbar und wurde ja sogar nicht eingefordert: Mehrere der Vorstandskandidaten haben in Osnabrück — gewollt oder ungewollt — nichts zu ihrer politischen Vergangenheit gesagt, wurden nicht danach gefragt und sind trotzdem gewählt worden. Abgesehen davon sind diese verpflichtenden Selbstauskünfte sowieso nicht nachprüfbar und damit letztlich wertlos.

    Mit mir war auch die ganz überwiegende Mehrheit der Piraten im Saal und in den Echtzeitkommentaren auf Twitter geradezu begeistert von dem Ergebnis. Es war selten so ruhig wie bei den Auszählungen dieser Abstimmungen und die Erleichterung, die in den Kommentaren zur Entscheidung spürbar war, hat auch mich überrascht: Offensichtlich hat vielen anderen Piraten dieser Paragraf mindestens ebenso schwer im Magen gelegen wie mir.

    Der §2.2 bzw. „S4”, wie der ganze Vorgang auf Grund des Antragskürzels beim Parteitag in Langenhagen genannt wurde, liegt mitten im Gebiet zwischen den beiden Prinzipien „Transparenz” und „Privatsphäre”. Für beide steht die Piratenpartei. Es ist gut möglich, dass uns diese und ähnliche Diskussionen auch in Zukunft begleiten werden. Alle Beteiligten sollten sich aber an die Schlussworte von „Big Arne” erinnern, wenn sie das Thema wieder auf die Tagesordnung bringen: Die Regelungen wurden mit 75% bzw. 70% Zustimmung abgeschafft. Das ist eine erhebliche Mehrheit und insofern ein deutliches Zeichen gegen Auskunftsbegehren, wie sie im bisherigen §2.2 artikuliert waren.

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  • Unmittelbar vor dem Zivilfahrzeug:

    Mein Mandant soll 80 Euro Bußgeld zahlen und drei Punkte in Flensburg kassieren, weil sich bei der Fahrt auf die Autobahn vom Dach seines Lkws ein Eisbrocken gelöst haben soll. Die Sache wäre sicher folgenlos geblieben und unter Winter verbucht worden, hätte der Mandant nicht besonderes Pech gehabt:

    Das Eis schlug unmittelbar vor dem Zivilfahrzeug der Polizei auf.

    Ich warte nun auf das Schreiben der Beihilfestelle, mit dem diese Verdienstausfall und Heilbehandlungskosten für die Kripo-Kommissare auf Geschäftsreise erstattet verlangt. So ein traumatisches Erlebnis kann doch nur zu vorübergehender Dienstunfähigkeit geführt haben.

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  • Kurz und knackige Infos über ACTA:

    Professor Thomas Hoeren im Deutschlandradio (Breitband) kurz und knackig alles zum Thema ACTA:

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  • Ein Delegiertensystem für die Piratenpartei:

    Vorneweg nochmal vielen Dank an Martin für das Schreibrecht auf diesem Blog.

    Na gut, der Titel mag etwas provokant sein. Scheint doch ein Delegiertensystem so ziemlich die Verkörperung von all dem zu sein, was die Piraten an den Strukturen anderer Parteien kritisieren, und das genau Gegenteil davon, wie man sich bei uns innerparteiliche Willensbildung vorstellt. Trotzdem bin ich der Meinung, dass letztere auf lange Sicht in einem System organisiert sein sollte (oder genauer und leicht wortspielhaft gesagt: in ein System einfließen sollte), das sich durchaus so bezeichnen ließe.

    Ende letzten Monats habe ich an der Berliner Landesmitgliederversammlung teilgenommen, eine Premiere für einen Politikneuling wie mich. Mein Eindruck war ein durchgehend positiver, auch im Vergleich mit dem, den ich aus der Ferne von anderen offiziellen Versammlungen der Piraten hatte. Die Atmosphäre war überwiegend sachlich und konstruktiv, und es gelang tatsächlich, den Zeitplan der Tagesordnung fast einzuhalten, ohne dass deswegen an irgend einer Stelle Diskussionsbedarf nicht hätte gedeckt werden können. Wo also liegt das Problem? Eine solche Veranstaltung mit ~160 Teilnehmer kann noch funktionieren, vielleicht auch noch mit doppelt so vielen – aber eine reibungslose Skalierung auf das 5- oder 10-fache kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Genau das wird aber beim Bundesparteitag in Bingen nötig sein. Egal wie gut dieser organisiert sein wird, allein schon die zu erwartende Anzahl von Piraten, die sich dort zu Diskussionen zu Wort melden werden, stellt ein enormes Problem dar. Man vergleiche dies mit dem letzten Bundesparteitag: Obwohl dort nur ~260 Piraten akkreditiert waren, mussten zahlreiche Anträge vertagt werden. Wie wahrscheinlich erscheint es, dass nun eine um ein vielfaches größere Versammlung in der gleichen Zeit (was davon nach den ja wiederum notwendigen Personenwahlen noch bleibt) nicht nur diese Anträge abarbeitet, sondern auch alle neu eingegangen – von denen die Antragsfabrik bereits jetzt 59 kennt?  Es sieht nicht so aus, als ob der Bundesparteitag in seiner jetzigen Form seinen Aufgaben in einer Partei mit 12.000 Mitgliedern auf die Dauer wird nachkommen können. Dazu kommt noch ein weiteres Problem: Auch wenn der BPT prinzipiell allen offen steht, so werden doch immer diejenigen dort überproportional vertreten sein, die in der Lage sind die nötige Zeit aufzubringen bzw. die zufällig in der Nähe des Veranstaltungsortes wohnen. Mir bekannte Ansätze, um dieses Problem zu lösen – ein verteilter Parteitag, Vorabstimmungen, freiwillige Delegationen – verschärfen die organisatorischen Probleme eher noch und sind teilweise rechtlich fragwürdig bis (im Fall von Delegationen) klar gesetzeswidrig.

    Die Lösung liegt nun eigentlich auf der Hand – eine Methode der Willensbildung, die eher den technischen Möglichkeiten des 21. als des 19. Jahrhunderts entspricht. Inzwischen haben wir dafür mehr als nur die allgemeine Idee von Liquid Democracy, sondern mit Liquid Feedback auch ein funktionierendes System, dass im Landesverband Berlin nicht nur in den Regelbetrieb übergegangen ist, sondern sogar in der Satzung verankert worden ist. Ich bin nicht alleine mit der Ansicht, dass LF in den letzten Monaten unter Beweis gestellt hat, dass es nicht nur einen genialen Ansatz verfolgt, sondern auch tatsächlich für die Aufgabe der innerparteilichen Willensbildung hervorragend geeignet ist. Die Ausweitung des Betriebs auf den gesamten Bundesverband sollte insofern eigentlich nur eine Frage der Zeit sein, falls nicht noch überraschend eine bessere Alternative auftaucht. Unglücklicherweise sind wir als Partei an ein Gesetz gebunden, dass sich kein besser demokratisch legitimiertes Gremium als eine Mitgliederversammlung vorstellen kann; wir können also die aus einem Liquid-Democracy-System hervorgehenden Beschlüsse nicht einfach zu verbindlichen Entscheidungen machen. Der Ansatz, dass über eine Art permanenten virtuellen Parteitag zu tun, ist wiederum rechtlich sehr fragwürdig (und an dieser Stelle sollte wohl auch noch einmal erwähnt werden, dass für uns bereits ein vermuteter Verstoß gegen das Parteiengesetz zur Aberkennung der Parteieigenschaft führen kann). Es bleibt also nur die Möglichkeit, die in einem solchen System getroffenen Beschlüsse durch das höchste Parteiorgan bestätigen zu lassen. Sobald wir also auf Bundesebene ein System der Qualität von Liquid Feedback haben und dieses durch einen entsprechenden Grad an Beteiligung und damit gesammelte Erfahrungen legitimiert ist, werden wir nur noch erwarten wollen, dass ein Bundesparteitag diese Beschlüsse bestätigt. Diese Aufgabe könnte dann aber meines Erachtens auch durch eine Delegiertenversammlung erfüllt werden. Dadurch werden die organisatorischen Nachteile einer Vollversammlung vermieden. Außerdem ist zu beachten, dass von einem einzelnen Teilnehmer einer Mitgliederversammlung nicht erwartet werden kann, dass er anders abstimmt, als es seiner persönlichen Meinung entspricht: Die Beschlüsse einer solchen sind also immer nur so demokratisch legitimiert wie die Versammlung selbst, auch dann, wenn ihr ein besser legitimierter Entscheidungsprozess vorangegangen ist. Ein Delegierter, der nicht gewählt ist, um eine bestimmte Personengruppe (oder seine eigene Meinung) zu vertreten, sondern um bereits getroffene Beschlüsse zu bestätigen, befindet sich hier auch psychologisch in einer anderen Situation. Darin liegt auch der entscheidende Unterschied zu einem klassische Delegiertensystem. Dort liegt ja gerade das Problem darin, dass ein Einzelner die Meinung einer ganzen (nach relativ willkürlichen Kriterien bestimmten) Gruppe vertreten muss, und somit Minderheitenmeinungen nicht zum Ausdruck kommen und das Ergebnis im Vergleich zur tatsächlichen Meinung der Basis verzerrt werden kann. In einem Gremium, dessen Beschlüsse auf Einstimmigkeit angelegt sind, entsteht auch nicht unmittelbar ein Problem, wenn einzelne Delegierte nicht im Sinne der Allgemeinheit abstimmen.

    Schließlich sollte ich vielleicht ein paar mögliche Missverständnisse aus dem Weg räumen. Ich schlage nicht vor, den Bundesparteitag komplett durch eine Delegiertenversammlung zu ersetzen. Beschlüsse eines Liquid-Democracy-Systems können nur dort bestätigt werden, wo sie auch möglich sind: eine Delegiertenversammlung kann sich also insbesondere mit Programm- und Satzungsänderungen beschäftigen, nicht aber mit Personenwahlen. Die Wahl des Vorstands und anderer Parteiämter sollte also weiterhin auf einer Mitgliederversammlung erfolgen. Die Koexistenz einer Mitglieder- und einer Delegiertenversammlung als höchstes Parteiorgan ist möglich und wird auch in anderen Parteien praktiziert.
    Ich beziehe mich hier außerdem nur auf die Bundesebene. Zumindest in Berlin kann ich nicht erkennen, dass ein Konzept wie das hier beschrieben sinnvoll wäre; für andere Landesverbände kann ich es nicht beurteilen.
    Ich möchte auch nicht vorschlagen, dieses Konzept in unmittelbarer Zukunft umzusetzen; insbesondere ziele ich damit nicht auf einen Satzungsänderungsantrag auf dem nächsten BPT ab. Wie gesagt, ist die absolut notwendige Voraussetzung dafür ein funktionierendes und allgemein akzeptiertes Liquid-Democracy-System, welche auf Bundesebene noch nicht erfüllt ist.

    Letzteres ist dann auch der Punkt, in dem ich im Moment die höchste Priorität sehe.

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  • Der Presserat ist auch nicht mehr das, was er mal war:

    Am Tag nach der Bundestagswahl veröffentlichten die “Kieler Nachrichten” die Wahlergebnisse und brachten dabei meine mathematische Logik durcheinander. Statt der Ergebnisse der Piratenpartei, die deutlich mehr Stimmen bekam als die NPD, wurden eben die Ergebnisse der NPD veröffentlicht. Natürlich habe ich sofort bei den “Kieler Nachrichten” nachgefragt, um zu erfahren, welche seltsame Begründung oder welcher menschliche Fehler dahinter steckt. Meine schlichte Anfrage überforderte die Redaktion jedoch offensichtlich. Eine Antwort erhielt ich (immerhin Abonnent) nicht. So schrieb ich deswegen also den Presserat an, der mir heute (nach 5 1/2 Monaten) antwortete. Und diese Antwort hat es so sehr in sich, dass ich sie Euch keinesfalls schuldig bleiben möchte:

    Presserat zu NPD-Wahlergebnissen statt Piratenparteiergebnissen in den “Kieler Nachrichten”

    Man könnte ja noch gutwillig über die abstruse Begründung hinweg sehen, wenn es nicht so gewesen wäre, dass die “FREIEN WÄHLER” noch weniger Stimmen hatten, dafür aber Erwähnung auf den Seiten der “Kieler Nachrichten” fanden. Und wenn die angeführte Begründung tatsächlich auch die der “Kieler Nachrichten” war, warum, bitteschön, konnten mir die Redakteure diese Antwort nicht selbst geben?

    Auf Eure Kommentare dazu bin ich dieses Mal natürlich besonders gespannt!

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  • Ausgabe:

    noch keine implementation.

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  • Pressemitteilung der Bürgerinitiative gegen das geplante Gaskraftwerk Wustermark vom 14. März 2010:

    Pressemitteilung: 14. März 2010

    Wir sind die Bürgerinitiative gegen ein GuD-KW (Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerk) in Wustermark, die sich hier vor Ort wehrt, dass in unserer unmittelbaren Wohnbebauung ein gigantisches Kraftwerk entstehen soll. Die Arbeit unserer Bürgerinitiative besteht darin zu informieren und Informationen zu sammeln. Wir sind bisher 400 Mitglieder und viele Sympathisanten aus den Ortschaften Dyrotz, Falkensee, Elstal, Priort, Wernitz, Wustermark, Zeestow, Brieselang, Bredow, die das Kraftwerk ablehnen und täglich werden es mehr. Wir wollen erreichen, dass die Entscheidungsträger der Gemeinden uns hören und die Menschen, die so denken wie wir, eine Stimme bekommen, denn der Einzelne erreicht wenig, viele gemeinsam jedoch viel mehr.

    Wir reden hier von einem  Gas- und Dampfturbinenkraftwerk mit einer Leistung von 1.200 MW (das ist Strom für ca. 1,5 Millionen Haushalte) auf einer Fläche zu verhindern, das  unser Leben und unsere Umgebung nachhaltig stark beeinträchtigt,  deshalb NEIN zu einem Gas- und Dampfturbinenkraftwerk in Wustermark!

    Wir fordern einen größeren allgemeinen und weit größeren erweiterten Untersuchungsraum, so dass alle angrenzenden Natur- und Vorgelschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Moore und Luche, Feuchtwälder und Biotope berücksichtigt werden. In der ersten Veranstaltungen der Advanced Power AG in Wustermark wurden, gerade zur Grundwasserentnahme erzählt, dass es hier  Auswirkungen in einem Umkreis von bis zu 35 km geben kann und dass die Grundwasserabsenkung von 2 cm bis zu 30 cm betragen könnte. Für uns Anwohner wurde eine Visualisierung des Kraftwerkes mit ihren Hochspannungsleitungstrassen versprochen, damit wir uns zuvor ein Bild machen können. Dieses Versprechen der umfangreichen Visualisierung fordern wir explizit im Raumordnungsverfahren (ROV). Denn dieses wurde vom Investor vorab zugesagt und soll nun nicht mehr durchgeführt werden!

    Das Gleiche gilt für die gesamte Wasserproblematik, hier wurde Transparenz und Aufklärung versprochen und nun nicht mehr eingehalten. Die Darstellung der notwendigen Wassernutzungsmodelle (Havelkanalwasser mit Brunnen Staaken, -Brunnen Radelandberg, -neuer Brunnen), um zu zeigen, wie sich der Wasserhaushalt verändern könnte, sind ein entscheidender Faktor bei der Auswahl des Standortes. Theoretische Berechnungen können hier nicht ausreichen, dies würde nicht alle notwendigen Informationen liefern und die Situation könnte nicht ausreichend dargestellt werden! Denn hier in unserem Landstreifen besteht, nach langen Untersuchungen des Potsdam-Institut für Klimaforschung in der Klimastudie für Brandenburg, die Gefahr einer s. g.  Versteppung, da sich z.B. schon dass Regenwasser stark reduziert hat und noch weiter wird. Wo soll dann das zu nutzende Grundwasser herkommen?

    Bei einem Kühlwasserbedarf von 1000 m³/h (Kubikmeter pro Stunde) (ein durchschnittlicher Haushalt braucht pro Jahr ca. 100- 120 m³ Wasser!!) und dem hierbei an das Kraftwerk  anliegenden Havelkanal, der kein fließendes Gewässer darstellt, halten wir eine genaue Untersuchung schon im ROV für dringend erforderlich. Daher bitten wir die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin / Brandenburg diese Faktoren unbedingt mit im ROV zu fordern.

    Ein weiterer wichtiger Faktor der Betrachtung ist -aus unserer Sicht- die Sicherheit. Gerade hat das Beispiel in den USA Middletown Conneticut gezeigt, was passiert, wenn eine Havarie in einem Kraftwerk passiert. Die Explosion einer Gaspipeline ist kein Vorkommnis, was zu unterschätzen ist. Wir befinden uns hier dicht in Mitten der Wohnbebauung. Der Abstand zu Dyrotz beträgt ca. 450 Meter, zu Wustermark ein wenig mehr, Elstal ist direkt im Westen betroffen und die angrenzenden Gemeinden Brieselang/ Zeestow und Falkensee/ Finkenkrug wären in einem solchen Fall sicher ebenfalls stark zerstört. Unsere heutige politische Gesamtsituation gebietet uns auch an eventuelle terroristische Angreifer zu denken, die bei solch einer Größe eines 1.200 MW Kraftwerks, dieses als Angriffsziel in der Nähe von der Hauptversorgungsanlagen (Umspannwerk, mit einer Vielzahl von  380 KV-Hochspannungsleitungen) sehen könnten.

    Der Ablauf des ROV´s sieht vor, dass alle Anwohner und Betroffene und dazu gehören auch wir, die Möglichkeit bekommen, ihre Bedenken zu äußern. Wir sind der Meinung, dass die Advanced Power AG mit ihrer Tochter Wustermark Energie GuD GmbH & Co.KG sich die gesamten Kosten für diese ROV sparen könnte, wenn unsere Gemeindevertreter darauf hören würden, was ihre Bewohner und Anwohner wollen! Das wäre auch gegenüber dem Investor nur fair. Wir wollen kein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk hier in Wustermark!

    Unsere Umwelt wird einen großen Schaden nehmen, hier wachsen noch Pflanzen in Feuchtgebieten, die auf der Welt sehr rar geworden sind, wir haben eine lebendige Insekten und Vogelwelt, die einander bedingen. Unsere Grundstücke werden massiv an Wert verlieren; viele Menschen zahlen in den nächsten 20-30 Jahren ggf. ein Haus ab, das diesen Wert nicht mehr haben wird. Selbst wenn Grenzwerte im Schall (am KW-Standort ca. 89 dB- das entspricht  etwa einem startenden Flugzeug!)  und bei den Abgasen (ca. 1,5 Mill. Tonnen CO2 pro Jahr, neben Kohlenmonoxid, Stickstoffen und auch  Schwefel) gerade so eingehalten würden, sind wir  es, die damit leben müssen und nicht die Investoren!

    Redet mit euren Nachbarn, mit euren Freunden, habt ihr Fragen, so findet Ihr uns IN ALLEN ORTSTEILEN und im Internet unter www.gaskraftwerk-wustermark.de

    Mit dampffreien Grüßen

    Eure Bürgerinitiative (BI gegen DAS GuD-KW)

    (Telefonisch erreichen sie Uns unter hr. arras 033234- 309845)


    Eingetragen unter:Gaskraftwerk GVZ Wustermark, Pressemitteilung Tagged: Bürgerinitiative [mehr]

  • Bankenkrise und Staatsverschuldung:

    Unausgegorener, öffentlicher Entwurf:

    Wie pervers ist das eigentlich?
    1. Banken versprechen riesige Renditen, die sie nicht einhalten können.
    2. Einige Banken gehen pleite.
    3. Andere, die „systemwichtig“ sind, werden vom Staat „gerettet“. Dadurch, daß er ihnen Geld gibt.
    Dieses Geld hat der Staat, na, woher?
    Richtig! Von den Banken!
    4. Nun haben also icht mehr die Banken hohe Schulden bei ihren Anlegern, sondern der Staat hat hohe Schulden bei den Banken.
    5. Und die sagen nun: Wenn der Staat soviel Schulden hat, weil er die maroden Banken gerettet hat, dann ist das riskant.
    Deshalb müssen wir uns absichern. Durch hohe Zinsen. Durch die der Staat natürlich noch mehr Schulden macht.
    6. Deshalb muß der Staat nun Leistungen einschränken und Steuern erhöhen.
    7. Die Banken wiederum, die ja nun nicht mehr so riskante Geschäfte machen wollen, knausern mit Krediten.
    Auch bei Handwerksbetrieben und anderen soliden Gewerben.
    8. Das findet der Staat doof.
    Er fordert mehr Risikobereitschaft bei den Banken, denn alles andere würde ja der Wirtschaft schaden.

    Finde nur ich das irgendwie alles unlogisch?

    Bitte reichlich Kommentare und Ergänzungen.


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  • Verfassungsbeschwerde gegen ELENA:

    Seit dem 01.01.2010 sind Arbeitgeber verpflichtet, monatlich die Einkommensdaten seiner Arbeitnehmer an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu melden. Dies soll ab dem 01.01.2012 für eine Leistungsoptimierung der Arbeits- und Sozialämter sorgen – es soll schneller und einfacher zu entscheiden sein, ob Ansprüche auf Sozialleistungen bestehen und in welcher Höhe. Dabei werden auch hochsensible persönliche Daten an die ZSS übermittelt und gespeichert.

    Die wichtigsten Daten, die dabei erfasst und gespeichert werden, hat der AK Vorrat in einer Liste zusammengefasst:

    • Bruttoentgelt und Steuerklasse
    • Kinderfreibetrag
    • Angaben zur Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit
    • Renten-, Sozialversicherungs-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsabzüge
    • Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
    • Name und Anschrift, Geburtsort, -datum und -name
    • Angaben zu Arbeitgeber und Betrieb
    • Anzahl, Beginn und Ende sowie „Arten“ von Fehlzeiten (z.B. Krankheit, Mutterschutz, Pflegezeit, Elternzeit, Wehrdienst/Zivildienst, usw.)
    • Höhe und Art sonstiger steuerpfl. Bezüge (Weihnachts- u. Urlaubsgeld, zusätzl. Monatsgehälter, Gratifikationen, Tantiemen, Urlaubsabgeltungen, Abfindungen …)
    • Höhe und Art von steuerfreien Bezügen (z.B. Pensionskasse-Zuwendungen durch den Arbeitgeber, Kurzarbeitergeld, steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse bei Mutterschaft usw.)
    • Zeitpunkt des Beginns sowie voraussichtliches und tatsächliches Ende einer Ausbildung
    • Arbeitgeber-Zuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
    • Grund von Arbeitszeitänderungen
    • Arbeitsstunden – aufgeschlüsselt in Arbeitsstunden jeder einzelnen Kalenderwoche des Monats
    • Urlaubsanspruch und tatsächlich genommene Urlaubstage, Urlaubsentgelt
    • Angaben zu befristeten Arbeitsverhältnissen
    • Angaben zu Entlassungen und Kündigungen
    • Auskunft über bereits erfolgte Abmahnungen im Vorfeld von Kündigungen
    • Schilderung von „vertragswidrigen Verhalten“ des Angestellten/Arbeiters
    • Vorruhestandsleistungen und -gelder, Abfindungen

    Im Weiteren möchte ich auch noch auf den Wiki-Artikel der Piratenpartei verweisen, in dem noch einiges weiter aufgedröselt wird: http://wiki.piratenpartei.de/ELENA-Verfahren

    Aufgrund des hohen Missbrauchspotentials der Daten und auch vor dem Hintergrund der als verfassungswidrig erkannten und somit wieder (vorerst) abgeschafften Vorratsdatenspeicherung wird vom FoeBuD e.V. und dem AK Vorrat nun eine erneute Verfassungsbeschwerde angestrebt. Der durch die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung bekannte Anwalt Meinhard Starostik wird auch bei dieser Verfassungsbeschwerde die Beschwerdeführer vertreten.

    Ich empfehle jedem Arbeitnehmer, der zentralen Speicherung seiner Daten zu widersprechen und sich an der Verfassungsbeschwerde zu beteiligen: https://petition.foebud.org/ELENA

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  • Kreisverkehr hebt Tempolimits auf:

    Wie lange gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung? Jedenfalls nicht mehr hinter einem Kreisverkehr, hat das Oberlandesgericht München entschieden.

    Nach Auffassung des Gerichts gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen generell nur bis zur nächsten Einmündung oder Kreuzung. Der Kreisverkehr habe überdies Vorfahrt, so dass sich durch Einfahrt in den Kreisverkehr ohnehin eine “Zäsur” für alle Autofahrer ergebe. Die Geschwindigkeitsbegrenzung bis zur Einfahrt müsse ja auch nicht für alle Fahrbahnen gelten, die in den Kreisverkehr münden.

    Konsequenz: Soll nach der Ausfahrt aus einem Kreisverkehr ein besonderes Tempolimit gelten, muss ein neues Verkehrsschild her.

    (Gefunden im beck-blog)

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  • Nicht opportun:

    Die Polizeibeamten zeigten sich großmütig und stellten keinen Strafantrag. Sicher, meine Mandantin war während eines Einsatzes, der sich noch nicht mal gegen sie richtete, ausgeflippt. Sie bedachte die Beamten mit einigen deftigen Schimpfworten und erwähnte die Gestapo. Halt Alltag für Polizeibeamte, insbesondere wenn sie es mit Angetrunkenen zu tun haben. Meine Mandantin hatte 1,5 Promille getankt.

    Kein Strafantrag – jeder vernünftige Staatsanwalt hätte das Verfahren sofort eingestellt und sich Wichtigerem zugewandt. Aber in diesem Fall war das zwar möglich, aber vielleicht nicht opportun. Denn der Polizeipräsident höchstpersönlich stellte Strafantrag. Einzelheiten habe ich bereits hier erzählt.

    So kam es also, wie es kommen musste. Anklage, Gerichtsverhandlung. Auf dem Flur habe ich die wartenden Beamten angesprochen, ob sie denn wissen, wieso sie trotz nicht gestellter Strafanträge als Zeugen aussagen sollen. Dass ihr oberster Chef die Sache höher hängt als sie selbst, war ihnen nicht bekannt. Sie fanden es aber gaaaaaaaanz toll. Zumal sie beide weit angereist waren und etliche Stunden in Düsseldorf abhängen konnten, bis ihre Nachtschicht beginnt.

    Ich war mir ziemlich sicher, wie die Beamten ausgesagt hätten. Jedenfalls tendierten sie nicht dazu, die Sache wichtiger zu machen, als sie ist. Allerdings kam es gar nicht mehr zu einer Aussage. Der Staatsanwalt, nicht jener, der die Anklage geschrieben hat, war der Meinung, dass man nicht jemanden für eine Beleidigung bestrafen muss, wenn der Beleidigte dies gar nicht wünscht. Und die Ehre der Polizei als Apparat, das füge ich mal an, kann sicher an anderer Stelle überzeugender verteidigt werden.

    Nun zahlt meine Mandantin 250 Euro ans Sozialwerk der Polizei, das Verfahren wird ohne Strafe eingestellt. Die Justiz hat nach weit über einem Jahr einen Fall erledigt, mit dem sie sich nie hätte herumschlagen müssen.

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  • Die versprochene Mitmach-Massenverfassun…:

    Die versprochene Mitmach-Massenverfassungsbeschwerde gegen ELENA ist jetzt da. Jeder, der eine schriftliche Benachrichtigung hat, dass seine Daten übermittelt werden, kann unter https://petition.foebud.org/petitions/6/start mitmachen. Alle anderen (noch nicht Benachrichtigte, Arbeitgeber, Arbeitslose, Selbstständige) können bei dieser Verfassungsbeschwerde nicht mitmachen, weil der Aufwand dafür zu hoch wäre.


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  • Liebe Arbeitnehmer: verfassungsbeschwert Euch!:

    FoeBud - ELENA Verfassungsbeschwerde

    Der FoeBud e.V. und AK Vorratsdatenspeicherung wollen eine Verfassungbeschwerde gegen das seit Jahresanfang verbindliche Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) einreichen. Die schöne Nachricht: alle Arbeitnehmer können sich an der Beschwerde beteiligen! Häufig gestellte Fragen (FAQs) dazu hat der FoeBuD hier kurz beantwortet, so z.B. wer sich mitbescheren kann – nämlich alle Menschen, deren Daten rund um ihre Beschäftigung zentral gespeichert werden sollen:

    1. Arbeitnehmer/innen, die Sozialversicherungsbeiträge zahlen,
    2. geringfügig Beschäftigte (sogenannte 400-Euro-Kräfte),
    3. arbeitnehmerähnliche Selbständige, die rentenversicherungspflichtig sind nach § 2 Abs. 1 S. 1 SGB VI,
    4. Beamtinnen und Beamte,
    5. Berufssoldat/innen und
    6. Richter/innen.

    Das Procedere:  die Vollmacht (die per Email zugeschickt wird) muss ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben und per Post an den FoeBuD e.V.  geschickt werden.  Wichtig: Letzter Versendetermin für die gesicherte Berücksichtigung ist der 25.3.2010!

    Wer noch etwas Aufklärungsarbeit bezüglich ELENA machen will, z.B. beim Frühjahrsputz am 20.03.2010, findet hier fertige Flyer zum Ausdrucken.


    Tagged: ELENA, Informationelle Selbstbestimmung, Vorratsdatenspeicherung [mehr]

  • Spendenaufruf: Blogger verklagt:

    Es ist ja nicht das erste mal, dass einem Blogger der Mund die Tatstatur verboten werden soll. Diese Art Maulkorb scheint ja Mode zu sein. Leider.

    Nun allerdings fängt auch die katholische Kirche an, sich in der Person des Herren Müller über die Regeln des demokratischen Anstands hinweg zu setzen. So berichtet der hpd heute unter der Überschrift: “Müller, Missbrauch, Meinungsfreiheit” über den aktuellen Fall des Bloggers Bastiaan Zapf vom Brights-Blog Marburg, der in einem Artikel und auf Grundlage diverser Presseveröffentlichungen (Einzelheiten im hpd-Artikel) den Vorwurf erhebt, dass der Regensburger Bischof Müller seine Augen fest verschlossen hielt, als ein als pädophil bekannter Kirchenmann weiterhin mit Kindern und Jugendlichen arbeiten durfte.

    Das alles wäre vermutlich kein Thema, das in einen Piratenblog gehört. Doch in diesem Falle geht es um mehr:

    Wenn Bürger frei zugängliche Berichte als seriös geltender Massenmedien nicht mehr ohne die Furcht, juristisch belangt zu werden, als Grundlage für Diskussionsbeiträge in öffentlichen Debatten heranziehen können, wird dies Folgen haben für die Demokratie. Denn diese lebt von politischen Auseinandersetzungen, die unabdingbar sind für den Meinungsbildungsprozess, der wiederum Grundlage für politische Beteiligung ist. Und eine gängige Informationsquelle sind nun mal Massenmedien. Wenn Voraussetzung für eine Meinungsäußerung ist, intensiver recherchiert zu haben als eine Zeitungsredaktion, und anderenfalls Abmahnung, Gerichtsprozesse und einige tausend Euro Kosten drohen, werden sich viele überlegen, wie oft sie sich eine eigene Meinung leisten können. (Quelle: hpd)

    Herr Müller tritt hier – gemeinsam mit den Gerichten – gegen die Meinungsfreiheit an. Und das scheint mir dann doch sehr piratisch zu sein, dem Einhalt zu gebieten.

    Im hpd-Artikel wird um Spenden gebeten, die dem Blogger die Mittel geben sollen, diesen Rechtsstreit durchzustehen. “Sollte mehr Geld eingehen, als dafür notwendig ist, soll der Überschuss als Grundstock für einen zukünftigen Solidaritätsfonds verwendet werden.


    Tagged: Internetrecht [mehr]

  • Das „Bürgerentlastungsgesetz“: Eine neue Datenkrake?:

    Vor einigen Tagen erhielt ich die Jahresabrechnung der Künstlersozialkasse (KSK).
    In einem beigefügten Infoblatt zum „Bürgerentlastungsgesetz“ las ich folgendes:

    Die Künstlersozialkasse übermittelt bei Versicherungspflicht im Veranlagungszeitraum die geleisteten Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung in einem automatisierten Verfahren an das Bundeszentralamt für Steuern und stellt Ihnen eine Bescheinigung über die gemeldeten Beiträge aus.
    Die erstmalige Übermittlung der Daten wird 2011 (für das Veranlagungsjahr 2010) erfolgen.

    Sollten Sie mit der Weiterleitung Ihrer Daten nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 4 Wochen formlos mit.
    Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, daß eine Berücksichtigung der Beitragszahlungen als Vorsorgeaufwendungen nur erfolgen kann, wenn Sie der Datenübermittlung durch die Künstlersozialkasse nicht widersprochen haben.
    Ein Nachweis in anderer Form (z.B. Jahresabrechnung, schriftliche Bestätigung durch die KSK) wird von der Steuerverwaltung nicht akzeptiert.

    Wenn wir nichts von Ihnen hören, gehen wir von Ihrer Einwilligung zu der Datenübermittlung aus.

    Was soll man nun davon halten?


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  • Internet-Totalausfall:

    Gestern fiel unser Kabel-Deutschland-Anschluß (Internet und Telefon) für 2 1/2 Stunden komplett aus.
    Das Telefonieren funktioniert heute aber auch nicht besser.


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  • Bericht vom Parteitag: Piratenpartei Niedersachsen im März 2010 in Osnabrück:

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    Einmal, so gegen Mittag des zweiten Tages, da drohte der Landesparteitag der niedersächsischen Piraten in den alten Trott zu verfallen: Irgendwelche Satzungsanträge standen da im Raum, mehr oder weniger gut vorbereitet. Die eine Hälfte der Versammelten wusste nicht recht, um was es ging. Die andere war sich nicht einig, was die Anträge bedeuten sollten. Alle hatten irgendwie das Gefühl, über etwas zu reden, was schon Thema gewesen war. Die berühmt-berüchtigte Rednerliste für Geschäftsordnungsanträge schien aus der Versenkung aufzutauchen. Und der Versammlungsleiter hatte die Veranstaltung irgendwie nicht so ganz vollständig im Griff. Zum Glück war dies nur eine kurze Episode einer ansonsten überaus gelungenen Veranstaltung.

    Start des Parteitages, Jens Schicke redet

    Start des Parteitages, Jens Schicke redet

    Dabei hatte alles so gut angefangen. Pünktlich ging’s am Samstag los und das Tempo war geradezu unheimlich. Die AG Satzung hatte sämtliche vorliegenden Anträge zu Satzungsänderungen und zur Geschäftsordnung in einem 61-seitigen Dokument aufbereitet und wie gewünscht hatte sich ein großer Teil der Piraten anhand dessen vorbereitet, wusste worum es ging und konnte in der einstündigen anberaumten Zeit zur Aussprache so gezielt fragen, dass der Versammlungsleiter mehrere Male nachhaken musste, ob denn noch Fragen seien.

    Anwesende am Parteitag, Laptops als Kunstwerke

    Anwesende am Parteitag, Laptops als Kunstwerke

    Die eigentliche Abstimmung fand dann schriftlich statt: Auf fünf Seiten wurden sämtliche Satzungsänderungsanträge zur Abstimmung präsentiert, zusammen mit der Frage, ob nach Meinung des Abstimmenden der Diskussion Genüge getan sei. So schrumpfte der bei vergangenen Parteitagen so monströse Tagesordnungspunkt „Satzungsänderungsanträge” auf eine knapp halbstündige Phase des Ausfüllens und anschließenden Abgebens der Abstimmungsbögen. Ansonsten musste sich vorrangig ein Team von Wahlhelfern damit befassen, die vielen Tausend Kreuze zu zählen und zusammenzufassen.

    Das Auszählen der Abstimmungszettel zu den Satzungsänderungsanträgen hat mehrere Stunden in Anspruch genommen.

    Das Auszählen der Abstimmungszettel zu den Satzungsänderungsanträgen hat mehrere Stunden in Anspruch genommen.

    Die anschließenden Wahlen zum Vorstand, die die zweite Hälfte des ersten Tages in Anspruch nahmen, waren ebenfalls ausgesprochen zielstrebig. Nach dem überstürzten Abbruch des letzten Parteitages in Langenhagen im November 2009 hatte Niedersachsen nur einen Rumpfvorstand, der nun wieder auf die volle Größe gebracht werden sollte. Jens-Wolfart Schicke und Arne Ludwig wurden als Vorsitzender und Stellvertreter bestätigt, für den nicht mehr angetretenen Arvid kam Meinart als Schatzmeister neu in den Vorstand.

    Der alte Vorstand: Arvid, Matthias, Jürgen, Arne, Dennis und Jens-Wolfart

    Der alte Vorstand: Arvid, Matthias, Jürgen, Arne, Dennis und Jens-Wolfart

    Vor den Wahlen zu den Beisitzern gab es zudem ein Grußwort des amtierenden Bundesvorsitzenden: Jens Seipenbusch war aus seiner Heimatstadt Münster nach Osnabrück gekommen. Er erinnerte sich — und mich — daran, dass Niedersachsen ja eines der ersten Länder war, in dem es 2006 eine entstehende Parteibasis gab: Im Dezember 2006 war er damals auf einem der hannoverschen bzw. niedersächsischen Stammtische. Zu fünft saßen wir damals zusammen — inklusive Jens und seiner Frau. Dass daraus Veranstaltungen wie in Osnabrück geworden sind, zeigt, welch weiten Weg die Piratenpartei in den vergangenen dreieinhalb Jahren zurückgelegt hat. Ich selbst bin zwar kein Gründungsmitglied, aber ich habe die Anfangszeit ja auch noch sehr gut mitbekommen. Man vergisst leicht, wie klein und unscheinbar das alles damals im Gegensatz zu heute war. Piraten in Osnabrück gab es damals noch überhaupt nicht.

    Ein kurzes Grußwort vom amtierenden Bundesvorsitzenden Jens Seipenbusch

    Ein kurzes Grußwort vom amtierenden Bundesvorsitzenden Jens Seipenbusch

    Überhaupt — die Tagungsräumlichkeiten. Unsere Verbände in Osnabrück hatten uns in einer Schulaula untergebracht und ein fantastisches Umfeld geschaffen: Wir waren dort komplett unter uns und hatten nicht nur den Versammlungsraum, sondern auch das Forum davor zur freien Verfügung.

    Lebhafte Diskussionen im Forum des Tagungsortes

    Lebhafte Diskussionen im Forum des Tagungsortes

    Die Technik mit Netzwerk, WLAN und Akustik war nicht zu spüren, weil sie einfach funktionierte. Fürs leibliche Wohl war durch Kines Brötchen-Großeinkauf und die flugs gegründete AG-Nordschnitten ebenfalls gesorgt.

    Die AG Nordschnitten bei der Arbeit

    Die AG Nordschnitten bei der Arbeit

    Wie schon letztes Mal in Langenhagen hat der Medienfloh den Videostream der gesamten Veranstaltung übernommen und in den Pausen durch Interviews und andere Beiträge angereichert.

    Interview mit dem Medienfloh

    Interview mit dem Medienfloh

    Neu dabei war zudem Dennis Schulze mit dem Piratenradio, der, wenn ich das richtig gesehen habe, die ganze Zeit live vom Parteitag gesendet hat und diverse Interviews und Features produziert. Auch ich bin so mal wieder in den Genuss eines Interviews gekommen, in letzter Zeit ja eher ein seltenes Vergnügen.

    Dennis Schulze mit dem Piratenradio war auch live vor Ort

    Dennis Schulze mit dem Piratenradio war auch live vor Ort

    Die Beisitzerwahlen hätten durchaus größeres Chaos verursachen können: Bis zu acht Posten konnten besetzt werden und 14 Bewerber standen zur Wahl. Aber alle Beteiligten waren vorbildlich diszipliniert: Die Kandidaten haben sich kurz und knapp vorgestellt, die Anzahl Fragen hielt sich in Grenzen. Einzig das Auszählen war bei den vielen Kandidaten und Kreuzchen etwas anstrengend.

    Kandidaten für die Beisitzerposten

    Kandidaten für die Beisitzerposten

    Erstmals wurde bei diesem Parteitag durchgängig nach dem Zustimmungsverfahren abgestimmt: Für jede der Alternativen bei Abstimmungen und auch bei Wahlen kann man „Ja”, „Nein” oder „Enthaltung” ankreuzen, es gewinnt diejenige Alternative mit den verhältnismäßig meisten Ja-Stimmen. Ich war ja bislang diesem Verfahren gegenüber eher kritisch eingestellt, muss aber sagen, dass es sich in meinen Augen bewährt hat: Die Entscheidungen sind transparent und vor allem muss man als Abstimmender nur ein Verfahren verstanden haben. Vielleicht sollte man noch ein wenig an der Bedeutung der Alternativen „Nein” und „Enthaltung” feilen, aber im großen und ganzen halte ich dieses Wahlverfahren für das Beste, das ich bisher in der Piratenpartei (und darüber hinaus) kennen gelernt habe. Auch wenn es natürlich etwas Vorbereitung bei größeren Abstimmungen bedarf…

    Arbeitsplatz des Blogautors zum LPT: Unterlagen, Laptop, Wasser, Nervennahrung

    Arbeitsplatz des Blogautors zum LPT: Unterlagen, Laptop, Wasser, Nervennahrung

    Angesichts der extremen Laptopdichte auf dem Parteitag habe ich mehr als einmal gefragt, ob man bei einem der nächsten Male nicht versuchen sollte, Abstimmungen und Wahlen und vor allem deren Auszählung stärker zu automatisieren. Teilweise war mehr als ein Dutzend Piraten gleichzeitig mit Auszählen beschäftigt und die entsprechenden Pausen haben die Veranstaltung mehrere Male nennenswert aufgehalten.

    Das Verhältnis von Laptops zu Teilnehmern, das ja stets nahe bei 1:1 liegt, war seit jeher eine Spezialität der Piraten, mit der sie sich wohl von allen anderen Parteien unterscheiden dürfte. Ich finde das immer sehr angenehm, weil man mit seiner Affinität zur Technik eben nicht etwas Besonderes, sondern schlicht so wie alle anderen auch ist.

    Fast jeder Anwesende hatte einen Laptop dabei. Ein für den Parteitag augenscheinlich besonders wichtiges Programm: Mah-Jongg

    Fast jeder Anwesende hatte einen Laptop dabei. Ein für den Parteitag augenscheinlich besonders wichtiges Programm: Mah-Jongg

    Die diversen Wahlen für Kassenprüfer, Schiedsgericht sowie die jeweiligen Ersatzpersonale zogen sich über den späten Samstag und den frühen Sonntag morgen. All diese Wahlen sind wichtig und nötig, vielleicht sollte aber auch hier nochmal am Prozedere gearbeitet werden: Müssen die Ersatzschiedsrichter wirklich in einer separaten Wahl bestimmt werden? Und müssen Kassenprüfer wirklich geheim gewählt werden? Ich denke, dass man auch hier noch die Effizienz steigern könnte, ohne dass andere Qualitäten der momentanen Verfahren verloren gehen.

    Der alte und neue Vorsitzende Jens-Wolfart Schicke im bekannten Multitaskingbetrieb

    Der alte und neue Vorsitzende Jens-Wolfart Schicke im bekannten Multitaskingbetrieb

    Nachdem dann endlich alle Personenwahlen abgeschlossen waren, kam es zur Bekanntgabe der Ergebnisse der Abstimmungen zu den Satzungsänderungen. Bemerkenswert finde ich dabei, dass bei keinem der Anträge weiterer Diskussionsbedarf angemeldet worden war, sodass sämtliche der schriftlichen Abstimmungsergebnisse zunächst gültig waren.

    Die jungen Piraten stellen sich vor

    Die jungen Piraten stellen sich vor

    Nicht vergessen möchte ich die „Jungen Piraten”, von denen zwei die niedersächsische Sektion vorstellten und zum Mitmachen und zu Unterstützung aufriefen. Die „Jungen Piraten” sind meines Erachtens ein wichtiges Mittel der Nachwuchsförderung: Hier organisieren sich Jugendliche, Schüler und Studenten zu politischer Arbeit. Es kann der Partei nur gut tun, wenn sie später solche Mitglieder bekommt, die bereits erfahren sind im Umgang mit politischen Prozessen. Es liegt im ureigenen Interesse der Piratenpartei, wenn sie die „Jupis” entsprechend unterstützt, fördert und ihnen zur Seite steht.

    Auch einen „Fotoevent” hat es gegeben: Neben etlichen Fotos vom neuen Vorstand, wichtig für die Pressemappe, haben wir auch ein Gruppenfoto aller Anwesenden produziert. Mir kam die Ehre zu, dieses Foto zu schießen und ich hoffe, es ist ein gutes dabei herausgekommen, obwohl ich nicht mit meiner eigenen Kamera gearbeitet habe (engagierter Pirat sucht Sponsor für neue Kamera zur privaten, beruflichen und politischen Verwendung… ;-) ). Hier mal ein Foto, dass mich „bei der Arbeit” zeigt.

    Making-Of des Gruppenfotos - Der Blogautor in Aktion

    Making-Of des Gruppenfotos — Der Blogautor in Aktion

    Die anschließende Diskussion um §2.2 der Satzung war ebenso engagiert wie nötig und endete mit einem Ergebnis, das Anwesende und Kommentatoren zwischen „überraschend” und „historisch” einordneten. Dazu muss ich mich nochmal gesondert äußern.

    Danach jedenfalls ging der Parteitag mit einer weiteren Diskussion und Abstimmung um Änderungsanträge rund um §8.7, der ähnlich wie §2.2 Auskunftsersuchen an Kandidaten und Mitarbeiter stellt, allerdings nicht auf politischer, sondern auf finanzieller Ebene. Auch mit diesen Regeln sind viele Piraten unzufrieden, zu einer Änderung der Bestimmungen fand sich aber an keiner Stelle eine Zweidrittelmehrheit. So bleibt hier erstmal alles beim Alten und das Thema dürfte beim nächsten Parteitag wieder auf die Tagesordnung kommen.

    Die beiden jüngsten Teilnehmer beim Landesparteitag

    Die beiden jüngsten Teilnehmer beim Landesparteitag

    Durch diese Diskussion am Ende ist dann leider der Tagesordnungspunkt „Lessons Learned” nicht mehr behandelt worden. Wir hatten auf diesem Parteitag ja gleich mehrere organisatorische Premieren und es ist durchaus sinnvoll, diese mal zu rekapitulieren. Neben dem oben bereits behandelten Abstimmungsverfahren war das vor allem die schiftliche Abstimmung der Satzungsänderungsanträge. Ich halte dies für einen großen Gewinn, da die Diskussion viel disziplinierter lief als bei den letzten Parteitagen und das ganze zeitlich viel besser steuerbar war. Wir sollten dieses Verfahren unbedingt beibehalten. Berücksichtigt werden muss dabei allerdings, dass es zum einen eine Satzungskommission (oder „AG Satzung”) geben muss, die die gesammelten Anträge aufbereitet und das Dokument erstellt und zum anderen, dass eine derart umfangreiche Abstimmung wie die diesmalige auch für die Wahlhelfer eine erhebliche Belastungsprobe bedeutet.

    Diskussionen überall. Aber: Geraucht werden durfte nur draußen

    Diskussionen überall. Aber: Geraucht werden durfte nur draußen

    Ansonsten sind Parteitage, insbesondere so harmonische wie dieser hier, immer eine hervorragende Möglichkeit, mal wieder andere Piraten zu treffen, sich zu unterhalten, herumzuphilosophieren und einfach eine tolle Zeit zu haben. Die Organisation der Osnabrücker Piraten kann eigentlich gar nicht hoch genug gelobt werden: Nicht nur der Veranstaltungsort und die auf die Beine gestellte Verpflegung waren erstklassig, auch die Party am Samstag abend im „Cup & Cups” war toll. Entspannt und fröhlich feierten wir mit extra für uns kreierten Cocktails bis ins Morgengrauen — und dass gegen halb zwei der Rum leergetrunken war, hat der hervorragenden Stimmung keinen Abbruch getan.

    Der nächste Parteitag in Niedersachsen findet im Spätsommer in Wolfenbüttel statt. Dann wird es vor allem um das Programm gehen. Ich kann schon jetzt jedem interessierten Piraten nur empfehlen, eine Teilnahme zu planen. Kein virtuelles Medium der Welt kann ein reales Treffen ersetzen!

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  • We Loyal:

    We loyal - ObstaclesDie Schweiz ist ja hierzulande momentan vor Allem für Steuer-CDs, Käse, Berge und Ricola bekannt. Doch auch in unserem Nachbarland in den Alpen gibt es junge aufstrebende Musiker. Dazu gehören die Jungs von We Loyal aus Basel. Aufmerksamkeit und drei Studiotage gewannen sie in ihrer Heimat als Gewinner des NaturTalent-Wettbewerb. Bei der Basel Live Competition gewannen sie ebenfalls den ersten Platz sowie den Publikumspreis. In Deutschland waren sie sogar auch schon, und zwar als Support von Mañana. Man sieht also - eine erfolgreich junge Band. Am 15.03.2010 wurde ihre Debüt-EP "Obstacles" auch in Deutschland veröffentlicht.

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  • Parteischädigung deutlich gemacht…:

    … am Beispiel Sarrazin. Jeder der in der letzten Zeit die Medien um den umstrittenen Exsenator Thilo Sarrazin verfolgt hat, wird die Frage nach Parteischädigung anhand seiner Äusserungen über Kopftuchmädchen und anderen Entgleisungen mit Ja beantwortet haben. Als Piratenparteimitglied hat man diese Frage nicht nur bejaht sondern das Ja gleich über alle Berge und Täler geschrien.

    Warum das so ist?
    Nun, wie ich neulich auch getwittert habe, die einen haben Sarrazin, die anderen Aaron König – jeder hat so sein Päckchen zu tragen. Bei beiden wurden Äusserungen festgestellt die nicht mit der Parteiseele übereinstimmten, beide wurden mit den drohenden Buchstaben PAV bedroht, im Fall Sarrazin kam es sogar zur Verhandlung, bei den Piraten wurde ein Klageantrag kurzerhand per Wiki erstellt, dass dieser allerdings a) substantiiert genug und b) ordentlich dem Schiedsgericht zugegangen ist sei dahin gestellt.

    Die Landesschiedskommision der SPD hat nun ein Urteil gefällt und ich finde, dass man sich dieses genau durchlesen sollte, vielleicht denkt der ein oder andere Pirat noch einmal nach, bevor er nach Parteiausschluss schreit.

    Im Urteil der Schiedskommission wurde bestätigt, dass Rassismus innerhalb der SPD nicht geduldet werde, Sarrazins Äußerungen aber die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen würde, da er im Falle der Kopftuchmädchen sich rein auf Araber und Türken bezogen hätte, die eine “produktive Funktion für den Obst- und Gemüsehandel” hätten und zudem ständig “neue Kopftuchmädchen” produzieren würden. Die Definition des Rassismus erfordert es darüber hinaus, dass alle Migrantengruppen gleichermaßen abgewertet werden; Sarrazin hob aber hervor, dass Vietnamesen und Osteuropäer integrationswillig seien, brächten überdurchschnittliche Erfolge in zweiter Generation zu Tage. Bei Juden stellte er sogar einen 30 Punkte höheren Intelligenzquotienten dar.

    Er hatte es in seiner damaligen Aussage also lediglich auf Araber und Türken abgesehen.

    Das Schiedsgericht kritisierte weiter, dass Sarrazin auf den ersten Blick gegen das Menschenbild des Grundsatzprogramms verstoße: Seine Äußerungen zeugten “von einem sehr pessimistischen Menschenbild”, er gebe nämlich 20 % der Bevölkerung verloren und sei der Meinung, diese müssten sich “auswachsen”. Die Schiedskommission beanstandete im Gegenzug die Äußerungen Sarrazins nicht, dass alle zugezogenen Ausländer auch die deutsche Sprache beherrschen müssten. In der Entscheidung ist zu lesen: “Die Praxis anderer anerkannter Rechtsstaaten, wie etwa der Vereinigten Staaten, die ein anderes System des Zuzugs praktizieren, sollte auch innerhalb der SPD offen diskutiert werden können.”

    Und wo ist nun die Parallele zur Piratenpartei?

    Das ist einfach: Wie ich schon früher geschrieben habe, erlebe ich immer wieder, dass sobald ein Parteimitglied gleich welchem Organ es angehört, eine Äußerung oder Handlung macht, die der Parteibasis widerfährt, direkt nach Parteiausschluss, Rauswurf und drastischen juristischen Maßnahmen gebrüllt(!) wird. Dabei wird vor allem das Wort: Parteischaden, als universelle Waffe verwendet um ein Argument für den Rauswurf zu haben. Doch was ist letztlich Parteischaden? Über diese Begrifflichkeit sollten sich viele erst einmal bewusst werden. Gerade das Beispiel Sarrazin zeigt, das selbst solche krassen Äußerungen die er vom Stapel gelassen hat, eben nicht als Parteischädigung gewertet wurden und damit den Rauswurf aus der SPD befürwortet hätten.

    Was ist also Parteischaden?

    Um Parteischaden festzustellen, muss man sich auf die Suche nach dem Schaden machen. Als Beispiel könnte ich mir nun vorstellen, dass es zu einer Handlung kommt die schwerwiegend gegen die Parteidogmen der Piratenpartei verstoßen; die Presse dies aufnimmt und uns durch den Dreck zieht.
    Und mit Presse meine ich nicht solche Gülleblogs wie Fix!MBR (auf Link extra verzichtet), sondern auf Presse (Spiegel, FAZ, …).
    Ferner ist eine Schädigung eingetreten, wenn massenhaft aufgrund der geschehenen Handlung Mitglieder austreten und auch bei Versuchen hier noch gütliche Gespräche zu führen, diese auch nicht wieder eintreten. Unter massenhaft verstehe ich im Übrigen mehr als 10 ;). Ein weiteres deutliches Signal kann sein, wenn die Landesverbände sich geschlossen von dieser Handlung distanzieren, es also zu einer Abstandshaltung durch Verbände und Gliederungen kommt.

    Jeder, dem nun eine Handlung oder Aussage in Zukunft missfällt möge bitte vorher sich die Frage im Geiste stellen: Wo ist der Parteischaden und wie weise ich diesen nach?

    Erst wenn diese Frage einwandfrei beantwortet werden kann, man die Beweise dafür gesichert und eine Klageschrift auch substantiiert wäre, sollte zum Wort Parteiausschluss und Parteischaden greifen, alles andere ist reine Demagogie, die uns vermutlich mehr schadet als die eigentliche Handlung – Warum das so ist werde ich in meinem baldigen Blogeintrag “Ursache und Wirkung in der Piratenpartei” noch einmal genauer klarstellen.

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  • Wochenrückblick 07.03.2010 - 15.03.2010:

    In Hessen fühlt sich ein Innenminister nicht an Gerichtsurteile gebunden, sein Baden-Württembergisches Pendant möchte gerne die Überwachung ausweiten, in Amerika empört man offizielle Besucher mit Nacktscannerattacken und das alles untermalt mit CC-Musik vom Feinsten, die unser Musikpirat die ganze Woche über zusammengesucht hat. Lichtblick bei Elena: Der FoeBuD hat eine Verfassungsbeschwerde eingeleitet, die Zeit ist jedoch knapp.

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  • Verfassungsbeschwerde gegen ELENA mitzeichnen:

    Seit Anfang der Woche besteht die Möglichkeit, eine Verfassungsbeschwerde gegen ELENA (das Gesetz zum Elektronischen Entgeltnachweis) mitzuzeichnen. Ähnlich wie bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung können Betroffene (in diesem Fall Arbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte, arbeitnehmerähnliche Selbständige, Richter, Berufssoldaten und Beamte) eine Vollmachterklärung unterschreiben, mittels derer sie sich in dem Verfahren von den Anwälten Meinhard Starostik und Dominik Boecker vertreten lassen können. Starostik vertrat bereits erfolgreich die knapp 35.000 Beschwerdeführer und Mitzeichner gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, welches vor zwei Wochen vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde.

    Initiiert wurde die Verfassungsbeschwerde vom FoeBuD e.V., zu den weiteren Unterstützern zählt auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Obwohl bereits eine einzige zugelassene Verfassungsbeschwerde zur Prüfung eines Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht ausreicht und Sammelklagen in Deutschland juristisch nicht zulässig sind, ist es sinnvoll, sich an der Beschwerde zu beteiligen: Je höher die Unterstützerzahl für die Verfassungsbeschwerde, desto größer das politische Signal, dass die Bürger mit diesem Gesetz nicht einverstanden sind. Innerhalb des ersten halben Tages haben auf diese Weise bereits mehr als 3.500 Bürger ihren Protest signalisiert.

    Um sich an der Verfassungsbeschwerde zu beteiligen, müssen die Vollmachterklärungen bis zum 25. März unterzeichnet und abgeschickt werden. Die Zeit drängt deshalb, weil das Gesetz am 1. April 2009 in Kraft trat und für das Einreichen von Verfassungsbeschwerden eine Frist von einem Jahr gilt. Am 31. März werden die tausenden Erklärungen neben der eigentlichen Verfassungsbeschwerde dann in Karlsruhe eingereicht werden.

    Hintergrund: Das “Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises” (ELENA), welches zum Jahresbeginn 2010 in Kraft trat, verpflichtet die Arbeitgeber, monatlich Rentenversicherungsnummer, Höhe und Art des Gehalts sowie Informationen zu Abmahnungen, Kündigungen, Streik- und Krankheitstagen von insgesamt 40 Millionen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern in Deutschland an eine Zentrale Speicherstelle zu übermitteln (§§ 96 I, 97 I SGB IV). Nur für den Fall, dass ein Arbeitnehmer arbeitslos wird und bestimmte Leistungen beantragen will, wird (ab 2012) auf die bereits jetzt gesammelten Daten zurückgegriffen. Kritiker des Gesetzes, so auch die Piratenpartei, bemängeln diese mehrjährige anlasslose Speicherung sensibler Daten auf Vorrat.

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  • Verfassungsbeschwerde gegen ELENA:

    So, ich habe gerade die Vollmacht für die Rechtsanwälte des FoeBud e. V. unterschrieben, die aussagt, dass sie mich vor dem Bundesverfassungsgericht bei der Sammelklage gegen ELENA vertreten.

    Noch bis zum 25.03.2010 ist es möglich, sich unter https://petition.foebud.org/ELENA online für die Verfassungsklage anmelden, die generierte PDF-Vollmacht auszudrucken und per Post an den FoeBud einzuschicken.

    Hier die Mail des FoeBud als Zitat, wobei ich eine kleine Änderung gemacht habe… in der Original Mail sind Links im Text als Referenz angegeben und unten dann als Fußnote eingefügt, hier habe ich sie direkt in den Text gebaut:

    Mitmachen bis 25.3.: Verfassungsbeschwerde gegen ELENA

    Die Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD e.V. ruft zur Unterzeichnung einer Verfassungsbeschwerde gegen ELENA auf. ELENA, der “ELektronische EntgeltNAchweis” bedeutet, dass seit Anfang Januar jeden Monat persönliche Daten aller Arbeitnehmer an eine zentrale Datenbank gemeldet werden. Unter diesen detaillierten Daten sind viele hochsensibel, einige (etwa die Gründe für eine Kündigung) auch subjektiv.
    Alle Betroffenen (also alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) können bis zum 25. März 2010 Vollmachten unterzeichnen, um sich an der Verfassungsbeschwerde gegen diese gigantische Datensammlung zu beteiligen. Die Teilnahme ist kostenfrei, zur Refinanzierung wird um Spenden gebeten.

    Das Online-Formular zum Unterzeichnen und weitere Informationen finden Sie unter: https://petitionen.foebud.org/ELENA.

    Die Verfassungsbeschwerde wird am 31. März 2010 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden. Die Zeit drängt, da das Gesetz am 1. April 2009 in Kraft trat und für Verfassungsbeschwerden eine Jahresfrist gilt. Je mehr Menschen sich beteiligen und je schneller sie dies tun, um so besser!

    Mit dieser Verfassungsbeschwerde will der FoeBuD e.V. die “Vorratsdatenspeicherung von Sozialdaten” namens ELENA stoppen. Die zentrale Datenbank mit sensiblen Arbeitnehmerdaten muss gelöscht werden. Je mehr Menschen sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligen, desto deutlicher die Botschaft an Politik und Verfassungsgericht, dass die Bürger eine Vorratsdatenspeicherung ihrer Arbeitsstunden, Krankheitstage, Urlaubstage, etc. strikt ablehnen.
    Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 2. März 2010, mit dem eine Vorratsdatenspeicherung nur ausnahmsweise für legal erklärt wurde, rechnet der FoeBuD e.V. mit hohen Erfolgsaussichten für die Beschwerde gegen ELENA.

    Weitere Informationen zu ELENA erhalten Sie auf den Seiten zur Verfassungsbeschwerde und im Flyer des Arbeitskreises gegen Vorratsdatenspeicherung (.pdf zum Download), den Sie gedruckt auch im Shop des FoeBuD bestellen können.

    Über den Materialversand des FoeBuD e.V. können die Flyer auf Papier zum Auslegen bezogen werden. Der Flyer eignet sich besonders, um ihn an Verwandte, Freunde und Bekannte weiterzureichen, denn auch deren Daten könnten in der ELENA-Datenbank gespeichert werden.

    Bei “Monitor” auf WDR gab es einen sehenswerten Beitrag zu ELENA.

    Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit für Bürgerrechte und Datenschutz mit einer Spende!

    Freundliche Grüße
    //Rena Tangens 6 padeluun, FoeBuD e.V.

    P.S.: Jede Spende hilft!

    FoeBuD e.V. & Big Brother Awards Deutschland
    Marktstr. 18 D-33602 Bielefeld  Tel:  0521-175254, Fax: 0521-61172
    Mail: mail@foebud.org  Web: www.foebud.org www.bigbrotherawards.de

    Spenden: Konto 2129799, Sparkasse Bielefeld, BLZ 480 501 61
    Online spenden:  https://www.foebud.org/spende/

    Ich hoffe, alle meine Leser überlegen, sich an dieser Verfassungsbeschwerde zu beteiligen.

    Und als letztes noch eine Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland zu diesem Thema.

    Mitmachen bis 25.3.: Verfassungsbeschwerde gegen ELENA
    
    Die Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD e.V. ruft zur
    Unterzeichnung einer Verfassungsbeschwerde gegen ELENA auf. ELENA, der
    "ELektronische EntgeltNAchweis" bedeutet, dass seit Anfang Januar
    jeden Monat persönliche Daten aller Arbeitnehmer an eine zentrale
    Datenbank gemeldet werden. Unter diesen detaillierten Daten sind viele
    hochsensibel, einige (etwa die Gründe für eine Kündigung) auch
    subjektiv.
    
    Alle Betroffenen (also alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) können
    bis zum 25. März 2010 Vollmachten unterzeichnen, um sich an der
    Verfassungsbeschwerde gegen diese gigantische Datensammlung zu
    beteiligen. Die Teilnahme ist kostenfrei, zur Refinanzierung wird um
    Spenden gebeten.
    
    Das Online-Formular zum Unterzeichnen und weitere Informationen finden
    Sie unter:
    https://petitionen.foebud.org/ELENA [1].
    
    Die Verfassungsbeschwerde wird am 31. März 2010 beim
    Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden. Die Zeit
    drängt, da das Gesetz am 1. April 2009 in Kraft trat und für
    Verfassungsbeschwerden eine Jahresfrist gilt. Je mehr Menschen sich
    beteiligen und je schneller sie dies tun, um so besser!
    
    Mit dieser Verfassungsbeschwerde will der FoeBuD e.V. die
    "Vorratsdatenspeicherung von Sozialdaten" namens ELENA stoppen. Die
    zentrale Datenbank mit sensiblen Arbeitnehmerdaten muss gelöscht
    werden. Je mehr Menschen sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligen,
    desto deutlicher die Botschaft an Politik und Verfassungsgericht, dass
    die Bürger eine Vorratsdatenspeicherung ihrer Arbeitsstunden,
    Krankheitstage, Urlaubstage, etc. strikt ablehnen.
    
    Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 2. März 2010, mit dem eine
    Vorratsdatenspeicherung nur ausnahmsweise für legal erklärt wurde,
    rechnet der FoeBuD e.V. mit hohen Erfolgsaussichten für die Beschwerde
    gegen ELENA.
    
    Weitere Informationen zu ELENA erhalten Sie auf den Seiten zur
    Verfassungsbeschwerde: [2] und im Flyer des Arbeitskreises gegen
    Vorratsdatenspeicherung: (.pdf zum Download [3]), den Sie gedruckt
    auch im Shop des FoeBuD bestellen können:[4].
    
    Über den Materialversand des FoeBuD e.V. können die Flyer auf Papier
    zum Auslegen bezogen werden. Der Flyer eignet sich besonders, um ihn
    an Verwandte, Freunde und Bekannte weiterzureichen, denn auch deren
    Daten könnten in der ELENA-Datenbank gespeichert werden.
    
    Bei "Monitor" auf WDR gab es einen sehenswerten Beitrag zu ELENA [5].
    
    Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit für Bürgerrechte und Datenschutz
    mit einer Spende! [6]
    
    [1] https://petition.foebud.org/ELENA
    [2] https://petition.foebud.org/FoeBuD/informationen-zu-elena
    [3] http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Elena-15.pdf
    [4] https://shop.foebud.org/product_info.php?pName=flyer-elena-p-471
    [5] http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2010/0107/elena.php5
    [6] https://www.foebud.org/spende
    
    Freundliche Grüße
                      //Rena Tangens 6 padeluun, FoeBuD e.V.
    
    P.S.: Jede Spende hilft!
    
    FoeBuD e.V. & Big Brother Awards Deutschland
    Marktstr. 18 D-33602 Bielefeld  Tel:  0521-175254, Fax: 0521-61172
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  • Stammtisch in Hemmingen gegründet:

    Am 15.3. wurde der Stammtisch in Hemmingen gegründet: eine muntere Runde von 8 Leuten mit einem Frauenanteil von 25% (!! ) versammelte sich in der gemütlichen Kneipe Carre am Campingplatz.  Es gab als Geschenk vom Vorstand eine Tischstandfahne. An diesem Abend herrschte ein ausgewogenes Verhältnis von persönlichem Gespräch zum Kennenlernen, Bericht vom LPT und Politik.  Ein guter Start!!

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  • Buddha meditating on Spencer Brown's Laws of Form:

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    Buddha meditating on Spencer Brown's Laws of Form


    Giving up a distinction is at the same time:

    - Letting be be a distinction,
    - Finding a distinction,
    - Seeing a distinction,
    - Describing a distinction,
    - Defining a distinction,
    - Recognizing a distinction
    - Becoming aware that distinction is the source of all suffering
    - Recognizing a distinction's source
    - Transgressing from the distinction to its source
    - Finding a way to abolish the recognition
    - Thus voiding the distinction in terms of the subject
    - Forgetting about all of the above.

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  • Die andere Lena:

    Die andere Lena bloggt zum Genderthema in der Piratenpartei und ich bin spät dran (der Artikel ist schon fünf Tage alt). Die Katze hat dieselbe Diskussion noch einmal, geek-kompatibel, in SQL.

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  • Verfassungsbeschwerde gegen ELENA:

    Der FoeBud e.V. hat eine Verfassungsbeschwerde gegen ELENA auf den Weg gebracht. Teilnehmen können (und sollten) alle Arbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte (sogenannte “400-Euro-Kräfte”), arbeitnehmerähnliche Selbständige, Beamte, Soldaten und Richter. Die Zeit drängt etwas, das unterschriebene Formular muss bis zum 25. März, also nächsten Donnerstag abgeschickt werden.

    Mitmachen!

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  • Links 495:

    Datenschützer stoppen Video-Bikes der Polizei

    Bordellinkasso mit Steckbrief

    Phantom von Heilbronn ist kein Einzelfall

    Pacta sund servanda (auch für Sky)

    Pornography, Public Acceptance and Sex Related Crime: A Review

    Bei Familienstress in die Auszeitwohnung

    “Unsere Stimme sollte mehr Gewicht haben. Was verstehen die Demonstranten denn von Politik?“

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  • Piraten:

    Vor drei Wochen, im Irc, bevor es hier im Vorschrieb gänzlich verschimmelt.

    JollyOrc> http://blog.christian-hufgard.de/jmstv_-_roland_koch_sucht_gespraech_mit_piratenpartei-2010-02-24

    Azundris> Mir kann man's auch nicht recht machen. ("Ach!") Einerseits denken, "Oy, Politik ist ja sooooo langweilig, die sollen das bitte mal hollywoodisieren!", aber andererseits, "Die Superheldenpiratperson mit dem Flaggen-cape wirkt a weng albern." Die Synthese wäre vermutlich, "Ansatzpunkte."

    JollyOrc> "a weng"? Das ist total albern...

    Azundris> JollyOrc: Ja, isses vermutlich auch. Bisschen peinlich. Andererseits, diese Konferenz mit der Franziska war auch albern und peinlich, nur aber andere, mehr verschlipste Art. .oO(Sie meint vermutlich: da waren es die Schlipse, die peinlich waren)

    Azundris> Ich hätte gerne, wie alle anderen auch, Politik mit geringerer Viskosität. Und von den Piraten im speziellen hätte ich gerne, dass sie mal entscheiden, ob sie eine libertäre Partei sein wollen, oder nicht.

    JollyOrc> welches Schweinderl hätten Sie denn gerne? http://de.wikipedia.org/wiki/Libert%C3%A4r

    Isotopp> JollyOrc: Ich glaube, sie meint 'gesellschaftsliberal'. Wohingegen die deutsche FDP zur Zeit 'wirtschaftsliberal' ist.

    * JollyOrc fürchtet, dass die Piraten da als ganzes leider keine Linie haben. "Wir sind nicht links, nicht rechts, wir sind vorn!" (bäh!)

    Isotopp> JollyOrc: Ich hätte gerne sozial-gesellschaftsliberal, also größtmoegliche Eigenverantwortung in einer Gesellschaft, in der der Staat dafür sorgt, daß jede Person eine Chance bekommt, ihre eigenen Fähigkeiten denn auch auszubilden und zu entfalten.

    JollyOrc> Isotopp: Ich bin da wohl größtenteils bei Dir, nur dass ich gerne auch auf die berüchtigte Star-Trek Gesellschaft hinwirken möchte: Wer nicht arbeiten will, muss nicht, kann aber dennoch leben und an der Gesellschaft teilhaben.

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  • Verfassungsbeschwerde gegen ELENA:


    Ahoi Piraten und Freibeuter,

    der Foebud e.V. hat heute eine Verfassungsbeschwerde gegen ELENA (Elektronischer Entgeldnachweis) gestartet. Die Sächsischen Piraten, wie auch die Piratenpartei Deutschland, rufen dazu auf, sich der Beschwerde anzuschließen.

    Wer mitmachen möchte kann dies hier tun. Es macht zwar formaljuristisch keinen Unterschied ob bei dieser Verfassungsbeschwerde 10 oder 100.000 Leute mitmachen. Aber es ist, wir erinnern an die Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung, medial umso wirkungsvoller je mehr Bürger sich dieser Beschwerde anschließen.

    by metterson
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  • Aufruf zur Verfassungsbeschwerde gegen ELENA:

    Die Piraten Niedersachsen rufen zur Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde gegen ELENA auf!

    Alle Arbeitgeber müssen seit Beginn des Jahres 2010 die Einkommensdaten ihrer Beschäftigten an eine zentrale Speicherstelle melden. Dieser elektronische Entgeltnachweis, abgekürzt ELENA, betrifft somit bis zu 40 Millionen Beschäftigte in ganz Deutschland.
    Die Piratenpartei kritisiert diese übermäßige Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten.

    Der Initiator der Verfassungsbeschwerde, der FoeBuD e.V., will ELENA kippen. Ziel ist es, die zentrale Datenbank mit sensiblen Arbeitnehmerdaten löschen zu lassen. Unsere Regierung wird zunehmend zum Datensammler, wie an Beispielen der Vorratsdatenspeicherung, Gesundheitskarte und nun ELENA zu sehen ist. Dabei ist anscheinend die einzige Möglichkeit, diese Vorgänge zu stoppen, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
    “Ich habe nicht vor kampflos zum gläsernen Bürger zu werden”, kommentiert ein anonymer Teilnehmer die Aktion.
    Wenn auch Sie eine Vorratsdatenspeicherung Ihrer Arbeitsstunden, Krankheitstage, Urlaubstage und Abmahnungsgründe ablehnen, beteiligen Sie sich unter http://stoppt-elena.de an der Verfassungsbeschwerde. Eine Teilnahme ist bis zum 25. März 2010 möglich.

    Geschrieben von Michael Leukert und Claudia Jonda

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  • Verfassungsbeschwerde gegen ELENA:

    Der FoeBuD e.V. (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) will mit einer Verfassungsbeschwerde den “Elektronischen Entgeltnachweis” aka ELENA kippen und bittet um zahlreiche Beteiligung:

    Wir wollen erreichen, dass die zentrale Datenbank mit sensiblen Arbeitnehmerdaten gelöscht wird. Zeigen Sie der Politik und dem Verfassungsgericht, dass auch Sie eine Vorratsdatenspeicherung Ihrer Arbeitsstunden, Krankheitstage, Urlaubstage, etc. ablehnen!

    Weitere Informationen zu ELENA finden Sie auf dieser Seite. Sie können auch den ELENA-Flyer des AK Vorratsdatenspeicherung herunterladen oder über den Shop des FoeBuD e.V. bestellen. Geben Sie den Flyer an Verwandte, Freunde und Bekannte weiter, denn auch deren Daten werden wahrscheinlich in der zentralen ELENA-Datenbank gespeichert.

    Macht mit! Bis zum 25.03.2010 kann man die Vollmacht abschicken, um sich an der Verfassungsbeschwerde zu beteiligen.

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  • Verfassungsbeschwerde gegen ELENA:

    Veröffentlicht am 15. März 2010

    ELENA-Card / 'wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Elena-karte.jpg' (cc)Seit dem heutigen Montag ist das Formular für die Verfassungsklage gegen den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) online. Ähnlich den Beschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung, gibt es die Möglichkeit, sich als Beschwerdeführer anzuschließen. Voraussetzung ist allerdings, dass man abhängig Beschäftigter ist, also Arbeitnehmer oder Beamter. Letzter Versendetermin (des Briefs) ist der 25. März 2010.

    Initiiert wurde die Beschwerde durch den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Sie wird unter anderem von dem Team geführt, das bereits erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt hatte. Angesichts des positiven Urteils vom 2. März stehen die Chancen auf einen erneuten Erfolg gut.

    Link zum Formular: https://petition.foebud.org/ELENA

    Die Piratenpartei hat schon mehrfach vor dem tiefen Einschnitt in die informationelle Selbstbestimmung gewarnt und zu Aktionen aufgerufen. Der Berliner Landesverband hat bereits am Sonntag beschlossen, die Massenklage zu unterstützen.

    ELENA verpflichtet seit dem 1. Januar 2010 alle Arbeitgeber deutschlandweit dazu, ein umfangreiches Paket einkommensrelevanter Daten aller bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer monatlich an die sogenannte Zentrale Speicherstelle in Würzburg zu übermitteln. Die maßlose Umsetzung dieses Verfahrens wird von Datenschützern stark kritisiert. Die Speicherung widerspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit des Bundesdatenschutzgesetzes, denn die Daten werden ohne Einzelfallprüfung anlasslos auf Vorrat gespeichert und mehrere Jahre vorgehalten. Es bestehen erhebliche Risiken hinsichtlich der Datensicherheit, insbesondere durch die intransparente Einbindung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens für die gesamte Verschlüsselung. Die angekündigten Bürokratieeinsparungen sind zudem zweifelhaft. Der vorgesehene Zwang zur Nutzung der elektronischen Signatur sowie zur Kostenübernahme der Anmeldekosten durch die Bürger ist nicht nur aus sozialen Gesichtspunkten fragwürdig.

    Eine weitere Möglichkeit, Protest zu zeigen, wird die Aktion Grundrechteschutz-Frühjahrsputz sein, die am kommenden Samstag, dem 20. März (Frühlingsanfang), in mehreren deutschen Städten stattfindet. Weitere Informationen darüber folgen.


    Autor dieses Artikels: Fabio Reinhardt
    Verantwortlich für den Inhalt dieses Artikels: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland

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  • Die liebe ELENA….:

    Es gibt Elenas die sind sehr nett und umgänglich, meine Kollegin z.B., es gibt aber auch den elektronischen Entgeldnachweis, welcher ebenso abgekürzt wird. Hinter dem Kürzel versteckt sich die massenweise Sammlung von Einkommensdaten der sozialversicherungpflichtig Beschäftigten.  Nicht nur das dies eine massive Ungleichbehandlung gegenüber denen darstellt die im anstrengungslosen Wohlstand der spätrömischen Dekadenz fröhnen (kurz: Bürger welche schon so viel Geld haben das sie von den Zinsen leben können), sondern dies ist der nächste Schritt zum Überwachungsstaat.

    Zum einen geht es den Staat einfach nichts an von welchem Arbeitgeber ich wie viel Geld bekomme. Zumindest nicht solange ich diese Information nicht selber zur Verfügung stelle um mir dadurch einen Vorteil zu verschaffen (z.B. im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleiches), zum anderen werden hier, wieder ein mal, Daten auf Vorrat erhoben. Dies ist per se nicht mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit vereinbar, und da dieser Grundsatz sich auf dem Grundrecht zu informellen Selbstbestimmung gründet dürfte ELENA damit verfassungswidrig sein.

    Zwei Onlinepetitionen zu diesem Thema sind bereits gescheitert, vermutlich auch unter dem Eindruck der Petition gegen das Zugangserschwerungsgesetz welche trotz 135.000 Zeichnern wirkungslos verpufft ist. Bleibt also nur der Klageweg. Hier gilt es also möglichst viele Vollmachten zu sammeln.  Wie der Heise Newsticker berichtet hat der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e. V (kurz: FoeBuD) hat entsprechendes vorbereitet und sammelt nun mittels eine dezidierten Website Vollmachten ein.

    Auch hier gilt: Fleissig anmelden, unterschreiben und abschicken!

    Einsendeschluss ist der 25. März.

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  • Angeblich redselig:

    Ich weiß nicht, was da schief läuft. Aber mit dem Verhalten eines bestimmten Ausländeramtes habe ich derzeit echte Probleme. Diese Bedenken habe ich dem zuständigen Gericht wie folgt mitgeteilt:

    … Entgegen den Angaben im Bescheid stammt die Klägerin nicht aus Nigeria. Die Klägerin hat zu keinem Zeitpunkt gegenüber den Mitarbeitern des Ausländeramtes zugegeben, aus Nigeria zu stammen.

    Dieses angebliche Eingeständnis ist nicht protokolliert worden. Es beruht lediglich auf Aktenvermerken der Mitarbeiter des Ausländeramtes. Bemerkenswert an den Aktenvermerken ist, dass diese erst angefertigt wurden, nachdem das Ausländeramt die Beschwerdebegründung vorliegen hatte. Vorher war wohl niemand auf die Idee gekommen, die angeblich so freimütigen Äußerungen meiner Mandantin vor oder nach dem eigentlichen Termin zu dokumentieren.

    Die Klägerin beteuert, derartige Angaben niemals gemacht zu haben. Dies wird untermauert durch das sonstige Verhalten der Klägerin. Die Klägerin war bei ihrer Festnahme nach einem Vermerk der zuständigen Polizeibeamten noch nicht einmal in der Lage, die englische Belehrung über ihr Schweigerecht zu verstehen.

    Obwohl die Polizei auch später in der Justizvollzugsanstalt mehrere, teils mehrstündige (!) Versuche gemacht hat, die Klägerin zu vernehmen, hat die Klägerin von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Das Ergebnis der polizeilichen Vernehmungen ist gleich null.

    Auch in dem „offiziellen“ Protokoll der Ausländerbehörde, das die Klägerin unterschrieben hat, tauchen Angaben der Klägerin, wonach diese aus Nigeria stamme, nicht auf. Ganz im Gegenteil. Dort steht das, was die Klägerin auch über mich hat mitteilen lassen. Nämlich, dass sie nicht aus Nigeria stammt.

    Wieso die Klägerin ausgerechnet „informell“ gegenteilige Angaben gemacht haben soll, ist nicht ersichtlich. Schon vom gerichtsbekannten Ablauf einer derartigen Vernehmung/Anhörung in der Justizvollzugsanstalt scheint es kaum plausibel, dass die Klägerin mit den Mitarbeitern des Ausländeramtes mal locker “am Rande”, aber doch zur Sache geplauscht haben könnte, noch dazu durch tatkräftige Unterstützung eines Dolmetschers.

    Die Ausländerbehörde scheint von einem gewissen Übereifer motiviert. Das führt zum Beispiel dazu, dass sie falsche Angaben zu angeblich schriftlichen Erklärungen der Klägerin macht. So soll die Klägerin unter anderem eigenhändig als Geburtsort Lagos niedergeschrieben haben. Das ist tatsächlich jedoch nicht richtig. Die Klägerin war lediglich bereit, ihr Geburtsdatum niederzuschreiben. Sämtliche anderen Angaben in dem Formular stammen wohl vom Dolmetscher, wobei die Klägerin auch zum Formular beteuert, zu keinem Zeitpunkt eingeräumt zu haben, aus Nigeria zu stammen. Das Wort Lagos ist auf dem Papier noch nicht einmal zu entdecken.

    Dass das Formular gar nicht von der Klägerin ausgefüllt wurde, zeigt sich ja schon daran, dass eine der deutschen Sprache nicht mächtige junge Frau bei einzelnen Punkten kaum “unbekannt” eintragen würde.

    Die Klägerin berichtet, dass sowohl die Mitarbeiter des Ausländeramtes als auch der Dolmetscher ihr beständig eingeredet hätten, sie solle zugeben, aus Nigeria zu stammen. Dass hier einiges zweifelhaft gelaufen ist und – vorsichtig formuliert – eine offensichtliche Voreingenommenheit besteht, ergibt sich weiter aus dem Hinweis in der Akte, wonach der Dolmetscher der Überzeugung sei, die Klägerin stamme aus Nigeria.

    Dolmetscher sollen aber dolmetschen und keine ethnologischen Expertisen abgeben. Wenn sie es doch tun, lässt das wiederum an der Qualität ihrer Übersetzungsarbeit zweifeln und Parteilichkeit vermuten. Gleiches gilt für ein Ausländeramt, das sich für die Herkunft einer Person auf die Einschätzung eines Dolmetschers beruft. …

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  • Kein Abruf durch die abrufenden Stellen:

    ELENA, die seit Jahresanfang in Fahrt kommende Datenkrake im Bereich der Lohnabrechnung und Sozialversicherung, stellt die Zwangsbeteiligten natürlich nicht ganz rechtlos. So gibt es einen Auskunftsanspruch. Jedem Teilnehmer ist auf Verlangen mitzuteilen, welche Daten über ihn gespeichert sind (§ 103 Abs. 4 SGB IV).

    Dummerweise scheinen sich die Behörden aber nicht in der Lage zu sehen, diesen Auskunftsanspruch auch zu erfüllen. So heißt es auf der ELENA-Homepage:

    Im ELENA-Verfahren besteht ab 2010 für den Teilnehmer ein Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Eine Auskunft ist vor 2012 aber nicht realisierbar, da der Abruf durch die abrufenden Stellen erst ab 2012 möglich ist.

    Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Öffnung des Verfahrens gegenüber Dritten ohne die Zwischenschaltung einer prüfenden abrufenden Stelle, also dem Vieraugenprinzip mit zwei Signaturkarten, nicht zu vertreten. Von daher wird es im Übergangszeitraum bis 1. Januar 2012 keine Auskunftsmöglichkeiten an die Teilnehmer geben.

    Ein privates Unternehmen, das mit dem lapidaren Hinweis auf fehlenden technische Möglichkeiten beziehungsweise ein nicht ausgereiftes System seine Auskunftspflicht nach § 34 BDSG mal kurzerhand für zwei Jahre verneint, müsste wahrscheinlich zügig mit Verurteilungen, Zwangsvollstreckung und auch Bußgeldern rechnen.

    Wenn man der Staat ist, setzt man den Datenschutz in Form des Auskunftsanspruchs halt einfach außer Kraft. Ob und inwieweit das haltbar ist, werden sicher bald die Gerichte entscheiden.

    Nachtrag: Hier kann man sich an einer Verfassungsbeschwerde gegen ELENA beteiligen.

    (Danke an Jupp Schugt für den Hinweis)

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  • Der Katastrophenschützer in mir:

    Wie man an der Statusbar erkennen kann, stehen bei uns einige Veränderungen an. Nachdem wir in eine größere Wohnung umgezogen sind beginne ich einige Sachen zu reflektieren und zu hinterfragen. Dabei spielt auch das eine größere Rolle, was ich in meinen bisherigen Jahren als ehrenamtlicher Helfer im Technischen Hilfswerk gelernt habe. Unsere Welt scheint nahezu perfekt [...] [mehr]

  • Gastbeitrag: What would a Pirate do?:

    Astrid als Comic
    Astrid als Comic
    Astrid schrieb in ihrem Blog einen Beitrag zu den "Piratinnen". Da ihr Blog eher schlecht in der Piratosphäre vernetzt ist und sich in der Regel nicht um politisches dreht, gebe ich ihr die Ehre bei mir den ersten Gastbeitrag posten zu dürfen. Vielleicht überzeugt sie ja die Leserzahlen und Kommentare ihren eigenen politischen Blog zu eröffnen? Ich würde mich darüber jedenfalls freuen ;) So und nun euch viel Spass mit ihrem Werk:

    What would a Pirate do?

    Eigentlich hatte ich mir vorgenommen, den Piratinnen keinerlei Aufmerksamkeit zuteil werden zu lassen, denn ich bin eine Frau, ich bin Pirat und ich halte einen geschlossenen Raum, innerhalb dessen Frauen sich gegenseitig erzählen, wie sie diskriminiert werden, für absolut überflüssig. Bedauerlicherweise hat die Dame, die diese Initiative angeschoben hat, sich der Presse bedient, um ihren Hunger nach Aufmerksamkeit zu stillen und so geistert das Thema jetzt durch die Medien, Piraten, die sich explizit gegen eine solche geschlossene Liste nur für Frauen aussprechen, werden diffamiert und ausgegrenzt - das geht so weit, dass bereits ein Pirat sein Blog vorläufig geschlossen hat, weil er aufgrund der erfolgten Verbalinjurien tatsächlich Schaden für seine Familie befürchtet. Das zeigt, dass das Ringen um die Gleichberechtigung der Geschlechter immer noch ein hochemotionales Thema ist und dass es wirklich wichtig ist, dass wir alle, ob wir nun Piraten sind oder nicht, uns damit befassen.

    Fangen wir mal damit an, dass es Gleichberechtigung heißt und nicht Selbberechtigung. Den Unterschied zwischen den Begriffen "das Gleiche" und "dasselbe" begreifen sehr viele Verfechterinnen der Emanzipation seit Jahrzehnten, wenn nicht sogar seit Jahrhunderten nicht. Es wäre aber vollkommen unsinnig, wenn man negierte, dass es Unterschiede zwischen Frauen und Männern gibt. Gerade heutzutage, wo die Bedeutung einer Partnerschaft und nachfolgend einer Familie als kleinster sozialer Einheit derart rapide abnimmt, ist es sogar sehr wichtig, diese Unterschiede zu kennen, anzuerkennen und für alle Beteiligten verträgliche Konzepte zu entwickeln.

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